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Gesundheit

Nicht krank zur Arbeit! – Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Region/Stuttgart – DEKRA Arbeitsmedizin gibt Tipps für sicheres und gesundes Arbeiten – Triefende Nase, Husten, Kopfschmerzen, Fieber – die Krankheitswelle hat in der kalten Jahreszeit Deutschland im Griff. Arbeitnehmer stellen sich häufig die Frage, ob sie trotzdem zur Arbeit gehen oder sich krankmelden sollen. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner von DEKRA empfehlen hier dringend: Beschäftigte sollen nicht krank zur Arbeit gehen!

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer eigenverantwortlich einschätzen, ob sie bei Arbeitsantritt in der Lage sind, die betreffende Tätigkeit auszuüben. Bemerkt der Chef, dass der Arbeitnehmer durch seine Arbeit nicht sachgerecht und sicher ausüben kann, darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer nach Hause schicken.

„Wer arbeitsunfähig ist, wer mit Kopfschmerzen und triefender Nase an den Arbeitsplatz geht, tut sich selbst und seinen Kollegen im Betrieb keinen Gefallen“, warnt Dr. Jana Kreß, Leitende Betriebsärztin der Expertenorganisation DEKRA. „Wer krank ist, sollte nicht mit letzter Kraft zur Arbeit kommen“, so lautet ihr Ratschlag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Eigenverantwortung der Arbeitnehmer

Klingt der Infekt nach einer Krankschreibung schneller ab als erwartet und fühlt sich der Arbeitnehmer wieder fit, stellt sich die Frage: Dürfen Mitarbeitende schon wieder zur Arbeit, obwohl noch eine Krankschreibung vorliegt? Arbeiten trotz Krankschreibung ist erlaubt, denn eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar. In einem solchen Fall ist der Angestellte weiterhin unfall- und krankenversichert. Eine Gesundschreibung ist nicht erforderlich.

Arbeitsmediziner von DEKRA warnen allerdings grundsätzlich davor, die Gründe für eine Krankschreibung auf die leichte Schulter zu nehmen. DEKRA Medizinerin Dr. Kreß betont die Eigenverantwortung von Arbeitnehmenden bei der verfrühten Rückkehr an den Arbeitsplatz: „Sie müssen realistisch einschätzen, ob sie bei einem vorzeitigen Arbeitsantritt dem Betrieb, sich selbst sowie den Kolleginnen und Kollegen helfen oder ob sie mehr Schaden anrichten, weil sie noch nicht vollumfänglich genesen sind.“ Eine Verbreitung von Infektionserregern unter Kollegen wäre für alle Beteiligten kontraproduktiv.

Medikamente können die Reaktionsfähigkeit einschränken

Besonders in der Pflicht sind alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit eine Maschine bedienen oder ein Fahrzeug führen. Ist die Einnahme eines Medikamentes erforderlich, kann dies die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit einschränken. In solchen Fällen besteht unter Umständen eine erhöhte Unfallgefahr. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten auf solche möglichen Nebenwirkungen hinzuweisen. Bei Verordnungen ist es sinnvoll, sich beim Arzt oder in der Apotheke zu informieren, wie lange nach Absetzen eines entsprechenden Medikaments mit Nachwirkungen zu rechnen ist.

Für die jährliche Grippewelle verweisen die Arbeitsmediziner von DEKRA auf die gängigen Verhaltensregeln, die zur Vermeidung von Infektionen beitragen können, wie etwa: große Menschenmengen meiden, Abstand halten, in die Ellenbeuge zu niesen und sich regelmäßig die Hände zu waschen. Und wer Krankheitssymptome verspürt, möge zu Hause bleiben.