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Europäische Kommission gefährdet Bestand der deutschen Institutssicherung

Region/Berlin – Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen zur Abwicklung von Instituten und zur Einlagensicherung veröffentlicht (CMDI-Review). Die neuen Regelungen erwecken erhebliche Zweifel daran, ob die Finanzmittel des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems zukünftig noch für präventive Maßnahmen verwendet werden können. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gefährdet Brüssel damit die Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme in Deutschland. Der BVR lehnt darüber hinaus den generellen Paradigmenwechsel ab, wonach die Bankenabwicklung Vorrang vor der Einlagensicherung bekommen soll.

„Das Institutssicherungssystem des BVR leistet seit 90 Jahren einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzstabilität. Noch nie ist eine Genossenschaftsbank insolvent geworden oder mussten Einleger entschädigt werden“, so Marija Kolak, Präsidentin des BVR. Der Vorschlag der EU-Kommission ignoriere weitgehend die besonderen Anforderungen, denen ein gesetzlich anerkanntes Institutssicherungssystem unterliegt. Dieses müsse, damit es nach europäischem Recht gesetzlich anerkannt ist, seine Finanzmittel schnell und effektiv einsetzen können. „Genau dem will die EU-Kommission nun einen Riegel vorschieben, indem sie zahlreiche neue Anforderungen für den Einsatz der Finanzmittel in der Einlagensicherungsrichtlinie einführen will“, so Kolak weiter. Darin bestehe ein klarer Widerspruch, der die Funktionsfähigkeit der Institutssicherung substanziell beeinträchtige. Gerade diese sei aber nach dem Beschluss der Eurogruppe vom Juni 2022 zu gewährleisten

Darüber hinaus scheine ein Konflikt zwischen dem ausgeweiteten Abwicklungsregime und dem frühzeitigen Eingreifen der Institutssicherung bei Schieflage einer Bank vorprogrammiert, weil zukünftig der zeitliche Horizont, in dem ein Institutssicherungssystem Maßnahmen durchführen darf, erheblich zugunsten der Abwicklungsbehörden eingeschränkt würde. Der Vorschlag der EU-Kommission ist mit der Funktionsweise der Institutssicherung der Genossenschaftsbanken in weiten Teilen nicht kompatibel. Der BVR fordert daher eine vollständige Ausnahme von anerkannten Institutssicherungssystemen aus den vorgesehenen Regelungen. Außerdem muss das Vorrecht der Institutssicherungssysteme, Schieflagen bei einer ihnen angeschlossenen Bank selbst zu beheben, erhalten bleiben. „Anderenfalls werden wir statt mehr Finanzstabilität einen Verlust des Vertrauens der Sparerinnen und Sparer in die nationalen Sicherungssysteme erleben. Und das ist das Letzte, was wir derzeit benötigen“, mahnt die BVR-Präsidentin.