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Augen auf beim Böller-Kauf

Region/Koblenz – Wenn Menschen sich an Silvester auf offenen Plätzen zusammenfinden und feiern gehört das Silvesterfeuerwerk traditionell dazu. Auch bei vielen Familienfeiern soll das neue Jahr mit dem Abschießen von Raketen und Böllern begrüßt werden. Die SGD Nord empfiehlt einige Spielregeln zu beachten, damit einem sicheren Jahreswechsel nichts entgegensteht. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz für die Marktüberwachung, aber auch für den Umwelt- und Artenschutz zuständig. Deshalb erinnert sie in diesem Zusammenhang auch an die daraus resultierenden Belastungen für die Tier- und Umwelt.

Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein und es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.