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Ausbildungs-Vergütung im SHK-Handwerk – Innung empfiehlt Angleichung an Elektrohandwerk

Prüm/Bernkastel-Wittlich – Der Tarifvertrag für das SHK-Handwerk sieht für Auszubildende im ersten Lehrjahr 655 Euro Ausbildungsvergütung vor. Azubis, die im Elektrohandwerk starten, erhalten hingegen tariflich geregelt gleich 770 Euro. Damit es für junge Handwerker mit Interesse am Beruf des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik dabei nicht zu einer Verlagerung in einen anderen Beruf kommt, empfiehlt die SHK-Innung Bernkastel-Wittlich ihren Mitgliedern, den höheren Satz zu zahlen.

Dieser liegt während der dreieinhalb jährigen Ausbildung jeweils rund 100 Euro höher. So sind es im 4. Lehrjahr ganze 1.010 Euro. „Um junge Menschen für den Beruf des Anlagenmechanikers zu begeistern gehört neben den interessanten Aufgaben und technischen Herausforderungen auch eine entsprechende Vergütung. Mit unserer Empfehlung wollen wir somit die Ausbildungszahlen im SHK-Handwerk unterstützen“, so Dirk Kleis, Geschäftsführer der Innung.

Wer sich für den Beruf des Anlagenmechanikers interessiert findet auf www.zeitzustarten.de oder bei hwww.karriere-handwerk.net/shk-anlagenmechaniker-in die passenden Informationen.