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Neue Corona-Betreuungs-Verordnung in NRW ab dem heutigen Montag 10. Januar

Region/Düsseldorf/Aachen – Ab dem heutigen Montag, 10. Januar, gilt in NRW eine neue Corona-Betreuungsverordnung. Wichtigste Änderungen sind:

  • Aufgrund der Verbreitung der ansteckenden Omikron-Variante müssen ab sofort alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Beschäftigten (ausdrücklich auch die immunisierten Menschen) ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei den immunisierten Schülerinnen und Schülern geschieht das durch die Teilnahme an den angesetzten Schultestungen. Bei den immunisierten in der Schule Beschäftigten, durch Selbsttestungen in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor Betreten des Schulgebäudes. Alternativ kann ein aktueller Bürgertest vorgelegt werden.
  • Im Kita-Bereich gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr für Beschäftigte, die nur getestet und nicht immunisiert sind. Für diese Beschäftigten gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen und auch im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
  • Die Ausnahme von der Maskenpflicht in Kitas gilt zudem nur noch für immunisierte Beschäftigte bei der Betreuung der Kinder und nicht mehr, wenn sich nur immunisierte Beschäftigte gemeinsam (bspw. bei Dienstgesprächen) in einem Raum befinden.
  • Zudem gibt es keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr in Innenräumen bei Sitzungen der Elternmitwirkungsgremien.

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW gilt bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona