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Maibrauchtum unter Corona-Bedingungen im Kreis Euskirchen

Euskirchen – Der Kreis Euskirchen weist darauf hin, dass das Aufstellen von Maibäumen aufgrund der geltenden Ausgangs-, Kontakt- und Veranstaltungsverbote nur mit Einschränkungen möglich ist. Weder die CoronaSchutzverordnung noch das neugefasste Infektionsschutzgesetz geben Raum für irgendwie geartete Maifeierlichkeiten.

Privatpersonen können grundsätzlich einen Maibaum aufstellen, allerdings nur dann, wenn daran nur Personen aus dem eigenen Hausstand sowie höchstens eine weitere Person (insgesamt maximal fünf Personen) beteiligt sind.

Die gleiche Personenzahl und -konstellation gilt auch für das Aufstellen von Dorfmaibäumen auf öffentlichen Plätzen. Dies kann zudem nicht im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden. Außerdem ist darauf zu achten, dass es dabei nicht zu Personenzusammenkünften von Zuschauern kommt. Auch der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend zu beachten.

Zudem gilt auch in der Mainacht die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass sich aktuell auch in Privaträumen und Wohnungen nur noch Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen.

Polizei und Ordnungsämter werden sowohl die Einhaltung der Ausgangssperre als auch der Kontakt-, Party- und Veranstaltungsverbote kontrollieren.