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Erster Nachweis der „indischen Mutation“ im Kreis Euskirchen

Euskirchen – Ein 43 Jahre alte Mann aus dem Kreis Euskirchen hatte sich bis zum 13. April in Indien aufgehalten und entwickelte vier Tage später erste Krankheitssymptome. Nachdem ein Schnelltest und anschließend eine PCR-Laboruntersuchung auffällig waren, zeigte die Mutationsuntersuchung zunächst keine Auffälligkeiten. Erst nachdem am 29. April eine neue Abstrichprobe in der Virologie der Uniklinik Köln untersucht worden war, zeigte sich die hinweisende Mutation am L452R-Protein.

Der Mann befindet sich in gutem Gesundheitszustand und hält sich in häuslicher Quarantäne auf. Weitere Erkrankungsfälle innerhalb der Familie wurden bislang nicht festgestellt, eine engmaschige Laborüberwachung findet statt.

Das RKI bezeichnet B.1.617 aktuell als Varianten unter Beobachtung (Variants of Interest – VOI). B.1.617 zeichnet sich durch zwei Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Außerdem gibt es Hinweise, dass diese Mutationen die Übertragbarkeit der Variante erhöhen könnten, beispielsweise über eine Verstärkung der Bindung an die menschlichen Zellen. Nach Einschätzung des RKI fehlt es jedoch gegenwärtig an gesicherten Erkenntnissen, um diese Variante als „besorgniserregend“ einzustufen.

Das Gesundheitsamt wertet aktuell die Daten aller Reiserückkehrer aus Indien aus und wird Rückkehrern im Einzelfall eine kostenfreie Untersuchung auf die Mutation anbieten.

Seit dem 26. April 2021 gilt Indien als Virusvarianten-Gebiet. Einreisende nach NRW haben sich 14 Tage lang in häusliche Quarantäne zu begeben. Eine negative Testung vor der Ausreise aus Indien bzw. nach Einreise nach NRW kürzen die 14-tägige Quarantäne nicht ab. Ebenfalls besteht die Verpflichtung, eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de abzugeben.