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Sonderprogramm zur Förderung von Sportstätten – Auch Verbandsgemeinden sind antragsberechtigt

Ahrweiler, 19.02.2021 – Kommunen und Verbandsgemeinden können noch bis zum 1. März Anträge zur Förderung ihrer Sportstätten aus Mitteln des Sonderprogramms „Investitionspaket Sportstätten“ stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden und ausnahmsweise auch Verbandsgemeinden, wenn sie Träger der förderfähigen Sportstätten sind und in einem Fördergebiet der Städtebauförderung liegen.

Beim Investitionspakt Sportstätten werden im Rahmen der Städtebauförderung Baumaßnahmen an Sportstätten in den Kommunen gefördert. Das im letzten Jahr erstmalig aufgelegte Programm wird nach Beschluss des Bundes und der Länder in diesem Jahr fortgesetzt. Der Bund übernimmt weiterhin 75 Prozent der jeweiligen Projektkosten, das Land 15 Prozent, so dass in der Regel ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent verbleibt.

Einzelheiten zum Programm stehen unter dem Link https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-kommunalen-bereich/staedtebauliche-erneuerungen zum Abruf bereit.