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Corona-Einreiseverordnung außer Vollzug gesetzt

StädteRegion Aachen, 23.11.2020 – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.11.2020, per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Corona-Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Daraufhin hat das NRW Gesundheitsministerium entschieden, die Corona-Einreiseverordnung NRW als Ganzes nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte wesentliche Bedenken gegen zentrale Regelungen der Verordnung geäußert. Die Verordnung hat unter anderem auch die Quarantänepflicht für Ein-oder Rückreisende aus so genannten Risikogebieten geregelt. Die auf Grundlage dieser Verordnung beruhenden und bereits begonnenen Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 254 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 20.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9565. 8230 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 164. Hinzugekommen sind eine 84-jährige Frau sowie ein 78-jähriger Mann. Beide waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1171 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 159.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 468 4100 145
Alsdorf 110 916 178
Baesweiler 60 725 148
Eschweiler 140 899 200
Herzogenrath 88 831 157
Monschau 8 161 86
Roetgen 10 76 104
Simmerath 18 201 71
Stolberg 178 975 244
Würselen 79 654 111
noch nicht lokal zugeordnet 12 27  
Gesamtergebnis 1171 9565 159

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

NRW-weiter Kontrolltag in Bussen und Bahnen

Am morgigen Dienstag, 24. November, kontrolliert die Bundespolizei gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?

Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

 Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.