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Wirtschaftsminister Wissing: Novemberhilfe für Betriebe kommt

Region/Mainz, 18.11.2020 – Der Ministerrat hat am 17.11.2020 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern für die Novemberhilfe zugestimmt. Antragsberechtigt sind Betriebe, die direkt oder indirekt vom Lockdown betroffen sind. Die Anträge können voraussichtlich vom 27. November an gestellt werden. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben.

„Der Lockdown ist eine Zumutung für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen. Viele haben bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr keine Möglichkeit, aus eigener Kraft ihr Einkommen zu erwirtschaften. Gemeinsam mit anderen Ländern habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Umsatzausfall möglichst schnell und unbürokratisch ausgeglichen wird. Dies ist uns teilweise gelungen. Wichtig ist nun, dass der Bund das Antragsverfahren so schnell wie möglich startet“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Über die Novemberhilfe erhalten direkt und indirekt Betroffene der Betriebsschließungen eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent des steuerbaren Umsatzes des Vorjahresmonats. Um eine schnellstmögliche finanzielle Kompensationen zu ermöglichen, strebt der Bund Abschlagszahlungen über die Bundeskasse an. Solo-Selbstständige, deren Anspruch unter 5000 Euro liegt, sollen direkt Antragsberechtigt sein. Erstattungen über 5000 Euro können analog zur Überbrückungshilfe ausschließlich von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt beantragt werden.

Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, (Solo-) Selbständige, Vereine und Einrichtungen sein, die im November ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Auch indirekt Betroffene erhalten Erstattungen, wenn sie nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun geschlossenen Unternehmen erzielt haben.

Neu aufgenommen wurde die Antragsberechtigung von „über Dritte Betroffene“. Damit können z.B. auch Künstlerinnen und Künstler Novemberhilfe erhalten, die einen Vertrag mit einer Agentur haben, die wiederum Verträge mit jetzt geschlossenen Veranstaltungsstätten hat.

Nach Angaben des Bundes sollen Anträge auf Novemberhilfe vom 27. 11.2020 an über ein Bundesportal gestellt werden können.