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Geflügel vor Geflügelpest schützen – Kreisveterinäramt bittet Geflügelhalter um Vorsorge

Region/Kreis MYK, 18.11.2020 – Mit den Zugvögeln und deren Vogelzug steigt das Infektionsrisiko von Wildvögeln mit dem Geflügelpestvirus. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist auf die damit steigende Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung nach Deutschland hin und stuft das Risiko hierfür als sehr hoch ein. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bittet die Geflügelhalter Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände zu schützen und zu beobachten. „Alle Hühnerhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht bei uns gemeldet haben, bitten wir, dies schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Thomas Brunnhübner, Referatsleiter des Veterinärdienstes.

Die klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine schwerwiegend verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Eine Übertragung auf den Menschen ist theoretisch möglich. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird aber als gering eingestuft. Erkrankungen beim Menschen wurden noch nicht nachgewiesen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass tote Tiere dennoch und um eine mögliche Verschleppung des Erregers zu verhindern, nicht angefasst werden sollen.

Untersuchungen des FLI zufolge wurde der Nachweis des Geflügelpestvirus Ende Oktober sowohl in mehreren Wild- als auch Wasservögeln in deutschen Küstenregionen bestätigt. Anfang des Monats wurde das Auftreten des Geflügelpestvirus erstmal in einer deutschen Nutzgeflügelhaltung, nachgewiesen. In den Niederlanden wurden zahlreiche Nachweise des Virus in Wildgeflügel und kürzlich auch zwei Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen bekannt. Das Vereinigte Königreich meldet einen Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand.

Für das Land Schleswig-Holstein besteht bereits seit Anfang November eine Stallpflicht für Geflügel. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann eine Aufstallung von Freilandgeflügel zur Verhinderung der  Viruseinschleppung auch in Rheinland-Pfalz und im Kreis Mayen-Koblenz angeordnet werden.

Die in den kommenden Wochen zu erwartende hohe Dichte der Vogelpopulationen in Rastgebieten, die durch Kälteeinbrüche noch beschleunigt wird, begünstigt die Virusübertragung und Ausbreitung. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Deutschland und der damit verbundenen Gefahr für weitere Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln wird weiterhin als hoch eingestuft. Aus diesem Grund hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem weiteren Eintrag und einer möglichen weiteren Verbreitung der Geflügelpestinfektionen oberste Priorität.

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung sind Thomas Brunnhübner, Tel. 0261/108-458, E-Mail: thomas.brunnhuebner@kvmyk.de oder Dr. Dr. Katharina Jurczyk, Tel. 0261/108-705, E-Mail: katharina.jurczyk@kvmyk.de