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Mehr Arbeitslose im Dezember in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Dreyer/Schweitzer: Verlängerung der Sonderregelungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes ist wichtiges Signal. Nachdem seit März die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz neun Monate in Folge gesunken ist, haben die Arbeitsagenturen im Land im Dezember eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit registriert. Danach waren im Dezember 2021 in Rheinland-Pfalz 98.458 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 862 mehr als im November, aber 17.387 weniger als im Dezember 2020. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2021 bei 4,4 Prozent. Damit hat Rheinland-Pfalz weiterhin die drittniedrigste Arbeitslosenquote im Ländervergleich.

Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wintermonaten ist als übliche jahreszeitliche Entwicklung in der Regel auf eine erhöhte Anzahl von Arbeitslosmeldungen aus Tätigkeiten im Außenbereich, wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie, zurückzuführen. In diesem Jahr kommen die Folgen der Corona-Pandemie erschwerend hinzu, da sie sich immer noch auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz auswirken.  Die vierte Welle der Corona-Pandemie führt aktuell wieder zu steigenden Kurzarbeiteranzeigen und verursacht Lieferschwierigkeiten in der Industrie und im Handwerk.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte: „Ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land sind deshalb die erst kürzlich beschlossenen Verlängerungen der Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.“ Nach wie vor stelle das Kurzarbeitergeld das wohl wichtigste Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Einkommenssicherung der Beschäftigten dar.

Mit den Verlängerungen der Sonderregelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten und Unternehmen Planungssicherheit und eine beschäftigungssichernde Brücke für das erste Quartal. Besonders wichtig sind dabei die Verlängerung der erhöhten Leistungssätze ab dem vierten Bezugsmonat (70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt) und ab dem 7. Bezugsmonat (80 Prozent bzw. 87 Prozent). Zudem wird der erhöhte Anspruch auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer sagte: „Die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld gibt den Beschäftigten mehr Sicherheit. Gleichwohl ist es gerade für die Beschäftigten in Kurzarbeit oder in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wichtig, im Hinblick auf ihre Qualifikationen und Kompetenzen sich weiterzubilden– auch vor dem Hintergrund der Transformation der Arbeitswelt.“ Das Land unterstütze Betroffene mit Förderangeboten wie dem Beschäftigungscoach. Persönliche Coaches beraten Beschäftigte und helfen ihnen, aus dieser schwierigen Situation das Beste zu machen. „Gerade die Dauer der Kurzarbeit bietet sich gut für eine individuelle berufliche Weiterbildung oder sogar für eine berufliche Neuorientierung an, die neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet“, betonte Schweitzer.

Beschäftigte, die an einem Coaching interessiert sind, erhalten weitere Informationen zu dem aus Mitteln des Programms REACT-EU finanzierten Förderprogramm Beschäftigungscoach und den Angeboten in ihrer Nähe unter www.beschaeftigungscoach.rlp.de.

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Programm MID-Invest unterstützt mittelständische Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft

Region/Düsseldorf – NRW Minister Pinkwart: Chancen der Digitalisierung ergreifen – Höhere Förderquote erleichtert Kleinstunternehmen Investitionen in Hard- und Software. Investitionen in die Digitalisierung tragen entscheidend dazu bei, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Folgen der Corona-Krise nachhaltig zu überwinden.

Die Landesregierung unterstützt mit dem im Juli 2021 gestarteten Programm MID-Invest branchenübergreifend mittelständische Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft. Mit einer Erhöhung der Förderquote von 50 Prozent auf 60 Prozent wird das Programm für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden nun noch attraktiver. Zugleich wird die Mindestfördersumme von 4.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert. Maximal 25.000 Euro Zuschuss können Unternehmen beantragen. Insgesamt stellt die Landesregierung für die Erweiterung des Programms Mittelstand Innovativ & Digital 30 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu überwinden und widerstandsfähiger zu werden, müssen Betriebe die Chancen der Digitalisierung nutzen. Wir möchten Kleinstunternehmen unter anderem aus dem Handwerk dabei unterstützen, schneller in die Digitalisierung zu investieren. Die große Nachfrage nach unserem Förderprogramm MID-Invest zeigt, dass das Programm an den richtigen Punkten ansetzt. Die angepassten Konditionen werden den Kleinstbetrieben den Zugang zum Förderprogramm noch einmal deutlich erleichtern“.

Mittelständische Unternehmen, die sich für die Förderung interessieren, können sich hier registrieren. In einem monatlichen Losverfahren werden bis zu 180 registrierte Unternehmen zufallsgestützt ausgewählt.

Seit dem Start des Teilprogramms wurden bisher 720 Unternehmen ausgelost. Mehr als 250 Anträge wurden bewilligt – unter anderem für Dokumenten-Management-Systeme, Software für Kundenverwaltung sowie Qualitätsmanagement. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei 16.000 Euro. 30 Prozent der Betriebe nehmen die maximale Fördersumme von 25.000 Euro in Anspruch.

Das Wirtschaftsministerium hat im Juni 2020 das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital gestartet. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben mit Zuschüssen für externe Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsdienstleistungen (MID-Gutscheine), die projektbezogene Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und –Hochschulabsolventen (MID-Assistent/in). Seit Juli 2021 werden über MID-Invest Investitionen in IKT-Hard- und Software unterstützt.

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Genossenschafts-Banken halten ihr Kreditwachstum weiter hoch

Region/Berlin – Auch wenn die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im zweiten Halbjahr 2021 merklich an Fahrt verloren hat, steigerten die deutschen Genossenschaftsbanken im gerade zu Ende gegangenen Geschäftsjahr erneut ihre Kreditvergabe deutlich. So dürfte nach vorläufigen Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) das Kreditgeschäft per Ende 2021 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 7 Prozent auf 710 Milliarden Euro gewachsen sein. Im Segment der Privatkunden erhöhten sich die Kreditbestände um gut 6 Prozent auf 342 Milliarden Euro, während die Kredite an Firmenkunden einschließlich sonstiger Kunden stärker um etwas mehr als 7 Prozent auf 368 Milliarden Euro gesteigert werden konnten.

„Die Genossenschaftsbanken erweisen sich auch in schwierigen Zeiten als zuverlässiger Partner. Sie sind da, wenn es um passgenaue Lösungen für ihre Privat- und Firmenkunden geht“, sagte BVR-Präsidentin Marija Kolak. „Vor allem der Mittelstand hat sich in der Coronakrise als robust erwiesen sowie als Motor der einsetzenden wirtschaftlichen Erholungsphase“, so Kolak weiter. Trotz anhaltender Unsicherheiten über den weiteren Pandemieverlauf würden die Kreditrisiken weiterhin als niedrig und gut beherrschbar eingeschätzt.

Ein weiterhin dynamisches Wachstum verzeichnete der Wohnimmobilienmarkt. Im Bereich der gewerblichen Immobilien- und Wohnungsbaukredite rechnet der BVR im Gesamtjahr 2021 mit einer Zunahme um rund 12 Prozent auf 111 Milliarden Euro. Auch bei den Privatkunden steigen die Wohnungsbaukredite mit voraussichtlich 8 Prozent auf gut 303 Milliarden Euro. Insgesamt werden die Wohnungsbaukredite voraussichtlich um 9 Prozent auf 414 Milliarden Euro wachsen.

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Neue AW-Wirtschaftsinfo ab sofort verfügbar

Ahrweiler – Fluthilfen für Unternehmen, Unterstützungsangebote der Kreiswirtschaftsförderung und Vieles mehr. Viele Unternehmen im gesamten Kreis Ahrweiler haben mit den Herausforderungen und den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Zusätzlich wurde die Wirtschaft im Ahrtal durch die Flutkatastrophe tief getroffen. Die neue Ausgabe der AW-Wirtschaftsinfo der Kreisverwaltung Ahrweiler gibt betroffenen Unternehmen einen Überblick über die bestehenden Hilfsangebote.

„Die AW-Wirtschaftsinfo gibt unter anderem wichtige Informationen zur Aufbauhilfe des Landes. Es ist jetzt von großer Bedeutung, dass diese Mittel zügig und unbürokratisch ausgezahlt werden, denn die regionale Wirtschaft ist nicht nur dringend auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen, sondern benötigt vor allem verlässliche Zukunftsperspektiven“, so der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Die Kreiswirtschaftsförderung steht den Unternehmen auch in diesen schwierigen Zeiten unterstützend zur Seite, so zum Beispiel mit dem neuen Regionalportal „meinAW“. Weitere Unterstützungsangebote sind das Projekt der „Senior Experten Kreis Ahrweiler“, die Unternehmerschule und der Podcast „Pole-Position für Unternehmen – das Kreisgespräch“. Die Informationen zu den jeweiligen Unterstützungsangeboten gibt es in der Broschüre.

Die Dezember-Ausgabe der AW-Wirtschaftsinfo wird an rund 1.900 Unternehmen und Institutionen verschickt, liegt in der Kreisverwaltung zum Abholen bereit und lässt sich im Internet herunterladen unter http://wirtschaftsfoerderung.kreis-ahrweiler.de.

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PIRMIN JUNG baut auf Holz – Erster Kreis-Beigeordneter Horst Gies besucht „Ausgezeichnetes Unternehmen“

Ahrweiler – Bauen mit Holz ist das Markenzeichen der PIRMIN JUNG Deutschland GmbH. Dies zeigt sich auch im ehemaligen Güterbahnhof in Remagen, den das Unternehmen vor zwei Jahren zu seinem Firmensitz umgebaut hat. Hier traf sich jetzt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Tobias Götz und Sebastian Dienst, Prokurist, zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch. Ursprünglich war der Firmenbesuch für September geplant und musste aufgrund der Hochwasserkatastrophe verschoben werden.

„Es ist beeindruckend, wie vielfältig der Baustoff Holz eingesetzt werden kann“, betont Gies bei seinem Besuch in Remagen. „Auch im Bereich nachhaltiges Bauen ist der Baustoff Holz zukunftsträchtig. Das Unternehmen ist hier ein Vorreiter, das nicht nur nationale sondern auch internationale Referenzen vorweisen kann.“

Für den Umbau des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen erhielt die PIRMIN JUNG Deutschland GmbH 2020 eine der bedeutendsten Auszeichnungen im Holzbau. Das Unternehmen erreichte in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgelobten HolzbauPlus-Wettbewerb den ersten Platz in der Kategorie „Gewerbliches Bauen/Sanierung“. Mit dem Wettbewerb wirbt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit 2012 für das Bauen mit Holz. Das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Das Unternehmen wurde daher im Juli 2021 von der Kreiswirtschaftsförderung zur Firma des Monats gekürt.

PIRMIN JUNG Deutschland GmbH beschäftigt sich mit der Tragwerksplanung, der Bauphysik und dem Brandschutz in modernen Holzbauten, vom Ein- und Mehrfamilienhaus über Schulen, Kindergärten, Turn- und Mehrzweckhallen bis hin zu Büro- und Verwaltungsbauten. Erschwert werden Bauprojekte aus Sicht des Unternehmens durch eine Vielzahl von unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. So gäbe es 16 Landesbauordnungen anstatt einer auf Bundesebene, die für alle gelte. Das führe zu langen Projektlaufzeiten. Dazu Gies: „Für mich ist der Staat oft  zu bürokratisch und hierarchisch – und dadurch auch viel zu langsam. Während andere mit einer hohen Geschwindigkeit an uns vorbeirauschen, haben wir selbst bei ganz normalen Bauprojekten Planungs- und Umsetzungszeiten, die einfach zu lang sind. Daher werde ich mich auch dafür einsetzen, dass wir in der Verwaltung digitaler, vernetzter und kooperativer werden.“

Das Unternehmen ist seit 10 Jahren im Kreis Ahrweiler ansässig, seit Sommer 2020 im ehemaligen Güterbahnhof in Remagen. Am Standort Remagen sind 25 Mitarbeitende beschäftigt. Die PIRMIN JUNG AG hat ihren Firmensitz im Kanton Luzern, Schweiz. Der Grundstein für das international tätige Unternehmen wurde 1996 gelegt.

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Bedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen für die pyrotechnische Industrie stehen

Region/Berlin – Die Bedingungen für die Hilfen für die pyrotechnische Industrie im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfe IV stehen. Es gibt – ähnlich wie im Vorjahr – im Rahmen der Überbrückungshilfe IV eine Sonderregelung für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verkaufsverbot betroffen sind. Das wurde auf der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021 beschlossen. Die genauen Förderbedingungen wurden umgehend konkretisiert und sind geeint. Die Sonderregelung für die pyrotechnische Industrie im Rahmen der bekannten Überbrückungshilfe orientiert sich eng an der Regelung vom vergangenen Jahr.

Es gelten folgende Förderbedingungen:

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, deren Produkte unmittelbar vom Verkaufsverbot für Pyrotechnik im Dezember 2021 betroffen sind und die einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können im Rahmen der Sonderregelung der Überbrückungshilfe IV folgende Kosten zum Ansatz bringen:

  1. In den Monaten Dezember 2021 bis März 2022 können diese Unternehmen Lager- und Transportkosten des aufgrund des Verkaufs- bzw. Überlassungsverbots retournierten Feuerwerks als Kosten in der Überbrückungshilfe IV zum Ansatz bringen. Diese Lager- und Transportkosten umfassen z. B. Mieten, Kosten für Spediteure, Kosten der in diesem Zusammenhang notwendigen Umlagerung und Umverpackung von Waren inkl. für diesen Zweck angefallene Personalkosten. Diese Kosten werden abweichend von den unter 2.1 der FAQ genannten üblichen Erstattungssätzen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst.
  2. Für die Monate März bis Dezember 2021 können diese Unternehmen zusätzlich eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV beantragen, soweit diese Kosten nicht bereits in der ÜH III oder ÜH III Plus gefördert wurden. Die so aufsummierten anzusetzenden Kosten können frei auf die Monate der Laufzeit der Überbrückungshilfe IV verteilt werden. Diese Kosten werden mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent bezuschusst.
  3. Weitere Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe IV im Zeitraum Januar – März 2022 können monatsweise geltend gemacht werden, soweit ein entsprechender Umsatzeinbruch gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 vorliegt. Diese Kosten werden mit dem Umsatzeinbruch entsprechenden Erstattungssatz erstattet.

Die Sonderregelung richtet sich an Hersteller, Importeure und Großhändler von Feuerwerk. Sie gilt nicht für Unternehmen des Einzelhandels.

Die Überbrückungshilfe IV schließt zeitlich unmittelbar an die aktuell laufende Überbrückungshilfe III Plus an. Die aktuelle Überbrückungshilfe III Plus läuft bis zum 31.12.2021. Die Überbrückungshilfe IV schließt sich hieran an und hat einen Programmzeitraum von Januar bis März 2022. Über die Antragstellung zur Überbrückungshilfe IV informieren wir im Januar gesondert.

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Kreis Junger Unternehmer kürt besten Existenzgründer der Region Trier

Region/Trier – Und der Gewinner ist: Gregor Demmer, Geschäftsführer der Total Fansports GmbH aus Saarburg. Mit seiner digitalen, sponsorfinanzierten Plattform Vereinsticket können Vereine die Kommunikation mit ihren Fans, die Mitgliederverwaltung, die Trainingsplanung und das Zuschauermanagement organisieren. Eine Geschäftsidee mit viel Potenzial, urteilt die Jury und kürte ihn am 8. Dezember zum Gewinner des diesjährigen Existenzgründerpreises.

Ausgezeichnet wurden Unternehmensgründer mit innovativen, erfolgsversprechenden Ideen und Konzepten, einer starken regionalen Verankerung, Risikobereitschaft und einer starken Persönlichkeit.

„Es ist schön zu sehen, dass in der Region so tolle Ideen entwickelt werden und es solche Gründertypen gibt!“ So gratulierte Ralf Adams, Vorsitzender des Kreises Junger Unternehmer (KJU) Trier, mit Begeisterung den Siegern des Existenzgründerpreises 2021.

Die zweiten Plätze gehen zum einen an Nikola Weiler und seine Kreativbierbar Craftprotz samt Bottleshop „Flaschenkind“ in der Trierer Palaststraße. Und zum anderen an Henrik Ekstrand, der die 360-Grad-Marketing-Agentur CreativeMindZ in Trier mit gegründet hat.

Nach 2015 und 2018 war es der dritte Existenzgründerpreis, der nun verliehen wurde. 17 Gründer waren in die engere Auswahl gekommen.

Die Jury bestand aus erfahrenen sowie Jung-Unternehmerinnen und Unternehmern, die bei der IHK und dem KJU aktiv sind. Sponsoren des Preises sind die Sparkassen der Region, die Kanzlei Dr. Widdau & Partner aus Trier, die IHK Trier und der KJU selbst. Sie ermöglichen ein Preisgeld für den Sieger i.H.v. 4000 Euro. Für jeden Zweitplatzieren gibt es 500 Euro.

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BVR-Präsidentin Marija Kolak zur bevorstehenden Berufung des Bundesbank-Präsidenten

Region/Berlin – „Wir gratulieren herzlich zu den Plänen des Bundeskanzlers und Bundesfinanzministeriums, Joachim Nagel zur verantwortungsvollen Aufgabe als Bundesbankpräsidenten vorzuschlagen. Die Deutsche Bundesbank sollte sich auch unter seiner Führung als Stabilitätswächterin für eine konsequente Sicherung von Preisstabilität im Euroraum einsetzen.

Dies ist gerade auch mit Blick auf die aktuell gestiegenen Inflationsrisiken ein sehr wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, dass sich die Bundesbank im Rat der Europäischen Zentralbank im Sinne der Sparerinnen und Sparer für ein baldiges Ende der Minuszinsen einsetzt.

Die Bundesbank sollte sich weiterhin mit ihrem Einsatz für eine strikte Einhaltung der Fiskalregeln im Euroraum Gehör verschaffen, denn ohne stabile Staatsfinanzen ist ein solider Euro auf Dauer nicht möglich“, erklärt Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

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Verwaltungsrat der KSK gratuliert Dieter Zimmermann zu seinem neuen Amt als Landesobmann der rheinland-pfälzischen Sparkassen

Ahrweiler – Der Verwaltungsrat der KSK Ahrweiler Horst Gies MdL, gratuliert Dieter Zimmermann zu seinem neuen Amt als Landesobmann der rheinland-pfälzischen Sparkassen. Anlässlich eines Treffens am 01. Oktober 2021 wählten die Vorstände der rheinland-pfälzischen Sparkassen Dieter Zimmermann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ahrweiler, einstimmig zum Landesobmann der rheinland-pfälzischen Sparkassen ab 1. Januar 2022. Hierzu gratulierte ihm Erster Kreisbeigeordneter Horst Gies MdL als derzeitiger Verwaltungsratsvorsitzender der KSK zu dem neuen Amt. „Herzlichen Glückwunsch zu dieser herausragenden Position. Ich bin überzeugt, dass Dieter Zimmermann dieses verantwortungsvolle Amt mit großem Engagement und Erfolg im Interesse aller rheinland-pfälzischen Sparkassen ausüben wird.“ Dieter Zimmermann hat derzeit das Amt des stellvertretenden Landesobmanns seit 2014 inne.

Dieter Zimmermann tritt am 1. Januar 2022 die Nachfolge des am 31. Dezember 2021 in den Ruhestand tretenden Sparkassendirektors Siegmar Müller, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Südpfalz, an. Zum stellvertretenden Landesobmann wurde Sparkassendirektor Bernd Jung gewählt, der am 1. Januar 2022 auch den Vorsitz im Vorstand der Sparkasse Südpfalz übernehmen wird.

Der Landesobmann und sein Stellvertreter vertreten die Interessen aller rheinland-pfälzischen Sparkassen in den Gremien des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz und wirken bei der geschäftspolitischen sowie strategischen Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe in einflussreicher Position mit. Sie stehen für die Vorstände der rheinland-pfälzischen Sparkassen auch auf Bundesebene im Landesobmänner-Ausschuss beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin.

Die 21 rheinland-pfälzischen Sparkassen führen 1,9 Mio. Girokonten, haben über 51 Mrd. Euro Kundeneinlagen und über 48 Mrd. Euro Kundenkredite im Bestand. Dazu unterstützen sie mit über 21 Mio. Euro gemeinnützige Zwecke und beschäftigen 11.206 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 618 Auszubildende und Trainees.

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Land Rheinland-Pfalz geht gezielt gegen Corona-Folgen auf dem Arbeitsmarkt vor

Region/Mainz – Neuer Aufruf für Projekte aus dem Programm REACT-EU am Freitag, 17. Dezember gestartet. „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind weiterhin auch auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt spürbar. Bereits seit Juni dieses Jahres unterstützen wir mit Maßnahmen, die aus dem Programm REACT-EU gefördert werden, vor allen Dingen die Menschen, die die Krise besonders direkt trifft. Das sind auch im Hinblick auf die Transformation der Arbeitswelt wichtige Unterstützungsangebote. Nun steht eine zweite Förderrunde an“, informierte Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer.

Am Freitag hat das Arbeits- und Transformationsministerium dazu einen neuen Aufruf für arbeitsmarktpolitische Projekte veröffentlicht. Interessierte Projektträger werden aufgerufen, Projektvorschläge für Förderansätze einzureichen, die das Ziel haben, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt abzumildern. Die Projekte sollen sich beispielsweise an Soloselbstständige, Beschäftigte und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz richten, die ein individuell zugeschnittenes Coaching erhalten. Für die Zielgruppe Lehrender und Lernender im Weiterbildungsbereich geht es um Angebote zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen.

Das Programm REACT-EU wurde von der Europäischen Union als Reaktion auf die Corona-Pandemie aufgelegt. Es soll zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen. Umgesetzt wird es in Rheinland-Pfalz unter anderem über den Europäischen Sozialfonds. Eingereicht werden können Projektvorschläge für die Förderansätze „Beschäftigungscoach“, „Jump – Mit Zusatzqualifikation in die Ausbildung“, „ReStart – Coaching für Selbstständige und Kleinstunternehmer“ und „Förderung des digitalen Wandels in Bildung und Weiterbildung“.

Die Projekte können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Programms REACT-EU finanziert werden. Dafür stehen bis zu 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Projektlaufzeit sollen zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juni 2022 beginnen und kann bis zum 31. Dezember 2022 gefördert werden. Die Frist für Projektanmeldungen endet am 21. Januar 2022.

Weitere Informationen zum Aufruf und zu den Rahmenbedingungen der einzelnen Förderansätze sind unter www.esf.rlp.de abrufbar. Unter der Rubrik REACT-EU erhalten betroffene Soloselbstständige, Beschäftigte, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sowie Lehrende und Lernende, die ihre Digitalkompetenzen verbessern möchten, Informationen und Kontaktdaten zu den bereits laufenden Coaching- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Region.