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Landesprogramm „Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen“: Antragfrist verlängert, maximale Kreditsumme erhöht

Region/Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz verlängert das Hilfsprogramm „Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen“, mit dem gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie unterstützt werden: Anträge können bis zum 30. November 2021 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Zudem wurde die maximale Kreditsumme pro antragstellender Organisation um eine Million Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht.

Den Kredit können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz beantragen, die infolge der Corona-Krise Mittel zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Investitionen sowie für Gehälter, Löhne und Honorare für freie Mitarbeitende benötigen. Durch den Zinssatz von 1,5 Prozent, die lange Kreditlaufzeit und die tilgungsfreien Anfangsjahre bleibt die laufende Belastung für die Kreditnehmer überschaubar. Bisher wurden im Rahmen des Programmes rund 4,7 Millionen Euro zugesagt. Das Risiko übernehmen die KfW mit 80 Prozent und das Land Rheinland-Pfalz mit 20 Prozent.

Alle Informationen zu den Programmen sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de zu finden.

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Leuchtturm-Projekte aus der Region gesucht

Region/Rhein-Ahr-Eifel-Mosel – Bewerbungsphase zum 13. Zukunftspreis Heimat der Volksbank RheinAhrEifel eG gestartet. Der Zukunftspreis Heimat der Volksbank RheinAhrEifel eG geht in die nächste Runde. Im Jahr 2022 wird der Preis bereits zum 13. Mal verliehen. Bewerber können ihre Unterlagen ab sofort bei der Genossenschaftsbank einreichen. Auf der Internetseite www.voba-rheinahreifel.de/zukunftspreis sind alle Informationen inklusive Bewerbungsformular eingestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2021. Mit dem Zukunftspreis Heimat würdigt die Bank nachhaltiges Engagement für die Region Rhein-Ahr-Eifel-Mosel. Prämiert werden Leuchtturmprojekte aus den unterschiedlichsten Bereichen. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Vereine, Kirchen, Verbände und andere gesellschaftliche Vereinigungen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank RheinAhrEifel haben. Der 1. Preis ist mit 15.000 Euro dotiert, Platz 2 erhält 3.000 Euro und den dritten Platz würdigt die Volksbank mit 2.000 Euro. Darüber hinaus erhalten die Preisträger auf den Plätzen vier bis zehn jeweils 500 Euro.

Über 400.000 Euro Preisgeld ausgezahlt

In den vergangenen Jahren wurden bereits über 400.000 Euro an Preisgeld ausgezahlt. Die Gewinnerprojekte kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen – von Umweltschutzprojekten, über den Erhalt von Baudenkmälern bis hin zur Förderung des musikalischen Nachwuchses in der Region. Prämiert werden die Gewinner von einer hochkarätig besetzen Jury. Vorsitzender ist Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz. Weitere Jurymitglieder sind – neben Sascha Monschauer – Michael Speth, Vorstand der DZ Bank AG, Bernd Kaltenhäuser, Präsident der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie Pater Petrus Nowack, Prior-Administrator der Abtei Maria Laach.

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Hubert Haupt Immobilien Holding entwickelt neuen Premium-Gewerbestandort im Gewerbepark am Nürburgring

Meuspath/Nürburgring – In direkter Nachbarschaft zu der weltberühmten Rennstrecke, auf der an diesem Wochenende mit dem 24-Stunden-Rennen das Motorsport-Highlight des Jahres stattfindet, realisiert die Hubert Haupt Immobilien Holding einen neuen Premium-Gewerbestandort. Für anspruchsvolle Unternehmen aus dem Motorsport- und Automotive-Bereich entstehen hier in Bestlage attraktive Gewerbemietflächen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, maßgeschneiderten Lösungen und maximaler Flexibilität.

Das 21.550 Quadratmeter große Grundstück erweitert den bestehenden Gewerbepark am Nürburgring im Bereich der Ortsgemeinde Drees. Auf dem Gelände wird unter anderem die HRT Race Base beheimatet sein – die neue Einsatzzentrale des HAUPT RACING TEAM, das beim Langstreckenklassiker an diesem Wochenende zum Favoritenkreis gehört. Auch die weiteren Mietflächen richten sich an Motorsport- und Automotive-Unternehmen, denen das multifunktionale Konzept der Hubert Haupt Immobilien Holding vielfältige Nutzungsarten ermöglicht – von Büro und Showroom über Werkstatt und Lager bis hin zu Konferenz und Event.

Der neue Gewerbestandort verbindet eine erstklassige Bauqualität, energieeffiziente Gebäudetechnik, den Einsatz ökologischer Baustoffe, ein attraktives und grünes Erscheinungsbild sowie repräsentatives Design. Insgesamt 19.000 Quadratmeter Fläche werden hier realisiert, die verfügbare Mietflächen beginnen bei 1.000 Quadratmeter. Dank des Built-to-suit-Ansatzes können individuelle Lösungen bedarfsgerecht auf die spezifischen Anforderungen der künftigen Nutzer maßgeschneidert werden.

Ein weiterer Pluspunkt ist die perfekte Lage: Mieter profitieren von den kurzen Wegen an die Rennstrecke. So ist der neue Gewerbestandort bestens erschlossen und nur rund 400 Meter Luftlinie vom Nürburgring entfernt. Unternehmen, die sich hier ansiedeln, haben den weltberühmten Rundkurs mit seiner legendären Nordschleife praktisch vor der eigenen Haustür.

Für den Münchner Immobilienunternehmer und erfolgreiche Motorsportler Hubert Haupt ist die Entwicklung des neuen Premium-Gewerbestandortes eine Herzensangelegenheit. Schließlich konnte er hier als Rennfahrer große Erfolge feiern, an die er mit seinem im vergangenen Jahr neu gegründeten Team HAUPT RACING TEAM anknüpfen möchte: „Der Nürburgring war für mich schon immer ein ganz besonderer Ort. Als Rennfahrer durfte ich hier viele Erfolge feiern und als Teambesitzer von HRT ist diese Strecke unsere sportliche Heimat. Der Standort ist wirklich ideal – wenige Meter zur Strecke, in Sichtweite zur Nürburg und eingebettet in die wunderschöne Eifellandschaft. Ein perfekter Platz für unser Bauvorhaben einer neuen und repräsentativen HRT Race Base sowie für andere hochwertige Motorsport-Nutzungen.“

Mietinteressenten können sich unter der Telefonnummer 089 / 74 74 62 – 62 direkt an die für die Vermarktung zuständige nu concept GmbH, ein Unternehmen der Haupt Immobilien Holding, wenden.

Mehr Informationen unter: www.haupt-immobilien.de

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Die Pandemie hat die Transformation der Arbeitswelt weiter beschleunigt

Region/Mainz – Arbeitsmarkt – Digitalisierungsschub in der Weiterbildung – Erste Projekte starteten gestern. „Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz ist auch im Mai weiter gesunken. Dennoch sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiterhin auf dem Arbeitsmarkt spürbar.“ Das sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsminister Alexander Schweitzer anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktdaten in Mainz. Danach waren im Mai in Rheinland-Pfalz insgesamt 116.108 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 4.055 weniger als im April und 8.949 weniger als im Mai des vergangenen Jahres. Die Arbeitslosenquote betrug im vergangenen Monat 5,2 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte weniger als im April und 0,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahresmonat.

Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer: „Die Pandemie hat die Transformation der Arbeitswelt weiter beschleunigt. Das gilt besonders für die Digitalisierung des Weiterbildungssektors, denn die für den Kompetenzerhalt und die Kompetenzentwicklung erforderlichen Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen finden infolge der Pandemie vermehrt in digitaler Form statt. Das stellt sowohl die Lehrenden bzw. Fachkräfte in diesen Weiterbildungsangeboten als auch die Teilnehmenden vor große Herausforderungen. Es gibt hier einen vielfältigen Bedarf im Hinblick auf die Entwicklung von Digitalkompetenzen.“

Arbeitsminister Schweitzer informierte, dass Rheinland-Pfalz aus Mitteln des europäischen Aufbauprogramms REACT-EU insgesamt 24 Projekte zur Unterstützung des digitalen Wandels im Weiterbildungsbereich fördert. Dafür stehen für den Zeitraum von 1.6.2021 bis 31.12.2022 insgesamt 7,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die ersten 16 Projekte starten heute. Die Projekte sollen sowohl lehrende als auch lernende Personen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus unterstützen und neue digitale Bildungsformate entwickeln.

„Insbesondere bei Menschen, die ohnehin bereits benachteiligten Gruppen angehören, sind die digitalen Kompetenzen vergleichsweise gering ausgeprägt. Daher brauchen wir dringend geeignete Ansätze, um diese Menschen beim digitalen Wandel mitzunehmen und bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten nicht noch weiter zu vergrößern und zu verstetigen“, betonte Schweitzer. Projektinhalte sind zum Beispiel die Vertrauensbildung in digitale Medien, die Durchführung von Videokonferenzen und Videotelefonie, Online-Bewerbung und Online-Vorstellungsgespräch, Umgang mit sozialen Netzwerken und Karriereplattformen sowie Datenmanagement und Datenschutz.

Ministerpräsidentin Dreyer und Arbeitsminister Schweitzer kündigten zudem die Förderung von Projekten an, die Lehrende in der Weiterbildung und Fachkräfte in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dabei unterstützen, in dem sich dynamisch entwickelnden Bereich des Online-Unterrichts bedarfsgerecht digitale und hybride Lehr- und Lernsettings gestalten zu können. „Uns ist es wichtig, die Teilhabe von Lernenden auch unabhängig von Präsenzangeboten aufrechtzuerhalten und den Zugang zu den Angeboten zu verbessern. Dazu gehen 24 Projekte regional verteilt in Rheinland-Pfalz an den Start und werden im Land einen nachhaltigen Digitalisierungsschub im Weiterbildungssektor und in der Arbeitsmarktförderung anstoßen“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer gemeinsam mit Minister Schweitzer.

Themen sind hier beispielsweise die Didaktik und Methodik des digitalen Lehrens und Lernens, die Gestaltung digitaler und hybrider Räume für digitale Kommunikation, das Kennenlernen verschiedener Tools und Plattformen und ihrer Möglichkeiten sowie dezentrales Arbeiten und digitale Selbstverwaltung.

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Ein besonderer Rückblick: IHK Aachen veröffentlicht Jahresbericht 2020

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen veröffentlicht mit ihrem Jahresbericht 2020 einen Rückblick auf die Monate der umgeworfenen Pläne, des kreativen Improvisierens und der intensivierten Digitalisierung. Fest steht: Nur wenige Ereignisse wirken sich so allumfassend aus wie die immer noch akute Corona-Pandemie, deren Folgewirkungen erstmals im Frühjahr vergangenen Jahres in voller Wucht spürbar wurden und die sich im Herbst und Winter verschärft haben.

„Für viele Unternehmen in unserem IHK-Bezirk Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg war das Jahr 2020 das schwierigste seit ihrem Bestehen. Und noch sind wir nicht über dem Berg“, resümiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „In dieser herausfordernden Zeit sind wir deshalb noch stärker für unsere Mitglieder aktiv und unterstützen sie dabei, die Folgen der Pandemie zu überstehen.“ Stark nachgefragt wurden zum Beispiel die erweiterten Beratungen der IHK Aachen zu Themen wie Soforthilfe und Kurzarbeitergeld, die bis in die Abendstunden und an Wochenenden angeboten wurden. Daneben hat die IHK Aachen zahlreiche meist digitale Initiativen zur Unterstützung Not leidender Branchen auf den Weg gebracht.

Um vollumfänglich für ihre Mitglieder handlungsfähig zu bleiben, hat die IHK Aachen in Rekordzeit mobiles Arbeiten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etabliert. „Wir waren und sind immer im Einsatz – auch während der Hochphase der Corona-Pandemie“, betont Bayer. So sei es gelungen, wichtige Kernthemen wie Ausbildung, den Strukturwandel, Innenstadtentwicklung oder die Mobilitätswende weiter voranzutreiben. Selbst Veranstaltungen wie Wahlarenen zu den Kommunalwahlen in Aachen und Euskirchen hat die IHK im vergangenen Jahr realisiert. Bayer bilanziert: „So schwierig die vergangenen Monate waren und so herausfordernd die Situation aktuell immer noch ist: Auch das Jahr 2020 hat unsere Region vorangebracht.“

Der Jahresbericht 2020 ist auf der Website der IHK Aachen veröffentlicht: www.aachen.ihk.de/jahresbericht

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RHODIUS Mineralquellen reduziert seine CO2-Emissionen um 34%

Burgbrohl – Das regionale Familienunternehmen RHODIUS setzt sich schon seit mehreren Jahren für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz ein und konnte auf Basis des Drei-Stufen-Prinzips „Vermeiden-Verringern-Kompensieren“ sein Unternehmen sowie seine Mineralwassermarken RHODIUS und Vulkanpark-Quelle Eifel zu 100% CO₂-neutral stellen.

Im Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements standen dabei Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen. Die Umstellung auf 100% Ökostrom und die Investition in eine neue Glas-Mehrweg-Anlage waren maßgeblich für eine direkte CO2-Reduktion. Darüber hinaus trugen aber auch viele weitere Einsparpotenziale aus allen Unternehmensbereichen, die gemeinsam mit den Mitarbeitern identifiziert und kontinuierlich verfolgt werden, zur ganzheitlichen Verringerung der CO2-Emissionen bei. Unter anderem wurde auf recycelbares Verpackungsmaterial umgestellt, in der Logistik E-Stapler angeschafft und diverse Digitalisierungsmaßnahmen realisiert. Nun präsentiert RHODIUS Mineralquellen am Standort Burgbrohl ein beachtliches Ergebnis: In den letzten zwei Jahren reduzierte das Unternehmen seinen relativen CO2-Fußabdruck um 34%!

Bereits Anfang 2020 stellte RHODIUS seine Mineralwassermarken RHODIUS und Vulkanpark-Quelle Eifel entlang der gesamten Wertschöpfungskette CO2-neutral – von der Quelle über den Handel bis hin zu Leergutrückführung. Alle produktspezifischen Verbräuche und deren indirekten Emissionen wurden eruiert und auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung geprüft. Das übrige und aktuell noch nicht vermeidbare CO₂ kompensiert RHODIUS nach höchstem Standard mit zertifizierten Klimaschutzprojekten. Mithilfe des Partners Zukunftswerk werden gezielt Projekte mit Bezug zu Wasser unterstützt: Brunnenbau in Malawi, Wasserkraft in Brasilien und Wasseraufbereitung in Uganda. Weitere Infos dazu unter: www.climateline.org/40187

Da Treibhausgase wie CO₂ sich gleichmäßig in der Erdatmo­sphäre verteilen, ist die Treibhausgaskonzentration überall auf der Erde in etwa gleich. Es ist deshalb für den Treibhauseffekt unerheblich, an welchem Ort auf der Erde Emissionen verur­sacht oder vermieden werden. Klimaschutzpro­jekte sparen nachweislich CO₂ ein und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der globalen Erwärmung.
Weitere Informationen auf www.rhodius-mineralwasser.de

Über RHODIUS Mineralwasser:

RHODIUS Mineralwasser entstammt der 500 m tiefe RHODIUS-Quelle, die zu einer der tiefsten Quellen weltweit gehört. Bei der langen Reise durch unterschiedliche Vulkangesteinsschichten nimmt das Wasser wertvolle Mineralstoffe auf und wird gleichzeitig auf natürlichste Weise gefiltert. Somit verfügt RHODIUS Mineralwasser über insgesamt 2.160 mg gelöste Mineralstoffe pro Liter. Ein Liter RHODIUS deckt 40 % des Tagesbedarfs an Magnesium und 18 % des Tagesbedarfs an Calcium. Durch diese ausgewogene Mineralisierung erhält RHODIUS seinen sehr harmonischen Geschmack.

Über RHODIUS Mineralquellen:

Geführt in der achten Generation, umfasst das Produktportfolio des Unternehmens eine große Vielfalt alkoholfreier Getränke von Mineralwasser, Soft- und Energiegetränken. Auf sechs Produktionsanlagen werden über 450 Millionen Füllungen pro Jahr realisiert. Diese enorme Gebinde- und Verpackungsvielfalt spiegelt sich auch in den eigenen Marken bzw. Lizenzmarken des Unternehmens wider: Von der regionalen Premium-Mineralwasser-Marke RHODIUS, den hippen Lizenzmarken afri cola & Bluna, über POWER POINT, dem Energydrink in der Dose, bis hin zum innovativen Lifestyle-Getränk MAYA MATE, bedient RHODIUS eine breite Verwenderschaft – regional, national sowie auch international.

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Härtefallhilfen für Unternehmen starten

Wittlich – Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe möglich war. Anträge können bis 31. August 2021 gestellt werden.

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Interessierte unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz. Fragen beantwortet auch Matthias Denis, Wirtschaftsförderung Landkreis Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de.

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Erweiterung der Angebotspalette im Servicebüro Eifel

Kaisersesch – Seit mehr als 40 Jahren ist das Familienunternehmen der sprichwörtliche Fels in der Brandung für die Bevölkerung im Kaisersescher Umland. Hier werden Privatkunden und Unternehmen von Siegfried Niederelz und seinen Partnern in Versicherungs- und Finanzierungsangelegenheiten beraten.

Für die Erweiterung der Angebotspalette konnte der 26-jährige Vorsorgespezialist Robin Wolf aus Burgen gewonnen werden. Er bietet ab sofort am bewährten Standort in Kaisersesch ein breites Angebot an Baufinanzierungs- und Bausparlösungen an. Neben seiner langjährigen Berufserfahrung kann er auf ein großes Netz von angeschlossenen Partnerbanken und Dienstleistern zurückgreifen. „Das neu geschaffene Portfolio kann man sich vorstellen wie viele kleine Zahnrädchen, die ineinandergreifen“, sagt Robin Wolf. Vor Ort und im Außendienst möchte der Vermögensspezialist zukünftig seinen vorhandenen Kundenstamm weiter betreuen und ausbauen. An seiner bisherigen Wirkungsstätte in Mayen wird er zusätzlich auch dienstags weiterhin für seine Kund*innen zur Verfügung stehen.

Bürgermeister Albert Jung, Stadtbürgermeister Gerhard Weber sowie Wirtschaftsförderer Mario Leidens gratulierten Robin Wolf und Siegfried Niederelz sowie dem gesamten Team zur neuen Partnerschaft und wünschten für die Zukunft viel Erfolg.

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Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen

Region/Berlin – Die neuen Regelungen treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das TTDSG schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Das Gesetz kann zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich über die Zustimmung des Bundesrats. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt geschützt werden. Gleichzeitig müssen wir digitale Geschäftsmodelle ermöglichen. Die neuen Regelungen schaffen hier eine Balance und sind damit zukunftsweisend. Mit Blick auf die viel diskutierten Cookies eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement zu entwickeln, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und Start-ups gleichermaßen nutzt. Die Arbeiten hieran werden wir jetzt im Austausch mit allen Akteuren aufnehmen.“

Das TTDSG enthält die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Dabei wurden auch die Anpassungen umgesetzt, die aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren. Das TTDSG enthält neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht.

Mit Blick auf den digitalen Nachlass wird klargestellt, dass das Fernmeldegeheimnis Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter hindert (§ 4 TTDSG).

Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies). Ausnahmen werden entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie festgelegt (§ 25 TTDSG).

Mit Blick auf Cookies soll mit dem TTDSG auch ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement erreicht werden, das anerkannte Dienste, Browser und Telemedienanbieter einbeziehen soll. Die nähere Ausgestaltung dieser neuen Strukturen soll im Wege einer Regierungsverordnung erfolgen, deren Erfolge die Bundesregierung beobachten und evaluieren wird (§ 26 TTDSG). Im Rahmen der Vorbereitung dieser Verordnung wird das BMWi die für ein sinnvolles und wirksames Einwilligungsmanagement erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen eingehend prüfen.

Im Bereich der Aufsicht soll der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI zukünftig umfassend, d.h. auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, als unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Bereich der Telekommunikation tätig sein (§ 28 und 29 TTDSG). Die Bundesnetzagentur ist für die Vorschriften des TTDSG zuständig, die nicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen (§ 30 TTDSG).

Themen und Paragraphen im TTDSG

Geregelt werden:

  • das Fernmeldegeheimnis in den §§ 3 bis 8 TTDSG (bisher §§ 88 – 90 TKG); neu ist in § 4 TTDSG eine Regelung zur Rechtsstellung von Erben und Personen in vergleichbarer Rechtsstellung zum Endnutzer,
  • die erlaubte Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten in den §§ 9 bis 13 TTDSG (bisher §§ 96 ff TKG),
  • im Zusammenhang mit rufnummerngebundenen Diensten die Mitteilung ankommender Verbindungen, die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer und die automatische Anrufweiterschaltung in den §§ 14 bis 16 TTDSG (bisher §§ 101 bis 103 TKG),
  • die Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und die Bereitstellung von Daten für Endnutzerverzeichnisse in den §§ 17 und 18 (bisher §§ 47, 104 und 105 TKG),
  • im Hinblick auf Telemedien in den §§ 19 bis 24 die besonderen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz von Nutzerdaten (bisher in § 13 Absätze 4 bis 7 TMG), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Minderjähriger zum Zweck des Jugendschutzes (bisher § 14a TMG),die Auskunftserteilung über Bestandsdaten (bisher § 14 Absatz 2- 5) und die neuen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft (bisher §§ 15a bis 15c TMG) und
  • Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 27 und 28 TTDSG.

Voraussichtlich wird das TTDSG zu einem späteren Zeitpunkt an die derzeit noch auf europäischer Ebene verhandelte ePrivacy-Verordnung anzupassen sein.

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„Fiege-Logistikzentrum nach nur 11 Monaten Bauzeit fast fertiggestellt“

Zülpich – 54.000 Quadratmeter Logistik- und Dienstleistungsfläche am neuen Multi-User-Standort in Zülpich. Fünf Units mit zwei vorgesetzten Bürobauten und Pförtnerhaus sind nahezu fertiggestellt. Vom aktuellen Baufortschritt des Fiege-Logistikzentrums haben sich Bürgermeister Ulf Hürtgen und Beigeordneter Ottmar Voigt vor Ort persönlich ein Bild gemacht. Nach nicht einmal einem Jahr Bauzeit steht das 54.000 Quadratmeter große Logistikzentrum mittlerweile nahezu komplett im Gewerbe- und Industriegebiet „An der Römerallee“ in Zülpich. Lediglich abschließende Arbeiten im Innen- und Außenbereich müssen bis Ende Juni noch fertiggestellt werden. Mehr als 736 Tonnen Stahl und 16.000 Kubikmeter Beton wurden verbaut. Außerdem werden im direkten Umfeld der Halle 135 Bäume und fast 2.500 Sträucher gepflanzt.

Luftbildaufnahme des neuen Fiege-Logistikzentrums im Gewerbe- und Industriegebiet „An der Römerallee“ in Zülpich. Foto: Stadt Zülpich/ Torsten Beulen

„Es ist mehr als beeindruckend zu sehen, wie schnell das Fiege-Logistikzentrum Form und Gestalt angenommen hat und dass bereits in wenigen Monaten, mit der Fertigstellung des Ansiedlungsvorhabens am Wirtschaftsstandort Zülpich, mindestens 250 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“, sagt Bürgermeister Ulf Hürtgen.

An der gemeinsamen Baustellenbesichtigung nahmen neben Hürtgen und Voigt auch der neue Niederlassungsleiter, Thomas Fahnert, und Fiege Real Estate Managerin Birgit Wilde teil. Fahnert ist zuständig für den späteren, reibungslosen Ablauf im Logistikzentrum am Standort Zülpich. „Ich freue mich sehr auf die Herausforderungen, die mich hier erwarten werden und über so viel Unterstützung seitens der Stadtverwaltung Zülpich“, so Fahnert.

Neben den Kernbranchen Fashionlogistik, Industrie, Konsumgüter, Reifenlogistik, Medienlogistik und Online Retail, entwickelt Fiege seit 25 Jahren auch für die Kernbranche Medizintechnik-, Pharma- und Krankenhaus-Logistik individuelle Kundenlösungen an zahlreichen Standorten in Europa. Der Logistikdienstleister versorgt schon jetzt viele Kliniken und Krankenhausgruppen in ganz Deutschland. Im Zuge der Corona-Krise hat Fiege ein Notfalllager-Konzept entwickelt. Ziel ist es, die Bestände kritischer Güter unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften strategisch zu verteilen und Lieferketten sicherzustellen. Vom neuen Logistikstandort Zülpich aus wird Fiege europaweit Gesundheitseinrichtungen jedweder Art mit den Produkten verschiedener Kunden aus dem Pharmabereich versorgen.