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19 Grad und kaum noch warmes Wasser – IHK Aachen spart Energie

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen reagiert auf die sich dramatisch zuspitzende Situation am Energiemarkt, indem Sie Maßnahmen ergreift, um die eigenen Verbräuche von Strom und Gas zu reduzieren. „Wie viele unserer Mitgliedsunternehmen, andere öffentliche Institutionen und Privathaushalte, leisten auch wir als IHK unseren Beitrag. Uns alle eint das große Ziel, die Versorgungssicherheit über den Winter und danach aufrecht zu erhalten“, begründet IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer, den Schritt.

Konkret sehen die Maßnahmen vor, dass die Warmwasser-Versorgung im IHK-Gebäude weitestgehend ausgesetzt wird, Büros und Veranstaltungsflächen höchstens bis zu einer Temperatur von 19 Grad Celsius beheizt werden. Beleuchtungen abseits von Arbeitsplätzen werden – sofern mit den Maßgaben der Arbeitssicherheit vereinbar – abgeschaltet. Als Folge von mobilem Arbeiten freigewordene Büroflächen werden örtlich zusammengezogen und nur mit der notwendigen Mindesttemperatur beheizt. „Wir werden durch dieses Bündel von in der Einzelbetrachtung kleinen Maßnahmen insgesamt einen meßbaren Einspar-Effekt erzielen“, sagt Bayer: „Je größer die Zahl derer ist, die ähnlich handeln, desto mehr hilft das uns allen in der aktuellen Situation.“

Es gelte dazu beizutragen, dass die Energieversorgung insbesondere sensibler Bereich jederzeit gesichert sei – Bayer zählt hierzu auch Produktionsbetriebe: „Die wirtschaftliche Folgen eines plötzlichen Blackouts können dort unmittelbar existenzbedrohend sein.“ Die gleiche Auswirkung habe übrigens eine Vervielfachung der Energiepreise, mit der sich nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern nahezu jedes Unternehmen im Moment konfrontiert sehe. Bayer sagt: „Um die Gefahr massenhafter Insolvenz abzuwenden, brauchen wir mit den Corona-Hilfen vergleichbare, aber weniger bürokratisch zu beantragende Energiekosten-Zuschüsse für Unternehmen. Nicht morgen, sondern jetzt.“

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Nordrhein-Westfalen verzichtet vorerst auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen

Region/Düsseldorf – Minister Laumann appelliert an Eigenverantwortung. Schärfere Schutzmaßnahmen sind derzeit nicht verhältnismäßig. Nordrhein-Westfalen wird von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen. Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen. Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Derzeit zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen sind. Diese Entwicklung beobachten wir sehr genau, gerade was die Belastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten und Personalausfälle angeht. Im Moment sind die Zahlen im Vergleich zum Frühsommer aber niedrig. Verbindlich vorzuschreibende schärfere Schutzmaßnahmen wären deshalb derzeit nicht verhältnismäßig. Dass wir derzeit vor allem auf eine zwingende, generelle Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt. Durch das Tragen einer Maske schützt man nach wie vor die eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen. Schwere Verläufe sind bei der Omikron-Variante zum Glück zwar die Ausnahme, aber Infizierte klagen durchaus über mitunter länger anhaltende gesundheitliche Einschränkungen nach einer Infektion. Auch Personalausfälle sind ein Problem. Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen. Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht. Prüfen Sie daher Ihren Impfstatus.“

Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor:

  • In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen der Bund für Besucherinnen und Besucher eine bundesweite FFP-2-Maskenpflicht vorschreibt (Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen). Auch dies entspricht den bisherigen Landesregelungen.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen bestehen.
  • In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin wenigstens eine medizinische Maske erforderlich. Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.
  • Die meisten Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (v.a. für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich künftig direkt aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Ergänzend bleiben die Landesregelungen zu Testpflichten in staatlichen Unterbringungseinrichtungen und im Strafvollzug etc. (mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten für immunisierte Personen) bestehen.
  • Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend. Auch für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche ohne Kontakt zu Bewohnerinnen/Bewohnern oder Patientinnen/Patienten gelten wie bisher in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen von der Testpflicht.

Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Die neuen Regelungen treten am Samstag, 1. Oktober, in Kraft und gelten zunächst bis zum 31. Oktober 2022.

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Flüchtlingskrise – Kommunen am Limit – Kreis Euskirchen appeliert ans Land NRW

Euskirchen – Landrat Markus Ramers und die elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern Land zum Handeln auf / Ziel: Überforderung der Kommunen vermeiden / Flut-Katastrophe schränkt Möglichkeiten der Kommunen weiter massiv ein. Mit einem eindringlichen Appell hat sich der Kreis Euskirchen ans Land NRW gewandt und mehr Solidarität in der aktuellen Flüchtlingssituation gefordert. „Unsere Kommunen sind am Limit. Es braucht jetzt dringend eine bessere Unterstützung durch das Land“, betont Landrat Markus Ramers.

Gemeinsam mit allen elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus dem Kreis Euskirchen fordert er das Land u.a. dazu auf, mehr eigene Unterbringungskapazitäten zu schaffen und insbesondere die von der Flut betroffenen Kommunen bei den vielfältigen Herausforderungen spürbar zu entlasten. Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben ihre Initiative am Freitag in einem Brief an NRW-Ministerin Josefine Paul, u.a. zuständig für die Themen Flucht und Integration, ausführlich begründet und ihre Forderungen am Montag im Rahmen einer Videokonferenz mit der Ministerin unterstrichen.

Kernpunkt der Kritik ist der aktuell geltende „rein abstrakte Verteilungsschlüssel ohne wirklichen Bezug zu den Rahmenbedingungen in den Kommunen vor Ort“, heißt es in dem Schreiben. So müsse man etwa im Kreis Euskirchen weiterhin die Folgen der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 berücksichtigen. Dies betreffe zum einen die Gebäudeschäden in den Kommunen, zum anderen binde der laufende Wiederaufbau auch viel Personal in nahezu allen Rathäusern des Kreises. Insofern sei die Verlängerung des Zuweisungsstopps unabdingbar.

Ein großes Problem sei zudem der Wohnungsmangel. Bezogen auf den gesamten Kreis Euskirchen gebe es aktuell eine Aufnahmeverpflichtung für rund 2.200 Menschen – untergebracht seien derzeit aber bereits 2.700 (1.500 in Gemeinschaftsunterkünften und 1.200 in Privatwohnungen). Damit sei der Kreis Euskirchen nahezu „am Limit“, da es in den Gemeinschaftsunterkünften so gut wie keine Plätze mehr gebe. Dennoch gebe es weitere Flüchtlingszuweisungen des Landes. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die fehlende Planbarkeit der Zuweisungen. Als letztes Glied der Kette könnten sich die Kommunen nur bedarfsgerecht aufstellen, wenn sie vom Land entsprechende Prognosen zur weiteren Entwicklung der Lage erhalten. Dies sei bisher nicht der Fall.

Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind sich darin einig, dass auch die Kapazitäten des Landes für Notunterkünfte deutlich erhöht werden müssen. Die bisher vom Ministerium angekündigten geplanten zusätzlichen Plätze bleiben nach Ansicht von Kreis und Kommunen deutlich hinter dem zurück, was für eine Entlastung vor Ort nötig wäre. Angesichts dessen hat der Kreis Euskirchen kein Verständnis für die Entscheidung des Landes, die Zentrale Unterbringungseinrichtung in der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen mit 750 Plätzen nach langem Hin und Her nun doch nicht in Betrieb zu nehmen.

Neben der Sorge um ein „Dach über dem Kopf“ stellen natürlich die Begleitung der Geflüchteten genauso wie die medizinische Versorgung und die Betreuung in Kitas und Schulen eine gewaltige Aufgabe dar. Kreis und Kommunen begrüßen die Dialogbereitschaft des Landes, sprechen sich aber nachdrücklich dafür aus, „dass es nicht beim Sammeln von Problemen bleibt, sondern zügig Hilfe organisiert wird“, so Landrat Markus Ramers abschließend. Die bisherige Handlungsweise von Bund und Land treibt die Kommunen nach Überzeugung von Kreis und Kommunen in die Handlungsunfähigkeit.

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Politische Glaubwürdigkeit gefährdet

Region/Koblenz – Verantwortungsbewusster Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist wichtig für Lebensmittelerzeugung. Die Bauern und Winzer im Verbandsgebiet unterstützen grundsätzlich das übergeordnete Ziel, den sparsamen und nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu forcieren. Der Vorschlag der EU-Kommission eines Totalverbotes in Schutzgebieten, verbunden mit einem Auflagenwahnsinn, wird aber grundlegend abgelehnt.

Anlässlich der gestrigen Sitzung des EU-Agrarrates, in dem der Kommissionsvorschlag zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes besprochen wird, veröffentlicht der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ein Positionspapier. BWV-Präsident Michael Horper macht deutlich: „Der EU-Kommissionsvorschlag macht den Weinbau in den rheinland-pfälzischen Flusstälern unmöglich. Die vier Weinanbaugebiete Mosel, Nahe, Ahr und Mittelrhein liegen zum allergrößten Teil in geschützten Gebieten. Die Auswirkungen des Kommissionsvorschlages auf die vor- und nachgelagerten Bereiche sowie den Tourismus in diesen Regionen wären katastrophal.“

Das Gesetzespaket sieht Restriktionen in „empfindlichen Gebieten“ und damit in allen naturschutzfachlich relevanten Schutzgebieten vor. In Rheinland-Pfalz wären davon über 260.000 Hektar betroffen, 38 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei der Ausweisung von Schutzgebieten wurde seitens der Politik den Bauern und Winzern die Bewirtschaftung ihrer Flächen auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis zugesagt. „Hier steht die Glaubwürdigkeit politischer Versprechen auf dem Spiel“, erinnert Horper an eindeutige Zusagen. Ohne einen ausreichenden Schutz der Nutzpflanzen sei die heimische Lebensmittelerzeugung kaum möglich.

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Nordrhein-Westfalen passt die kommunalen Impfangebote an

Region/Düsseldorf – Impfungen mit angepassten Omikron-Impfstoffen nun auch bei Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte möglich. Basierend auf dem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission passt das Land die kommunalen Impfangebote an.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen. Dies sieht der Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor. Es ist davon auszugehen, dass der Beschlussentwurf zeitnah in einer entsprechenden Empfehlung umgesetzt wird. Daher hat das Ministerium darauf basierend seine Erlasslage angepasst. Damit sind nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen möglich.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „BioNTech und Moderna haben ihre Impfstoffe auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst. Damit sind die Impfungen passgenauer als mit dem bisherigen Impfstoff und wir können auch auf eine deutlich bessere Schutzwirkung der Impfstoffe hoffen. Auch wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt nochmal deutlich anziehen wird. Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben. Gerade Menschen dieser Altersgruppe ohne bisherige Auffrischungsimpfung sollten sich – vielleicht im Zuge der Grippeschutzimpfung – erneut gegen COVID 19 impfen lassen.“

Für die kommunalen Impfangebote gilt nun: Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren sind vorzugsweise mit einem der Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffe durchzuführen.

Die STIKO hält weiter an ihrer Empfehlung fest, dass eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen angezeigt ist:

  • Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Auch die bisherigen mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.

Auch Impfungen mit Valneva sind künftig in den kommunalen Impfangeboten möglich. Die STIKO führt in ihrem Beschlussentwurf aus, dass Valneva zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren genutzt werden kann. Valneva kann insbesondere dann genutzt werden, wenn nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eines anderen COVID 19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie besteht.

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Bauernverband fordert mehr Rücksicht auf Bauern und Winzer!

Region/Koblenz – GAP-Forum des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. „Landwirte und Winzer benötigen Planungssicherheit. Wir fordern weniger Bürokratie und Auflagen, um unsere Betriebe in die Zukunft führen zu können. Hinzu kommen steigende Preise für Energie, Futter- und Düngemittel. Dies alles sind enorme Gefahren für unsere bäuerlichen Familienbetriebe.“ Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, machte anlässlich BWV-Agrarforum zur GAP 2023 in Koblenz deutlich, dass anstehende politische Entscheidungen die landwirtschaftlichen Erfordernisse dringend berücksichtigen müssten.

Horper konnte zahlreiche Vertreter aus Politik, Verwaltung und Landwirtschaft begrüßen. Neben rheinland-pfälzischen Abgeordneten waren insbesondere viele Vertreter aus der Agrarverwaltung der Einladung nach Koblenz gefolgt, um die aktuellen Herausforderungen, die die gemeinsame Agrarpolitik ab dem Jahr 2023 an Bauern und Winzer stellt, zu diskutieren.

Staatssekretär Andy Becht bekräftigte die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Landesregierung für die Belange der Bauern- und Winzerfamilien. Dabei setze er sich für eine attraktive Förderung der Betriebe im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik ein.

Im Rahmen der verschiedenen Fachvorträge wurde jedoch deutlich, dass verlässliche rechtliche Grundlagen für die Landwirte derzeit noch fehlen. Dies betrifft beispielsweise konkrete Handlungsanforderungen an die zukünftige Bewirtschaftung von Ackerflächen, die Gestaltung eines notwendigen Fruchtwechsels oder auch die Kompensation sinkender Betriebsprämien durch Mittel der zweiten Säule, die Rheinland-Pfalz im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden. Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Union unterstützen und dabei den vielen verschiedenen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden.

Die weit über 100 Teilnehmer der hybrid durchgeführten Veranstaltung kritisierten, dass in Rheinland-Pfalz kaum Anreize für die Tierhaltung in den Mittelgebirgsregionen bestünden. Diese würden sich hauptsächlich an die Ackerbauern richten.

Insgesamt sei die derzeitige Situation unbefriedigend, so der Kreisvorsitzende des Kreisbauernverbandes Neuwied, Ulrich Schreiber, weil die Landwirte dringend verlässliche Grundlagen benötigen würden, um die Anbauplanung für den Herbst und das kommende Jahr vornehmen zu können. „Ich weiß nicht, was sich die Politik vorstellt,“ so Schreiber. „Es ist für die Landwirtschaft und den Weinbau schlicht nicht möglich, innerhalb weniger Tage auf die gesetzlichen Anforderungen zu reagieren. Wir brauchen eben eine Vorlaufzeit. Dass diese uns die Politik nicht gewährt, ist ein Skandal.“

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Bund übernimmt 99% an Uniper

Region/Berlin – Bundesregierung verständigt sich auf Anpassung des Stabilisierungspakets für Uniper. Die Bundesregierung hat sich heute auf ein alternatives, deutlich umfangreicheres Stabilisierungspaket gegenüber dem am 22. Juli 2022 verkündeten Rettungspaket für die Uniper SE verständigt. Im Ergebnis übernimmt die Bundesregierung insgesamt 99 Prozent an Uniper.

Damit schafft sie eine klare Eigentümerstruktur, um so Uniper und damit die Energieversorgung für Unternehmen, Stadtwerke und Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern. Die Anpassung des Stabilisierungspaketes wurde notwendig, weil sich die Kapitalerfordernisse von Uniper durch die komplette Einstellung der vertraglich vereinbarten Gaslieferungen aus Russland und die stark gestiegenen Gaspreise signifikant erhöht haben. Die dadurch weiter gestiegenen Ersatzbeschaffungskosten haben die Notlage des größten deutschen Importeurs von russischem Gas verschärft.

Das angepasste Stabilisierungspaket für Uniper sieht insbesondere eine Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Uniper SE vor und umfasst im Einzelnen die folgenden Punkte:

  • Im Rahmen einer 8 Mrd. Euro umfassenden Kapitalerhöhung erwirbt der Bund eine Aktienbeteiligung an der Uniper SE zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie.
  • Der Bund übernimmt zudem die Aktienbeteiligung des bisherigen Mehrheitsaktionärs Fortum Oyj zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie, was einem Kaufpreis von rd. 0,48 Mrd. Euro entspricht.
  • Ein von Fortum im Zuge der Energiepreiskrise gewährtes Gesellschafterdarlehen sowie eine Garantie-Linie werden durch Uniper zurückgezahlt bzw. abgelöst, da Fortum jeweils ein Kündigungsrecht bei einer Änderung der Beteiligungsstruktur hat. Die entstehende Liquiditätslücke wird durch Bundesmittel gedeckt.
  • Der Bund sichert die Finanzierung des Unternehmens bis zur Umsetzung der Kapitalerhöhung.
  • Die übrigen Auflagen der Vereinbarung vom 22. Juli gelten weiterhin, insbesondere das Dividendenverbot und Vergütungsbeschränkungen für das Uniper-Management.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat damit über den Antrag des Unternehmens auf eine Stabilisierungsmaßnahme nach §29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt entschieden.

Im Ergebnis wird die Beteiligung des Bundes an Uniper nach Kapitalerhöhung und Übernahme des Fortum-Aktienpakets rd. 99 Prozent betragen. Der Erwerb der Aktien kann erst nach Erfüllung diverser regulatorischer Anforderungen und der Genehmigung durch die Hauptversammlung von Uniper erfolgen. Außerdem bedarf das angepasste Unterstützungspaket der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Uniper ist eine zentrale Säule der deutschen Energieversorgung. Durch die heute beschlossene mehrheitliche Übernahme erlangt der Bund die wesentlichen Mitsprache- und Kontrollrechte bei dem Unternehmen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherstellen zu können.

Das erste Rettungspaket war am 22.Juli vereinbart worden. Die Umsetzung, insbesondere die EU-Beihilfeprüfung und die Fusionskontrollprüfungen in verschiedenen Ländern, benötigt allerdings in der Regel etwa drei Monate, so dass der Erwerb noch nicht vollzogen wurde und die Gelder noch nicht geflossen sind. Hier setzt die heute vereinbarte Anpassung des Stabilisierungspaketes an: Für die acht Milliarden Euro Eigenkapital, die im Juli zugesagt wurden, erwirbt der Bund nunmehr 93 Prozent der Uniper Aktien statt wie geplant 30 Prozent plus Pflichtwandelanleihe. Zusätzlich kommen nun weitere Mittel für den Erwerb der Fortum-Aktien (0,48 Milliarden Euro) und die Bundesmittel für die Ablösung des Gesellschafterdarlehens und der Garantie-Linie von Fortum hinzu.

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Medienvielfalt erhalten – Versorgung mit Presse-Erzeugnissen flächendeckend sichern

Region/Mainz/Berlin – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Unsere Demokratie lebt von freien Medien, Medienvielfalt ist eine Voraussetzung dafür. Für Rheinland-Pfalz mit seinen starken ländlichen Räumen spielt dabei die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen eine zentrale Rolle. Wir haben in Rheinland-Pfalz zum Glück starke Zeitschriften- und Zeitungsverlage, die die Menschen verlässlich über Themen und Ereignisse in ihrer Stadt oder ihrer Region informieren.

Aber viele Verlage stehen durch die Transformation der Medienlandschaft und die enorm gestiegenen Energie- und Papierkostensteigerungen vor großen Herausforderungen. Deswegen macht sich Rheinland-Pfalz mit einer Bundesratsentschließung stark für den Erhalt der Pressevielfalt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld der anstehenden Bundesratssitzung am heutigen Freitag, 16. September 2022. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hatten die Ampel-Koalition vereinbart, Fördermöglichkeiten zu prüfen, um eine flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen auch zukünftig zu gewährleisten. Mit der Entschließung betonen die Länder die Bedeutung dieses Vorhabens. Hierzu unterstreicht Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation und Verschwörungstheorien brauchen wir eine qualitativ hochwertige und unabhängige Berichterstattung. Wir bitten die Bundesregierung daher, zeitnah ein Förderkonzept vorzulegen.“

Vor dem Hintergrund der fundamentalen Bedeutung der Pressefreiheit müsse besonders Wert daraufgelegt werden, dass sich die Förderung nicht auf die unabhängige journalistische Tätigkeit der Medienhäuser auswirkt. „Die Presse spielt in unserer Demokratie eine zentrale Rolle für die Information der Öffentlichkeit und die demokratische Meinungsbildung. Neben ihrer journalistischen Bedeutung sind die Verlage auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und nehmen am Medienstandort Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle ein,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Bundesregierung stellt Rosneft Deutschland unter Treuhand-Verwaltung

Region/Berlin – Die Bundesregierung hat heute auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland.

Mit der Treuhandverwaltung wird der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet und ein wesentlicher Grundstein für den Erhalt und die Zukunft des Standorts Schwedt gelegt. Die Entscheidung wird von einem umfassenden Zukunftspaket begleitet, das einen Transformationsschub für die Region bringt und die Raffinerie unterstützt, damit die Versorgung mit Öl auf alternativen Lieferwegen sichergestellt wird. Bislang ist die PCK Raffinerie von der Belieferung mit russischem Erdöl über die Druschba-Pipeline abhängig. Das Zukunftspaket wird heute Mittag, 13.30 Uhr, im Bundeskanzleramt von Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, vorgestellt.

Informationen zur Treuhand:

Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter, Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM), die jeden Monat Rohöl im Wert von mehreren hundert Millionen Euro aus Russland nach Deutschland einführen. Grund für die Anordnung der Treuhandverwaltung ist, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien aufgrund der Eigentümerstellung der Unternehmen in Gefahr war. Zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer, waren nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit – weder mit Raffinerien mit Rosneft Beteiligung noch mit den deutschen Rosneft-Töchtern, RDG und RNRM, selbst.

Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung, das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Als Treuhänderin wird die Bundesnetzagentur eingesetzt, auf sie gehen die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.

Die Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist am 16. September 2022 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam geworden und zunächst auf 6 Monate befristet. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.

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Ein Blick in das Herz der Batterie-Forschung – 100. Sitzung an der RWTH Aachen

Aachen – Aachen arbeitet an den Batterien der Zukunft. Im brandneuen Forschungsgebäude CARL, dem Center for Ageing, Reliability and Lifetime Prediction of Electrochemical and Power Electronic Systems, erforschen künftig hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in hochmodernen Laboren, wie Energiespeicher beispielsweise auf elektrische, chemische oder klimatische Einflüsse reagieren. Dass dieses tiefe Eintauchen in die künftige Technik in einem guten baulichen Umfeld möglich ist, geht auch in Teilen auf den Verwaltungsrat des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) zurück. Das Gremium berät die Geschäftsführung des BLB NRW und genehmigt bahnbrechende Bauprojekte des Landes – wie eben das CARL. Zu seiner 100. Sitzung trafen sich die Mitglieder des Verwaltungsrats am heutigen Dienstag, 13. September 2022, in Aachen dort, wo die ressourcenschonenden Speichermedien von morgen entwickelt werden.

„Es ist schon beeindruckend, als ehemaliger Wissenschaftsstaatssekretär zu sehen, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forschung auf Spitzenniveau in Nordrhein-Westfalen neue Batterietechniken für die Energie- und -antriebswende vorantreiben“, betonte Dr. Dirk Günnewig, Staatssekretär im für den BLB NRW zuständigen Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender des BLB-NRW-Verwaltungsrats. „Das CARL steht exemplarisch für die Spitzenforschung aus Nordrhein-Westfalen, die völlig zu Recht in ganz Deutschland und darüber hinaus einen hervorragenden Ruf genießt“, sagte der Staatssekretär und fügte hinzu: „Wir werden auch künftig den Bau solcher Forschungsgebäude ermöglichen, damit unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen stets die besten Bedingungen vorfinden.“ RWTH-Kanzler Manfred Nettekoven ergänzte: „Gerade jetzt, in der Zeit von Energiekrise und einer unsicheren Entwicklung, steht die RWTH für eine besondere Innovationskraft. Auch hierfür braucht die Hochschule eine hervorragende Infrastruktur, nicht zuletzt, um Forschungsergebnisse der Gesellschaft zugänglich zu machen und so Antworten auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu geben.“

Zusammen mit Professor Dirk Sauer, einer Koryphäe auf dem Gebiet der Energiespeicherforschung, führte Nettekoven die Verwaltungsrats-Mitglieder nach deren Sitzung durch das CARL. Anschließend lernten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Campus und weitere Gebäude kennen, in denen Zukunftsforschung betrieben wird, darunter das CWD (Center for Wind Power Drives), in dem sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Windenergie beschäftigen, und das NGP² (Center for Next Generation Processes and Products), in dem unter anderem klimaneutrale Wertschöpfungsketten entwickelt werden, um unabhängiger von fossilen Energien zu werden.

Neben diesen Gebäuden hat der BLB-NRW-Verwaltungsrat in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere wichtige Landesbauprojekte ermöglicht.

Einige Beispiele:

Neubau Center for Soft Nanoscience, Westfälische-Wilhelms-Universität Münster (WWU)

  • Das mehr als 8.000 Quadratmeter große Forschungsgebäude – ein Flaggschiff der Nanoforschung – erfüllt höchste technische Anforderungen: Um die Ergebnisse hochsensibler Messinstrumente nicht zu verfälschen, wurden spezielle Gebäudefundamente mit Schwingungsdämpfern oder einem Glasfaser-Fundament angefertigt.

Naturwissenschaftlich-Medizinisches Institut (Nawi-Medi), Sporthochschule Köln

  • 138 Meter lang, 18 Meter breit und 26 Meter hoch: Das Nawi-Medi, das mehrere wissenschaftliche Institute beherbergt, bietet mehr als 8.000 Quadratmeter modernste Nutzfläche. Die Fassade zeigt bei passendem Lichteinfall die Struktur des Verlaufs des legendären 100-Meter-Sprints von Usain Bolt bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Berlin 2009.

LANUV Neubau Fischereiökologisches Zentrum, Albaum, Sauerland

  • Das Gebäude wird in einer besonders ressourcenschonenden Holzhybridbauweise und mit einer Photovoltaikanlage errichtet. Die Arbeiten haben im Mai begonnen. Der Neubau vereint Labore, Seminarräume, Büros sowie die Außenanlagen zur Fischhaltung und Fischzucht an einem Standort. Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) forscht am Zentrum Fischereiökologie und Aquakultur an verschiedenen Themen wie der klimaresilienten Aquakultur, arbeitet an der Fischgesundheit und bildet zum Beispiel Fischwirtinnen und Fischwirte aus.

Nach dem Besuch der RWTH fuhren die Mitgliederinnen und Mitglieder des BLB-NRW-Verwaltungsrats weiter ins Finanzamtszentrum Aachen, das unter ökologischen Gesichtspunkten neu gebaut worden ist. Dagmar Andernach-Lürken, Leiterin des Finanzamts Aachen-Kreis, und Maria Heiliger, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Aachen-Stadt, begrüßten die Gäste.

Diese schauten sich unter anderem die größte Photovoltaik-Anlage an, die der BLB NRW bislang auf das Dach einer Landesliegenschaft gebaut hat. 784 Solarmodule versorgen das Finanzamtszentrum, in dem alle vier Finanzämter der Domstadt mit rund 1000 Beschäftigten untergebracht sind, mit 209.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Diese Menge entspricht dem Jahresverbrauch von rund 52 Vier-Personen-Haushalten. Die PV-Anlage des Finanzamtszentrums reduziert die energiebedingten CO2-Emmissionen um 117 Tonnen CO2 per annum.

Viel Grün auf dem Dach steigert die Wirkkraft der Anlage zusätzlich. Die Vegetation sorgt unter anderem durch Verdunstungskühlung für wesentlich niedrigere Umgebungstemperaturen der Solarmodule als andere Dachflächen und auf diese Weise für eine Steigerung von Effizienz und Stromertrag. „Solche Anlagen bringen unser Land auf dem Pfad zur klimaneutralen Landesverwaltung entscheidend voran“, sagte Staatssekretär Dr. Günnewig.