Kategorien
Wachstum

Stadt Mayen schließt museale Einrichtungen aufgrund Energiekrise und spart enorme Energie

Mayen – Mayener Museen schließen vom 2. November 2022 bis 15. März 2023. Der anhaltende Russland-Ukraine-Konflikt führt weiterhin zu möglichen Engpässen in der Energieversorgung. In den Medien wird verstärkt dazu aufgerufen, Ressourcen zu sparen. Auch der Stadtrat musste daher eine schwierige Entscheidung treffen.

Die musealen Einrichtungen – EifelTotal, Deutsches Schieferbergwerk und die Erlebniswelten Grubenfeld – bleiben in der Zeit vom 2. November 2022 bis 15. März 2023 vollständig geschlossen.

Durch die angekündigte Schließung kann die Stadt Mayen große Mengen an Energie und Ressourcen einsparen, um unter anderem in einem möglich eintretenden Engpass reagieren zu können.

Kategorien
Wachstum

Energiesparen im Einzelhandel – Gemeinsame Plakat-Aktion

Meckenheim – Der Meckenheimer Verbund und die Stadt Meckenheim beteiligen sich an der Plakat-Aktion zum Energiesparen des Einzelhandelsverbandes Bonn Rhein-Sieg Euskirchen. Dieser arbeitet gemeinsam mit der Klimaschutzoffensive des Handels, die die Aktion initiiert haben, damit Handelsunternehmen auch bei zum Energiesparen geschlossener Türe oder reduzierter Beleuchtung ihren Kundinnen und Kunden zeigen können: Wir haben für Sie geöffnet!

Um die Energiemangellage abzuwenden ist gemeinsames Handeln dringend notwendig. Mit den beiden auffälligen Plakaten „Wir machen das Licht aus! Jetzt gemeinsam Energie sparen“ und „Tür zu – Geschäft offen“ soll dem Problem entgegen gewirkt werden, dass bei weniger Beleuchtung und geschlossener Ladentüre weniger Kundinnen und Kunden den Weg ins Geschäft finden.

Kategorien
Wachstum

IQB-Bildungstrend 2021 sieht bei Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse einen deutlichen Leistungsabfall

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Feller: Ergebnisse sind ein Alarmsignal. Zu den am heutigen Montag, 17. Oktober vorgelegten Ergebnissen des IQB-Bildungstrends aus dem Frühsommer 2021 erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Die Ergebnisse sind ein Alarmsignal. In allen untersuchten Leistungsbereichen sind die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit im 10-Jahresvergleich erkennbar schlechter geworden. Dieser Trend zeigt sich leider in allen Bundesländern und damit auch in Nordrhein-Westfalen.“ Ministerin Feller betont: „Wir dürfen uns mit solchen Ergebnissen niemals zufriedengeben. Sicherlich hatten wir in den letzten Jahren zusätzliche, besondere Herausforderungen wie zum Beispiel die Corona-Pandemie und die Zuwanderung, die Auswirkungen auf die Ergebnisse haben. Jedoch allein damit lassen sich die schlechten Ergebnisse nicht erklären.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass das Ministerium für Schule und Bildung bereits vor zwei Jahren zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Fachlichkeit in der Grundschule ergriffen habe, die erst noch nachhaltige Wirkung entfalten müssten. „Doch aufgrund der weiterhin schlechten Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen gehört für mich noch einmal alles auf den Prüfstand. Wir brauchen einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, um den negativen Trend umzukehren. Die Bildungslücken, die bei unseren Kindern in den Grundschulen entstehen, werden einige sicher ein Leben lang begleiten“, so die Ministerin.

Der IQB-Bildungstrend untersucht, inwieweit Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe die Bildungsstandards erreichen, die von der Kultusministerkonferenz für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Primarstufe festgelegt wurden. Nach 2011 und 2016 wurde der Bildungstrend im Corona-Jahr 2021 zum dritten Mal durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen für ganz Deutschland einen durchgängig negativen Trend. Die sozialen Disparitäten haben sich seit 2011 signifikant verstärkt. Die Kompetenzeinbußen fallen insbesondere bei Kindern mit Zuwanderungshintergrund deutlicher aus als bei Kindern ohne Zuwanderungshintergrund. Die Corona-Pandemie hat diese Trends noch intensiviert.

Im Rahmen des Masterplans Grundschule stehen zur Stärkung der Fachlichkeit bis 2025 mehr als 718 Millionen Euro zur Verfügung. Ein zentrales Element sind die Fachoffensiven für die Fächer Deutsch und Mathematik. Im Rahmen dieser Fachoffensiven werden die Schulen zusätzlich unterstützt. Gleichzeitig werden neue regionale Netzwerke unter anderem für Fachkonferenzen und eine systematische Begleitung der Schulen geschaffen.

Um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, hat das Land mit Unterstützung des Bundes das ursprünglich bis Ende 2022 befristete Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ gestartet. Damit können die Schulen vor Ort individuelle Förderangebote auf- und ausbauen, befristet zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisieren. Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Programms bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 beschlossen.

Auch durch die Einrichtung von 40 Familiengrundschulzentren hat die Landesregierung seit 2021 gezielt die Prävention im Grundschulbereich gestärkt. So sind an Grundschulen in benachteiligten Stadtteilen bzw. Gemeinden multiprofessionelle Netzwerke entstanden, die Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit und ohne Zuwanderungsschichte die notwendige Unterstützung zum Beispiel in Form von Sprachangeboten, Hilfestellungen in Gesundheitsfragen, kulturellen Angeboten oder weiteren Förderangeboten ermöglichen.

Die Schulministerin wird im Lichte der aktuellen Ergebnisse und in dem Bewusstsein, dass die neu begonnenen Maßnahmen Zeit brauchen, um Wirkung zu entfalten, die laufenden Maßnahmen bereits im Prozess evaluieren, sodass Veränderungen oder auch Erweiterungen vorgenommen werden können.

Der Lehrermangel ist bundesweit aktuell eine der größten Herausforderungen, auch für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Auch und vor allem die Grundschulen sind davon betroffen. Um dem Lehrermangel zu begegnen hat das Schulministerium bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Endes des Jahres ein Maßnahmenbündel mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorlegen wird.

Abschließend erklärt Schulministerin Feller: „Der Bildungstrend legt die Schwachstellen unseres Schulsystems schonungslos offen. Den Ergebnissen müssen wir uns stellen und uns fragen, was wir alle gemeinsam besser machen müssen. Wir haben viele gute Maßnahmen, Ansätze und Ideen. Aber offensichtlich ist es uns bisher nicht gelungen, mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. Deshalb werden wir jetzt alle bisherigen Maßnahmen und auch die zur Qualitätsentwicklung daraufhin überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Veränderungen angemessen gerecht werden. Die Leitfrage für den Unterricht in der Grundschule lautet dabei: Wie können wir die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen wirksam stärken? Das werden wir jetzt unumgänglich mit Vorrang angehen.“

Kategorien
Wachstum

Neue Kampagne gibt 84 Gründe für Corona-Schutz

Region/Berlin – Lauterbach: Pandemie ist eine Summe von Einzelschicksalen. Mit 84 Testimonials aus ganz Deutschland wirbt die Bundesregierung in einer bundesweiten Kampagne dafür, sich im Herbst und Winter vor dem Coronavirus zu schützen. Ziel ist, auf die neuen Impfstoffe aufmerksam zu machen und gute Gründe anzuführen, jetzt den eigenen Impfschutz zu überprüfen und zu aktualisieren. Gezeigt werden bei der Kampagne Menschen unterschiedlicher Herkunft aus dem gesamten Bundesgebiet mit ihren persönlichen Geschichten. Sie alle stehen stellvertretend für eine große Mehrheit der Menschen im Land, die sich aus Erfahrung mit und aus Sorge vor Corona aktiv für den Schutz aussprechen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

„Diese Kampagne ist mehr als ein Aufruf zur Impfung. Sie macht bewusst, dass Pandemie nicht nur Statistik ist, sondern vielmehr eine Summe von Einzelschicksalen. 84 Bürgerinnen und Bürger gehen stellvertretend für 84 Millionen Menschen in Deutschland mit gutem Beispiel voran und schützen sich vor der Pandemie – indem sie ihren Impfschutz aktuell halten, Masken tragen, aufeinander Rücksicht nehmen. Wir haben auch dank der angepassten Impfstoffe alle Möglichkeiten, um gut über diesen Winter zu kommen. Wir sollten sie nutzen.“

Entwickelt wurde die Kampagne in Zusammenarbeit mit Raphael Brinkert und brinkertlück creatives aus Hamburg. Zusammen mit der Agentur werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Kampagne ausgewählt, interviewt und präsentiert. Ihre Geschichten sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Jeden Tag wird ein neuer Beispiel-Fall gezeigt – 84 Tage lang ab dem 14. Oktober. Illustriert werden damit ganz unterschiedliche Gründe, sich zu schützen: die Angst vor einer Infektion, die Erfahrung mit einem schweren Verlauf, die wiederholte Ansteckung, Long COVID, die Enkelkinder, der Beruf, etc. Die Motive sind deutschlandweit in TV und Radio sowie auf digitalen Plakatflächen und in den sozialen Netzwerken zu sehen.

Raphael Brinkert: „84 Vorbilder aus der Bevölkerung, die 84 Tage lang 84 gute Gründe liefern, warum es wichtig ist, seinen Corona-Schutz aktuell zu halten. Die erstmals von uns konzipierte Corona-Kampagne setzt auf einfache Handy- und Kamera-Aufnahmen und appelliert an das eigene Schutzbedürfnis, ohne belehrend zu sein. Und sie zeigt auf, wie vielfältig die Pandemie uns bis heute im Alltag beschäftigt. Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium diese Vorbilder der Bevölkerung vorstellen zu dürfen und sind fest davon überzeugt, dass sie uns viele gute Gründe liefern werden, den eigenen Corona-Schutz zu überprüfen und aktuell zu halten.“

Die Motive der ersten Kampagnenwoche finden Sie hier:

presse.ichschuetzemich.de

Kategorien
Wachstum

Michael Ebling neuer Minister des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat heute Michael Ebling zum neuen Minister des Innern und für Sport ernannt und ihm die Ernennungsurkunde überreicht. „Ich freue mich auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neuen Minister“, so die Ministerpräsidentin.

Mit Michael Ebling übernehme ein überaus profilierter Kommunalpolitiker mit langjähriger Verwaltungserfahrung und Erfahrungen als Staatssekretär in der Landespolitik die Führung des Innenministeriums. „Michael Ebling hat sich als langjähriger Oberbürgermeister von Mainz große Verdienste um die Weiterentwicklung der Landeshauptstadt erworben und kennt gleichzeitig die Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, aus der täglichen Praxis. Als Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetags und Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. vertritt er hervorragend die Interessen der Städte und ist auch ein wichtiger Partner der Landesregierung“, so die Ministerpräsidentin. Als Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur habe er in der Vergangenheit profunde Erfahrungen in der Landespolitik gesammelt. „Nicht zuletzt seine juristische Ausbildung kommt ihm bei seiner neuen Aufgabe zugute“, so die Ministerpräsidentin.

Der neu ernannte Innenminister Michael Ebling blickt der neuen Aufgabe mit Freude entgegen: „Der Bitte von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Leitung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums zu übernehmen, komme ich sehr gerne nach. Die Entscheidung, das Amt des Oberbürgermeisters meiner Heimatstadt niederzulegen und in diesen zentralen Bereich der Landesregierung zu wechseln, war keine einfache, aber ich blicke meinen neuen Aufgaben und Herausforderungen mit viel Engagement, aber auch dem nötigen Respekt entgegen. Auf die Zusammenarbeit mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dem Kabinett und dem Landtag von Rheinland-Pfalz freue ich mich. Ich möchte unser Bundesland positiv mit weiterentwickeln und an das anknüpfen, was mein Vorgänger im Amt – und dafür gehört ihm mein voller Respekt – entwickelt hat: Rheinland-Pfalz steht für Sicherheit und hohe Lebensqualität. Mainz steht auf einem soliden und zukunftssicheren Fundament, die Stadt ist lebenswert, gerecht, nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich – es gibt vermutlich keinen guten und dennoch keinen besseren Zeitpunkt als jetzt, das Amt zu übergeben und dann in Neuwahlen wieder besetzen zu lassen.“

Michael Ebling wurde in Mainz geboren und studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Es folgten die 1. und 2. Juristische Staatsprüfung. Mit 27 Jahren übernahm er das Amt des Mombacher Ortsvorstehers.

Nach dem 2. Staatsexamen arbeitete er im Büro des damaligen Wissenschaftsministers Prof. Jürgen Zöllner und wurde 2002 hauptamtlicher Beigeordneter der Stadt Mainz für Soziales, Jugend, Wohnen und Gesundheit. Nach vier Jahren ernannte Ministerpräsident Kurt Beck ihn zum Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Im Jahre 2012 wurde Ebling zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz gewählt. 2019 trat er erneut zur Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt an und wurde am 10. November für eine zweite Amtszeit gewählt, die offiziell am 18. April 2020 begann.

Seit November 2014 ist Michael Ebling Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetags und seit Januar 2016 ist er Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. 2019 wurde er zudem zum Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Städtetags gewählt.

Kategorien
Wachstum

Rücktritt von RLP Innenminister Roger Lewentz

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat heute den Rücktritt von Innenminister Roger Lewentz angenommen. Dazu sagte sie: „Innenminister Roger Lewentz hat mich gebeten, seinen Rücktritt anzunehmen. Es ist mir persönlich sehr schwer gefallen, diesem Wunsch zu entsprechen. Roger Lewentz war für mich immer eine wichtige Stütze im Kabinett. Menschlich und fachlich. Ich respektiere seinen Entschluss.

Seit mehr als 16 Jahren ist er im Innenministerium. Zunächst als Staatssekretär und seit 2011 als Staatsminister. Seit dieser Zeit arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen. Roger Lewentz war all die Zeit immerwährend im Einsatz für unser Land. Dafür danke ich ihm von Herzen.

Am Beispiel der Polizei will ich Ihnen das kurz aufzeigen. In seiner Amtszeit war die Aufklärungsquote am höchsten und die Verbrechensbekämpfung am effektivsten. Die Zahl der Straftaten in Rheinland-Pfalz ist die niedrigste seit Jahrzehnten. Nie haben wir mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt.

Für viele war er vor allem Minister Sicherheit. Er hat in vielen sehr kritischen innenpolitischen Lagen in Zeiten von äußerer und innerer Bedrohung als Innenminister auch im Kreise seiner Amtskollegen höchstes Ansehen genossen.

Menschlich und fachlich reißt er eine große Lücke. Wer erlebt hat, wie er sich nach dem brutalen Mord an einer jungen Polizeianwärterin und einem jungen Polizisten schützend und fürsorglich vor ‚seine Polizei‘ gestellt hat, weiß, wie einfühlsam und stark verbunden dieser Minister mit ‚seiner Polizei’ ist. Auch jetzt stellt er sich schützend vor die Polizei und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür hat er meinen großen Respekt.

Nach der Landesverfassung führt der ausgeschiedene Minister geschäftsführend das Ministerium, bis die Nachfolge geregelt ist.“

Kategorien
Wachstum

Der Fußballverband Rheinland appelliert an alle politischen Mandatsträger

Region/Koblenz – Offener Brief an die Kommunalverwaltungen, Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im Fußballverband Rheinland. Sehr geehrte Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, der Fußballverband Rheinland vertritt rund 1.000 Mitgliedsvereine mit über 170.000 Mitgliedern im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Mit großer Sorge nehme ich dieser Tage zur Kenntnis, dass erste Kommunen, meist unter Hinweis auf die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), Aktivitäten zur Energieeinsparung in Sportstätten entfalten, die sich aus meiner Sicht gravierend zum Nachteil des organisierten Vereinssports auswirken werden. So wurde unter anderem bereits auch die Nutzung der Duschen oder der Betrieb von Flutlichtanlagen für den Vereinssport untersagt.

Der organisierte Sport kann und will seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Mitglieder deshalb dazu aufgerufen, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen und hat dazu detaillierte Konzepte und Maßnahmenvorschläge vorgelegt. Diesem Aufruf hat sich der Fußballverband Rheinland selbstverständlich angeschlossen. Im Gegenzug ist es aber auch erforderlich, dass die Politik die Belange des Sports bei allen notwendigen Entscheidungen berücksichtigt und somit die Existenz der Sportvereine in Deutschland sichert. In einem eindringlichen Appell haben sich bereits Hunderte von baden-württembergischen Sportvereinen gemeinsam an ihre Landesverbände gewandt und vor einem Vereinssterben wegen der stark steigenden Gas- und Stromkosten gewarnt. Die Lage für die Vereine sei bedrohlicher als die Folgen der Corona-Pandemie, denn für Sportanlagen, die sich im Eigentum von Vereinen befinden, kann die Vervielfachung von Energiekosten das „Aus“ bedeuten. Hier ist die Politik gefordert, solche Vereine kurzfristig finanziell zu entlasten. Finanzielle Hilfen müssten die Vereine dabei spätestens mit Beginn des kommenden Jahres in Anspruch nehmen können, ansonsten besteht die Gefahr, dass viele Vereine ihre Abschläge für Strom und Gas nicht mehr bezahlen können, was auch dem Sachverhalt geschuldet ist, dass Vereine in der Regel keine Rücklagen bilden dürfen.

Wenngleich auch der Fußball grundsätzlich die Notwendigkeit Energie einzusparen erkennt, halte ich die konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Nutzung von Duschen und Flutlicht aus nachfolgenden Gründen weder für zielführend noch für zumutbar:

1) Untersagung der Nutzung von Duschen für den Vereinssport Die Schließung von Duschen für den Vereinssport verfehlt aus unserer Sicht bereits deshalb das angestrebte Ziel, weil Sportler damit lediglich gezwungen werden zu Hause zu duschen. Es tritt also allenfalls eine Kostenverlagerung zu Lasten der Vereinsmitglieder ein. Das eigentliche Ziel, nämlich insgesamt Energie einzusparen, wird verfehlt.

Von dieser Kostenverlagerung getroffen werden dann aber auch Familien, deren wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit, auch durch die explosionsartig gestiegenen Energiekosten für Privathaushalte, erschöpft ist. Dies könnte dazu führen, dass, ähnlich wie zu Corona-Zeiten, das Vereinsleben und hier insbesondere der Mannschaftssport, zum Stillstand kommt. Dies wiederum mit all den negativen Konsequenzen, welche für die Pandemiezeit inzwischen ja hinreichend dokumentiert sind. Nur ergänzend sei erwähnt, dass wir eine Schließung von Duschanlagen auch nicht durch die Verordnung der Bundesregierung abgedeckt sehen: So ist in § 7 Absatz (2) lediglich von einer Temperaturabsenkung die Rede.

2) Betrieb von Flutlichtanlagen Für das Gebiet des Fußballverbandes Rheinland sprechen wir fast ausschließlich von Sportplatzbeleuchtungen und nicht von Flutlichtanlagen. Deren Stromverbrauch liegt natürlich erheblich unterhalb der Strom-kosten für ein TV-taugliches Flutlicht. Dazu kommt, dass nicht zuletzt wegen der Aktivitäten des FVR zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung, inzwischen viele unserer Vereine auf diese energiesparende Variante umgestiegen sind. In den uns vorliegenden kommunalen Verordnungen wird jedoch weder nach Flut-licht/Beleuchtung noch nach LED und herkömmlichen Strahlern differenziert. Da die Verordnung der Bundesregierung mit einer Laufzeit bis 28. Februar versehen ist, wird die gesamte dunkle Jahreszeit betroffen sein mit der Folge, dass auch der Trainingsbetrieb in den Nachmittags- und Abendstunden ausfallen müsste.

Der Fußballverband Rheinland appelliert an alle politischen Mandatsträger das Überleben des organisierten Vereinssports zu sichern. Sport und insbesondere der Fußball sind kein beliebig verzicht-bares Hobby, sondern ein ganz wichtiger Funktionsträger für den Zusammenhalt und die Gesundheit unserer Gesellschaft. Während die Einsparmöglichkeiten hier sehr überschaubar ausfallen, ist der zu befürchtende Schaden groß und wird sich weit in die Zukunft hinein fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Eibes
Fußballverband Rheinland e.V.
Präsident

Kategorien
Wachstum

Kommission legt Zwischen-Bericht vor

Region/Berlin – Nach rund 35-stündigen Beratungen hat die von der Bundesregierung am 23. September 2022 berufene ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ihre Klausur in der Nacht zum Montag erfolgreich beendet. Die Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

Die drei Vorsitzenden, Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, Prof. Siegfried Russwurm, Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie und Michael Vassiliadis, Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, werden die Empfehlungen der Bundesregierung in einem Zwischenbericht heute am Morgen überreichen und anschließend der Öffentlichkeit vorstellen.

Kategorien
Wachstum

Bundesrat verabschiedet EnSiG 3.0

Region/Berlin – Habeck: „Weitere Stärkung der Vorsorge durch kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs“. Der Bundesrat hat gestern die Novelle des Energiesicherungsgesetzes – EnSiG 3.0 final beschlossen. Konkret geht es um das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist es, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.

Bundesminister Robert Habeck: „Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiemärkte verunsichert, genau darauf zielt Putin. Wir setzen dem aber konsequente Vorsorge entgegen und sichern die Energieversorgung. Wir haben früh begonnen, uns auf den Winter vorzubereiten, und das zeigt wichtige Erfolge. So sind wir seit Anfang September quasi unabhängig von den russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1. Trotz des Lieferstopps sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf Stand heute 93%. Wir treiben den Ausbau der Flüssiggasterminals voran. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen. Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas. Wir beschleunigen den Netzausbau, um die Netze kurzfristig höher auszulasten und so die Transportkapazität zu steigern. Außerdem senken wir die Hürden für den Brennstoffwechsel. Alle Maßnahmen dienen dazu, unseren Gasverbrauch weiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen. Zudem stärken wir damit das Stromsystem.“

Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes werden zudem die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher erschlossen. Hinzu kommen Verfahrenserleichterungen, mit der die Nutzung von LNG-Anlagen verbessert wird, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.

Im Einzelnen geht es im EnSiG 3.0 um folgende Maßnahmen:

  1. Kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus Photovoltaik:
  • Zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen des ersten Segments wird die maximale Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Hiermit ist auch eine entsprechende Erweiterung bestehender Anlagen möglich (dafür entfällt die zunächst vorgeschlagene Krisensonderausschreibung). Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Die für den 1. Januar 2022 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die nach dem 14. September 2022 – dem Tag des Kabinetttermins –in Betrieb genommen werden.
  • Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messsystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall.
  • Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zugunsten der sog. Balkon-PV bei etwaigen Pönalen, die zwischenzeitlich teilweise zu Unsicherheiten geführt hatten.
  1. Zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas:
  • Für die Jahre 2022 und 2023 wird eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen Dies schafft in der Krise einen vorübergehenden Anreiz, dass die Stromerzeugung aus Biogas gesteigert wird und damit in diesem Umfang auf die Verstromung von Erdgas verzichtet werden kann.
  • Für den Winter 2022/2023 wird eine befristete Flexibilisierung des Güllebonus geregelt. Betreiber von Biogasanlagen werden in der Krise dazu angereizt, möglichst viel Strom aus Biogas zu produzieren. Mit der Flexibilisierung des Güllebonus soll den Anlagenbetreibern das Risiko genommen werden, dass sie den Güllebonus endgültig verlieren.
  • Beide Maßnahmen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Begleitend sollen Erleichterungen im Genehmigungsrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geschaffen werden. Durch eine Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz für bestehende und für eine flexibilisierte Energieerzeugung ausgelegte Biogasanlagen wird die Möglichkeit geschaffen, befristet ohne Genehmigung mehr Rohbiogas zu erzeugen. Mit dem zusätzlich erzeugten Biogas sollen, die bisher nur zeitweise (bedarfsorientiert) betriebenen Leistungskapazitäten im Dauerbetrieb betrieben werden können. Die Vollzugshilfe liegt seit 26. September 2022 vor. Sie wird demnächst veröffentlicht.
  1. Kurzfristige Erhöhung der Windstromproduktion an Land:
  • Betreiber von Windenergieanlagen können – befristet bis zum 31. März 2023 – die Grenzwerte der TA-Lärm um 4 dB (A) und die zum Schutz vor Schattenschlag überschreiten. Der Wegfall der Lärmabschaltungen ermöglicht es den Betreibern vor allem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Leistung der Anlagen zu erhöhen und dadurch mehr Strom zu erzeugen. Der Wegfall der Schattenabschaltungen ermöglicht es den Betreibern, in den Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu erzeugen.
  • Es werden Änderungen zur Leistungssteigerung (Softwareupdates, Typenänderung) schnell und unbürokratisch ermöglicht.
  1. Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur höheren Netzauslastung und zur Lastflexibilität (EnWG, NABEK, Bundesbedarfsplangesetz)
  • Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes (Höherauslastung), zur Erleichterung bei der Errichtung sowie für die bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen und zur Verbesserung der Nutzung von LNG-Anlagen sowie der Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher.
  • Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für den Fall eingeführt, dass dem Betreiber einer Gasspeicheranlage in Folge seiner Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Gasspeicheranlage unbillige wirtschaftliche Härten entstehen. Und es wird abgesichert, dass relevante Speicherkapazität für L-Gas vorgehalten werden, solange noch keine vollständige Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt ist. Damit werden Entschließungen des Bundesrates und Bundestages umgesetzt.
  1. Maßnahmen im LNG-Beschleunigungsgesetz:
  • Im Fokus stehen Verfahrenserleichterungen, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.
  1. Zusätzliche Erleichterungen für den Brennstoffwechsel (EnSiG):
  • Die Möglichkeit, per Rechtsverordnung für den Betrieb von Anlagen befristete Abweichungen oder Ausnahmen von den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung treffen zu können, wird auf die Errichtung und die Änderung von Anlagen erweitert.
  • Zudem wird eine Regelung über die Inbetriebnahme von Überwachungsbedürftigen Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage aufgenommen. Mit dieser Regelung wird – auf zwei Jahre befristet – die Möglichkeit geschaffen, dass überwachungsbedürftige Anlagen, die einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfen und die wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage errichtet oder geändert werden, abweichend von der Betriebssicherheitsverordnung zunächst ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden können.
  1. Baugesetzbuch:

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 wird die Einschränkung bei der Produktion von Biogas (erlaubt sind maximal 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr am Standort einer Biogasanlage) aufgehoben.

Es werden zudem zwei Änderungen vorgenommen, um kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land verfügbar zu machen:

  • Eine gesetzliche Klarstellung zur sogenannten „isolierten Positivplanung“ schafft Anreize, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität für die Kommunen, im Fall einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung zusätzliche Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen.

 

  • Zudem wird der Ausweisung von Windenergiegebieten im Entwurfsstadium eine positive Vorwirkung verliehen, sodass bereits auf dieser Grundlage Windenergieanlagen zugelassen werden können.
Kategorien
Wachstum

Was tun bei steigenden Energiepreisen?

Stolberg – „Ab jetzt das Doppelte!“, stellt Elfriede K. resigniert mit Blick auf die Ankündigung ihres Energieversorgers fest. Der kündigt an, den monatlichen Abschlag für Erdgas ab November drastisch zu erhöhen. Die 79-Jährige bezieht nur eine kleine Rente und erhält aufstockend Leistungen der Grundsicherung im Alter durch das Sozialamt. Aber auch Geringverdienende, die ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhalten, stellen sich die Frage, ob die aktuellen Preissteigerungen über die sozialen Leistungen aufgefangen werden.

„Grundsätzlich muss sich niemand Sorgen machen, der einen angemessenen Verbrauch nachweist“, beschwichtigt Marcus Alt, Geschäftsstellenleiter des Jobcenters Stolberg. Neben dem Vergleich der aktuellen Abrechnung mit dem Verbrauch im Vorjahr gibt es Richtgrößen, die Jobcenter und Sozialamt heranziehen, um den Verbrauch als angemessen einzustufen.

Ergibt sich eine höhere Rechnung allein aufgrund der gestiegenen Energiepreise, aber gleichem Verbrauch, wird die Leistung dementsprechend angepasst.

„Täglich erreichen viele Anrufe und E-Mails das Sozialamt der Kupferstadt Stolberg“, so Paul Schäfermeier, Leiter des Sozialamtes, „und dabei handelt es sich keineswegs nur um Fragen von Personen, die bereits Leistungen beziehen.“

Die Fragen, die an beide Behörden gerichtet werden, sind breit gefächert. Durch die konkreten Fragestellungen zum Bürgergeld an das Jobcenter oder gewünschte Informationen über die umfangreiche Reform des Wohngeldes in Zuständigkeit des Sozialamtes, wird sichtbar, wie verunsichert zahlreiche Menschen in der jetzigen Situation sind.

Doch auf viele Fragen können auch Jobcenter und Sozialamt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkreten Antworten geben.

Beispielsweise sind Umfang und Auswirkungen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung noch nicht in Gänze bekannt und werden erst in den kommenden Monaten mit Leben gefüllt werden.

„Uns ist es daher wichtig, eng miteinander im Austausch zu bleiben und die notwendigen Absprache zu treffen, damit wir umgehend auf Neuerungen reagieren können und zügig Entlastungen für unsere Kunden schaffen,“ bekräftigen Alt und Schäfermeier. Darüber hinaus stehen beide im engen Kontakt mit dem lokalen Energieversorger.

Die Kupferstadt Stolberg hat auf ihrer Internetpräsenz (www.stolberg.de) gemeinsam mit dem Jobcenter allgemeine Informationen zu diesem Thema zusammengetragen und wird diese aufgrund der hohen Dynamik ständig aktualisieren.