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Probealarm im Ahrtal – Test der neuen Sirenen am Samstag 12. November

Ahrweiler – Der Aufbau des elektronischen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden ist abgeschlossen. Um die Funktionsfähigkeit der 85 neuen Sirenen zu überprüfen, werden sie erstmals am Samstag, 12. November 2022, gegen 12 Uhr, ausgelöst. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Probealarm. Es besteht kein Grund zur Sorge. In den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig wird ein rund 15 Sekunden langer auf- und wieder abschwellender Ton zu hören sein.

Das Alarmsignal wird sich hierbei von den turnusmäßigen Feuerwehr-Probealarmierungen am jeweils ersten Samstag im Monat unterscheiden, um keine Verunsicherung bei Einsatzkräften und Bevölkerung zu erzeugen.

Die neuen, auf elektronischer Basis arbeitenden Sirenenanlagen im Ahrtal sind für Fälle eines Stromausfalls akkugepuffert und können auch Sprachdurchsagen aussenden. Somit könnten nach Aussenden des Warntons auch weitere Handlungsanleitungen zum Verhalten oder empfohlenen Maßnahmen an die Bevölkerung übermittelt werden.

Weitere Informationen zu den künftigen Sirenensignalen und ihrer Bedeutung für die Bevölkerung folgen in Kürze. Hierzu wird es auch einen neuen Flyer geben, der über die entsprechenden Töne zur Warnungen und Entwarnungen informiert.

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Papst Franziskus nimmt Rücktrittsgesuch von Aachener Weihbischof Bündgens an

Aachen – Papst Franziskus hat den Rücktritt von Weihbischof Johannes Bündgens angenommen. Dies teilte der Heilige Stuhl am heutigen Dienstagmittag über die Apostolische Nuntiatur mit. Sein Rücktrittsgesuch hatte der 66-Jährige im Oktober eingereicht, nachdem gegen ihn ein Strafbefehl rechtskräftig wurde.

„Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat“, sagt Bischof Helmut Dieser. „Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben.“ Johannes Bündgens wurde 2006 zum Weihbischof geweiht. Die Ernennung eines Bischofs erfolgt durch den Papst, der auch über ein Rücktrittsgesuch entscheidet.

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Martinsfeuer in den Eifelregionen – Kein Altöl und Autoreifen ins Martinsfeuer

Region/Mechernich – Ordnungsamtschefin Silvia Jambor rät zum Umschichten der Holz- und Reisighaufen, damit darin befindliche Tiere entkommen können. Vor dem Anzünden einmal komplett umgeschichtet werden sollten Holz- und Reisighaufen für sogenannte Brauchtumsfeuer. Und zwar, um Kleinsäugern, Vögeln, Amphibien und Insekten das Entkommen zu ermöglichen. Darauf weist die unter anderem für das Ordnungswesen zuständige Fachgebietsleiterin Silvia Jambor von der Stadtverwaltung Mechernich rechtzeitig vor dem Fest St. Martin und den damit verbundenen Fackelzügen und Martinsfeuern hin.

Die Empfehlungen aus dem Rathaus gelten auch für die in unserer Gegend nicht so verbreiteten Osterfeuer im Frühling, bei denen die Wahrscheinlichkeit noch höher ist, dass sich in den Holz- und Reisighaufen über den Winter Tiere eingerichtet haben. „Einige Vogelarten ziehen dort ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck“, heißt es dazu in einer entsprechenden Verfügung des Kreises.

„Kein Ort für Müllverbrennung“

Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Brauchtumsfeuer dürfen auch nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden.

Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste dürfen verbrannt werden. Alle weiteren Abfälle, wie Sperrmüll und Altreifen sind nicht zugelassen. Auch das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz ist verboten. Dazu zählen auch behandelte Paletten, lackiertes oder furniertes Holz. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer flüssige Brennstoffe ist nicht erlaubt. Brauchtumsfeuer sind anzuzeigen.

 

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Sonder-MPK vom 2. November 2022

Region/Mainz/Berlin – Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Regierungschefs und -chefinnen auf Details zum Entlastungspaket geeinigt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Verbraucher und Verbraucherinnen in Rheinland-Pfalz werden deutlich entlastet“.

„Unser Ziel bei allen Beratungen war, gemeinsam gut durch den Winter zu kommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Nach den ersten wichtigen Schritten – genügend Gas-Reserven zu beschaffen und deutliche Energiesparmaßnahmen zu beschließen – habe man heute einen konkreten Fahrplan vorgelegt, wann und wie die Entlastungen bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommen.

Um soziale und wirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern haben Bund und Länder bereits drei Entastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden beschlossen. „Wir können nicht alle Zusatzkosten abfedern, aber mit der Gas- und Strompreisbremse, dem „Deutschlandticket“ und den steuerlichen Erleichterungen bei Geringverdienern und dem Abflachen der kalten Progression haben wir ganz erhebliche Hilfen geschaffen, die die Menschen schnell und konkret im Portemonnaie spüren werden“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Gaspreisbremse senkt Gasrechnung ab Februar

„Die Abschlagszahlungen in diesem Herbst waren für alle ein Preisschock und für einige wurden sie zur existentiellen Bedrohung. Deswegen wird der Staat im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Damit soll auch der Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse rückwirkend zum 1. Februar 2022 überbrückt werden. Für private Haushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sowie Vereine wird der Preis beim Gas gedeckelt. Für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung vom September 2022 zugrunde liegt, wird ein Preis von 12 Cent festgesetzt. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher Planungssicherheit bis zum April 2024“, so die Ministerpräsidentin. Als Vergleichswert wird die Jahresverbrauchsprognose zugrunde gelegt, die den Haushalten mit der Abschlagszahlung für September 2022 zugesandt wurde. „Auch für viele Industriebetriebe stellen die hohen Preise eine existenzielle Bedrohung da. Rheinland-Pfalz ist mit unserer energieintensiven Industrie davon besonders betroffen. Deshalb begrüße ich auch besonders, dass für die Industrie der Gaspreis auf sieben Cent netto pro Kilowattstunde von Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs reduziert wird“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Strompreisbremse senkt Stromrechnung schon ab Januar deutlich

„Auch beim Strompreis werden wir mit einer Deckelung Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft entlasten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Stromverbrauch wird bei 80 Prozent gemessen am Vorjahresverbrauch auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Bei der Industrie werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 13 Cent pro kWh begrenzt. Damit geben wir den Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen auch beim Strompreis Planungssicherheit und entlasten sie erheblich. Auch das ist für unser Industrieland ein wichtiger Schritt. Diese immense Entlastung wird helfen, international konkurrenzfähig zu bleiben. Das ist sehr wichtig, um Arbeitsplätze zu erhalten“, so die Ministerpräsidentin weiter. Trotzdem bleibe das ganz klare Signal weiter Energie zu sparen – fürs Klima und fürs Portemonnaie.

Härtefallregelung

„12 Milliarden Euro werden zusätzlich für Härtefallregelungen für Unternehmen, aber auch Krankenhäuser, Unikliniken, Kultureinrichtungen, in Not geratene Stadtwerke bereitgestellt,“ so die Ministerpräsidentin.

Wohngeld wird von 600 000 auf 1,4 Millionen Empfänger erweitert

„Energiekosten und Mietkosten treffen Menschen mit sehr niedrigem Einkommen am härtesten. Deswegen wird der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet. Zudem wird das Wohngeld um 190 Euro aufgestockt, ein einmaliger Heizkostenzuschuss kommt hinzu und wird auch für Empfänger von BaföG und Ausbildungshilfen gewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Deutschlandticket für 49 Euro

Bund und Länder sind sich einig, dass wir den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukunftsfähig und attraktiv aufstellen wollen. Ein Teil dessen wird das digitale, deutschlandweit gültige „Deutschlandticket“. „Das Deutschlandticket entlastet viele Haushalte und kann einen deutlichen Anreiz setzen, das Auto stehen zu lassen und das Klima zu schonen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Bundeskabinett verabschiedet Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme

Region/Berlin – Die Bundesregierung hat heute im Kabinett auf Vorlage des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember spürbar entlastet werden . Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um. Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramts, des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums arbeitet intensiv an der Umsetzung der weiteren Elemente, konkret der Gas- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Hierzu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung. Die heute im Kabinett verabschiedete Soforthilfe Dezember ist daher ein ganz wichtiger erster Schritt. Weitere Schritte werden folgen und wir arbeiten in der Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen. All diese Fragen sind sehr komplex und wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure, damit die Entlastungsmaßnahmen so schnell wie möglich auch wirksam werden können.“

Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr.

Haushalten und kleinere Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile abgerechnet werden, und weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.

Konkret entfällt für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Abschlagszahlungen im Dezember entfallen. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.

Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.

Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Gas die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.

Bei Mietverhältnissen ist die Besonderheit zu beachten, dass viele Mieter keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Folglich gelten in diesen Mietverhältnissen auch Besonderheiten für die Soforthilfe im Dezember.

Viele Vermietende haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die aber erst im Jahr 2023 erstellt wird. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben, wenn die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht angepasst worden sind. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.

Weitere Besonderheiten gelten für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde. Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen. In Gebäuden mit Gaszentralheizung muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde. Denn bei Neuverträgen ist davon auszugehen, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Betroffen sind rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach einem Prüfverfahren durch einen mandatierten Dienstleister über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel, ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Alle Akteure – Versorger, Banken und staatliche Stellen sind aufgerufen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die Entlastungen rechtzeitig zu ermöglichen.

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2,5 Milliarden über die nächsten fünf Jahre für Umsetzung des neuen Krankenhaus-Plans Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Minister Laumann: Landesregierung setzt deutliches Zeichen und hält Versprechen des Koalitionsvertrags. Die Landesregierung setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen: Mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 wird der Grundstein für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sowie für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen in den kommenden fünf Jahre mit einem Volumen von insgesamt zusätzlichen rund 2,5 Milliarden Euro gelegt. Hinzu kommen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Da mit der neuen Krankenhausplanung eine zielgerichtete Verbesserung der Strukturen erfolgt, ist ab dem Jahr 2023 dagegen zunächst keine Einzelförderung mehr vorgesehen. Die dafür bislang veranschlagten Mittel in Höhe von zuletzt 100 Millionen Euro sowie die nicht mehr benötigten Kofinanzierungsmittel für den Bundesstrukturfonds in Höhe von 95 Millionen Euro werden zur Erhöhung der Pauschalförderung genutzt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir geben mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 ein klares Signal: Auch in finanziell und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Stärkung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein ganz zentrales Anliegen dieser Landesregierung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Und dieses Versprechen halten wir. Wir alle wissen: In der Krankenhauslandschaft kann es kein ‚Weiter so‘ geben. Deshalb werden wir in Nordrhein-Westfalen den bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplan umsetzen. Die Landesregierung will die dafür notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen – auch mit Blick auf Klimaanpassungsmaßnahmen – mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützen. Das zeigt auch, welche Bedeutung wir als Landesregierung dem Strukturwandel und der Verbesserung der medizinischen und stationären Versorgung beimessen. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist gut so und dieser Verantwortung werden wir als Landesregierung gerecht.“

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags stehen für das Jahr 2023 für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung zunächst zehn Millionen Euro nebst einer Verpflichtungsermächtigung von 2,5 Milliarden Euro bereit. Daher können bereits in 2023 Förderungen für strukturverändernde Maßnahmen ausgesprochen werden, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden.

Zum Hintergrund:

Die Landesregierung verstärkt damit auch in dieser Legislaturperiode die Krankenhausförderung deutlich. Von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser bereits rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 2012-2017.

Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist dual organisiert: Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen finanziert. Sie umfassen alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen. In der Vergangenheit hat der Bund zudem Fonds für besondere Bedarfe aufgelegt, die durch die Länder kofinanziert wurden. Die Bundesländer wiederrum sind für die Investitionskosten zuständig. Diese umfassen beispielsweise Kosten für den Umbau von Gebäuden oder zur Anschaffung von Großgeräten.

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Das Bistum Trier will bis 2035 rund 110 Millionen Euro strukturell einsparen

Region/Trier – Kirchliches Leben erneuern und die Traditionen weiter entwickeln – Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg hat am heutigen Mittwoch, 26 Oktober in Trier das Konzept zur Haushaltssicherung für das Bistum Trier vorgestellt. Es trägt die Überschrift: “Bewahren – loslassen – entwickeln”. Bis 2035 will das Bistum mit verschiedenen Maßnahmen rund 110 Millionen Euro strukturell einsparen. Das Konzept sieht Kostensenkungen in unterschiedlichen Umfängen in nahezu allen Handlungsfeldern vor, ohne dass diese gänzlich aufgegeben werden, sagte der Generalvikar.

Von Plettenberg betonte, angesichts zurückgehender Ressourcen sei das Bistum an einem Punkt angekommen, der zum Fokussieren zwinge: “Was ist der wesentliche Kern unserer Aufgaben im konkreten Hier und Heute? Wie können wir auch künftig unserem Auftrag gerecht werden?” Auch angesichts der rückläufigen Zahlen der Gläubigen, der Menschen, die künftig Kirchensteuer zahlen, und derer, die einen pastoralen Beruf ergreifen, würde deutlich: “Wir kommen an unsere Grenzen angesichts der vielfältigen Aufgaben.”

Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, “was wir wie entwickeln wollen und können. Wir wollen auch in Zukunft aus der Frohen Botschaft Jesu Christi heraus mit unseren seelsorglichen, diakonischen und missionarischen Angeboten nah bei den Menschen sein.” Die Kirche im Bistum Trier werde weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine verlässliche Partnerin für Politik und Gesellschaft sein. “Wir möchten vielfältige diakonische und missionarische Orte von Kirche ermöglichen und stärken. Wir wollen Menschen in unseren Pfarreien, in den Pastoralen Räumen und darüber hinaus vernetzen und mit ihnen Gemeinschaft bilden: auf Pfarreienebene, in Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen, Gefängnissen, Hospizen. Wir wollen kirchliches Leben erneuern und dabei unsere Traditionen nicht vergessen.”

Der Verwaltungschef des Bistums erläuterte, bei der Prüfung der Angebote und Handlungsfelder sei entschieden worden, die bisherige Vielfalt so qualitativ hochwertig wie möglich weiterzuführen. “Es wird Kostensenkungen in nahezu allen Handlungsfeldern geben, ohne dass wir sie gänzlich aufgeben werden.” Die Höhe der Einsparvolumina richte sich nach den Schwerpunkten der strategischen Ausrichtung. “Statt eine Einrichtung zu schließen oder Angebote zu reduzieren, werden wir versuchen, Beteiligung an den Finanzierungen zu erreichen. Statt uns aus Bereichen zurückzuziehen, suchen wir Synergien mit anderen. Die notwendige Verwaltung, die der Pastoral dient, stellen wir möglichst schlank auf”, so nannte von Plettenberg die Grundzüge des Konzepts. Er sagte zu, dass im Zuständigkeitsbereich des Bistums keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen würden.

Im Jahr 2035 werden für den Funktionsbereich Pfarrei und Pastoraler Raum noch 137,3 Mio. Euro (2022: 147,6) zur Verfügung stehen; für die spezialisierten Felder der Seelsorge 13 Mio. Euro (13,4), für die Caritas 32,9 Mio. Euro (31,3), für katholische Schulen 20,1 Mio. Euro (18,7), für Kindertageseinrichtungen 45,8 Mio. Euro (45,8), für die Jugendseelsorge 10,4 Mio. Euro (8,6), für den Bereich Beratung und Lebenslanges Lernen 16 Mio. Euro (14,2), für die Ausbildung kirchliche Berufe 5,5 Mio. Euro (7,9), für die Bischöfliche Verwaltung 30,2 Mio. Euro (35,5), für Tagungshäuser 1,5 Mio. Euro (3,7) und für die gemeinsamen Aufgaben der Bistümer 7,7 Mio. Euro (7,7). Ein gleichbleibender Zuschuss bedeutet angesichts der zu erwartenden Lohnkosten- und Preissteigerungen damit tatsächlich eine Absenkung.

Um die Kostensenkungen möglich zu machen, haben die Verantwortlichen für die sogenannten Funktionsbereiche verschiedene Maßnahmen entwickelt. “Manche der vorgesehenen Maßnahmen sind schon konkret; andere bedürfen der Prüfung oder der Verhandlung mit Partnern. Manche greifen schon kurzfristig in einem der nächsten Jahre, andere sind längerfristig angelegt und kommen erst in einigen Jahren zum Tragen“, erklärte von Plettenberg. Jeder Haushalt werde künftig mit den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes geplant, und wie bisher schon in den Gremien beraten und vom Kirchensteuerrat verabschiedet. So könne das Bistum gut auf kurzfristige Veränderungen reagieren. Gleichzeitig werde die Umsetzung der Maßnahmen fortlaufend von einem Controlling begleitet, das unter anderem der Kirchensteuerrat wahrnimmt.

Bischof Dr. Stephan Ackermann hatte sich bei den Überlegungen für die Haushaltssicherung von einer Lenkungsgruppe beraten lassen, in der Personen aus dem ganzen Bistum vertreten waren. Das Ergebnis der Beratungen hatte Generalvikar von Plettenberg im Auftrag des Bischofs dem Kirchensteuerrat des Bistums vorgelegt, der das vorgelegte Konzept verabschiedet hat.

Das Konzept zur Haushaltssicherung im Bistum Trier mit den Hintergründen, der Prozessarchitektur und den geplanten Maßnahmen ist unter www.bistum-trier.de/haushaltssicherung einzusehen. (JR)

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Abschöpfung von Strommarkt-Erlösen

Region/Koblenz – BWV-Präsident Horper fordert Ausnahme für bäuerliche Bioenergieanlagen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland, die Biogasanlagen in den Ruin treiben würde. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, kritisiert diese Überlegungen scharf: „Ein geplanter Sicherheitspuffer von nur 3 Cent/kWh deckt die Mehrbelastungen der Biogaserzeugung aufgrund der hohen allgemeinen Kostensteigerungen bei weitem nicht ab.

Eine mögliche rückwirkende Abschöpfung der Mehrerlöse ab März 2022 wird sogar viele Anlagen in den Ruin treiben, da die Einnahmen in der Regel bereits ausgegeben bzw. reinvestiert sind.“ Außerdem sei es untragbar, wenn 90 Prozent aller Erlöse abgeschöpft würden, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielten. Denn die flexible Fahrweise ermögliche gerade massiv, fossile Energien einzusparen. Horper: „Schmutzige Steinkohle soll unangetastet bleiben, wohingegen erneuerbare Energien die Zeche der verfehlten Energiepolitik des letzten Jahrzehntes zahlen sollen. Das ist unglaublich!“

Horper fordert Habeck auf, den Dialog mit den Vertretern der Erzeuger erneuerbarer Energien zu suchen und die fehlgeleiteten Ideen seines Hauses zu korrigieren. Bäuerliche Bioenergieanlagen müssen grundsätzlich von den Abschöpfungsüberlegungen der Bundesregierung ausgenommen werden.

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DEKRA rät zur Thermografie und Energieberatung in der Wintersaison

Region/Stuttgart – Kleine Wärmebrücke, große Wirkung. Wenn die Frostperiode beginnt, ist der richtige Zeitpunkt für ein Thermografie-Check am Gebäude. Schon kleine Wärmebrücken können verhältnismäßig hohe Energiemehrkosten verursachen oder das Raumklima beeinträchtigen, warnen die Immobilienexperten von DEKRA. Auch mit kurzfristigen und kostengünstigen Maßnahmen können viele Gebäudenutzer die energetische Qualität der Immobilie verbessern, um auch schon in diesem Winter Energie und Geld zu sparen.

Wärmebrücken und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle bleiben häufig unentdeckt und sind meist der Grund für überhöhte Energiekosten und schlimmer, für Feuchteschäden. Diese begünstigen eine Durchfeuchtung von Bauteilen, was schlimmstenfalls zu Schimmelpilzbildung führt. Mit Hilfe der Infrarot-Thermografie können diese Schwachstellen in der Gebäudehülle, unabhängig ob Wohn-, Büro- oder Fabrikgebäude, sichtbar gemacht werden.

Die Thermografie ist nur während der Frostperiode möglich, wenn die Unterschiede zwischen Außen- und Innentemperatur groß genug sind, um in der farblichen Gebäudedarstellung aussagekräftige Rückschlüsse ziehen zu können. Werden Problemstellen – also Wärmebrücken oder Leckagen – am Gebäude entdeckt, bedeutet das nicht, dass grundsätzlich eine teure Sanierung fällig ist, betonen die Experten von DEKRA. Undichtigkeiten an Fenster- oder Außentürenflügeln können beispielsweise schnell durch einen Austausch der Abdichtungen behoben werden. Eine Thermografie umfasst:

  • Analyse der kompletten Gebäudehülle oder gezielt ausgewählter Bereiche
  • Vor-Ort-Begehung mit Erfassung des bauphysikalischen Zustandes und einer Auswertung durch einen DEKRA Energieberater
  • Aufzeigen von auffälligen Stellen direkt am Objekt
  • Schriftlicher Bericht mit Dokumentation und qualifizierter Bewertung der IR-Aufnahmen mit Empfehlungen zur Beseitigung von Schwachpunkten an der Immobilie

Die Thermografie-Ergebnisse und die folgenden Sanierungsmaßnahmen sind übrigens nicht nur für das Energiesparen wichtig. Ein gut gedämmtes Gebäude bietet grundsätzlich eine höhere Behaglichkeit in Innenräumen. Das gilt auch im Sommer: Denn gut gedämmte Gebäude halten auch während der Hitzeperioden hohe Außentemperaturen von Wohn- oder Arbeitsräumen fern und sorgen für ein angenehmes, kühles Klima.

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Spatenstich für 8 Millionen Projekt SmartQuart in Kaisersesch – Wasserstoff für die Energie-Versorgung

Kaisersesch – Bau des Wasserstoffquartiers in der Verbandsgemeinde Kaisersesch ist offiziell gestartet. Es entsteht ein wasserstoffbasiertes Microgrid für die Sektoren Wärme, Strom, Mobilität und Industrie. Als Teil des Projektes SmartQuart zeigt Kaisersesch, dass die klimaneutrale Energieversorgung schon heute möglich ist.

Wie kann Wasserstoff dazu beitragen, die Energiewende im ländlichen Raum zu gestalten? Welche Anwendungsmöglichkeiten bietet der grüne Energieträger? Und ist er eine echte Alternative für den Antrieb im ÖPNV? Diese und weitere Fragen soll das Wasserstoffquartier in der Verbandsgemeinde Kaisersesch beantworten. Heute (Dienstag, 18.10.2022) trafen sich Bürgermeister Albert Jung und Karl-Heinz Berg, Erster Beigeordneter der Stadt Kaisersesch, gemeinsam mit Dr. Stefan Küppers, Technikvorstand Westenergie AG und den Projektverantwortlichen zum symbolischen Spatenstich.

„Ich bin stolz auf unsere Verbandsgemeinde, dass hier das Wasserstoffquartier als Teil von SmartQuart entsteht. Wir nehmen damit eine Vorbildrolle für innovative, klimaneutrale Quartiere in ganz Deutschland ein und tragen dazu bei, Rheinland-Pfalz als modernen und umweltfreundlichen Energie- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Unser Quartier setzt neue Maßstäbe für den Strukturwandel und die Wertschöpfung in unserer Region“, sagt Albert Jung. „Ich freue mich, dass nach vielen Jahren nun mit SmartQuart das Wasserstoffprojekt hier in Kaisersesch wieder in den Fokus rückt und weiter vorangetrieben wird“, ergänzt Karl-Heinz Berg.

Die große Bedeutung von Wasserstoff betont auch Dr. Stefan Küppers: „Wasserstoff ist die Zukunft. Als nachhaltiger Energieträger steht er im Zentrum von Strukturwandel, Energiewende und Klimaschutz. Hier in Kaisersesch machen wir Erfahrungen mit der Wasserstoffversorgung unter realen Bedingungen. Und: Wir vernetzen Kaisersesch mit den Quartieren Bedburg und Essen. Im Verbund dieser drei unterschiedlichen Quartiere können wir zeigen, wie Energie bilanziell untereinander ausgetauscht und noch effizienter genutzt werden kann.“

Das Quartier Kaisersesch ist mit einem Investitionsvolumen von über 8 Millionen Euro Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projekts SmartQuart. In Kaisersesch wird ein wasserstoffbasiertes Microgrid aufgebaut, das die gesamte Wertschöpfungskette des Energieträgers zeigt – von der Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Verteilung bis zur Nutzung durch die Endverbraucher*innen in den Sektoren Wärme, Strom, Mobilität und Industrie. „Durch eine neuartige Kopplung von Elektrolyse, kommunalem Klärwerk, Wärme- und Stromverbrauchern sowie Mobilitätsanwendung werden wir erneuerbare Energien über Wasserstoff in das Energiesystem integrieren. In enger Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde und den Partnern vor Ort bringen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung aus dem Betrieb von Strom und Gasnetzen nun in den Betrieb von Wasserstoffnetzen ein“, sagt Tom Schulte, der das Quartier Kaisersesch zusammen mit Mirko Gronert leitet. Beide sind von der Westnetz GmbH, einem Netzbetreiber des Konsortialführers E.ON SE. Landrat Manfred Schnur betont die Relevanz von SmartQuart für seinen Landkreis Cochem-Zell: „Die Energiewelt von morgen braucht intelligente und flexible Lösungen auf lokaler Ebene. Dabei ist grüner Wasserstoff eine weitere Alternative. Smart Quart zeigt eindrucksvoll, wie dies im Null-Emissions-Landkreis Cochem-Zell gelingen kann“.

Über SmartQuart

Ein Konsortium aus elf Partnern will mit SmartQuart als „Reallabor der Energiewende“ zeigen, dass eine nahezu klimaneutrale Energieversorgung auf Quartiersebene möglich ist. In den drei Quartieren der Städte Essen und Bedburg in Nordrhein-Westfalen sowie Kaisersesch in Rheinland-Pfalz werden innovative Technologien unter Einbeziehung der Gesellschaft realisiert und auf Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz untersucht. Dabei werden die unterschiedlich dicht besiedelten Quartiere jeweils in sich selbst und miteinander vernetzt. So können sie sich im systemischen Verbund nachhaltig, wirtschaftlich und energetisch ergänzen. Durch diese Abbildung von für Deutschland typischen Arealen sind die Energielösungen in Zukunft auch auf andere Quartiere übertragbar.

Über das Konsortium

In allen drei Stadtquartieren beteiligen sich Bewohner*innen, Energieversorger sowie lokale Technologieanbieter an der Umsetzung von SmartQuart. Projektpartner sind neben der Verbandsgemeinde Kaisersesch noch E.ON SE, E.ON Energy Solutions GmbH, gridX GmbH, Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, RWTH Aachen University, Stadt Essen, Stadt Bedburg und Viessmann Werke GmbH & Co. KG. Assoziierte Partner sind die RWE Power AG und die H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG. Die E.ON SE leitet das Projektkonsortium.

Weitere Informationen finden Sie unter www.smartquart.energy und www.kaisersesch.de/smartquart