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Debatte um „Zufallsgewinne“ – Horper sieht Abschöpfung bei erneuerbaren Energien kritisch

Region/Koblenz – Am ersten Septemberwochenende hat die Ampelkoalition ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt. Die Bundesregierung sieht darin starke Eingriffe in den Energiemarkt vor, die für die Endkonsumenten preisdämpfend wirken sollen. Geplant sind unter anderem Gewinnabschöpfungen bei erneuerbaren Energien. Negativ betroffen wären durch die Maßnahmen Energieanlagen, die ihren Strom direktvermarkten oder eine Marktprämie erhalten. In Rheinland-Pfalz wären vor allem Bauern und Winzer mit Biogasanlagen, kleineren Freiflächen- und Dach-Photovoltaikanlagen sowie kleineren Windenergieanlagen betroffen.

Besonders besorgt zeigt sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, um die Zukunft der Biogas- und Biomethananlagen im Verbandsgebiet: „Es ist nicht einsichtig, warum gerade die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die maßgeblich zur Energiewende und zudem noch zur Verbesserung der Gasversorgung beitragen, benachteiligt werden. Für ein Gelingen der Energiewende ist es kontraproduktiv, wenn mögliche höhere Erlöse, die vor allem zur Tilgung und Tätigung neuer Investitionen benötigt werden, abgeschöpft werden.“

Der BWV setzt sich für eine Mindestanlagengröße bei der Abschöpfung von sog. „Zufallsgewinnen“ ein. Diese könnte beispielsweise bei 3 Megawatt liegen und neben den Biogasanlagen auch kleinere, aber für die Stabilität der Energieversorgung sowie der regionalen und dezentralen Energiegewinnung wichtigen Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen berücksichtigen.

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RLP Innenminister Lewentz – Katastrophen-Schutz im Land wird neu ausgerichtet

Region/Mainz – Eine zentrale Landeseinrichtung, die Stärkung der Kommunen und rechtliche Anpassungen: diese drei Säulen stehen im Fokus der von Innenminister Roger Lewentz vorgestellten Planungen der Landesregierung zur Neuausrichtung des rheinland-pfälzischen Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes.

„Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr, die unser Land so schwer getroffen hat wie keine Naturkatastrophe zuvor, aber auch dürrebedingte Wald- und Vegetationsbrände und Rekord-Niedrigwasserstände zwingen die Gesamtgesellschaft zu einem Umdenken. Die sich rasant wandelnden klimatischen Bedingungen zeigen uns, dass der Klimawandel uns auch vor der eigenen Haustüre betrifft. Auch der Blick auf die zivile Verteidigung hat sich verändert. Seit Ende Februar ist die Welt eine andere. Diesen Herausforderungen muss sich auch ein krisenfestes System des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes neu stellen“, so Lewentz.

Das Referat für Brand- und Katastrophenschutz der ADD sowie die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) sollen zu einer Landesoberbehörde, der zentralen Landeseinrichtung für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz zusammengeführt werden. Mit den für den Haushalt 2023/24 vorgesehenen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) stehen bei ADD und LFKA bereits 144 VZÄ zur Verfügung. Neben dem bisherigen und dann zusammengeführten Personalkörper von ADD und LFKA werden weitere Personalaufstockungen notwendig sein. Die zentrale Landeseinrichtung wird bei Bedarf die Einsatzleitungsfunktion auf Landesebene ausüben. Den Einsatzleiter sollen bei der Ausübung der Funktion im Einsatzfall sowohl ein Verwaltungsstab, als auch ein operativ-taktischer Stab (Gefahrenabwehrleitung) unterstützen. In beiden Stäben arbeiten notwendigenfalls auch Vertreter anderer Behörden mit. Im Falle eines Starkregenereignisses erfolgt beispielsweise die Einbindung von Vertretern des Landesamts für Umwelt (LfU) als zuständiger Fachbehörde des Landes zur Interpretation meteorologischer und hydrologischer Daten. Zur Stärkung dieser Struktur und Abläufe soll es Übungen geben.

„Neben der Einsatzvorplanung sowie der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte und Verwaltungen soll diese Behörde ein an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr mit Experten aus dem Brand- und Katastrophenschutz besetztes Lagezentrum betreiben“, sagte der Minister. Ein „Gemeinsames Kompetenzzentrum Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ (GeKoB-Land) als Pendant zum neuen Kompetenzzentrum auf Bundesebene soll dauerhaft und nachhaltig für eine Vernetzung aller Akteure sorgen. Dazu gehören die Kommunen, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk (THW), die Bundeswehr, die Landespolizei, aber beispielsweise bei einem Starkregenereignis auch Landesbehörden wie das Landesamt für Umwelt oder bei einem Erdbeben das Landesamt für Geologie und Bergbau.

Auch künftig sollen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden zuständig bleiben und im Regelfall auch die Einsatzleitung wahrnehmen, weil dort die beste Ortskenntnis vorliegt. Das Land wird eine Vereinheitlichung der Strukturen forcieren. Zudem sollen regionale Lager- und Logistikzentren eingerichtet werden. Vorhandene Einsatzmittel sollen landesweit organisatorisch zu einheitlichen und schlagkräftigen Einheiten pro Region zusammengefasst werden, um sie besser in der überörtlichen Unterstützung einzusetzen.

„Mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von zwei Millionen Euro zur Förderung von geländegängigen und watfähigen Einsatzfahrzeugen stärken wir kurzfristig den Fahrzeugbestand. Geländegängige Fahrzeuge unterstützen unsere Feuerwehrleute nicht nur bei Hochwasserereignissen, sondern auch bei Waldbränden, wie wir sie dieser Tage leider immer wieder erleben müssen“, so Lewentz. Im Juli sei außerdem der Zuschlag für zwei neue Polizei-Hubschrauber erteilt worden. Für die Beschaffung sind im Landeshaushalt 32,5 Millionen Euro vorgesehen. Nach derzeitiger Planung stehen die neuen Modelle im ersten Halbjahr 2024 zur Verfügung. Die Belange des Bevölkerungsschutzes wurden berücksichtigt. Die Hubschrauber werden somit auch wie bisher für die Brandbekämpfung einsetzbar sein. „Die Löschsäcke fassen dann über 800 Liter im Vergleich zu bisher 450 Liter. Zusätzlich wird auch die Personenrettung mittels Rettungswinde möglich sein“, sagte der Minister.

Ein landesweites System zur gegenseitigen Führungsunterstützung soll aufgebaut und die integrierten Leitstellen durch einen rund um die Uhr besetzten Lagedienst-Mitarbeiter verstärkt werden. Dafür sind im Haushalt 2023/24 bereits 616.000 Euro vorgesehen.

Grundlage der Anpassungen zur Neuausrichtung sind einheitliche, verbindliche Vorgaben für alle am Katastrophenschutz Beteiligten und über alle Verwaltungsebenen hinweg. In anderen Bundesländern ist der Katastrophenschutz häufig als Auftragsangelegenheit organisiert. „Wir stellen uns das auch künftig für Rheinland-Pfalz so vor, wollen das aber mit den Kommunen besprechen. Eine Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes würde dann die kommunale Selbstverwaltung im Katastrophenschutz in die staatliche Auftragsverwaltung überführen. Das ermöglicht dem Land neben der Rechtsaufsicht auch die Ausübung der Fachaufsicht“, erläuterte der Minister.

„Wir haben den Katastrophenschutz auch in diesem laufenden Jahr bereits gestärkt. Das Land stellt 2022 insgesamt rund 54 Millionen Euro zur Sicherung der Strukturen im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst zur Verfügung. Das ist eine Steigerung um 8,1 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2021, die den hohen Stellenwert des Brand- und Katastrophenschutzes dokumentiert“, betonte Lewentz abschließend.

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Stresstest zum Stromsystem – BMWK stärkt Vorsorge zur Sicherung der Stromnetz-Stabilität im Winter 22/23

Region/Berlin – Wirtschafts- und Klimaminster Habeck „Wir tun alles, was nötig ist – Einsatzreserve für Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim wird eines von mehreren Elementen“. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute die Ergebnisse des zweiten Netzstresstests (zweite Sonderanalyse Winter 22/23) vorgelegt. Sie hatten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Mitte Juli bis Anfang September 2022 in einer Sonderanalyse die Sicherheit des Stromnetzes für diesen Winter unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht.

Anlass dafür war, dass aufgrund der Dürre im Sommer, des Niedrigwassers in den Flüssen, des aktuellen Ausfalls rund der Hälfte der französischen Atomkraftwerke und der seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine insgesamt angespannten Lage auf den Energiemärkten eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren bestehen, die unter bestimmten Umständen zu einer Kumulation von Risiken führen. Der zweite Stresstest untersucht daher verschiedene Szenarien und nimmt die Netzsituation in den Blick, insbesondere auch das Zusammenspiel mit den europäischen Nachbarländern, da die Situation Deutschlands durch die geographische Lage und die Verbindungsleitungen zu elf europäischen Ländern besonders von der Entwicklung in Europa abhängt.

Der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem im Winter 22/23 zwar sehr unwahrscheinlich sind, aktuell aber nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daher werden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen, damit es auch in diesen sehr unwahrscheinlichen Szenarien nicht zu einer kurzzeitigen Lastunterdeckung oder Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt. Die im Stresstest empfohlen Maßnahmen sind zum Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung, z.B. die Nutzung von Kraftwerksreserven und die Marktrückkehr von Kohlekraftwerken. Weitere Maßnahmen sind in der unmittelbaren Vorbereitung und werden mit einer dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) umgesetzt, u.a. die zusätzliche Stromproduktion in Biogasanlagen sowie Maßnahmen zur Höherauslastung der Stromnetze/Verbesserung der Transportkapazitäten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärte zu den Ergebnissen: „Wir haben in Deutschland eine sehr hohe Versorgungssicherheit im Stromsystem. Wir haben genug Energie in und für Deutschland; wir sind ein Stromexportland. Aber wir sind Teil eines europäischen Systems, und dieses Jahr ist in ganz Europa ein besonderes Jahr. Der russische Angriff auf die Ukraine hat zu einer angespannten Situation auf den Energiemärkten geführt, und wir setzen alles daran, eine Gasmangellage zu vermeiden. In Frankreich fällt derzeit rund die Hälfte der Atomkraftwerke aus. Die Dürre im Sommer hat die Wasserstände in Flüssen und Seen reduziert, was die Wasserkraft in Nachbarländern schwächt und auch bei uns den Transport von Kohle zu den Kraftwerken erschwert, die wir aufgrund der angespannten Gaslage nutzen müssen. Und der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromnetzausbau wurden in den letzten Jahren stark gebremst, besonders negativ macht sich das im Süden unseres Landes bemerkbar. Die großen Krisen – Krieg und Klimakrisen – wirken sich sehr konkret aus. Wir haben also eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren, und der Sommer hat das mit der Trockenheit noch mal deutlich verschärft. Unter bestimmten Umständen und in ganz bestimmten Situationen können sich diese Risiken bündeln. Wegen all dieser Risiken können wir nicht sicher darauf bauen, dass bei Netzengpässen in unseren Nachbarländern genug Kraftwerke zur Verfügung stehen, die kurzfristig unser Stromnetz mit stabilisieren,“ sagte Habeck.

Er betonte: „Es ist weiterhin sehr unwahrscheinlich, dass es zu Krisensituationen und Extremszenarien kommen wird. Aber als Minister, der für die Versorgungssicherheit zuständig ist, tue ich alles, was nötig ist, um die Versorgungssicherheit vollumfänglich zu gewährleisten. Daher haben wir etliche Maßnahmen, die der Stresstest als notwendig erachtet, bereits in der Umsetzung, wie beispielsweise die Marktrückkehr der Kohlekraftwerke. Andere Maßnahmen im Netzbereich, wie vor allem die Verbesserung der Transportkapazitäten im Stromnetz, werden wir mit einer dritten EnSiG-Novelle lösen und noch diese Woche die Abstimmungen hierzu starten.“

Der Minister erklärte: „Die Ergebnisse des Stresstests bedeuten aber auch, dass wir zur Absicherung für den Notfall für den Winter 22/23 eine neue zeitlich und inhaltlich begrenzte AKW-Einsatzreserve aus den beiden südlichen Atomkraftwerken Isar 2 und Neckarwestheim schaffen. Die beiden AKW Isar 2 und Neckarwestheim sollen bis Mitte April 2023 noch zur Verfügung stehen, um falls nötig, über den Winter einen zusätzlichen Beitrag im Stromnetz in Süddeutschland 2022/23 leisten zu können. Das heißt auch: Alle drei derzeit in Deutschland noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke werden planmäßig Ende 2022 regulär vom Netz gehen. Am Atomausstieg, wie er im Atomgesetz geregelt ist, halten wir fest. Neue Brennelemente werden nicht geladen und Mitte April 2023 ist auch für die Reserve Schluss. Die Atomkraft ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie und die hochradioaktiven Abfälle belasten zig nachfolgende Generationen. Mit der Atomkraft ist nicht zu spielen. Eine pauschale Laufzeitverlängerung wäre daher auch im Hinblick auf den Sicherheitszustand der Atomkraftwerke nicht vertretbar. Mit der Einsatzreserve tragen wir den Risiken der Atom-Technologie und der Sondersituation im Winter 22/23 Rechnung. So können wir im Fall der Fälle agieren. Die AKW-Einsatzreserve ist eine zielgenaue Antwort.“

Habeck hob hervor: „Die Situation im Stromsystem in diesem Winter ist nicht mit der im Winter 2023/24 zu vergleichen. Für das nächste Jahr werden die Grundbedingungen andere sein, weil durch die längere Vorlaufzeit bereits beschlossene Maßnahmen stärker wirken und noch weitere umgesetzt werden können. Wir erhöhen die Gas-Importkapazität über schwimmende LNG-Terminals (FSRU) zum Winter 23/24 so stark, dass keine Gasmangellage an den Gaskraftwerken mehr zu befürchten ist. Wir steigern bis dahin die Verfügbarkeit von Strom aus Biogas-Anlagen und aus Erneuerbaren-Anlagen. Das Gleiche gilt für die Leistungsfähigkeit der Stromnetze, die Kraftwerkskapazitäten und flexible Lasten. Damit werden bis 2023/24 die Unsicherheitsfaktoren dieses Winters deutlich reduziert und die Versorgungslage verbessert.“

Näher zum Stresstest:

Der zweite Stresstest wurde von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Sonderanalyse (März bis Mai 2022) wurden die Annahmen zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf den Energiemarkt aus Vorsorgegründen deutlich verschärft und stufenweise hochskaliert. Zusätzlich berücksichtigen die Berechnungen weitere mögliche Engpässe in der Kraftwerksverfügbarkeit.

Die Analyse umfasst drei kritische Szenarien (kritisches Szenario +, sehr kritisches Szenario ++ und Extremszenario +++), die deutlich von den Referenzszenarien aus den gesetzlich vorgeschriebenen Analysen zur Stromversorgungssicherheit von Ende April 2022 abweichen. Auch im Vergleich zum ersten Stresstest vom Mai 2022 wurden die Annahmen zur Kraftwerksverfügbarkeit und zu Brennstoffpreisen noch einmal deutlich verschärft und je nach Szenario hochskaliert. Damit liegen der Gesamtbewertung für die Stromversorgungssituation insgesamt fünf Szenarien zugrunde – von Basisszenario der gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsanalyse bis hin zum Extremszenario in diesem zweiten Stresstest.

Für die drei Szenarien des zweiten Stresstests wurden in Stufen mögliche Auswirkungen einer unterschiedlich kritischen Lage auf den Energiemärkten auf den Stromsektor in Deutschland und Europa untersucht. In der neuen Berechnung wurden u.a. folgende Annahmen zugrunde gelegt:

  • Ein großer Teil der französischen Atomkraftwerke kehrt nicht bis zum Winter an den Markt zurück. Im Extremszenario (+++) steht nur die Leistung von knapp zwei Drittel der französischen Atomkraftwerke zur Verfügung.
  • Nur ein Teil der möglichen Kraftwerke kehrt nach dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz an den Markt zurück – je nach Szenario in unterschiedlichem Ausmaß.
  • Das Niedrigwasser in den Flüssen schränkt Steinkohlelieferungen weiter ein. Die Steinkohlekraftwerke können also auch bei Verbrauchsspitzen deutlich weniger Strom produzieren, im Extremszenario am wenigsten.
  • Ein Viertel (+) bis die Hälfte (+++) der Kraftwerksleistung der Netzreserve ist nicht betriebsbereit.
  • Im kritischen Szenario ist ein Viertel der Gaskraftwerke in Süddeutschland nicht verfügbar, im Extremszenario sogar die Hälfte.
  • Die Stromnachfrage von Heizlüftern erhöht die Verbrauchsspitzen im Gigawatt-Bereich.
  • Der Gaspreis als Eingangsgröße der Berechnungen wurde in allen drei Szenarien einheitlich auf 300 EUR/MWh erhöht.

Der zweite Stresstest zeigt im Ergebnis: Eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im Winter 22/23 ist zwar sehr unwahrscheinlich, kann aktuell aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Damit es aber im kommenden Winter zu keinerlei Lastunterdeckungen oder Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt, sind zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Netzsicherheit nötig.

Konkret zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, dass in einigen Regionen des europäischen Strommarktes in einigen Szenarien die Nachfrage ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vollständig gedeckt werden kann. Im sehr kritischen Szenario (++) und dem Extremszenario (+++) treten solche Situationen für sehr kurze Zeiträume, das heißt einige wenige Stunden im Jahr, auch in Deutschland auf.

Im besonderen Fokus stand bei dem Stresstest vor allem die Frage, ob und in welchem Ausmaß es zu Engpässen im Stromnetz kommt. Ergebnis ist hier, dass es – bedingt durch den verzögerten Netzausbau und fehlende Erzeugungskapazitäten im Süden – in allen drei Szenarien Netzengpässe geben kann. Zur Behebung dieser Netzengpässe sind Kraftwerke aus dem Ausland (Redispatchkraftwerke) nötig, teilweise im deutlich größeren Umfang als bisher errechnet und eingeplant. Da die Versorgungslage in ganz Europa unter anderem in Folge von Dürre, Niedrigwasser und den Problemen bei französischen Atomkraftwerken angespannt ist, ist äußerst unsicher, ob diese Kraftwerksleistung bei den europäischen Partnern tatsächlich zur Verfügung stehen kann.

Daher kommt der zweite Stresstest zum Ergebnis, dass es aus Gründen der Vorsorge ein Bündel von Maßnahmen braucht, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu werden eine Reihe von Lösungsansätzen zur Entschärfung von kritischen Situationen empfohlen, die kombiniert werden sollten – eine Maßnahme allein reicht nicht. Wichtige Beiträge zur Netzsicherheit sind eine höhere Auslastung der bestehenden Netze durch eine Beschleunigung des geplanten witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs, eine bessere Nutzung verschiedener Kraftwerke und Kraftwerksreserven sowie vertragliches Lastmanagement. Diese Maßnahmen sollten zwingend und dringend umgesetzt werden.

Für das sehr kritische Szenario ++ wurde in einer zusätzlichen Berechnung der mögliche Effekt einer Verfügbarkeit der drei Atomkraftwerke Emsland, Isar und Neckarwestheim im Stromnetz untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Wenn man die drei Atomkraftwerke verfügbar hält, kann dies in Stresssituationen im Stromnetz nur einen begrenzten Beitrag leisten. Zur Stabilisierung des Stromnetzes würden die drei AKW in einem sehr kritischen Szenario den Bedarf an Redispatchkraftwerken im Ausland nicht um die Nennleistung der AKW senken, sondern nur um 0,5 GW. Es bleibt auch dann ein Redispatchbedarf im Ausland von 4,6 GW (im gerechneten Szenario ++ besteht ohne AKW ein Redispatchbedarf im Ausland von 5,1 GW). Redispatchkraftwerke sind Kraftwerke, die dem deutschen Markt kurzfristig Strom zum Ausgleich von Netzengpässen zur Verfügung stellen können. Es würde zudem – gemessen am Gesamtgasverbrauch – nur minimal Gas eingespart. Insgesamt besitzt Atomenergie im Vergleich zu den anderen dringenden Maßnahmen eine untergeordnete Rolle, um in kritischen Situationen die Netzsicherheit zu gewährleisten. Es bleiben auch bei einer Nutzung der drei verbleibenden Atomkraftwerke deutliche Eingriffe in den Kraftwerkspark nötig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.

Näher zur Einsatzreserve:

Da der mögliche Beitrag der Atomenergie nach den Berechnungen des zweiten Stresstests begrenzt ist und Atomenergie weiterhin eine Hochrisikotechnologie ist, muss eine besonders sorgfältige und zielgenaue Ausgestaltung erfolgen, nicht zuletzt um den hohen verfassungsrechtlichen Hürden des Art. 20a GG Rechnung zu tragen. So verpflichtet Art. 20a GG den Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Die Risiken, die die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung mit sich bringt und die Lasten, die durch Atommüll für künftige Generationen entstehen, sind daher nur dann vertretbar, wenn eine genaue Interessenabwägung erfolgt und der Grund für die Nutzung von Atomenergie genau dargelegt wird.

Daher spricht sich Minister Habeck für eine zielgenaue AKW-Einsatzreserve aus, die sowohl zeitlich als auch in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist. Die AKW-Einsatzreserve hat die Risiken der Atomenergie im Fokus und trägt der Sondersituation im Winter 2022/23 Rechnung und ist damit zeitlich begrenzt bis Mitte April 2023. Der Anwendungsbereich ist inhaltlich begrenzt auf die südlichen Kraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim. Nur für diesen Zeitraum und nur für die zwei süddeutschen AKWs ist ein eng konditionierter Notfalleinsatz der AKWs zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Versorgungssicherheit erforderlich und damit im Rahmen der Verfassung eine noch vertretbare Entscheidung des Gesetzgebers. Für den norddeutschen Raum sind hingegen andere, weniger risikoreiche Instrumente einsetzbar. So können hier kurzfristig zusätzliche Ölkraftwerke in Form von Kraftwerksschiffen sogenannten „Power-Barges“ eingesetzt werden. Diese stehen für Isar 2 und Neckarwestheim nicht zur Verfügung.

Die Einsatzreserve aus Isar 2 und Neckarwestheim soll zudem bewusst als Reserve ausgestaltet werden und nur dann eingesetzt werden, wenn zu befürchten ist, dass die anderen Instrumente nicht ausreichen, um eine Versorgungskrise abzuwenden. Die Ausgestaltung der Einsatzreserve wird die notwendigen technischen Anforderungen der Atomkraft berücksichtigen. Eine Verlängerung über Mitte April 2023 hinaus oder eine Wiederbelebung im Winter 23/24 ist aufgrund des Sicherheitszustands der AKW und den grundsätzlichen Erwägungen zu den Risiken der Atomkraft ausgeschlossen.

Die Einsatzreserve soll im Energiesicherungsgesetz geregelt werden. Sie setzt zudem voraus, dass keine Abstriche von den üblichen Sicherheitsanforderungen gemacht werden. Entsprechend ist eine belastbare Prüfung des Sicherheitszustandes nötig.

Um zu entscheiden, wann die Reserve abgerufen wird, wird ein Monitoring der Bundesnetzagentur zur Bewertung der Strommarkt- und Netzsituation frühzeitig die Entwicklungen im Stromsystem (Kohlevorräte, Kraftwerkverfügbarkeiten, Gasverfügbarkeit etc.) aufzeigen. Auf diese Weise soll eine Analyse der stromseitigen Versorgungssicherheit anhand unterschiedlicher Indikatoren ermöglicht werden. Diese dient dann als Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Aktivierung der AKW-Einsatzreserve. Es werden u. a. die Parameter überwacht, die in den Stresstest-Szenarien kritische Markt- und Netzsituationen nach sich ziehen. Ziel sollte eine Bewertung der Gesamtsituation und eine frühzeitige Bewertung alternativer Maßnahmen sein.

Bei kritischen oder fragwürdigen Entwicklungen erfolgt unverzüglich eine vertiefte Analyse mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern. Nach Vorschlag des BMWK soll die Bundesnetzagentur die Empfehlung für den Abruf der Reserve im Fall der Fälle aussprechen; die Entscheidung soll dann über Regierungsverordnung mit Widerspruchsmöglichkeit des Bundestages erfolgen. Die Wiederanfahrgenehmigung erteilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde.

 

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Zu den aktuellen Meldungen von Gazprom zu Nord Stream 1

Region/Berlin – Zu den aktuellen Meldungen von Gazprom zu Nord Stream 1 erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir haben die jüngsten Meldungen von Gazprom zur Kenntnis genommen. Wir kommentieren diese in der Sache nicht, aber die Unzuverlässigkeit Russlands haben wir in den vergangenen Wochen bereits gesehen und entsprechend haben wir unsere Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit von russischen Energieimporten unbeirrt und konsequent fortgesetzt.

Dadurch sind wir jetzt wesentlich besser gerüstet als noch vor einigen Monaten. Die Speicher liegen – Stand heute – bei 84,3%. Das Oktober-Speicherziel von 85 Prozent dürfte daher schon in den ersten Septembertagen erreicht sein. Auch bei der Versorgung über andere Lieferwege als russische Pipelines und neue Anlandekapazitäten für Flüssiggas kommen wir gut voran.

Natürlich sind es schwierige Zeiten, aber wir werden die Vorsorge weiterhin konsequent stärken. Es sind weiter große Anstrengungen nötig, aber wir sind wir auf einem guten Weg, um die Lage zu bewältigen.

Grundsätzlich gilt: Wir beobachten die Lage im engen Austausch mit dem Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur sehr genau. Die Lage auf dem Gasmarkt ist angespannt, aber die Versorgungssicherheit ist gewährleistet.“

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Nordrhein-Westfalen legt Details zum Umgang mit neuen COVID-19-Impfstoffen fest

Region/Düsseldorf – Schwerpunkt der Impfangebote für vulnerable Gruppen und benachteiligte Stadtteile. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird Deutschland, vorbehaltlich der endgültigen Zulassungen durch die EU-Kommission, im Zeitraum vom 5. bis 18. September voraussichtlich rund 15 Millionen Dosen der neuen Impfstoffe von Biontech (10 Millionen Impfdosen) und Moderna (5,68 Millionen Impfdosen) erhalten. Das Ministerium geht davon aus, dass etwa zwei Millionen Dosen des Biontech-Impfstoffs bzw. 800.000 Dosen Moderna-Impfstoff in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen werden.

Die neuen Impfstoffe sind im Vergleich zu den bisherigen COVID-19-Impfstoffen in ihrer Wirksamkeit gegen die Omikron-Untervariante BA.1-Variante von SARS-CoV-2 optimiert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat den Kreisen und kreisfreien Städten am Donnerstag, 1. September, per Erlass die Details zur Fortsetzung der Impfkampagne und zum Umgang mit den neuen Impfstoffen bekannt gegeben. Voraussetzung für eine breit angelegte Impfkampagne ist allerdings eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Nutzung der optimierten Impfstoffe.

„Neben dem Tragen einer Schutzmaske ist die Impfung der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Zu einer erfolgreichen Impfkampagne im Herbst und Winter gehört Verlässlichkeit. Wir informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Kreise und kreisfreien Städte daher frühzeitig über die nächsten Schritte in der Impfkampagne. Richtig ist aber auch, dass wir noch etwas Geduld brauchen, bis die STIKO eine Impfempfehlung für die neuen Impfstoffe ausgesprochen hat. Klar ist: Wenn diese Empfehlung kommt, sind Land, Kommunen, Ärzteschaft und Betriebe gemeinsam gut vorbereitet”, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Mit dem Erlass ruft das Gesundheitsministerium die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCIs) auf, Vorbereitungen für Impfangebote – insbesondere für vulnerable Personengruppen und Menschen mit schlechterem Zugang zur hausärztlichen Versorgung – zu treffen. Die KoCIs sollen sich dabei strikt an die Impfempfehlungen der STIKO halten.

Entsprechend der aktuellen Empfehlung der STIKO sollen unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (etwa in Werkstätten oder Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) eine zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten. Derzeit geht das MAGS davon aus, dass die STIKO diese Empfehlung auch in Bezug auf die angepassten Impfstoffe fortschreiben wird.

Vor diesem Hintergrund sollen die KoCIs bis zum 18. September 2022 Kontakt zu den genannten Einrichtungen aufnehmen und etwaige Unterstützungsbedarfe erfragen. Soweit möglich organisieren die Einrichtungen die Impfungen eigenständig. Die Einrichtungen kontaktieren hierzu vorzugsweise die heimversorgenden oder andere ihnen aus dem Impfgeschehen bekannten Ärztinnen und Ärzte. Bis zum 31. Oktober sollen die Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe abgeschlossen sein.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen zudem die von ihnen geschaffenen Vorhaltestrukturen zur Impfung aktivieren und auf ein Drittel der geplanten maximalen Impfkapazitäten hochfahren. Auf diese Weise können in den kommunalen Impfangeboten wöchentlich rund 90.000 Impfungen durchgeführt werden – ergänzend zu den Impfangeboten in Arztpraxen, Apotheken und Betrieben. Die von den Kommunen initiierten Impfangebote konzentrieren sich dabei vornehmlich auf Personengruppen und Stadtteile oder Ortschaften, bei denen nach bisheriger Erfahrung mit einer geringen Inanspruchnahme von Impfangeboten in Arztpraxen zu rechnen ist.

Die Impfstoffbestellung erfolgt für alle Leistungserbringer (d.h. KoCI, Ärzteschaft, Apothekerschaft) ausschließlich über das Apothekensystem.

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Tarifliche Bezahlung in der Altenpflege verpflichtend – Gehalts-Steigerungen um bis zu 30 Prozent

Region/Berlin – Die Gehälter für viele Pflegekräfte in der Altenpflege steigen aktuell erheblich. Nach dem BMG vorliegenden Einschätzungen privater Einrichtungsträger belaufen sich diese Steigerungen je nach Bundesland und Einrichtung auf zwischen 10 und 30 Prozent. Grund für die Gehaltsverbesserungen ist im Wesentlichen die seit dem 1. September 2022 geltende Verpflichtung für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, ihre Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung nach Tarif zu bezahlen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Tariftreueregelung wirkt. Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt. Endlich wird ihre wichtige Arbeit besser entlohnt. Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen. Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren.“

Seit dem 1. September 2022 muss eine Pflegeeinrichtung, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen.

Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.

Bereits in den vergangenen Jahren sind die Löhne in der Altenpflege deutlich gestiegen Von 2017 bis 2021 betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege insgesamt 20,8 Prozent. Damit übertraf die Lohnentwicklung in der Altenpflege die durchschnittliche Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 9,6 Prozent und in der Krankenpflege mit 13,6 Prozent. In der Altenpflege haben die Löhne für Fachkräfte seit 2020 erstmals das Durchschnittsniveau überschritten.

Um Pflegebedürftige bei den damit einhergehenden höheren Eigenanteilen in der stationären Pflege zu entlasten, wurden diese bereits zum 1. Januar 2022 gestaffelt begrenzt. So erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 5 bis 70 Prozent. Durchschnittlich ergeben sich zum Stichtag 1.7.2022 Entlastungswirkungen von 368 € pro Monat. (Als Beispiel: Pflegebedürftige, die sich im 4. Jahr oder länger in einer stationären Einrichtung befinden, zahlen damit durchschnittlich nicht mehr 964 € pro Monat, sondern nur noch 289 € als selbst zu tragenden pflegebedingten Eigenanteil.

Um Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, zu entlasten, wurden wiederum die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen erhöht. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten ambulant Versorgte zwischen 35 Euro (Pflegegrad 2) bis 100 Euro (Pflegegrad 5) mehr. 

Hintergrund: Tariftneueregelung

Trotz des Lohnanstiegs in der Altenpflege erhalten Beschäftigte dort immer noch rund 700 Euro im Monat weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Krankenpflege. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden deshalb Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in den Bereichen Pflege und Betreuung ab 1. September 2022 nach Tarif zu bezahlen. Mit dem zum 30. Juni dieses Jahres in Kraft getretenen Pflegebonusgesetz wurden die gesetzlichen Regelungen und Umsetzungsvorschriften konkretisiert und präzisiert. Mit der Umsetzung dieser Regelungen wird auch der Zielsetzung des Koalitionsvertrags Rechnung getragen, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege weiter zu schließen.

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Die Kreis-Handwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück Region steht hinter den Aussagen vom ZDH-Präsident Wollseifer

Prüm/Köln – Die Kreishandwerkerschaften unterstützen die Sanktionspolitik gegen Russland. Der 24. Februar 2022 stellt eine Zäsur in Europa dar. Mit dem barbarischen Überfall Russlands auf die Ukraine wurde die Gewissheit zerstört, dass Europa in Frieden und Sicherheit lebt. Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften, der die Kreishandwerkerschaften auf Bundesebene vertritt, unterstützt daher die Sanktionspolitik der Bundesregierung gegen den Aggressor Russland.

Das Deutsche Handwerk ist für Frieden in Europa und in der Welt. Dieser Frieden in Europa wurde grundlos und kaltblütig von Russland zerstört. Wenn ein Staat einen brutalen Angriffskrieg führt, muss die zivilisierte Welt den Aggressor bestrafen und das überfallene Land unterstützen. Ansonsten würde die Macht des Stärkeren zu weiteren Überfällen führen.

Das Deutsche Handwerk stellt sich hinter Sanktionskurs der Bundesregierung. Da Verhandlungen leider nicht zu dem gewünschten Ziel geführt haben, muss es jetzt darum gehen, dem Aggressor zu zeigen, dass sich Krieg nicht lohnt, sondern in die Isolation und den wirtschaftlichen Niedergang führt.

Rolf Meurer, Präsident des Bundesverbands der Kreishandwerkerschaften, teilt mit. „Natürlich hat der Krieg in der Ukraine auch unmittelbar negative Auswirkungen auf das Handwerk in Deutschland. Steigende Energiepreise werden den Handwerksbetrieben viel abverlangen. Dennoch muss die freie, demokratische Welt gegenüber Russland Härte zeigen, um das Land zu einem Rückzug aus der Ukraine zu zwingen. Ansonsten wären künftig Frieden, Freiheit und Wohlstand auf unserem Kontinent gefährdet, weil ein Aggressor keine Konsequenzen zu befürchten hat. Daher unterstützen wir die Sanktions-pakete der EU gegen Russland nachdrücklich. Frieden und Freiheit haben ihren Preis!“

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften dankt ZDH-Präsident Wollseifer für seine klare Aussage: „Das ist eine Frage der Haltung, das ist eine Frage der demokratischen Verantwortung – auch und gerade in dem Wissen, dass das für uns alle und auch im Handwerk mit erheblichen Einbußen verbunden sein wird. Dazu stehen wir als Hand-werk insgesamt. Wir würden sonst auf Dauer erpressbar. Denn es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Art des Wirtschaftens, Lebens und politischen Miteinanders. Hier darf es kein Wanken geben.“

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften bittet die Bundesregierung, dass diese Maßnahmen ergreift, um den besonders betroffenen Handwerksbetrieben finanziell zu helfen, die Folgen der Energiekrise zu überstehen.

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Dürre gefährdet Versorgungslage – Bei noch zu erntenden Feldfrüchten droht Missernte

Region/Koblenz – Wir erleben in Europa die schlimmste Dürre seit 500 Jahren. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, ist alarmiert: „Die Trockenheit wirkt katastrophal auf Landwirtschaft und Umwelt. In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz sind der Juli und August 2022 regenlos geblieben. Die noch zu erntenden Feldfrüchte wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben vertrocknen auf den Feldern. Das Grünland zeigt sich seit Monaten nicht mehr grün, sondern braun.“ Die negativen Folgen für die Natur seien noch gar nicht abzusehen, so Horper weiter. So seien z.B. in den Wäldern massive Schäden am Baumbestand zu befürchten.

Der Bauern- und Winzerverband merkt an, dass die Tierhalter bereits jetzt auf Futterreserven zurückgreifen müssen, die eigentlich für den Winter gedacht seien. Auch im Weinbau drohten gerade bei Jungreben massive Trockenschäden. Die jetzt anstehende Aussaat von Raps und Wintergerste sei wegen der knochenharten Böden kaum möglich, was wiederum die Ernte im nächsten Jahr gefährde. Darüber hinaus würden die Folgen des Austrocknens der Wasserstraßen für die Agrarlogistik gerade am Mittelrhein sehr deutlich. Eine Verkehrsader, die auch für den Transport von Getreide und Energie genutzt wird, komme fast zum völligen Erliegen. Dies verschärfe die angespannte Versorgungslage zusätzlich.

Der Bauern- und Winzerverband fordert den Bund und das Land angesichts dieser Entwicklungen auf, ein Programm für Soforthilfen für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen, damit die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in den durch Krieg und unterbrochenen Lieferketten angespannten Agrarmärkten weiter gewährleistet werden könne. Daneben brauche es ein Bündel an langfristigen Maßnahmen und Instrumenten, damit sich die Bauern den Herausforderungen von Trockenheit und Hitze stellen können, wie z.B. umweltverträgliche Bewässerungssysteme, ein nachhaltiges Wassermanagement und die Züchtung trockenresilienterer Pflanzen. Auch die EU müsse die Ausgestaltung des Green Deals sowie der Farm-to-Fork-Strategie im Hinblick auf die Ernährungssicherung überdenken.

Horper macht deutlich: „Die Bäuerinnen und Bauern spüren die Auswirkungen des Klimawandels ganz besonders. Deshalb nimmt die Landwirtschaft die Folgen sehr ernst und ist auch bereit, aktiv an zusätzlichen Beiträgen zum Klimaschutz mitzuarbeiten.“

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Bistum Trier – „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle“

Region/Trier – Der erste Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) hat erste Erkenntnisse präsentiert und Handlungsempfehlungen an das Bistum gerichtet. Kommissionssprecher Prof. Gerhard Robbers stellte den Bericht am 25. August in Trier; der Bericht ist unter https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/jahresberichte/2022 abrufbar. Dort ist auch eine Pressemeldung mit einer Zusammenfassung des Zwischenberichts zu finden.

In dem mit Anhängen 85 Seiten umfassenden Dokument stellt die Kommission zudem ihren Auftrag, ihre Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis vor. Der Frage der Unabhängigkeit der Kommission räumt die Gruppe ein besonderes Augenmerk ein. Robbers betonte, die Kommission fühle sich vor allen den Betroffenen von sexuellem Missbrauch verpflichtet. Man nutze alle zur Verfügung stehenden Quellen, die der Aufarbeitung dienlich sein könnten. So studiere die Kommission Akten, werte Medien aus und führe Gespräche mit Verantwortlichen, Schlüsselpersonen und besonders mit Betroffenen.

Stiftung zur finanziellen Unabhängigkeit gegründet – Studie beauftragt

Zur Sicherstellung der finanziellen Erfordernisse der Aufarbeitung ist auf Anregung der UAK die „Stiftung Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier“ gegründet worden. Die Stiftung hat den Zweck, in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Soziales die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier zu fördern und garantiert so die finanzielle Unabhängigkeit der Kommission vom Bistum. Eine Aufgabe der Stiftung ist die Initiierung der Studie „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“ durch die Universität Trier. Am Ende der Arbeit der Kommission soll nicht zuletzt durch die Forschung „Empfehlungen für die Verbesserung des Kinderschutzes und der Prävention stehen“, sagte Robbers. Die Arbeit soll aber auch dem „Aufbau einer Erinnerungskultur“ dienen.

Der Zwischenbericht beinhaltet auch zwei gravierende Fallbeispiele auf der Basis von bislang untersuchten Aktenbeständen. Prof. Lutz Raphael von der Universität Trier erklärte, beide Fälle aus dem Zeitraum 1950-1975 zeigten die Praxis, „Fälle intern zu regeln und vor den Strafverfolgungsbehörden zu verbergen“. Er wies auf die enge Zusammenarbeit von Bistümern untereinander hin und benannte konkret die „Praxis des Vertuschens“. „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle.“

Für den Herbst kündigte die Kommission eine erste Studie zur Amtszeit des früheren Bischofs Bernhard Stein (1967-1980) an, gegen ihn gibt es ebenfalls Vorwürfe der Vertuschung. Raphael sagte, es werde nicht zwingend zur Amtszeit jedes Trierer Bischofs eine eigene Studie geben, dennoch gliedere sich die Aufarbeitung nach den Amtsperioden, nehme dabei aber auch die übergreifenden Strukturen in den Blick.

Anregung zur stärkeren Betroffenenorientierung und Professionalisierung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann liest in dem Bericht einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung. „Ich verstehe sie auch als Aufforderung zu einer weiteren Professionalisierung in der gesamten Thematik.“ So rege der Zwischenbericht eine eigene seelsorgliche Begleitung von Betroffenen an und nenne die Schaffung einer Ombudsstelle als mögliche sinnvolle Ergänzung der bisherigen Stellen. Eine solche Ombudstelle könnte die längerfristige Begleitung von Betroffenen beinhalten, aber auch die Hilfe bei gewünschter Akteneinsicht. Gerade in diesem Punkt mahnt die Kommission deutliche Verbesserungen an. Dazu sagte Ackermann, dass es seit Beginn dieses Jahres ein neues Personalakten-Gesetz gebe, das auch die Frage der Akteneinsicht transparent regelt. Der Bischof erklärte: „Ich nehme diese Empfehlungen und Hinweise gerne an und werde mit dem diözesanen Beraterstab sowie dem Betroffenenbeirat beraten, wie diese konkret umzusetzen sind.“

Im Zwischenbericht werden auch Themen angesprochen, die den gesamten Prozess der kirchlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs betreffen und damit die Ebene der Bischofskonferenz berühren, etwa die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, an der auf der Ebene der Bischofskonferenz bereits gearbeitet wird. Ackermann sagte, trotz diverser Studien und Aufarbeitungsberichte gebe es für die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nach wie vor Forschungsbedarf: „Deshalb begrüße ich auch die von der Kommission auf den Weg gebrachte Studie mit einer historischen und einer psychologischen Teilstudie.“

Die UAK ist ein Gremium aus Betroffenen und Fachleuten aus verschiedenen Berufen; Mitarbeiterinnen des Bistums Trier unterstützen die Kommission administrativ. Mitglieder der Kommission sind Dr. Uwe Christoffer, Dr. Petra Hank, Herbert Heyd, Prof. Dr. Lutz Raphael, Prof. Dr. Gerhard Robbers (Vorsitzender), Dr. Monica Sinderhauf und Dr. Karl-Horst Wirz. Seit der konstituierenden Sitzung am 26.6.2021 fanden bislang 21 Sitzungen statt. Die UAK informiert über die Website www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de. Zur Kontaktaufnahme hat die Kommission die Mailadresse ukms(at)posteo.de eingerichtet. (JR)

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Pandemie-Vorsorge für Herbst und Winter – Kabinett beschließt neues Infektions-Schutzgesetz

Region/Berlin – Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “

Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

  • FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren: 

  1. Stufe

Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:

  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
  • Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
  1. Stufe

Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.