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Hilfe die ankommt – Fleischer der Region unterstützen Hochwasser-Geschädigte

Ahr-Region/Osann-Monzel – Drei Hilfstransporte mit Fleischwaren verließen vergangene Woche die Eifel-Mosel-Hunsrück Region in Richtung Ahrtal. Insgesamt fast eintausend Würstchen und eine viertel Tonne an weiteren Fleisch- und Wursterzeugnissen wurden direkt an Anwohner, Helfer und Einsatzkräfte in Ahrbrück, Dernau und Euskirchen geliefert. „Über einen direkten Kontakt aus Ahrbrück wurden bei uns kurz nach der Flutkatastrophe um Hilfe angefragt. Es fehle händeringend an Lebensmitteln, war von dort zu hören“, erzählt Claudia Dinkler-Pütz, die mit Ihrer Fleischerei Mitglied der Fleischer-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück Region ist.

Sofort war man sich innerhalb der Innung einig, hier zu unterstützen. In Osann-Monzel wurde die ganze letzte Woche Ware entgegengenommen, verpackt und Rohware vor Ort zubereitet. „Wir mussten die Lieferung so verarbeiten, dass diese sofort verzehrfertig war. Es gab ja keine funktionierende Metzgerei vor Ort, die das hätte übernehmen können“, berichtet Organisatorin Dinkler-Pütz. „Mein Handy stand kaum noch still. Nach dem Aufruf an die Innungskollegen und den großen Mengen, die man zur Verfügung stellte, mussten schnell Helfer gefunden werden, um alles für den Transport zu verpacken.“ Auch selbst vom Hochwasser betroffene Fleischer wie Johannes Ambros aus Bettingen haben gespendet.

Ebenso engagierten sich die Innungsmitglieder Georg Bösen aus Piesport, Frank Ziltz aus Kinderbeuern, Uwe Juchems aus Stadtkyll, Peter Müller aus Müllenborn, Klaus Gauer-Kneppel aus Morbach und natürlich Organisatorin Claudia Dinkler-Pütz aus Osann-Monzel. Spontan lieferten die Innungsbäcker Dirk Mertes aus Lieser und Karl-Josef Peter aus Minheim 750 Brötchen dazu.

Abgerundet wurden die Hilfslieferungen um viele Kartons mit Hygieneartikeln, Insektenschutzsalben, Einweghandschuhen, Schutzmasken und Desinfektionsmitteln. Das Spendenaufkommen an Lebensmitteln in Osann-Monzel war so groß, dass kurzfristig noch ein Teil nach Ehrang umgeleitet werden konnte. Nach Ehrang hatte zudem auch Bäcker Mertes über 120 Brote und Kuchen, in Zusammenarbeit mit Elektroinnungsmitglied Oliver Sehn aus Piesport, verbracht.

„Auch in diesen Zeiten wird deutlich, welchen Wert das Netzwerk einer Handwerksinnung hat“, so Dirk Kleis, Geschäftsführer von 22 Handwerksinnungen unter dem Dach der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region.

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Große Unterstützung für Opfer der Unwetter-Katastrophe über Online-Portal Fluthilfe

Region/Mainz – „Die Online-Plattform Fluthilfe wird rege in Anspruch genommen – das ist ein beeindruckendes Zeichen der großen Hilfsbereitschaft und gelebten Solidarität der Menschen in Rheinland-Pfalz mit den Opfern der Unwetterkatastrophe. Von `Bagger mit Fahrer´, Unterbringung im eigenen Zuhause, Unterstützung bei Aufräumarbeiten am Wochenende oder Unterbringung von Kleintieren – es gibt unglaublich viele tolle und kreative Angebote, die häufig mit großem persönlichem Einsatz verbunden sind. Das freut mich besonders“, machte Sozialminister Alexander Schweitzer deutlich.

Am vergangenen Dienstag ist die vom Opferbeauftragten beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichtete Online-Plattform „Fluthilfe“ online gegangen. Sie bringt Hilfsangebote und Hilfesuchende zusammen und bietet so die Möglichkeit der zielgenauen Unterstützung. In nur wenigen Tagen sind aktuell rund 1.700 Hilfsangebote auf der „Fluthilfe“-Plattform eingestellt worden.

„Die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ist überwältigend. Die Unterstützungsangebote sind bedarfsgenau und effektiv. Denjenigen, die von der Unwetterkatastrophe besonders stark getroffen sind wird hierdurch konkrete Unterstützung vermittelt“, so Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung.

Die Plattform ist unter fluthilfe.rlp.de zu erreichen.

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Waldwandel und Klimawandel: Klimafeste Wälder für eine klimagerechte Zukunft

Region/Düsseldorf – „Die aktuelle Hochwasser-Katastrophe hat erneut vor Augen geführt, dass der Klimawandel in Nordrhein-Westfalen angekommen ist. Ein weiteres Zeugnis ist die sichtbare Gefährdung unserer Wälder. Erst Stürme, Dürren und Waldbrände, jetzt Starkregen. Die zurückliegenden Jahre zeigen, dass der Klimawandel Realität ist. Von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimaanpassung ist der Wald. Er ist ein Seismograph des Klimawandels und massiv betroffen“, sagte Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, bei einem Waldbesuch am heutigen Montagvormittag, 26. Juli 2021, im Königsforst bei Köln.

Die Entwicklung von vielfältigen und klimastabilen Mischwäldern sei daher von zentraler Bedeutung. „Die Umsetzung unserer waldbaulichen Konzepte ist eine Antwort auf den Klimawandel“, so die Ministerin. „Ohne die gewaltige Wasserspeicherkraft der Wälder und der Waldböden wäre die Flut wohl noch dramatischer ausgefallen. Durch die aktive Wiederbewaldung wird auf den Schadflächen die wichtige wasserspeichernde Wirkung der Wälder wieder hergestellt.“

Die Unwetter-Katastrophe hat sich regional sehr unterschiedlich auf die nordrhein-westfälischen Wälder ausgewirkt. Die gute Nachricht ist, dass bisher in der Wald- und Forstwirtschaft keine Toten und Verletzten im Zusammenhang mit dem Unwetter gemeldet wurden. In den Hauptschadensgebieten der Eifel, des Sauerlandes und des Bergischen Landes sind jedoch deutliche Schäden an Waldwegen und der forstlichen Infrastruktur zu verzeichnen. Das hat unmittelbare Folgen auf die auf Hochtouren laufende Bekämpfung der Borkenkäferkalamität. Teils können weder Forstwirtschaftswege befahren werden, noch kann Holz über zerstörte Bahnstrecken abtransportiert werden. Schäden an den Forstamtsgebäuden wurden aus dem Regionalforstamt Hocheifel Zülpicher Börde und dem Nationalparkforstamt Eifel gemeldet. Mehrere Dienstfahrzeuge wurden von den Wassermassen mitgerissen.

Unbürokratische und schnelle Soforthilfe

Um nach den Unwettern in den betroffenen Regionen kurzfristige Maßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur in den Wäldern zu unterstützen und damit die Zugänglichkeit der Wälder sicher zu stellen, stellt das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro aus vorhandenen Haushaltsmitteln zur Verfügung. Zudem hat die Landesregierung am 22. Juli unbürokratische und schnelle Soforthilfe auch für die Forstwirtschaft zugesagt.

Seit 2018 über 30 Millionen Kubikmeter Käferholz

Nach einer aktuellen Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen umfassen die Schäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer allein in der Fichte seit 2018 bereits 30,8 Millionen Kubikmeter Käferholz. Das Umweltministerium unterstützt die Schadensbewältigung und Wiederbewaldung mit umfangreichen Förderangeboten. „Bei dieser Mammutaufgabe stehen wir an der Seite der Waldbäuerinnen und Waldbauern und bieten breite finanzielle und fachliche Unterstützung“, so Heinen-Esser. Allein 2021 stehen insgesamt mehr als 75 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich der Extremwetterförderung liegen bislang 3.600 Anträge mit einem Volumen von über 60 Millionen Euro vor. Davon sind bereits 2.600 Maßnahmen mit einem Volumen von 44 Millionen Euro bewilligt. Die Auszahlung erfolgt kontinuierlich im Zuge der Umsetzung der bewilligten Maßnahmen – aktuell etwa eine Million Euro wöchentlich.

Weiterhin hoher Borkenkäferbefall

Sorge bereitet der weiterhin hohe Borkenkäferbefall: Aktuell beginnt der zweite Käferflug. Wie stark die zweite Käfergeneration wird, hängt maßgeblich von der weiteren Witterungsentwicklung ab. „Wichtig ist daher, dass weiterhin alle Anstrengungen auf die Aufarbeitung des forstschutzrelevanten Holzes konzentriert werden“, erläuterte Stephan Schütte, Leiter Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die frei geräumten Kalamitätsflächen hätten die aktuelle Hochwasser-Katastrophe nicht befördert. Nach einer aktuellen Abfrage wurde von einer Hangrutschung im Braunkohle-Rekultivierungsgebiet Ville berichtet. Schütte: „Die Wurzeln verbleiben im Boden und schützen vor Erosion. Die aktuellen Ereignisse haben auf dramatische Weise gezeigt, wie wichtig es gerade in Gewässernähe ist, Bäume und Äste aus dem Wald zu räumen.“

Start der Waldzustandserhebung

Wie sich das insgesamt kühlere und feuchtere Wetter in diesem Jahr auf die Wälder auswirkt, untersuchen Expertinnen und Experten aktuell im Rahmen der diesjährigen Waldzustandserhebung. Der Besuch von Ministerin Heinen-Esser markiert zugleich auch den offiziellen Auftakt der diesjährigen Waldzustandserhebung. Der Gesundheitszustand von Bäumen lässt sich gut anhand des Zustandes ihrer Kronen ablesen. Hierbei fließen neben dem Nadel-/Blattverlust auch andere Faktoren, wie die Vergilbung der Blätter, die Fruktifikation sowie biotische und abiotische Faktoren, wie auch das Vorkommen von Totholz und Schadorganismen in die Erhebung ein. Aktuell existieren in Nordrhein-Westfalen 560 Stichprobenpunkte mit ca. 10.300 Einzelbäumen. Die zu begutachtenden Bäume sind dauerhaft markiert und werden jährlich von speziell geschulten Forstleuten aufgenommen.“

Weitere Informationen

Ergebnisse Waldzustandsbericht 2020:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/pressemitteilung/wiederbewaldung-mit-mindestens-vier-baumarten-umweltministerium-stellt-waldzustandsbericht-2020-und-wiederbewaldungskonzept-vor-1605867200

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Elektroinnung Ahrweiler: Kostenfreie Reinigung der Zähleranlagen

Ahrweiler – Verschlammte und feuchte Zähleranlagen nicht selbst in Betrieb nehmen. Die Elektroinnung Ahrweiler bietet allen betroffenen Hausbesitzern eine kostenfreie Reinigung ihrer Zähleranlagen an. Bereits seit Samstag, 24. Juli, ist eine Feuerwehreinheit aus Wipperfürth gemeinsam mit einer Elektrofachkraft in den betroffenen Gebieten der Flutkatastrophe unterwegs und übernimmt die Reinigung betroffener Anlagen.

Zunächst werden die Anlagen in Sinzig überprüft. Anschließend wird ahraufwärts eine Reinigung der Zähleranlagen Straße für Straße und Haus für Haus angeboten.

Da viele Zähleranlagen und Stromverteilungen durch Schlamm und Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist eine Reinigung zwingend notwendig. Diese ist jedoch zwingend nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen, da ansonsten die Gefahr eines Stromschlages bestehen könnte!

Sobald die Reinigung der Anlage erfolgt ist, kann durch einen Elektro-Fachbetrieb die Wiederherstellung der Stromversorgung erfolgen. Die Beauftragung eines Elektro-Fachbetriebes ist kostenpflichtig, die Reinigung der Zähleranlagen hingegen kostenfrei.

Weitere Informationen unter www.stromversorgung-ahrweiler.de.

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Soforthilfe Kreis Ahrweiler: Bereits 2,5 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt

Ahrweiler – Mehr als 12 Millionen Euro sind bislang auf dem Spendenkonto der Kreisverwaltung Ahrweiler für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe eingegangen. Durch die große Spendenbereitschaft der Bevölkerung konnte die Kreisverwaltung Ahrweiler bereits in den ersten Tagen rund 2,5 Millionen Euro der eingegangenen Spendengelder direkt auszahlen.

„Diese erste Soforthilfe des Kreises dient dazu, den durch das Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu stellen.“ so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Pro Haushalt werden zwischen 1000 und 2000 Euro bereitgestellt.

Die Beantragung der Soforthilfe des Kreises Ahrweiler ist über die eingerichteten Hotlines der Kreisverwaltung Ahrweiler schnell und unbürokratisch möglich. Die Hotlines sind unter 02641 / 975-960 und -961 von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 20 Uhr erreichbar.

Um den vielen Betroffenen der Flutkatastrophe helfen zu können, ruft der Kreis zu weiteren Spenden auf: Kreissparkasse Ahrweiler, IBAN DE 86 5775 1310 0000 3394 57, Stichwort „ Hochwasserhilfe“.

Wichtig: Die durch den Kreis Ahrweiler ausgezahlte „Soforthilfe“ ist unabhängig von der durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten „Soforthilfe“. Beide Hilfen können unabhängig voneinander beantragt werden. Die Abwicklung der „Soforthilfe des Landes Rheinland Pfalz“ für den Kreis Ahrweiler übernimmt das Statische Landesamt Rheinland-Pfalz. Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.kreis-ahrweiler.de.

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Impfung ohne Termin im Impfzentrum Polch ab dem heutigen Montag, 26 Juli

Polch/Mayen-Koblenz – Die Warteliste für Impfungen ist leer, doch es sind noch lange nicht alle Mayen-Koblenzer im impffähigen Alter geimpft. Deshalb bietet das Impfzentrum Mayen-Koblenz (Maifeldhalle, Vormaystraße, 56751 Polch) ab dem heutigen Montag,  26. Juli zu bestimmten Zeiten Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Konkret besteht die Möglichkeit zur Erstimpfung vom 26. bis 29. Juli von 13 bis 15.30 Uhr und am 2., 3. und 5. August von 8:30 bis 14 Uhr.

Impfwillige müssen mindestens 18 Jahre alt sein und für ihre Impfung Personalausweis, Krankenkassenkarte und Impfausweis mitbringen. Jugendliche ab 16 Jahren können im Impfzentrum geimpft werden, wenn ein besonderes Risiko, zum Beispiel durch gewisse Vorerkrankungen, gegeben ist oder sie in einem Beruf des Gesundheitswesens arbeiten oder ausgebildet werden. Grundsätzlich erfolgen Erst- und Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff der Hersteller Biontech/Pfizer oder Moderna in einem Abstand von sechs Wochen. Wahlweise und unter vorheriger Risikoabschätzung mit einem Arzt kann auch eine Kreuzimpfung erfolgen. In diesem Fall erhalten die Impflinge beim ersten Termin den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca und vier Wochen später einen mRNA-Impfstoff (kein Wahlrecht).

Angesichts der auch in Deutschland zu beobachtenden Verbreitung der Delta-Variante des Corona-Virus wird der Bevölkerung nahegelegt, alle Impfangebote anzunehmen. „Vorsicht ist nach wie vor geboten und es ist unverzichtbar, dass wir uns auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dem Coronavirus entgegenstellen. Dazu gehört vor allem die Impfung möglichst vieler Menschen. Also lassen Sie sich impfen und schützen Sie damit sich und andere“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erweitert Katastrophen-Erlass

Region/Düsseldorf – Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erweitert Katastrophenerlass für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021. Jetzt rund 50 steuerliche Maßnahmen gültig / Weitere Erleichterung für Unternehmen und Betroffene / Minister Lienenkämper: Unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle.

Das Ministerium der Finanzen NRW teilt mit:

Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ Mitte Juli und nach den dadurch entstandenen extremen Schäden hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den am 16. Juli 2021 in Kraft gesetzten Katastrophenerlass erweitert und ermöglicht nun – teilweise befristet – rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.

„Die Erweiterung des Katastrophenerlasses soll die Betroffenen sowie die Helferinnen und Helfer schnell und unbürokratisch entlasten. Die unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Der geänderte Erlass will es vor allem Unternehmen und Betrieben, die unterstützen wollen, erleichtern, unbürokratisch Hilfe zu leisten, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Erleichterungen und Klarstellungen wurden unter anderem zu den folgenden steuerlich relevanten Sachverhalten geschaffen:

  • Unentgeltliche Hilfeleistungen von Unternehmen an Privatpersonen in Form von Sach- oder Dienstleistungen sowie Nutzungsüberlassungen sind als Betriebsausgabe zu behandeln. Dies gilt, wenn beispielweise ein Baumarkt kostenlos Entwässerungspumpen verteilt oder ein Bauunternehmer Bagger und LKWs zur Verfügung stellt.
  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
  • Umsatzsteuerlich werden im Billigkeitswege insbesondere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen („Sachspenden“), die Überlassung von Wohnraum und unentgeltliche Erbringungen sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe begünstigt.
  • Unterstützungsleistungen von Freiberuflern und Handwerkern, die über die Spendenaufrufe ihrer Berufskammern und Innungen an die Berufskolleginnen und Berufskollegen für deren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden, können als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Arbeitslohnspenden können auch zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Schadensereignis betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz erfolgen.

Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen. Bei Fragen zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.

Der aktualisierte Katastrophenerlass ist auf der Website des Ministeriums der Finanzen (www.finanzverwaltung.nrw.de) hinterlegt.

Hintergrund:

Am 16. Juli hatte die Finanzverwaltung bereits im Katastrophenerlass festgelegt, dass unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau möglich sind, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.

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Für Nordrhein-Westfalen gilt ab dem heutigen Montag, 26. Juli die Landesinzidenzstufe 1

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Da gesichert davon auszugehen ist, dass seit vergangenen Samstag, 24. Juli seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird, gilt mit Wirkung vom heutigen Montag, 26. Juli 2021 für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also innerhalb von 9 Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen. Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“

In den Städten Düsseldorf, Hamm, Köln, Münster, Oberhausen und Solingen sowie in den Kreisen Borken, Düren und Minden-Lübbecke gilt (Stand 23. Juli 2021) bereits die lokale Inzidenzstufe 1. In der Städteregion Aachen, den Städten Krefeld und Leverkusen sowie im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Kreis Neuss ist das ab Samstag, 24. Juli 2021, der Fall. In diesen Kommunen gelten automatisch wieder sämtliche Schutzmaßnahmen der Stufe 1, um den Infektionsanstieg möglichst schnell wieder abzubremsen. Es ist zu erwarten, dass weitere Kommunen in den kommenden Tagen in Stufe 1 rücken.

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
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Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Dreyer/ Wirtschaftsministerin Schmitt: Die Landesregierung stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Dies haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bekannt gegeben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro.

„Das Ausmaß an Zerstörung und Leid im Hochwassergebiet ist schrecklich. Wir haben Tote zu beklagen, viele Menschen haben ihr Zuhause in den Fluten verloren. Existentiell betroffen sind auch viele Unternehmen: Ladenlokale, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsgüter – vieles ist zerstört. Deswegen hat die Landesregierung heute Soforthilfen für Unternehmen beschlossen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung. „Die Soforthilfe ist ein erster Schritt, um den Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, unbürokratisch und schnell“, führte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt aus.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier

Parallel arbeitet die Landesregierung an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.

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Soforthilfen der Kupferstadt Stolberg: Knapp 1.000.000 Euro an vom Hochwasser betroffene Menschen verteilt

Stolberg – Am Donnerstag, 22.07.2021, und Freitag, 23.07.2021, hat die Kupferstadt Stolberg in Eigenregie 921.750 Euro Bargeld an über 2.000 vom Hochwasser betroffene Einzelpersonen und Familien verteilt. Einzelpersonen erhielten 250 Euro, Familien bis 5 Personen 500 Euro und Familien ab 6 Personen 750 Euro. Insgesamt gab es drei Ausgabestellen in der Frankentalstraße in Unterstolberg, im Pfarrheim Vicht und dem Dorfplatz in Zweifall. Die Wartenden wurden in vor allem in der Innenstadt teils langen Schlangen mit Wasser und Snacks versorgt. Bundeswehr und Polizei schützten die Geldausgaben, bei denen es aber keine Zwischenfälle gab.

Der Großteil des Geldes konnte dabei vom kurz nach der Hochwasserkatastrophe eingerichteten städtischen Spendenkonto „Stolberg hilft“ verwendet werden. Rund 800.000 Euro (Stand 23.07.2021) sind auf das Spendenkonto bisher eingegangen. Im ersten Schritt konnten Menschen Geld erhalten, die ihren Wohnort in den Katastrophengebieten in der Innenstadt, Vicht oder Zweifall nachweisen konnten.

„Mit der unkomplizierten Auszahlung des Bargeldes an die betroffenen Mitbürger*innen haben wir einen ersten Schritt getan, um den Menschen, die viel verloren haben, eine erste Anschubfinanzierung zu geben. Ich bin sehr stolz auf mein Team der Stadtverwaltung, das eine solche Mammutaufgabe innerhalb kurzer Zeit geplant und umgesetzt hat“, resümiert Bürgermeister Patrick Haas. „Außerdem ist mir wichtig festzustellen: Das gespendete Geld aus ganz Deutschland versauert nicht in irgendwelchen Töpfen, sondern kommt unmittelbar und maximal unbürokratisch bei den Menschen an.“

Weitere Verteilungen in Planung

Die erste kommunale Verteilaktion soll aber nicht die letzte sein: „Wir mussten bei der ersten Geldausgabe irgendwo eine Grenze ziehen. Natürlich sind dadurch einige Menschen durch das Raster gefallen. Insbesondere für die Menschen, die nicht in den ausgabeberechtigten Stadtteilen wohnen, aber trotzdem teils immense Schäden erlitten haben, planen wir eine weitere Verteilung der städtischen Gelder.“

Die Kupferstadt Stolberg freut sich also über weitere Geldspenden auf das Konto „Stolberg hilft“.

Die Kontodaten:

Inhaber: Kupferstadt Stolberg

Sparkasse Aachen

IBAN: DE83 3905 0000 1073 7966 56

Kennwort: Stolberg hilft

Bundes- und Landeshilfen können beantragt werden

Neben der Kupferstadt Stolberg unterstützen auch Land und Bund inzwischen mit Soforthilfen vom Hochwasser betroffene Menschen. Die Dokumente für die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und weiteren Berufsgruppen stehen unter dem folgenden Link zum Download bereit: https://www.land.nrw/soforthilfe

Betroffene erhalten die Antragsvordrucke außerdem ausgdruckt in den neu eingerichteten Außenstellen der Stolberger Stadtverwaltung in Zweifall, Vicht und der Innenstadt In diesen Außenstellen müssen die Dokumente vollständig ausgefüllt später auch wieder abgegeben werden:

Innenstadt:

– AOK-Gebäude, Frankentalstraße 16 (Normale Geschäftszeiten)

– Restaurant LIVING, Kaiserplatz (täglich, 9-15 Uhr)

Vicht:

– Pfarrbüro in Vicht, Rumpenstraße 2 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr)

Zweifall:

– Zweifall, Dorfplatz (Container) (Mo.-Fr. 10-12 Uhr und 14-16 Uhr)