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RLP Minister Lewentz – Landesweiter Corona-Kontrolltag am Donnerstag 02. Dezember in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Die kommunalen Ordnungsbehörden werden gemeinsam mit der Polizei am Donnerstag, 02. Dezember 2021, einen landesweiten Corona-Kontrolltag durchführen. Die Schwerpunkt-Kontrollen an diesem Tag ergänzen die ohnehin verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst. Das hat Innenminister Roger Lewentz angekündigt.

„Die Infektionslage ist sehr ernst. Nur durch Impfungen und die konsequente Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz im täglichen Miteinander können wir uns gegenseitig schützen und die vierte Welle brechen. Ich habe die Ordnungsbehörden und die Polizei gebeten, die Überwachung der Regelungen zu intensivieren. Neben den verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst werden die kommunalen Ordnungsbehörden zusammen mit der Polizei dafür am Donnerstag einen gemeinsamen, landesweiten Corona-Kontrolltag durchführen“, sagte Innenminister Lewentz.

Ein besonderes Augenmerk bei den Kontrollen gelte dabei der Einhaltung der seit dem 24. November geltenden 3G-Regelung im Öffentlichen Personennahverkehr sowie der 2G-Regelung, etwa in der Gastronomie. „Ein weiterer Schwerpunkt wird die zielgerichtete Prüfung von Impfnachweisen auf Fälschungsmerkmale sein. Darüber hinaus werden auch die seit langem bekannten Regelungen wie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht weiterhin kontrolliert“, so der Innenminister.

Die Flächenpräsidien der Polizei werden zur Durchführung des Landeskontrolltages von über 150 Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik unterstützt.

„Die Pandemie ist noch nicht überstanden und wir müssen leider weiterhin Einschränkungen im Alltag in Kauf nehmen, auch wenn sich viele von uns nach Normalität sehnen, gerade in der Vorweihnachtszeit. Ich bitte daher die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit, die Corona-Schutzregeln zu beachten. Wir alle können nur gemeinsam diese Pandemie in den Griff bekommen“, sagte der Minister.

Lewentz verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und ihrem designierten Nachfolger am Dienstag. Dort wird über weitere Corona-Maßnahmen beraten werden.

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Dreyer/Hoch: Rheinland-Pfalz handelt entschlossen

Region/Mainz – „Die Lage ist sehr ernst. Eine neue noch ansteckendere Corona-Variante und ein Impfschutz, der schneller nachlässt, als angenommen, stellen uns auch in diesem Winter vor eine große Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gelingen kann. Die Landesregierung wird die Schutzmaßnahmen nochmals erhöhen und die Impfung weiter forcieren. Wir brauchen auch wieder die Solidarität und die Disziplin der Bürger und Bürgerinnen. Auch wenn in Rheinland-Pfalz die Situation noch besser ist als in manch anderen Ländern, so sehen wir auch, dass die Inzidenzen überall ansteigen und die Belastung in den Krankenhäusern vielerorts an eine Grenze kommt. In den vergangenen Tagen haben Krankenhäuser aus Rheinland-Pfalz Corona-Intensivpatientinnen und –patienten aus anderen Ländern wie beispielsweise Bayern aufgenommen. Das zeigt, die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden. Deshalb wollen wir in einem Akt der nationalen Solidarität dafür sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Gespräch der Länderchefs- und chefinnen mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel und dem kommenden Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Ich habe in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass es neben der Ministerpräsidentenkonferenz einen permanenten gemeinsamen Krisenstab mit ständiger wissenschaftlicher Begleitung geben sollte. Deswegen freue ich mich sehr, dass der kommende Bundeskanzler Olaf Scholz einen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet hat, der umgehend seine Arbeit aufnehmen wird. Wir müssen uns aus der Lage herausimpfen und dafür brauchen wir bis zu 30 Millionen Impfungen in Deutschland (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung) bis Weihnachten. Dazu und für weitere Aufgaben wie Impflogistik, Impfstofflieferungen ist die buchstäblich ‚generalstabsmäßige‘ Arbeit des neuen Krisenstabs unter der Leitung von Generalmajor Breuer genau richtig. Generalmajor Breuer ist für uns ein guter Bekannter. Er hat die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Flutkatastrophe verantwortet. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit in dieser neuen Funktion mit ihm,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Das Bund-Länder-Gespräch habe zudem deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Corona auch in Zeiten eines Regierungswechsels höchste Priorität hat und mit voller Kraft weiterbetrieben wird. „Es ist gut, dass die scheidende Kanzlerin und der kommende Kanzler gemeinsam ein Gespräch mit den Ländern geführt haben. Wir haben ein Ziel und beim Kampf gegen Corona darf es keine Parteiinteressen geben. Wir sind uns einig, dass wir Kontakte weiter begrenzen müssen, dass wir den Zugang für Ungeimpfte weiter reduzieren müssen und alle Kraft ins Impfen setzen. Für Rheinland-Pfalz heißt das, die Zahl der Impfungen steigt steil an: 212.500 Impfungen allein in der vergangenen Woche. Unser Ziel ist es, diese in den kommenden Wochen zu verdoppeln. Das Portal für die Registrierungen für Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre) ist ab morgen geöffnet und wir werden mit den Kinderimpfungen auch noch vor Weihnachten beginnen, sobald der Impfstoff zur Verfügung steht,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ihr sei wichtig, dass bundesweit möglichst bundeseinheitliche Regeln gelten, daher hat die Landesregierung heute beschlossen, die Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen und gemeinsam mit dem Bund-Länder-Krisenstab die Impfkampagne massiv auszubauen.

„Ab Samstag, 4. Dezember 2021, wird in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die „2G“-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

„Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich das Virus immer dort ausbreitet, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dies gilt vor allem für nicht-immunisierte Menschen. Wir haben uns daher dafür entschieden, Kontakte im öffentlichen Raum für nicht-geimpfte Menschen zu beschränken. Der Aufenthalt wird nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands zulässig sein, wobei Minderjährige bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt werden“, sagten die Ministerpräsidentin und der Gesundheitsminister. Aber ganz grundsätzlich müsse jeder und jede darüber nachdenken, Kontakte im eigenen Umfeld sinnvoll zu reduzieren. Verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber anderen bleibe das Gebot der Stunde, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Folgende weitere Regelungen gelten ab Samstag:

Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt.

Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige teilnehmen. Für sie gilt die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. „Im Hinblick auf Kapazitätsbegrenzung und maximale Besucherzahl favorisieren wir eine bundeseinheitliche Lösung“, so die Miniserpräsidentin.

Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten.

Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen. In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.

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Booster-Impfkampagne der Polizei gegen COVID-19 gestartet

Region/Mainz – Die rheinland-pfälzische Polizei hat mit den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 begonnen. Das Impfangebot für die sogenannten Booster-Impfungen gilt ab sofort und richtet sich an alle Bediensteten der Polizei Rheinland-Pfalz. Wie schon zuvor die Grundimmunisierung werden die Auffrischungsimpfungen in insgesamt vier polizeieigenen Impfzentren in Mainz, Koblenz, Wittlich und Enkenbach-Alsenborn von Polizeiärztinnen und -ärzten vorgenommen.

„Das Corona-Virus belastet unser Gesundheitssystem derzeit massiv. Durch die gezielte Nutzung polizeieigener Ressourcen für die Booster-Impfkampagne erhöhen wir nicht nur den individuellen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen das Virus, sondern tragen auch aktiv zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei. Gleichzeitig wird durch das Impfangebot die Funktionsfähigkeit der Polizei weiter gewährleistet. Ich danke allen Bediensteten der Polizei Rheinland-Pfalz, die an der Impfkampagne mitwirken“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Zum Auftakt der Booster-Impfkampagne besuchte der Innenminister gemeinsam mit führenden Polizei-Vertretern das polizeiliche Impfzentrum beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) in Mainz. Dabei ließ sich Minister Lewentz auch selbst eine Auffrischungsimpfung verabreichen.

Bereits von Februar bis Juli 2021 erhielten in den Impfzentren der Polizei Rheinland-Pfalz insgesamt 11.200 Personen und damit 81 Prozent der Polizeibediensteten ihre Grundimmunisierung. Insgesamt ist von einer noch höheren Impfquote in der rheinland-pfälzischen Polizei auszugehen, da sich Bedienstete auch außerhalb der polizeieigenen Impfzentren, beispielsweise im Landesimpfzentrum oder beim Hausarzt, impfen lassen konnten.

„Die Impfquote bei der rheinland-pfälzischen Polizei liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Das zeugt von dem hohen Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass unsere Polizei, die täglich mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt steht, den besten Schutz gegen das Virus besitzt“, sagte Innenminister Lewentz.

Mit den mRNA-Impfstoffen von Moderna und Biontech/Pfizer sollen die Booster-Impfungen in der Polizei Rheinland-Pfalz bis Weihnachten überwiegend abgeschlossen sein.

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Rheinland-Pfalz fordert Hilfen zur Existenz-Sicherung von Beschäftigten und Unternehmen in Flutregionen

Region/Mainz – Das verheerende Unwetter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat den Norden und den Westen des Landes Rheinland-Pfalz sowie Teile von Nordrhein-Westfalen in einem unbeschreiblichen Ausmaß getroffen. Besonders im Ahrtal hat die Katastrophe immenses Leid und Schäden großen Ausmaßes verursacht. Grundlegende Infrastrukturen sind noch nicht wieder flächendeckend verfügbar, der Wiederaufbau wird noch eine lange Zeit in Anspruch nehmen. „Das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auf Unternehmen wie auf Beschäftigte“, sagt der rheinland-pfälzische Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer.

In einem gemeinsamen Antrag bei der digital stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 1. und 2. Dezember bitten Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung daher darum, ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen und gezielten Unterstützung der Regionen vorzulegen. „Dieses Gesamtkonzept muss vor allem die Beschäftigten in den Regionen stärker in den Blick nehmen und die existenziellen Sorgen der Menschen vor Ort abmildern. Dabei geht es vor allem um Lohneinbußen durch Kurzarbeitergeldbezug, erhöhte Kosten zur Wohnraumsicherung sowie gestiegene Mobilitätskosten“, sagte Alexander Schweitzer. Es gehe darum, Menschen akut zu helfen, um sie in den Flutgebieten zu halten und neben dem Wiederaufbau der Infrastruktur die Zukunft von Unternehmen und Arbeitsplätzen sicherzustellen, damit die Regionen insgesamt wieder auf die Beine kommen.

Die Erfahrungen früherer Flutkatastrophen im Osten Deutschlands zeigen, dass sich schwere Hochwasser-Schäden noch nach Jahren auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und die Löhne von Beschäftigten auswirken. Gerade im Ahrtal sind Unternehmen derzeit in ihrem Geschäftsbetrieb beeinträchtigt. Besonders betroffen sind die Firmen, deren Betriebsstätte zerstört wurde oder deren Lieferketten oder Abnehmer weggebrochen sind. Um die Zukunftsfähigkeit der Regionen – insbesondere den Fortbestand von Unternehmen und damit verbundenen Arbeitsplätzen – dauerhaft zu sichern, brauche es daher neben der Unterstützung durch den Wiederaufbau-Fonds weitere Maßnahmen.

Dazu zählt im gemeinsamen Antrag von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auch der Vorschlag, soziales Engagement junger Menschen in den Flutregionen durch gezielte Maßnahmen stärker zu fördern. So sei vom Bund gegebenenfalls zu prüfen, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für ein freiwilliges Aufbaujahr zu schaffen, um einen Beitrag zum Wiederaufbau in der Region zu leisten. „Wichtig ist es uns, dass vor allem junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren die Möglichkeit erhalten, sich in der Region sozial zu engagieren. Um ihnen dabei auch eine Berufsperspektive vor allem im Bereich des Handwerkes aufzuzeigen, müsste der Bund sich an einer solchen modellhaften Maßnahme der Berufsorientierung finanziell beteiligen“, schlägt Schweitzer vor.

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Wiederaufbau im Landkreis Ahrweiler – Lewentz: Weitere 25 Millionen Euro für Abfallentsorgung in Altenahr

Ahrtal/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat der Verbandsgemeinde Altenahr (Landkreis Ahrweiler) eine weitere Förderung aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro bewilligt. Die Förderung dient der Erstattung der im Nachgang der Flutkatastrophe angefallenen Abfallentsorgungskosten im Bereich von Straßen, Wegen, Plätzen und Gewässern im Verbandsgemeindegebiet.

„Die Flutkatastrophe hat in der Verbandsgemeinde Altenahr für immense Zerstörungen gesorgt. Straßen, Plätze, Parks und Brücken wurden durch Tonnen von mitgerissenem Unrat zerstört, beschädigt oder unpassierbar. Die Müllberge mussten beseitigt werden, damit der Wiederaufbau beginnen konnte. Auch gefährliche Stoffe wie Schlamm und Öl mussten dabei fachmännisch entfernt werden. Für die entstandenen Kosten hat die Verbandsgemeinde Altenahr eine weitere Erstattung über insgesamt 25 Millionen Euro beantragt. Diese Kosten werden nun zu 100 Prozent aus dem Aufbauhilfefonds gefördert“, sagte Innenminister Lewentz.

Vor einigen Wochen hatte Innenminister Lewentz der Verbandsgemeinde Altenahr bereits für den gleichen Zweck zwei Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds über insgesamt 9,95 Millionen Euro bewilligt.

Der Landkreis Ahrweiler hatte bereits Anfang Oktober eine Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds für die angefallenen Kosten zur Abfallentsorgung in Höhe von 67 Millionen Euro erhalten.

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Gesundheits-Ministerium von Nordrhein-Westfalen warnt vor nicht verkehrsfähigen Testnachweisen

Region/Düsseldorf – Digital überwachte Selbsttests sind nicht 3G-fähig! Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz. Seitdem werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig.

Tests sind Medizinprodukte, an deren Anwendung zum Schutz der getesteten Personen und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Ergebnisses bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden.

Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind in Nordrhein-Westfalen daher nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises. Die Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr (also zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung) stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf seiner Internetseite ebenfalls auf die Unzulässigkeit von digitalen Testverfahren hin. Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes sieht die Ausstellung von Testnachweisen ausdrücklich nur für Testverfahren in Präsenz vor, womit eine digitale Überwachung ausgeschlossen ist.

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Testpflichten für Geimpfte auch in medizinischen Einrichtungen angemessen gestalten!

Region/Düsseldorf – Mit den am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes sind neben der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz auch tägliche Testpflichten für Beschäftigte in einer Vielzahl medizinscher und pflegerischer Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.) festgelegt worden. Diese sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes auch für geimpfte und genesene Beschäftigte gelten. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich am Donnerstag, 25. November 2021, auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig für eine angemessene Begrenzung dieser Testungen ausgesprochen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die 3-G-Regelungen für den Arbeitsplatz sind ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes in den Betrieben und Unternehmen. Und für ungeimpfte Personen sind sie eine wichtige Maßnahme, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Es ist auch richtig, dass man in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt und gepflegt werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreift. Das haben wir während der ganzen Pandemie – aktuell vor allem durch unsere frühzeitigen Booster-Impfungen in den Pflegeeinrichtungen – gemacht. In diesen Einrichtungen aber auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten einmal jeden Tag zu testen, schießt über das Ziel hinaus. Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten. Diese Einrichtungen haben ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass aus unserer Sicht eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreichend ist. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.“

Den Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde bereits gestern durch einen Erlass mitgeteilt, dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht. Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls einstimmig von allen Ländern so beschlossen.

In dem Erlass hat das Ministerium zudem klargestellt, dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden sind. Diese Personen unterfallen also nicht den Besucherregelungen.

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Rettungswesen Covid19 – RLP Minister Lewentz: Kleeblatt gewährleistet zeitnahe Verlegung von Patienten

Region/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat die Funktionalität des Kleeblatt-Systems zur länderübergreifenden Verlegung von Intensivpatienten im Rahmen der Covid-19-Pandemie betont. Zuvor hatte Rheinland-Pfalz die ersten Patienten aus Baden-Württemberg aufgenommen. Rheinland-Pfalz übernimmt im Kleeblatt „Südwest“, bestehend aus den Ländern Baden-Württemberg, Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz, sowie bei der Kleeblattkonferenz auf Bundesebene eine koordinierende Funktion.

„Das bundesweite Kleeblatt-Konzept wurde erarbeitet, um Corona-bedingte Engpässe bei Intensivbetten in Krankenhäusern auszugleichen. Es dient dazu, Intensivpatienten von stark beanspruchten in weniger stark beanspruchte Regionen, im Ernstfall auch über längere Distanzen, verlegen zu können. Das Kleeblatt gewährleistet eine zeitnahe Verlegung von Patientinnen und Patienten mit dem klaren Ziel, eine mögliche Anwendung der Triage in einzelnen Regionen zu verhindern. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz übernimmt dabei für das Kleeblatt Südwest, die größte der fünf Kleeblatt-Regionen mit rund 22,5 Millionen Einwohnern, die administrative Koordination“ sagte Innenminister Roger Lewentz, dessen Ressort für das Rettungswesen zuständig ist.

„Im Rahmen des Kleeblatt-Systems hat Rheinland-Pfalz bislang vier Intensiv-Patienten aus Baden-Württemberg übernommen. Diese wurde auf die Versorgungsregionen Koblenz, Trier und Rheinhessen verteilt. Für den Fall, dass innerhalb eines gesamten Kleeblattes eine Überlastungssituation eintritt, sieht das System auch Verlegungen zwischen den fünf deutschlandweiten Kleeblatt-Regionen vor“, so Lewentz weiter.

Für die Verlegung von Intensivpatienten stehen in Rheinland-Pfalz 14 Intensivtransportwagen zur Verfügung. Hinzu kommen ein Großraum-Rettungswagen für bis zu drei Intensivpatienten, ein Schwerlast-Rettungswagen und fünf Rettungshubschrauber.

„Rheinland-Pfalz hat die Zahl der Intensivtransportwagen von ehemals sechs auf heute 14 deutlich erhöht. Für neue Spezial-Tragen und andere Systeme wurden 1,6 Millionen Euro investiert. Sollten die Kapazitäten der Kleeblatt-Länder, die an einer Verlegungsaktion beteiligt sind, nicht ausreichen, werden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder weitere Kapazitäten koordiniert. Dann können beispielsweise die Bundeswehr oder Luftrettungsunternehmen zum Zug kommen. Für Rheinland-Pfalz steht in einer möglichen Überlastsituation außerdem auch ein Rettungshubschrauber aus Luxemburg zur Verfügung“, so Innenminister Lewentz.

Bei den Verlegungen im Rahmen des Kleeblatt-Systems stehen nicht nur logistische Aspekte, sondern vor allem auch das Wohl und die Gesundheitssituation der Patienten im Mittelpunkt. Die Entscheidungen über mögliche Verlegungen werden von Ärztinnen und Ärzten aus der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin am Robert Koch-Institut gemeinsam mit den behandelnden Klinikärzten getroffen.

Der Minister betonte die gute länderübergreifende Zusammenarbeit. „Die Pandemiebekämpfung ist Ländersache. Das ist gut, um auf regional unterschiedliche Gegebenheiten gezielt reagieren zu können. Klar ist aber auch, dass das Virus an Ländergrenzen keinen Halt macht. Deshalb brauchen wir für den Ernstfall genau diese länderübergreifende Koordination und Solidarität, wie wir sie mit dem Kleeblattverbund derzeit umsetzen“, so der Innenminister.

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Heike Raab – Fedor Ruhose: Schneller warnen im Katastrophenfall

Region/Mainz/Berlin – Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass über die Cell Broadcast-Technik künftig schneller Warnungen im Katastrophenfall möglich werden. Dazu erklärte die Bevollmächtigte für Medien, Staatssekretärin Heike Raab: „Als Lehre aus dem verheerenden Hochwasser im Juli wird die Mobilfunk-Technologie ermöglichen, dass künftig alle Menschen, die mit ihrem Handy in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, ohne eine besondere App Katastrophen-Warnungen erhalten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat der Verordnung zum Cell Broadcast fristverkürzt zugestimmt hat.“

Digitalisierungs-Staatssekretär Fedor Ruhose ergänzte, „neben Sirenen, Rundfunkhinweisen und Warn-Apps wie NINA werden wir so im Notfall alle Menschen mit einem Mobiltelefon direkt erreicht. Die Warnungen werden über das gemeinsame Modulare Warnsystem des Bundes und der Länder (MoWaS) ausgelöst. Die Verordnung bietet den Betreibern der Mobilfunknetze Planungssicherheit und konkretisiert die Anforderungen für eine fehlerfreie und zuverlässige Aussendung von Katastrophen-Warnungen.“

Voraussetzung für die neue Verordnung war eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im September, die nun zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. Aufgrund der neuen Verordnung zur Implementierung der Cell Broadcast-Technologie in die Mobilfunknetze wird die Bundesnetzagentur noch eine Technische Richtlinie herausgeben. „Wir sind zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur nun umgehend den Konsultationsprozess der noch notwendigen Technischen Richtlinie einleitet und diese zeitnah Anfang des kommenden Jahres vorlegt. Das ist dann der Startschuss für die Mobilfunkbetreiber, Cell Broadcast technisch zu etablieren. Für diese Phase werden wir uns im engen Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern am Runden Tisch Mobilfunk dafür einsetzen, dass das Ahrtal als Modellregion für einen frühzeitigen Demonstrationsbetrieb vorgesehen wird“, betonten Heike Raab und Fedor Ruhose.

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Clearing-Wohnung für Frauen in Aachen

Aachen – Unter dem Motto „Auffallen – WABe-Netzwerk Frauen und Wohnen“ will man den in Aachen, Stolberg und Eschweiler von Wohnungslosigkeit betroffenen und bedrohten Frauen in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen dabei helfen, ihre Situation zu verbessern. Frauen aus der Not zurück in ein selbstbestimmtes Leben führen.

In der Runde am großen Tisch gibt es duftenden Kräutertee, herzliche Worte, freundliche Fragen und ganz besonders: verständnisvolles Zuhören und Nachspüren, denn es geht um Schicksale, die stets eine berührende Geschichte haben. Der Sozialdienst der Stadt Aachen ist aktuell gemeinsam mit der WABe-Frauenfachberatungsstelle und deren Netzwerk Frauen & Wohnen ist in einem vielschichtigen Projekt aktiv, das seit Mitte des Jahres auch eine „Clearing-Wohnung für Frauen“ in Aachen bietet.

In den Räumen der Beratungsstelle können Frauen das Internet benutzen, andere treffen, Zeitung lesen und ausruhen. Aber nicht nur das. Hier sorgen Susanne Schulte von der Frauenfachberatung und Anja Esser vom EHAP Projekt für erste Kontaktaufnahme und professionelle Begleitung, die ein großes Ziel hat – Frauen aus der Not zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Finanziert wird das gemeinsame Projekt durch den Europäischen Hilfsfond für benachteiligte Personengruppen (kurz: EHAP). Unter dem Motto „Auffallen – WABe-Netzwerk Frauen und Wohnen“ will man den in Aachen, Stolberg und Eschweiler von Wohnungslosigkeit betroffenen und bedrohten Frauen in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen dabei helfen, ihre Situation zu verbessern.

Gesprächsrunde mit Maria

In einer Gesprächsrunde trafen sich jetzt Özlem Vuran, Teamleiterin Sozialdienst/Übergangswohnheime Stadt Aachen, Nadia Volz-Lalee, Koordinatorin des Projektes, Susanne Schulte, Leiterin der WABe Frauenfachberatung und Anja Esser, Mitarbeiterin des EHAP Projektes und betreuende Sozialarbeiterin der Clearing-Wohnung. Gast in der Runde ist diesmal Maria, eine von vielen ehemals wohnungslosen Frauen. Die 68jährige hat lange Jahre gearbeitet, hat sogar einen akademischen Abschluss, war allerdings nicht gut abgesichert, konnte sich im Rentenalter ihre Wohnung nicht mehr leisten und wurde wohnungslos. Sie kam bei einem Bekannten unter. „Damit war ich von ihm abhängig, das hat er mich mehr und mehr spüren lassen. In meinem Fall war es psychischer Terror“, berichtet sie.

Eine sichere und geschützte Wohnmöglichkeit

Aufgrund der psychischen Überlastung, die sich auch körperlich äußerte, kam Maria ins Luisenhospital. Die dortige Sozialarbeiterin stellte fest, dass eine Rückkehr ins alte Leben undenkbar ist, und sorgte für den Kontakt mit der Beratungsstelle. Hier hörte man nicht nur zu. Seit Anfang des Jahres stand fest, dass in einem städtischen Objekt eine Wohnung mietfrei zur Verfügung stehen kann. „Eine sichere und geschützte Wohnmöglichkeit für bis zu vier Frauen, die hier übergangsweise leben können, bis eine Perspektive erarbeitet wurde“, erklärt Anja Esser. Maria war eine der ersten Frauen, die hier einzog und sich zunächst von der körperlichen und psychischen Not erholte. Beim „Sortieren“ ihres Lebens wurde sie von Anja Esser intensiv unterstützt, beraten und begleitet. Die sensible Unterstützung auf Augenhöhe tat ihr gut. „Ich hatte plötzlich wieder Hoffnung“, formuliert sie.

„Frauen leiden häufig unbemerkt“, weiß Susanne Schulte aus ungezählten Gesprächen. „Sie pflegen sich lange mit erstaunlichem Geschick, sorgen für saubere Kleidung, selbst dann noch, wenn sie keine feste Bleibe mehr haben.“

Wie kann das geschehen? Sehr schnell, nicken alle. Die Gründe für die Wohnungslosigkeit sind vielfältig, die Lebenswelt der ratsuchenden Frauen enorm komplex. Praktische Auslöser für die akute Not und Wohnungslosigkeit können Räumung, Loslösung vom problembelasteten Elternhaus, Armut, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeitsverhältnisse, Altersarmmut, Entlassung aus stationären Einrichtungen, Übergangssituationen oder Trennung vom / von der Partner*in sein.

Geschlechtsspezifische Probleme

Häufig haben die Betroffenen weder Geld noch Job, oft nicht mal eine Ausbildung, weil sie noch jung sind. Sie kennen sich nicht aus, sprechen manchmal nicht besonders gut Deutsch und haben Angst, sich den Behörden anzuvertrauen.

Neben diesen geschlechtsspezifischen Problemen sind die Frauen der Clearing-Wohnung oft von Faktoren betroffen, die auch die Männer kennen: Flucht, Arbeitslosigkeit und zum Beispiel Armut.

Der sehr angespannte Wohnungsmarkt stellt so ziemlich alle Betroffene von Wohnungslosigkeit vor enorme Hürden. „Wer hierherkommt, braucht zunächst einmal Ruhe, muss durchatmen“, betont Nadia Volz-Lalee. Susanne Schulte führt nach langen Jahren bei WABe aus: „Die Wohnungslosenhilfe der Kommunen ist stärker auf Männer ausgerichtet als auf Frauen, weil wesentlich mehr Männer als Frauen sichtbar wohnungslos sind und sich in den entsprechenden Einrichtungen aufhalten.

Wärmestuben, Notschlafstellen oder andere Angebote werden von vielen Frauen nicht gern angenommen. Sie möchten allein schon aus Scham nicht zur Szene der Wohnungslosen gehören und sind oft mit Behördenangelegenheiten überfordert. Anträge werden aus Unkenntnis nicht gestellt. „Selbst, wenn im Internet Beratung angeboten wird, erreicht das viele von ihnen nicht.“ Der Begriff „Clearing“ ist bewusst gewählt. Hier wird „klargestellt“ wie die jeweilige Situation ist, welche Leistungen jemand erhalten kann. „Wir holen sie dort ab, wo sie stehen“, sagt Anja Esser, die weiß, wie behutsam sie dabei vorgehen muss.

Unterstützung bei existenzsichernden Maßnahmen

Aufgenommen werden können Frauen, auch mit Kindern, die akut wohnungslos sind und nicht wissen, wo sie übernachten können. Die Frauen, die in der Clearingwohnung vorübergehend eine Unterkunft finden, haben in der Regel ihre gesamte Existenz verloren und sind oft völlig mittellos. Anja Esser unterstützt und berät die Frauen bei allen anstehenden existenzsichernden Maßnahmen. Meistens müssen zunächst diverse Anträge gestellt werden, um finanzielle Mittel zu erhalten und wieder mit Geld am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Den Wohnberechtigungsschein, den verlorenen oder abgelaufenen Ausweis, den aktuellen Aufenthaltstitel, vieles muss neu beantragt werden. Die Bearbeitung dieser Anträge dauert oft lange, sind aber Voraussetzung, um dann eine neue geeignete Unterkunft suchen zu können.

Geholfen wird auch bei der Wohnungssuche und den notwendigen Anträgen zur Ausstattung. Dabei geht es nie darum, den betroffenen Frauen die Arbeit abzunehmen, sondern vorhandene Fähigkeiten wieder zu aktivieren, Eigeninitiative zu entwickeln, Erlebtes zu verarbeiten und das Heft wieder in die eigenen Hände zu nehmen.

Die Dunkelziffer ist hoch

Wie viele Frauen sind betroffen? Seit dem Start der ersten Förderphase des EHAP Projektes im Jahr 2019 bis jetzt wurden in Aachen, Stolberg und Eschweiler insgesamt 320 wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen erfasst. Aber die Dunkelziffer der tatsächlich betroffenen verdeckt wohnungslosen Frauen ist hoch.

Alle Beteiligten wünschen sich eine Fortführung des Projekts. Ziel ist es, das EHAP-Projekt, das Ende 2021 ausläuft, langfristig in das Hilfsangebot von Stadt und WABe einzubinden, dafür Ressourcen zu finden. Eine Verlängerung für 2022 ist beantragt, aber noch nicht sicher. Fest steht für das engagierte Netzwerk, dass man die erfolgreich begonnene Arbeit im Sinne der Frauen weiterführen will und muss. Aktuell gehen entsprechende Anträge in die zuständigen Ausschüsse und betreiben alle Informationsarbeit sowie Aufklärung über eine versteckt wachsende Not.

Kontakt:

Anja Esser und Susanne Schulte, Frauenfachberatung, Franzstraße 107, 52064 Aachen, Telefon: 0241 511063, offene Sprechstunde montags bis freitags 9-12 Uhr, Email: anja.esser@wabe-aachen.de und / oder susanne.schulte@wabe-aachen.de .