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Anpassung der Coronaschutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Verbot von Tanzveranstaltungen wird ausgeweitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung den aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst und verlängert. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die weitere Ausbreitung des Virus und insbesondere der Omikron-Variante zu verhindern.

Insgesamt sind 72,9 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 27,8 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mit der Änderung der Verordnung werden nun einige Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die anstehenden Feiertage vorgenommen. Darüber hinaus bleiben die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von Bedeutung.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der Omikron-Variante kann keine Entwarnung gegeben werden. Wir schaffen nun frühzeitig Planungssicherheit für die Feiertage und den Jahreswechsel. Mein erster Appell an alle Bürgerinnen und Bürger ist, unnötige Kontakte zu vermeiden, die AHA-Regeln zu beachten und sich schnellstmöglich impfen oder boostern zu lassen. Nun weiß ich natürlich auch, dass die Weihnachtsfeiertage nicht die Zeit sind, in der die Menschen auf Kontakte verzichten wollen. Daher mein zweiter Appell: Nutzen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen Bürgertestung“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Verbot von Tanzveranstaltungen

Das Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wird auf vom Infektionssetting her vergleichbare Veranstaltungen ausgeweitet. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.

Feuerwerksverbot

Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen untersagt. Darunter fällt auch jegliche private Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. Die betroffenen Plätze und Straßen werden von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügungen bestimmt.

Regelung zur Maskenpflicht beim gemeinsamen Singen

Immunisierte Mitglieder von Chören und Sängerinnen und Sänger, die geimpft oder genesen sind, können bei Auftritten im Rahmen kultureller Angebote auf das Tragen einer Maske verzichten. Dies gilt auch für die dafür erforderlichen Proben. Für alle Menschen, die nicht im Chor oder als Sängerin oder Sänger auftreten bzw. für einen Auftritt proben, ist das Tragen einer medizinischen Maske beim gemeinsamen Singen erforderlich. Dies gilt entsprechend auch für Gottesdienste.

Tests für Schülerinnen und Schüler

In der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten – wie bereits in den Herbstferien – Schülerinnen und Schüler vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 12. Januar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung wird zeitnah unter www.land.nrw/corona eingestellt.

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Aachener Karlspreis 2022 geht an belarussische Bürgerrechtlerinnen

Aachen – Die belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo werden im Jahr 2022 mit dem Aachener Karlspreis ausgezeichnet. Das gaben der Vorsitzende des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen, Dr. Jürgen Linden, und die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen am heutigen Tag (17. Dezember 2021) in Aachen bekannt.

„Dies wird ein Karlspreis, wie er in der 71-jährigen Geschichte des Preises noch nicht vorgekommen ist“, eröffnet Dr. Jürgen Linden. „Ihr mutiger und ermutigender Einsatz gegen die brutale staatliche Willkür, Folter, Unterdrückung und die Verletzung elementarer Menschenrechte durch ein autoritäres Regime, für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hat das gesamte Karlspreisdirektorium zutiefst beeindruckt. Die drei Leitfiguren der demokratischen belarussischen Opposition sind Symbole für den Geist der Freiheit. Ihre Botschaften sind aufrüttelnd, ihre Opfer beispiellos. Sie sind das Signal an die eigene belarussische Gesellschaft, ihr Schicksal in die Hand zu nehmen.“ In einer ersten Reaktion hatten alle drei designierten Karlspreisträgerinnen dem Direktoriumsvorsitzenden Linden erklärt, sich geehrt zu fühlen und vor allem auf eine weitergehende Unterstützung in ihrem Kampf für Demokratie und Menschenrechte in Belarus zu hoffen.

In der Begründung des Karlspreisdirektoriums heißt es unter anderem: „Während sich innerhalb der EU eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber der politischen Dimension des europäischen Projekts Bahn gebrochen hat, tritt gerade an den Außengrenzen der Union die brüchige Kostbarkeit unserer Friedens- und Freiheitsordnung zutage.“ Und: „Seit dem vergangenen Jahr sind auch in Belarus die Stimmen der Demokratie, der Freiheit und des Rechts immer vernehmbarer geworden: erst einige, dann tausende, dann zehn-, dann hunderttausende. Und es sind vor allem drei mutige Frauen, die der Verfolgung und den Repressionen zum Trotz diesen Stimmen Gesicht gegeben haben und geben.“

Ermutigendes Vorbild

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen ging weiter auf die besondere Rolle der Preisträgerinnen ein und unterstrich die Begründung mit der Aussage: „Die belarussischen Frauen setzen sich ohne „wenn und aber“ für demokratische Grundwerte in ihrem Land ein. Gemeinsam ist es ihnen gelungen, den Widerstand im Land zu einen. Als Querwechslerinnen in die Politik führen sie den Kampf ihrer inhaftierten oder emigrierten Partner kompromisslos fort. Mit ihrem Einsatz sind sie ein ermutigendes Vorbild für viele junge Frauen und Männer in Europa. Es sind Heldinnen der Jetzt-Zeit, Heldinnen des politischen Kampfes. Vorbehaltlos und unbeugsam mischen sie sich ein und sind somit zu Leitfiguren einer wirkungsvollen Protestbewegung gegen staatliche Willkür und für Demokratie und Meinungsfreiheit geworden.“

Im Rahmen der Präsidentschaftswahlen 2020 gelingt, so die Begründung des Karlspreisdirektoriums, Swetlana Tichanowskaja gemeinsam mit Maria Kalesnikava und Veronica Tsepkalo, was der belarussischen Opposition über Jahrzehnte gefehlt hat: eine Bündelung der Kräfte. „Unter Hintanstellung vorangegangener Rivalitäten und politischer Unterschiede und unter Einbeziehung auch kleinerer Parteien und Gewerkschaften, die ihre Expertise und Ressourcen einbringen, bilden die drei so unterschiedlichen Frauen ein Bündnis, das vor allem ein großes Ziel eint: die Überwindung von Diktatur und Totalitarismus und ein demokratischer Aufbruch in Belarus.“

Faust, Herz und Victory-Zeichen stehen für den Aufbruch

Ihr Markenzeichen – Faust, Herz und zum „Victory“ gespreizte Finger – wird in Belarus für viele Menschen zum Zeichen des Aufbruchs. Die drei Bürgerrechtlerinnen werden massiv bedroht und setzen ihren Wahlkampf dennoch unbeirrt fort. Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo gehen schließlich ins Exil, um Repressionen und Verhaftung zu entgehen. Maria Kalesnikava weigert sich, Belarus zu verlassen, wird inhaftiert und wegen angeblicher Vorbereitung eines Komplotts zur illegalen Machtergreifung und Gefährdung der nationalen Sicherheit zu elf Jahren Haft verurteilt.

Final hält das Direktorium fest: Mit Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo werden im Jahr 2022 drei mutige Frauen geehrt, die „unter schwierigsten politischen Bedingungen, unter Einsatz ihrer persönlichen Freiheit und Unversehrtheit, dem Diktator von Belarus die Stirn geboten haben; drei herausragende Persönlichkeiten, die für das eintreten, was den Kern des europäischen Projektes ausmacht: Menschenrechte, Frieden und Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Solidarität“. Mit ihrem entschiedenen und furchtlosen Einsatz sind die drei Bürgerrechtlerinnen zu einem wichtigen Vorbild für den demokratischen Freiheitskampf nicht nur für hunderttausende Landsleute, sondern weit über die belarussische Grenze hinaus geworden.

Aufruf zu einem stärkeren Engagement für die Menschen in Belarus

Im Pressegespräch stellten Sibylle Keupen und Dr. Jürgen Linden auch ein gemeinsames Schreiben vor, mit dem sie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock zur Karlspreisverleihung nach Aachen einladen werden. Hier heißt es unter anderem: „Wir würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre Anwesenheit bei der Preisverleihung gemeinsam mit den Preisträgerinnen und einer großen pro-aktiven europäischen Öffentlichkeit ein weithin sichtbares Zeichen für die Unverbrüchlichkeit unserer Werteordnung, damit auch gegen Diktatur, Unterdrückung, Folter und die Verletzung der Menschenrechte setzen würden.“

Dieser Aufruf wird im Januar auch an die Entscheidungsträger des EU-Parlamentes, der Europäischen Kommission, des Europäisches Rates sowie an die ehemaligen Karlspreisträger*innen gehen.

Info zum Karlspreis

Die drei belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo werden die Trägerinnen des 63. Internationalen Karlspreises zu Aachen sein. Im Jahr 2019 wurde der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres und im Jahr 2020/21 der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis mit dem Preis ausgezeichnet.

Der Internationale Karlspreis zu Aachen gilt als einer der bedeutendsten europäischen Preise. Er wird seit 1950 an Personen und Institutionen verliehen, die sich um die Einigung Europas verdient gemacht haben. Zu den früheren Preisträgern gehörten unter anderem Konrad Adenauer (1954), die Europäische Kommission (1969), der spanische König Juan Carlos I. (1982), Francois Mitterand und Helmut Kohl (1988), Václav Havel (1991), Königin Beatrix der Niederlande (1996), der amerikanische Präsident Bill Clinton (2000), der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker (2006), Bundeskanzlerin Angela Merkel (2008), Jean-Claude Trichet (2011) oder Martin Schulz (2015), damals Präsident des Europäischen Parlaments. 2016 ging der Karlspreis an Papst Franziskus, im Jahr 2018 folgte der Staatspräsident Emmanuel Macron. Im März 2004 erhielt Papst Johannes Paul II. einen außerordentlichen Karlspreis, der in Rom verliehen wurde.

Die Preisverleihung wird am Himmelfahrtstag, 26. Mai 2022, wie gewohnt im Krönungssaal des Aachener Rathauses stattfinden.

Urkunde und Medaille

Verliehen wird neben einer Urkunde auch eine Medaille, die auf der Vorderseite das älteste Aachener Stadtsiegel aus dem 12. Jahrhundert mit thronendem Karl dem Großen und auf der Rückseite eine Inschrift für den jeweiligen Preisträger zeigt.

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474 stationäre Luftfilter-Anlagen für Grundschulen in Aachen – Einbaukosten 11,43 Millionen Euro

Aachen – Der Aachener Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am Mittwochabend (15. Dezember) einstimmig beschlossen, dass insgesamt 474 stationäre Lüftungsanlagen in 31 Grundschulen installiert werden sollen. Damit wird das Paket nach einer ersten Entscheidung der Politik im Sommer 2021 noch einmal erweitert. Damals wurde zunächst beschlossen, 342 stationäre Anlagen anzuschaffen. Nachgehende tiefergehende Analysen und Planungen führen dazu, dass die Stadt Aachen nun noch mehr in die Ausstattung ihrer Grundschulgebäude investieren kann.

So erlauben die zwischenzeitlich aufgestellten Förderprogramme von Bund und Land, dass neben Klassenräumen auch weitere Orte wie Differenzierungs-, Aufenthalts-, Speiseräume etc. in die Förderung einbezogen werden können. Abhängig von den baulichen Voraussetzungen in den jeweiligen Schulgebäuden und Klassenzimmern werden 301 als fest installierte Standgeräte und 173 als ebenso fest installierte Deckengeräte eingesetzt. Beim aufwendigen Einbau müssen unter anderem Aspekte des Denkmalschutzes und statische Gegebenheiten der Deckenkonstruktion berücksichtigt werden. Die erforderlichen Förderanträge werden in diesem Jahr noch auf den Weg gebracht.

Die Stadt kalkuliert für den Einbau der insgesamt 474 Anlagen nach heutigem Stand mit Kosten in Höhe von 11,43 Millionen Euro. Hiervon werden 80 Prozent – also rund 9,14 Millionen – gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Aachen liegt bei 2,29 Millionen Euro. Der Einbau von stationären dezentralen Lüftungsgeräten dient nicht ausschließlich der aktuell vielfach öffentlich diskutierten Raumluftverbesserung. Die Anlagen tragen auch zum Schutz der Gebäudesubstanz und – über das Prinzip der Wärmerückgewinnung – zur Verringerung des Energieverbrauchs bei. Aus diesen Gründen ist ihr Einbau verbindlicher Bestandteil jeder energetischen Sanierung von städtischen (Schul-)Gebäuden.

Lieferung der letzten mobilen Luftfilteranlagen

Bei den mobilen Luftfiltern hat die Stadt Aachen in den vergangenen Monaten insgesamt 280 Anlagen für 1. und 2. Klassen sowie für Mehrzweckräume in Grundschulen bestellt. Die letzten mobilen Anlagen werden noch vor Weihnachten geliefert und aufgestellt. Die Kosten für die mobilen Luftfilteranlagen belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Mit dem Einbau der stationären Anlagen wechseln die mobilen Anlagen nach Bedarf in Räume anderer Klassen über und werden damit weiter genutzt.

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Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte für Kinder zwischen fünf und elf Jahren heute Freitag 17. Dezember gestartet

Region/Düsseldorf – Kinderimpfung bei Kinderärzten und kommunalen Angeboten möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren startet in Nordrhein-Westfalen im Verlauf der kommenden Woche. Damit die Impfungen möglichst kindgerecht verlaufen und um dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu entsprechen, wird der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner liegen und um das Angebot der Hausärztinnen und Hausärzte ergänzt. Die Ärztinnen und Ärzte führen die Impfungen eigenständig durch. Zusätzlich werden die Kreise und kreisfreien Städte spezielle Angebote für die Impfung der Fünf- bis Elfjährigen schaffen. Diese Angebote werden von den Kreisen und kreisfreien Städten dezentral vor Ort organisiert und starten am heutigen Freitag, den 17. Dezember.

„Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt auch für Kinder von fünf bis elf Jahren eine Impfung anbieten und damit auch sie bestmöglich vor einer Corona-Infektion schützen können. Die Coronaschutzimpfung ist für viele Eltern ein sensibles Thema. Es wird daher auch in den kommunalen Impfstellen ausreichend Beratungsmöglichkeiten durch Ärztinnen und Ärzte geben. Wichtig ist aber auch, dass wir Erwachsenen als gutes Vorbild vorangehen und uns ebenfalls um unseren Impfschutz – ob Erstimpfung oder Booster – kümmern”, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, können sich daher entweder an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wenden oder die kommunalen Impfangebote ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt wahrnehmen. Informationen dazu sind rechtzeitig auf den entsprechenden Informationsseiten der Kommunen zu finden. Um die Planbarkeit für die Eltern zu erhöhen, werden bei den kommunalen Impfstellen mindestens die Hälfte der Kinderimpfungen mit Termin vergeben.

Dieses nordrhein-westfälische Impfangebot richtet sich an alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren. Die Kinder sollen im Abstand von drei Wochen die zweite Impfung erhalten. Booster-Impfungen sind für unter 18-Jährige hingegen derzeit nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärztinnen und Ärzte und die kommunalen Impfstellen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen.

Der Bund stellt bundesweit zunächst 2,4 Millionen Impfdosen für die Impfungen der Kinder zur Verfügung. Eine Verteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem Anteil der Kinder in der Altersgruppe. Die Bestellungen der Ärzte und Kommunen mussten bis gestern erfolgen. Die Zuteilung der Impfstoffmengen auf den Großhandel durch den Bund wird nach dem Eingang der Bestellungen bis Donnerstag, den 9. Dezember, vorgenommen. Erst im Anschluss können Apotheken und Leistungserbringer durch den Großhandel über die jeweiligen Auslieferungsmengen informiert werden.

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) für Kinder zwischen fünf und elf Jahren wird zeitnah erwartet. Das Impfangebot der Kreise und kreisfreien Städte steht für alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Impfung treffen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung.

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ÖPNV-Chaos in Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Dr. Saftig und VRM: „Verkehrsunternehmen VREM verletzt vertragliche Pflichten!“ Am 12. Dezember sind die neuen Busfahrpläne in Mayen-Koblenz in Kraft getreten. Gleichzeitig haben zwei Verkehrsunternehmen ihren Betrieb aufgenommen, um die täglich 102 Linien im Landkreis, welche sich auf fünf Bereiche verteilen, zu bedienen. Während die Aufgabenübernahme bei der Firma Zickenheiner aus Koblenz, die hauptsächlich für die Gemeinden entlang der Rheinschiene zuständig ist, nahezu reibungslos funktionierte, gab es beim anderen Busunternehmen, den Verkehrsbetrieben Rhein-Eifel-Mosel (VREM), massive Probleme in den Bereichen Maifeld, Pellenz, Andernach und Vordereifel. Kreisverwaltung und Verkehrsverbund Rhein-Mosel sind nicht bereit, diesen Zustand zu akzeptieren und fordern die VREM dazu auf, sofort ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen und den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Die Schülerbeförderung ist zunächst durch das vertraglich beauftragte Verkehrsunternehmen zu erbringen. Dennoch handeln Landkreis und der Verkehrsverbund. Der Verkehrsverbund Rhein-Mosel vermittelt derzeit in Absprache mit der Kreisverwaltung weitere ortskundige Verkehrsunternehmen zur Unterstützung der VREM. Als Rückfallebene bei ausfallenden Schulfahrten kann das jeweils ortsansässige Taxi- und Mietwagengewerbe zur Unterstützung herangezogen werden. Dazu Stephan Pauly, Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel: „Die Rechnungen oder Quittungen sind bei dem Verkehrsunternehmen VREM einzureichen und werden von diesem beglichen.“

„Wir werden mit unfassbaren Schilderungen von Fahrgästen und besorgten Eltern, deren Kinder Schulbusse nutzen, konfrontiert“, so Landrat Dr. Alexander Saftig und Stephan Pauly. Zahlreiche Busse konnten gar nicht losfahren, weil es offenbar erhebliche Personalausfälle bei VREM zu verzeichnen gab. „Wenn viele Busfahrer gleichzeitig ausfallen und es keine personellen Reserven gibt, dann hat das natürlich auch Auswirkungen auf den Fahrbetrieb“, erklärt Geschäftsführer Pauly. Davon unabhängig sei aber leider auch festzustellen, dass in der Vorbereitung nicht alle Hausaufgaben vom Verkehrsunternehmen erledigt wurden. So fehlten beispielsweise an den Bushaltestellen zum Linienstart die neuen Fahrpläne in den Schaukästen.

Trotz Schulungen, konnte seitens VREM nicht sichergestellt werden, dass die eingesetzten Busfahrer ortskundig und adäquat der deutschen Sprache mächtig sind. Landrat Dr. Saftig ergänzt: „Es wurde an Haltestellen vorbeigefahren oder es wurden sogar komplett andere Routen gewählt, auf denen der Bus eigentlich gar nichts verloren hat.“  Neben den organisatorischen Mängeln in der Betriebsführung erreichen das Kreishaus auch Hinweise, die zu erkennen geben, dass unter dem Chaos auch die Sicherheit der Fahrgäste leiden könnte. Dazu Landrat Dr. Saftig und Geschäftsführer Pauly unmissverständlich: „Das ist nicht akzeptabel, denn die Verkehrsunternehmen haben eine hohe Verantwortung gegenüber den Mitfahrenden.“

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Landesregierung NRW und Vertreter des Karnevals verabreden gemeinsames Vorgehen

Region/Düsseldorf – Gesundheitsschutz und Planungssicherheit haben oberste Priorität. Die Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich am heutigen Dienstag, 14. Dezember 2021, auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session 2021/2022 verständigt.

Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können. So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar. Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.

In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten. Um existenzgefährdende Absagen zu vermeiden, wird eine Absicherung durch Wirtschaftshilfen für Vereine und Veranstalter notwendig werden. Der Staat hilft hier bei pandemiebedingten Absagen mit finanzieller Unterstützung unter anderem durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der für Karnevalsveranstaltungen bei pandemiebedingten Absagen auf nachdrücklichen Einsatz des Landes einschlägig ist, sowie dem Förderprogramm „Neustart miteinander“ des Landes für eingetragene Vereine.

„Der Karneval gehört zur Identität Nordrhein-Westfalens und ist fester Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur – aber er ist mehr als Partys, die nicht zum gegenwärtigen Infektionsgeschehen und der Ausbreitung der Omikron-Variante passen. Der organisierte Karneval in Nordrhein-Westfalen ist sich seiner großen Verantwortung in diesen schweren Zeiten bewusst. Damit beweisen die Karnevalistinnen und Karnevalisten im ganzen Land außergewöhnliche Solidarität, da sie in erster Linie an die Gemeinschaft denken. Ich danke allen Vertretern des Karnevals für den erneut konstruktiven und ergebnisorientierten Austausch und bin dankbar, dass wir gemeinsam die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Menschen an die erste Stelle rücken. Die vielen Vereine und Künstler benötigen Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung bei Veranstaltungsabsagen. Die Landesregierung steht an der Seite des vielfältigen Vereinswesens im Karneval und werden das karnevalistische Brauchtum in diesen schweren Zeiten weiter unterstützen“, sagt Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval und Regionalpräsident des Bundes Deutscher Karneval: „Jeder Veranstalter macht sich derzeit Gedanken, welchen Einfluss größere Menschenansammlungen in Innenräumen selbst unter strengsten 2G-Plus-Regeln auf das Infektionsgeschehen haben – das betrifft nicht nur, aber auch den Karneval, für den wir die Verantwortung tragen. Daher sind wir seit Monaten im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium und sind dort bei unseren Gesprächen auf offene Ohren gestoßen. Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen in engen Sälen zu unterlassen.“

Frank Prömpeler, Präsident des Festausschusses Aachener Karneval und Vizepräsident des Bundes Deutscher Karneval: „Es war wichtig, dass wir auch finanzielle Lösungen bei pandemiebedingten Absagen für die Karnevalsgesellschaften finden. Die Staatskanzlei hat uns zugesichert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die mit großem ehrenamtlichen Engagement agierenden Karnevalsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Künstler geschützt werden. Die Landesregierung möchte das Ehrenamt nicht alleine lassen.”

Die Landesregierung bleibt weiterhin aktiv, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um Künstler, Technik- und Hilfspersonal sowie Saalbetreiber finanziell zu unterstützen und die karnevalistische Kulturszene zu erhalten. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden. Weiterhin stehen auch die Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Dadurch können Einnahmeeinbußen und Verluste bei Total- oder Teilabsagen ausgeglichen werden. Für Sonderfonds und Landesprogramm gilt: Sie springen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter oder Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen. Der Sonderfonds erkennt Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, grundsätzlich als „pandemiebedingt“ an. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen gestellt.

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RLP Wirtschafts-Ministerin Daniela Schmidt: „Hohe Schutz-Maßnahmen sollen auch vor Lockdown schützen“

Region/Mainz – „Unser Ziel ist, dass die Gastronomie sicher bleibt“, sagten Gesundheitsminister Clemens Hoch, Familienministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Sie haben auf dem Mainzer Ernst-Ludwig-Platz den Dialog mit Vertretern und Vertreterinnen aus der Gastronomie und Hotellerie gesucht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband – kurz DEHOGA – Rheinland-Pfalz hatte zu einer Demonstration gegen die neue Corona-Regel für die Gastronomie aufgerufen. „Wir stehen in einer kritischen Pandemie-Phase. Auf unseren Intensivstationen kämpfen Menschen um ihr Leben und das Pflegepersonal ist an der Belastungsgrenze. In Rheinland-Pfalz ist die Situation besser als in vielen anderen Bundesländern, aber darauf können wir uns nicht ausruhen. Mit der Virusmutante Omikron haben wir ein zusätzliches großes Risiko. Deswegen setzen wir als Landesregierung auf Sicherheit“, so die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung weiter. Das sei aus deren Sicht auch der sicherste Weg, dass es nicht wieder zu einer Situation komme, in der Einrichtungen schließen müssten. „Überall dort, wo Menschen ohne Maske zusammenkommen, ist zusätzlich zur Impfung auch ein negativer Corona-Test vorgesehen. Die Landesregierung habe großes Verständnis für die Sorgen des Hotel- und Gaststättengewerbes, werbe jedoch um Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. Der Test vor dem Besuch von Hotels und Gaststätten soll den Aufenthalt sicherer machen. Um die Gastronomen zu entlasten, habe man die praktische Umsetzung erleichtert, indem auch Selbsttests unter Aufsicht möglich seien. Zudem seien Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, so die Ministerinnen und der Minister. Außerdem habe die Landesregierung mit ihren Partnern in einem unglaublichen Kraftakt daran gearbeitet, dass es jetzt wieder 1700 Teststellen überall im Land gebe und Tests damit auch wieder sehr unkompliziert durchzuführen seien, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Wir haben mit dem heutigen Tag über eine Million Auffrischungsimpfungen im Land verabreicht. Damit sind über 25 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Reinland-Pfälzer und sogar fast 30 Prozent der Erwachsenen zusätzlich geschützt und können ohne Test die Gastronomie besuchen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch weiter. Für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gelten ohnehin keine Beschränkungen, für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelte 3G. „Wir schaffen aktuell rund 330.000 Impfungen in der Woche, das ist wichtig, um die Infektionszahlen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Dass Schutzmaßnahmen und Impfkampagne wirken, zeigen die endlich wieder sinkenden Infektionszahlen. Doch für eine Entwarnung ist es noch zu früh“, so der Minister.

Die Landesregierung sehe auch, dass Hotellerie und Gastronomie eine deutliche Tarifsteigerung für ihre Beschäftigten und die Auszubildenden abgeschlossen habe, um die Beschäftigten zu halten. Das Kurzarbeitergeld unterstütze ebenfalls. Umso wichtiger sei es, mit vereinten Kräften die Infektionszahlen zu senken, damit bald wieder ein normaler Betrieb möglich werde“, so die Ministerinnen und der Minister.

Wirtschaftshilfen sollen Corona-Einbußen abmildern

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt wies auf die Überbrückungshilfen für Gastronomen hin. Gastronomen können die Überbrückungshilfe III Plus für einen Monat von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in diesem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Demnach sind auch Einbußen eines schleppenden Weihnachtsgeschäfts inbegriffen. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betriebliche Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent der Fixkosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird.

Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Das bedeutet: Wer größere Einbußen als angenommen hat, reicht einen Änderungsantrag ein.

Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich, so die Ministerin. So können Gastronomen beispielsweise bei Lebensmitteln Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonaler Ware als zusätzliche förderfähige Kosten in der Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.

Ab Januar soll die Überbrückungshilfe IV greifen. Die Überbrückungshilfe IV sieht einige Verbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus vor. So erhalten Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt fordert, diese Sonderregel auszuweiten: „Sie muss auch für Gastronomie und Hotellerie gelten, da das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge deutlich eingeschränkt wurde oder gar weggefallen ist.“

„Vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung sind die derzeitigen Maßnahmen notwendig. Über die Ausnahmen für geboosterte Bürgerinnen und Bürger hinaus sehen sie auch familienfreundliche Ausnahmen für Kinder und Jugendliche vor“, stellt Familienministerin Katharina Binz fest.

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Die Terminvergabe für die Kinder-Impfungen in den Aachen Arkaden ist gestartet

Aachen/StädteRegion Aachen – Die Impfungen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren starten bei den kommunalen Angeboten in Nordrhein-Westfalen einheitlich am 17. Dezember. Die StädteRegion Aachen richtet eine eigene Kinderimpfstelle ein, die am 17. Dezember um 8 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Str. 1) ihren Dienst aufnimmt. Hier werden nur erfahrene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte impfen. Zudem werden großzügige Zeitfenster bereitgestellt, um Eltern und Kinder ausführlich beraten zu können. Die Kinderimpfstelle wird montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung unter:

www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung. Die Termine für die Kinderimpfung können ab sofort gebucht werden.

Für die Erstimpfung der Kinder stehen bis zum 06.01.2022 rund 4.000 Dosen zur Verfügung. Für die Zweitimpfung, die im Abstand von drei Wochen erfolgen soll, werden weitere 4.000 Impfdosen bereitgehalten. Der zweite Impftermin wird direkt vor Ort bei der Erstimpfung vereinbart.

Für die Kinderimpfungen wird ausschließlich der BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet, genutzt. Das Impfangebot wird für alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren zur Verfügung stehen. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen.

In den Praxen der Kinderärzte kann es auch schon früher als am 17. Dezember Impfungen geben. Um dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu entsprechen, wird der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner liegen und um das Angebot der Hausärztinnen und -ärzte ergänzt.

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Schulen in Nordrhein-Westfalen setzen Unterstützung der Impfkampagne fort

Region/Düsseldorf – Dienstbefreiung für Lehrkräfte bei Booster-Impfung, Impfungen für Kinder auch an Schulen möglich. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt weiterhin mit Nachdruck die Impfkampagne und dabei vor allem auch die sogenannten Booster-Impfungen der Lehrkräfte. Nachdem die Lehrkräfte in der laufenden Impfkampagne von Beginn an geimpft wurden, sind nun auch die Booster-Impfungen für alle Lehrkräfte bereits möglich. Eigene Abfragen des Ministeriums für Schule und Bildung haben ergeben, dass mit über 90 Prozent der geimpften Lehrkräfte eine sehr gute Impfquote erreicht wurde. Damit die nun anstehenden Auffrischungs-Impfungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden, können Lehrkräfte sich für die Zeit der Impfung vom Dienst befreien lassen, so dass es möglich ist, sehr flexibel Impftermine wahrzunehmen.

Kommunen können Impfungen auch an Schulen ermöglichen

Kreise und kreisfreie Städte können ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot für die Altersgruppe der 5 bis 11-Jährigen in Abstimmung mit den Schulen unterbreiten. Wie schon bei der Impfung der 12 bis 17-Jährigen nach den Sommerferien liegt die Verantwortung für die Durchführung der Impfaktion bei den Kreisen, kreisfreien Städten und ihren Impfpartnern. Impfangebote an oder in einzelnen Schulen können eingerichtet werden. In diesem Fall ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen und die Organisation mit den Schulen abzustimmen.

„Unsere Schulen unterstützen die Impfkampagne nach Kräften. Viele Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben in den vergangenen Wochen die Angebote bei Ärzten, Impfzentren und an den Schulen genutzt, sich impfen zu lassen. Wenn nun auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren möglich sind, ist es nur naheliegend und konsequent, dass die Kreise und kreisfreien Städte entsprechende Angebote auch für diese Altersgruppe an den Schulen schaffen können. Allerdings kommt mit Blick auf die betroffene Altersgruppe dem medizinischen Aufklärungs- und Beratungsbedarf der Eltern hier eine besondere Bedeutung zu. Diese medizinische Aufklärung und Beratung liegt in der fachlichen Verantwortung der Gesundheitsbehörden und ihrer Impfpartner, nicht der Schulen. Das Schulministerium stellt den Schulen jedoch Aufklärungs- und Informationsmaterial für Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung. Mit der Dienstbefreiung für die Booster-Impfungen für Lehrkräfte und der weiteren Versorgung mit Schutzmaterial werden wir auch als Arbeitgeber alles dafür tun, dass unsere Lehrkräfte sich durch Impfungen und Masken auch weiterhin selbst bestmöglich schützen können,“ erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Auch die weitere Versorgung der Lehrkräfte und des sonstigen Personals an den Schulen mit Schutzmasken ist bis mindestens zum Frühjahr 2022 sichergestellt.

Diese und weitere Informationen wurden den Schulen heute in einer Schulmail mitgeteilt, die Sie in kompletter Form hier finden.

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Wirtschafts- und Klimaschutz-Minister Habeck verlängert Innovations-Prämie für E-Autos bis Ende 2022

Region/Berlin – Habeck: „Danach richten wir die Förderung noch stärker auf Klimaschutz aus.“ Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck will den Umstieg auf saubere Mobilität vorantreiben. Dazu verlängert das Ministerium die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz aus. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.

„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Habeck weiter. Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist in der Bundesregierung abgestimmt. Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.