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Digitale Infrastruktur-Konferenz vernetzt Akteure im Aufbaugebiet des Ahrtals

Ahrweiler – „Weiterer wichtiger Schritt für konstruktiven Wiederaufbau des Ahrtals“. Zum aktuellen Stand und die weitere Entwicklung der vielen verschiedenen Wiederaufbauprojekte im Kreis tauschten sich kürzlich im Rahmen der ersten Infrastrukturkonferenz Akteure aus den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Verkehrs- und Kommunikations-Infrastruktur sowie der Kommunalpolitik aus. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurde die Veranstaltung als virtuelle Konferenz durchgeführt. Mehr als 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren online.

In seiner Begrüßung hob der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL die Bedeutung der Konferenz als weiteren wichtigen Schritt für einen konstruktiven und erfolgreichen Wiederaufbau des gesamten Ahrtals hervor: „Wir haben alle keine Erfahrung mit Katastrophen dieser Größenordnung. Das Thema der flächendeckend zerstörten Infrastruktur wird eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre für das gesamte Ahrtal sein. Auch wenn die meisten Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu bewältigen sind – der Kreis wird die Kommunen dabei unterstützen, wo er kann, und mit ihnen gemeinsam die anstehenden Aufgaben meistern“, so Gies.

Im Rahmen sogenannter „Regionalräume“ – Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig – standen den Teilnehmenden 60 Minuten für einen intensiven Austausch zur Verfügung, der jeweils von einem Moderator begleitet wurde. Ziel war es, alle am Wiederaufbau beteiligten Akteure insbesondere aus dem Kreis der Ver- und Entsorger zu vernetzen und die zahlreichen Projekte und Initiativen im Bereich der Infrastruktur sichtbar zu machen, um Synergieeffekte zu nutzen.

Darüber hinaus wurden in den einzelnen „Regionalräumen“ der zukünftige Abstimmungsbedarf ermittelt und teilweise bereits Folgetermine verabredet, um alle Projekte und Initiativen besser koordinieren und in den Wiederaufbau einbringen zu können. „Wir müssen unbedingt vermeiden, dass erst eine Straße gebaut wird, die dann nur Wochen später wieder aufgerissen wird, um Leitungen, Rohre oder Glasfaser zu verlegen“, brachte es Gies auf den Punkt.

Unter den Teilnehmenden waren auch Staatssekretärin Nicole Steingaß als Beauftragte für den Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz und Günter Kern als Vor-Ort-Beauftragter der Landesregierung für den Wiederaufbau. Die Moderation in den Regionalräumen übernahmen Marcel Caspers, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Dr. Thomas Siekmann von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH, Jan Deuster von den Stadtwerken Andernach und Markus Becker vom Berthold Becker Büro für Ingenieur- und Tiefbau GmbH, die alle bereits auf wertvolle Erfahrungen der letzten Monate im Rahmen des Wiederaufbaus zurückgreifen konnten.

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RLP Sozialminister Schweitzer sucht Gespräche, um Strom- und Gassperren präventiv zu vermeiden

Region/Mainz – Am 14. Januar 2022 berät sich Sozialminister Alexander Schweitzer gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. und dem Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. über die Folgen von Strom- und Gassperren. „Strom- und Gassperren berühren elementare Bereiche des Lebens. Mein Anliegen ist es deshalb, Wege zu finden, solche Sperren präventiv zu vermeiden. Ich freue mich daher, dass die Verbände mein Gesprächsangebot angenommen haben“, erläuterte der Minister.

Die allgemein steigenden Energiepreise, gerade in der kalten Jahreszeit, betreffen die gesamte Gesellschaft. In besonderem Maße sind jedoch verschuldete Menschen betroffen. Aufgrund ihrer finanziellen und sozialen Situation können sie besonders schnell in den Verzug von Zahlungen geraten. In der Folge kann es zu Strom- und Gassperren kommen.

Sozialminister Alexander Schweitzer tauschte sich bereits am 7. Oktober 2021 auf der Armutskonferenz zu den Folgen der Corona-Pandemie in der sozialen Sicherung mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis aus. In diesem Gespräch berichteten die Akteure eindringlich von den Folgen einer Strom- und Gassperre.

Schweitzer wies auch auf das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität geförderte Projekt „Energiearmut vorbeugen – Energiekostenberatung“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Energiekostenberatung wurde speziell für einkommensschwache Haushalte entwickelt, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnung zu zahlen.

„Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen der Energiekostenberatung und der Schuldner- und Insolvenzberatung freut mich besonders, denn damit können schon viele Sperren präventiv vermieden werden. Das gemeinsame Gespräch im Januar 2022 ist ein guter Auftakt, um die Folgen von Verschuldung und Armut für die Betroffenen abzumildern“, sagte der Minister abschließend.

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Corona-Tests an Schulen in NRW – Versorgung auch im neuen Jahr sichergestellt – Lieferung beginnt am 17. Januar

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Die verlässliche Versorgung mit Tests gibt unseren Schulen die nötige Sicherheit. Die Versorgung der weiterführenden Schulen mit Antigen-Schnelltests ist auch im neuen Jahr sichergestellt. Das Ministerium für Schule und Bildung hatte das notwendige Vergabeverfahren wie angekündigt noch vor Beginn der Weihnachtsferien abgeschlossen. Die ab diesem Jahr wöchentlich zur Verfügung stehende Menge an Tests gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen sowie sämtliches Personal an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen dreimal wöchentlich getestet werden können – unabhängig vom Grad der Immunisierung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem neuen Liefervertrag schaffen wir im doppelten Wortsinne Sicherheit. Zum einen stellen wir sicher, dass unsere Schulen langfristig und verlässlich mit ausreichend Tests versorgt werden. Zum anderen sorgen wir mit den fortgeführten Testungen auch im neuen Jahr für die nötige Sicherheit im Unterricht. Die engmaschigen Tests an unseren Schulen leisten einen erheblichen Beitrag dazu, Infektionen zuverlässig zu erkennen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und die Pandemie wirksam einzudämmen.“

Die Lieferung der neuen Tests, die auf alle bekannten Virusvarianten reagieren, beginnt am 17. Januar 2022. Für die erste Schulwoche und auch darüber hinaus haben die Schulen einen auskömmlichen Vorrat. Zudem hat das Schulministerium eine Sonderlieferung im Umfang von zusätzlich sechs Millionen Antigen-Selbsttests organisiert, die bereits in der ersten Schulwoche nach den Ferien an die Schulen ausgeliefert werden. Zum Konzept für einen sicheren Schulstart gehört auch, dass am ersten Schultag nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen getestet werden.

Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe, an denen das bewährte Lolli-Test-Verfahren ab Januar 2022 noch einmal optimiert wird: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, werden darüber bis zum nächsten Morgen informiert und dürfen dann wieder in die Schule. Bislang mussten sie sich bis zum Abschluss der Nachtestungen am Folgetag in häusliche Isolation begeben.

„Im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen bin ich als Schul- und Bildungsministerin nach wie vor fest entschlossen, den Präsenzunterricht zu sichern. Dazu gehört auch, dass wir Kindern unnötige Tage in häuslicher Isolation ersparen. Deshalb haben wir unser bundesweit einzigartiges Lolli-Test-Verfahren zum neuen Jahr noch einmal verbessert. Mit dem neuen Liefervertrag haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Testungen an den weiterführenden Schulen auch im neuen Jahr dauerhaft und umfassend fortgeführt werden können“, so Ministerin Gebauer abschließend.

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Ab dem 01. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung

Region/Eisenberg – Ab 2022: Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige. Der Anspruch auf Leistungen erhöht sich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege, für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Bezug von Pflegesachleistungen sowie für die Kurzzeitpflege.

„Die Erhöhung des Leistungsanspruchs ist im Sinne der Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen gedacht. Ein weiterer Baustein zudem in Richtung mehr Qualität in der Versorgung von zu Pflegenden“, freut sich Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Insgesamt betreut die Gesundheitskasse rund 100.000 Pflege-bedürftige in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, dies sind über 60 Prozent der Pflegebedürftigen.

Stationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege erhalten ab dem ersten Januar 2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage. Der Leistungszuschlag ist gestaffelt. Für die Höhe des Leistungszuschlages ist der Bezug von Leistungen der stationären Pflege maßgeblich. Der Leistungszuschlag beträgt beim Bezug von Leistungen der stationären Pflege

  • bis einschließlich 12 Monate 5 Prozent
  • seit mehr als 12 Monaten      25 Prozent
  • seit mehr als 24 Monaten      45 Prozent
  • seit mehr als 36 Monaten      70 Prozent

des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Durch den neuen Zuschuss verringert sich automatisch der Eigenanteil der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege an den pflegebedingten Aufwendungen.

Ambulante Pflege

Nehmen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesach-leistung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, stehen hierfür folgende Beträge zur Verfügung:

Kurzzeitpflege

Angehoben wird auch der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege. Bisher steht hierfür ein Betrag von bis zu 1.612 Euro im Kalender-jahr zur Verfügung. Ab Januar 2022 erhöht sich dieser Anspruch auf bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr. Wenn zudem die Leistung der Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft ist, kann zusätzlich der noch für die Verhinderungspflege bestehende An-spruch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Insgesamt steht dann im Kalenderjahr maximal ein Betrag von bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

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Silvester 2021 in NRW – Mehrere hundert Polizisten im Einsatz und in Bereitschaft

Region/Düsseldorf – Innenminister Reul: Jetzt groß Silvester zu feiern, das passt nicht. Das Ministerium des Innern NRW teilt mit: Verschärfte Kontaktbeschränkungen, keine großen Silvesterpartys, kein Feuerwerk: Vor dem Hintergrund der Corona-Einschränkungen hat das nordrhein-westfälische Innenministerium die 47 Kreispolizeibehörden des Landes aufgefordert, angepasste Maßnahmen für die Silvesternacht zu treffen. Innenminister Hebert Reul: „Wir hoffen auf einen ruhigen Jahreswechsel, aber aufgrund der derzeit angespannten Stimmung im Land wollen wir vorbereitet sein und sind es auch.“

So sind am 31. Dezember 2021 mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei des Landes im Dienst. Entweder, um bestimmte Polizeibehörden gezielt zu unterstützen, oder als Landeseinsatzbereitschaften im Stand-by-Modus; das heißt: Sie halten sich bereit, um im Bedarfsfall sofort eingreifen zu können.

Auch gibt es in vielen Städten mobile Anlaufstellen. Diese Anlaufstellen stehen an zentralen Plätzen und werden zusammen von der Polizei und anderen Sicherheits- und Ordnungsbehörden gebildet. „So wie der Jahreswechsel generell immer gemeinsam von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Ordnungsämtern gestemmt wird“, so Reul. „Alle Jahre wieder sprechen sich alle Akteure aufs Engste untereinander ab.“

So unterstützt die nordrhein-westfälische Polizei am 31. Dezember unter anderem bei der Kontrolle der Einhaltung der Coronaschutzverordnung. „Auch das Feuerwerksverbot werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge behalten – wie jeden anderen Regelbruch auch“, so Reul. „Jetzt groß Silvester zu feiern, wo vor wenigen Tagen erst die Coronamaßnahmen verschärft worden sind, das passt nicht zusammen.“

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels erinnerte Innenminister Reul noch einmal an die kürzlich eingerichteten Waffenverbotszonen in Düsseldorf und Köln. „Die Zonen werden hoffentlich zusätzlich zu einer sicheren Silvesternacht beitragen. Zum Feiern braucht es keine Waffen – ohnehin ein guter Vorsatz für das neue Jahr.“

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Nordrhein-Westfalen lässt Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Impfstellen zu

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir tragen damit dem Wunsch vieler Jugendlicher und deren Eltern Rechnung“. Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Das hat das MAGS am 30. Dezember 2021 in einem aktuellen Impferlass geregelt. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung boostern.

„Der Bedarf nach Auffrischungsimpfungen in dieser Altersgruppe ist sehr groß“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir tragen damit dem Wunsch der Jugendlichen wie auch deren Eltern Rechnung und weiten das Angebot zum Boostern für 12- bis 17-Jährige aus.“ Bisher konnte diese Gruppe nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geboostert werden.

Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung. In dem Schreiben vom 27. Dezember 2021 hebt das BMG hervor, dass „ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für (…) alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird“. Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.

Minister Laumann: „Ich freue mich über das große Interesse der Jugendlichen und ihrer Eltern an einer Auffrischungsimpfung. Es zeigt, dass sie den Ernst der Lage erkennen und sich schützen wollen. Ich hoffe, dass diese Vorbilder auch weitere, heute noch zögerliche Menschen erreichen und motivieren, sich impfen zu lassen. Die aktuelle Entwicklung zeigt eindrücklich: Die Impfung ist der beste Schutz vor Corona.“

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Seit gestern gelten schärfere Corona-Schutz-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Schülerinnen und Schüler brauchen bis zum Ferienende gesonderte Testnachweise. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Seit dem gestrigen Dienstag, den 28. Dezember 2021 sind in Nordrhein-Westfalen die in der vergangenen Woche beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen in Kraft getreten, die das Infektionsgeschehen bremsen und vor allem die Ausbreitung von Omikron begrenzen sollen. Da die regelmäßigen Schultestungen wegen der Ferien aktuell ausfallen, gelten wieder die Sonderreglungen für die Testung von nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern: Auch sie müssen für 2G, 2G+ und 3G-Angebote bis zum Ferienende ein negatives Testergebnis von einer Teststelle vorweisen. Konkret gilt nun Folgendes:

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen sind ab heute nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Es gibt jedoch keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Großveranstaltungen können ab heute nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und es dürfen maximal 750 Zuschauerinnen und Zuschauern vor Ort sein.

2G+-Regel für den Freizeitbereich

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Testnachweise für Schülerinnen und Schüler

Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

Einschränkungen Feuerwerk

Ergänzend zum bundesrechtlichen Verkaufsverbot für Feuerwerk gilt landesrechtlich ein Verbot für jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen.

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Verschärfte Quarantäne-Regeln bei Omikron – Quarantäne auch für Genesene, Geimpfte und Geboosterte

Region/Mayen-Koblenz – Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert über die neuen Quarantäne-Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen mit der Omikron-Variante: Personen, die sich mit der Omikron-Variante des Corona-Virus infiziert haben, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese darf erst beendet werden, wenn die infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und einen negativen PCR-Test nachweisen kann. Der Test darf frühestens an Tag 11 nach dem ersten positiven PCR durchgeführt werden.

Enge Kontaktpersonen eines Omikron-Falles werden ebenfalls in eine 14-tägige Quarantäne versetzt. Dies gilt für Genesene, vollständig Geimpfte und auch geboosterte Personen. Die Quarantäne beläuft sich bei Haushaltsangehörigen auf 14 Tage ab dem Tag des durchgeführten PCR-Abstrichs der infizierten Person und bei engen Kontaktpersonen auf 14 Tage ab dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten Person. Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein frühestens am zwölften Tag der Quarantäne durchgeführte PCR-Test negativ ausfällt. Ein vorzeitiges Quarantäneende ist ausgeschlossen.

Für Schlüsselpersonal kann sogenanntes systemrelevantes Arbeiten über den Arbeitgeber beantragt werden. Privat besteht jedoch weiterhin Quarantänepflicht. Ziel dieser Vorgehensweise ist die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, um Überlastungen des Gesundheitssystems und Personalengpässe insbesondere in Bereichen der kritischen Infrastruktur zu verhindern. Die Verfahrensweise ist mit dem § 4 Abs. 4 der geltenden Absonderungsverordnung des Landes abgedeckt und gilt bis zur Anpassung des Landesrechtes.

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Impfangebote in Nordrhein-Westfalen werden zum 30. Dezember erneut ausgeweitet

Region/Düsseldorf – Gesundheitsministerium ruft zum Jahresendspurt auf. Nordrhein-Westfalen hat mit 6,7 Millionen Impfungen seinen Anteil an der bundesweiten Zielmarke von 30 Millionen Impfungen bereits deutlich vor der auf Bundesebene vereinbarten Frist bis Jahresende übertroffen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ruft mit zusätzlichen Impfangeboten bei den Kreisen und kreisfreien Städten am 30. Dezember 2021 zum Jahresendspurt bei den Coronaschutzimpfungen auf. Die Kommunen werden dazu die Impfangebote erneut ausweiten und darüber entsprechend über ihre Kommunikationskanäle informieren. Ziel ist es, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, die die freien Tage zwischen Weihnachten und Neujahr für eine Impfung nutzen möchten, weitere niedrigschwellige Impfmöglichkeiten anzubieten.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Impfen und Boostern sind unsere stärksten Waffen gegen Omikron. Daher macht Nordrhein-Westfalen weiter ordentlich Tempo. Die Anstrengungen lohnen sich – wir haben bereits jetzt die Zahl der Impfungen erreicht, die wir bis Jahresende versprochen haben. Ich danke allen Beschäftigten im Gesundheitswesen und in den Kommunen, die diese Impfkampagne so erfolgreich machen, indem auch an den Feiertagen und darüber hinaus geimpft wird: Sie alle leisten einen großen Dienst an unserem Land und an Ihren Mitmenschen! Mein Dank geht auch an all diejenigen, die das Impfangebot wahrnehmen: Die Impfbereitschaft ist das beste Bekenntnis zur Solidarität.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Bund hat die Zielmarke von 30 Millionen Impfungen bis Jahresende ausgerufen. Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen mit rund 6,7 Millionen seit dem 18. November seinen Anteil daran bereits heute erfüllt hat. Doch wir dürfen das Tempo jetzt nicht drosseln – im Gegenteil. Mit Blick auf die Omikron-Variante müssen wir die Geschwindigkeit aufrechterhalten. Die Kommunen werden ihre Impfangebote daher zwischen den Feiertagen für alle Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt öffnen und am 30. Dezember sogar noch einmal ausweiten. So können auch Bürgerinnen und Bürger, die es bislang zum Beispiel zeitlich noch nicht geschafft haben, die etwas ruhigere Zeit zwischen den Jahren nutzen und sich ihre Auffrischungsimpfung abholen.“

Neben einer Vielzahl an Impfangeboten bei der niedergelassenen Ärzteschaft gibt es in Nordrhein-Westfalen mittlerweile wöchentlich mehr als 1.000 kommunale Impfangebote. Damit hat sich die Zahl der kommunalen Angebote innerhalb eines Monats nahezu verdoppelt. In der vergangenen Woche (KW 50) haben die Impfungen in Nordrhein-Westfalen erneut einen Rekordwert mit 1,5 Millionen Auffrischungsimpfungen, 125.000 Erstimpfungen und 120.000 Zweitimpfungen erreicht. Damit haben in Nordrhein-Westfalen aktuell 38,0 Prozent der Bevölkerung und damit etwa 6,8 Millionen Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Im bundesweiten Vergleich belegt Nordrhein-Westfalen damit Platz zwei hinter dem Saarland (41,4 Prozent).

Bei den Erstimpfungen sind es 77,6 Prozent und bei den Zweitimpfungen 73,8 Prozent der Bevölkerung. Im Bundesvergleich bewegt sich Nordrhein-Westfalen damit in der Spitzengruppe.

„Besonders freut es mich, dass in Nordrhein-Westfalen über 29 Prozent der bundesweiten Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren durchgeführt worden sind. Seit dem Start in der letzten Woche haben 75.737 Kinder in diesen Altersklassen in Nordrhein-Westfalen eine Erstimpfung erhalten. Die Kreise und kreisfreien Städte haben in den letzten zwei Wochen vielfältige und kindgerechte Impfangebote geschaffen, die weiterhin sehr gut angenommen werden. Zwar sind viele Termine bereits vergeben, wir erwarten jedoch vom Bund im Januar weitere Impfdosen für Kinder“, so Laumann weiter.

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Größtes Weltraum-Teleskop aller Zeiten erfolgreich ins All gestartet

Region/Berlin – Habeck: „Heute schreibt die internationale Raumfahrt Geschichte“. Heute ist das größte Weltraumteleskop aller Zeiten vom europäischen Weltraumbahnhof in Kourou (Französisch-Guyana) ins All gestartet. Das James Webb Space Telescope (JWST) befand sich dabei an Bord einer europäischen Ariane-5-ECA-Trägerrakete. An der Entwicklung von zwei der insgesamt vier Instrumente des Teleskops waren deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen maßgeblich beteiligt – gefördert mit insgesamt knapp 117 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Heute schreibt die internationale Raumfahrt Geschichte“ sagte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „James Webb wird weit in die Zeitgeschichte unseres Universums zurückblicken und uns helfen zu verstehen, wie es entstanden ist. Das Teleskop zeigt uns auch, wozu wir Menschen fähig sind, wenn große Ziele auf Ingenieurskunst und internationale Kooperation treffen. Dieser Geist und diese Innovationskraft brauchen wir, um die großen Aufgaben zu bewältigen.“

Das James Webb Space Telescope gilt als wissenschaftlicher Nachfolger des Hubble-Weltraumteleskops der NASA. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der US-amerikanischen Luft- und Raumfahrtbehörde NASA, der kanadischen Raumfahrtagentur (CSA) und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die deutschen Beiträge zur ESA. Insgesamt beteiligt sich die ESA mit mehr als 500 Millionen Euro an der Mission.

Ziel der Reise von James Webb ist der so genannte Lagrange-Punkt 2, der sich in einer Entfernung von rund 1,5 Millionen Kilometern von der Erde befindet. Von dort aus soll das Teleskop die ersten Galaxien erforschen, die sich nach dem Urknall vor rund 13,8 Milliarden Jahren gebildet haben. Das Teleskop hat vier Instrumente und einen entfaltbaren Hauptspiegel von 6,5 Metern Durchmesser. Damit kann es die Wärmestrahlung der ersten Galaxien einfangen. Es wird außerdem beobachten, wie Sterne und Planetensysteme aus den sogenannten Protoplanetaren Scheiben – besonderen Ringen aus Gas und Staub – entstehen. Zudem soll sich das Teleskop auf die Suche nach erdähnlichen Exoplaneten begeben und deren Atmosphäre untersuchen.

Zwei der vier wissenschaftlichen Instrumente des James Webb Weltraumteleskops wurden mit großen deutschen Anteilen realisiert: NIRSpec (Near Infrared Spectrograph) ist für den Wellenlängenbereich im nahen Infrarotbereich von 0,6 bis 5 Mikrometern ausgelegt und wurde im Auftrag der ESA von Airbus in Ottobrunn und Friedrichshafen gebaut. Mit NIRSpec soll vor allem die Strahlung der ersten Galaxien aufgespürt werden, die sich im frühen Universum in einer Zeit etwa 200 Millionen Jahre nach dem Urknall gebildet haben. MIRI (Mid Infrared Instrument) wurde von der ESA und der NASA gemeinsam gebaut und deckt im mittleren Infrarotbereich den Wellenlängenbereich von fünf bis zu 28 Mikrometern ab.

Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR koordiniert die deutschen Beiträge für die Europäische Weltraumagentur ESA. Das sind bezogen auf James Webb circa 106,5 Millionen Euro. Hinzu kommen zehn Millionen Euro für das MIRI-Instrument aus dem Nationalen Programm für Weltraum und Innovation. Deutsche Beiträge zur Mission leisten außerdem Airbus, die ArianeGroup, Hensoldt Optronics, die IABG mbH, das Max-Planck-Institut für Astronomie und die Universität zu Köln.

Weitere Informationen: www.dlr.de/GermanSpaceAgency