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Frisch Geimpfte und Genesene werden in RLP von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit

Region/Mainz – „Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.

Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten. Dabei orientiere sich die Landesregierung an den gemeinsam vereinbarten Quarantäne-Regelungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz. Am Freitag wird im Bundesrat über die bundesweite Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung abgestimmt, die ebenfalls Menschen, die vor nicht länger als drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind, mit geboosterten Menschen gleichstellt.

„Wir wissen, dass die andauernden Maßnahmen unserer Wirtschaft viel abverlangen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Aufgrund der hoch ansteckenden Omikron-Variante stehen uns nach Einschätzung der Experten und Expertinnen jedoch sehr stark steigende Infektionszahlen und eine hohe Belastung in unserem Gesundheitssystem bevor. Es ist deshalb unerlässlich, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-Plus-Regelung, beizubehalten.“ Sie begrüße, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2G-Plus-Regelung nun auch bundesweit umgesetzt werde. Zudem tauschten sich Ministerpräsidentin, Wirtschaftsministerin und Gesundheitsminister über Wirtschaftshilfen sowie die neue Überbrückungshilfe IV aus, die seit Dienstag beantragt werden kann. Diese bietet Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Einschränkungen betroffen sind, ab Januar bis zunächst März 2022 finanzielle Unterstützung. „Wir haben uns stets für umfassende finanzielle Hilfen stark gemacht, die in den letzten Monaten ja auch mehrmals verlängert, ausgeweitet und verbessert wurden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer bedankte sich bei den Teilnehmenden für den konstruktiven und produktiven Austausch. Der enge Kontakt zwischen der Landesregierung einerseits und der IHK, HWK und dem DEHOGA andererseits habe sich insbesondere in der Pandemie bewährt.

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Ausweitung der 2G+ – Regel auch in der Gastronomie ab Donnerstag 13. Januar in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Änderung der Coronaschutzverordnung – Ausnahmen von der Testpflicht für geboosterte Personen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen. Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird. Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Weiteres wichtiges Schutzziel: Schutz der kritischen Infrastruktur

Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.

2G+ in der Gastronomie

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht

Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen

Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.

Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona

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Habeck legt Eröffnungs-Bilanz Klimaschutz vor

Region/Berlin – „Müssen Geschwindigkeit der Emissionsminderung verdreifachen.“ Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck legt heute die Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor. Diese ist notwendig, um aufzuzeigen, wo Deutschland bei den einzelnen Handlungsfeldern steht. Das gilt sowohl für die Klimaziele in den verschiedenen Sektoren als auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau. Die Eröffnungsbilanz zeigt, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt.

Robert Habeck: „Die Eröffnungsbilanz Kilmaschutz zeigt: Wir starten mit einem drastischen Rückstand. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“

Habeck betonte: „Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern. Die Arbeit dafür hat begonnen. Die prioritären Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen setzen wir jetzt aufs Gleis – eine erstes Klimaschutz-Paket kommt bis Ende April, ein zweites im Sommer.“

Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms ist es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Damit dies gelingt, wird die Bundesregierung die Erstellung und Umsetzung des Programms konsequent vorantreiben.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe.  Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“

Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:

  • EEG-Novelle: Wir stellen im EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030. Dafür erhöhen wir die Ausschreibungsmengen. Die technologiespezifischen Mengen werden anwachsend ausgestaltet, von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend. Dabei wird ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Wir werden den Grundsatz verankern, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
  • Solarenergie: Wir entfesseln die Solarenergie mit einem Solarbeschleunigungspaket. Das Solarbeschleunigungspaket beinhaltet ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem setzen wir gesetzlich das neue Ziel um, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.
  • Windenergie: Wir erschließen kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land und beschleunigen mit einem Wind-an-Land-Gesetz den Ausbauprozess. Wir werden die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren reduzieren und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umsetzen. Hier schlummern große Flächenpotenziale. So sind im Bereich Funknavigation und Drehfunkfeuer 4 bis 5 GW Leistung möglich. Zusätzlich gibt es ein Potenzial von 3 bis 4 GW Leistung im Bereich militärischer Belange. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz werden wir zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, den Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnen und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.
  • Senkung des Strompreises: Wir schaffen die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. So machen wir Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver und bringen die Sektorkopplung voran. Deshalb werden wir ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanzieren und entlasten damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage überführen wir die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.
  • Klimaschutzverträge mit der Industrie: Wir werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.
  • Wärmestrategie: Auch in der Wärme streben wir einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an und werden bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen. Energieeffizienz sehen wir als zweite Säule an, daher werden wir für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeiten. Wir werden den Klimaschutz im Gebäude entscheidend voranbringen und uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür werden wir die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft setzen und ihre Finanzierung aufstocken.
  • Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen wir mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen. Damit werden wir Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausrichten. Wir setzen so die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. So verhindern wir Fehlinvestitionen, die nicht mit unseren Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird parallel zügig angepasst; sie wird die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
  • Wasserstoffstrategie: Wir passen unsere Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie an, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Hierfür werden wir die Nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr überarbeiten und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg bringen.

Dies ist nur eine erste Auswahl der geplanten Projekte. Derzeit wird geprüft, welche weiteren Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden können. Zudem werden weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird.

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100.000-Euro Spende aus Nyons

Mechernich – Freudige Nachricht über „überwältigende und großherzige Spende“ via Live-Stream ins Mechernicher Rathaus übermittelt. Dienstag, 15.15 Uhr im Ratssaal: der Live-Stream läuft. Virtuell gegenüber sitzen sich Nyons und Mechernich. Eigentlich liegen rund 870 Kilometer Strecke zwischen diesen beiden Orten – der eine liegt in der französischen Provence, der andere in der deutschen Eifel. Von großer Distanz aber keine Spur. Wie sagt man so schön: Zwischen die Städtepartnerschaft passt kein Blatt. Wie sich auch an diesem Nachmittag erneut beweisen sollte.

Hier der Blickwinkel aus Frankreich. Groß im Bild Andreas Sack vom Freundeskreis Mechernich-Nyons. Foto: Nyons/pp/Agentur ProfiPress

Die Nyonser Freunde – allen voran Bürgermeister Pierre Combes – haben eine großartige Nachricht für die Mechernicher im Gepäck. Das Städtchen in der Provence unterstützt die Mechernich-Stiftung und damit die vom Hochwasser betroffenen Bürger im Stadtgebiet mit einer Spende in Höhe von 100.000 Euro.

Der Gemeinderat des knapp 6.800-Einwohner-zählenden Ortes hatte sich zuvor einstimmig für diese hohe Summe ausgesprochen. „Wir sind an Eurer Seite!“, sagte Combes im Live-Stream und setzt damit ein klares Zeichen.

„Leid teilen“

Die Partnerschaft werde beidseitig gelebt, gehegt und gepflegt, da sind sich beide Parteien einig. Combes weiter: „Eine Partnerschaft basiert nicht nur darauf, dass man Freude miteinander teilt oder Schüleraustausche betreibt, sondern dazu gehört auch Leid zu teilen.“

1992 stand auch Mechernich an der Seite seiner französischen Freunde – als die Drome-Region im Hochwasser versank. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick zitiert den seinerzeit amtierenden Bürgermeister Mechernichs, Peter Schüller. Der habe betont: „Jetzt zeigt sich, was eine Freundschaft wert ist.“ Ohne zu zögern habe man deshalb auch Nyons in den schweren Stunden des langen Wiederaufbaus mit einer 150.000 D-Mark-Spende geholfen.

Auch fünf Monate nach der Hochwasserkatastrophe in Eifel und an Ahr können die Betroffenen immer noch nicht aufatmen: „Die Not wird nicht kleiner, sondern mancherorts noch größer, weil das wahre Ausmaß teilweise erst jetzt sichtbar wird – und die Versicherung Schäden nicht übernimmt“, so Ralf Claßen, der als Vorsitzender der Mechernich-Stiftung nah dran ist an den Menschen und ihren Sorgen.

Er bedankte sich für die „überwältigend und großherzige Spende“ der Nyonser Freunde. Diese sei Gold wert für die Menschen in der Not. Die Mechernich-Stiftung werde unter anderem auch Familien mit 100 Euro pro Kind unterstützen, damit an Weihnachten ein Geschenk unterm Tannenbaum liegt.

Austausch unter Freunden

Vier Wochen zuvor hatte eine siebenköpfige Delegation die ehemalige Bleibergstadt besucht. Dabei waren auch die vom Hochwasser betroffenen Orte Satzvey und Kommern besucht worden. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick berichtete daher während dem Live-Stream von neuen Entwicklungen und dem Stand des Wiederaufbaus.

Das Department Drome kämpfe aktuell gegen hohe Corona-Inzidenzen, die höchsten in ganz Frankreich. „Deshalb müssen wir sehr vorsichtig sein und auch bei ausreichend Abständen Masken tragen“, berichtete Pierre Combes, der mit Pascal Lantheaume (stellvertretender Bürgermeister), René Demenus (vom Partnerschaftsverein „CdJ“) und Evelyne Coupon (ebenfalls „CDJ“) sowie Dominic Chauvet (Nyonser Busunternehmer) an dem freundschaftlichen Austausch teilnahm.

Auf Mechernicher Seite waren es neben Dr. Hans-Peter Schick und Ralf Claßen auch Teamleiterin Manuela Holtmeier sowie Wilfried Hamacher vom Freundeskreis Mechernich-Nyons. Aus dem Homeoffice hatte sich auch Andreas Sack vom Freundeskreis zugeschaltet.

Ein Wiedersehen ist auch schon geplant – dann aber wieder live vor Ort in Nyons. „Bis Ostern“, heißt es deshalb zum Abschied und Ende des Streams.

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Meldesystem für Gewalt gegen Einsatzkräfte – „IMEG-Portal“ geht heute in NRW an den Start

Region/Düsseldorf – NRW Innenminister Reul: Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, werden wir niemals tolerieren. Laumann: Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst machen einen tollen Job. Das Ministerium des Innern und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilen mit:

Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Rund um die Uhr sind sie für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Einsatz und üben einen interessanten und erfüllenden Beruf aus, in dem sie Menschen in Notfällen zur Seite stehen und Leben retten. Leider werden Einsatzkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch mit Respektlosigkeiten und sogar Gewaltübergriffen konfrontiert. Auch wenn es sich bei diesen Übergriffen glücklicherweise um Einzelfälle handelt, so ist jeder einzelne Fall einer zu viel und kann und darf nicht toleriert werden. Daher startet heute (10. Januar) das „innovative Melde- und Erfassungssystem Gewaltübergriffe (IMEG)“ für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. 12 Kreise und kreisfreie Städte testen in einer Pilotphase das IT-System. Körperliche Angriffe, verbale und non-verbale Übergriffe sowie Sachbeschädigungen können künftig online und plattformunabhängig durch die Einsatzkräfte gemeldet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst machen einen tollen Job. Tagtäglich helfen die Beschäftigten Menschen in Notlagen und erfahren dafür sehr viel Dank und Anerkennung. Aber es gibt auch mal Einsatzsituationen, bei denen Einsatzkräften nicht mit dem notwendigen Respekt begegnet wird und es Beleidigungen oder sogar Übergriffe gibt. Hier muss klar sein: Solche Respektlosigkeit gegenüber Menschen, die in diesen Diensten arbeiten, wird weder von den Bürgerinnen und Bürgern noch von der Politik toleriert. Ich freue mich daher, dass das Bewusstsein für solche Ereignisse durch das neue Meldesystem geschärft wird und verspreche mir davon, dass sowas noch seltener bis gar nicht mehr stattfinden wird.“

Innenminister Herbert Reul: „Angriffe auf diejenigen, die uns schützen und dienen, egal ob sie verbal, nonverbal oder sogar körperlich erfolgen, können und werden wir niemals akzeptieren. Die Respektlosigkeiten und Gewalt gegenüber Einsatzkräften im Rettungsdienst und Feuerwehr sind ein gesellschaftliches Problem. Ursachen und Bedingungen zu erkennen und positiv zu ändern, ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nur in einem langfristigen Prozess nachhaltig erreichbar.“

Die Einsatzkraft im Vordergrund

Die Einsatzkraft und ihr Empfinden nach einem Übergriff stehen im Vordergrund des Meldesystems. Zwar gibt es an vielen Feuer- und Rettungswachen im Land bereits eigene Prozesse, um nach einem Übergriff die Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen. Das IT-System bietet jedoch eine flexible Ergänzung, um den Meldeweg für die Einsatzkräfte zu vereinfachen und die Bearbeitung der Fälle zu beschleunigen. Je nach Schwere des Übergriffs erfolgt ein intensiveres Management, dass unter anderem aus psychosozialer Nachbereitung, Unfallanzeige und Strafantrag bestehen kann. Der Umgang mit Gewaltübergriffen steht im Fokus und wird präsenter. Gleichzeitig gewinnen die vorhandenen Daten an Aussagekraft.

„Die Nachsorge bei Übergriffen ist eine unerlässliche Hilfe für die betroffenen Helferinnen und Helfer. Wir sind es den Einsatzkräften schuldig, dass wir uns um sie kümmern“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Erfahrung zeigt, dass es enorm wichtig ist, Hürden abzubauen, um Übergriffe zu melden. Das Meldesystem bietet eine schnelle und unkomplizierte Übermittlung sowie ganz konkrete Hilfsangebote für die Betroffenen.“

Das Meldesystem als Teil des Aktionsbündnisses zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Ministerium des Innern, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der komba gewerkschaft nrw, der Unfallkasse NRW, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde bereits am 2. Oktober 2019 der Aktionsplan “Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis als Maßnahmenkatalog zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“ veröffentlicht (https://www.im.nrw/aktionsplan-gemeinsam-gegen-gewalt-veroeffentlicht).

Das Melde- und Erfassungssystem ist ein bedeutender Bestandteil dieses Aktionsplanes. Seit dem Jahr 2018 arbeitet eine Arbeitsgruppe daran, ein niederschwelliges und freiwilliges Meldeangebot für Einsatzkräfte zu schaffen, um umfänglich tätliche, verbale und nonverbale Übergriffe möglichst einfach und effektiv digital zu erfassen.

Das Meldesystem „IMEG“ für Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren wurde ab Dezember zur Vorbereitung auf den Start der Pilotphase bei den Pilotleitstellen und Dienststellen im Land implementiert.

Gestartet wird dort nun in den kreisfreien Städten Bochum, Krefeld, Hamm, Duisburg und Düsseldorf sowie den Kreisen Heinsberg, Herford, Mettmann, Lippe, Minden-Lübbecke, Warendorf und der Städteregion Aachen. Die Kosten für das System werden in der Pilotphase durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gedeckt.

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Neue Corona-Betreuungs-Verordnung in NRW ab dem heutigen Montag 10. Januar

Region/Düsseldorf/Aachen – Ab dem heutigen Montag, 10. Januar, gilt in NRW eine neue Corona-Betreuungsverordnung. Wichtigste Änderungen sind:

  • Aufgrund der Verbreitung der ansteckenden Omikron-Variante müssen ab sofort alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Beschäftigten (ausdrücklich auch die immunisierten Menschen) ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei den immunisierten Schülerinnen und Schülern geschieht das durch die Teilnahme an den angesetzten Schultestungen. Bei den immunisierten in der Schule Beschäftigten, durch Selbsttestungen in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor Betreten des Schulgebäudes. Alternativ kann ein aktueller Bürgertest vorgelegt werden.
  • Im Kita-Bereich gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr für Beschäftigte, die nur getestet und nicht immunisiert sind. Für diese Beschäftigten gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen und auch im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
  • Die Ausnahme von der Maskenpflicht in Kitas gilt zudem nur noch für immunisierte Beschäftigte bei der Betreuung der Kinder und nicht mehr, wenn sich nur immunisierte Beschäftigte gemeinsam (bspw. bei Dienstgesprächen) in einem Raum befinden.
  • Zudem gibt es keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr in Innenräumen bei Sitzungen der Elternmitwirkungsgremien.

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW gilt bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

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Der Kreis Ahrweiler blickt entschlossen in das neue Jahr

Ahrweiler – Konzentration auf Wiederaufbau – Positive Entwicklungen im gesamten Kreis vorantreiben. Die weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie und insbesondere die Flutkatastrophe im Juli haben das Jahr 2021 im Kreis Ahrweiler geprägt. Rund ein halbes Jahr nach den verheerenden Zerstörungen, die das Ahrtal getroffen haben, zieht die Kreisverwaltung eine vorläufige Bilanz. „Der Kreis blickt entschlossen in die Zukunft“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies in der heutigen Neujahrspressekonferenz.

„In den vergangenen Monaten wurde in der Kreisverwaltung alles getan, um die Katastrophe und ihre Folgen zu bewältigen. Niemand behauptet, dass dabei alles ohne Probleme lief und läuft. Aber alles, was wir tun, tun wir für die Menschen im Kreis. Dafür wurden oft auch unbürokratische Lösungen gesucht und gefunden und Vieles konnte nur gelingen, weil eben nicht nur ‚Dienst nach Vorschrift‘ geleistet wurde“, so Gies. Und weiter: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten am Limit und oftmals darüber hinaus. Gemeinsam versuchen wir diese Mammutaufgabe zu stemmen. Dabei kann man auf eine derartige Herausforderung nicht vorbereitet werden. Hinzu kommt, dass mehr als 200 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst mittel- oder unmittelbar betroffen sind und jeder für sich die Flut verarbeiten und mit ihren Folgen umgehen muss. Eine Katastrophe wie diese hat keine Struktur, aber wir müssen zu einer Ordnung zurückfinden und neue Strukturen aufbauen. Das ist die Rolle des Kreises in diesem und den kommenden Jahren.“

Der Fokus liegt im Jahr 2022 natürlich auf dem Thema „Wiederaufbau“. Besonders wichtig hierfür ist der sogenannte „Maßnahmenplan“. In diesem werden alle Wiederaufbauprojekte des Kreises, der betroffenen Städte und Gemeinden sowie der öffentlichen Ver- und Entsorger einbezogen und gebündelt. Noch im Februar wird er beim Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Der Plan verschafft allen Beteiligten einen Überblick über die tatsächlichen Schäden und ermöglicht somit eine genaue Finanzplanung aus dem Wiederaufbaufonds.

Um viele der mehr als 500 Ideen der Ersten Zukunftskonferenz Anfang September 2021 zu realisieren, befindet sich zudem eine kreisweite Innovationsgesellschaft in der Umsetzung. Sie soll den Wiederaufbau im Ahrtal koordinieren und darüber hinaus auch im gesamten Kreis positive Entwicklungen vorantreiben. Deshalb haben die Kreisgremien beschlossen, allen acht Kommunen die Mitgliedschaft anzubieten. Vier Kommunen haben bereits ihr Interesse signalisiert. Ziel ist, unter anderem die Zukunftsthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Mobilität weiter zu forcieren. „Die Elektrifizierung der Ahrtalbahn und deren Weiterbau bis Adenau sowie der Ausbau des kreisweiten Radwegekonzeptes sind nur zwei Beispiele dafür, dass wir dabei den ganzen Kreis im Blick haben“, so der Erste Kreisbeigeordnete.

Damit die Bevölkerung in Zukunft einfacher und effektiver gewarnt werden kann, hat der Kreis beim Thema Katastrophenschutz unter anderem den Aufbau eines elektronischen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Ortschaften angestoßen. Rund 80 neue, auf elektronischer Basis arbeitende Sirenenanlagen werden derzeit von einer Fachfirma installiert. Diese Sirenen werden zu 100 Prozent aus Mitteln des Bundesförderprogramms finanziert. Für die Ausstattung der übrigen, nicht direkt von der Flut betroffenen Kommunen mit Sirenen stellt der Kreis selbst zwei Millionen Euro zur Verfügung. Aber auch das Thema Hochwasserschutz wird neu gedacht: So wird unter anderem die „Hochwasserpartnerschaft Ahr“ weiter vorangetrieben, um auch über die Kreis- und Landesgrenze hinaus eine wirksame Hochwasservorsorge insbesondere bei Starkregenereignissen zu etablieren.

Der Eigenbetrieb Schulen und Gebäudemanagement des Kreises legt den Schwerpunkt seiner Arbeit in diesem Jahr vor allem darauf, die Schulgemeinschaften der sieben betroffenen Kreisschulen wieder an jeweils einem gemeinsamen Standort zusammenzubringen. Dies gilt insbesondere für die Don-Bosco-Schule sowie die Levana-Schule. Parallel wird an der Sanierung der beschädigten Schulgebäude und -sporthallen gearbeitet. Um auch in dieser Übergangsphase Sportmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, beteiligt sich der Kreis an der Errichtung temporärer Sporthallen durch die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig.

Auch die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und die Ausbreitung der Omikron-Variante wird von der Kreisverwaltung weiterhin sehr ernst genommen. So haben sich die Verwaltung und ihre Eigenbetriebe breit aufgestellt, um die kritischen Infrastrukturen aufrechtzuerhalten. Verschiedene Eskalationsstufen, Schichtsysteme, Testungen und weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass ein möglicher Ausfall von Personal keine gravierenden Auswirkungen auf die Dienstleistungen des Kreises hat.

Eine der größten Herausforderungen ist und bleibt aber auch im Jahr 2022 die Suche nach geeignetem Fachpersonal. „Klar ist, dass wir zur Bewältigung der vielfältigen Themen personelle Unterstützung mit entsprechendem Fachwissen brauchen und die Verwaltung personell aufgestockt werden muss“, erklärt Gies.

Rückblick:

Vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstörte die Flut neben Zehntausenden von Wohnhäusern auch weite Teile der kommunalen Infrastruktur des Ahrtals. Voraussichtlich mehr als 3,7 Milliarden Euro wird alleine die Beseitigung der Schäden an kommunalen Einrichtungen kosten. Neben Straßen, dem ÖPNV-Netz, alleine sieben Kreisschulen und zahlreichen Kitas, wurden auch viele Kulturdenkmäler und Sportstätten verwüstet oder vollständig zerstört.

Das Kreishaus selbst wurde nur wenige Tage nach der Katastrophe für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. So haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem

– mehr als 23.000 Zulassungen, Abmeldungen oder Umschreibungen von Fahrzeugen vorgenommen;

– über 1160 Begutachtungen von flutgeschädigten Gebäuden durchgeführt;

– rund 34,5 Millionen Euro Soforthilfe an die von der Flut Betroffenen ausgezahlt;

– den Abtransport von rund 350.000 Tonnen Abfällen – das entspricht dem Sperrmüllaufkommen eines halben Jahrhunderts – aus dem Flutgebiet koordiniert;

– die fachgerechte Entsorgung und Aufbereitung von 53.000 Tonnen Schlamm organisiert;

– innerhalb kürzester Zeit einen Runden Tisch zur Sozialen Infrastruktur aufgebaut, an dem inzwischen mehr als 30 Organisationen beteiligt sind und der alle Generationen in den Fokus nimmt.

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SolAHRtal als einmalige Chance nutzen

Ahrtal/Mainz – FREIE WÄHLER-Fraktion: Zukunftsfähiges Modell mittels einer völlig durch den Wiederaufbaufonds finanzierten technischen Neuausrichtung der Infrastruktur entwickeln. Damit die Umstellung vom Ahrtal zum SolAHRtal gelingen kann, hat eine Gruppe von Wissenschaftlern ein Impulskonzept erstellt, um den Wiederaufbau im Kreis Ahrweiler am Zielbild der Versorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien auszurichten.

Bei dem Projekt SolAHRtal geht es um eine komplette Kehrtwende der energetischen Ausrichtung: Da die komplette Infrastruktur im Schadensbereich Ahrtal neu geschaffen werden muss, besteht jetzt aus Sicht der Kommunalentwicklung, so FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit, die einmalige Chance, zum einen hier ein zukunftsfähiges Modell zu verwirklichen und andererseits für die Kommunale Wirtschaft eine langfristige Handlungsoption zu schaffen, eigene Energiekonzepte (Energiegenossenschaften) mit kommunaler Beteiligung zu verwirklichen. Dadurch ergibt sich eine Wertschöpfung vor Ort. Das zukunftsfähige Modell wäre im Ahrtal als historische Chance zu sehen.

Joachim Streit (Fraktionsvorsitzender): Bevor ein Cent in alte Strukturen mit alten Modellen – Wärme aus Erdöl- und Erdgas-Verbrennung – fließt, muss das Projekt SolAHRtal als einmalige Chance gesehen werden, jetzt direkt in eine CO²-neutrale Zukunft mit Solar- und Windenergie und auch Wasserstofftechnologien zu investieren. Hier wollen wir eine Modellregion „umbauen“ für die nächsten Generationen und daher auch mittels Energiegenossenschaften mit den Local Playern aus Wirtschaft und Kommune eine nachhaltige regionale Finanzierungs- und Betreiberplattform schaffen. Hier geht es nicht um punktuelle Förderungen aus bestehenden Programmen, sondern um eine völlig durch den Wiederaufbaufonds finanzierte technische Neuausrichtung der Infrastruktur. Und die Umsetzung einer lokalen Speichertechnologie wäre dann der Pluspunkt im SolAHRtal.

Patrick Kunz (klimapolitischer Sprecher): Die Not im Ahrtal muss als Chance im Bereich der erneuerbaren Energien verstanden werden. Wann immer der Wiederaufbau des Ahrtals an eine gesetzliche Hürde oder an einer Verordnung ins Stocken gerät, ist es unsere Aufgabe, Gesetz und Verordnung zu beleuchten und gegebenenfalls zu korrigieren. Wir erwarten eine komplette Förderung der Ingenieurs- und Planungsleistung aus Mitteln des Wiederaufbaufonds, um dann auch die entsprechende Realisierung kurzfristig angehen zu können.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer – Kontakte beschränken und Infektionen reduzieren

Region/Mainz – Länder folgen Rheinland-Pfalz-Modell für sichere Gastro – FFP2 Masken empfohlen in ÖPNV, Einzelhandel und Gastro. „Wir haben in Rheinland-Pfalz mit der 2Gplus-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen und kommen mit den Booster-Impfungen schnell voran. Die Maßnahmen wirken und ich danke den Bürgern und Bürgerinnen, die sich während der Feiertage verantwortungsbewusst verhalten haben.

Bundesweit haben wir eine der niedrigsten Inzidenzen. Die hochansteckende Omikron-Variante ist jedoch jetzt auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend. Deswegen müssen wir uns darauf einstellen, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen rasant steigen werden. Positiv ist, dass die neue Variante nach allen bisherigen Erkenntnissen auf einen milderen Krankheitsverlauf hindeutet. Dieser Vorteil wird aber dadurch zunichtegemacht, dass es allein durch die sehr große Anzahl der zu erwartenden Infektionen zu mehr Krankheits- und Quarantäneausfällen kommen wird und ein massiver Personalausfall zu befürchten ist. Bund und Länder haben sich auf bundeseinheitliche Quarantäneverkürzungen und neue Freitestmöglichkeiten verständigt. Damit wollen wir sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur wie Polizei und Feuerwehr funktionsfähig bleiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Treffen der Regierungschefs und Regierungschefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz.

Die Anpassung in den Quarantäneregelungen seien vertretbar, weil die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. „Die Bürger und Bürgerinnen sollen darauf vertrauen können, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation geht, und die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schlimmstenfalls wegen Personalausfällen nicht funktionsfähig sind“, so die Ministerpräsidentin. Um die Arbeitsausfälle so gering wie möglich zu halten, hätten die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur Notfallpläne erarbeitet und passten sie fortlaufend der aktuellen Situation an. „Dass Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleiben, hat für uns oberste Priorität. Die Notfall- und Hygienepläne sind erprobt und unsere Einrichtungen darauf vorbereitet, um frühzeitig Probleme zu erkennen und gegenzusteuern“, so die Ministerpräsidentin. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe zudem beschlossen, dass pandemiebedingt auch Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes möglich sein müssen.

Bundesweite Einführung der 2Gplus-Regel – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die Ministerpräsidentin begrüßte es, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2Gplus-Regelung in der Gastronomie nun in allen Ländern umgesetzt werde. Das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Test sowie für Geboosterte nach einer Auffrischungsimpfung. „Die neue Virus-Variante überträgt sich noch leichter von Mensch zu Mensch. Deshalb ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Durch die sehr hohe Ansteckungsgefahr durch Omikron sind Lockerungen derzeit leider nicht möglich. Deswegen bleibt es weiterhin notwendig, die Kontakte bei privaten Zusammentreffen deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Nicht-Geimpfe und Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen“, so die Ministerpräsidentin. Clubs und Diskotheken in Innenräumen blieben weiterhin geschlossen, Tanzveranstaltungen blieben verboten. Angesichts der Gefahr durch die Omikron-Variante seien erneut alle Kräfte und ein hohes Maß an Solidarität und Achtsamkeit geboten.

Quarantänezeit verkürzen – Kritische Infrastruktur auf massiven Personalausfall vorbereiten

„Wir haben uns auf eine ausgewogene Quarantäneregelung verständigt, die Personalbelangen und dem Infektionsschutz Rechnung trägt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen werden; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.

Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Booster-Impfungen bleiben wichtig – Impfkampagne wird mit Hochdruck fortgesetzt

Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen. Der durch Erst- und Zweitimpfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante weniger stark. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die Auffrischungsimpfung reduziert nach Aussage der Experten nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech. „Wir fahren unsere Impfkampagne in Rheinland-Pfalz mit Hochdruck weiter. Stand heute sind 70,9 Prozent aller Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Bis heute sind fast 1,8 Millionen Menschen in unserem Land geboostert. Das ist bislang der beste Schutz vor Omikron“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

 

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Testpflicht an Schulen in NRW wird zum Schulstart nach den Ferien ausgeweitet

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Gebauer: Mit verpflichtenden Tests auch für Geimpfte und Genesene sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Die Testpflicht an Schulen wird zunächst beginnend mit dem Schulstart am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, ausgeweitet: Künftig nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil.

Die erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal. Die hierfür erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen des Testregimes erforderlich sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“

Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe. Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen. Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).

Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den „Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.

„Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können. Indem darüber hinaus Infektionen landesweit erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, leisten die schulischen Testungen auch einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so Ministerin Gebauer abschließend.