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Wohnraumkarte unterstützt schnelle Unterbringung von Geflüchteten und ist ab heute 04. März aktiv geschaltet

Region/Düsseldorf – Der Krieg in der Ukraine bringt über die Menschen unendliches Leid. Die humanitäre Lage dort verschlimmert sich stündlich. Mehr als eine Million Menschen sollen bereits aus dem Land geflohen sein, überwiegend in die Nachbarstaaten Polen, Slowakei und Moldau. Mit weiteren Menschen, die vor dem Krieg Schutz – auch in Nordrhein-Westfalen – suchen, ist angesichts der weiteren Kampfhandlungen zu rechnen.

„Um Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Wohnungsmarkt unterbringen zu können, wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – auf Initiative des Verbandes der Wohnungswirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen – und zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine digitale ,Wohnraumkarte‘ aktivieren. Die Wohnraumkarte ist eine Online-Plattform, die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten unterstützt und zugleich eine schnelle Kontaktaufnahme zwischen den Kommunen sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften ermöglicht“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Über die Wohnraumkarte können Wohnungen an Kommunen vermittelt beziehungsweise vermietet werden. Die landesweite digitale Plattform verringert für alle Seiten den Verwaltungsaufwand und ermöglicht schnelle und zielgerichtete Hilfe vor Ort, denn vermietungsfähiger Wohnraum wird dort direkt aufgelistet.

 Die Wohnraumkarte wird für 480 Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften des Verbandes der Wohnungswirtschaft am Freitag, 4. März 2022 aktiv geschaltet, für Städte, Kreise und Gemeinden wird das Serviceangebot am Mittwoch, 9. März 2022, freigegeben.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen erläutert: „Den sozial verantwortlich handelnden Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland Westfalen ist es ein Anliegen, den derzeit Flüchtenden ein sicheres Zuhause zu ermöglichen – trotz des teils knappen Angebots und der hohen Nachfrage in manchen Städten und Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Insbesondere Vonovia, LEG, Vivawest und die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft unterstützen die gemeinsame Idee der Wohnraumkarte seit der ersten Stunde. Wir setzen uns dafür ein, dass viele weitere Verbandsmitglieder folgen.“

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Helmut Dedy (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund NRW) erklären: „Die ,Wohnraumkarte’ kann den Kommunen ermöglichen, den Geflüchteten schnell und praxisnah zu helfen. Sie kann dazu beitragen, den Aufwand bei der Suche nach freiem Wohnraum zu verringern und den Städten, Kreisen und Gemeinden durch eine Gesamtsicht auf den Wohnungsmarkt ein gewisses Maß an Planbarkeit zu verschaffen. Die Kommunen sind für jede Unterstützung durch die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften dankbar.“

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Ab Freitag 04. März – Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutz-Verordnung an

Region/Düsseldorf – Großer Schritt in Richtung Normalität. Ab Freitag 04. März: Gastronomie und Übernachtungsangebote auch für Nicht-Immunisierte mit gültigem Test / Öffnung von Clubs und Diskotheken / Mehr Zuschauer insbesondere bei Großveranstaltungen / Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche.

Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Coronaschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März 2022, in Kraft. Nach einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung folgen nun weitere Rücknahmen von Schutzmaßnahmen. Dabei fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) für Kinder und Jugendliche ganz weg. Darüber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können. Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen. Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus Regelung mit aktuellem Schnellest wieder öffnen.

Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit den Öffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenhäusern erlaubt, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Normalität. Besonders wichtig ist mir, dass wir explizit festlegen, dass Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren besonders unter den Einschränkungen gelitten haben, von den Einschränkungen befreit sind und schon ab sofort wieder ohne Einschränkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können. Aber auch für alle anderen braucht es für die Teilnahme an den meisten Angeboten nur noch einen Test. Damit können kulturelle, soziale, gesellschaftliche und sportliche Angebote wieder für die Zukunft planen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: So wie die Beschränkungen für Ungeimpfte jetzt als letztes fallen, werden sie als erstes wiedereingeführt werden müssen, falls sich das Infektionsgeschehen wieder kritisch entwickeln sollte. Um in dieser ohnehin schwierigen Zeit zumindest vor weiteren Coronaeinschränkungen im nächsten Winter sicher zu sein, bleibt es daher von zentraler Bedeutung: Lassen Sie sich impfen!“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis

Gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungs-angebote können mit Inkrafttreten dieser Verordnung auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G). Auch Kulturein-richtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kultur-veranstaltungen können getestete Menschen ohne Immunisierung besuchen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen) und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauende. Die Kapazitätsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben.

Grundsätzlich ist damit bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle etc.) künftig alles unter 3G zulässig.

Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus

Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Höhere Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen

Kleinere Veranstaltungen (d.h. solche bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht künftig in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden. Die Personengrenze von 6.000 Personen darf jedoch nicht überschritten werden. Im Freien können maximal 75 Prozent der Kapazitäten bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können. Diese erhöhten Personenzahlen gelten wegen des erhöhten Infektionsrisikos nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.

Die Landesregierung wird im Einklang mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen, welche Basisschutzmaßnahmen über den 19. März hinaus bestehen bleiben sollen.

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Ministerpräsident Wüst – Der Westen steht geschlossen gegen die skrupellosen Aggressionen des Putin-Russlands zusammen

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Wüst tauscht sich mit der Botschafterin des Vereinigten Königreichs, Jill Gallard, zu aktuellen Ereignissen aus. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich am heutigen Mittwoch, 2. März 2022, mit der Botschafterin des Vereinigten Königreichs, Jill Gallard, in einer digitalen Videokonferenz ausgetauscht. Im gemeinsamen Gespräch ging es um die Stärkung der Beziehung zwischen Nordrhein-Westfalen und Großbritannien, insbesondere im Bereich der Energieversorgung sowie um den Umgang mit der aktuellen Situation in der Ukraine. An der Konferenz nahm darüber hinaus der britische Generalkonsul in Düsseldorf, Rafe Courage, teil.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich wissen aus der eigenen Vergangenheit, dass ein gutes Fundament gemeinschaftlicher Zusammenarbeit und ehrlicher Partnerschaft nur auf freiheitlich-demokratischen und friedliebenden Werten aufbauen kann. Die brutale Militärgewalt Russlands in der Ukraine erstickt jeden Versuch einer diplomatischen Lösung für die Menschen in der Ukraine. Der Westen steht geschlossen gegen die skrupellosen Aggressionen des Putin-Russlands zusammen.“

Nordrhein-Westfalen pflegt seit vielen Jahren enge Beziehungen zu Großbritannien. Erst in der vergangenen Woche wurde eine Absichtserklärung zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich mit dem Ziel unterzeichnet, konkrete Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der gemeinsamen Beziehungen zu verabreden. Seit 2019 arbeiten Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich im Bereich der Energiewende im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Technology Collaboration Dialogue“ eng zusammen. Ministerpräsident Wüst und Botschafterin Gallard tauschten sich über mögliche klimaschützende Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung aus.

Der Ministerpräsident dazu: „Uns verbindet mit dem Vereinigten Königreich ein besonderes Band, nicht zuletzt aufgrund unserer Geschichte. 76 Jahre ‚Freundship‘ haben uns zu starken wirtschaftlichen Partnern in Europa gemacht. Heute können wir uns gemeinsam unserer Verantwortung für Versorgungssicherheit und Klimaschutz stellen und gemeinsam Lösungen in der Energiepolitik vorantreiben. Junge Menschen wollen wir darüber hinaus durch unbürokratische Maßnahmen und finanzielle Unterstützung im Bereich der Schüler- und Studierendenaustausche grenzüberschreitend fördern.“

Jill Gallard ist die erste Frau, die das Vereinigte Königreich als Botschafterin nach Berlin entsendet. 2021 reiste sie bereits drei Mal nach Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich

Großbritannien und Nordrhein-Westfalen arbeiten seit vielen Jahren eng wirtschaftlich zusammen. In keinem anderen Bundesland leben so viele Menschen aus dem Vereinigten Königreich –  fast 21.000 Bürgerinnen und Bürger. Nordrhein-Westfalen hat von allen Bundesländern mit rund 20 Milliarden Euro den größten Anteil am deutsch-britischen Außenhandel, mehr als 1400 der 19.000 ausländischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kommen aus Großbritannien. Es gibt mehr als 130 Städtepartnerschaften und -freundschaften.

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Großeinsatz fürs Rote Kreuz Euskirchen – Unterstützung für humanitäre Hilfe wird gebraucht

Euskirchen/Kiew – Das Rote Kreuz schickt heute einen Hilfstransport mit mehreren Lkw ins polnische Lublin. Von dort aus können die Nothilfegüter sowohl zur Versorgung der Bevölkerung in die Ukraine geliefert, als auch zugunsten von Menschen auf der Flucht verteilt werden. Das berichtet Rotkreuz-Kreisgeschäftsführer Rolf Klöcker in einer aktuellen Pressemitteilung.

Neben viele anderen hätten auch das Italienische Rote Kreuz und der Türkische Rote Halbmond Konvois mit Hilfsgütern auf den Weg gebracht. Die Transporte dienten der Verstärkung der Versorgungslinien für die vom bewaffneten Konflikt betroffene Zivilbevölkerung in der Ukraine sowie für Geflüchtete in Polen und den Nachbarländern.

Das Deutsche Rote Kreuz bereite sich auch in der Bundesrepublik auf umfassende Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung sowie für Menschen auf der Flucht vor, um Leben zu schützen und Menschen in Not zu versorgen. Bereits seit Beginn des Konflikts im Jahr 2014 verstärkte das DRK die langjährige Zusammenarbeit mit dem Ukrainischen Roten Kreuz. Seit 2017 unterstützt das Rote Kreuz besonders bedürftige Menschen in der Ostukraine mit monatlichen Bargeldhilfen.

Bankverbindung nutzen

Rolf Klöcker: „Die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine ist auch in der deutschen Bevölkerung groß und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso.“ Das Rote Kreuz bitte um Spenden für die Menschen in der Ukraine unter dem Stichwort „Nothilfe Ukraine“ an IBAN: DE 63 37 020 500 000 50 23 307, BIC: BF SW DE 33 XXX

Rotkreuz-Kreisgeschäftsführer Rolf Klöcker weist ausdrücklich darauf hin, dass unkoordinierte Sachspenden zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien führen und bittet daher darum, von sicherlich gut gemeinten, aber nicht abgestimmten Lieferungen abzusehen: „Diese füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten, helfen aber leider nicht, sondern behindern die humanitäre Arbeit vor Ort! Das Ukrainische sowie das Polnische Rote Kreuz haben bereits darauf hingewiesen, dass keine Kapazitäten zur Annahme nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen.“

„Wir haben im Rahmen der Fluthilfe im vergangenen Jahr die Erfahrung gemacht, dass uns überwältigende Mengen an Sachspenden an die Grenzen der Leistungsfähigkeit bringen und personelle, logistische und finanzielle Ressourcen in unverhältnismäßiger Weise beanspruchen“, erklärte Rolf Klöcker vor Pressevertretern.

Geldspenden schnell und sicher

„Geldspenden sind gegenüber Sachspenden eine deutlich effektivere Art der Hilfe. Der große Vorteil von Geldspenden ist, dass man damit die Möglichkeit hat, die Verwendung der Mittel flexibel sich ändernden Verhältnissen und einer sich ändernden Bedarfslage in den betroffenen Gebieten anzupassen“, so Klöcker, der nicht nur Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes ist, sondern auch Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Mechernich.

Das Rote Kreuz bietet in Euskirchen neben dem Beratungsangebot des Teams Migration / Integration einen regelmäßigen Austausch für Betroffene des Ukraine-Krieges, der ab sofort immer freitags von 15 bis 17 Uhr im Café Henry in der Kommerner Straße 39 stattfindet und von zwei Beratern/innen begleitet wird. Es steht bei Bedarf zudem eine erfahrene Therapeutin und Supervisorin zur Verfügung. Um vorherige Anmeldung wird gebeten bei Guranda Nass, Tel. (0160) 528 51 75, gnass@drk-eu.de

DRK-Suchdienst bereit

Vom DRK-Suchdienst und von der Suchdienst-Beratungsstelle werden Suchanfragen entgegengenommen, auch wenn momentan keine aktive Suche in der Ukraine möglich ist. Kontakt: Janine Frackmann, 02251 – 79 11 95 02, jfrackmann@drk-eu.de.

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Onlinezugangs-Gesetz: Erstmalige Umsetzung im Eifelkreis Bitburg-Prüm als Pilotkommune in Rheinland-Pfalz

Bitburg – Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Zur Bewältigung dieser Mammutaufgabe arbeiten die Behörden bei der Digitalisierung der Dienste auf verschiedenen Ebenen zusammen. Die Online-Dienste sollen dabei nur einmalig attraktiv und nutzerfreundlich entwickelt und dann den übrigen Verwaltungen nach dem Prinzip „EfA – Einer für Alle“ übernommen werden. Damit soll die flächendeckende OZG-Umsetzung beschleunigt werden.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises ist hierbei einer von mehreren Akteuren, die als Pilotkommune in Rheinland-Pfalz einzelne Dienstleistungen digitalisiert und online anbietet.

Im Bitburger Kreishaus wurde nun die erste OZG-Leistung aktiviert: Der Prozess des „Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“, der von der Ausländerbehörde erteilt wird, konnte digital für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt und online gestellt werden. So können die bisher ca. 1.000 Anträge pro Jahr auf Ausstellung eines entsprechenden Aufenthalts-Dokumentes nun über die Homepage der Kreisverwaltung und die verbundene Bürgerplattform rlpdirekt.de online abgewickelt werden.

Der digitale Antrag folgt dabei einem intelligenten Workflow, bei dem das System schon während der Antragserfassung erkennt, ob ein Anspruch besteht und welche zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, die auch digital eingereicht werden können.

„Mit diesem Schritt ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises ein Vorreiter bei der OZG-Umsetzung, die erste Pilotkommune, die im Zuge der EfA-Umsetzungs-Projekte eine Antragsstrecke online gestellt hat“, teilte das rheinland-pfälzische Projektbüro KOMPROZG mit.

Landrat Andreas Kruppert ergänzt: „Die Aktivierung des ersten OZG-Prozesses ist ein wichtiger Schritt in der bürgerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weitere Prozessvorhaben stehen auf der Agenda und werden in der nächsten Zeit vom Digitalisierungsteam unserer Verwaltung umgesetzt.“ Der Online-Antrag „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“ ist zu finden unter: https://www.bitburg-pruem.de/modul/aterwerbstaetigkeit/

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Mehr Bus für MYK – Das neue ÖPNV-Konzept im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Die große Herausforderung eines zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im ländlich geprägten Raum liegt vor allem darin, Lösungen für den sich abzeichnenden demografischen Wandel und das sich ändernde Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu finden. „Nichts zu tun und das alte ÖPNV-Angebot einfach weiterlaufen zu lassen, war daher nie eine Option“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig und bricht eine Lanze für den Grundgedanken des neuen ÖPNV-Konzeptes, das, unabhängig von erheblichen Start-Problemen mit dem Verkehrsunternehmen Transdev, erklärt werden soll.

Mit dem neuen Linienbündelungskonzept wird eine umfassende Verbesserung zum bisherigen Nahverkehrsangebot im Landkreis angestrebt. Grundlage dafür ist das ÖPNV-Konzept des Landes Rheinland-Pfalz, das unter anderem den Wünschen der Menschen nach mehr und besserer Mobilität sowie den gestiegenen Ansprüchen der Fahrgäste an einen erweiterten Fahrplan, an neue Verbindungen und an eine gehobene Fahrzeugausstattung bei den Bussen Rechnung trägt. „Auf dieser Basis wurden sämtliche Buslinien vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel geplant. Die Pläne hat die Verwaltung eng mit den Kommunen im Landkreis abgesprochen und mit den Schulen abgestimmt. So konnte unsere Fachabteilung bestmöglich auf die an uns herangetragenen Wünsche eingehen“, berichtet der Landrat.

Getreu den Richtlinien des rheinland-pfälzischen ÖPNV-Konzepts haben sich die Planungen für die neuen Busverbindungen im Landkreis Mayen-Koblenz nicht am Bestand orientiert, sondern es wurde alles komplett neu konstruiert. Dabei wurde der Schülerverkehr vollumfänglich in den Linienverkehr integriert. Vertaktete Linien haben nach Möglichkeit einheitliche Linienwege und sind so konzipiert, dass sie Anschlussfahrten in beide Richtungen ermöglichen. Und nicht zuletzt werden touristische Ziele besser angebunden. „Denn neben einem besseren Nahverkehrsangebot für Pendler und Schüler sowie für Menschen, die den Bus zum Einkaufen oder für Arztbesuche nutzen, bieten wir fortan auch eine attraktive Alternative für Touristen und Einheimische, die mit sogenannten Freizeitbussen Attraktionen und sehenswerte Ziele in unserem schönen Landkreis, wie etwa die Burg Pyrmont, das Schloss Bürresheim oder auch zahlreiche Traumpfade und Traumpfädchen, leicht erreichen können“, betont Landrat Saftig.

Geht es um das neue ÖPNV-Angebot im Landkreis Mayen-Koblenz, fällt immer wieder der Begriff des Linienbündelungskonzeptes. Die Idee dahinter ist so simpel wie sinnvoll: Nachdem alle Buslinien einzeln definiert wurden, sind daraus Pakete mit mehreren Linien geschnürt worden, die unter anderem aufgrund der Linienführung zusammenpassen – die sogenannten Linienbündel. Im Landkreis Mayen-Koblenz gibt es insgesamt fünf Linienbündel: „Maifeld“, „Linke Rheinseite“, „Pellenz“, „Rechte Rheinseite“ und „Vordereifel“. Ein wesentliches Ziel bei der Bündelung von Linien ist die Vermeidung von „Rosinenpickerei“. Denn gäbe es keine Linienbündelung, könnten Verkehrsunternehmen einzelne wirtschaftlich attraktive Linien selbst betreiben. Und die ertragsschwachen Buslinien müssten hoch bezuschusst werden, da ansonsten kein Unternehmen diese Linien betreiben würde. „Damit ist glücklicherweise jetzt Schluss. Nachdem alle in der Vergangenheit erteilten Konzessionen zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen waren, konnten die lange zuvor geplanten und europaweit ausgeschriebenen neuen Linienbündel im Landkreis an den Start gehen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Das erklärte Ziel von Verkehrsverbund, Kreisverwaltung und Kommunen sowie der politischen Kreisgremien war und ist es nach wie vor, den öffentlichen Personennahverkehr in Mayen-Koblenz unter anderem durch häufigere Fahrten, vertaktete Anschlussknoten und Freizeitlinien auf ein qualitatives und quantitatives Niveau zu heben, das mit dem Individualverkehr konkurrieren kann. Bis sich dieses Angebot durchsetzt, kann es erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern. „Uns ist bewusst: Niemand verkauft von heute auf morgen sein Auto, weil er nun auch mit dem Bus fahren könnte. Ganz ohne Auto wird es absehbar im ländlichen Bereich auch zukünftig trotz des tollen Angebots nicht gehen. Doch wenn eine Familie nur noch zwei statt fünf Autos im ´Fuhrpark´ hat und im Bedarfsfall auf den ÖPNV ausweicht, ist das auch schon ein erster, wichtiger Schritt“, erklärt Landrat Saftig. Auch ohne den chaotischen Start, der zweifelsohne zu einem enormen Imageverlust des ÖPNV geführt hat, habe niemand aus Verwaltung oder Politik erwartet, dass alle Busse von Beginn an ausgelastet durch den Landkreis fahren würden. „Wir werden noch lange damit zu kämpfen haben, das verlorene Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Doch ich bin mir sicher, dass sich die neuen Fahrpläne letzten Endes etablieren werden“, sagt der Landrat und versichert zugleich, dass man das ÖPNV-Angebot dennoch aufmerksam beobachten und gegebenenfalls evaluieren wird.

Hinweise und Anregungen zum Busverkehr im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt die Kreisverwaltung unter der Internetadresse https://kurzelinks.de/Busbeschwerde entgegen.

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Maximalversorger wollen Besuchsverbot aufrechterhalten – Klinik-Chefs geben noch keine Corona-Entwarnung

Region/Kaiserslautern/Koblenz/Ludwigshafen/Mainz/Trier – Die aktuellen Lockerungen der Politik auf der einen Seite und das Aufrechterhalten des Besuchsverbots in vielen Krankenhäusern auf der anderen Seite sind für die Bevölkerung schwer verständlich. Die Vertreter der Maximalversorger in Rheinland-Pfalz können die
Verunsicherung nachvollziehen, plädieren jedoch weiterhin dafür, das Besuchsverbots zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden in den Kliniken bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten.

„Selbstverständlich wissen wir, dass das Besuchsverbot eine große Belastung für unsere Patienten, deren Angehörige und auch für unsere Mitarbeitenden darstellt“, sagt Peter Förster, Geschäftsführer´des Westpfalz- Klinikums, stellvertretend. „Es ist aber dringend notwendig, da das aktuelle Infektionsgeschehen eine Lockerung noch nicht zulässt.“

Zwar sinkt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz derzeit langsam, doch die Hospitalisierung tritt gegebenenfalls erst mehrere Tage nach dem Meldedatum auf. Der zeitliche Verzug erschwert eine genaue
Einschätzung der Lage in den Krankenhäusern. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft steigt die Zahl der COVID-19-positiv
getesteten Patienten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern derzeit noch an.

Hinzu kommt, dass es zu Engpässen kommen kann, wenn das medizinische Personal selbst wegen Virus-Folgen ausfällt. Viele müssen beispielsweise auch infizierte Kinder zu Hause betreuen, die nicht in die Schule oder in die Kitas gehen können, und können deshalb nicht zur Arbeit kommen. „Wir mahnen deshalb noch zur Geduld“,
sagt Peter Förster.

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Habeck zum russischen Angriff auf die Ukraine

Region/Berlin – Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck zum russischen Angriff auf die Ukraine: „Nun ist das Unfassbare geschehen. Russland greift die Ukraine an. Wir haben einen Landkrieg in Europa, von dem wir dachten, er sei nur noch in Geschichtsbüchern zu finden. Es ist ein schamloser Bruch des Völkerrechts, wir verurteilen ihn auf das Schärfste.

Dieser Tag ist eine Zäsur für Europa und die Welt. Diese bewusst herbeigeführte russische Aggression wird Leid über viele Menschen bringen.

Alle Kraft und Solidarität gilt der ukrainischen Bevölkerung. Für Russland wird dieser Angriff schwere politische und wirtschaftliche Konsequenzen haben.“

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Swetlana Tichanowskaja freut sich auf den Karlspreis in Aachen

Aachen – Im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) trafen die Karlspreisträgerin des Jahres 2022, Swetlana Tichanowskaja, Dr. Jürgen Linden, Vorsitzender der Karlspreisgesellschaft, Professor Dr. Thomas Prefi, Vorstandssprecher der Karlspreisstiftung, sowie die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. Es war eine sehr herzliche und freundliche Begegnung, in deren Verlauf das Programm für die Karlspreisverleihung rund um Christi Himmelfahrt, aber auch das Vorprogramm, das bereits Ende April beginnen soll, besprochen wurden. Stationen in Berlin, Brüssel und Straßburg sind dazu vorgesehen sowie – soweit möglich – gemeinsame Auftritte der Preisträgerinnen in Aachen selbst.

Jürgen Linden dankte Swetlana Tichanowskaja für die Bereitschaft zur Annahme des Preises und übermittelte herzliche Wünsche an die beiden anderen Preisträgerinnen, Veronica Tsepkalo und Maria Kalesnikava. Swetlana Tichanowskaja brachte Ihre Freude über die Auszeichnung zum Ausdruck und sagte: „Ich kann den Organisatoren des Karlspreises nicht genug dafür danken, dass sie diesen Preis an Belarus vergeben haben. Der Preis ist jedoch nicht für mich oder ‚unser Trio‘ mit Veronika und Maria bestimmt. Dieser Preis gehört den Belarussen – den belarussischen Frauen, den Journalisten und den furchtlosen Freiwilligen. Dieser Preis bedeutet, dass Belarus zu Europa gehört und unsere Politik Teil der europäischen Politik ist. Die Belarussen haben in ihrem friedlichen, gewaltlosen Kampf für die Freiheit enorme Anstrengungen und Hingabe gezeigt. Sie haben gezeigt, was es heißt, Europäer zu sein. Und dafür haben sie einen hohen Preis bezahlt.“

Diskussion im Rahmen des Treffens

Diskutiert wurde im Rahmen des Treffens bei der MSC auch über die geopolitischen Veränderungen im Großraum der ehemaligen Sowjetunion, vor allem über die aktuelle Bedrohung der Ukraine durch Russland. Hier nahmen neben Staatsministerin Claudia Roth unter anderem Armin Laschet, der ehemalige Staatspräsident Estlands, Thomas Ilves, verschiedene Verteidigungs- und Außenminister anderer Länder sowie Vertreter von think tanks und politischen Vereinigungen teil.

Swetlana Tichanowskaja betonte in der Diskussion, dass das belarussische Volk, wie auch das ukrainische, Unabhängigkeit, Souveränität und deshalb nachhaltige Unterstützung durch die westliche Politik benötigte. Sie mahnte von westlicher Seite mehr Mut und Engagement an, da man doch russische Politik und die dahintersteckende Aggression hinreichend kennen müsse. Und sie äußerte den Wunsch, dass der Karlspreis neben den aktuellen Problemen um die Ukraine das Schicksal des belarussischen Volkes ins öffentliche Bewusstsein rücken könne.

Kontakte zur Zivilbevölkerung

Claudia Roth unterstrich diesen Wunsch, indem sie auf die Notwendigkeit verwies, die Empathie für die unterdrückten und insbesondere aufständischen Menschen zu beleben. Präsident Ilves mahnte an, die Prozesse der europäischen Institutionen zu beschleunigen und nicht nur darauf zu achten, mit „offiziellen“ Volksvertretern zu sprechen, sondern auch die Kontakte zur Zivilbevölkerung zu suchen.

Am Frieden in Europa arbeiten

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erklärte, dass der Frieden in Europa akut bedroht sei und deshalb der Dialog nicht aufhören dürfe. Sie appellierte an die Verantwortlichen, weiter gemeinsam am wertvollen Gut des Friedens in Europa zu arbeiten. „Unsere Stärke ist die Gemeinschaft. Lassen Sie uns deshalb die Fahne der Freiheit und Demokratie in unseren Ländern und Institutionen hissen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Idee eines Europas der Wertegemeinschaft auch diese Stürme überstehen wird“.

Die sehr lebhafte Diskussion mündete in den Tenor, dass Europa seine Bürger nur überzeugen könne, wenn es in dieser geopolitisch schwierigen Situation auch Stärke zeige, einig bleibe und Europa weiter denke als nur in den Grenzen der Europäischen Union.

Swetlana Tichanowskaja bedankte sich für die allseits ausgesprochene Unterstützung und bot an, den Diskussionsprozess fortzusetzen. Jürgen Linden und Sibylle Keupen sagten zu, mit dem Karlspreis in Aachen eine solche Plattform zu bieten.

Die Vorbereitung des Rahmenprogramms zum Karlspreis 2022 wird in den kommenden Wochen von Aachen aus in enger Abstimmung mit den drei Teams der Preisträgerinnen im Exil in Litauen und Polen erfolgen.

Preisverleihung am Himmelfahrtstag 2022

Die Preisverleihung an die belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo in Würdigung ihres „mutigen und ermutigenden Einsatzes gegen die brutale staatliche Willkür, Folter, Unterdrückung und die Verletzung elementarer Menschenrechte durch ein autoritäres Regime, für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit“ wird am Himmelfahrtstag, 26. Mai, wie gewohnt im Krönungssaal des Aachener Rathauses stattfinden.

 

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Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Lewentz übergibt Förderbescheide aus dem Aufbau-Hilfefonds

Ahrweiler/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Ahrweiler und der Verbandsgemeinde Altenahr mehrere Förderbescheide in Gesamthöhe von 1,65 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ übergeben. Die Übergaben fanden im Rahmen der Amtseinführung der neuen Landrätin des Landkreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, in Remagen statt.

„Durch die verheerende Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 wurde die bisherige gemeinsame Atemschutzwerkstatt des Landkreises Ahrweiler und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Feuerwehrhaus Ahrweiler mitsamt der Einrichtung zerstört. Der Erwerb einer Interims-Atemschutzwerkstatt wird mit einer Förderung in Höhe von 700.000 Euro aus der Aufbauhilfe von Bund und Ländern unterstützt. Im täglichen Einsatz der Feuerwehr ist der Atemschutz ein lebensnotwendiger Bestandteil der Ausrüstung und muss daher einwandfrei funktionieren“, sagte Innenminister Lewentz bei der Bescheidübergabe an Landrätin Cornelia Weigand.

Bis es zur endgültigen Wiederherstellung der Infrastruktur kommt, ist eine temporäre Zwischenlösung in Form eines Containergebäudes mit entsprechender Ausstattung erforderlich, um den Brandschutz im Landkreis Ahrweiler sicherzustellen. Die Atemschutzgeräte versorgen Feuerwehrleute mit Atemluft, beispielsweise bei Brandeinsätzen. Aus diesem Grund nimmt die Pflege und Wartung der Geräte eine zentrale Rolle bei der Feuerwehr ein. In einer Atemschutzwerkstatt werden die Pressluftatmer, Atemschutzmasken, Lungenautomaten und vieles mehr geprüft, gereinigt und gegebenenfalls repariert.

Innenminister Lewentz überreichte zudem zwei Förderbescheide über insgesamt 950.000 Euro an die Verbandsgemeinde Altenahr. Gefördert wird der Erwerb von zwei Feuerwehrfahrzeugen, einer Drehleiter DL(A)K 23/12 und einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.

„Durch die Fluten kam es zur Zerstörung der bisherigen Drehleiter und des bisherigen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr Altenahr. Die neuen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, dass die Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Altenahr weiterhin so gute Arbeit leisten kann und angemessen und zeitgemäß für zukünftige Aufgaben aufgestellt ist“, sagte der Minister.

In der Flutnacht standen die beiden Fahrzeuge rund 3,20 Meter tief im Wasser und wurden dadurch vollkommen zerstört. Für den Neuerwerb vergleichbarer Fahrzeuge beantragte die Verbandsgemeinde Altenahr in zwei Anträgen eine Förderung über insgesamt 950.000 Euro aus dem Aufbauhilfefonds.

Insgesamt wurden dem Kreis Ahrweiler und den Kommunen im Ahrtal damit Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds in Höhe von 134,93 Millionen Euro bewilligt.