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Die Kreis-Handwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück Region steht hinter den Aussagen vom ZDH-Präsident Wollseifer

Prüm/Köln – Die Kreishandwerkerschaften unterstützen die Sanktionspolitik gegen Russland. Der 24. Februar 2022 stellt eine Zäsur in Europa dar. Mit dem barbarischen Überfall Russlands auf die Ukraine wurde die Gewissheit zerstört, dass Europa in Frieden und Sicherheit lebt. Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften, der die Kreishandwerkerschaften auf Bundesebene vertritt, unterstützt daher die Sanktionspolitik der Bundesregierung gegen den Aggressor Russland.

Das Deutsche Handwerk ist für Frieden in Europa und in der Welt. Dieser Frieden in Europa wurde grundlos und kaltblütig von Russland zerstört. Wenn ein Staat einen brutalen Angriffskrieg führt, muss die zivilisierte Welt den Aggressor bestrafen und das überfallene Land unterstützen. Ansonsten würde die Macht des Stärkeren zu weiteren Überfällen führen.

Das Deutsche Handwerk stellt sich hinter Sanktionskurs der Bundesregierung. Da Verhandlungen leider nicht zu dem gewünschten Ziel geführt haben, muss es jetzt darum gehen, dem Aggressor zu zeigen, dass sich Krieg nicht lohnt, sondern in die Isolation und den wirtschaftlichen Niedergang führt.

Rolf Meurer, Präsident des Bundesverbands der Kreishandwerkerschaften, teilt mit. „Natürlich hat der Krieg in der Ukraine auch unmittelbar negative Auswirkungen auf das Handwerk in Deutschland. Steigende Energiepreise werden den Handwerksbetrieben viel abverlangen. Dennoch muss die freie, demokratische Welt gegenüber Russland Härte zeigen, um das Land zu einem Rückzug aus der Ukraine zu zwingen. Ansonsten wären künftig Frieden, Freiheit und Wohlstand auf unserem Kontinent gefährdet, weil ein Aggressor keine Konsequenzen zu befürchten hat. Daher unterstützen wir die Sanktions-pakete der EU gegen Russland nachdrücklich. Frieden und Freiheit haben ihren Preis!“

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften dankt ZDH-Präsident Wollseifer für seine klare Aussage: „Das ist eine Frage der Haltung, das ist eine Frage der demokratischen Verantwortung – auch und gerade in dem Wissen, dass das für uns alle und auch im Handwerk mit erheblichen Einbußen verbunden sein wird. Dazu stehen wir als Hand-werk insgesamt. Wir würden sonst auf Dauer erpressbar. Denn es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Art des Wirtschaftens, Lebens und politischen Miteinanders. Hier darf es kein Wanken geben.“

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften bittet die Bundesregierung, dass diese Maßnahmen ergreift, um den besonders betroffenen Handwerksbetrieben finanziell zu helfen, die Folgen der Energiekrise zu überstehen.

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Dürre gefährdet Versorgungslage – Bei noch zu erntenden Feldfrüchten droht Missernte

Region/Koblenz – Wir erleben in Europa die schlimmste Dürre seit 500 Jahren. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, ist alarmiert: „Die Trockenheit wirkt katastrophal auf Landwirtschaft und Umwelt. In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz sind der Juli und August 2022 regenlos geblieben. Die noch zu erntenden Feldfrüchte wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben vertrocknen auf den Feldern. Das Grünland zeigt sich seit Monaten nicht mehr grün, sondern braun.“ Die negativen Folgen für die Natur seien noch gar nicht abzusehen, so Horper weiter. So seien z.B. in den Wäldern massive Schäden am Baumbestand zu befürchten.

Der Bauern- und Winzerverband merkt an, dass die Tierhalter bereits jetzt auf Futterreserven zurückgreifen müssen, die eigentlich für den Winter gedacht seien. Auch im Weinbau drohten gerade bei Jungreben massive Trockenschäden. Die jetzt anstehende Aussaat von Raps und Wintergerste sei wegen der knochenharten Böden kaum möglich, was wiederum die Ernte im nächsten Jahr gefährde. Darüber hinaus würden die Folgen des Austrocknens der Wasserstraßen für die Agrarlogistik gerade am Mittelrhein sehr deutlich. Eine Verkehrsader, die auch für den Transport von Getreide und Energie genutzt wird, komme fast zum völligen Erliegen. Dies verschärfe die angespannte Versorgungslage zusätzlich.

Der Bauern- und Winzerverband fordert den Bund und das Land angesichts dieser Entwicklungen auf, ein Programm für Soforthilfen für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen, damit die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in den durch Krieg und unterbrochenen Lieferketten angespannten Agrarmärkten weiter gewährleistet werden könne. Daneben brauche es ein Bündel an langfristigen Maßnahmen und Instrumenten, damit sich die Bauern den Herausforderungen von Trockenheit und Hitze stellen können, wie z.B. umweltverträgliche Bewässerungssysteme, ein nachhaltiges Wassermanagement und die Züchtung trockenresilienterer Pflanzen. Auch die EU müsse die Ausgestaltung des Green Deals sowie der Farm-to-Fork-Strategie im Hinblick auf die Ernährungssicherung überdenken.

Horper macht deutlich: „Die Bäuerinnen und Bauern spüren die Auswirkungen des Klimawandels ganz besonders. Deshalb nimmt die Landwirtschaft die Folgen sehr ernst und ist auch bereit, aktiv an zusätzlichen Beiträgen zum Klimaschutz mitzuarbeiten.“

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Bistum Trier – „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle“

Region/Trier – Der erste Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) hat erste Erkenntnisse präsentiert und Handlungsempfehlungen an das Bistum gerichtet. Kommissionssprecher Prof. Gerhard Robbers stellte den Bericht am 25. August in Trier; der Bericht ist unter https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/jahresberichte/2022 abrufbar. Dort ist auch eine Pressemeldung mit einer Zusammenfassung des Zwischenberichts zu finden.

In dem mit Anhängen 85 Seiten umfassenden Dokument stellt die Kommission zudem ihren Auftrag, ihre Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis vor. Der Frage der Unabhängigkeit der Kommission räumt die Gruppe ein besonderes Augenmerk ein. Robbers betonte, die Kommission fühle sich vor allen den Betroffenen von sexuellem Missbrauch verpflichtet. Man nutze alle zur Verfügung stehenden Quellen, die der Aufarbeitung dienlich sein könnten. So studiere die Kommission Akten, werte Medien aus und führe Gespräche mit Verantwortlichen, Schlüsselpersonen und besonders mit Betroffenen.

Stiftung zur finanziellen Unabhängigkeit gegründet – Studie beauftragt

Zur Sicherstellung der finanziellen Erfordernisse der Aufarbeitung ist auf Anregung der UAK die „Stiftung Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier“ gegründet worden. Die Stiftung hat den Zweck, in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Soziales die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier zu fördern und garantiert so die finanzielle Unabhängigkeit der Kommission vom Bistum. Eine Aufgabe der Stiftung ist die Initiierung der Studie „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“ durch die Universität Trier. Am Ende der Arbeit der Kommission soll nicht zuletzt durch die Forschung „Empfehlungen für die Verbesserung des Kinderschutzes und der Prävention stehen“, sagte Robbers. Die Arbeit soll aber auch dem „Aufbau einer Erinnerungskultur“ dienen.

Der Zwischenbericht beinhaltet auch zwei gravierende Fallbeispiele auf der Basis von bislang untersuchten Aktenbeständen. Prof. Lutz Raphael von der Universität Trier erklärte, beide Fälle aus dem Zeitraum 1950-1975 zeigten die Praxis, „Fälle intern zu regeln und vor den Strafverfolgungsbehörden zu verbergen“. Er wies auf die enge Zusammenarbeit von Bistümern untereinander hin und benannte konkret die „Praxis des Vertuschens“. „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle.“

Für den Herbst kündigte die Kommission eine erste Studie zur Amtszeit des früheren Bischofs Bernhard Stein (1967-1980) an, gegen ihn gibt es ebenfalls Vorwürfe der Vertuschung. Raphael sagte, es werde nicht zwingend zur Amtszeit jedes Trierer Bischofs eine eigene Studie geben, dennoch gliedere sich die Aufarbeitung nach den Amtsperioden, nehme dabei aber auch die übergreifenden Strukturen in den Blick.

Anregung zur stärkeren Betroffenenorientierung und Professionalisierung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann liest in dem Bericht einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung. „Ich verstehe sie auch als Aufforderung zu einer weiteren Professionalisierung in der gesamten Thematik.“ So rege der Zwischenbericht eine eigene seelsorgliche Begleitung von Betroffenen an und nenne die Schaffung einer Ombudsstelle als mögliche sinnvolle Ergänzung der bisherigen Stellen. Eine solche Ombudstelle könnte die längerfristige Begleitung von Betroffenen beinhalten, aber auch die Hilfe bei gewünschter Akteneinsicht. Gerade in diesem Punkt mahnt die Kommission deutliche Verbesserungen an. Dazu sagte Ackermann, dass es seit Beginn dieses Jahres ein neues Personalakten-Gesetz gebe, das auch die Frage der Akteneinsicht transparent regelt. Der Bischof erklärte: „Ich nehme diese Empfehlungen und Hinweise gerne an und werde mit dem diözesanen Beraterstab sowie dem Betroffenenbeirat beraten, wie diese konkret umzusetzen sind.“

Im Zwischenbericht werden auch Themen angesprochen, die den gesamten Prozess der kirchlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs betreffen und damit die Ebene der Bischofskonferenz berühren, etwa die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, an der auf der Ebene der Bischofskonferenz bereits gearbeitet wird. Ackermann sagte, trotz diverser Studien und Aufarbeitungsberichte gebe es für die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nach wie vor Forschungsbedarf: „Deshalb begrüße ich auch die von der Kommission auf den Weg gebrachte Studie mit einer historischen und einer psychologischen Teilstudie.“

Die UAK ist ein Gremium aus Betroffenen und Fachleuten aus verschiedenen Berufen; Mitarbeiterinnen des Bistums Trier unterstützen die Kommission administrativ. Mitglieder der Kommission sind Dr. Uwe Christoffer, Dr. Petra Hank, Herbert Heyd, Prof. Dr. Lutz Raphael, Prof. Dr. Gerhard Robbers (Vorsitzender), Dr. Monica Sinderhauf und Dr. Karl-Horst Wirz. Seit der konstituierenden Sitzung am 26.6.2021 fanden bislang 21 Sitzungen statt. Die UAK informiert über die Website www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de. Zur Kontaktaufnahme hat die Kommission die Mailadresse ukms(at)posteo.de eingerichtet. (JR)

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Pandemie-Vorsorge für Herbst und Winter – Kabinett beschließt neues Infektions-Schutzgesetz

Region/Berlin – Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “

Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

  • FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren: 

  1. Stufe

Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:

  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
  • Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
  1. Stufe

Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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Kampagne „Stopp den Heizkosten-Hammer“ startet

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen haben gemeinsam eine Kampagne ins Leben gerufen, die möglichst viele Mieterinnen und Mieter erreichen und für das Energiesparen sensibilisieren soll. Die Kampagne heißt „Stopp den Heizkosten-Hammer“ und wird über Social-Media-Kanäle, Flyer, aber unter anderem auch über Plakat-Aushänge in den Hausfluren der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in die Öffentlichkeit getragen.

Fünf Motive mit einfachen Botschaften geben konkrete Tipps und helfen, Energie in der eigenen Wohnung einzusparen zu können.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die steigenden Energiepreise sind für viele Haushalte ein echter Heizkosten-Hammer und Bürgerinnen und Bürger haben zum Teil bereits deutliche Preiserhöhungen zu tragen. Weitere werden absehbar dazu kommen. Zwar sind wir noch im Sommer und der Verbrauch von Heizenergie eher gering, aber die kühleren Monate kommen und deshalb geben wir mit der gemeinsamen Kampagne einfache Tipps zum Energiesparen.”

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, hält die Verbreitung der einfachen Energiespartipps für sehr wichtig. „Die steigenden Energiepreise drohen für viele Menschen zu einer zweiten Miete zu werden. Jeder sollte schon jetzt tun, was er kann, um die Mehrkosten zu mindern.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, appelliert an die Eigenverantwortung beim Energiesparen: „Die gestiegenen Energiepreise und erhöhten Abschlagszahlungen treffen langfristig alle Mieterinnen und Mieter Nordrhein-Westfalens, besonders aber einkommensschwächere Haushalte. Neben grundlegenden Maßnahmen, wie energetische Sanierung und Optimierung der Heizungsanlage, die Vermieterinnen und Vermieter nun anpacken müssen, zeigen die Tipps zum Energiesparen, wie auch die Haushalte jetzt mit einfachen Mitteln nachhaltig die Heizkosten senken können.

EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann hält die kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs für eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir werden diese Kampagne mit unseren Bildungs- und Forschungskompetenzen begleiten, um ein partnerschaftliches Vorgehen von Mietern und Vermietern zu fördern.“

Wer die Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien kostenlos herunterladen unter www.mieterkommunikation-energie.de (im Abschnitt „Materialien zur Kampagne Heizkosten-Hammer).

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Trinkwasser-Versorgung in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden mit regenarmen bzw. regenlosen Wochen sorgen dafür, dass die Natur zusehends leidet. Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in unserer ländlichen Region, haben Rasenflächen und Gärten, die sie erhalten wollen und aus diesem Grund u.a. auch mit Trinkwasser bewässern. Hinzu kommt, dass viele Familien in den Ferien zu Hause geblieben sind und die Erfrischung mit dem „kühlen Nass“ Trinkwasser suchen.

Durch die v.g. Umstände kommt es vorübergehend dazu, dass wesentlich mehr Wasser aus dem Leitungsnetz der Trinkwasserversorgungsanlage entnommen wird, als zuläuft. Auch wenn die Liefermengen vom Olefverband an die Stadt Bad Münstereifel in solchen Fällen auf das Maximum erhöht werden, kann der Mehrverbrauch nicht vollständig kompensiert werden.

Die Folge: Die Pegel in den Hochbehältern sinken. Die städtischen Hochbehälter puffern diesen Mehrverbrauch bis zu einem gewissen Grad ab, jedoch kann es bei einer langanhaltenden, starken Abnahme zu Versorgungsengpässen kommen.

Aus diesem Grund ist der sorgsame und sparsame Umgang mit Trinkwasser in Trocken- und Heißwetterphasen ein Beitrag zur sicheren Wasserversorgung und Schonung der Ressource „Trinkwasser“.

Bitte helfen Sie in Trockenperioden mit, die Versorgung mit ausreichendem Trinkwasser zu sichern und verwenden Sie möglichst kein Trinkwasser im Außenbereich. Auch im Haus gibt es Einsparmöglichkeiten. Beispielsweise kann zum Gemüsewaschen benutztes Wasser aufgefangen und zum Gießen verwendet werden. Beim Duschen, Händewaschen und Zähneputzen sollte man zwischendurch den Hahn zudrehen sowie Waschmaschine und Spülmaschine nur voll beladen laufen lassen. Damit unterstützen Sie auch die Feuerwehr, die ihr Löschwasser ebenfalls aus den städtischen Hochbehältern entnimmt.

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Kreis Düren wird nicht umbenannt – Das Ergebnis des Bürger-Entscheides steht fest

Düren – Der Kreis Düren wird nicht umbenannt. Das ist das Ergebnis des Bürgerentscheides, an dem sich knapp 120.000 Wahlberichtige aus dem Kreisgebiet beteiligten. 83 Prozent stimmten dafür, beim Namen „Kreis Düren“ zu bleiben. 17 Prozent hatten sich für den alternativen Namen „Rurkreis Düren-Jülich“ entschieden. 546 Stimmen waren ungültig.

Der Kreistag hatte im Dezember 2021 mit großer Mehrheit für die Bezeichnung „Rurkreis Düren-Jülich“ votiert. Gegen die Umbenennung formierte sich Widerstand in Form eines Bürgerbegehrens, das in den am vergangenen Donnerstag, 18. August in der Arena Kreis Düren ausgezählten Bürgerentscheid mündete.

Die Auszählung der Stimmen begann am vergangenen Donnerstag um 16 Uhr und war um 19.45 Uhr beendet. Eine Prüfung der Abstimmungsscheine hatte bereits von Montag an im Kreishaus stattgefunden, um möglichst schnell die Stimmzettel auszählen zu können. Rund 250 Menschen waren daran beteiligt.

Abstimmungsleiter Peter Kaptain bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Stimmen ausgezählt haben. Die Organisation des Bürgerentscheides sei auch für die Kreisverwaltung ein großer Kraftakt gewesen, so Kaptain, der nochmals darauf hinwies, dass die gesamte Verwaltung den Bürgerentscheid professionell und rechtlich korrekt abgewickelt hat.

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Gemeinsam gegen Fake News – Digitale Fortbildung „NewsCheckNRW“ schult Lehrkräfte

Region/Düsseldorf – Kostenloses Seminar zur Nachrichten- und Informationskompetenz geht an den Start. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei teilt mit: Wie arbeiten Redaktionen? Welche Rolle spielen Facebook, Instagram und TikTok? Warum ist der Lokaljournalismus so wichtig für unsere Gesellschaft? Mit der neuen webbasierten Fortbildung NewsCheckNRW erhalten Lehrkräfte einen umfassenden Überblick zu klassischen und neuen Medien und erfahren insbesondere, wie Journalistinnen und Journalisten arbeiten. Das kostenfreie Seminar steht ab sofort unter www.newscheck.nrw zur Verfügung. Erforderlich für die Teilnahme ist lediglich eine kostenfreie Registrierung. Die Fortbildung wurde von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen gefördert.

Das Online-Seminar richtet sich an Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen. In Erklärvideos und Tests werden Grundlagen für den kritischen Umgang mit Informationen und Nachrichten vermittelt. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis erklären unter anderem, wie seriöser Journalismus mit einer funktionierenden Demokratie zusammenhängt, wie Fake News entlarvt werden können und welche Informationsroutinen sinnvoll sind, ohne sich zu überfordern.

Die Förderung von Informations- und Nachrichtenkompetenz bildet derzeit einen wichtigen Schwerpunkt in der Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen. Studien zeigen, dass es Jugendlichen wie Erwachsenen oftmals schwerfällt, Quellen und Inhalte als vertrauenswürdig und relevant für sich oder die Gesellschaft einzuschätzen. Inzwischen ist vielen auch nicht mehr bewusst, welche Aufgabe Journalistinnen und Journalisten wahrnehmen und nach welchen Grundsätzen sie arbeiten.

Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei betont: „Es ist für uns alle eine wachsende Herausforderung, sich in unserer komplexen Medienwelt zurechtzufinden. Das gilt auch für Lehrkräfte. Mit der Förderung von NewsCheckNRW wollen wir dazu beitragen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer besser in der digitalen Gesellschaft orientieren und die dazu nötigen Kompetenzen auch an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben können.“

Schulministerin Dorothee Feller: „Medienkompetenz ist in der heutigen Zeit ein immer wichtiger werdender Teil einer umfänglichen und guten Bildung. Wie wichtig, haben uns in letzter Zeit die sich stark ausbreitenden Fake News zur Pandemie oder auch dem Krieg in der Ukraine vor Augen geführt. Den Schulen als Bildungsort sowie den Lehrkräften fällt hierbei eine große Verantwortung zu. Damit lassen wir sie nicht allein, sondern geben ihnen mit NewsCheckNRW Unterstützung an die Hand.“

Der Fortbildung sind praktische Anregungen für den Unterricht in der Grundschule und den weiterführenden Schulen beigefügt. Die Fortbildung ist in sechs Module gegliedert und kann zeit- und ortsunabhängig am PC, auf einem Tablet oder Smartphone absolviert werden. Sie lässt sich flexibel in den individuellen Zeitplan integrieren. Zum Abschluss gibt es ein Teilnahmezertifikat.

Die Fortbildung orientiert sich am Medienkompetenzrahmen.nrw und eignet sich als Vorbereitung für Schulprojekte, die von lokalen und regionalen Medienhäusern in Nordrhein-Westfalen angeboten werden. Eine Übersicht der kostenfreien Schulinitiativen der Verlage sind ebenfalls auf der Seite www.newscheck.nrw zu finden.

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Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung – Höhe der Gas-Umlage steht fest

Region/Berlin – Bundesminister Habeck: „Die Umlage muss und wird mit gezielten Entlastungen einhergehen.“ Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) heute bekannt gab. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine bewusst ausgelösten deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte: „Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet. Aber erstens: Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung hat sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind. In dieser Krise müssen wir den demokratischen Konsens sozialpolitisch absichern. Zweitens ist für die Bundesregierung völlig klar, dass der Staat über die Umlage letztlich keine höheren Mehrwertsteuereinnahmen erzielen soll. Wir werden einen Weg finden, um sicherzustellen, dass es da nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung kommt.“

Hintergrund für die Umlage ist die von Russland künstlich geschaffene Energieknappheit. So wurden die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 ohne belastbare technische Gründe reduziert. Gasimportunternehmen müssen nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am so genannten Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit die Privathaushalte sowie die Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden. Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.

Insgesamt unternimmt die Bundesregierung umfangreiche Anstrengungen, um die Gasversorgung zu stabilisieren und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. So kümmert sie sich um den zügigen Aufbau einer Infrastruktur für Flüssigerdgas, um russisches Gas zu ersetzen. Sie sorgt für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher in der kommenden Heizperiode und für die Ersatzbeschaffung von Gas. Darüber hinaus sichert die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes ab, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, unter anderem durch Kreditprogramme sowie durch die staatliche Beteiligung an Uniper, dem größten Gasimportunternehmen am deutschen Markt.

Näheres zur Umlage

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.

Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Milliarden Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Weitere Informationen

Zu THE: Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, das nicht gewinnorientiert arbeiten darf und für die technische Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes zuständig ist.

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E-Auto-Förderung ab September 2023 für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen

Region/Berlin – Ressortabstimmung zum novellierten Umweltbonus eingeleitet. Ende vergangener Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26. Juli 2022 verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.