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Osterausflüge ins Grüne – Die Wälder in Nordrhein-Westfalen genießen und verstehen

Region/Düsseldorf – Der Wald in Nordrhein-Westfalen ist ein Ort der Erholung für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen. Zum Durchatmen und Auftanken. Mehr als 50.000 Kilometer ausgewiesene Wanderwege im Land bieten Möglichkeiten für ein individuelles Naturerleben. Gerade an und um die Osterfeiertage zieht es noch mehr Besucherinnen und Besucher in den Wald als sonst. Doch dabei sehen sie auf ihren Spaziergängen und Wanderungen nicht nur starke, gesunde Bäume, sondern auch weite Flächen, auf denen Bäume abgestorben sind. Sie führen vor Augen, dass der Wald unsere Unterstützung braucht. Der Borkenkäferbefall, Trockenheit und Hitze schaden seit Jahren dem Wald – 136.000 Hektar der insgesamt 935.000 Hektar Wald sind sogenannte Schadflächen. Das soll nicht so bleiben – als Ergänzung zur Naturverjüngung werden auf vielen Flächen bereits neue junge Bäume gepflanzt.

Forstministerin Silke Gorißen: „Unser Wald in Nordrhein-Westfalen ist auch zum Genießen da – es gibt wunderbare Waldwege und Aussichtspunkte, auf denen man richtig Durchatmen kann. Der Wald braucht aber unsere Unterstützung, das ist vor allem an den vielen Schadflächen offensichtlich. Die Waldflächen, die dem Land gehören, werden schon in vielen Teilen aufgeforstet – große Flächen des Waldes sind in Nordrhein-Westfalen aber in Privatbesitz. Deshalb stellen wir Förderprogramme und Fachberatung bereit, um private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dabei zu unterstützen, auf den geschädigten Waldflächen Mischwälder anzulegen, die auch im Klimawandel Bestand haben. Wir alle sind als Besucherinnen und Besucher des Waldes gebeten, uns rücksichtsvoll zu verhalten – ganz besonders im Frühling, wenn viele Tiere ihre Jungen großziehen, denn auch durch achtloses Verhalten wird der Wald geschädigt.“

Bei einem Waldbesuch gibt es einige Punkte zu beachten:

Bitte Umsicht – junge Bäume brauchen besonderen Schutz:

Diese meist zarten Jungpflanzen bilden den Beginn einer neuen klimaresilienten Waldgeneration. Deshalb ist es wichtig, vorhandene Absperrungen zu respektieren und auf den Wegen zu bleiben. Zudem kann es passieren, dass Wege ganz gesperrt werden, weil Bäume gefällt werden müssen. In diesem Fall bedeutet die Missachtung der Absperrung Lebensgefahr.

Holzstapel können gefährlich werden:

An vielen Wegen liegen Stämme zu hohen Stapeln aufgeschichtet. Diese sogenannten Polter sind keine Kletterberge. Die lose gestapelten Stämme können jederzeit ins Rutschen kommen und zur Gefahr werden.

Ruhe für den Nachwuchs der Waldtiere – Hunde an die Leine:

Ostern fällt zudem in die Zeit, die Forstleute als Brut- und Setzzeit bezeichnen. Überall in den Dickungen ziehen die Tiere des Waldes ihren Nachwuchs groß und brauchen vor allem Ruhe. Deshalb müssen auch Hunde auf dem Weg bleiben – am besten an der Leine.

Wanderparkplätze nutzen:

Ist der angesteuerte Wanderparkplatz überfüllt, dürfen nicht die angrenzenden Waldwege zugeparkt werden. Das sind oft die einzigen Rettungswege, über die Feuerwehr und Rettungswagen zu den Waldbesucherinnen und Waldbesuchern gelangen können, die Hilfe brauchen.

Rauchen und Grillen verboten:

Übrigens: Im Wald herrscht ab März Rauchverbot. Grillen ist ganzjährig verboten. Waldbrände sind nicht nur im Hochsommer eine Gefahr.

Bei der Planung der Osterspaziergänge kann der Link zu unserer digitalen Wanderkarte helfen, auf der auch Parkplätze eingezeichnet sind: www.wald.nrw/wege.

Für Kinder kann ein Waldspaziergang – neben der Eiersuche – noch interessanter und spannender gestaltet werden.  Auf der Seite www.wald.nrw/spiele haben Waldpädagoginnen und Waldpädagogen von Wald und Holz NRW einige Spiele zusammengestellt, die Kindern Spaß machen.

Mehr Informationen unter: https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-erleben/verhalten-im-wald

 

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Rheinland-Pfalz fördert Wiederaufbau kommunaler Brücken zu 100 Prozent

Region/Mainz – Die von der Flut betroffenen Kommunen können alle ihre zerstörten oder beschädigten Brücken hochwasserangepasst sanieren oder neu bauen. Sie erhalten dafür eine vollständige Förderung aus dem Wiederaufbaufonds. Das hat das Innenministerium mit einer Handreichung zur finanziellen Förderung des Wiederaufbaus von kommunalen Brückenbauwerken klargestellt, die in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und dem Klimaschutzressort erstellt wurde. Die Handreichung ergänzt das kürzlich durch das Verkehrsministerium vorgestellte Gestaltungshandbuch für Brücken im Ahrtal um die Rahmenbedingungen der Finanzierung aus Wiederaufbaumitteln. Die Erläuterungen gelten für alle von den Schäden betroffenen Regionen.

„Mit unseren Erläuterungen geben wir den Kommunen Sicherheit bei der Finanzierung und Planung ihrer Brücken. Der Fördersatz beträgt dabei grundsätzlich 100 Prozent der förderfähigen Kosten – der komplette Wiederaufbau von Brücken wird also aus dem Aufbauhilfefonds finanziert“, sagte Innenminister Michael Ebling. Die Erläuterung beantworte die wesentlichen Fragen zur Förderung des Wiederaufbaus von sanierungsfähigen, nicht mehr sanierungsfähigen und völlig zerstörten kommunalen Brücken.

„Brücken sind ein sehr sensibles Thema, weil sie gerade im Ahrtal erheblichen Anteil am Ausmaß des Schadens hatten. Oftmals sind sie außerdem ein wichtiger Ausgangspunkt für den Wiederaufbau weiterer kommunaler Straßen und Gebäude. Mit dem Wiederaufbaufonds ist die Förderung eines risikoangepassten und nachhaltigen Wiederaufbaus der gemeindlichen Brücken gesichert. Konkret heißt das, dass Fragen des hochwasser- und risikoangepassten Bauens Beachtung finden. Eine Vorgabe für einen Eins-zu-Eins-Wiederaufbau zerstörter Brücken gibt es von Land oder Bund aus gutem Grund nicht“, so Ebling. Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch der Ersatzneubau an anderer Stelle förderfähig.

Die von der Flut betroffenen Kommunen hatten im Austausch mit dem Land signalisiert, dass Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Förderung des Wiederaufbaus ihrer Brücken besteht. Um die Kommunen hier zu unterstützen und ein einheitliches Verständnis bezüglich der Förderfähigkeit kommunaler Brückenbauwerke herbeizuführen, wurde die klarstellende Erläuterung angefertigt. Ergänzend zur Handreichung wird das Land eine digitale Informationsveranstaltung mit den beteiligten Ressorts für alle kommunalen Akteure anbieten. Ein Flussdiagramm fasst zudem nachvollziehbar zusammen, wie die Förderung des Wiederaufbaus von Brücken in der Praxis abläuft.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Bislang wurden für die Wiederherstellung der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz Förderungen in Höhe von rund 373 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt.

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Der fehlende Lückenschluss kostet die Unternehmen in der Eifel seit vielen Jahren Unmengen an Zeit und Geld

Region/Trier – A1-Lückenschluss muss oberste Priorität haben – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses grundsätzlich, durch Festschreibung eines überragenden öffentlichen Interesses, künftig auch mehr Tempo in die Genehmigungsverfahren wichtiger Straßenprojekte zu bringen. Ein solcher Schritt ist aus Sicht der Region Trier daher auch für den seit Jahrzehnten geforderten und geplanten A1-Lückenschluss in der Eifel überfällig. Er ist nicht nur für die unmittelbar betroffene Region, sondern für große Teile Deutschlands und Europas von zentraler Bedeutung.

„Der fehlende Lückenschluss kostet die Unternehmen in der Eifel seit vielen Jahren Unmengen an Zeit und Geld für vermeidbare Umwegfahrten. Es darf keine Chance zur Beschleunigung des Projektes ungenutzt bleiben. Den regionalen Unternehmen wurde seinerzeit der Lückenschluss versprochen und wir fordern ihn nachdrücklich ein“, sagt Dr. Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier.

Bleibt es bei den im Koalitionsausschuss abgestimmten Bedarfsplan-Kategorien „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) und „Laufende und fest disponierte Vorhaben-Engpassbeseitigung“ (FD-E) wird sich die Hoffnung der Region zur Aufnahme des Lückenschlusses in die Projektliste wohl nicht erfüllen. Sofern der von Bund und Land zugesagte Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Kelberg und Adenau bis zur Jahresmitte tatsächlich erfolgt, wäre dieser Verzicht eventuell zu verkraften. Der Weg bis zum vollständigen Lückenschluss ist jedoch noch lang und bedarf daher weiterhin einer breiten und engagierten Unterstützung. „Hier sehen wir Bund und Land gemeinsam mit der Autobahn GmbH in der Pflicht, das Projekt mit vollem Einsatz fortzuführen und endlich auch zügig abzuschließen“, so Glockauer.

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RLP ermöglicht mit KIPKI die Förderung von so genannten „Balkonkraftwerken“ für Mietwohnungen

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit KIPKI packen wir Klimaschutz mit 250 Millionen Euro für die Kommunen schnell, konkret und wirksam an. „Die Klimawende entscheidet sich auch vor Ort, die Kommunen haben dabei eine zentrale Rolle. Mit KIPKI, unserem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, geben wir unseren Kommunen in Rheinland-Pfalz mit 250 Millionen Euro Landesgeld den nötigen Rückenwind, um ganz konkrete Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Landtag von Rheinland-Pfalz bei der Einbringung des Gesetzes. „Noch nie gab es so viel Geld für den Klimaschutz in den Kommunen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. Damit packe die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz den Klimaschutz schnell, konkret und wirksam an. „Wenn wir gemeinsam noch schneller handeln, bewältigen wir die Klimakrise! Wir können gemeinsam den Unterschied machen ganz konkret – in jedem Dorf, in jeder Stadt. Denn auch der Klimaschutz lebt vom Mitmachen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Sie verwies auch auf die Solaroffensive der Ampel-Fraktionen, mit der Photovoltaik auf Dächern, entlang der Autobahnen und auf Freiflächen massiv angekurbelt wird.

Das Besondere am ressortübergreifenden KIPKI-Förderprogramm sei nicht nur seine hohe Fördersumme, sondern seine Einfachheit. Die Kommunen wählten aus einer breit angelegten Maßnahmenliste ohne kommunalen Eigenanteil aus, was vor Ort sinnvoll und gut umzusetzen sei. Zum Beispiel Projekte zur nachhaltigen Wärmeversorgung, energetischen Sanierung von Gebäuden, Starkregenschutz und Wasserrückhaltung in Wäldern, Entsiegelungsprogramm für mehr Grün oder innovative Mobilitäts- und Sharing-Angeboten. „Dabei setzen wir bewusst darauf, dass Klimaschutzmaßnahmen vor allem an den Orten realisiert werden, die viele Menschen nutzen: In Kitas und Schulen, Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Freizeiteinrichtungen und Verwaltungen,“ erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Wir ermöglichen die Förderung von so genannten „Balkonkraftwerken“ für Mietwohnungen, so die Ministerpräsidentin weiter. „Alle sollen mitmachen können. Deswegen schaffen wir eine Möglichkeit, durch die Mieter und Mieterinnen die Energiewende unterstützen und Kosten sparen können. Das entspricht dem Gedanken von Klimaschutz für alle.“

Ziel sei, dass Landkreise, kreisfreie Städte und Verbandsgemeinden ihre Projekte ab dem 1. Juli 2023 rein digital beantragen könnten. „Ich ermuntere unsere Kommunen aus voller Überzeugung: Machen Sie sich jetzt schon Gedanken, was Sie mit den KIPKI-Mitteln bewirken wollen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die kommunale Klimaoffensive sei ein Gemeinschaftsprojekt der Ampel-Regierung und es ein Vorzeigeprojekt, dankte die Ministerpräsidentin ausdrücklich den Ministerinnen Katrin Eder und Daniela Schmitt sowie den kommunalen Spitzenverbänden für die Erarbeitung des Programms.

„Ich kenne auch die Momente der Ohnmacht angesichts der Prognose des Weltklimarats und ich weiß, dass viele glauben, sie könnten nichts tun. Aber das stimmt nicht: Wir – jeder und jede – hat es in der Hand daran mitzuwirken, die Menschheitsaufgabe Klimaschutz zu schaffen“, verwies Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf den aktuellen Bericht des Weltklimarats. Es gebe Lösungen und Grund für Zuversicht. Rheinland-Pfalz habe sich schon früh entschlossen, einen klaren politischen Schwerpunkt zu legen. „Wir wollen Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 erreichen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Um das zu schaffen, leiten wir auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen ein. Wir wollen mit KIPKI erreichen, dass unsere Städte und Gemeinde lebenswert bleiben und in Zukunft klimafreundlich und nachhaltig sind. Die Kommunen zeigen dies längst, diesen Anstrengungen wollen wir einen Booster geben.“ KIPKI gehe gemeinsam mit dem Kommunalen Klimapakt (KKP), dem Beratungsprogramm für Kommunen, einher, der am 1. März 2023 erfolgreich gestartet ist.

Klimaschutzministerin Katrin Eder erklärte anlässlich der Gesetzeibringung: „Die globale Erderwärmung führt zu immer drastischeren Konsequenzen wie Dürresommern, sterbenden Wäldern und Extremwettereignissen. Daher ist jeder Cent gut investiert, den wir für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels einsetzen. Das 250-Millionen-Euro-Landesprogramm KIPKI ermöglicht hier entscheidende Investitionen in den Kommunen, von denen jede Rheinland-Pfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer profitiert. Von den 250 Millionen Euro Gesamtbudget werden allein 180 Millionen Euro unbürokratisch aus dem Haushalt des Klimaschutzministeriums für Investitionen zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird pauschal pro Einwohner verteilt. Um es den Kommunen möglichst einfach zu machen, hat die Landesregierung bewusst diesen unbürokratischen Weg gewählt. Zugleich erhalten die Kommunen eine gute fachliche Begleitung und Beratung – etwa durch die rheinland-pfälzische Energieagentur.“

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt erklärte: „Der KIPKI-Wettbewerb sucht die besten Ideen für Innovationen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes“. Sie wolle mit den insgesamt 60 Millionen Euro, die für den KIPKI-Wettbewerb zur Verfügung stehen, innovationsgetriebene Leuchtturmprojekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Entwicklung und Umsetzung fördern. „So ergänzt der Wettbewerb die Förderung über die Positivliste, indem er KIPKI auch für vollkommen neue Ansätze aus der kommunalen Familie öffnet“, sagte die Wirtschaftsministerin. Besonderer Bedeutung komme – angesichts der energiepolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres – der Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten rund um das Thema Wasserstoff zu: „Wir erleben, wie massiv sich die Energiekrise auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft auswirkt. In dieser Zeit müssen wir alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und damit gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze für viele Menschen zu erhalten. Nachhaltige Energie muss sich für unsere Wirtschaft rechnen – für den Ein-Mann-Betrieb im Handwerk, für den industriellen Mittelstand genauso wie für den Großkonzern“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Wasserstoff sei eine Schlüsseltechnologie, um ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit zu vereinbaren.

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Stadt Euskirchen unterzeichnet Vertrag für Rathaus-Neubau – Kosten in Höhe von 58 Millionen Euro

Euskirchen – Am heutigen Donnerstag, 30. März, wurde der Vertrag zwischen der Stadt Euskirchen und dem nordrhein-westfälischen Familienunternehmen Depenbrock über den Neubau des Euskirchener Rathauses unterzeichnet. Der Generalunternehmer plant, das neue Verwaltungsgebäude 2026 schlüsselfertig zu übergeben.

Das neue Rathaus wird vier Geschosse besitzen und einen Innenhof umschließen. Grafik: Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB | Visualisierung: Maximilian Illing

Das Rathaus wird im südlichen Bahnhofsumfeld („City-Süd“) von Euskirchen errichtet. Das zu errichtende Rathausgebäude bündelt die wesentlichen städtischen Verwaltungsfunktionen und wird zukünftig auf ca. 15.000 Quadratmetern zeitgemäße Räumlichkeiten für rd. 365 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung bieten. Gestaltet wurde das Areal durch das Architekturbüro Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB.

Neben der langjährigen Erfahrung des Unternehmens in der Planung- und dem Bau schlüsselfertiger Verwaltungsgebäude für die öffentliche Hand kann die Firma Depenbrock auch eine hohe eigene Planungskompetenz im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung, Tragwerksabteilung und Nachhaltigkeitszertifizierung vorweisen.

„Mit dem Bau des neuen Rathauses fällt der Startschuss für die Umgestaltung der City-Süd. Damit bekommen nicht nur die Mitarbeitenden sowie die Menschen in Euskirchen ein neues und modernes Rathaus für ihre Belange, das Projekt läutet auch eine deutliche Aufwertung des gesamten Areals ein“, so Bürgermeister Sacha Reichelt.

Das neue Rathaus wird vier Geschosse besitzen und einen Innenhof umschließen. Der Haupteingang führt in eine zweigeschossige lichtdurchflutete Halle, von der aus die Bürgerinnen und Bürger zu allen höher frequentierten Anlaufstellen geführt werden.

Darüber hinaus wird sich das neue Rathaus durch eine exzellente Energiebilanz auszeichnen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das Gebäude wird über eine mechanische Zu- und Abluftanlage inkl. Wärmerückgewinnung verfügen und erhält zudem eine Betonkernaktivierung zur Grundheizung und Grundkühlung. Weite Teile des Daches werden mit PV-Anlagen mit einem Jahresertrag von mehr als 100.000 kWh bedeckt. Eine unabhängige Zertifizierung in Gold nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt.

Die Kosten für das Großprojekt belaufen sich auf circa 58 Millionen Euro. Die Bauphase soll von November 2023 bis Juni 2026 laufen. „Diese Planung basiert auf unserer Kompetenz und Erfahrung. Wir sind mehr als zuversichtlich, den Euskirchener Bürgerinnen und Bürgern ihr neues Rathaus in der Zeit und in den Kosten übergeben zu können“, so Jörn Henrik Depenbrock, Gesellschafter und Geschäftsführer bei Depenbrock Bau.

 

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Bauernpräsident Horper kritisiert – Landwirtschaft ist Verlierer der aktuellen Ampel-Beschlüsse

Region/Koblenz – PV-Anlagen gehören auf Dächer und versiegelte Flächen – nicht auf Äcker. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, kritisiert die Ergebnisse der Koalitionsgespräche heftig: „Die Landwirtschaft und der ländliche Raum fallen den Beschlüssen der Ampelkoalition zum Opfer.

Bereits jetzt ist es für die Landwirtschaft ausgesprochen schwierig den enormen Flächenbedarf für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) zu verkraften, um weiterhin Lebensmittel, netzstabilisierende Bioenergie und Rohstoffe erzeugen zu können. PV-Anlagen gehören auf Dächer und versiegelte Flächen, nicht auf Äcker und Grünland – auch nicht neben den Autobahnen und den Schienen. Die Pläne der Bundesregierung treffen die Landwirtschaft ins Mark. Die Flächen fehlen am Ende der Lebensmittelerzeugung und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit,“ macht Horper klar.

Völlig unverständlich ist laut Horper, dass für die Errichtung umweltfreundlicher Freiflächen-Photovoltaikanlagen naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen hinzunehmen seien: „Ausgleichsleistungen für den Ausbau erneuerbarer Energien sind unsinnig und ein Schlag ins Gesicht aller Bauernfamilien. Es dürfen für den Ausbau erneuerbarer Energien den Landwirten nicht zusätzlich Acker- und Grünlandflächen entzogen werden.“

Bauernpräsident Horper kritisiert weiter, dass die Koalition völlig verkenne, dass der ländliche Raum auch in Zukunft eine schlagkräftige Infrastruktur und gut ausgebaute Straßen benötige. Dieser Aspekt fehle im Beschluss der Ampel völlig. Horper: „Die Ampelkoalition hat die Menschen auf dem Land vergessen!“

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Sichere Tiertransporte – Gemeinsame Schulung von Amtstierärzten und Polizei im Kreis Düren

Düren – Tierärztinnen und Tierärzte der Veterinärämter aus ganz NRW haben gemeinsam mit der Polizei zwei Tage lang im Kreis Düren eine Fortbildung zu Kontrollen bei Tiertransporten besucht. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Zusammenarbeit mit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren.

Neben theoretischen Inhalten wie beispielsweise zu aktuellen Rechtslagen zum Transport von Nutz- und Haustieren, die vom Referenten Dr. Alexander Rabitsch vermittelt wurden, konnten die rund 30 Teilnehmenden auch praktische Erfahrungen sammeln. Zu den Gästen zählte auch die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn.

Bei den Verkehrskontrollen mit der Polizei vor Ort wurden sowohl Rinder- als auch ein Pferdetransport angehalten, intensiv überprüft und Verstöße ausfindig gemacht. Die ausgebuchte Veranstaltung im Sinne des Tierschutzes zeigte sich in Theorie und Praxis für alle Teilnehmenden als gelungene Fortbildung und stärkt noch einmal die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

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Drei von vier Steuererklärungen in NRW wurden 2022 digital eingereicht

Region/Düsseldorf – Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen betreuen insgesamt rund sieben Millionen Einkommensteuerfälle. Im Jahr 2022 sind bei den Finanzämtern 75 Prozent – also rund 4,9 Millionen – Erklärungen elektronisch abgegeben worden. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Rekordwert aufgestellt. In den vergangenen Jahren ist der Anteil der digitalen Steuererklärungen kontinuierlich gestiegen: 2020 lag er noch bei rund 68 Prozent und 2019 bei rund 64 Prozent.

„Die steigende Quote bei der digitalen Abgabe der Steuererklärung spricht für sich“, sagt Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Die Digitalisierung von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids hat für alle Seiten klare Vorteile.“

Mitte März haben die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 begonnen.

Mit ELSTER profitieren die Bürgerinnen und Bürger beim Ausfüllen ihrer Erklärung von umfassenden Erleichterungen: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert. Außerdem können Anträge, wie zum Beispiel ein Antrag auf Steuerklassenwechsel, einfach von zuhause aus erledigt werden.

„Wir wollen den Service von ELSTER noch weiter verbessern“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Damit steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Online-Finanzamt zur Verfügung, mit dem sie so einfach, sicher und schnell wie möglich mit ihrem Finanzamt kommunizieren können.“

Das Angebot die Steuererklärung digital zu erledigen, haben auch die meisten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen genutzt. Rund 90 Prozent der Grundsteuererklärungen sind elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen.

Seit kurzem steht außerdem die neue App MeinELSTER+ zur Verfügung, mit der Belege das ganze Jahr über bequem per Smartphone eingescannt, die Beträge automatisch erfasst und später bei Bedarf an das Finanzamt übermittelt werden können.

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Neue Wasserstoff-Ausstellung im Kreis Dürener Forum „Seen & Entdecken“

Düren – In einer interessanten neuen Ausstellung zeigt der Kreis Düren, welch‘ große Rolle das Thema Wasserstoff (H2) in der Region spielt. Seit vielen Jahren engagiert sich der Kreis für diese Zukunftstechnologie und treibt zahlreiche Projekte voran.

„Wir möchten den Menschen zeigen, worum es genau geht und warum es sich lohnt, auf die Karte Wasserstoff zu setzen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Die Ausstellung wird präsentiert im Kreis Dürener Forum „Seen & Entdecken“ (Bismarck-Quartier, Moltkestraße 39) und zeigt die zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten von H2 im Kreis Düren.

An der Ausstellung beteiligt ist auch die Europaschule Langerwehe, die sich seit langem im Rahmen des Projektes „Jugend gestaltet den Strukturwandel“ mit Wasserstoff beschäftigt. Ein großes, aus Lego gebautes Modell des Jülicher Helmholtz Clusters Wasserstoff zieht zusätzliche Blicke auf sich. Es zeigt einen Wasserstoffkreislauf von der Produktion bis zum Verbrauch. Zudem informieren unterschiedliche Schautafeln über H2, unter anderem über die enorm positiven Arbeitsplatzeffekte in der Region.

Der Kreis Düren stellt schon bald selbst umweltfreundlichen, also grünen Wasserstoff her und wird ihn unter anderem für seine Busse und Züge nutzen; die erste Wasserstofftankstelle ist bereits im Gewerbegebiet „Im Großen Tal“ eröffnet, weitere folgen. Im Sommer wird die H2-Ausstellung im Forum weiter ausgebaut, so dass ein überregional bedeutendes Wasserstoffkompetenzzentrum entsteht. Geöffnet ist das Forum montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr.

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Neues Landesfinanz-Kriminalamt (LFK) in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Die großen Fälle im Visier – Nordrhein-Westfalen zieht Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in neuer Zentralbehörde zusammen – Minister Dr. Optendrenk: Ein Schnellboot für die Steuerfahndung: maßgeschneidert, stark, wendig und agil

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf und wird noch schlagkräftiger. Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung soll künftig zentral im neuen Landesfinanzkriminalamt (LFK) erfolgen bzw. von dort koordiniert werden. „In unserem neuen LFK bündeln wir die besondere Expertise und die erforderlichen Kompetenzen, um landesweit schnell und effektiv gegen die ,großen Fische‘ vorgehen zu können und ihnen das Handwerk zu legen“, sagte Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk am gestrigen Donnerstag, 23. März 2023, bei der Vorstellung der künftigen Organisation der NRW-Steuerfahndung. „Wer den Fiskus betrügt, betrügt die Masse der redlichen Steuerzahler.“

Das neue Landesfinanzkriminalamt tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Anders als die übrigen STRAFA-FÄ wird es nicht nur lokal bzw. regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. Durch diese Bündelung von Know-How und Ressourcen wird sichergestellt, dass die bedeutenden Fälle zentral durch Expertinnen und Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden. „Die Kriminellen machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt. Auch in dieser Hinsicht erleichtert die neue Organisationsstruktur ein effektives Durchgreifen bei den Ermittlungen“, stellt Minister Dr. Optendrenk klar. Gleichzeitig werden die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet. Damit ähnelt die neue Struktur der Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.

„In unseren Steuerfahndungsämtern wird hervorragende Arbeit geleistet. Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche gut aufgestellt. Die Expertise unserer Fahnderinnen und Fahnder ist bundesweit anerkannt und wird auch von anderen Behörden regelmäßig im Wege der Amtshilfe in Anspruch genommen. Die Verbesserung des strukturellen Rahmens soll dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit unter noch besseren Bedingungen fortsetzen und ausbauen können. Klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse sind ein entscheidendes Kriterium für eine effektive Ermittlungsarbeit“, erläutert Minister Dr. Optendrenk den Hintergrund.

Die in der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus tätigen Ermittlerinnen und Ermittler aus der Steuerverwaltung sollen ebenso wie die Sondereinheiten der Steueraufsicht (ARES) und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) Teil des neuen Landesfinanzkriminalamts werden. Durch die Zusammenführung dieser Sonderstellen können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Weitere Zuständigkeiten werden die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“ sein.

Die im Länderverbund bislang einzigartige Herangehensweise führt zu deutlich kürzeren Wegen und effektiveren Abstimmungsprozessen und folgt konsequent dem Ermittlungsgrundsatz „Follow the Money“. Dies vereinfacht die Ermittlungen und ermöglicht insbesondere auch die schnellere Fortentwicklung forensischer Ermittlungsarbeit sowie die Prüfung und den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsmethoden wie z. B. den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. „Unsere Erfahrungen aus der Arbeit der Task Force haben überzeugt: Vernetztes Arbeiten und interdisziplinäre Ermittlungsansätze verbessern die Ermittlungserfolge“, so Dr. Optendrenk. Mit dem neuen LFK soll dieser Ansatz jetzt in Nordrhein-Westfalen in die Fläche getragen werden. Der Minister vergleicht die Jagd auf Steuerkriminelle, Geldwäscher und Cyberkriminelle mit der Jagd auf Piraten: „Wenn man auf dem Ozean Piraten jagt, macht man das ja auch nicht mit einem Tanker, sondern mit einem Schnellboot. Deshalb bekommt die Steuerfahndung mit dem LFK jetzt ein solches Schnellboot: maßgeschneidert, starke Maschine, wendig und agil.“

Steuerhinterziehung ist zunehmend ein äußerst komplexes Phänomen, wie die Umsatzsteuer-Karusselle oder Cum-Ex-Ermittlungen zeigen. Oftmals wird Steuerhinterziehung auch zusammen mit außersteuerlichen Delikten begangen. „Aber nicht nur die Kriminellen bewegen sich. Auch die Steuerverwaltung passt sich an die geänderten Rahmenbedingungen an. Unser neues LFK ist ein weiterer entschiedener Schritt. Eine Aufgabe, die wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit in geeigneter Form angehen müssen“, stellt Dr. Optendrenk klar. „Daher haben wir die Bekämpfung von Steuerkriminalität und Geldwäsche auch zum Leitthema der Jahresfinanzministerkonferenz 2023 in Münster gemacht.“

Die Gründung eines zentralen Landesfinanzkriminalamtes trägt auch Fortentwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung. Einrichtungen und Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder Europol benötigen bei immer komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung.

Die weiteren organisatorisch und fachlich erforderlichen Schritte bis zur Einrichtung des Landesfinanzkriminalamtes werden durch einen Aufbaustab von Expertinnen und Experten aus Ministerium, Oberfinanzdirektion und Steuerfahndung unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig koordiniert und umgesetzt.

Wichtig sei, so der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, dass die bisherigen Strafsachenämter weiterhin für die übrigen Fälle von Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig sind und wie bisher auch vor Ort präsent bleiben. „Die einzelnen Standorte der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bleiben erhalten. Die lokale Präsenz hat sich bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen vor Ort bewährt“. Die STRAFA-FÄ arbeiten künftig eng mit dem neuen LFK zusammen. „Ein Fokus liegt nun darauf, die Rahmen- und Ermittlungsbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch ein attraktiver und zentral gelegener Standort für das neue LFK sowie eine gute technische Ausstattung, die einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und dem interdisziplinären und vernetzten Arbeitseinsatz Rechnung trägt“, so Dr. Günnewig weiter. Ziel sei es, den Expertinnen und Experten auch Co-Working-Plätze und andere offene Konzepte zu ermöglichen, bei denen nach Möglichkeit mit einem Wechsel ins LFK kein Ortswechsel verbunden ist.

Hintergrund:

Fakten zur Steuerfahndung NRW

Die Steuerfahndung NRW ist die bundesweit größte Steuerfahndung. Ausgestattet mit über 600 Stellen für Fahnderinnen und Fahnder in zehn STRAFA-FÄ und Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force, ARES oder ZEUS wird im Land ermittelt, um Steuerhinterziehung und ähnliche Delikte zu verfolgen.

Die Steuerfahndung NRW konnte im Jahr 2021 Mehrsteuern in Höhe von rund 780 Millionen Euro verbuchen.

Beispiele zur erfolgreichen Arbeit der Steuerfahndung NRW:

Task Force:

Das bundesweit einzigartige Team aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung ist ein Vorzeigeprojekt. Mit dem Ermittlungsprinzip „Follow the Money“ hat die 2018 gegründete ressortübergreifende Sonderermittlungseinheit zahlreiche wichtige Ermittlungsverfahren angestoßen, die bereits in Gerichtsurteile gegen international vernetzte Kriminelle mündeten. Sie spürt kriminelle Clans auf, identifiziert die Geldströme internationaler Terroristen, bekämpft Organisierte Kriminalität (Beispiel Mafia) und geht auch gegen Sozialversicherungsbetrüger vor.

EG Ukraine:

Die Steuerfahndung NRW ist die einzige Steuerfahndung in Deutschland, die – gemeinsam mit dem BKA – fester Bestandteil der Ermittlungsgruppe (EG) Ukraine ist. Die EG Ukraine ist von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beauftragt, Ermittlungen gegen bislang unbekannte russische Staatsbürger wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung zu führen. Hauptschwerpunkt der EG Ukraine ist derzeit ein Großverfahren gegen einen russischen Oligarchen.

Cybercrime:

Auch im Bereich Cybercrime verfügen die nordrhein-westfälischen Fahnderinnen und Fahnder über Spezialistenwissen. Mit ihrer digitalen Expertise sind sie geschätzte Ansprechpersonen auf Landes- und Bundesebene. Denn auch bei der Verfolgung von (Steuer-)Straftaten spielt die digitale Welt eine immer größere Rolle. Kryptowährungen sind im Darknet ein gängiges Zahlungsmittel, sodass auch hier die Nachverfolgung von Finanzströmen einen wichtigen Ermittlungsansatz darstellt.

Cum-Ex:

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen in den STRAFA-FÄ NRW wurde die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle konsequent vorangetrieben. Sie legten den Grundstein für die ersten Verurteilungen. So konnte das Landgericht Bonn bereits vier Cum-Ex-Verfahren abschließen, drei davon sind mittlerweile rechtskräftig. Erstmalig wurde damit die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften in Deutschland festgestellt.

Weitere wichtige Erfolge konnte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung bei der Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere beim sogenannten Hawala-Banking oder gemeinsam mit dem Zoll im Bereich der Bargeldkontrolle erzielen.