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Neues Landesfinanz-Kriminalamt (LFK) in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Die großen Fälle im Visier – Nordrhein-Westfalen zieht Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime in neuer Zentralbehörde zusammen – Minister Dr. Optendrenk: Ein Schnellboot für die Steuerfahndung: maßgeschneidert, stark, wendig und agil

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf und wird noch schlagkräftiger. Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung soll künftig zentral im neuen Landesfinanzkriminalamt (LFK) erfolgen bzw. von dort koordiniert werden. „In unserem neuen LFK bündeln wir die besondere Expertise und die erforderlichen Kompetenzen, um landesweit schnell und effektiv gegen die ,großen Fische‘ vorgehen zu können und ihnen das Handwerk zu legen“, sagte Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk am gestrigen Donnerstag, 23. März 2023, bei der Vorstellung der künftigen Organisation der NRW-Steuerfahndung. „Wer den Fiskus betrügt, betrügt die Masse der redlichen Steuerzahler.“

Das neue Landesfinanzkriminalamt tritt organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Anders als die übrigen STRAFA-FÄ wird es nicht nur lokal bzw. regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. Durch diese Bündelung von Know-How und Ressourcen wird sichergestellt, dass die bedeutenden Fälle zentral durch Expertinnen und Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden. „Die Kriminellen machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt. Auch in dieser Hinsicht erleichtert die neue Organisationsstruktur ein effektives Durchgreifen bei den Ermittlungen“, stellt Minister Dr. Optendrenk klar. Gleichzeitig werden die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet. Damit ähnelt die neue Struktur der Arbeitsaufteilung zwischen Landeskriminalamt und lokalen Polizeibehörden.

„In unseren Steuerfahndungsämtern wird hervorragende Arbeit geleistet. Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche gut aufgestellt. Die Expertise unserer Fahnderinnen und Fahnder ist bundesweit anerkannt und wird auch von anderen Behörden regelmäßig im Wege der Amtshilfe in Anspruch genommen. Die Verbesserung des strukturellen Rahmens soll dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit unter noch besseren Bedingungen fortsetzen und ausbauen können. Klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse sind ein entscheidendes Kriterium für eine effektive Ermittlungsarbeit“, erläutert Minister Dr. Optendrenk den Hintergrund.

Die in der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus tätigen Ermittlerinnen und Ermittler aus der Steuerverwaltung sollen ebenso wie die Sondereinheiten der Steueraufsicht (ARES) und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) Teil des neuen Landesfinanzkriminalamts werden. Durch die Zusammenführung dieser Sonderstellen können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Weitere Zuständigkeiten werden die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“ sein.

Die im Länderverbund bislang einzigartige Herangehensweise führt zu deutlich kürzeren Wegen und effektiveren Abstimmungsprozessen und folgt konsequent dem Ermittlungsgrundsatz „Follow the Money“. Dies vereinfacht die Ermittlungen und ermöglicht insbesondere auch die schnellere Fortentwicklung forensischer Ermittlungsarbeit sowie die Prüfung und den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsmethoden wie z. B. den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. „Unsere Erfahrungen aus der Arbeit der Task Force haben überzeugt: Vernetztes Arbeiten und interdisziplinäre Ermittlungsansätze verbessern die Ermittlungserfolge“, so Dr. Optendrenk. Mit dem neuen LFK soll dieser Ansatz jetzt in Nordrhein-Westfalen in die Fläche getragen werden. Der Minister vergleicht die Jagd auf Steuerkriminelle, Geldwäscher und Cyberkriminelle mit der Jagd auf Piraten: „Wenn man auf dem Ozean Piraten jagt, macht man das ja auch nicht mit einem Tanker, sondern mit einem Schnellboot. Deshalb bekommt die Steuerfahndung mit dem LFK jetzt ein solches Schnellboot: maßgeschneidert, starke Maschine, wendig und agil.“

Steuerhinterziehung ist zunehmend ein äußerst komplexes Phänomen, wie die Umsatzsteuer-Karusselle oder Cum-Ex-Ermittlungen zeigen. Oftmals wird Steuerhinterziehung auch zusammen mit außersteuerlichen Delikten begangen. „Aber nicht nur die Kriminellen bewegen sich. Auch die Steuerverwaltung passt sich an die geänderten Rahmenbedingungen an. Unser neues LFK ist ein weiterer entschiedener Schritt. Eine Aufgabe, die wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit in geeigneter Form angehen müssen“, stellt Dr. Optendrenk klar. „Daher haben wir die Bekämpfung von Steuerkriminalität und Geldwäsche auch zum Leitthema der Jahresfinanzministerkonferenz 2023 in Münster gemacht.“

Die Gründung eines zentralen Landesfinanzkriminalamtes trägt auch Fortentwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung. Einrichtungen und Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder Europol benötigen bei immer komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung.

Die weiteren organisatorisch und fachlich erforderlichen Schritte bis zur Einrichtung des Landesfinanzkriminalamtes werden durch einen Aufbaustab von Expertinnen und Experten aus Ministerium, Oberfinanzdirektion und Steuerfahndung unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig koordiniert und umgesetzt.

Wichtig sei, so der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, dass die bisherigen Strafsachenämter weiterhin für die übrigen Fälle von Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig sind und wie bisher auch vor Ort präsent bleiben. „Die einzelnen Standorte der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bleiben erhalten. Die lokale Präsenz hat sich bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen vor Ort bewährt“. Die STRAFA-FÄ arbeiten künftig eng mit dem neuen LFK zusammen. „Ein Fokus liegt nun darauf, die Rahmen- und Ermittlungsbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch ein attraktiver und zentral gelegener Standort für das neue LFK sowie eine gute technische Ausstattung, die einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und dem interdisziplinären und vernetzten Arbeitseinsatz Rechnung trägt“, so Dr. Günnewig weiter. Ziel sei es, den Expertinnen und Experten auch Co-Working-Plätze und andere offene Konzepte zu ermöglichen, bei denen nach Möglichkeit mit einem Wechsel ins LFK kein Ortswechsel verbunden ist.

Hintergrund:

Fakten zur Steuerfahndung NRW

Die Steuerfahndung NRW ist die bundesweit größte Steuerfahndung. Ausgestattet mit über 600 Stellen für Fahnderinnen und Fahnder in zehn STRAFA-FÄ und Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force, ARES oder ZEUS wird im Land ermittelt, um Steuerhinterziehung und ähnliche Delikte zu verfolgen.

Die Steuerfahndung NRW konnte im Jahr 2021 Mehrsteuern in Höhe von rund 780 Millionen Euro verbuchen.

Beispiele zur erfolgreichen Arbeit der Steuerfahndung NRW:

Task Force:

Das bundesweit einzigartige Team aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung ist ein Vorzeigeprojekt. Mit dem Ermittlungsprinzip „Follow the Money“ hat die 2018 gegründete ressortübergreifende Sonderermittlungseinheit zahlreiche wichtige Ermittlungsverfahren angestoßen, die bereits in Gerichtsurteile gegen international vernetzte Kriminelle mündeten. Sie spürt kriminelle Clans auf, identifiziert die Geldströme internationaler Terroristen, bekämpft Organisierte Kriminalität (Beispiel Mafia) und geht auch gegen Sozialversicherungsbetrüger vor.

EG Ukraine:

Die Steuerfahndung NRW ist die einzige Steuerfahndung in Deutschland, die – gemeinsam mit dem BKA – fester Bestandteil der Ermittlungsgruppe (EG) Ukraine ist. Die EG Ukraine ist von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beauftragt, Ermittlungen gegen bislang unbekannte russische Staatsbürger wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung zu führen. Hauptschwerpunkt der EG Ukraine ist derzeit ein Großverfahren gegen einen russischen Oligarchen.

Cybercrime:

Auch im Bereich Cybercrime verfügen die nordrhein-westfälischen Fahnderinnen und Fahnder über Spezialistenwissen. Mit ihrer digitalen Expertise sind sie geschätzte Ansprechpersonen auf Landes- und Bundesebene. Denn auch bei der Verfolgung von (Steuer-)Straftaten spielt die digitale Welt eine immer größere Rolle. Kryptowährungen sind im Darknet ein gängiges Zahlungsmittel, sodass auch hier die Nachverfolgung von Finanzströmen einen wichtigen Ermittlungsansatz darstellt.

Cum-Ex:

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen in den STRAFA-FÄ NRW wurde die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle konsequent vorangetrieben. Sie legten den Grundstein für die ersten Verurteilungen. So konnte das Landgericht Bonn bereits vier Cum-Ex-Verfahren abschließen, drei davon sind mittlerweile rechtskräftig. Erstmalig wurde damit die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften in Deutschland festgestellt.

Weitere wichtige Erfolge konnte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung bei der Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere beim sogenannten Hawala-Banking oder gemeinsam mit dem Zoll im Bereich der Bargeldkontrolle erzielen.