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Konstituierende Sitzung des Ethikbeirates Corona-Schutzimpfungen Rheinland-Pfalz

Region/Mainz/Berlin, 15.12.2020 – Die Ständige-Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes (RKI) hat vergangene Woche Beschlussempfehlungen zur COVID-19 Impfung zur Stellungnahme abgegeben. Klar ist, dass aufgrund der zu Beginn absehbar begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes nach seiner Zulassung, Priorisierungen zu Beginn seiner Verteilung vorgenommen werden müssen.

„Der Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz ist verbunden mit Fragen hinsichtlich der Umsetzung der fachlichen Empfehlungen der STIKO und ethischen Fragen bei der Priorisierung der Impfungen. Um diese Fragen zu erörtern und zu einem ausgewogenen und transparenten Vorgehen zu gelangen, habe ich einen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen ins Leben gerufen. Es freut mich, dass sich heute dieser Ethikbeirat in Rheinland-Pfalz zur konstituierenden Sitzung getroffen hat. Den Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen mit seiner exzellenten Besetzung an der Seite der Landesregierung zu wissen, wird für die komplexen Entscheidungen bei der Verteilung des Corona-Impfstoffes zu Beginn und darüber hinaus eine große Unterstützung sein“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der konstituierenden Videokonferenz des Ethikbeirates am heutigen Tag.

Den Vorsitz des Beirates übernimmt Professor Norbert W. Paul, Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. „Die Aufgabe, mit Kolleginnen und Kollegen über die Fachgrenzen hinweg einen beratenden Beitrag bei der medizinisch, ethisch und sozial bestmöglichen Umsetzung der Impfungen in Rheinland-Pfalz zu leisten, geht der Ethikbeirat mit großem Engagement an“, sagte Professor Nobert W. Paul.

In der konstituierenden Sitzung wurden grundlegende Fragestellungen diskutiert. Es bestand Einigkeit darin, dass vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen, ein besonders hohes arbeitsbedingtes Expositionsrisiko gegenüber SARS-CoV-2 haben oder aufgrund ihrer Tätigkeit in häufigem Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen stehen.

Bei der Diskussion wurde deutlich, dass die Umsetzung der ersten Impfungen in Rheinland-Pfalz getragen sein wird vom Prinzip der Solidarität und Gerechtigkeit, in einer ethisch komplexen Fragestellung.

Mitglieder des Ethikbeirats Corona-Schutzimpfungen

Univ.-Prof. Dr. Norbert W. Paul,

Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin im Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Prof. Dr. Johannes Brantl,

Lehrstuhl für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Trier

Prof. Dr. Karl-Bertram Brantzen,

Vorsitzender Ethikkomitee der Bezirksärztekammer Rheinhessen

Dr. Gertrud Greif-Higer, MAE,

Ärztliche Geschäftsführerin des Ethikkomitees der Universitätsmedizin Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Michael Jansky, MME,

Direktor des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz

Dr. med. Günther Matheis,

Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Univ.-Prof. Dr. med. Bodo Plachter,

Stellvertretender Direktor des Instituts für Virologie der Universitätsmedizin Mainz

Prof. Dr. Gerhard Robbers,

Minister a.D., ehem. Direktor des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier

Matthias Rösch,

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen

Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose,

Stellvertretende Leitung des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Fred Zepp,

Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz, Leitung AG Immunologie & Infektiologie

Dr. med. Ariane Zinke

Chefärztin der Geriatrischen Klinik St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen, Vorstandsmitglied Bundesverband Geriatrie

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Corona/COVID-19 – We want you: Corona-Impfzentren brauchen Ihre Unterstützung! Bisher über 800 Freiwillige

Region/Mainz, 14.12.2020 – Bundesweit werden derzeit Corona-Impfzentren im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Boden gestampft. Dies geschieht in der Erwartung, noch im Dezember über erste Impfstoffe zu verfügen. Die Vorgaben auf Bundes- und Landeseben lautet: Die Impfzentren haben am 15.12.2020 startklar zu sein. Dies gilt unabhängig davon, ob bzw. in welcher Menge am 15.12.2020 bereits Impfstoffe tatsächlich zugelassen bzw. verfügbar sind.

Die Verantwortung für den Betrieb obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wurde in die Steuerungsgruppe des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz berufen. Wir als Kammer haben die Aufgabe, den Impfzentren das pharmazeutische Knowhow sowie pharmazeutische Manpower zur Verfügung zu stellen. Und dafür haben wir Stand 04.12.2020 bereits knapp 700 Freiwillige!

Um es gleich vorweg zu sagen: Für diese bundes- bzw. landesweite Mega-Kraft-Anstrengung gibt es keine Blaupause. Es liegen keine komplett fertigen Pläne in irgendwelchen Schubladen. Und: Es gibt bisher mehr Fragen als Antworten. Auch bei uns. Auch in der ministeriellen Steuerungsgruppe, an der wir regelmäßig teilnehmen. Zuviel hängt z.B. von den uns bisher unbekannten Eigenschaften und Anforderungen des/der Impfstoffe(s) ab. Von daher war es auch nicht möglich, alles im Vorfeld vorzuplanen. Derzeit gehen wir davon aus, zunächst dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech zu erhalten, der bei -70° Celsius zu lagern und vor der Verimpfung zu rekonstituieren sein soll. Ob/wann weitere Impfstoffe hinzukommen, weiß derzeit der Himmel.

Wir klären Schritt für Schritt so viele Fragen wie möglich. Folgende Punkte sind derzeit für Rheinland-Pfalz bekannt (können sich aber mitunter auch wieder ändern/aktualisieren

  1. Pro Landkreis / kreisfreie Stadt ist grundsätzlich ein Impfzentrum vorgesehen. Jedes Impfzentrum kann über eine oder mehrere Impfstraßen verfügen. In Rheinland-Pfalz wird es voraussichtlich bis zu 31 Impfzentren mit wahrscheinlich 36 Impfstraßen geben. Die Impfzentren werden nicht in Arztpraxen oder Kliniken, sondern eher in Turnhallen, ehemaligen Supermärkten oder dergleichen errichtet werden.
  2. In jeder Impfstraße sollen bis zu 10 Impflinge pro Viertelstunde geimpft werden können.
  3. Die Impfung von bewegungseingeschränkten Menschen, die nicht in die Impfzentren kommen können, ist in Vorbereitung, etwa durch mobile Impfteams.
  4. Die Impfzentren sollen in bis zu zwei Schichten am Tag mit jeweils bis zu sechs Stunden, also maximal 12 Stunden betrieben werden (Montag-Freitag)
  5. Die Impfzentren sollen vom 15.12.2020 bis 31.12.2021 betriebsbereit sein.
  6. Ziel ist es, zunächst prioritär zu Impfende zu impfen. Im Laufe des Jahres 2021 soll nach Möglichkeit die ganze Bevölkerung ein Impfangebot erhalten. Auf Bundesebene wird eine Prioritätenliste der zu Impfenden erstellt, die auch in Rheinland-Pfalz verbindlich sein wird. Auch das Apothekenpersonal soll vorrangig geimpft werden (auf freiwilliger Basis).
  7. Jeder Impfling muss innerhalb von 28 Tagen insgesamt 2 Impfungen erhalten.
  8. Das Personal in den Impfzentren soll selbst vorrangig geimpft werden, um bei der Arbeit in den Impfzentren geschützt zu sein.
  9. Der Impfstoff wird in den Impfzentren aus Mehrdosenbehältnissen pharmazeutisch zu rekonstituieren sein. Dazu werden Apotheker und PTA vor Ort in den Impfzentren benötigt. Mit welchem zeitlichen Umfang dies erforderlich sein wird (z. B. 1-2 Stunden vor Beginn jeder „Impfschicht“ oder aber ggf. ganztags), ist noch unbekannt. Eine Rekonstitution außerhalb der Impfzentren ist für Rheinland-Pfalz derzeit nicht vorgesehen.
  10. Der Einsatz von pharmazeutischen Personal in den Impfzentren erfolgt auf freiwilliger Basis.
  1. Für Ihren freiwilligen Einsatz sind eine Vergütung sowie ein Versicherungsschutz (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorgesehen.
  2. Angestellte Apotheker und PTA, die während ihrer regulären Arbeitszeit in den Impfzentren tätig sind, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Sie erhalten dann die Vergütung nach Pkt. 11. Dieses Vorgehen ist mit dem LAV Rheinland-Pfalz abgestimmt und verhindert unnötigen Bürokratismus.
  3. Für die Impflinge ist die Impfung kostenlos.
  4. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ruft alle Apothekerinnen und Apotheker sowie alle PTA auf, sich freiwillig für den Einsatz in den Impfzentren zu melden. Bisher haben über 700 Freiwillige bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet und ihre grundsätzliche Bereitschaft bekundet. Dankeschön !

WICHTIG, Ihr nächster Schritt: Ihre zeitnahe Registrierung in der Landesfreiwilligen-Datenbank es Landes Rheinland-Pfalz

Um die Personalorganisation zu ermöglichen bitten wir Sie dringend, sich in der Landesfreiwilligen-Datenbank zu registrieren. Kernelement der Datenbank ist ein Personenregister in das Sie Kontaktdaten, zeitliche Verfügbarkeiten, etc. eintragen. Die Impfzentren erhalten einen geschützten Zugang zu dieser Datenbank und können so bedarfsgerecht Unterstützung akquirieren.

Bitte registrieren Sie sich unbedingt auf diesem zentralen Portal, auch wenn Sie sich bereits bei der Kammer gemeldet haben. Die Kammer kann Sie dort nicht anmelden bzw. Ihre Daten nicht dorthin übertragen.

  1. Bitte registrieren Sie sich unter https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571 Unter dem Link, finden Sie zudem weiterführende Informationen zur Landesfreiwilligen-Datenbank. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsemail und können über Ihr Benutzerprofil Ihre Daten selbst verwalten (bspw. Änderungen Ihrer Verfügbarkeiten vornehmen). Die Registrierung ist der Schlüssel, um sich später einem bestimmten Impfzentrum zuzuordnen. Das Portal wird laufend optimiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht alles gleich auf Anhieb klappt.
  2. Bitte melden Sie auch weiterhin zusätzlich Ihre Bereitschaft bei der Kammer, damit wir einen Überblick über die Freiwilligenmeldungen behalten (Kontakt: meike.schug@lakrlp.de

17.Was ist in den Impfzentren zu tun? Das hängt von den finalen Zulassungsunterlagen des/der Impfstoffe(s) ab. Diese liegen uns derzeit noch nicht vor. Derzeit gehen wir insbesondere von folgenden Aufgaben aus:

Aufsicht und Durchführung sachgerechte Kühllagerung und Entnahme,

Umgang mit Trockeneis (hierzu sind Schulungen angedacht),

Preparation,

Kennzeichnung,

Dokumentation,

Entsorgung,

Pharmakovigilanzschnittstelle

Seien Sie dabei, machen Sie mit, bringen Sie sich ein und optimieren Sie das Verfahren durch Ihre Persönlichkeit, Ihre pharmazeutische Kompetenz. Sie ermöglichen sich und uns allen damit die Aussicht auf eine hoffentlich weitgehende Normalisierung des Lebens. Bitte informieren Sie auch anderes pharmazeutisches Personal, das diese Information ggf. nicht erhalten hat.

Dies ist eine Information der Landesapothekerkammer

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Ein Dank an alle Familien im Kreis Euskirchen

Euskirchen, 14.12.2020 – Zeitweise keine Schule, keine Kita, keine sozialen Kontakte – dafür große Sorgen um’s Einkommen: Familien stehen in diesem „Corona-Jahr“ vor gewaltigen Herausforderungen. „Das war und ist für viele ein Problem“, sagt Landrat Markus Ramers. Stellvertretend für alle Familien hatte er jetzt mit Jana Neuber und Sylvia Schmitz die beiden Vorsitzenden der AG Pflegeeltern ins Kreishaus eingeladen, um sich bei ihnen für deren Engagement in dieser schwierigen Zeit zu bedanken. „Viele Menschen haben in dieser Zeit gezeigt, wie wichtig sie für die Gesellschaft und für ein gutes Miteinander sind. Pflegeeltern gehören sicherlich an vorderster Stelle dazu.“

Das bestätigt auch Erdmann Bierdel, der zuständige Abteilungsleiter der Kreisverwaltung: „Was Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche leisten, kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie geben Kindern in schwierigen Situationen ein neues Zuhause und Geborgenheit.“ Aktuell gibt es 214 Pflegefamilien im Kreis Euskirchen, die 271 Pflegekinder betreuen.

Alle Pflegefamilien, die ein fremdes Kind betreuen, dürfen sich jetzt über eine „schöne Bescherung“ aus dem Kreishaus freuen. Landrat Ramers überreichte Jana Neuber und Sylvia Schmitz jeweils ein Präsentpaket aus einer Tasse im neuen Kreis-Euskirchen-Look, Printen und Grußkarte. Die Präsentpakete werden in den kommenden Tagen verteilt. „Das ist ein kleines Zeichen meiner Wertschätzung stellvertretend für alle Familien in unserem Kreis“, so der Landrat abschließend.

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Landrat Pföhler appelliert an Zusammenhalt und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger

Ahrweiler, 14.12.2020 – Trotz der bisherigen Maßnahmen ist die Zahl der Corona-Infizierten deutschlandweit und auch im Kreis Ahrweiler nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bund und Länder haben deswegen gestern die Notbremse gezogen: Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird das ganze Land in einen sogenannten „harten Lockdown“ gehen. Eine Entscheidung, die laut Landrat Dr. Jürgen Pföhler längst überfällig gewesen sei: „Für uns, aber auch für die Gemeinschaft müssen wir alle diese strikten Regelungen jetzt einhalten und mittragen. Wir können die hohe Zahl der Infizierten und Toten nicht hinnehmen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Pandemie wieder besser in den Griff zu bekommen und nicht von einem in den nächsten Lockdown zu gehen.“

Ab dem 16. Dezember werden sowohl das öffentliche als auch das private Leben stark heruntergefahren. Konkret bedeutet dies, dass unter anderem Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, schließen müssen. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist weiterhin erlaubt. Dienstleister wie Friseure und Massagepraxen müssen schließen.

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen weitgehend geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.

An Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, um mögliche Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

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Corona-Geld für Freiwillige: Bis Mittwoch, 16. Dezember letzte Chance einen Antrag zu stellen

Düren, 14.12.2020 –  In Anerkennung ihres ehrenamtlichen Einsatzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie können die Freiwilligen noch Geld vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie bis spätestens Mittwoch, 16. Dezember, den Antrag einreichen. Dem Kreis Düren hatte das Land 20.000 Euro bis zum Jahresende zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft, sodass Anträge noch entgegengenommen werden können.

Anträge auf Förderung können nur Freiwilligenagenturen, Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen oder Vereine stellen. Die Auszahlung der Mittel an natürliche Personen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Das Land fördert Sachkosten – etwa Schutzbekleidung oder Material für das Nähen von Masken – und Fahrtkosten. Auch zusätzlich entstandene Personalkosten können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung stehen. Grundsätzlich können nur Kosten geltend gemacht werden, die ab dem 24. März 2020 zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind.

Der Kreis Düren bietet auf seiner Internetseite unter bit.ly/FreiwilligenCoronahilfe ein Formular an, mit dem eine Förderung beantragt werden kann. Es wird darum gebeten, den Förderantrag per E-Mail zu übersenden an Franziska Floß (f.floss@kreis-dueren.de) von der Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Kultur des Kreises Düren. Für Nachfragen ist sie telefonisch unter  02421/22-1002013 zu erreichen.

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Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar

Region/Mainz, 13.12.2020 – „Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.
  4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.
  5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  2. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

  1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
  2. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  3. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  4. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

  1. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.
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Corona: Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing / Familienministerin Anne Spiegel

Region/Mainz, 12.12.2020 – „Wir haben gestern im Corona Kabinett über die weiter steigenden Infektionszahlen beraten. Auch wenn Rheinland-Pfalz knapp unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist die Lage sehr ernst. Die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe nimmt zu, das können wir nicht hinnehmen. Unser Anspruch ist sicherzustellen, dass wir alle Patientinnen und Patienten medizinisch gut behandeln können,“ sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Familienministerin Anne Spiegel.

„Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern des Landes, mit denen wir im engen Kontakt sind, zeigen im Süden und Südwesten von Rheinland-Pfalz eine sehr angespannte Situation auf den Intensivstationen. Daher haben wir bereits am Dienstag im Kabinett festgelegt, dass wir die Weihnachtslockerungen in Rheinland-Pfalz nicht so umsetzen, wie sie im November geplant waren. Die Infektionszahlen sinken in der sechsten Woche des Teil-Lockdowns nicht so, wie von den Experten berechnet und von uns allen erhofft. Im Gegenteil: Sie steigen wieder an,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett. „Daher sind wir der festen Überzeugung, dass wir mit entschiedenen Maßnahmen gegensteuern müssen. Wir werden die anstehende Weihnachtszeit nutzen, in der Schulen und viele Betriebe ohnedies ferienbedingt geschlossen sind, um mit einem Shutdown die Infektionszahlen zu senken. Wir haben es im März geschafft und wir können es auch wieder schaffen!“

Deswegen hat sich der Ministerrat darauf verständigt:

Den Einzelhandel zu schließen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelläden. „Das ist ein schwerer Schlag für die Branche, die wir mit den Folgen nicht alleine lassen werden“, so die Ministerpräsidentin.

In den Alten- und Pflegeheimen kommt es immer wieder zu schweren Infektionsausbrüchen. Das ist besonders tragisch, weil die Menschen in den Einrichtungen zur Hochrisikogruppen gehören. Deswegen müssen Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste noch stärkere Schutzmaßnahmen treffen, als bislang schon notwendig.

Minister Wissing betonte, dass der Shutdown in der jetzigen Situation notwendig und richtig sei. Allerdings forderte er auch, seitens der Bundesregierung längerfristig angelegte Strategien und Konzepte. „Die Maßnahmen dienten dazu, die sozialen Kontakte in der Gesellschaft zu reduzieren, für das weitere Pandemiegeschehen sei aber vor allem das individuelle Verhalten entscheidend. „Kontakte reduzieren, Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Schutz tragen, das sind nach wie vor die wichtigsten Regeln. Wir werden Corona nicht alleine über Verordnungen bekämpfen können, wichtiger ist, dass wir uns alle diszipliniert und verantwortungsbewusst verhalten“, so Wissing.

Familienministerin Anne Spiegel ergänzte: „Wir halten den erneuten Shutdown für unvermeidlich, denn das Personal in den Kliniken ist in Teilen des Landes an der Belastungsgrenze und die Intensivstationen sind Großteils belegt. Deshalb müssen wir umfassend unsere Kontakte reduzieren, die Abstands- und Hygieneregeln noch penibler einhalten und kontrollieren. Es ist wichtig, die Belastungen für Familien so gering wie möglich zu halten. Das haben wir aus dem ersten Shutdown gelernt. Daher macht es Sinn, den Shutdown zur Senkung der Infektionszahlen mit den kommenden Weihnachtsferien zu verbinden, in denen Schulen und Kitas ohnehin geschlossen sind.“

„Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, in diesen einschneidenden Fragen eine gemeinsame Strategie in Deutschland zu verfolgen. Daher werden wir heute noch kein Datum nennen, wann der Shutdown beginnt. Das betrifft auch die Weihnachtsferien. Wir werden am Sonntag um eine gemeinsame Lösung für ganz Deutschland ringen. Wir wollen verhindern, dass es einen Corona-Tourismus zwischen Ländern mit und ohne Shutdown geben wird, denn damit würden wir genau das Gegenteil erreichen,“ so Dreyer, Wissing und Spiegel.

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Nach Amokfahrt in Trier – Innenminister Lewentz: Polizei ist für Amoklagen gut vorbereitet und ausgestattet

Region/Trier/Mainz, 11.12.2020 – Die Amokfahrt in Trier hat verdeutlicht, dass solche Gewalttaten immer und überall passieren können und ein schnelles Eingreifen der Polizei erfordert.

„Die rheinland-pfälzische Polizei hat sich schon frühzeitig auf die Bewältigung von Gewalttaten wie Terror- und Amoklagen vorbereitet und in Trier konnte die Sicherheit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schnellstmöglich wieder hergestellt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des neuesten Ausrüstungsstandes der Polizeikräfte in Mainz.

Die rheinland-pfälzische Polizei sei bereits seit Jahren für die Bewältigung von Sonderlagen, insbesondere Terror- und Amoklagen, auch mit Blick auf  Bewaffnung und Ausstattung gut vorbereitet.

Mit der Bewaffnung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit der neuen Mitteldistanzwaffe Sig Sauer MCX werde nun ein weiterer Schritt bei der Bewältigung so genannter lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LebEL) vollzogen, unter die auch Amoktaten fallen, erläuterte Lewentz. Diese Einheit wurde auch noch einmal speziell für solche Lagen und für das Zusammenwirken mit den Spezialeinheiten trainiert. Angeschafft wurden rund 150 MCX-Waffen, die jeweils rund 3000 Euro kosten.

Nach den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 sei eine Anpassung der bestehenden Einsatzkonzeptionen erforderlich geworden, so Lewentz. Daran orientiert wurden rund 3600 Beamtinnen und Beamten in einem speziellen Training ausgebildet für den Einsatz in lebensbedrohlichen Einsatzlagen.

„Die Erfahrungen der Anschläge und Amokläufe der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst regelmäßig als erste vor Ort eintreffen. Sie agieren bis zum Eintreffen der Spezialeinheiten als Erstinterventionskräfte und sind damit besonderen Herausforderungen und Gefahren ausgesetzt“, sagte Lewentz. Zur Verbesserung der Schutzausstattung des Wechselschichtdienstes wurden für jeden Streifenwagen zwei Schutzwesten mit höherer Schutzklasse und zwei ballistische Helme für insgesamt über zwei Millionen Euro angeschafft.

Neben dem Wechselschichtdienst haben auch die schlagkräftigen Spezialeinsatzkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei einen hohen Stellenwert für die Innere Sicherheit und die Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen. Die Landesregierung hat nach den Anschlägen von Paris eine Optimierung der Ausstattung der Spezialeinheiten im Umfang von rund. 1,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Im Oktober 2016 wurden die beiden Spezialeinheiten personell aufgestockt und das Spezialeinsatzkommando und das Mobile Einsatzkommando zusammengelegt. So sind leistungsstärkere Einheiten an vier Standorten landesweit innerhalb einer Stunde verfügbar.

„Ich werde auch weiterhin alles tun, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz sicher leben können“, so Minister Lewentz.

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Hohe Nitratbelastungen im Raum Wittlich

Wittlich, 11.12.2020 – Auswertung der Messdaten vom VSR-Gewässerschutz zeigen dass Abwasser nicht zur Belastung beiträgt. Der VSR-Gewässerschutz wurde in den letzten Wochen scharf von den Landwirtschafts-verbänden für die Aussage kritisiert, dass die Agrarindustrie die Hauptursache der Nitratbelastung ist.

Ihre Behauptung, dass die hohen Werte unter anderem die Folge defekter Abwasserrohre sind, widerlegt Dipl. Oecotroph. Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz: „Brunnenwasser, das durch Abwasser belastet ist, enthält Escherichia coli (E.coli).

Das sind Darmbakterien, die immer im Abwasser festzustellen sind. Da diese nicht vorhanden sind, kann man davon ausgehen, dass die untersuchten Grundwasserproben nicht durch Abwasser belastet werden.“

Insgesamt stellte das Team der gemeinnützigen Organisation viel zu hohe Nitratwerte im Grundwasser fest. Bei fast jeder vierten der 38 untersuchten Brunnenwasserproben im Raum Wittlich wurden der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter überschritten. Bei den Proben mit hohen Nitratwerten wurde keine Belastung aus Abwasser festgestellt. Andererseits wurden bei den Wasserproben mit bakterieller Belastung kein erhöhter Nitratwert gefunden. Das beweist, dass die Ursache der Nitratbelastung hier nicht den defekten Abwasserrohren zuzuordnen ist.

Ein weiteres Argument der Landwirtschaftsvertreter ist die Überdüngung in den privaten Gärten und Kleingartenanlagen. Hier hat sich der VSR-Gewässerschutz an Kleingartenanlagen in ganz Deutschland gewandt um festzustellen, ob dort hohe Belastungen zu finden sind. Gerade die städtischen Kleingärten ohne Landwirtschaft in der nahen Umgebung haben eine geringe Nitratbelastung. Diese Annahme bestätigt auch der Nitratbericht 2020 des Umweltbundesamtes:

„Die Belastungsschwerpunkte mit Messstellen über 50 mg/l Nitrat treten dabei überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Unter den Nutzungen Siedlung und Wald finden sich selten hoch belastete Messstellen.“

Die hohe Nitratbelastung hat gravierende Folgen für die Umwelt. Das belastete Grundwasser sickert den Gräben und Bächen zu und gelangt so über die Flüsse in die Nordsee. Dort führt die massive Nitratbelastung zu einem übermäßigen Algenwachstum und Sauerstoffmangel. Ohne Sauerstoff ist kein Leben möglich – Fische sterben, sogenannte Todeszonen entstehen. Eine Verringerung der Belastung unserer Gewässer ist dringend nötig. Der VSR-Gewässerschutz findet es schade, dass die Landwirtschaftsverbände von den Nitratbelastungen, die von der Agrarindustrie ausgehen, ablenken wollen.

Eine Verringerung der Nitratbelastung ist möglich – das zeigen die geringen Nitratwerte der Wasserschutzgebiete. Auch in diesen geschützten Bereichen wird Landwirtschaft betrieben. Die Wasserversorger schlugen schnell Alarm als sie feststellten, dass die Nitratwerte drastisch anstiegen. Dank frühzeitig geschlossener Kooperationen zwischen den Wasserversorgern und Landwirten sank die Belastung enorm. „Es wird höchste Zeit die Nitratauswaschung ins Grundwasser auch außerhalb der Wasserschutzgebiete zu verringern. Die Agrarpolitik muss sich ihrer ökologischen Verantwortung stellen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, so Susanne Bareiß-Gülzow.

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Corona-Pandemie: Landrat Wolfgang Spelthahn fordert strengere Maßnahmen

Düren, 10.12.2020 – Der 7-Tages-Inzidenzwert von 200 ist im Kreis Düren erneut überschritten worden. Daher fordert Landrat Wolfgang Spelthahn zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren und vor allem auch zum Eindämmen der Pandemie nun strengere Maßnahmen. In einem Brief hat er sich am Donnerstagnachmittag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.

„Im Kreis Düren wird seit Wochen ein überdurchschnittliches diffuses Infektionsgeschehen festgestellt, welches überwiegend auf Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Großfamilien zurückzuführen ist“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Zuletzt gab es einige Fälle in einer Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Hürtgenwald, aber auch andere Einrichtungen sind betroffen. Dennoch gibt es keine konkreten größeren Ausbruchsgeschehen, die diesen Anstieg alleinig erklären könnten. Doch die Infektionszahlen im Kreis Düren steigen kontinuierlich und auch die Zahl der Todesfälle stieg zuletzt merklich an. „Wir beobachten die Entwicklung der Fallzahlen täglich und mit strengem Auge. Wir müssen jetzt handeln und können uns keine weihnachtliche Schonfrist einräumen“, sagt Spelthahn.

In seinem Brief an das MAGS bittet Landrat Wolfgang Spelthahn um Einverständnis für die Vorschläge zu strengeren Maßnahmen. „Nur so lassen sich aus meiner Sicht eine Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Infektionen und Todesopfer verhindern“, betont Spelthahn. Seine Vorschläge umfassen unter anderem:

– Den Wechsel zum Distanz-/digitalen Unterricht oder Wechselunterricht ab dem 14. Dezember in allen weiterführenden Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen

– Eine strengere Besuchsbeschränkung in Pflegeeinrichtungen (eine oder zwei festgelegte Personen und maximal eine Stunde pro Tag pro Bewohner)

– Die Reduzierung privater Zusammenkünfte auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes. Auch die Personenzahl soll auf maximal zehn, eher fünf, Personen reduziert werden.

– Der Kreis Düren plant zudem eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Das Verlassen der im Kreisgebiet gelegenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe wie beispielsweise der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und auch dem Einkaufen von Lebensmitteln erlaubt.

– Eine Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel (nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche).

Bereits am morgigen Freitag wird eine erste Reaktion des Landes erwartet, das den Vorschlägen des Kreises Düren noch zustimmen muss. „Wir versprechen uns von den nun erbetenen strengeren Maßnahmen eine Verbesserung der derzeitigen Ausgangslage. Wir möchten alles tun, um der Pandemie zum Jahresende entschieden entgegenzuwirken“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.