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Landrat Pföhler appelliert an Zusammenhalt und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger

Ahrweiler, 14.12.2020 – Trotz der bisherigen Maßnahmen ist die Zahl der Corona-Infizierten deutschlandweit und auch im Kreis Ahrweiler nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bund und Länder haben deswegen gestern die Notbremse gezogen: Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird das ganze Land in einen sogenannten „harten Lockdown“ gehen. Eine Entscheidung, die laut Landrat Dr. Jürgen Pföhler längst überfällig gewesen sei: „Für uns, aber auch für die Gemeinschaft müssen wir alle diese strikten Regelungen jetzt einhalten und mittragen. Wir können die hohe Zahl der Infizierten und Toten nicht hinnehmen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Pandemie wieder besser in den Griff zu bekommen und nicht von einem in den nächsten Lockdown zu gehen.“

Ab dem 16. Dezember werden sowohl das öffentliche als auch das private Leben stark heruntergefahren. Konkret bedeutet dies, dass unter anderem Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, schließen müssen. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist weiterhin erlaubt. Dienstleister wie Friseure und Massagepraxen müssen schließen.

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen weitgehend geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.

An Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, um mögliche Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

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Corona-Geld für Freiwillige: Bis Mittwoch, 16. Dezember letzte Chance einen Antrag zu stellen

Düren, 14.12.2020 –  In Anerkennung ihres ehrenamtlichen Einsatzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie können die Freiwilligen noch Geld vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie bis spätestens Mittwoch, 16. Dezember, den Antrag einreichen. Dem Kreis Düren hatte das Land 20.000 Euro bis zum Jahresende zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind noch nicht vollständig ausgeschöpft, sodass Anträge noch entgegengenommen werden können.

Anträge auf Förderung können nur Freiwilligenagenturen, Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen oder Vereine stellen. Die Auszahlung der Mittel an natürliche Personen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Das Land fördert Sachkosten – etwa Schutzbekleidung oder Material für das Nähen von Masken – und Fahrtkosten. Auch zusätzlich entstandene Personalkosten können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung stehen. Grundsätzlich können nur Kosten geltend gemacht werden, die ab dem 24. März 2020 zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind.

Der Kreis Düren bietet auf seiner Internetseite unter bit.ly/FreiwilligenCoronahilfe ein Formular an, mit dem eine Förderung beantragt werden kann. Es wird darum gebeten, den Förderantrag per E-Mail zu übersenden an Franziska Floß (f.floss@kreis-dueren.de) von der Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Kultur des Kreises Düren. Für Nachfragen ist sie telefonisch unter  02421/22-1002013 zu erreichen.

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Große Einigkeit über Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar

Region/Mainz, 13.12.2020 – „Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Diese Entscheidung sei ein sehr schwerer Schritt, der nicht leichtfalle. Aber in ganz Deutschland würden immer mehr Menschen an COVID-19 sterben. „Es ist nicht irgendeine Zahl, oder irgendein Faktor. Und je höher die Gesamtzahl, desto kritischer sei die Situation in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz sei Vorsorge getroffen worden: „Unsere Krankenhäuser haben einen Verbund gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Wir stehen in sehr engem Austausch. Deswegen wissen wir, wir müssen jetzt handeln. Sie haben unser Versprechen, dass unser erstes Ziel ist, dass in Deutschland alle Patienten gut versorgt werden können“, so die Ministerpräsidentin. Sie habe sehr viele Zuschriften bekommen und mit den Kommunen, den Kammern und Verbänden gesprochen. „Auch aus dem Handel wissen wir, dass eine kurze Zeit der Schließung vielen lieber ist, als ihre Läden mit allen laufenden Kosten offen zu halten und kaum Kunden zu haben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am Freitag hätten Rheinland-Pfalz in die Weihnachtsferien begonnen. Die meisten Klassenarbeiten und Klausuren seien geschrieben. Hinter den Schülern und Schülerinnen liege ein schwieriges Jahr. „Deswegen war mit sehr wichtig, dass wir die Schulen nicht einfach schließen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Die Schulfamilie und Eltern können sich in dieser Zeit in einem strukturierten Prozess darauf vorbereiten, dass nach dem regulären Ferienende, am 4. Januar 2021, bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Dies ist das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung. Bildung ist ein hohes Gut!“, betonte die Ministerpräsidentin. Vom Fernunterricht ausgenommen seien diejenigen, die gerade schon für ihre Abiturprüfungen büffeln, die im Januar stattfinden.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.
  4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.
  5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.

Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.

Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021).

Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  2. Handel

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

  1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
  2. Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  3. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  4. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

  1. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.
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Corona: Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing / Familienministerin Anne Spiegel

Region/Mainz, 12.12.2020 – „Wir haben gestern im Corona Kabinett über die weiter steigenden Infektionszahlen beraten. Auch wenn Rheinland-Pfalz knapp unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist die Lage sehr ernst. Die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe nimmt zu, das können wir nicht hinnehmen. Unser Anspruch ist sicherzustellen, dass wir alle Patientinnen und Patienten medizinisch gut behandeln können,“ sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Familienministerin Anne Spiegel.

„Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern des Landes, mit denen wir im engen Kontakt sind, zeigen im Süden und Südwesten von Rheinland-Pfalz eine sehr angespannte Situation auf den Intensivstationen. Daher haben wir bereits am Dienstag im Kabinett festgelegt, dass wir die Weihnachtslockerungen in Rheinland-Pfalz nicht so umsetzen, wie sie im November geplant waren. Die Infektionszahlen sinken in der sechsten Woche des Teil-Lockdowns nicht so, wie von den Experten berechnet und von uns allen erhofft. Im Gegenteil: Sie steigen wieder an,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett. „Daher sind wir der festen Überzeugung, dass wir mit entschiedenen Maßnahmen gegensteuern müssen. Wir werden die anstehende Weihnachtszeit nutzen, in der Schulen und viele Betriebe ohnedies ferienbedingt geschlossen sind, um mit einem Shutdown die Infektionszahlen zu senken. Wir haben es im März geschafft und wir können es auch wieder schaffen!“

Deswegen hat sich der Ministerrat darauf verständigt:

Den Einzelhandel zu schließen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelläden. „Das ist ein schwerer Schlag für die Branche, die wir mit den Folgen nicht alleine lassen werden“, so die Ministerpräsidentin.

In den Alten- und Pflegeheimen kommt es immer wieder zu schweren Infektionsausbrüchen. Das ist besonders tragisch, weil die Menschen in den Einrichtungen zur Hochrisikogruppen gehören. Deswegen müssen Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste noch stärkere Schutzmaßnahmen treffen, als bislang schon notwendig.

Minister Wissing betonte, dass der Shutdown in der jetzigen Situation notwendig und richtig sei. Allerdings forderte er auch, seitens der Bundesregierung längerfristig angelegte Strategien und Konzepte. „Die Maßnahmen dienten dazu, die sozialen Kontakte in der Gesellschaft zu reduzieren, für das weitere Pandemiegeschehen sei aber vor allem das individuelle Verhalten entscheidend. „Kontakte reduzieren, Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Mund-Nasen-Schutz tragen, das sind nach wie vor die wichtigsten Regeln. Wir werden Corona nicht alleine über Verordnungen bekämpfen können, wichtiger ist, dass wir uns alle diszipliniert und verantwortungsbewusst verhalten“, so Wissing.

Familienministerin Anne Spiegel ergänzte: „Wir halten den erneuten Shutdown für unvermeidlich, denn das Personal in den Kliniken ist in Teilen des Landes an der Belastungsgrenze und die Intensivstationen sind Großteils belegt. Deshalb müssen wir umfassend unsere Kontakte reduzieren, die Abstands- und Hygieneregeln noch penibler einhalten und kontrollieren. Es ist wichtig, die Belastungen für Familien so gering wie möglich zu halten. Das haben wir aus dem ersten Shutdown gelernt. Daher macht es Sinn, den Shutdown zur Senkung der Infektionszahlen mit den kommenden Weihnachtsferien zu verbinden, in denen Schulen und Kitas ohnehin geschlossen sind.“

„Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, in diesen einschneidenden Fragen eine gemeinsame Strategie in Deutschland zu verfolgen. Daher werden wir heute noch kein Datum nennen, wann der Shutdown beginnt. Das betrifft auch die Weihnachtsferien. Wir werden am Sonntag um eine gemeinsame Lösung für ganz Deutschland ringen. Wir wollen verhindern, dass es einen Corona-Tourismus zwischen Ländern mit und ohne Shutdown geben wird, denn damit würden wir genau das Gegenteil erreichen,“ so Dreyer, Wissing und Spiegel.

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Nach Amokfahrt in Trier – Innenminister Lewentz: Polizei ist für Amoklagen gut vorbereitet und ausgestattet

Region/Trier/Mainz, 11.12.2020 – Die Amokfahrt in Trier hat verdeutlicht, dass solche Gewalttaten immer und überall passieren können und ein schnelles Eingreifen der Polizei erfordert.

„Die rheinland-pfälzische Polizei hat sich schon frühzeitig auf die Bewältigung von Gewalttaten wie Terror- und Amoklagen vorbereitet und in Trier konnte die Sicherheit für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schnellstmöglich wieder hergestellt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des neuesten Ausrüstungsstandes der Polizeikräfte in Mainz.

Die rheinland-pfälzische Polizei sei bereits seit Jahren für die Bewältigung von Sonderlagen, insbesondere Terror- und Amoklagen, auch mit Blick auf  Bewaffnung und Ausstattung gut vorbereitet.

Mit der Bewaffnung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit der neuen Mitteldistanzwaffe Sig Sauer MCX werde nun ein weiterer Schritt bei der Bewältigung so genannter lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LebEL) vollzogen, unter die auch Amoktaten fallen, erläuterte Lewentz. Diese Einheit wurde auch noch einmal speziell für solche Lagen und für das Zusammenwirken mit den Spezialeinheiten trainiert. Angeschafft wurden rund 150 MCX-Waffen, die jeweils rund 3000 Euro kosten.

Nach den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 sei eine Anpassung der bestehenden Einsatzkonzeptionen erforderlich geworden, so Lewentz. Daran orientiert wurden rund 3600 Beamtinnen und Beamten in einem speziellen Training ausgebildet für den Einsatz in lebensbedrohlichen Einsatzlagen.

„Die Erfahrungen der Anschläge und Amokläufe der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst regelmäßig als erste vor Ort eintreffen. Sie agieren bis zum Eintreffen der Spezialeinheiten als Erstinterventionskräfte und sind damit besonderen Herausforderungen und Gefahren ausgesetzt“, sagte Lewentz. Zur Verbesserung der Schutzausstattung des Wechselschichtdienstes wurden für jeden Streifenwagen zwei Schutzwesten mit höherer Schutzklasse und zwei ballistische Helme für insgesamt über zwei Millionen Euro angeschafft.

Neben dem Wechselschichtdienst haben auch die schlagkräftigen Spezialeinsatzkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei einen hohen Stellenwert für die Innere Sicherheit und die Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen. Die Landesregierung hat nach den Anschlägen von Paris eine Optimierung der Ausstattung der Spezialeinheiten im Umfang von rund. 1,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Im Oktober 2016 wurden die beiden Spezialeinheiten personell aufgestockt und das Spezialeinsatzkommando und das Mobile Einsatzkommando zusammengelegt. So sind leistungsstärkere Einheiten an vier Standorten landesweit innerhalb einer Stunde verfügbar.

„Ich werde auch weiterhin alles tun, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz sicher leben können“, so Minister Lewentz.

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Hohe Nitratbelastungen im Raum Wittlich

Wittlich, 11.12.2020 – Auswertung der Messdaten vom VSR-Gewässerschutz zeigen dass Abwasser nicht zur Belastung beiträgt. Der VSR-Gewässerschutz wurde in den letzten Wochen scharf von den Landwirtschafts-verbänden für die Aussage kritisiert, dass die Agrarindustrie die Hauptursache der Nitratbelastung ist.

Ihre Behauptung, dass die hohen Werte unter anderem die Folge defekter Abwasserrohre sind, widerlegt Dipl. Oecotroph. Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz: „Brunnenwasser, das durch Abwasser belastet ist, enthält Escherichia coli (E.coli).

Das sind Darmbakterien, die immer im Abwasser festzustellen sind. Da diese nicht vorhanden sind, kann man davon ausgehen, dass die untersuchten Grundwasserproben nicht durch Abwasser belastet werden.“

Insgesamt stellte das Team der gemeinnützigen Organisation viel zu hohe Nitratwerte im Grundwasser fest. Bei fast jeder vierten der 38 untersuchten Brunnenwasserproben im Raum Wittlich wurden der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter überschritten. Bei den Proben mit hohen Nitratwerten wurde keine Belastung aus Abwasser festgestellt. Andererseits wurden bei den Wasserproben mit bakterieller Belastung kein erhöhter Nitratwert gefunden. Das beweist, dass die Ursache der Nitratbelastung hier nicht den defekten Abwasserrohren zuzuordnen ist.

Ein weiteres Argument der Landwirtschaftsvertreter ist die Überdüngung in den privaten Gärten und Kleingartenanlagen. Hier hat sich der VSR-Gewässerschutz an Kleingartenanlagen in ganz Deutschland gewandt um festzustellen, ob dort hohe Belastungen zu finden sind. Gerade die städtischen Kleingärten ohne Landwirtschaft in der nahen Umgebung haben eine geringe Nitratbelastung. Diese Annahme bestätigt auch der Nitratbericht 2020 des Umweltbundesamtes:

„Die Belastungsschwerpunkte mit Messstellen über 50 mg/l Nitrat treten dabei überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Unter den Nutzungen Siedlung und Wald finden sich selten hoch belastete Messstellen.“

Die hohe Nitratbelastung hat gravierende Folgen für die Umwelt. Das belastete Grundwasser sickert den Gräben und Bächen zu und gelangt so über die Flüsse in die Nordsee. Dort führt die massive Nitratbelastung zu einem übermäßigen Algenwachstum und Sauerstoffmangel. Ohne Sauerstoff ist kein Leben möglich – Fische sterben, sogenannte Todeszonen entstehen. Eine Verringerung der Belastung unserer Gewässer ist dringend nötig. Der VSR-Gewässerschutz findet es schade, dass die Landwirtschaftsverbände von den Nitratbelastungen, die von der Agrarindustrie ausgehen, ablenken wollen.

Eine Verringerung der Nitratbelastung ist möglich – das zeigen die geringen Nitratwerte der Wasserschutzgebiete. Auch in diesen geschützten Bereichen wird Landwirtschaft betrieben. Die Wasserversorger schlugen schnell Alarm als sie feststellten, dass die Nitratwerte drastisch anstiegen. Dank frühzeitig geschlossener Kooperationen zwischen den Wasserversorgern und Landwirten sank die Belastung enorm. „Es wird höchste Zeit die Nitratauswaschung ins Grundwasser auch außerhalb der Wasserschutzgebiete zu verringern. Die Agrarpolitik muss sich ihrer ökologischen Verantwortung stellen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, so Susanne Bareiß-Gülzow.

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Corona-Pandemie: Landrat Wolfgang Spelthahn fordert strengere Maßnahmen

Düren, 10.12.2020 – Der 7-Tages-Inzidenzwert von 200 ist im Kreis Düren erneut überschritten worden. Daher fordert Landrat Wolfgang Spelthahn zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren und vor allem auch zum Eindämmen der Pandemie nun strengere Maßnahmen. In einem Brief hat er sich am Donnerstagnachmittag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.

„Im Kreis Düren wird seit Wochen ein überdurchschnittliches diffuses Infektionsgeschehen festgestellt, welches überwiegend auf Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Großfamilien zurückzuführen ist“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Zuletzt gab es einige Fälle in einer Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Hürtgenwald, aber auch andere Einrichtungen sind betroffen. Dennoch gibt es keine konkreten größeren Ausbruchsgeschehen, die diesen Anstieg alleinig erklären könnten. Doch die Infektionszahlen im Kreis Düren steigen kontinuierlich und auch die Zahl der Todesfälle stieg zuletzt merklich an. „Wir beobachten die Entwicklung der Fallzahlen täglich und mit strengem Auge. Wir müssen jetzt handeln und können uns keine weihnachtliche Schonfrist einräumen“, sagt Spelthahn.

In seinem Brief an das MAGS bittet Landrat Wolfgang Spelthahn um Einverständnis für die Vorschläge zu strengeren Maßnahmen. „Nur so lassen sich aus meiner Sicht eine Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Infektionen und Todesopfer verhindern“, betont Spelthahn. Seine Vorschläge umfassen unter anderem:

– Den Wechsel zum Distanz-/digitalen Unterricht oder Wechselunterricht ab dem 14. Dezember in allen weiterführenden Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen

– Eine strengere Besuchsbeschränkung in Pflegeeinrichtungen (eine oder zwei festgelegte Personen und maximal eine Stunde pro Tag pro Bewohner)

– Die Reduzierung privater Zusammenkünfte auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes. Auch die Personenzahl soll auf maximal zehn, eher fünf, Personen reduziert werden.

– Der Kreis Düren plant zudem eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Das Verlassen der im Kreisgebiet gelegenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe wie beispielsweise der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und auch dem Einkaufen von Lebensmitteln erlaubt.

– Eine Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel (nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche).

Bereits am morgigen Freitag wird eine erste Reaktion des Landes erwartet, das den Vorschlägen des Kreises Düren noch zustimmen muss. „Wir versprechen uns von den nun erbetenen strengeren Maßnahmen eine Verbesserung der derzeitigen Ausgangslage. Wir möchten alles tun, um der Pandemie zum Jahresende entschieden entgegenzuwirken“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

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Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Landrat stellen sich gemeinsam der Verantwortung

Landkern/Kreis COC, 10.12.2020 – Während wir uns derzeit im sogenannten „Lock-down“ befinden und monatelange Einschränkungen bereits hinter uns liegen, richten sich alle Hoffnungen auf einen wirksamen Corona-Impfschutz. „Es gibt endlich Grund zum Optimismus“, so die Bürgermeister der Verbandsgemeinden – Jung, Steimers, Lambertz und Simon – unisono.

„Unsererseits werden alle Vorkehrungen getroffen und wir setzen alles daran, dass das Impfzentrum in Landkern am 15. Dezember 2020 starten kann. Sobald ein Impfstoff in Deutschland zugelassen ist und dann durch das Land an die Impfzentren verteilt wurde, können wir mit dem Impfen beginnen“, betont Landrat Manfred Schnur.

Die Einrichtung und Betreibung eines Impfzentrums stellt gleichzeitig eine große logistische Herausforderung für die Verwaltung dar.

„Doch dieser Herausforderung und vor allem der Chance zur Impfung müssen und möchten wir uns geschlossen stellen und gemeinsam mithelfen, dass es ein schneller Erfolg wird“, so die Bürgermeister und der Landrat.

Durch die Unterstützung aller vier Verbandsgemeinden ist es möglich, diesen Weg – sowohl organisatorisch als auch personell – gemeinsam zu gehen.

Natürlich bringt die Einrichtung des Impfzentrums auch Einschränkungen mit sich. Nicht zuletzt, da die Eifelgoldhalle in Landkern nun für längere Zeit nicht als Sport- oder Veranstaltungshalle zur Verfügung steht.

„Hierfür möchten wir uns nochmals ausdrücklich bedanken und gleichzeitig erneut um Verständnis bitten. Wir stellen uns hierbei einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung in noch nie gekanntem Umfang, die nur gemeistert werden kann, wenn alle an einem Strang ziehen.

Uns ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich impfen zu lassen und eine möglichst große Akzeptanz zu schaffen. Denn nur mit einer hohen Impfquote können wir es schaffen, dass Todesfälle verhindert und Maßnahmen wieder gelockert und nicht zuletzt ganz aufgehoben werden“, so die Bürgermeister und der Landrat weiter.

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Metropolregion Rheinland: Aldenhoven Testing Center ist „genial“

Düren, 10.12.2020 –  „Wir erfinden Deutschland neu – Metropolregion Rheinland“: Diesem hohen Anspruch wird das Aldenhoven Testing Center (ATC) gerecht. Die gemeinsame Gesellschaft des Kreises Düren und der RWTH Aachen hat auf der Brache des Steinkohlebewegwerks Emil Mayrisch bekanntlich eine städtische Testinfrastruktur geschaffen, mit deren Hilfe das große Zukunftsthema autonomes Fahren auf der Straße erforscht werden kann. Diese Weitsicht und Tatkraft der beiden Partner hat die Metropolregion Rheinland nun mit ihrer Auszeichnung „Metropolregion genial“ gewürdigt.

Ulla Thönnissen, Geschäftsführerin des Metropolregion Rheinland e.V., überreichte Landrat Wolfgang Spelthahn sowie den drei ATC-Geschäftsführern Anette Winkler, Frank Heßeler und Micha Lesemann am Mittwoch (9.12.) vor Ort die Trophäe, die zugleich ein Aushängeschild ist. Denn das blaue Plexiglas mit der Überschrift „Prämiert: Rheinland genial“ weist schon vier Bohrlöcher auf, um es auf Dauer gut sichtbar im Aldenhoven Testing Center zu präsentieren. „Mit dem Preis wollen wir die Innovationskraft des Rheinlandes weithin sichtbar machen. Und das ATC ist ja wirklich ein Vorreiter beim Strukturwandel der Region“, würdigte Ulla Thönnissen die Partnerschaft zwischen der Exzellenz-Uni und dem Kreis Düren.

Prof. Dr. Christiane Vaeßen, Geschäftsführerin des Zweckverbandes Region Aachen, die das ATC für den Preis nominiert hatte, bekräftigte ihrerseits die herausragende Bedeutung des Testareals für die Region und das Forschungsfeld des autonomen Fahrens: „Die Testumgebung ist in ihrer Ausrichtung für die Forschung und Entwicklung einzigartig. Auch weil sie allen Unternehmen offensteht.“

Landrat Wolfgang Spelthahn, ATC-Aufsichtsratsvorsitzender, bedankte sich im Namen der GmbH herzlich für die hochrangige Würdigung: „Der Preis lenkt den Focus auf unsere Region, sorgt für eine positive Wahrnehmung und ist somit eine äußerst wertvolle Unterstützung für uns.“

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Austausch zwischen Stadtverwaltung, Einzelhandel und Ministerium fand im Mayener Rathaus statt

Mayen, 10.12.2020 – Auf Einladung von Oberbürgermeister Dirk Meid trafen sich Vertreter des Mayener Einzelhandels mit dem Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm. Hintergrund war die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung und die Auswirkungen des „Lockdowns-Light“ auf die Unternehmen.

Die Inhaber von Geschäften der Textilbranche machten gegenüber dem Vertreter aus Mainz noch einmal deutlich, wie stark die Branche durch die Einschränkungen betroffen ist. „Einigen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals“, lautete die Einschätzung. „Umsatzeinbußen von 50 Prozent sind nicht mehr lange zu stemmen.“

Es wurde deutlich, dass gerade vom Inhaber geführte Geschäfte durch das Raster aller Überbrückungshilfen und Schutzschirme fallen. „Für den Inhaber gibt es kein Kurzarbeitergeld, für die meisten Kosten gibt es keine Hilfen“, berichtet ein Teilnehmer der Runde. Ein Problem sei auch die fehlende Liquidität: „Wir haben schon die Frühjahrsware im Zulauf, das Herbst- und Wintergeschäft läuft wegen Corona sehr schleppend.“ Die Menschen gingen nicht in die Stadt, es würde nur verhalten eingekauft. Es fehle einfach das Bedürfnis nach neuer Bekleidung – oder schlicht das Geld.

Für Staatssekretär Dr. Wilhelm war der Besuch kein leichter. Als zuständiger Mann im Gesundheitsministerium verantwortet er die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung mit. Das ist der schwierige Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Folgen für die Wirtschaft, vor allem der Gastronomie, der Dienstleister und des Einzelhandels. Aktuell hat er sich um den landesweiten Aufbau der Impfzentren in 30 Städten und Landkreisen zu kümmern.

Dennoch war ihm der Austausch mit den Geschäftsleuten wichtig: „Ich nehme den klaren Eindruck mit, dass es für den Einzelhandel gezielte Hilfsprogramme geben muss, um dieser Branche zu helfen“, so Dr. Wilhelm nach dem zweistündigen Gespräch. „Es wurde vielleicht auch unterschätzt, wie sehr sich der komplette Lock-Down der Gastronomie auch auf den Einzelhandel auswirkt.“ Die Menschen suchen normalerweise das Einkaufserlebnis, verbinden den Einkauf mit einem Besuch im Café oder Restaurant. „Das fehlt uns allen gerade sehr und davon ist auch die Boutique, das Schuhgeschäft und der Herrenausstatter betroffen“, fasst Wilhelm die Situation zusammen. Er wolle die Eindrücke des Abends mitnehmen und versprach, sie bei seiner Kollegin im Wirtschaftsministerium anzubringen.