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Corona – Verfahren zu Einzelfall-Entscheidungen bei Priorisierung aus humanitären Gründen

Region/Mainz, 01.02.2021 – Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können derzeit noch nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in begrenzten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, die eine Einstufung in eine der Priorisierungs­gruppen der Corona-Impfverordnung regeln.

„Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Ernst Merz, dem früheren langjährigen Präsidenten des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, ein entsprechendes Ver­waltungs­verfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der STIKO genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In eng begrenzten Ausnahmefällen können Anträge auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung durch das Gesundheits­ministerium wird dieser Einzelfallantrag vom Ethikbeirat medizin-ethisch anhand eines strengen, auf der Impfverordnung des Bundes sowie den Empfehlungen der STIKO basierenden Prüfungs- und Bewertungskatalogs geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung spricht der Ethikbeirat eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium aus, das über den Einzelfallantrag entscheidet.

Durch die Priorisierungsentscheidung wird die anspruchsberechtigte Person einer Impfindikationsgruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes zugeordnet.

„Es ist uns ein Anliegen, in begründeten Einzelfällen aus humanitären Gründen durch Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, dass Betroffene in eine Gruppe mit höherer Priorität eingeordnet werden“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dies betreffe insbesondere Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in besonderen Versorgungs- oder Pflegesituationen, für die ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.corona.rlp.de.

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Bundeswehr im Schnelltest-Einsatz im Kreis Euskirchen

Euskirchen, 01.02.2021 – 26 Soldatinnen und Soldaten unterstützen Seniorenheime. Schulung durch DRK. Die Bundeswehr bleibt in der Pandemiebekämpfung ein starker Partner für den Kreis Euskirchen: Am Montagmorgen begrüßte Landrat Markus Ramers ein Kontingent von weiteren 26 Soldatinnen und Soldaten. Sie werden ab sofort in Senioreneinrichtungen im Kreisgebiet eingesetzt, um das dortige Personal bei den Schnelltests zu unterstützen.

Nach der Begrüßung durch Landrat Markus Ramers (Mitte) übernahm das DRK die Schulung der Soldatinnen und Soldaten. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung

Neun Seniorenheime hatten beim Kreis Euskirchen einen Bedarf zur Unterstützung durch die Bundeswehr bei Corona-Schnelltests angemeldet. Deshalb helfen die Soldatinnen und Soldaten ab heute beim Testen von Besuchern, Personal und Dienstleistern wie Handwerkern. „Die Bundeswehr unterstützt uns ja bereits seit Längerem bei der Kontaktnachverfolgung und auch im regionalen Impfzentrum“, so Landrat Ramers. „Ich freue mich, dass wir jetzt Verstärkung für unsere Alten- und Pflegeheime begrüßen können.“

Vor ihrem „Schnelltest-Einsatz“ in den Heimen wurden die Soldatinnen und Soldaten im Kreishaus geschult. Dr. Heiner Schierbaum und Daniel Hermanns vom Deutschen Roten Kreuz erklärten das genaue Verfahren. Eine weitere Produktschulung folgte in den Heimen, da dort unterschiedliche Schnelltestsysteme im Einsatz sind.

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Schüler lernen Unternehmen der Region in Kurz-Videos kennen

Region/Koblenz, 01.02.2021 – Ausbildungsberufe und Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz in 15-minütigen Videoclips kennen lernen – das ermöglichen die digitalen Berufsorientierungstage, die am 9. Februar starten. Unter anderem berichten dabei Auszubildende aus den unterschiedlichsten Branchen von ihren Ausbildungsberufen. Die Kurzbeiträge können per Smartphone oder den PC über einen Zeitraum von vier Wochen angeschaut werden. Ergänzend bieten die Unternehmen „Live-Sprechstunden“ ohne zeitliche Vorgaben an. Abgerundet wird das Programm mit einem direkten Chat für alle Schüler, die sich nicht live mit ihrer Kamera zeigen möchten.

Angeboten werden die Berufsorientierungstage in Kooperation mit „FindMe!“ – einer Plattform, die darauf spezialisiert ist, den Erstkontakt zwischen Unternehmen und Schülern herzustellen. Für die Teilnahme an der digitalen Berufsmesse können die Schüler die kostenlose App über den Google Play-Store oder den Apple App Store herunterladen. Für die Anmeldung in der App wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Auch ein Zugriff per Notebook und PC wird möglich sein.

Weiter Informationen zu „FindMe!“ sowie den Link zu den digitalen Berufsorientierungstagen gibt es auf der Homepage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein unter www.wfg-myk.de/digitaleBerufsorientierungstage

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Weitere 20 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre in NRW

Region/Düsseldorf, 01.02.2021 – Verkehrsministerium erinnert an Förderung zusätzlicher Schulbusse. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Die Landesregierung ruft Schulträger und Landschaftsverbände dazu auf, weiterhin die Förderung des Landes für zusätzliche Schulbusse zu nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert und zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt.

„Zusätzliche Schulbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung der Schülerverkehre. Ich freue mich, dass so viele Schulträger unser Angebot nutzen und zusätzliche Busse einsetzen. Davon brauchen wir noch mehr. Bevor viele Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht zurückkehren, ist der richtige Zeitpunkt, zusätzliche Busse zu organisieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Seitdem haben 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre gestellt.

Verkehrsminister Wüst: „Wir wollen die Kommunen auch ermutigen, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Deshalb haben wir Möglichkeiten geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren.“

Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatzschulen sein. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/richtlinien-schuelerverkehrsfoerderung-2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20201201-antragsformular.pdf.

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Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater

Region/Düsseldorf, 31.01.2021 – Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich / Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird voraussichtlich durch Bundesgesetz um sechs Monate verlängert / Minister Lienenkämper: Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“

Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.

„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Hintergrund:

Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
  • (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
  • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
  • (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.

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Bundespolizei sagt Danke – Zivilcourage lohnt sich

Region/Trier, 30.01.2021 – Zivilcourage – Danke sagen. Heute, Samstag, 30.01.2021, sprach der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Trier, Stefan Jäger, einem aufmerksamen Bürger Dank und Anerkennung für dessen besonders couragiertes Einschreiten aus.

Tobias Romes hatte im Dezember 2019 in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Wittlich nach Trier eine verbale Auseinandersetzung zwischen einem aggressiven Fahrgast und der eingesetzten Zugbegleiterin verfolgt. Als die Situation zu eskalieren drohte, erhob sich der damals 25 Jahre alte Romes von seinem Sitzplatz und stand der Frau bei. Dabei nahm er die körperlichen Angriffe des Straftäters in Kauf und hielt diesen stand.

Polizeidirektor Stefan Jäger betonte: „Nur durch Ihren selbstlosen Einsatz konnte Schlimmeres verhindert und der Täter gestellt werden. Ein solches Einschreiten ist alles andere als selbstverständlich.“

Mit einem Präsent und einer Dankesurkunde für Herrn Romes unterstrich der Leiter der Bundespolizeiinspektion die lobenden Worte. Er überreichte dem beherzten Helfer eine Dankesurkunde und bedankte sich bei ihm mit einem Präsent. Sein Resümee:“

Die Gesellschaft lebt davon, dass Menschen nicht wegschauen, sondern da, wo sie helfen können, für das Richtige einstehen.

So, wie Herr Romes es getan hat.“ (von ots)

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Gesundheitsamt erinnert: Was für Angehörige der Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen wichtig ist

Region/Mayen-Koblenz, 30.01.2021 – Mit jedem Besuch steigt das Infektionsrisiko. Ältere Menschen benötigen aktuell ganz besonderen Schutz, da sie durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Das gilt vor allem auch für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Umso wichtiger ist es, gerade die in den Einrichtungen lebenden Menschen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz noch einmal ausdrücklich hin.

Welche schwerwiegenden Folgen Coronavirus-Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen haben können, ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in einigen Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz leider mehr als deutlich geworden. Angehörige sollten sich daher dringend die Frage stellen, ob ein geplanter persönlicher Besuch tatsächlich notwendig ist. „Jeder sollte das im Einzelfall abwägen und mit seinen Angehörigen in der Einrichtung telefonisch besprechen, falls das möglich ist. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist und den älteren Menschen die Gesellschaft ihrer Lieben sehr fehlt. Doch man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Besuch das Risiko, dass das Coronavirus in eine Einrichtung gelangt, steigt. Und auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Besucher mit dem Virus anzustecken steigt“, sagt Dr. Ludwig Prinz, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Häufung von positiven Coronafällen in den Senioren- und Pflegeheimen bereitet auch Landrat Dr. Alexander Saftig große Sorge – ebenso wie die Gefahr, die das neuartige mutierte Coronavirus mit sich bringt. „Wir lassen deshalb ab sofort auch stichprobenartig Tests aus diesen Einrichtungen durch Speziallabore auf mögliche Mutationen hin untersuchen. Denn gerade die neuartigen Formen des Coronavirus verbreiten sich unglaublich aggressiv und rasant“, betont Landrat Saftig. „Es muss unser aller Ziel sein, die alten und schwachen Menschen in unserer Gesellschaft vor dem heimtückischen Virus zu schützen.“

Info:

Falls ein Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen ansteht, sollten sich Besucher dringend an folgende Regeln halten:

 

  • Ebenso wie Pflege- und medizinisches Personal muss gemäß Landesverordnung aktuell jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden, solange im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen höher ist im Landesdurchschnitt. Da Besucher das Testergebnis abwarten müssen, sollten sie eine Vorlaufzeit von rund 30 Minuten bei ihrem Besuch einplanen.
  • Bei Betreten der Einrichtung müssen Besucher zwingend Kontaktlisten ausfüllen. Ein Zutritt ohne die Angabe von persönlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen und sollten vermeiden, mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase zu berühren. Soweit es dem Bewohner gesundheitlich zuzumuten ist, sollte auch dieser sicherheitshalber während der Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
  • Besucher sollten sich bei Betreten der Einrichtung und nach Berühren von Türklinken die Hände desinfizieren.
  • Besucher sollten den geltenden Mindestabstand zu anderen Menschen – insbesondere zu Bewohnern sowie zum Personal der Einrichtung einhalten.
  • Besucher sollten jeglichen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) mit den Bewohnern vermeiden.
  • Angehörige mit Hinweisen auf einen Infekt der Atemwege sollten von einem Besuch absehen und diesen verschieben.

Das Gesundheitsamt kann in Ausbruchs- und unklaren Infektionssituationen in Absprache mit der Heimaufsicht Besuchsverbote erlassen, die je nach Situation für einzelne Wohnbereiche oder die gesamte Einrichtung gelten. Infizierte Bewohner und deren Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne und dürfen keinen Besuch empfangen. Für schwerstkranke oder sterbende, infizierte Bewohner gibt es hinsichtlich des besagten Besuchsverbots jedoch großzügige Ausnahmeregelungen, die unbürokratisch umgesetzt werden.

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Coronavirus-Variante (B.1.1.7) jetzt auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Region/Mainz, 29.01.2021 – Die rheinland-pfälzische Landesregierung bestätigt die Meldung der Laborfirma Bioscientia, dass – wie auch in zahlreichen anderen Bundesländern – nun in Rheinland-Pfalz Fälle der britischen Coronavirus-Variante (B.1.1.7) nachgewiesen wurden.

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Nordrhein-Westfalen nimmt Erstimpfungen ab Samstag, 30. Januar wieder auf

Region/Düsseldorf, 29.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen beendet die aufgrund der Lieferschwierigkeiten bei BioNtech am 19. Januar 2021 notwendig gewordene Pause der Erstimpfungen. In den Alten- und Pflegeheimen des Landes können ab Samstag, 30. Januar 2021, neue Erstimpfungen stattfinden. Die entsprechenden Buchungssysteme wurden Donnerstagabend wieder freigeschaltet.

Die Impfungen in den Krankenhäusern und Unikliniken werden in der nächsten Woche wiederaufgenommen.

Das Impfgeschehen für Erstimpfungen war zeitweilig ausgesetzt. Dennoch lief das Impfgeschehen in Form von Zweitimpfungen weiter. So wurden bis heute 489.445 Impfungen vorgenommen, davon 347.177 Erstimpfungen und 142.268 Zweitimpfungen.

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Landesweites Hochwasser über das Wochenende vorhergesagt

Region/Eifel/Mosel, 29.01.2021 – „Seit Donnerstag steigen die Pegelstände an allen rheinland-pfälzischen Flüssen, insbesondere an Rhein und Mosel. Grund hierfür ist die einsetzende Schneeschmelze und die vorausgesagten starken Regenfälle. Auch wenn kein Extremhochwasser droht, so nehmen wir die Lage ernst“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel. „Wir sind als Land gut vorbereit.

So hat Rheinland-Pfalz in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Auch die Kommunen vor Ort leisten für den Schutz der Menschen eine hervorragende Arbeit, sei es z.B. aktuell durch den Aufbau von Schutzwänden. Ihnen gilt mein besonderer Dank, denn diese Arbeiten wurden durch die Corona-Auflagen erschwert“, führte Spiegel an. „Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zusätzlich zu erschweren.“

Nach den derzeitigen Vorhersagen werden sich die Höchststände am Wochenende in Rheinland-Pfalz zwischen einem 2- und 10- jährlichen Hochwasser bewegen.

Da die Meldehöhen fast überall überschritten werden, eröffnet die Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt ab heute den Hochwassermeldedienst. Die aktuelle Hochwassersituation und die weitere Entwicklung der Wasserstände lassen sich über die Homepage www.hochwasser-rlp.de verfolgen.

Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt: „Mit unserem Hochwassermeldedienst geben wir frühzeitige Informationen über die Entwicklung von Hochwassern weiter. Damit ermöglichen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten, frühzeitig Schutzmaßnahmen einzuleiten.“

Staatsministerin Anne Spiegel: „Am Samstag und Sonntag werde ich mir an Mosel und Rhein selbst ein Bild über die Hochwassersituation vor Ort machen und den Einsatzkräften danken. Hochwasser lässt sich leider nicht verhindern. Letztendlich liegt es in der Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure, sich bestmöglich gegen potenzielle Schäden aus Hochwasserereignissen zu wappnen. Als Land haben wir jedoch zahlreiche Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz investiert. Die größten Investitionen haben wir für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen im Hochwassergeschehen und zunehmender Starkregenereignisse wegen des Klimawandels bleibt der Hochwasserschutz weiterhin ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung Rheinland-Pfalz.“

Termine von Staatsministerin Anne Spiegel:

Samstag, 30. Januar 2021, 13:45 Uhr

Hochwasserschutz in Zell an der Mosel, Treffpunkt: Am Rathaus der Stadtverwaltung Zell, Balduinstr. 44, 56856 Zell
Der Hochwasserschutz Zell wurde 1990 durch eine natursteinverblendete Mauer am Ufer mit einem Kostenrahmen von 4,4 Mio. Euro fertig gestellt. 2002 erfolgte eine Erhöhung durch ein mobiles Hochwasserschutzsystem. Zuvor mussten bei jedem kleineren Hochwasser Sandsäcke auf die Hochwassermauer aufgelegt werden. Die Kosten des mobilen Dammbalkensystems betrugen 270.000 Euro. Damit wurde ein Schutzgrad bis zu einem 5-jährlichen Hochwasserereignis sichergestellt.

Sonntag, 31. Januar 2021, 14 Uhr

Schöpfwerk in Germersheim, Alte Schiffsbrückenstraße, Koordinaten: 49.227400, 8.383131

Die Sperranlage und das Pumpwerk an der Queichmündung in Germersheim sorgen dafür, dass das Rheinhochwasser nicht entlang der Queich in das Hinterland und in die tiefer liegenden Teile der Stadt Germersheim eindringt. Dazu wird die Lücke im Deich ab einer bestimmten Wasserspiegelhöhe des Rheins verschlossen und das Wasser der Queich durch ein Pumpwerk in den Rhein gepumpt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind nach Anmeldung unter presse(at)mueef.rlp.de herzlich eingeladen. Bitte tragen Sie während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz und halten unbedingt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.

Weitere Informationen:

Informationen über die Wasserstände können auf www.hochwasser-rlp.de abgerufen werden. Für jedes Flussgebiet sehen Sie unter dem Menüpunkt „Hauptpegel“ Grafiken mit dem Verlauf des gemessenen und vorhergesagten Wasserstandes. Dort stehen auch weitere Informationen, wie FAQs bereit.

Hochwasserinformationen werden zudem über den SWR-Videotext, eine automatische Wasserstandansage und Warn-Apps wie „KATWARN“ und „Meine Pegel“ bereitgestellt.

Seit dem 01.12.2019 werden die Hochwassermeldungen und Hochwasservorhersagen zentral von der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamts für Umwelt in Mainz erstellt. Der pegelbezogene Hochwassermeldedienst wird für Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 500 km² durchgeführt. Dies sind die Gewässer Rhein (Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein), Mosel, Saar, Lahn, Nahe, Glan, Sieg, Sauer und Our. Die Hochwassermeldungen umfassen Hochwasserberichte sowie aktuelle Wasserstandsmesswerte und -vorhersagen für die Meldepegel.