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LEPPER Stiftung errichtet Junior Uni Daun

Daun, 16.02.2021 – Leuchtturm mit riesiger Strahlkraft zur positiven Weiterentwicklung der Region. Nach dem Vorbild der Junior Uni Wuppertal und in Zusammenarbeit mit deren Machern soll eine ähnliche Lehr- und Forschungseinrichtung in Daun entstehen.

Errichtet und betrieben wird die Junior Uni Daun von der LEPPER Stiftung und soll die Grundlagen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region positiv beeinflussen sowie die künftige Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Junior Uni Daun entsteht auf dem rund 10.000 m2 großen Gelände der ehemaligen Brotfabrik und wird neben einem Bildungs- und Wissensangebot für Kinder und Jugendliche auch duale Studiengänge für Erwachsene umfassen. Infos unter www.junior-uni-daun.de

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Steuerungsgruppe „Impfen“ begrüßt Start der Impfungen mit AstraZeneca – Wilhelm: Einsatz hilft auch der vulnerabelsten Gruppe

Region/Mainz, 15.02.2021 – Die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Landeskoordinationsstelle Impfen“ begrüßen, dass nun für die Personen der Gruppe mit höchster Priorität unter 65 Jahren unter den derzeitigen Bedingungen ein weiterer, dritter Impfstoff zur Verfügung steht.

In der aktuellen Versorgungssituation mit Impfstoffen ist der Einsatz des Vakzins von AstraZeneca auch für medizinisches Personal vorgesehen. Voraussetzung ist eine gute Aufklärung und eine kontinuierliche Begleitung und Einbezug von wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Darüber hinaus betonte die Steuerungsgruppe, dass es ob der weiterhin begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe wichtig sei, jeden von der Bundesregierung zugewiesenen und zugelassenen Impfstoff effektiv zu nutzen. „Die geplante Verwendung von AstraZenecea führt in der direkten Folge dazu, dass mehr Impfstoff vor allem des Herstellers Biontech beispielsweise an die Gruppe der höchstvulnerablen Personen über 80 Jahre verimpft werden kann“, fasste der Leiter der Steuerungsgruppe, Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, das Meinungsbild zusammen.  „Besonders für diese Gruppe kann jede Impfung lebensverlängernd sein.“ Der Einsatz von AstraZeneca passe sich in die Impfstrategie des Landes ein, zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung die zur Verfügung stehenden Impfstoffe so effektiv und schnell wie verlässlich möglich weiterzugeben.

„Der Impfstoff von AstraZeneca ist nach sorgfältiger Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassen worden und wird auch von der Weltgesundheits­organisation zum Einsatz empfohlen. Er bietet einen hochwirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen“, sagte Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz und Mitglied der Ständigen Impfkommission.

Die Mitglieder der Steuerungsgruppe begrüßen daher, dass dem Personal im so wichtigen medizinischen Bereich nun sehr zeitnah ein Impfangebot gemacht werden kann. Wichtig dabei sei, auch weiterhin, dass ein vielschichtiges Informationsangebot zur Verfügung gestellt wird, um bestehende Fragen zu den einzelnen Impfstoffen profunde beantworten zu können.

Vertreter der Steuerungsgruppe

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Landkreistag Rheinland-Pfalz

Städtetag Rheinland-Pfalz

Hausärzteverband Rheinland-Pfalz e.V.

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz

Deutsches Rotes Kreuz

Impfdokumentation Rheinland-Pfalz

Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V.

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Preisdumping bei Lebensmitteln muss unterbunden werden – wir brauchen faire Preise für eine nachhaltige Landwirtschaft

Region/Düsseldorf, 15.02.2021 – Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für faire Lebensmittelpreise ein. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Mit der Frage fairer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette befasste sich der Bundesrat in seiner Jubiläumssitzung. Ende Januar hatte bereits der Bundestag zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP-Richtlinie), beraten.

Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, unterstützt durch die Agrarressorts aus Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, neben einem fairen Umgang auch die Preisfairness in der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu verbessern. Dies kann mit einem Verbot von auf Niedrigpreise abstellende Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse und einem Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten durchgesetzt werden. Die entsprechenden Empfehlungen des Agrarausschusses werden in der Sitzung des Bunderates am Freitag, 12. Februar 2021, beraten.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Preiskampf und das Preisdumping bei Lebensmitteln zu unterbinden. Das wird insbesondere dem Fleischmarkt zugutekommen. Faire Preise sind die Voraussetzung für mehr Tier- und Umweltschutz entlang der Fleischkette vom Stall bis zum Teller. Davon erwarten wir eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Erzeugerinnen und Erzeuger vor unlauteren Handlungspraktiken, aber auch Maßnahmen, die zu wahrhaftigen Preisen und einer besseren Verteilung der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette führen“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.

Vor allem bei Fleischprodukten wird oftmals mit Niedrigpreisen und Lockangeboten geworben. „Die Preise spiegeln nicht den Wert der Tiere und die Arbeit der Landwirte wider. Nur mit fairen Preisen erhalten die Betriebe den nötigen Spielraum und Planungssicherheit für eine nachhaltige Landwirtschaft. Umweltschutz und Tierwohl haben ihren Preis“, betonte Heinen-Esser.

Die Kunden wollen höhere Standards und sind auch bereit, dafür zu zahlen. Umfragen zufolge sehen eine große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Billigpreise für Fleisch und einen Verkauf unter Produktionskosten sehr kritisch. Sie befürworten faire Preise für Fleisch und wünschen sich dafür im Gegenzug hohe Umwelt- und Tierschutzstandards sowie auskömmlichere Preise für Landwirte:

 

  • Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums flossen 2018 von jedem Euro, den Verbraucher in Deutschland für Fleisch ausgegeben, 22 Cent an die Landwirtschaft zurück, 1980 waren es umgerechnet noch 43 Cent.
  • Die Fleischpreise in Deutschland liegen nach Eurostat-Verbraucherpreisindex mit einem Warenkorb-Anteil von 2,2 Prozent deutlich unter dem EU-Schnitt (3,5 Prozent).
  • Zwei von drei Bundesbürgerinnen und -bürgern (65,3 Prozent) sind dafür, es Lebensmittelgeschäften zu verbieten, Billigpreise für Fleisch zu bewerben (Civey-Umfrage, Mai 2020)
  • Mehr als zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher wären bereit, mehr für Fleisch zu zahlen, wenn es in Tierwohl und faire Erzeugerpreise fließt (Umfrage von Simon-Kucher & Partners, Januar 2021).

 Gutachten bestätigt: Preiswerbeverbot rechtlich möglich

Zur Frage einer rechtssicheren Umsetzung eines Preiswerbeverbots hat das Umweltministerium ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Bewertung der Gutachter (Kanzlei Schulte-Riesenkampff) stehen einem Verbot der Preiswerbung keine rechtlichen Bedenken entgegen. Im Falle einer Einführung werden ein Preiswerbeverbot auf Einzelhandelsebene und Ausnahmen für Fleischerei-Fachgeschäfte empfohlen. Damit könnte erreicht werden, dass der Handel stärker auf Qualitätswettbewerb für Fleisch- und Fleischwaren umstellt.

Um die faire Verteilung der Wertschöpfung sicher zu stellen, empfiehlt der Gutachter ein allgemeines Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierfür wären flankierende Maßnahmen zu regeln, wie das Verbot der Druckausübung der Käufer gegenüber den Lieferanten oder der Transparenzschutz der Lieferanten.

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Antragstellung für Überbrückungs-Hilfe III ist gestartet – 1. Abschlagszahlungen starten ab dem 15. Februar

Region/Berlin, 15.02.2021 – Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit vergangener Woche Mittwoch freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die Überbrückungshilfe III im Überblick:

  1. „Wer ist antragsberechtigt?

Wir vereinfachen die Kriterien für die Antragsberechtigung. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.

Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

  1. Wie viel wird erstattet?

Die monatliche Förderhöchstgrenze wird noch einmal deutlich heraufgesetzt. Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt der bisher vorgesehenen 200.000 bzw. 500.000 Euro). Es gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Dank des intensiven Einsatzes der Bundesregierung hat die Europäische Kommission entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) anzuheben. Sobald die bereits auf den Weg gebrachten Umsetzungen dieser Anhebungen in nationales Recht von der Europäischen Kommission genehmigt sind, steht damit insgesamt ein beihilferechtlicher Spielraum von bis zu 12 Millionen Euro pro Unternehmen zur Verfügung, soweit dieses Unternehmen seine beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht ausgeschöpft hat (näher zum Beihilferecht unter Punkt 4). Für verbundene Unternehmen ist eine

Anhebung des monatlichen Förderhöchstbetrags auf 3 Millionen Euro in Vorbereitung.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis 50 Prozentwerden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozentwerden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozentwerden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
  1. Wird es Abschlagszahlungen geben?

Damit Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen, wird auch bei der Überbrückungshilfe III ein Abschlag über den Bund (Bundeskasse) gezahlt. Der Bund geht hiermit quasi in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind.

Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden ab Ende Februar ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder startet im Monat März 2021.

  1. Muss ich Verluste nachweisen?

Das hängt von der Höhe der beantragten Förderung und dem relevanten Beihilferegime ab.

Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die Überbrückungshilfe III beantragen und das jeweils für sie günstigere Regime nutzen.

Wenn Antragsteller die Bundesregelung Fixkostenhilfe als beihilferechtliche Grundlage wählen (künftig max. 10 Millionen Euro pro Unternehmen), ist zu beachten, dass aufgrund des europäischen Beihilferechts entsprechende ungedeckte Fixkosten nachgewiesen werden müssen. Eine Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten möglich. Um den Nachweis ungedeckter Fixkosten zu erleichtern, können Verluste, die ein Unternehmen im Zeitraum März 2020 – Juni 2021 erzielt hat, als ungedeckte Fixkosten betrachtet werden.

Wählt der Antragsteller alternativ die Kleinbeihilfen-Regelung sowie die De-minimis-Verord-nung, so werden die Zuschüsse ohne Nachweis von Verlusten gewährt. Auf Basis der Kleinbeihilfen-Regelung sowie der De-minimis-Verordnung können Zuschüsse von insgesamt bis zu 2 Millionen Euro pro Unternehmen gewährt werden.

Zu beachten ist, dass bisherige Beihilfen aus anderen Förderprogrammen, die auf Basis der genannten beihilferechtlichen Grundlagen gewährt wurden, auf die jeweils einschlägige Obergrenze angerechnet werden.

  1. Was wird erstattet?

Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann.

Dazu zählen: Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.

Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es für diejenigen Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige:

  • Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben.Daher wird der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt. Das gilt u.a. für Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte, z.B. Kosmetika. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Dies ergänzt die bereits vorgesehene Möglichkeit, handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages als förderfähige Kosten in Ansatz zu bringen.
  • Die Reisebranchegehört zu den am stärksten betroffen Branchen. Durch eine umfassende Berücksichtigung der Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen bieten wir zusätzliche Unterstützung. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.
  • Für die Pyrotechnikindustrie, die sehr stark unter dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk gelitten hat, gilt eine branchenspezifische Regelung. Sie können eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.
  1. Welche Unterstützung bekommen Soloselbständige?

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist voraussichtlich noch im Februar möglich.

Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.

Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen.

Im Rahmen der Neustarthilfe können auch Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche berücksichtigt werden.

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Zauberschlüssel für die gesamte Region Eifel – Die Junior Uni Daun

Daun, 12.02.2021 – Am Mittwoch, den 03.02.2021,besuchte Prof. Dr. h.c. Ziegler, Gründer und Initiator der sehr erfolgreichen Junior Uni Wuppertal, die LEPPER Stiftung in Daun. Von Seiten der LEPPER Stiftung nahmen Doris G. Lepper (Stifterin und Vorstandsvorsitzende), Peter Lepper (Vorsitzender des Kuratoriums), Tyrone Winbush (stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Dr. Heinz-Josef Weis (stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums) und Irene Roth (Mitglied des Kuratoriums) am Gespräch teil.

Großartiges Bildungskonzept für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Großes Lob für das Vorhaben gibt es von Prof. Dr. h.c. Ernst-Andreas Ziegler, dem Gründer und Mit-Geschäftsführer der Wuppertaler Junior Uni, die Vorbild der von Doris G. und Peter Lepper und ihrer LEPPER Stiftung geplanten Junior Uni Daun ist. Er sagte: „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Junior Uni Daun ein Zauberschlüssel für die positive Entwicklung der gesamten Region ist. Sie wird eine Sogwirkung erzeugen, von der auch andere Bildungseinrichtungen und erst recht die Wirtschaft profitieren werden. Sie wird Start-up-Gründer anziehen und viele junge Menschen davon überzeugen, dass sie ihre persönliche Zukunft nicht woanders, sondern in der Heimat planen können.

Diese Erfahrung haben wir in Wuppertal und im Bergischen Land mit der Junior Uni erlebt. Es gab früher Spitzenkräfte, die eine Stelle im Bergischen Land annahmen, jedoch mit ihren Familien in Düsseldorf oder Köln lebten – weil sie dort für ihre Kinder bessere Bildungschancen sahen. Inzwischen ist das anders. Sie wohnen wegen der Junior Uni und der Bergischen Universität dort, wo sie arbeiten. Von ganz besonderer Bedeutung ist für mich, dass die künftige Junior Uni in Daun gleichrangig mit einer neuen Fachhochschule entsteht. Sie wird dann ebenso viele Kinder und Jugendliche mit Forschen, Experimentieren und Lernen ohne Druck begeistern wie zahlenmäßig ebenso viele Volljährige, die sich für ein duales Studium entscheiden.

Diese Kombination ist großartig. Wir in Wuppertal werden dabei gern und engagiert mit Rat und Tat helfen. Und zwar auch ein wenig aus Eigennutz. Wir hoffen nämlich von einer engen Kooperation mit der Junior Uni Daun auch selbst zu profitieren. Wir denken an Synergieeffekte, oder – ganz einfach formuliert – gegenseitige Unterstützung bei der Planung von Lehr- und Lernangeboten. Und auch, wenn das zurzeit noch utopisch klingt: Was in Daun in dem nächsten Jahr entsteht, kann europaweit Modell sein für eine mutige Regionalentwicklung. Ein solches Projekt aus eigener Kraft auf die Beine zu stellen, müsste jeden, der die Eifel liebt, stolz machen.“

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Kitas und Grundschulen starten am 22. Februar – Friseure können am 1. März öffnen

Region/Mainz, 11.02.2021 – „Wir haben gemeinsam viel erreicht, dafür haben die Menschen in Rheinland-Pfalz meinen größten Dank. Unsere 7-Tagesinzidenz liegt Stand 10. Februar bei 55,3. Das ist der niedrigste Wert aller Bundesländer. Vor allem unsere ehemaligen Hot-Spots haben sich sehr gut entwickelt. Und dennoch: Wir haben eine gegenläufige Entwicklung. Eine höhere Ansteckungsrate durch mutierte Viren ist zunehmend auch in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Die Warnungen der Wissenschaftler müssen wir ernst nehmen, dass die Mutationen jetzt schon 20 Prozent der Infektionszahlen betragen könnten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Wissenschaft könne auch heute noch keine Gewissheiten liefern. Deswegen müssten die Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März beibehalten werden. Die Grundsätze „Wir bleiben zuhause, halten Abstand und tragen Maske“ blieben das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie.

„Ich appelliere an alle Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen: Bitte halten Sie sich an die Regeln, treffen möglichst niemanden und passen Sie auf sich auf. Jetzt beginnen die närrischen Tage und der Drang, Karneval und Fastnacht zu feiern ist groß. Wir haben wahnsinnig viel gemeinsam erreicht in den vergangenen Wochen, das dürfen wir nicht gefährden“, so die Ministerpräsidentin.

Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziere das Infektions-geschehen deutlich – es werde, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher weiter dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.

Grundschulen beginnen am 22. Februar mit Wechselunterricht

„Für mich war immer klar: Bildung hat Priorität. Wir beginnen mit den Kleinen in der Grundschule, für die es besonders schwierig ist, im Fernunterricht klar zu kommen. Um die Gruppen klein zu halten, werden wir im Wechselunterricht starten. Ab dem 22. Februar sollen die Klassen 1 bis 4 wieder zur Schule gehen. Die Klassen der Orientierungsstufe sollen im März zügig folgen. Das war uns in Rheinland-Pfalz besonders wichtig. Die Kinder und Jugendlichen haben eine große Last getragen, ebenso wie ihre Eltern. Corona-Schutzmaßnahmen bleiben wichtig. Wann immer möglich, sollen medizinische Masken getragen werden, Lüften und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Aber da sind unsere Schulen sehr gut aufgestellt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Da es besonders in Kitas und Grundschulen schwierig ist die Abstandsregeln einzuhalten und es auch nicht möglich ist, durchgehend Masken zu tragen, freue ich mich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin gestern dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und anderen Ländern gefolgt sind, Erzieher und Erzieherinnen, die übrigen Beschäftigten in der Kindertagespflege sowie die Lehrer und Lehrerinnen und weitere Beschäftigte in den Grundschulen in der Impfreihenfolge zu priorisieren. Wir haben den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob dies bei der nächsten Fortschreibung der Impfverordnung erfolgen kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wenn der Bundesgesundheitsminister die Impfverordnung kurzfristig ändert, werden wir in Rheinland-Pfalz den Beschäftigten in Kitas und Grundschulen noch vor Ostern ein Impfangebot machen.“

Schnelltests für Eigengebrauch schnell zulassen

„Schnelltests sollen Infektionsrisiken minimieren. Wir haben 215 Testeinrichtungen in Rheinland-Pfalz. Erzieher und Erzieherinnen sowie die Lehrerschaft können sich schon jetzt in Rheinland-Pfalz anlasslos testen lassen. Dieser Schutz ist uns sehr wichtig. Zusätzlich sollen jetzt Selbsttests für den Eigengebrauch vom Bund auf Zulassung geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zugelassen werden. Der Bund muss hier das Zulassungsverfahren beschleunigen.

Am 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen

„Friseure erbringen besonders für viele ältere Menschen eine ganz wichtige hygienische Dienstleistung. Natürlich bleiben auch hier die Schutzmaßnahmen wichtig. Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken sollen für Sicherheit sorgen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden stufenweise vorgehen. Das gibt uns die Chance, immer zu prüfen, welche Folgen eine Öffnung hat“, sagte die Ministerpräsidentin: „Ich beabsichtige, meinem Kabinett vorzuschlagen, dass wir in Rheinland-Pfalz Angleichungen an die bisher schon erfolgten Öffnungen im Bereich von Dienstleistung und Handel in den Nachbarbundesländern prüfen. Dies betrifft zum Beispiel den praktischen Unterricht und Prüfungen in Fahrschulen oder auch kleine Blumengeschäfte.“

Öffnungsperspektiven schaffen und Kontrolle über die Virusentwicklung behalten

„Ich bedaure, dass es in dieser Konferenz noch nicht möglich war, ein Stufenkonzept für ganz Deutschland umzusetzen. Wir hatten mit dem Rheinland-Pfalz-Plan vorgearbeitet. Es ist aber ein hohes Gut, dass wir gemeinsam handeln, daher werden wir im Geleitzug der Länder vorgehen. Die Bevölkerung muss wissen, was zu tun ist, ohne dass sie vorher verschiedene Landesverordnungen studieren muss“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bund und Länder arbeiteten weiter an der Entwicklung nächster Schritte, um auch Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe eine realistische Perspektive zu geben. Hierzu finde am 3. März die nächste Besprechung statt.

7-Tagesinzidenz von 35 als Zielmarke für weitere Öffnungen wegen der Virusmutationen

„Gerade, weil wir so wenige gesicherte Erkenntnisse über die Mutationen haben, müssen wir sehr vorsichtig sein. Daher sehen wir vor, dass nächste Öffnungsschritte erst bei einer stabilen Landesinzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen erfolgen. Dafür sehen wir die Öffnung des Einzelhandels und die Öffnung von Museen und Galerien vor. Um einen regen Reiseverkehr zwischen Ländern, in denen der Einzelhandel schon geöffnet wurde und denen, in denen er geschlossen bleiben muss, zu verhindern, sollen benachbarte Gebiete mit höheren Inzidenzen gemeinsame Vorkehrungen treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden“, so die Ministerpräsidentin. Außerdem werde man noch strikter in Hot-Spots gegensteuern. In Landkreisen und kreisfreien Städten, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten könnten, würden umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausgeweitet, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht werde.

Impfen bleibt Schlüssel bei der Öffnungsstrategie

„In Rheinland-Pfalz wurden in nahezu allen Altenheimen Erstimpfungen vorgenommen. Wir haben in den Alten- und Pflegeeinrichtungen 200 Hilfsorganisations-Teams im Einsatz und 460 Soldaten. Das ist ein wichtiger Meilenstein“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „So schützen wir in Rheinland-Pfalz die besonders verwundbaren Menschen nachhaltig und effektiv.“

„Aktuell haben fast 150.000 Menschen in Rheinland-Pfalz ihre Erstimpfung erhalten, das sind 3,6 Prozent der Bevölkerung, einer der Spitzenplätze bundesweit. Über 75.000 Menschen haben auch ihre Zweitimpfung bereits bekommen, gemessen an der Bevölkerungszahl so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Wenn der Bund kontinuierlich und ausreichend für Impfstoff sogt, sind Bund und Länder weiterhin optimistisch, dass allen Bürgern und Bürgerinnen spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach dem Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar.

Für das 1. Quartal präzisieren sich nun zunehmend die zu erwartenden Liefermengen. Vor allem ist sehr erfreulich, dass BioNTech mehr liefern wird, als bisher kalkuliert. Ich bin froh, dass wir so ein gutes Unternehmen hier in der Heimat haben. Damit werden wir nun in die konkrete Impfplanung für März einsteigen können. Unser Ziel ist es, möglichst noch im März Jedem und Jeder der Prioritätsgruppe 1 ein Impfangebot zu machen. Details dazu werden wir in der kommenden Woche vorstellen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Wirtschaftshilfen

„Ganz klar ist: Unsere Unternehmen brauchen finanzielle Unterstützung und zwar schnell“, sagte die Ministerpräsidentin. Gestern habe der Bundeswirtschaftsminister die Überbrückungshilfe III online gestellt. Damit könnten jetzt unmittelbar Anträge gestellt werden: Abschlagszahlungen bis 100.000 Euro je Monat und maximal 400.000 Euro automatisiert für vier Monate beginnen.

Kulturschaffende seien besonders von der Pandemie betroffen, deshalb habe der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden solle.

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Vorsicht mit Perspektive: Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen bis zum 7. März

Region/Berlin, 11.02.2021 – Die Kontaktreduzierungen zeigen Erfolge: Die Corona-Fallzahlen sinken deutlich. Gleichzeitig breiten sich ansteckendere Varianten des Coronavirus aus. Daher bleibt der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ das wesentliche Mittel gegen die Pandemie.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am Mittwoch.

Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, betonte Kanzlerin Merkel. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Die Mutation sei eine „Realität“, so Merkel. Die Zeitspanne bis Mitte März sei daher existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, sagte Merkel.

Bisherige Regeln gelten weiterhin

Die bisherigen Beschlüsse gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt:

Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“, heißt es im Beschluss. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.

Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.

Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen an mindestens drei Tagen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.

Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.

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Gesundheitsminister Laumann: Impfstart in den Impfzentren gelungen

Region/Düsseldorf, 10.02.2021 – Über 80-Jährige trotzen zum Teil widrigen Wetterbedingungen – Große Hilfsbereitschaft vor Ort – Dank an die Kommunen und die Beschäftigten in den Impfzentren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren sind am Montag (8. Februar) wie geplant gestartet. Trotz zum Teil sehr widriger Wetterbedingungen erschien nach den ersten Rückmeldungen, die das Gesundheitsministerium erreicht haben, der weit überwiegende Teil der über 80-Jährigen zu ihrem vorab gebuchten Termin. Auch die Anlieferungen der Impfdosen durch den vom Land beauftragten Logistiker verliefen nach Plan, so dass alle Impfzentren am Montag öffnen konnten. Insgesamt wurden am Montag rund 10.000 Erstimpfungen in den Impfzentren durchgeführt.

„Viele haben lange auf diesen Tag warten müssen. Vor allem in den besonders vom Schneefall betroffenen Landesteilen wurde von großer Hilfsbereitschaft untereinander berichtet. Ich freue mich sehr, dass das System der Impfzentren bislang so gut funktioniert. Wöchentlich werden nun rund 70.000 Impflinge in die Impfzentren kommen können. So kommen wir mit dem Impfen Schritt für Schritt voran. Es bleibt aber weiterhin dabei: Wir können nur so viele Impfdosen verimpfen, wie wir haben. Aber das, was wir haben, wird der Bevölkerung zeitnah zur Verfügung gestellt. Und da halten wir uns an die Priorisierungen der Ständigen Impfkommission und die Impfverordnung des Bundes“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Einen ganz besonderen Dank möchte ich natürlich den vielen Engagierten vor Ort aussprechen. Sowohl die Kreise und kreisfreien Städte als auch das medizinische und nicht-medizinische Personal in den Impfzentren haben den Löwenanteil an diesem Erfolg. Mein Dank gilt auch dem vom Land beauftragten Logistikunternehmen Kühne + Nagel, das den Impfstoff zuverlässig im Land verteilt.“

In den letzten zwei Wochen wurden bisher mehr als rund 1,3 Millionen Impftermine vergeben. Jeweils die Hälfte davon fällt auf Erst- und Zweittermine. Es sind weiterhin Impftermine verfügbar. Jede über 80-jährige Person, der sich impfen lassen möchte, erhält einen Termin.

Der weitere Impfplan sieht vor, dass die bis zur ersten Märzwoche angekündigten 600.000 Dosen des Impfstoffs AstraZeneca vollständig verimpft werden, ohne Rücklagen zu bilden. Die Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff neun bis zwölf Wochen nach der Erstimpfung vorgesehen. Davon werden die ersten 150.000 Impfdosen zur Impfung des Personals von ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Demenzwohngemeinschaften verwendet. Ebenfalls geimpft werden Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen beziehungsweise ambulanten Hospizdiensten und das Personal der Rettungsdienste. Zudem erhalten (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal ein Impfangebot, sofern sie regelmäßig in Pflegeinrichtungen tätig sind oder in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und -Patienten behandeln oder in onkologischen Praxen und Dialysepraxen arbeiten.

Für Personen aus den oben genannten Gruppen, die mindestens 65 Jahre alt sind, wird abweichend Impfstoff der Firma BioNTech eingesetzt. Minister Laumann dazu: „Ich weiß, dass es im Vorfeld Diskussionen um die Wirksamkeit von AstraZeneca gegeben hat. Hier ist aber die Impfverordnung des Bundes ganz klar: Unter-65-Jährige dürfen aktuell nur mit AstraZeneca geimpft werden. Und: Auch dieser Impfstoff ist den bisherigen Studien zufolge hochwirksam – gerade mit Blick auf eine schwere Verlaufsform der Erkrankung.“

Die Organisation dieser Impftermine erfolgt durch die Kommunen, die die Termine wiederum mit den Einrichtungen oder ihren Trägern abstimmen. Grundsätzlich sollen größere personelle Einheiten an einem gemeinsamen Termin in den Impfzentren geimpft werden.

Neben den Impfungen in den Impfzentren haben bislang insgesamt 346.792 Erstimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen stattgefunden. 335.868 Menschen haben dort sogar bereits die Zweitimpfung erhalten. Zum Vergleich: Laut IT.NRW gibt es 376.156 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus sind bislang 171.400 Erstimpfungen in den besonders von COVID-19 betroffenen Bereichen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser erfolgt.

Minister Laumann erklärt: „Nachdem wir fast die Hälfte der Corona-Verstorbenen in den Pflegeheimen zu beklagen haben, bin ich über die zahlreichen Impfungen dort besonders froh. Dank der Impfungen in den Pflegeheimen, einer umfassenden Teststrategie in den Einrichtungen und wirksamen Infektionsschutzmaßnahmen bin ich zuversichtlich, dass wir die hochverletzliche Gruppe der Pflegeheimbewohner in Zukunft so wirkungsvoll wie möglich schützen können – und zwar ohne schmerzhafte Besuchsverbote.“

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Altmaier und Dreyer folgen DEHOGA-Forderungen: In 4 Stufen zur Normalität und Ostern spätestens alles offen!

Region/Bad Kreuznach, 09.02.2021 – Der DEHOGA Rheinland-Pfalz begrüßt die jüngsten Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den Öffnungsperspektiven der Wirtschaft, die morgen im Rahmen der nächsten Bund-Länderkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten diskutiert und beschlossen werden sollen.

Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz zur heutigen Pressekonferenz der Ministerpräsidentin:

„Wir fordern seit Mitte Dezember ein spätestes Öffnungsdatum und haben in der vergangenen Woche einen 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes nach dem zweiten Lockdown vorgelegt. Peter Altmaier hat am Sonntag als spätestes Öffnungsdatum für Gastronomie und Hotellerie Ostern genannt und Malu Dreyer informierte soeben in einer Pressekonferenz über vier Stufen, die sie morgen für eine bundeseinheitliche Rückkehr zur Normalität vorschlagen werde. Das sind die richtigen Signale!“

Das DEHOGA 4-Stufenmodell bildet ein Szenario, dass dem Gastgewerbe eine dringend notwendige Öffnungsperspektive gibt, ohne dabei den erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus zu gefährden.

„Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakt-erfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht“, so Haumann.

Damit die Gesundheitsämter die wichtige Aufgabe der Kontaktverfolgung schnell und sicher erledigen können, sind diese personell und digital so auszustatten, dass die vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakt-erfassung im Gastgewerbe auch effizient und ressourcensparend genutzt werden können.

„Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben weiter oberste Priorität! Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so der rheinland-pfälzische DEHOGA Präsident Gereon Haumann.

Die Planung soll sich künftig – wie von Malu Dreyer vorgeschlagen –  bundeseinheitlich an den Zahlen des Infektionsgeschehen orientieren und somit eine allgemeinverbindliche Orientierung für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in Deutschland, unter Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln, schaffen.

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann:

Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann:

Öffnung der Speisen-Gastronomie und Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben

Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann:

Öffnung der Getränke-Gastronomie.

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann:

Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken.

Präsident Haumann an die morgige Bund-Länder-Schalte gerichtet: „Dieser Plan sollte morgen verbindlich beschlossen werden und schnellstmöglich zur Umsetzung kommen. Damit besteht die realistische Chance, dass Gastronomie und Hotellerie spätestens an Ostern wieder komplett geöffnet sind. Und die deutschen Urlauber könnten ab morgen ihre Reservierungen für den Osterurlaub in unseren Hotels vornehmen! Ein wichtiges Signal an die Bevölkerung auf dem Weg zurück zur Normalität!“

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Kaisersesch

Kaisersesch, 09.02.2021 – Ende Januar hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Verbandsgemeinde Kaisersesch besucht, um sich vor Ort über die Projekte rund um das Thema Wasserstoff zu informieren. Einzelheiten zum Kooperationsprojekt SmartQuart sowie dem seit 2006 bestehenden Wasserstoff-Brennstoffzellen Kooperationsnetzwerk Rheinland-Pfalz (H2BZ Netzwerk RLP e. V.) standen genauso im Mittelpunkt, wie die Präsentation des Wasserstofffahrzeuges Toyota Mirai.

Bei seiner Begrüßung wies Bürgermeister Albert Jung auf die zentrale Bedeutung der Verbandsgemeinde bei der Entwicklung von übertragbaren Lösungen der Zukunftstechnologie Wasserstoff hin. „Unter Einsatz von Wasserstofftechnologien wird in Kaisersesch demonstriert, wie erneuerbare Energie für Wärme, Strom und Industrie intelligent mit dem Mobilitätssektor gekoppelt wird. Hierbei wird gewährleistet, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Ein Modellprojekt, das für alle ländlichen Regionen in ganz Deutschland zukunftsweisend und vor allem auch anwendbar sein wird.“

Malu Dreyer ist davon überzeugt, dass gerade die ländlichen Regionen optimale Voraussetzungen für Innovationen bieten. “Grüner Wasserstoff, gewonnen aus erneuerbaren Energien, hat das Potenzial, den dringend erforderlichen Weg zu mehr Klimaschutz zu ebnen. Deswegen entwickeln wir auch in Rheinland-Pfalz eine eigene Wasserstoffstrategie und eine Roadmap Wasserstoffwirtschaft. Kaisersesch steht dabei symbolisch für einen Ansatz, den wir in Rheinland-Pfalz verfolgen. Denn bahnbrechende Erkenntnisse entstehen nicht immer nur im urban verdichteten Raum oder in großen Anlagen. Häufig bieten gerade die Abgeschiedenheit und die kurzen Wege die optimale Umgebung für Innovation“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer zu Beginn ihres Besuchs beim Projekt SmartQuart und dem H2BZ Netzwerk RLP in Kaisersesch.

Im Rahmen des Besuchs hat Dr. Jörg Heinen (E.ON SE) das Gesamtprojekt SmartQuart vorgestellt und Alexander Dauensteiner (Viessmann Climate Solutions SE) hielt einen Vortrag über Wasserstoff im Wärmebereich. Ziel des Projektes ist es, den Einsatz fossiler Energieträger (Gas, Kohle und Öl) in den Projektquartieren weitgehend überflüssig zu machen. Es soll zeigen, dass eine klimaneutrale Energieversorgung sowohl technisch als auch wirtschaftlich umsetzbar ist.

Alexander Dauensteiner verwies in seinem Statement auf die wichtige Bedeutung von Wasserstoff im Wärmemarkt. “Wird Wasserstoff auch hier frühzeitig eingebunden, senken wir die Kosten der Energiewende und erreichen so unsere Klimaziele”, so Alexander Dauensteiner, der bei Viessmann den Bereich Brennstoffzellen verantwortet. Bereits heute ist der Gebäudesektor “H2 ready” und ermöglicht sofort eine CO2-Reduktion. Das Projekt SmartQuart zeigt deshalb vorbildlich, welche Potenziale von Wasserstoff bei der Wärme- und Stromerzeugung in Gebäuden freigesetzt werden.

Die Ministerpräsidentin betonte, wie wichtig die richtigen Rahmenbedingungen seien, dies könne man gut an der Energiewende in Rheinland-Pfalz sehen. Vor zehn Jahren habe Rheinland-Pfalz nur 30 Prozent des verbrauchten Stroms im eigenen Land produziert, heute liege das Bundesland bei 70 Prozent. Dabei stamme heute jede zweite Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. Der Anteil erneuerbarer Energien habe sich von 2010 bis heute mehr als verdoppelt. „Wir als Landesregierung wollen Klimaschutz und Energiewende auch durch die Wasserstofftechnologie vorantreiben“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Bürgermeister Albert Jung ergänzte: „Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung eine Wasserstoffstrategie für Rheinland-Pfalz erstellt, mit der Hoffnung und der Erwartung, dass insbesondere die ländlichen Regionen mit Maßnahmen und vor allem Förderungen unterstützt werden. Es ist an der Zeit, die Aktivitäten weiter auszubauen und den Menschen vor Ort zu zeigen, dass der Einsatz von Wasserstoff für alle einen hohen Nutzen hat und welches Potenzial darin steckt.“

Nach einem anschließenden intensiven Informationsaustauch, an dem auch Staatssekretärin Heike Raab und Benedikt Oster, MdL teilnahmen, schaute sich die Ministerpräsidentin sehr interessiert das Wasserstofffahrzeug an, das derzeit das einzige im Landkreis Cochem-Zell ist. Die Beschaffung des Wasserstofffahrzeugs wurde im Rahmen eines gemeinsamen Sponsorings der Verbandsgemeinde Kaisersesch, der Firma Viessmann Climate Solutions SE, des Energieunternehmens Westenergie AG, der Eifel Tourismus (ET) GmbH und der Raiffeisenbank Eifeltor eG ermöglicht.

Informationen und Kontaktdaten zum Projekt SmartQuart finden Sie unter: https://www.kaisersesch.de/smartquart | https://smartquart.energy/