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Coronakabinett Rheinland-Pfalz beschließt Veränderungen ab 22. März

Region/Mainz, 20.03.2021 – Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich – Impfgipfel stellt mehr Impfstoff erst ab April in Aussicht. „Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung.

Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen. Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März“, so die Ministerpräsidentin. Dies bedeute zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind: Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich

„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel

Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.

Weitere Studien unbedingt notwendig

In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung

„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte und Hausärztinnen einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern und Bürgerinnen ein Impfangebot machen zu können.“ Dies nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.

„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.

„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.

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„Das Licht im Dunkel wird heller“ – Verdienstorden für Özlem Türeci und Uğur Şahin

Mainz/Berlin, 19.03.2021 – Der Bundespräsident hat am 19. März die Wissenschaftler Özlem Türeci und Uğur Şahin in Schloss Bellevue mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt: „Das Besondere ist, dass Sie unermüdlich über eine lange Zeit selbst bereit waren, alles einzusetzen, um Ihre Vision zum Erfolg zu führen. Ihr Mut, Ihre Tatkraft und Ihr Vertrauen ins Gelingen beeindrucken mich zutiefst. Wir brauchen ganz viel davon in unserem Land! Wir brauchen Mut und Tatkraft, gerade wenn es schwierig wird. “

Die ganze Rede des Bundespräsdenten:  Rede

Frau Dr.Türeci: „Für uns Beide ist es eine große Ehre diese Auszeichnung ist erhalten. Unser Dank gilt vor allem unserem Team, den Kooperationspartnern weltweit und unseren Unterstützern, das wir so schnell den Impfstoff gegen Covid19 entwickeln konnten. Wir haben das Unmögliche möglich gemacht. Das Virus ist verwundbar. Das Vaksin ist schon vor einer Infektion der Menschen wirksam. In der Regel erfolgen Auszeichnungen dieser Art, wenn man die Zielgerade schon erreicht hat. Wir sind zu tiefst geehrt und sehr glücklich. Unser Mut war gepaart mit Demut und Professionalität mit Pragmatismus. Wir haben Fotos Briefe von dankbaren Menschen aus der ganzen Welt erhalten. Das macht uns so glücklich. Jeder Brief gibt mir immer mehr die Zuversicht: Das Licht im Dunkel wird heller“.

Herr Prof. Sahin: „Was wir erreicht haben, ist das Ergebnis des gemeinschaftlichen Einsatzes von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus 60 verschiedenen Ländern.  Solch ein Ergebnis fällt nicht einfach vom Himmel. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Forschung. Wir sind bereits in der dritten Welle. Die neuen, mutierte Variante des Virus lässt sich nicht so einfach bändigen. Wir werden aber alles dafür tun, dass wir bis Ende August dieses Jahres allen Menschen eine Impfdosis anbieten können. Es bedarf jetzt mehr Pragmatismus bei den Impfungen. Pragmatismus ist nicht das Gegenteil von Perfektionismus, sondern der Weg dorthin. Wir haben zwei Drittel des Weges geschafft. Ich bin mir sicher, dass wir nach dem letzten Dritten die Pandemie geschafft haben“.

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Landesweite Teststruktur für kostenlose Schnelltestungen in allen Kommunen von NRW massiv ausgebaut

Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Rund eine Woche nach Einführung der kostenlosen Bürgertestungen durch den Bund bieten in Nordrhein-Westfalen nach den Meldungen aus den Kommunen bereits insgesamt 2.622 Teststellen die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger an. Damit stehen bereits heute landesweit in allen Kreisen und kreisfreien Städten ortsnahe Testangebote zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass dieses Angebot bis Anfang April zur Verfügung stehen soll.

In der ersten Woche wurden dem Land 73.029 Testungen mit 889 positiven Befunden gemeldet. An den ersten drei Tagen der laufenden Woche waren es insgesamt bereits 121.195 Tests, davon 1.198 positiv.

Damit wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März 2021 bereits 194.224 Bürgertestungen gemeldet. Mit 2.087 positiven Tests liegt die Positiv-Quote bei 1,07 Prozent.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin beeindruckt, was hier auf allen Ebenen innerhalb dieser kurzen Zeit geleistet wurde. Die Teststruktur für die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger ist bereits breit aufgestellt. Und das zeigt auch: Die Entscheidung gegen eine zentrale Beschaffung der Schnelltests seitens des Landes war richtig. Mein besonderer Dank gilt dem großen Engagement der Kreise und kreisfreien Städte, die die Teststruktur aufgebaut und die Genehmigung der Teststellen koordiniert haben.“

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Teststellen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen und Wochen hinzukommen. Eine erste Frist, in der sich interessierte Einrichtungen hierzu bei den Kommunen melden sollen, läuft am 19. März 2021 ab.

Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden. Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Ministerium. Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.

Minister Laumann: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg. Die Testungen sind eine wichtige Säule der künftigen Pandemiestrategie. Sie können jedem Einzelnen Sicherheit geben.“

Neben den neuen Bürgertestungen finden weiterhin auch Schnelltests in Einrichtungen (Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehaeinrichtungen) statt. In der 9. Kalenderwoche wurde dort insgesamt 896.198 Schnelltestungen durchgeführt. Die Positivrate liegt bei 0,1 Prozent. Hinzu kommen Selbsttests in Betrieben und Schulen. Auch die Testungen in der Fleischindustrie werden in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt.

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Impfungen mit AstraZeneca werden in Nordrhein-Westfalen umgehend wieder aufgenommen

Region/Düsseldorf, 19.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen informierte noch gestern, am Donnerstag den 18. März die Kreise und kreisfreien Städte darüber, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab heute morgen wieder aufgenommen werden können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin froh, dass wir die Impfungen mit AstraZeneca nun wieder aufnehmen können. Die Unterbrechung war wichtig und richtig, um vertrauensvoll weiterimpfen zu können. Wir werden genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben: AstraZeneca wird den Berufsgruppen zur Verfügung gestellt, bei denen die Impfungen bereits angelaufen sind. Wir setzen jetzt alles daran, die abgesagten Impftermine schnell neu zu vergeben.“

Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären. Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Folgende Berufsgruppen können zum Beispiel nun wieder mit AstraZeneca geimpft werden:

  • Personal in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen;
  • Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften.
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Fortsetzung oder Annullierung: FVR holt erneut ein Meinungsbild unter den Vereinen ein

Region/Mayen-Koblenz, 18.03.2021 – Am Samstag, 27. März, wird der Beirat des Fußballverbandes Rheinland darüber beraten, ob der Meisterschaftsspielbetrieb der Saison 2020/21 fortgesetzt oder annulliert werden soll. Diese Gespräche basieren unter anderem auf den Erkenntnissen aus der für den 22. März festgelegten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel – aber auch auf den Ansichten der Vereinsvertreter. Wie schon im vergangenen Jahr, als es um die Saison 2019/20 ging, wird der Fußballverband Rheinland im Vorfeld der Beiratsentscheidung nun erneut ein Meinungsbild seiner Vereine einholen.

Seinerzeit hatte sich das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland für einen Abbruch der Saison 2019/20 ausgesprochen, die diesbezügliche Meinung der Vereinsvertreter jedoch als sehr wichtig erachtet – und die Rahmenbedingungen sind nun fast dieselben. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen der Pandemielage geht der Fußballverband Rheinland inzwischen davon aus, dass die Saison auf sportlichem Weg auch nicht als „einfache Runde“ zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden kann. Nachdem bereits nach kurzer Lockerung die Einschränkungen für den Sport wieder verschärft werden, hält die Verbandsführung die erhoffte Fortsetzung des Spielbetriebes für nicht mehr realistisch. Da sich das Infektionsgeschehen wieder deutlich beschleunigt und damit weitere Spielabsagen wegen Corona-Infektionen oder Verdachtsfällen zu befürchten sind, stehen für die ausstehenden (Nachhol-) Spiele immer weniger Termine zur Verfügung. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 haben ferner gezeigt, dass die unterschiedlichen Verfügungslagen in den Landkreisen bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Spielbetrieb in den geografisch nicht deckungsgleichen Fußballkreisen de facto meist zu einem kreisübergreifenden Stillstand des Spielbetriebes führt.

In der ab dem heutigen Donnerstag, 18. März, bis einschließlich Dienstag, 23. März, laufenden Umfrage werden die Vertreter der Vereine gefragt, ob sie für oder gegen folgende Vorgehensweise sind:

Die bisher ausgetragenen Meisterschaftsspiele in allen Alters- und Spielklassen werden annulliert, Auf- und Absteiger wird es nicht geben. Die Spielklasseneinteilungen der Saison 2020/21 werden für die Spielzeit 2021/22 übernommen.

Das Meinungsbild der Vereine wird dem FVR-Beirat im Vorfeld einer endgültigen Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben werden.

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Fortschreibung der Coronaschutz-Verordnung erst nach der Ministerpräsidenten-Konferenz – keine Öffnungen zum 22. März 2021

Region/Düsseldorf, 18.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.

Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von heute 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben. Daher wird es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage geht das Ministerium aktuell davon aus, dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird. Die Situation und das Infektionsgeschehen werden fortlaufend evaluiert. Im Lichte der Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.

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Klare formale Vorgaben und inhaltliche Voraussetzungen für Schulschließungen als letztes Mittel im Infektionsschutz vor Ort

Region/Düsseldorf, 18.03.2021 – Erlass der Landesregierung von NRW zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule. Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung hat gestern mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

 Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

 Maßnahmen an einzelnen Schulen

Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht

Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

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Erneuter Corona-Ausbruch im DM Logistikzentrum in Weilerswist

Euskirchen/Weilerswist, 17.03.2021 – Im Logistikzentrum des Drogerieunternehmens DM in Weilerswist ist es trotz vorbildlicher Hygienestandards, zu einem erneuten Ausbruch des Corona-Virus gekommen.

Betroffen ist diesmal der Bereich der Palettenkommissionierung. Aktuell liegen 20 positive Testergebnisse von Mitarbeitenden der Nachtschicht vor. Davon sind 4 Testergebnisse nachweislich der britischen Mutation zuzuordnen.

Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hat aktuell für ca. 200 Mitarbeitende, für den Zeitraum 16.03 – 30.03.2021 die Quarantäne veranlasst. Am Montag, den 22.03.2021 ist eine Reihentestung für ca. 450 weitere Mitarbeitende des DM Logistikzentrums geplant.

Alle Maßnahmen wurden in konstruktiver Zusammenarbeit mit der DM Werksleitung in Weilerswist, dem Kreisgesundheitsamt und unter Teilnahme des Landrats Markus Ramers und seinem allgemeinen Vertreter Manfred Poth abgestimmt.

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Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt

Region Eifel/Berlin, 17.03.2021 – Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Ministerpräsident Söder: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht. Dafür Dank an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier! Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, die November- und Dezemberhilfe weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Künftig sind Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften antragsberechtigt. Das ist ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden.“

Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

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RVK-Bus rollt für das Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremimus, Rassismus und Gewalt

Euskirchen, 17.03.2021 – Nicht nur die Wirtschaft leidet unter der Corona-Pandemie, gemeinnützige Vereine/Projekte sind gleichermaßen betroffen: Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zwingen Vereine, ihre Arbeit drastisch zu reduzieren oder ganz einzustellen. Die sinkende Wahrnehmung ist ein großes Problem für die Vereine und ihre Anliegen. Um Unterstützung für die Vereine in der Region zu leisten, rief die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) den internen Wettbewerb „Bring Deinen Verein ins Rollen!“ aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren aufgerufen, gemeinnützige und sinnvolle Projekte bzw. Vereine aus ihrer Heimat – unserem Verkehrsgebiet – zu nominieren. Zu gewinnen gab es „rollende Werbeflächen“ auf einem Bus für ihre Vereinsbotschaft.

Für ein halbes Jahr wird ein Busbanner auf die Botschaft des Eifeler Bündnisses in der Region aufmerksam machen. Foto: RVK / Diana Jerchel

Im Kreis Euskirchen folgte diesem Aufruf die RVK-Mitarbeiterin Camilla Fassbender; sie schickte ihren Verein ins Rennen und gewann prompt. Der Gewinner-Verein – das Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt – vertritt das Ziel, „sich durch alle Bevölkerungsschichten und über die Grenzen von Herkunft, Kultur und Religion hinweg für ein demokratisches, tolerantes und friedliches Miteinander einzusetzen und gemeinsam gegen Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung in der Region vorzugehen“, erläutert Detlef Fassbender, Sprecher des Bündnisses, und fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr, unsere Vereinsbotschaft über diese Aktion auf die Straßen der Region bringen zu können und hoffen auf viele Bürgerinnen und Bürger, die bei uns mitmachen und Flagge bekennen möchten.“

Dr. Marcel Frank, Geschäftsführer der RVK, führt hierzu aus: „Frau Fassbenders Vorschlag hat uns aus der Seele gesprochen. Wir haben Menschen unterschiedlichster Herkunft, Hautfarbe und Religion in unseren Reihen, die jeden Tag für uns und alle Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind. Daher teilen wir die Botschaft des Eifeler Bündnis und positionieren uns deutlich gegen Ausgrenzung und Hass und für Gemeinschaft und Zusammenhalt!“

Auch Landrat Markus Ramers zeigt sich freudig über die Aktion: „Angesichts der aktuellen Situation, die von Corona-bedingten Sorgen und Ängsten geprägt ist, erachten wir Zusammenhalt und Wir-Gefühl gegenüber Allen als besonders wichtig. Dass unser kommunales Verkehrsunternehmen diese Botschaft in die Region trägt, kann ich nur unterstützen und mich für Idee und Umsetzung bedanken!“

Die Botschaft des Eifeler Bündnisses wird ab sofort für ein halbes Jahr einen emissionsarmen Bio-Erdgasbus der RVK zieren.