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Landkreis Ahrweiler – Inzidenz unter 100 – „Notbremse“ wird aufgehoben – Lockerungen ab Samstag – Außen-Gastronomie darf öffnen

Ahrweiler, 26.03.2021 – Gute Nachrichten: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ahrweiler ist mit 82 am heutigen Freitag den siebten Tag in Folge unter der Schwelle von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geblieben (Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz: 20. März: 99,9; 21. März: 91; 22. März: 77; 23. März: 68; 24. März: 68; 25. März: 80 und 26. März: 82).

Gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann der Kreis daher die sogenannte „Notbremse“ aufheben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Auf dieser Grundlage gelten unter anderem folgende Öffnungsschritte beziehungsweise werden folgende Maßnahmen aufgehoben:

– Die Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr wird aufgehoben;

– Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) ist wieder möglich (eine Person pro 40 Quadratmeter);

– Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercingstudios dürfen – unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen – wieder öffnen;

– Auch Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen;

– Die Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet;

– Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitindividualsport ist im Freien mit begrenzter Gruppengröße (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre) wieder möglich.

Neu ist: Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes, weisen jedoch darauf hin, dass sich der Kreis „auf sehr dünnem Eis bewegt“. In ganz Deutschland ist ein starker Zuwachs der Infektionszahlen zu verzeichnen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über die Marke von 100, müssten die genannten Lockerungen nach den rechtlichen Vorgaben des Landes zwingend wieder zurückgenommen werden. Deshalb appellieren Pföhler und Voss an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises: „Halten Sie sich strikt an die geltenden Regeln, denn es kommt jetzt auf das Verhalten jedes Einzelnen von uns an. Wir müssen alles daran setzen, die dritte Welle zu brechen.“

Darüber hinaus rufen beide eindringlich dazu auf, „auch an den Osterfeiertagen zu Hause zu bleiben und vor allem auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten“.

Die Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 26. auf 27. März 2021, um 0:00 Uhr in Kraft.

Die Allgemeinverfügung beziehungsweise die 18. CoBeLVO gelten zunächst bis zum 11. April 2021.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://kreis-ahrweiler.de.

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Kreis Ahrweiler startet mit „luca“-App

Ahrweiler, 26.03.2021 – Landrat Dr. Jürgen Pföhler: „Digitale Kontakt-Nachverfolgung als Schlüssel für weitere Öffnungen. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern beschlossen, sich der gemeinsamen Beschaffung der „luca“-App durch die Länder anzuschließen. „Die IT-Abteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler hat bereits im Vorfeld alle dafür erforderlichen System-Voraussetzungen geschaffen, damit wir unmittelbar nach Freigabe der Landesregierung heute mit der ‚luca‘-App an den Start gehen können“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

„Eine effiziente Kontaktnachverfolgung ist – neben Impfen und Testen – ein entscheidender Baustein, um Kontaktketten zu durchbrechen und die Pandemie einzudämmen“, ergänzt Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes.

„Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, kann ab sofort mit der ‚luca‘-App die Kontaktpersonenerfassung erfolgen und – im Falle einer nachgewiesenen Infektion – eine Rückverfolgung ermöglicht werden. Damit eröffnen sich mittelfristig Perspektiven für weitere Öffnungsschritte“, so Landrat Pföhler. Und weiter: „Erfolgreich ist dieses Modell aber nur dann, wenn sich möglichst viele beteiligen. Ob Hotels und Gaststätten, Wochenmarkt, Kirchenbesuch, Shopping oder Familientreffen, Kitas und Schulen, Rathäuser sowie Jobcenter – überall dort kann der Einsatz von luca‘ erfolgen.“

Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, können sich Bürgerinnen und Bürger künftig mit einem eigenen mobilen Endgerät in der Kreisverwaltung und deren Außenstellen, im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf, bei den AWB-Abfallanlagen, in den kreiseigenen Schulen und in der Kreisvolkshochschule über die „luca“-App einchecken. Dies setzt voraus, dass die App auf das jeweilige Handy heruntergeladen wurde. Die Besucherinnen und Besucher scannen beim Eintreten einen QR-Code und werden automatisch ausgeloggt, sobald sie wieder gehen. In vielen Bereichen entfällt damit das umständliche Ausfüllen von schriftlichen Kontaktdatenerhebungen. Die App ermöglicht die Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an das Gesundheitsamt (inklusive SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines positiven Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen. Infektionsketten können so schnell und lückenlos nachverfolgt werden. Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen kostenfrei. Der Datenschutz ist gewährleistet. Die „luca“-App ist für Android, iOS und als Web-App verfügbar.

Umfassende Informationen unter: https://www.luca-app.de.

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Informationen zu aktuellen Abrufzahlen Corona-Hilfen; Stand: 26.3.2021

Region/Berlin, 26.03.2021 – Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 90 Mrd. Euro (über 90,4 Mrd. Euro) an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzukommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 25 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Auch für das Jahr 2021 bestehen allein im Bundeswirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme zur Verfügung fort (KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF, Schutzschirm für Warenkreditversicherer, Bürgschaftsprogramm). Einen Überblick über die Corona-Hilfen für die Wirtschaft finden Sie auch hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

Alle aktuellen Corona-Hilfen, die direkte Zuschüsse beinhalten, befinden sich mittlerweile im sogenannten Fachverfahren, d.h. in der Zuständigkeit der Länder, die über die finale Auszahlung und Prüfung der Anträge entscheiden. Das gilt seit 12.01.2021  für die Novemberhilfe seit 1.2.2021 für die Dezemberhilfe und seit 12.03. für die Überbrückungshilfe III. Der Bund hat quasi in Vorleistung für die Länder die Abschlagszahlungen übernommen; die vollständigen Auszahlungen sowie Bearbeitung und Prüfung der Anträge liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Eine Zwischenbilanz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu seinen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft nach einem Jahr Corona-Krise finden Sie hier.

  1. Überblick:

Die Auszahlungen zur November- und Dezemberhilfe steigen weiterhin täglich an. Aktuell wurden über 9,5 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe mittlerweile über 96% der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen Sache der Länder (seit 12.01.2021  bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe).

Bei der  Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Abschlagszahlungen in einer Höhe von mehr als 1,7 Mrd. Euro ausgezahlt. Aktuell sind bereits mehr als 100.000 Anträge gestellt worden. Seit dem 12. März 2021 ist auch hier das reguläre Fachverfahren durch die Länder angelaufen, so dass auch hier die regulären und damit vollständigen Auszahlungen durch die Länder noch im März erfolgen können.

Seit dem 16.02.2021 gibt es auch Antragstellung für die Neustarthilfe für natürliche Personen. Die Neustarthilfe ermöglicht Soloselbständigen einen Einmal-Zuschuss von bis zu 7500 Euro. Seither wurden etwa 122.000 Anträge gestellt in einem Volumen von rund 720,5 Mio. Euro. Ausgezahlt wurde bereits die Summe von rund 687,4 Mio. Euro und damit über 93 Prozent der Antragssumme.

  1. Im Einzelnen,  Stand heute, 26.03.2021:
  2. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November:

Die Abschlagszahlung für die Novemberhilfe läuft seit dem 27.11.2020, die reguläre Auszahlung durch die Länder seit dem 12.01.2021.

Es sind bisher 357.105 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 5.693.164.732,82 Euro eingegangen und 4.821.097.848,04 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 2.913.046.924,58 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.908.050923,46 Euro. Bei 92.957 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 264.148 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember:

Die Abschlagszahlung für die Dezemberhilfe läuft seit Anfang Januar (05.01.2021).

Es sind bisher 340.047 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 5.953.967.615,79 Euro eingegangen und 4.700.843.873,98 (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 2.524.639.519,95 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.176.204.354,03 Euro. Bei 84.475 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 255.572 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Überbrückungshilfe III

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021. Seit dem 12.03.2021 ist das reguläre Fachverfahren über die Länder angelaufen.

Es sind bisher 100.207 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe  von 5.670.556.754,40 Euro eingegangen und 1.720.104.352,37 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Von der ausgezahlten Summe sind 199.076.396,02 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.521.027.956,35 Euro. 

  1. Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Beantragung der Neustarthilfen ist seit dem 16.02.2021 möglich. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab seit dem 16.02.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es sind bisher 122.066 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 736.678.643,89 Euro eingegangen und 687.380.964,68 Euro wurden bereits ausgezahlt.

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Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie

Region/Düsseldorf, 26.03.2021 – Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung – Minister Laumann: Gerade bei diffusen Infektionsgeschehen können wir das Virus besser und zielgenauer bekämpfen. Die Landesregierung teilt mit: Nordrhein-Westfalen setzt die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern konsequent um und passt die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen.

Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen wird die Corona-Notbremse mit klaren Regelungen fest in der Verordnung verankert. Die regionale Differenzierung berücksichtigt dabei das zunehmend unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Städten und Kreisen:

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse – und eröffnet gleichzeitig Perspektiven. Die nordrhein-westfälische Variante hat zwei große Vorteile: Auf der einen Seite können betroffene Kreise und kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben wieder runterfahren. Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option wirkt wie ein Fangnetz für Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für die Bevölkerung sich testen zu lassen und gleichzeitig können unerkannte und asymptomatische Coronainfizierte erkannt und frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder positive Schnelltest zieht einen PCR-Test nach sich. So können wir gerade bei diffusen Infektionsgeschehen das Virus besser und zielgenauer bekämpfen.“

Diese Regelungen gelten entsprechend auch über die Osterfeiertage. „Der Appell bleibt: bleiben Sie auch über die Osterfeiertage zuhause, verreisen Sie nicht, halten Sie sich weiter an die AHA-Regeln“, so Minister Laumann. „Es kommt im Kampf gegen das Virus weiterhin auf jeden Einzelnen an. Hinzu kommt: Der Bund hat große Mengen an Impfdosen angekündigt. Das stimmt mich sehr zuversichtlich. Dann können wir auch beim Impfen nochmal einen Gang hochschalten.“

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Gesundheits-Ministerium NRW widerspricht Falschmeldungen zu „Impfdosen auf Halde”

Region/Düsseldorf, 24.03.2021 – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist Falschmeldungen über einen großen Lagerbestand von ungenutzten Impfdosen zurück. Richtig ist: Der aktuelle Impfstoffbestand im Auslieferungslager beläuft sich auf:

  • 354 Impfdosen (91.559 Vials) des Impfstoffes des Firma BioNTech. Hiervon sind alleine am gestrigen Tag 39.000 Vials (234.000 Dosen) neu angeliefert worden.
  • 360 Impfdosen (14.236 Vials) der Firma Moderna und
  • 320 Impfdosen (10.732 Vials) der Firma AstraZeneca.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Bei den im Lager vorhandenen Impfdosen handelt es sich um Impfdosen, die für bereits vereinbarte Termine oder Zweitimpfungen zur Verfügung stehen müssen. Es werden keine Impfdosen grundlos „auf Halde behalten“. Tagtäglich werden Impfdosen im Land verteilt, sodass es immer wieder vorkommt, dass eine bestimmte Menge an Impfdosen kurze Zeit im Landeslager verbleibt, bis diese abgerufen wird. Grundsätzlich werden vorhandene Impfstoffe zeitnah der Bevölkerung beziehungsweise der jeweiligen Gruppe, die ein Impfangebot erhält, zur Verfügung gestellt.”

In Bezug auf AstraZeneca und Moderna ist derzeit davon auszugehen, dass das Lager Ende der Woche leer sein wird. Bei BioNTech gilt, dass Nordrhein-Westfalen die vorhandenen Impfdosen deutlich reduzieren wird. Denn alleine für ausstehende Zweitimpfungen werden knapp 279.000 Impfdosen benötigt. Zudem hat das Land jenen Impfzentren mit einer weiterhin hohen Terminnachfrage der Über-80-Jährigen 75.000 zusätzliche Impfdosen für Erstimpfungen zur Verfügung gestellt. Damit wird die verfügbare Reserve in den kommenden Tagen deutlich abgeschmolzen.

Der Moderna-Impfstoff wird im Laufe der Woche vermutlich vollständig für Impfungen in der Eingliederungshilfe aufgebraucht werden. Anders als bislang wird das Land von der am vergangenen Samstag eingegangene Lieferung (92.400 Impfdosen) keine Reserven für Zweitimpfungen bilden. So soll eine schnelle Durchimpfung der Eingliederungshilfe möglich werden.

Von AstraZeneca stehen dem Land aufgrund von Liefereinbrüchen etwa 180.000 Impfdosen weniger zur Verfügung als zunächst durch den Bund avisiert. Daher wird damit gerechnet, dass die verfügbaren Impfstoffmengen im Laufe der Woche vollständig aufgebraucht sein werden. Eine Rücklage für Zweitimpfungen ist bislang aufgrund des langen Impfintervalls nicht erfolgt.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass der abgesenkte Lagerbestand nicht sofort im RKI-Impfmonitoring zu messen sein wird. Derzeit gibt es Verzögerungen in der Datenübermittlung an das RKI, sodass über die RKI-Daten kein valides Abbild des realen Impfgeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich ist. Aktuell wird mit großem Personaleinsatz bei den Kassenärztlichen Vereinigungen daran gearbeitet, insbesondere Altfälle aufzuarbeiten.

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LOTTO-Spendenaktion: Corona-Hilfe für Kinder und Jugendliche

Region/Koblenz, 23.03.2021 – LOTTO Rheinland-Pfalz und LOTTO-Stiftung sammeln gemeinsam. „Coronahilfe für Kinder und Jugendliche“ – unter diesem Motto startet die diesjährige Sammelaktion von LOTTO Rheinland-Pfalz und der LOTTO-Stiftung unter dem Dach der Initiative „Kinderglück“. Unter der Schirmherr-schaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer soll das ganze Jahr über gemeinsam mit der LIGA der Freien Wohlfahrts-pflege möglichst viel Geld gesammelt werden, um Kindern und Jugendlichen zu helfen, die durch die Corona-Pande-mie Nachteile erleiden müssen.

Seit Monaten bestimmt das Corona-Virus das Leben in weiten Teilen der Erde, natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Das Virus ist für alle gleich – aber nicht für jeden hat es die gleichen Auswir-kungen. Vor allem viele Kinder und Jugendliche leiden unter den Folgen der schon lange andauernden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen.

„Hier wollen wir gezielt helfen“, sagt Magnus Schneider, der Vorsitzende der LOTTO Rheinland-Pfalz – Stiftung, die gemein-sam mit der LOTTO Rheinland-Pfalz GmbH die traditionelle Sammelaktion durchführt. „Kinder sind ja schon in normalen Zeiten das schwächste Glied in der Kette. Das kann in einer Pandemie nicht besser werden“, erklärt Magnus Schneider: „Daher wollen wir mit unserer diesjährigen Sammelaktion einen Beitrag leisten, um die Sorgen der Kleinen kleiner zu machen.“

Viele Kinderträume sind unerfüllt geblieben und bleiben es wei-terhin: Warum kann ich nicht zum Fußballtraining? Warum kann ich nicht mit meinen Freunden spielen? Mama, wieso weißt du nicht, wie das mit dem Computer geht? Papa, was ist denn Kurzarbeitergeld? Oma, warum darf ich dich nicht besuchen? Tante, schneidest du mir die Haare? Diese und viele weitere Fragen haben Kinder in den vergangenen Monaten gestellt und oftmals keine Antwort darauf bekommen.

Das Glücksspielunternehmen Lotto Rheinland-Pfalz steht mit seinem Grundsatz, soziale und gesellschaftliche Verantwor-tung zu übernehmen, voll hinter dem Thema der diesjährigen Sammelaktion: „Corona geht uns alle an. Das Thema brauchen wir nicht mehr in den Fokus zu rücken, dort ist es schon seit Monaten“, sagt Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner, und er-gänzt: „Wir können aber mit Hilfe der Spenden ein Zeichen set-zen und konkrete Hilfe leisten.“
So soll jeder gespendete Cent auch dort ankommen, wo er be-nötigt wird. Daher hat sich die Lotto-Stiftung einmal mehr mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz und Paritäti-scher Wohlfahrtsverband) verbündet, um schnell und unbüro-kratisch helfen zu können.

„Mit dem Thema Coronahilfe trifft die Lotto-Stiftung den Zahn der Zeit“, sagt Anke Marzi, die Vorsitzende der LIGA: „Wir sind sehr gerne Partner der Aktion, damit viele Kinder und Jugendli-che, die von uns betreut werden, von den Spenden profitieren können.“
Gesammelt wird das ganze Jahr in den rund 910 LOTTO-An-nahmestellen sowie hoffentlich bald auch wieder bei den Ver-anstaltungen von LOTTO Rheinland-Pfalz, Konzerten der Mainzer Hofsänger, Spielen der LOTTO-Elf und unter anderem auch in den VIP-Logen des 1. FSV Mainz 05 und beim 1. FC Kaiserslautern.
Prominenter Pate der Aktion ist der Mainzer Lie-dermacher Oliver Mager, der sich seit vielen Jahren als Partner von Lotto Rheinland-Pfalz für notleidende Kinder engagiert.

Seit 2008 sammeln LOTTO Rheinland-Pfalz und die LOTTO-Stiftung jedes Jahr für Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. So wurden seitdem für die Kinderschutz-dienste, Kinder in Frauenhäusern, Kinder mit geistiger Behin-derung und auch Flüchtlingskinder über zwei Millionen Euro ge-sammelt. Diese Gelder wurden für unzählige Projekte, die be-nachteiligten Kindern zu Gute kamen, eingesetzt.

Spendenkonto:
LOTTO-Stiftung
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE37 5705 0120 0000 3202 00
BIC: MALADE51KOB

Pate der Spendenaktion: Oliver Mager

Der Mainzer Musiker ist nicht nur wegen seiner roten Nase in der Mainzer Fastnacht bekannt. Kinder lieben ihn besonders – und er sie. Es braucht nur Sekunden, dann rocken er und seine kleine Fans den Saal. Für die Lotto-Stiftung hat er das Lied „Kin-derglück“ komponiert und auf seiner Homepage schreibt er: „Diese Initiative ist mir ans Herz gewachsen, da ich in verschie-denen Projekten immer wieder erlebe, wie selbstlos Menschen helfen.“ Oli Mager engagiert sich vielfältig für kranke Kinder und hat auch die Initiative „Meenzer helfen Meenzer“ gegründet.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Dritter Welle mit Oster-Ruhe, Testen und Modellprojekten entgegenwirken

Region/Mainz, 23.03.2021 – „Im Januar und Februar ist es uns gelungen, das Infektionsgeschehen deutlich einzudämmen. Auch weil die Bevölkerung so diszipliniert war, können wir deshalb unsere Kinder zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule lassen und den Einzelhandel wieder öffnen. Die deutlich ansteckenderen Virusmutationen bringen jetzt allerdings ein hohes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik mit sich. Auch wenn wir in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt liegen; bundesweit haben wir die Inzidenz von 100 überschritten. Im Stufenplan haben wir für diesen Fall die Notbremse vorgesehen. In der aktuellen Dynamik sind die Mehrheit der Bundesländer und die Bundesregierung übereingekommen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin.

Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Zwar sei bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft, dennoch trügen die nun auch in Deutschland führende Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei den gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch nicht sehr viel später erreicht werde, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

„Ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, in den großen Linien zusammenzubleiben. Daher trägt Rheinland-Pfalz die Entscheidung mit, die Ostertage zu nutzen, um Deutschland herunterzufahren. Da wir unser Land aber nicht einfrieren können, bis wir genügend Impfstoff haben, muss die bestehende Teststrategie massiv ausgebaut werden. In den Ländern haben wir die Strukturen für Bürgertests aufgebaut und stellen sicher, dass in den Schulen getestet werden kann. Jetzt sind auch die Unternehmen in der Pflicht. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen dafür nach dem Oster-Lockdown stehen und 40 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche getestet werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könnten Infektionsketten durchbrochen und Infektionscluster entdeckt werden.

#WirBleibenZuHause 5 Tage Stillstand über Ostern

Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden, um die Zahlen zu senken. Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen. Dadurch werden Kontakte und Mobilität drastisch reduziert.

Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.  Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Vor dem Lockdown gilt generell überall dort die Notbremse, wo die Inzidenz über 100 liegt. In dieser Zeit gilt 1 Haushalt plus eine weitere Person, der Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung einen Kunden bzw. einen Haushalt zulassen. Geöffnet bleiben Friseure als körpernahe Dienstleistungen aus hygienischen Gründen, ebenso wie die körpernahe Dienstleistung aus medizinischen Gründen, wie die medizinische Fußpflege. Die Regularien der Notbremse sind bereits in unserer Coronabekämpfungsverordnung und den Allgemeinverfügungen der Kommunen geregelt.

Weitere Maßnahmen

Mitfahrer sollen auch im privaten PKW eine medizinische Maske tragen, sofern sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Anlassbezogene Schnelltests sollen in Bereichen vorgenommen werden, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind, auch Ausgangsbeschränkungen sind möglich.

Tests in Schulen

Nach den Osterferien werde es konsequent ein Angebot an Schülerinnen und Schüler zunächst für mindestens eine Testung pro Woche geben, kündigte die Ministerpräsidentin an. So könnten möglichst viele Menschen entdeckt werden, die keine Symptome haben und trotzdem mit Corona infiziert sind. Das sei ein ganz wesentlicher Schritt bei der Vermeidung von Ansteckung. Bildungsministerin Stefanie Hubig werde am Mittwoch vorstellen, wie das Testen in den Schulen und Kitas ablaufen werde. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten weiterhin getestet. Durch diese Maßnahme werde ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht.

Mehr Schutz und Tests am Arbeitsplatz

Nach den privaten Treffen ist die Arbeitswelt einer der größten Pandemietreiber. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen notwendig. Die Tests sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche zur Verfügung stehen. Nach Ostern sollen die Wirtschaftsverbände in ihrem Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Sollte das nicht ausreichen, prüft die Bundesregierung ob und wie sie regulatorisch eingreifen muss.

Die Arbeitgeber sollen außerdem Homeoffice ermöglichen und so die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit reduzieren.

Tests der Mitarbeiter der Landesverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung bekommen unmittelbar ein regelmäßiges Testangebot. Durch den flächendeckenden Aufbau der Testinfrastruktur wird an den Teststellen unter Anrechnung auf die Arbeitszeit ein Testangebot von mindestens einmal pro Woche gemacht. Sobald Selbsttests in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind, wird dies in den Verwaltungen und Ressorts durch ein Angebot von Selbsttests ergänzt werden.

Reisen bitte vermeiden

„Es stehen das zweite Osterfest und die zweiten Osterferien vor der Tür, die wir unter Coronabedingungen begehen müssen. Wir bitten dennoch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eindringlich, Kontakte stark einzuschränken und insbesondere auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

„Auch wenn Mallorca heute kein Risikogebiet ist, so besteht dennoch ein sehr großes Risiko, sich dort zu infizieren. Denn wenn dort jetzt Menschen aus vielen Ländern zusammenkommen, ist die Gefahr groß, dass vor allem Virusmutationen sich leicht verbreiten. Bei der Rückreise nach Deutschland würden diese dann in Familie, Schule, Kita oder Arbeitsplatz eingeschleppt“, sagte die Ministerpräsidentin. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Wirtschaftshilfen

Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

Befristete Modellprojekte

„Ich halte es aber auch für unerlässlich, dass wir Anreize schaffen. Viele von uns sind pandemiemüde, viele Unternehmen stehen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, unmittelbar nach der Oster-Ruhe in wenigen Modellregionen zu erproben, wie wir mit Testen, Impfen, Kontaktnachverfolgen und der Analyse von Infektionswegen Neuinfektionen vermeiden können, ohne alles zu schließen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit einer niedrigen Inzidenz testen, wie unter strengen Auflagen und mit einer Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten“, so die Ministerpräsidentin. Zentrale Bedingungen dabei seien lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis. Eine Modellregion müsse räumlich abgrenzbar sein und auf der kommunalen Ebene sicherstellen, dass die Auflagen auch eingehalten werden. Zudem müsse sie eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. Und auch hier gelte die Notbremse, daher müssten klare Abbruchkriterien definiert werden, falls die Infektionen die Inzidenz von 100 übersteigen. „Ich werde darüber am Mittwoch mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen über Anforderungen an Modellregionen sprechen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz startet mit App

„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Stand heute wollen nunmehr 10 Länder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. Die Vorteile der ‚Luca-App‘ sind zum Beispiel, dass sie die Corona Warn App ergänzen kann und einen Rückkanal hat. Sie ist bereits im Einsatz und hat Schnittstellen zur Bundesdruckerei und zu SORMAS, das System, das unsere 25 Gesundheitsämter einsetzen“, so die Ministerpräsidentin. Die Luca-App könnte so gemeinsam mit anderen Ländern zentral beschafft und den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung ist für die Bürger, die Geschäfte und Betriebe, die Kultureinrichtungen und die Gesundheitsämter kostenfrei. Der Bund übernimmt für die ersten 18 Monate die Kosten.

„Ein wichtiger Pluspunkt ist für mich auch, dass die App nicht nur mit einem Smartphone funktioniert, sondern auch mit einem ‚intelligenten Schlüsselanhänger‘“, so die Ministerpräsidentin. Die App ermöglicht Kontaktdatenerfassung, Datenübermittlung an Gesundheitsämter (inkl. SORMAS-Schnittstelle) und im Falle eines negativen Testergebnisses auch die Benachrichtigung von Kontaktpersonen.

10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer geimpft

„Bis gestern haben 10 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre erste Impfung erhalten. Und wir werden weiter alles daransetzen, schnell zu impfen. Dabei helfen uns auch die 20.000 Dosen Biontech-Impfstoff zusätzlich, die wir nach dem Impfgipfel vom vergangenen Freitag aufgrund unserer Grenznähe zum Virusmutationsgebiet in Frankreich einsetzen werden. Dabei ist es nicht entscheidend, unmittelbar eine Grenze zu haben. Die Bundesregierung hat vielmehr einen Schutzkorridor und Pendlerbewegungen zugrunde gelegt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Diese zusätzlichen 20.000 Dosen könnten von den Impfzentren „Südpfalz“ (5.000), Kaiserslautern (1.500), Landau (3.000), Neustadt Weinstraße (5.000), Primasens (3.000) und Zweibrücken (2.500) in einem Zeitraum von Ende der Woche bis zum 04. April 2021 verimpft werden. Die Impfungen erfolgten konsequent in den Prioritätengruppen 1 und 2.

Nächste Beratungen am 12. April

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

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Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um

Region/Düsseldorf, 23.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

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Bitburger Landrat Joachim Streit führt erste FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz

Bitburg/Koblenz/Mainz, 20.03.2021 – Auf ihrer konstituierenden Sitzung am 19.3.2021 hat die sechsköpfige FREIE WÄHLER Landtagsfraktion nunmehr ihren Spitzenkandidaten Joachim Streit einstimmig zum Vorsitzenden der ersten FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gewählt.

Ihm zur Seite steht als Parlamentarischer Geschäftsführer zukünftig der FREIE WÄHLER-Landesvorsitzende Stephan Wefelscheid. Neben dem Bitburger Landrat Joachim Streit war der Koblenzer Rechtsanwalt einer der Konstrukteure des historischen Wahlerfolgs der Partei FREIE WÄHLER am 14. März 2021.
Als stellvertretende Vorsitzende wählten FREIE WÄHLER die 25jährige Lisa-Marie Jeckel aus dem Wahlkreis Diez/Nassau und den Pfälzer Helge Schwab (Wahlkreis Kusel).

Joachim Streit: „Dies ist der Beginn einer neuen Zeitrechnung in Rheinland-Pfalz. Mit der Fraktion FREIE WÄHLER gewinnen die vielen Freien Wählergruppen im Land zum ersten Mal einen parlamentarischen Arm. Die Fraktion freut sich auf die Arbeit im Landtag.“ Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender FW und PGF: „Mit großem Respekt werden wir den in uns gesetzten Wählerauftrag im Landtag umsetzen!“

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Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg – wichtige Ergänzung der umfassenden Unternehmens-Hilfen

Region/Berlin/Düsseldorf/Mainz, 20.03.2021 – Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Nachfolgend ein Überblick zur Förderung:

Zielstellung: Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Förderung: Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Antragsberechtigung: Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Antragstellung und -bewilligung: Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.

Finanzierung: Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.