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Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland ab 10. Juni wieder auf

Region/Düsseldorf – Europaminister Holthoff-Pförtner: Das Grenzgebiet kehrt Schritt für Schritt zur Normalität zurück, noch aber müssen wir vorsichtig sein. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales NRW teilt mit: Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab morgen, 10.  Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet (Farbcode orange) zum einfachen Risikogebiet (Farbcode gelb) im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Nordrhein-Westfalens Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Ich bin froh, dass die Niederlande die Risikoeinstufung Deutschlands der erfreulichen Entwicklung der aktuellen Corona-Lage anpassen. Denn die geforderten PCR-Tests waren für die Bürgerinnen und Bürger aufwendig und kostspielig. Das Grenzgebiet kehrt Schritt für Schritt zur Normalität zurück. Noch aber müssen wir weiter vorsichtig sein, damit wir die Pandemie schnell und sicher hinter uns lassen.“

Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.

Eine Rückkehr zum regelfreien Reiseverkehr bedeutet die aktuelle Lockerungs-Entscheidung der Niederlande allerdings nicht. Denn noch stuft das Robert Koch-Institut seinereits die Niederlande als Risikogebiet ein. Damit gilt nach wie vor der dringende Appell, auf touristische Reisen ins Nachbarland zu verzichten. Für die Rückreise oder Einreise nach Deutschland müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:

  • Grenzpendler
  • Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs
  • Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben
  • Durchreisende und Transporteure

Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:

  • Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (de)
  • Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.
  • Quarantänepflicht für 10 Tage. Einreisende können die Quarantäne jederzeit beenden oder müssen sie gar nicht erst antreten, sobald der Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt wird.
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Landrat Markus Ramers ehrte Team im Marmagener Impfzentrum

Marmagen/Kreis Euskirchen – In einer Feierstunde ehrte Landrat Markus Ramers das hervorragend aufgestellte Team im Marmagener Impfzentrum – Für das Rote Kreuz im Kreis Euskirchen nahmen stellvertretend Fabian Benzmüller (Leiter Nachbetreuung) und Uwe Lippmann (Call- und Terminierungs-Center) die Urkunde entgegen –

Stellvertretend für alle haupt- und ehrenamtlichen Rotkreuzler am Marmagener Impfzentrum nahmen Fabian Benzmüller (Foto), als Leiter der Nachbetreuung, und Uwe Lippmann, verantwortlich für das Call- und Terminierungs-Center, die Urkunde entgegen. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Haupt- und Ehrenanamtliche arbeiten sieben Tage die Woche Hand in Hand – „Wir alle hier im Kreis Euskirchen können stolz sein auf die Arbeit im Impfzentrum“ – 70.000 Impfungen bisher.

Landrat Markus Ramers dankte dem Roten Kreuz im Kreis Euskirchen und anderen Hilfsgruppen, die täglich im Impfzentrum Marmagen ihren wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten und hervorragend Hand in Hand arbeiten. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Hunderte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten sieben Tage die Woche im Impfzentrum Marmagen Hand in Hand. Einen großen Beitrag leistet dort auch das Rote Kreuz im Kreis Euskirchen. Landrat Markus Ramers ehrte jetzt in einer Feierstunde im Saal des Impfzentrums alle Helfergruppen und Helfer. Er nutzte die Gelegenheit dem hervorragend aufgestellten Team danke zu sagen. Stellvertretend für die Gruppe der Rotkreuzler nahmen Fabian Benzmüller, Leiter der Nachbetreuung, sowie Uwe Lippmann, vom Call- und Terminierungs-Center, die Urkunde auf der Bühne entgegen.

„Viele Menschen können durch Ihre Arbeit wieder ein Leben leben“, würdigte Landrat Markus Ramers die Geehrten, die an diesem Mittag stellvertretend für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Hilfskräfte eine Urkunde erhielten. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Sie sind diejenigen, die dafür sorgen, dass wir hier alle im Kreis Euskirchen sehr stolz sein können auf die Arbeit, die im Impfzentrum geleistet wird. Das gelingt, weil alle Rädchen so gut ineinandergreifen“, so Ramers. Dabei spiele keine Rolle, für welche Organisation jeder im Einzelnen tätig ist. Im Fokus stehe die gemeinsame Aufgabe.

Symbolkraft

„Das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt im Impfzentrum ist beispielhaft. Auch in den kommenden Wochen wird diese wichtige Arbeit im Impfzentrum weiter gebraucht – im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzten und bald auch den Betriebsärzten“, sagte der Landrat weiter. Ob Inzidenzen von über 200 im Kreis Euskirchen oder harter Corona-Lockdown: das Gebäude in Marmagen sei zum Symbol geworden dafür, dass es einen Weg raus aus der Pandemie gibt.

In der ehemaligen Reha-Klinik wurden in vier Monaten bereits 70.000 Menschen aus dem Kreis Euskirchen geimpft. „Jedes Modul, jeder einzelne, der hier tätig ist, ist ein wichtiges Puzzlestück für das Gesamtwerk, für das Erreichte“, lobte er. Das fange schon bei der Begrüßung und Einweisung an, führe zur Impfung selbst und gehe weiter mit der Nachbetreuung. „Wir vom Roten Kreuz haben im Impfzentrum rund 20 Helfer täglich im Einsatz“, berichtet Thomas Heinen, der DRK-Bereichsleiter für Einsatzdienste. Als weitere Rädchen hinzu kommen Bundeswehr, Feuerwehr, Sicherheitsdienst, Ärzte, Apotheker, Medizinische Fachangestellte, Kassenärztliche Vereinigung ebenso wie DLRG, Malteser und THW. Das Impfzentrum soll Ramers zufolge bis mindestens 30. September aktiv sein und Bestand haben.

Säckeweise Post sei seit der ersten Impfung vor vier Monaten, am 8. Februar, im Kreishaus eingetroffen, berichtete der Landrat: „Es gibt kein Thema zu dem die Kreisverwaltung oder der Landrat in Person jemals so viele Briefe, Karten oder Mails erhalten hat.“ Beschwerden enthielten sie höchstens nur dann, wenn es darum gehe, wann man denn endlich einen Termin bekommen könne. Inhalt sei vielmehr „Lob, Dank, Anerkennung und Respekt für die ausgezeichnete und liebevolle Betreuung“ im Impfzentrum.

Jeder wichtiges Puzzlestück

Markus Ramers erinnerte auch an die Anfänge. Erst wenige Tage im Amt als Landrat, war er am 17. Dezember 2020 zu einer ersten Zusammenkunft gefahren, nachdem klar war, dass Marmagen Impfzentrum für den Kreis Euskirchen wird. Schon damals sei der „besondere Geist“ spürbar gewesen, „das Gefühl der Solidarität, des Zusammenhaltes“ und dass „alle an einem Strang ziehen“, um eine „historisch einmalige und sicherlich außergewöhnliche Aufgabe zu übernehmen“, so Ramers. Das trage bis heute.

Es habe keinen Baukasten, keine Vorlage, keine Pläne in der Schublade gegeben, auf die man hätte zurückgreifen können. „Und trotzdem ist es gelungen, weil jeder seinen Beitrag geleistet hat und leistet“, würdigte Ramers den Einsatz der Rotkreuz-Helfer und aller anderen. Für Geimpfte bedeute der zweimalige Pieks mehr Sicherheit im Alltag und nicht zuletzt zurückgewonnene Lebensqualität. Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni werde die Nachfrage nach Terminen in Marmagen sicher weiter steigen. Aktuell würden hauptsächlich Zweitimpfungen am Standort durchgeführt.

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Stellungnahme von Bischof Ackermann zum Rücktrittsgesuch von Kardinal Reinhard Marx

Region/Trier – „Das Rücktrittsgesuch von Kardinal Marx am gestrigen Freitag hat mich überrascht. Ich zolle dem Kardinal, der ja mein Vorgänger als Bischof von Trier ist, Respekt dafür. Ich verstehe sein Rücktrittsangebot als starkes Zeichen, dass er mit dieser persönlichen Entscheidung Verantwortung übernehmen will für die Verbrechen sexualisierter Gewalt in unserer Kirche; dass er dies aber auch tut im Namen der Institution, in der er als Erzbischof und Kardinal große Verantwortung trägt.

Es ist offensichtlich, dass sein Schritt erneut alle deutschen Bischöfe herausfordert, sich mit der Frage nach der Verantwortungsübernahme und dem Angebot eines Rücktritts auseinanderzusetzen. Mir selbst ist diese Frage auch nicht fremd. Sicher werden wir darüber auch im Kreis der deutschen Bischöfe insgesamt diskutieren müssen.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat es in seinem Statement betont: Die Verbrechen haben systemische Schwachstellen in der Kirche offengelegt, die ebenso nach systemischen Antworten rufen. Und so verstehe ich das Rücktrittsangebot von Kardinal Marx auch als Zeichen für die notwendige Erneuerung der Kirche aus dem Evangelium heraus.

Als Bischof von Trier will ich weiterhin Verantwortung übernehmen, indem ich den Prozess der Aufarbeitung und der Missbrauchsbekämpfung aktiv gestalte, wo es möglich ist, und ihn dort, wo es vorgesehen und nötig ist, in die Unabhängigkeit einer Aufarbeitungskommission gebe und diese mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln unterstütze. Dieser institutionelle Aufarbeitungsprozess kommt in unserem Bistum gerade in Gang und dafür bin ich dankbar.“

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Bürgerdienst Lepper e.V. und Volksbank RheinAhrEifel eG unterstützen gemeinsam die Region

Daun – Nachhaltiges Engagement für die Region: Der Bürgerdienst Lepper e.V. und die Volksbank RheinAhrEifel eG haben eine Kooperation für die gemeinsame Förderung gemeinnütziger Projekte in der Region vereinbart. In Daun unterzeichneten Doris G. Lepper, 1. Vorsitzende des Bürgerdienst Lepper e.V., und Thomas Klassmann, Direktor des Regionalmarktes Eifel bei der Volksbank RheinAhrEifel, einen entsprechenden Vertrag. Die Kooperation startetete zum 1. Juni 2021 und läuft zunächst für ein Jahr. „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit“, erklären Doris G. Lepper und Thomas Klassmann.

„Die nachhaltige Förderung der Region und der Menschen, die hier leben, liegen sowohl dem Bürgerdienst als auch der Volksbank am Herzen. Durch die Kooperation können Vereine und Institutionen neben der finanziellen Hilfe von zusätzlichen Synergieeffekten, etwa durch die verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, profitieren.“

Spendenplattform „Viele schaffen mehr“ als Basis

Realisiert werden die Spendenprojekte über die Plattform „Viele schaffen mehr“ der Volksbank RheinAhrEifel. Hierüber haben gemeinnützige Vereine und Organisationen die Möglichkeit, Spenden für konkrete Vorhaben zu sammeln. Im Rahmen der Kooperation beteiligen sich sowohl der Bürgerdienst Lepper e.V. als auch die Volksbank mit Spendengeldern für die eingereichten Projekte. Unterstützt werden Vorhaben deren Antragssteller ihren Sitz bzw. Tätigkeitsschwerpunkt überwiegend im Landkreis Vulkaneifel haben. Darüber hinaus muss sich das jeweilige Spendenprojekt hauptsächlich den Bereichen Senioren (Altenhilfe), Jugend (Jugendhilfe), Sport oder Kunst und Kultur zuordnen lassen.

„Die Volksbank-Spendenplattform ist die perfekte Grundlage für unsere Kooperation. Sie ist selbsterklärend zu bedienen und wird deshalb rege genutzt. Bislang haben wir schon knapp 70 Projekte darüber erfolgreich realisiert und über 200.000 Euro an Spenden gesammelt“, so Thomas Klassmann. Interessierte Vereine und Organisationen aus dem Landkreis Vulkaneifel können seit dem 1. Juni Projekte über die Internetseite https://voba-rheinahreifel.viele-schaffen-mehr.de/ einreichen. Volksbank und Bürgerdienst Lepper e.V. entscheiden bei jedem einzelnen Projekt, ob und in welchem Umfang sie es gemeinsam fördern.

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Aufhebung der Priorisierung am 7. Juni in NRW: Bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Laumann betont: Mehr als 8 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen geimpft. Lagerreserven nahezu vollständig aufgelöst. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Mit Blick auf die anstehende Aufhebung der Priorisierung bei Coronaimpfungen zum Dienstag, 7. Juni 2021, weist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Daher werden auch ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Impfkontingente für die Erstimpfungen in den Impfzentren sind derzeit ausgeschöpft. Wir haben die Lagerbestände seit April nahezu vollständig aufgelöst. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Puffer mehr. Das bedeutet: Der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff muss mindestens bis Mitte Juni komplett für die Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Daran ändert auch die Aufhebung der Priorisierung nichts. Sobald wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch wieder Termine für Erstimpfungen freigeben. Wir beobachten die Impfzahlen daher jeden Tag sehr genau. Ob wir im Laufe des Junis gezielt bestimmten Personengruppen ein Sonderimpfangebot über die Impfzentren machen können, steht derzeit noch nicht fest.“

Grundsätzlich ist die Impfkampagne ab dem 7. Juni in einem Dreiklang organisiert:

Impfzentren:

Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Impfzentren zuständig und stellt diesen fortlaufend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund beschafft den Impfstoff. Die Länder erhalten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweitimpfungen fortlaufend rund 2,5 Millionen Impfdosen der Firmen BioNTech, AstraZeneca und Moderna und bislang in geringeren Mengen auch Johnson & Johnson.

Nordrhein-Westfalen erhält davon etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Das MAGS geht in den Impfzentren zudem von rund 575.000 Zweitimpfungen in der KW 22, rund 511.000 Zweitimpfungen in der KW 23 und rund 566.000 Zweitimpfungen in der KW 24 aus.

Arztpraxen:

Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Sie können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit – Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson direkt über dieses System bestellen. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altergruppe zugelassen wurde.

Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Betriebsärzte:

Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden. Die Durchführung der Impfungen erfolgt in Kooperation zwischen den Impfzentren und den jeweiligen Betriebsärzten. Reguläre Impfungen in den Impfzentren werden dadurch nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise wird den Betriebsärzten ermöglicht, trotz fehlender räumlicher und personeller Ressourcen die Impfungen für „ihre“ Betriebe ohne großen Aufwand sicherzustellen. Damit sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützt werden.

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RLP Innenminister Lewentz: Extremisten attackieren Impfkampagne für Kinder

Region/Mainz – Innenminister Lewentz warnt vor demokratiefeindlichen Extremisten, die aktuell verstärkt versuchen, Stimmung gegen die Corona-Impfkampagne zu machen. Dabei stehe die Impfung von Kindern und Jugendlichen besonders im Fokus, seit sich Bund und Länder darauf verständigt haben, dass mit dem Ende der Impfpriorisierung am 7. Juni auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden können.

„Wir beobachten, dass vor allem in den sozialen Medien rund um das Thema haltlose Bedrohungsszenarien heraufbeschworen und Verschwörungstheorien verbreitet werden“, so Lewentz. Das von Hetze und Lüge geprägte Vorgehen der Extremisten ziele in erster Linie darauf ab, Ängste und Misstrauen in der Bevölkerung und gerade bei Eltern zu schüren. Extremisten wollten in dem Zusammenhang verunsichern, aufwiegeln und einen Keil zwischen Staat und Gesellschaft treiben. „Dieses unverantwortliche Handeln torpediert nicht nur die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie, es diskreditiert auch das aufopferungsvolle Wirken der vielen Menschen im Gesundheitswesen“, mahnt Lewentz.

Bezeichnend für die verbalen Attacken seien die Wortwahl und die Anknüpfung an abstruse Verschwörungstheorien sowie antisemitische Narrative. So werde das demokratische System in Deutschland mit einem Schreckensregime gleichgesetzt, die Hinrichtung aller derzeit politisch Verantwortlichen gefordert oder auf die demokratiefeindliche, antisemitische Verschwörungstheorie „QAnon“ Bezug genommen. Das Impfen von Kindern werde mit einem „Genozid-Versuch“ gleichgesetzt, Pharmaunternehmen als „Judenkonzerne“ diffamiert.

„Diesem ebenso haltlosen wie in höchstem Maße verwerflichen Treiben werden wir entschieden begegnen. Der Verfassungsschutz behält das Geschehen weiter mit Schwerpunkt im Blick“, betonte Lewentz. Rechtsverstöße würden mit Nachdruck verfolgt.

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Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni

Region/Mainz – Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen. Der zügige Fortschritt bei den Impfungen, konsequentes Testen und vorsichtige Öffnungsschritte in der Vergangenheit haben ebenfalls zu den positiven Entwicklungen beigetragen. Da in den vergangenen Tagen die Inzidenzen in Rheinland-Pfalz signifikant gesunken sind, können wir diesen Weg weiter mit Vorsicht, aber auch mit Zuversicht voranschreiten. Wir alle können uns nun auf bessere Tage freuen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Auch wenn das Virus noch nicht besiegt sei, so gebe es jetzt echte Perspektiven, so Dreyer. „Die harte Arbeit und Kraftanstrengungen tragen Früchte. Mit unserer ausgewogenen Balance zwischen dem Möglichen und dem Nötigen haben wir allein die Dynamik dieser Pandemie entscheidend beeinflussen und abmildern können. Wir können uns auf den Sommer freuen, auch wenn noch nicht alles uneingeschränkt möglich sein wird“, betonte die Ministerpräsidentin.

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
  • In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
  • Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
  • Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
  • In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
  • In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
  • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;

Weitere mögliche Schritte Mitte Juni und Anfang Juli

Die Ministerpräsidentin stellte zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht: „Wenn sich diese positive Entwicklung fortsetzt, dann werden wir Mitte Juni und Anfang Juli weitere Perspektiven, insbesondere für private und öffentliche Veranstaltungen mit noch mehr teilnehmenden Menschen ermöglichen können. Darüber wird der Ministerrat in der kommenden Woche beraten. Die Brautpaare im Land beispielsweise verdienen es genauso wie die Veranstaltungsbranche, an den Öffnungsschritten im Sommer teilhaben zu können“, so Dreyer. Gleiches werde dann unter anderem auch für Kontaktsport, Fachmessen und Flohmärkte sowie Bus- und Schiffsreisen in Erwägung gezogen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch hob den Fortschritt bei der Impfkampagne im Land hervor. So seien mittlerweile rund 20 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern vollständig geimpft. „Mit dieser Quote liegt Rheinland-Pfalz weiter über dem Bundesschnitt – insgesamt wurden mehr als 800.000 Zweitimpfungen durchgeführt. Hinzu kommen mehr als 1,65 Millionen Erstimpfungen“, sagte Hoch. Die guten Zahlen und das damit verbundene Abarbeiten der Priogruppen 1 und 2 führten dazu, dass sehr bald auch in der Priogruppe 3 mehr Tempo in die Terminvergabe kommen könne. „So sollen alle Personen über 60 Jahre, die sich vor dem 18. April registriert haben, bis Anfang nächster Woche einen Termin mitgeteilt bekommen“, erläuterte der Gesundheitsminister.

„Klar ist leider, dass wir mit den zugesagten Impfstoffmengen nicht alle Personen der Priogruppe 3 bis zum 7. Juni mit einem Impfangebot versehen werden können“, sagte Hoch. „Der limitierende Faktor für Menge und Tempo der Impfungen ist der vom Bund gelieferte Impfstoff. Hier bleibt der Bund in der Pflicht, seine Ankündigungen in die Tat umzusetzen.“ Hoch legte daher erneut allen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die aktuell für eine Impfung priorisiert sind, nahe, die Möglichkeit zu nutzen, sich bis zum 7. Juni im Rahmen der Priorisierung zu registrieren. „Diese Registrierten werden dann auch nach dem 7. Juni ihren Impftermin prioritär gegenüber den Personen erhalten, die sich erst nach dem 7. Juni registriert haben“, sagte Hoch. In Rheinland-Pfalz bleibe der Platz im Wartepool bei Aufhebung der Priorisierung durch den Bund gesichert. Zugleich erläuterte Hoch, dass der im Juni gelieferte Impfstoff zu 2/3 an die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte gehe. Dort sei die Wahrscheinlichkeit einen Termin zu bekommen also höher als beim Land.

Mit Blick auf die noch ausstehende Empfehlung der Stiko zu den Impfungen von Jugendlichen über 12 Jahren erläuterte Hoch erneut die angedachte Impfstrategie des Landes für diese Gruppe. „Eine Registrierung über die Impfzentren wird ab dem 7. Juni nur möglich sein, wenn eine Empfehlung der Stiko bis dahin mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf vorliegt und diese Empfehlung uneingeschränkt ist. Sollte die Stiko die Impfungen nur bei speziellen Indikationen empfehlen, setzen wir in Absprache mit der Ärzteschaft auf Impfungen grundsätzlich über die Haus-, Kinder- und Jugendärzte, die die Kinder oftmals schon über Jahre kennen“, sagte Hoch. Lediglich bei Bedarf könnte es darüber hinaus dann Sondertermine bei den Impfzentren geben.

Der Ministerrat hat darüber hinaus in seiner Sitzung das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration gebeten, gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bis zur Sitzung des Ministerrats am 8. Juni 2021 eine Konzeption für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Rheinland-Pfalz vorzulegen.

„Die Corona-Pandemie hat in den zurückliegenden Monaten in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen Einschränkungen erforderlich gemacht, von denen gerade auch Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind. Unter den Folgen der Pandemie leiden diejenigen jungen Menschen, die schon zuvor sozial benachteiligt waren, noch einmal besonders stark“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei würden in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht die Folgen für die jüngeren Jahrgänge vielfach erst in einigen Jahren sichtbar werden. Das Aktionsprogramm sei ein wichtiger Baustein, weil es bereits bei den jüngeren Jugendlichen sowie bei Kindern und damit frühzeitig präventiv ansetze, so die Ministerpräsidentin.

Der Bund und die Länder haben im Rahmen des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ das gemeinsame Ziel, möglichen Belastungen für die Bildungsbiografie und für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegenzutreten und allen Schülern und Schülerinnen zusätzliche Zukunftschancen zu eröffnen. Die Vereinbarung des Bundes und der Länder sieht unter anderem vor, dass jedes Land Übersichten erstellt, in denen dargestellt wird, für welche konkreten Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden sollen und welche Ausgaben es dafür eingeplant hat. Über die Details wird die Landesregierung in der kommenden Woche in einer Pressekonferenz informieren.

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Heute 01. Juni auf dem Youtube-Kanal – Preisverleihung Meister.Werk.NRW 2021

Region/Düsseldorf – Ministerin Heinen-Esser gratuliert den Preisträgerinnen und Preisträgern via Youtube. Am heutigen 1. Juni wird die Verleihung digital als Videofilm veröffentlicht. Diese wird auf dem Youtube-Kanal des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zu sehen sein: https://youtu.be/k7_bHWcBoEc 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilt mit:

95 ausgezeichnete Handwerksbetriebe – 51 Bäcker, 27 Fleischer, neun Konditoren und acht Brauer – werden in diesem Jahr mit dem Ehrenpreis des Landes „Meister.Werk.NRW“ für ihre hervorragenden Produkte und ihre vorbildliche Betriebsführung geehrt. „Nähe – Verantwortung – Qualität – das ist unsere Botschaft, die wir mit Meis-ter.Werk.NRW transportieren wollen. Nicht nur das Lebensmittel selbst steht im Vordergrund, die Auszeichnung gilt gleichermaßen den Menschen hinter den Produkten und ihrer verantwortungsvollen Betriebsführung, ihrer sorgfältigen Auswahl von Rohstoffen und der Verankerung ihrer Betriebe in der Region“, sagte Ursula Heinen-Esser im Rahmen der digitalen Preisverleihung.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger übernehmen als Meisterinnen und Meister eine große ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung für ihren Betrieb, für ihre Beschäftigten und für die Gesellschaft. Als mittelständische Handwerksbetriebe arbeiten sie nachhaltig im besten Wortsinn“, sagte die Ministerin. Nachhaltigkeit beeinflusst Produkte, Prozesse und Arbeitsweisen der nordrhein-westfälischen Bäcker-, Konditor-, Fleischer- und Brauerhandwerksbetriebe positiv. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet auch wirtschaftlichen Erfolg und kann die Zukunftsfähigkeit der Betriebe verbessern.

Mit der Auszeichnung „Meister.Werk.NRW“ anerkennt die Landesregierung die große Bedeutung des Lebensmittelhandwerks. „Die Betriebe stellen regionale und kulinarische Produkte von hoher Qualität her, die Identität und Heimat vermitteln. Unsere Lebensmittelhandwerksbetriebe sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze, fördern die regionale Zusammenarbeit innerhalb einer Region zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten und sind auch wichtig für die Nahversorgung in ländlichen Regionen“, sagte Ministerin Heinen-Esser. „Im vergangenen Jahr haben sich die Betriebe mit ihrem großen Engagement, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Flexibilität trotz vieler Einschränkungen für die Versorgung der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens auf besondere Weise verdient gemacht.“

Die Auszeichnung „Meister.Werk.NRW“ wird an Betriebe des Bäcker-, Konditor-, Fleischer- und Brauer-Handwerks vergeben, die sich um ei-ne besonders hohe Qualität ihrer Erzeugnisse bemühen. Dazu gehören unter anderem ein selbst hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten, der Einsatz von Fachkräften und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Die Kriterien für die Auszeichnung wurden mit den Fachverbänden des jeweiligen Gewerks erarbeitet.

Aufgrund der bestehenden Umstände und der Schutzmaßnahmen durch die Corona-Pandemie kann der traditionelle Festakt zur Verleihung des Preises auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Sie wird im Rahmen eines Films stattfinden, der – angelehnt an die Präsenzveranstaltungen – das Grußwort der Ministerin, die Präsentation der einzelnen Preisträgerinnen und Preisträger sowie eine Diskussionsrunde zum Thema „Nachhaltiges Lebensmittelhandwerk“ zeigt.

Am heutigen 1. Juni wird die Verleihung digital als Videofilm veröffentlicht. Diese wird auf dem Youtube-Kanal des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zu sehen sein:
https://youtu.be/k7_bHWcBoEc

Auf der Instagram-Seite des Umweltministeriums (@umwelt_NRW) und unter dem Hashtag #meisterwerknrw können die Postings der einzelnen Preisträgerbetriebe aufgerufen werden.

Die von ZWH erstellte Broschüre „Nachhaltigkeit im Lebensmittel-handwerk“ des Vereins Ernährung-NRW in Kooperation mit dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen ist unter www.nrw-isst-gut.de sowie unter www.zwh.de zu finden.

 

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Mit Photovoltaik Heizen – Online Vortrag heute 01. Juni 18.00 Uhr

Region/Mayen-Koblenz – Im Rahmen der Online-Vortragsreihe des Landkreises Mayen-Koblenz werden bei den kommenden Veranstaltungen zwei besondere Aspekte der Photovoltaiknutzung beleuchtet: Wie kann man mit dem Strom aus Photovoltaikanlagen sinnvoll heizen? Wie lassen sich die zahlreichen ungenutzten Dächer von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen sinnvoll zur Erzeugung von Solarstrom nutzen?

Am Dienstag, 1. Juni, um 18 Uhr geht es in dem Vortrag „Erneuerbare Energien – Mit Photovoltaik heizen“ um die praktische Anwendung von solarem Strom zur Wärmebereitstellung. Im Vordergrund des Vortrages von Dr. Matthias Seelmann-Eggebert steht die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für Gebäude. Dabei werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wärmequellen und die baulichen Voraussetzungen für den Einsatz von Wärmepumpen, die als „Schlüsseltechnologie“ eine zentrale Rolle spielen, erörtert. Das Thema ist sowohl für Neubauten als auch Gebäude im Bestand von großer Relevanz.

Der Vortrag „Erneuerbare Energien – Dächer elektrisieren, Mieterstrommodelle“ am Dienstag, 8. Juni, um 18 Uhr schließt die Veranstaltungsreihe des Landkreises ab. Referentin Katrin Schmidt von der Energieagentur Rheinland-Pfalz richtet sich an die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Dabei zeigt sie Möglichkeiten auf, eine Solarstromanlage auf einem Gebäude zu betreiben, in dem man nicht oder nicht alleine wohnt. In diesem Zusammenhang wird der rechtliche Rahmen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien 2021 erläutert und auf Fragestellungen rund um die Wirtschaftlichkeit und die rechtliche Ausgestaltung von Mieterstrommodellen eingegangen.

Eine Registrierung zu den Veranstaltungen ist im Internet unter www.ben-mittelrhein.de möglich. Im Anschluss an die Registrierung erhält man eine E-Mail-Bestätigung mit den Hinweisen für die Teilnahme am Veranstaltungstag.

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Besserer Schutz vor Missbrauch

Aachen – Bundesweiter Kita-Präventionsplan der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel startet im Bistum Aachen. Die „Starke Kinder Kiste!“ der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel etabliert sich aktuell bundesweit als erfolgreiches Präventionsprogramm für Kitas in Deutschland. Jetzt kommt die rote Schatzkiste, mit der Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt werden sollen, auch in das Bistum Aachen. „Wir freuen uns, dass bereits jetzt so viele Kitas zugegriffen haben und mitmachen“, unterstreicht Almuth Grüner, Präventionsbeauftragte beim Bistum Aachen.

Almuth Grüner, Präventionsbeauftragte beim Bistum Aachen und Jerome Braun, Geschäftsführer der Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel, freuen sich, dass die „Starke Kinder Kiste!“ jetzt in den Kitas des Bistums Aachen eingesetzt wird. Foto: Bistum Aachen/Jari Wieschmann

Und Jerome Braun, Initiator des Projektes und Geschäftsführer der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel, ergänzt: „Die ‚Starke Kinder Kiste!‘ und das dahinterstehende ‚Echte Schätze-Präventionsprogramm‘ von Petze, Kiel bieten den Kita-Fachkräften die Möglichkeit, mit den Kindern zusammen die wichtigen Präventionsprinzipien spielerisch zu erarbeiten.“ Aktuell sind acht Träger und 33 Kitas mit an Bord. „Der Anfang ist gemacht und die ersten Trainings bereits angesetzt. Zudem gehen wir fest davon aus, dass das Interesse in Zukunft noch wachsen wird“, so Grüner. Die Schulungen werden ab sofort die bereits seit Jahren für das Bistum Aachen tätigen Referentinnen Malu Thönnes (Bildungsforum Mönchengladbach) und Sigrid Siebertz (Helene-Weber-Haus) übernehmen.

Die Anschaffung der „Starke Kinder Kiste!“ – zurzeit sind 20 Stück im Umlauf – im Wert von 42.000 Euro wurde durch das Bistum Aachen mit einem Anteil von 50 Prozent der Kosten finanziert. Darüber hinaus übernahmen die Kitas 10.000 Euro in Eigenbeteiligung und weitere 11.000 Euro wurden von der Deutschen Postcode-Lotterie gefördert. In Zukunft haben die Kitas die Möglichkeit, eine „Starke Kinder Kiste!“ mit einem Eigenanteil von 500 Euro zu erwerben. Das Bistum Aachen wird sich auch weiterhin mit einem Anteil von 50 Prozent an den Kosten beteiligen und zudem die gesamten Schulungsaufwendungen zur Einführung der „Starke Kinder Kiste!“ in den Kitas übernehmen.

Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel hat sich zum Ziel gesetzt, die „Starke Kinder Kiste!“ bundesweit in 5.000 Kitas zu bringen und damit 500.000 Kinder zu erreichen. Allein im Bistum Aachen gibt es 344 katholische Tageseinrichtungen, in denen rund 18.400 Kinder von ca. 4.500 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut werden. „Uns hat an diesem Konzept besonders überzeugt, dass wir über die ‚Starke Kinder Kiste!‘ alle wichtigen Akteure erreichen können. So hat jeder die Chance, unsere Kinder und damit das Wichtigste, was wir haben, stark zu machen“, so Almuth Grüner. Aus diesem Grund hat der Bereich Prävention im Bistum Aachen, Kitas dazu aufgerufen, sich zu beteiligen. „Die ‚Starke Kinder Kiste!‘ kann ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der verpflichtenden Kita-Schutzkonzeptionen sein oder für dessen partizipative, also eine Kinder einbindende, Belebung sorgen. Insofern freue ich mich, dass wir mit ihr einen weiteren wichtigen Baustein für die Prävention vor sexuellem Missbrauch schaffen können“, so Jerome Braun.

Folgende Träger beteiligen sich an dem „Echte Schätze Präventionsprogramm“ der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel in Kooperation mit dem Bistum Aachen: KGV Alsdorf, ViaNobis Jugendhilfe / Schloss Dilborn, St. Remigius, Kirchengemeindeverband St. Servatius, Horizonte, Profinos, Promultis, Pfarre Franziska von Aachen. (iba)