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Erleichterungen für Ferienfreizeiten in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienfreizeiten und Ferienprogramme angepasst – Coronatests sorgen für mehr Sicherheit und unbeschwerte Ferien. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW teilen mit:

Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.

Konkret heißt das:

  • Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage.
  • Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.

Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzahlen und den landesweit leicht verfügbaren Coronatests können wir das sehr gut verantworten.“

Jugend- und Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen. Den Trägern, die sich sehr für die Durchführung von Ferienangeboten engagieren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Engagement unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie danken.”

Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Gemeinsame Werte sind Basis der deutsch-amerikanischen Freundschaft

Region/Mainz – Beim Abschiedsbesuch der amerikanischen Generalkonsulin Patricia Lacina in der Staatskanzlei sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In einer Zeit, in der das deutsch-amerikanische Verhältnis zuletzt auf manche Probe gestellt wurde, hat Generalkonsulin Patricia Lacina in Frankfurt stets die starken und historischen Bande der USA zu Deutschland betont und die engen Beziehungen unserer Länder gefestigt. Mit ihr hatten wir eine verlässliche Partnerin, die sich für das transatlantische Verhältnis und ihre Landsleute in Deutschland und speziell auch in Rheinland-Pfalz sehr engagiert eingesetzt hat.“ Die Ministerpräsidentin äußerte den Wunsch, diesen guten Austausch auch mit dem Nachfolger im Amt des Generalkonsuls, Norman Thatcher Scharpf, zeitnah fortsetzen zu wollen.

„Die transatlantischen Beziehungen erholen sich derzeit nicht nur, sondern werden zukunftsfest aufgestellt. Ich bin erleichtert, dass der Abzug der US-Truppen aus Deutschland und Rheinland-Pfalz im Besonderen gestoppt werden konnte. Das Bekenntnis zum Multilateralismus, der ‚neue Ton‘ ebenso wie die Agenda der US-Administration stimmen uns zuversichtlich.“ Die Ministerpräsidentin nannte als konkrete Beispiele das Bekenntnis der USA zum Nato-Bündnis, die Betonung der Kooperation zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, die Rückkehr zum Pariser Klimaabkommen sowie die progressive Besetzung des Kabinetts von Präsident Joe Biden. „All das zeigt, wir teilen und verteidigen gemeinsame Werte“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wünschte Patricia Lacina persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg für ihre neue Aufgabe als Chief Deputy of Mission in der US-amerikanischen Botschaft in Indien.

Patricia Lacina war seit Juli 2018 Generalkonsulin im US-Generalkonsulat Frankfurt. Auf ihren Stationen im Ausland diente Patricia Lacina als Management Officer in Kairo, Deputy Director im Regional Support Center in Frankfurt und als Director of Human Resources in Wien und Brüssel. Zu ihren weiteren Stationen gehörten Buenos Aires, Nairobi, Moskau, Bogota und Mexiko City. In Washington arbeitete sie zudem im Bureau of International Organizations Affairs als Office Director of Global Systems.

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IHK Aachen fordert klimafreundlichen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen macht sich angesichts steigender Klimaschutzanstrengungen in Deutschland und Europa für eine pragmatische Klimapolitik stark. Durch die von der Bundesregierung verschärften Klimaziele müssen sich Unternehmen auf höhere CO2-Preise und strengere Vorgaben einstellen, vor allem in der Industrie. „Steigende CO2-Preise erhöhen den Wettbewerbsdruck auf unsere heimische Wirtschaft“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. „Deutschland hat bereits die höchsten Energiepreise in Europa. Gleichzeitig kommen wir beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran. Ambitionierte Klimaziele sind wichtig, die Politik muss aber ihre Hausaufgaben machen. Die Versorgung mit Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen darf nicht ins Hintertreffen geraten.“

Gemeinsam mit Dr. Stephan Kranz, Geschäftsführer der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH aus Stolberg, und Dr. Olaf Unruh, Geschäftsführer des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) aus Aachen, rückt die IHK Aachen die Herausforderungen der aktuellen Klimaschutzanforderungen in den Fokus der öffentlichen Diskussion: Eine aktuelle Blitzumfrage der IHK Aachen zu den Auswirkungen der Klimapolitik auf den Mittelstand zeigt, dass ein Großteil der regionalen Unternehmen die Auswirkungen der nationalen CO2-Minderungsziele noch nicht einschätzen kann, gleichzeitig allerdings mit weiter steigenden Energiekosten rechnet. Die im Januar auf fossile Brennstoffe eingeführte nationale CO2-Steuer hat bei der Mehrheit der befragten Unternehmen bereits direkte Auswirkungen auf deren Energiekosten. Damit verbundene Mehrkosten könnten nur wenige Betriebe an ihre Kunden weitergeben. Bayer warnt: „Diese aktuelle Entwicklung ist ein Dilemma für unsere Unternehmen und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region.“

Daran anknüpfend macht Dr. Stephan Kranz aus Sicht eines energieintensiven Unternehmens deutlich: „Grüne Energie und klimaneutrale Brennstoffe, zum Beispiel Wasserstoff, müssen bezahlbar sein: Wir brauchen jetzt die passenden Rahmenbedingungen, weil wir heute langfristig wirkende Investitionsentscheidungen treffen.“ Dr. Olaf Unruh betont: „Die nationale Klimaschutz- und Energiewendegesetzgebung ist nicht konsistent. Eine Reform ist zwingend notwendig. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zumindest erkannt, dass die eigene Prognose für die Stromverbrauchsentwicklung vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu niedrig lag. Darüber hinaus eröffnet eine transparente Förderung große Chancen für die klimaneutrale Energieversorgung und den Export von Technologie.“

Die IHK Aachen bilanziert: Um Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unter einen Hut zu bringen, ist jetzt ein schneller unbürokratischer Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. „Es gibt noch viel zu wenig grünen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen“, resümiert Bayer und verweist auf das Energiewende-Cockpit der IHK Aachen. Mit dem kostenfreien Internet-Angebot können relevante Kennzahlen der Energiewende jederzeit abgebildet werden: Es zeigt den Status-quo des Stromnetzausbaus in Deutschland und der erneuerbaren Energien an, die durchschnittlichen Börsenstrompreise und energiebedingte Emissionen. Zudem können Unternehmen mit dem verlinkten CO2-Rechner der IHK-Organisation spezifische CO2-Preise abschätzen. Des Weiteren informiert die Online-Plattform über Neuigkeiten beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Interessierte können das Energiewende-Cockpit der IHK Aachen unter www.energiewende-cockpit-ihk.de aufrufen.

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Online-Info-Veranstaltung am Mittwoch, 30. Juni: evm macht E-Mobilität einfach

Region/Mayen-Koblenz/Cochem-Zell – Förderung beim Kauf von E-Autos möglich – evm liefert Wallbox und Ladestrom. Elektromobilität ist voll im Trend. Die Anzahl der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge steigt Jahr für Jahr an. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 195.000 E-Fahrzeuge neu zugelassen. „Wer auf Elektromobilität umsteigt, der leistet einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz, da er kein CO2 ausstößt, wenn er unterwegs ist“, unterstreicht der Sprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm), Marcelo Peerenboom. Daher unterstützt die evm alle, die den Einstieg in die Elektromobilität wagen möchten. Wie dieser unkompliziert gelingen kann, können Interessierte im Rahmen einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung erfahren: Am Mittwoch, 30. Juni, informieren evm-Experten von 17 bis 18 Uhr.

Jetzt über Förderungen informieren – kostenlose Online-Infoveranstaltung der evm

Dank zahlreicher Förderungen lohnt sich im Moment der Umstieg von einem Verbrenner auf ein rein elektrisch betriebenes Auto besonders. Der Kauf eines E-Autos wird derzeit vom Staat mit 9.000 Euro unterstützt. Auch für den Ausbau von Lademöglichkeiten zu Hause gibt es eine Förderung von 900 Euro von der KfW-Förderbank. Und für ihre Stromkunden legt die evm noch einmal 200 Euro Förderung obendrauf.

Weitere Informationen rund um die Elektromobilität und die Fördermöglichkeiten werden in der Online-Veranstaltung präsentiert. „Alle die sich überlegen, ein Elektroauto anzuschaffen oder sich für E-Mobilität interessieren, sind herzlich eingeladen“, so Peerenboom. „Gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch den Landrat Manfred Schnur und dem Klimaschutzmanager Alexander Ehl, informieren wir über Förderungen, die beim Kauf einer Wallbox oder eines E-Autos möglich sind und wie die evm Ihnen den Einstieg in die Elektromobilität noch einfacher macht.“

Die Online-Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 30. Juni 2021 von 17 bis 18 Uhr statt. Anmelden können sich Interessierte kostenlos unter www.evm.de/cochem.

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Verteilnetzstudie NRW: Landesregierung treibt digitales und smartes Stromnetz der Zukunft voran

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Wir brauchen mehr Steuerbarkeit und Flexibilität. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es ein leistungsfähiges Stromnetz, das Erzeugung, Speicher und Verbrauch intelligent miteinander verknüpft. Besonders das Verteilnetz steht mit dem wachsenden Anteil der Elektromobilität und der Zunahme an dezentralen Energiequellen vor großen Herausforderungen: Um die Weiterentwicklung voranzutreiben, hat das Wirtschafts- und Energieministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es untersucht die Bedarfe für die Jahre 2030 und 2040 und bietet den Netzbetreibern eine wichtige Hilfestellung für die passgenaue Entwicklung in den nächsten Jahren. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen mittlerweile vor.

Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Verteilnetzstudie zeigt auf, welche große Chancen die Digitalisierung für die Sektorenkopplung in Nordrhein-Westfalen bietet. Nun sind nicht nur die Netzbetreiber gefordert, ihre Verteilnetze für diese Herausforderungen weiterzuentwickeln. Auch der Bund muss zügig die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, denn wir brauchen noch mehr Steuerbarkeit und Flexibilisierung von Netznutzern in den Verteilnetzen.“

Das Gutachten wurde gemeinsam von der ef.Ruhr, dem Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft der RWTH Aachen sowie dem Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgungstechnik der Bergischen Universität Wuppertal erarbeitet und heute im Rahmen eines Workshops vorgestellt.

Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick:

Damit die Sektorenkopplung und Einbindung neuer Verbraucher gelingt, müssen die Netze erheblich ausgebaut werden. Die Investitionsbedarfe allein für Nordrhein-Westfalen betragen bei einer Entwicklung zu rund 4 Millionen Elektrofahrzeugen und rund 1,6 Millionen Wärmepumpen mehr als 15 Milliarden Euro.

Angesichts der hohen Investitionskosten berechnet das Gutachten Einsparpotenziale: Die intelligente Steuerung von Ladevorgängen bei Elektrofahrzeugen ist die mit Abstand wichtigste Einflussgröße, um das Verteilnetz entscheidend zu entlasten. Sie kann das Investitionsvolumen um mehr als die Hälfte verringern.

Auch die intelligente Verteilung von Schnellladestationen kann das Stromnetz entlasten und den Investitionsbedarf reduzieren, auch wenn die Einspareffekte weitaus geringer sind als bei der Steuerung von Ladevorgängen. Hierzu sollten vor allem an Autobahnraststätten und Quartieren große Ladeinfrastruktur-Hubs entstehen.

Das Gutachten ist zum Download verfügbar unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/verteilnetzstudie-nrw.

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RLP Innenminister Lewentz: Land unterstützt Bundeswehr nach Anschlag in Mali

Region/Mainz – Bei einem Selbstmordanschlag in Mali wurden am Freitag zwölf deutsche Soldaten verwundet, drei von ihnen schwer. Die Bundeswehr hat für den Transport der verletzten Soldaten vom Flughafen Köln-Wahn in das BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz einen Amtshilfeantrag an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet. Zum Einsatz kommt unter anderem der vom Land vorgehaltene und in Koblenz stationierte Großraumintensivtransportwagen (GITW).

„Es ist selbstverständlich, dass wir der Bundeswehr sofort unsere Unterstützung zur bestmöglichen Behandlung der Soldaten zugesagt haben. Bei Großraumrettungswagen hofft man immer, dass man sie nie braucht, da sie für Katastrophenfälle und größere Schadenslagen vorgehalten werden. Aber Situationen wie diese zeigen, dass wir im rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz auch für den Fall der Fälle gerüstet sind“, so Innenminister Roger Lewentz. Er lobte die gute Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, die sich auch im Zusammenhang mit Corona bewährt habe. Seit nunmehr einigen Monaten unterstützt die Bundeswehr das Land bei der Pandemiebewältigung.

Der Großraumintensivtransportwagen, der bei der Berufsfeuerwehr in Koblenz stationiert ist, kann mehrere Intensivpatienten unter medizinischer Betreuung gleichzeitig transportieren. Daneben kommen auch der Großraumrettungswagen (GRTW) und ein weiterer Intensivtransportwagen (ITW) aus Trier zum Einsatz. Die Organisation des Transports obliegt dem BundeswehrZentralkrankenhaus, das ebenfalls mit eigenen Fahrzeugen am Transport beteiligt ist. Erst im Januar hatte sich der Minister bei einem Termin vor Ort über die medizinische Funktionalität dieser Spezialfahrzeuge und die einsatztaktischen Grundsätze in solchen Situationen ausgetauscht.

„Den verwundeten Soldaten wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung. Gleichzeitig denke ich an ihre Familien sowie die Kameradinnen und Kameraden aus dem gemeinsamen Auslandseinsatz, in dem sie sich Tag für Tag in den Dienst des Landes stellen und dabei ihr Leben riskieren“, betonte Lewentz, der im März 2020 gemeinsam mit Generalinspekteur Eberhard Zorn selbst in Mali und Niger war.

Der GITW in Koblenz wurde im Zuge der Pandemie gemeinsam vom Land Rheinland-Pfalz und vom BundeswehrZentralkrankenhaus zum Transport von beatmungspflichtigen Corona-Patienten mit zusätzlichen medizinischen Geräten ausgestattet und kann somit auch als Großraumintensivtransportwagen eingesetzt werden. Das spielt dann eine Rolle, wenn mehrere beatmungspflichtige Intensivpatienten gleichzeitig verlegt werden müssen. „Die fortwährend sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem BundeswehrZentralkrankenhaus, dem Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz sowie dem rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst zahlt sich bei solchen Ad-hoc Einsätzen konkret aus“, so der Innenminister.

Insgesamt verfügt Rheinland-Pfalz über drei Großraumfahrzeuge zum Patiententransport als zentrale Landeskomponenten des Katastrophenschutzes. In die medizintechnische Modernisierung wurden über 300.000 Euro Landesmittel investiert. Die Spezialfahrzeuge sind dezentral bei den Berufsfeuerwehren Koblenz, Trier und Ludwigshafen stationiert und können, sofern nötig, zusammengezogen werden. Ein solches Fahrzeug ist üblicherweise fünf- bis zehnmal jährlich im Einsatz. So waren im März 2020 beispielsweise zwei italienische Corona-Patienten von Köln aus ins BundeswehrZentralkrankenhaus nach Koblenz gebracht worden, die zuvor mit einer MedEvac-Maschine der Luftwaffe von Italien nach Deutschland gekommen waren. Auch damals hatte die Bundeswehr das Land um Unterstützung gebeten.

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NRW Ministerin Gebauer: Wir starten ins neue Schuljahr mit voller Präsenz

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz. Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“

Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
  3. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  4. Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  5. Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des Schuljahres über die genauen Eckpunkte des Schulbetriebs informieren.

Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stellt die Landesregierung bis zum Sommer 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Extra-Zeit auf großes Interesse stoße. Allein in den Monaten März bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen- und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2 Millionen Euro bewilligt.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet das Ministerium für Schule und Bildung aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ vor. Von einer Milliarde Euro, die für die Kompensation von Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher Höhe aufstocken. Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene Aspekte von schulischer und außerschulischer Bildung berücksichtigt. Damit werden wir eine wirksame Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen ermöglichen.“ Die Unterstützung soll in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für Schulträger und auch direkt für Schulen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in Schulen zur Verstärkung des pädagogischen Personals und für weitere Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren Partnern.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter uns liegt ein anstrengendes Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und Schüler mussten in der Pandemie größte Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass das neue Schuljahr mit größtmöglicher Normalität beginnt.“

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Impftermin für alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab morgen Samstag, 26. Juni

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Laumann: Ende der Impfzentren in ihrer jetzigen Form rückt näher. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren können ab Samstag, 26. Juni 2021, einen Impftermin in den nordrhein-westfälischen Impfzentren vereinbaren. Das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gestern in Düsseldorf bekanntgegeben. Damit entfällt in den Impfzentren die aktuell noch gültige Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen. So können nun auch die Menschen, die schon lange auf Termine für ihre Erst- und Zweitimpfung gewartet haben, endlich einen Impftermin erhalten.

„Nach dem Ende der Priorisierung war es mir wichtig, mit einem Sonderkontingent insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen noch einmal ein spezielles Impfangebot zu machen. Die aktuellen Rückmeldungen zeigen nun, dass der Bedarf nach Terminen bei diesen Personen offenbar weitgehend gedeckt ist. Daher haben wir nun beschlossen, die Möglichkeit zur Terminbuchung in den Impfzentren ab Samstag für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zu öffnen“, erklärt Laumann.

Zugleich weist er darauf hin, dass aufgrund der Begrenztheit der verfügbaren Impfstoffe nicht alle Impfwilligen unmittelbar in den nächsten Tagen einen Termin erhalten können: „Wir öffnen die Terminbuchungsmöglichkeiten für alle. Aber wir haben nach wie vor nicht sofort Impfstoff für alle. Aber: Bis Ende Juli werden alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens mindestens einmal gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sein können“, so Laumann.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin in den Impfzentren erhalten möchten, können ab Samstag, 26. Juni, 8.00 Uhr Impftermine über die bereits bekannten Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (beispielsweise wegen einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne rückt zugleich auch das Ende der Impfzentren in ihrer jetzigen Form näher. Laumann: „Die Zahlen verdichten sich: Aktuell ist von einer Impfbereitschaft von rund 80 Prozent in der nordrhein-westfälischen Bevölkerung auszugehen. Bis Ende Juli können alle impfwilligen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben. Bis Ende September 2021 werden dann bei ihnen auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Das Impfgeschehen kann dann von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen. Daher gehe ich Stand heute davon aus, dass die Impfzentren zum 30. September 2021 schließen werden.“

Ab Oktober werde es in den Arztpraxen zunächst nur noch vereinzelte Impfungen für Spätentschlossene, Genesene oder für Personen, die aus anderen Gründen nicht vorher geimpft werden konnten, geben müssen. Zu der Frage, ob und wann in den nächsten Monaten gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen nach der zweiten Impfung, beziehungsweise Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson notwendig werden, gebe es hingegen noch keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis. Doch auch nach dem Ende der Impfzentren soll es verlässliche Strukturen geben, um im Bedarfsfall schnell wieder Impfungen durchführen zu können: „Wir erarbeiten derzeit die notwendigen Konzepte, damit auch nach dem 30. September 2021 in den Kreisen und kreisfreien Städten die Koordination von Impfungen sichergestellt ist. Auch nach diesem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen oder in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise seltener über die Ärzteschaft erreicht werden, schnell und erfolgreich umgesetzt werden – zum Beispiel, wenn Auffrischungsimpfungen notwendig werden sollten“, erklärte Laumann.

Der Gesundheitsminister zog zugleich eine Bilanz der beeindruckenden Arbeit in den Impfzentren: Bislang wurden alleine durch die Impfzentren gut 9,5 Millionen Impfungen durchgeführt (inklusive Impfungen durch mobile Teams und in Krankenhäusern). Bis zum Ende der Laufzeit im September werden voraussichtlich noch einmal mehr als fünf Millionen Impfungen dazukommen. „Die Kreise und kreisfreien Städte, die Kassenärztlichen Vereinigungen und natürlich vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort in den Impfzentren tätig sind, leisten eine großartige Arbeit. Wenn man bedenkt, wie es gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit und trotz begrenzter Mengen an Impfstoff eine so gut funktionierende Struktur aufzubauen, ringt mir das großen Respekt ab. Ich danke allen, die daran beteiligt waren und sind“, so Laumann abschließend.

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Offenes Impfen mit Johnson & Johnson ab 18 Jahren am Samstag, 3. Juli im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – 2222 Impfdosen für 18-stündige Sonderimpfaktion. Am Samstag, 3. Juli 2021, findet in der Zeit von 6 bis 24 Uhr in beiden Impfstraßen des Landesimpfzentrums in Grafschaft-Gelsdorf eine Sonderimpfaktion des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Ahrtalklinik (Sinzig-Bad Bodendorf) mit Unterstützung der Praxen Dr. Michael Berbig & Dr. Ulf Konrads, Dr. Roman Bauer, Dr. Christian Maschmeyer, Stefan Assmann, Ulrich Bauer und der Grafschafter Gemeinschaftspraxis mit dem Vakzin von Johnson & Johnson statt.

Für diese offene Sonderimpfaktion können sich alle im Kreis Ahrweiler gemeldeten und impfbereiten Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr registrieren. Die Auswahl eines Impftermins ist in Abhängigkeit des begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffes bis spätestens zum 30. Juni 2021, 12 Uhr, ausschließlich über den unten angegebenen Link möglich. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine automatische Terminbestätigung mit weiteren Hinweisen per E-Mail versendet (auch Spam-Ordner prüfen). Impfungen ohne einen vorher vergebenen Impftermin sind nicht möglich.

Die Impfung erfolgt nach vorheriger ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person. Weitere Informationen zum Impfstoff können auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) abgerufen werden. Ein entsprechender Aufklärungsbogen wird im Vorfeld als E-Mail-Anlage übermittelt, ist sorgfältig zu lesen, handschriftlich zu unterzeichnen und während des Impftermins unaufgefordert vorzulegen.

Zwingende Voraussetzung für eine Impfung ist die Vorlage des Krankenversichertenkärtchens sowie des Personalausweises bei der Einlasskontrolle vor Ort. Auch Privatpatienten müssen einen Nachweis über den Versichertenstatus erbringen. Eine Impfung ist nur dann möglich, wenn alle vorgenannten Unterlagen vollständig vorgelegt werden können.Sofern vorhanden, wird die Impfung im persönlichen gelben Impfpass dokumentiert. Liegt dieser nicht vor, erhalten Geimpfte ein Einlegeblatt.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle erfolgreich angemeldeten Personen gebeten, frühestens 15 Minuten vor dem eigentlichen Impftermin zu erscheinen. Parkplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Für die 18-stündige Sonderaktion stehen insgesamt 2222 Impfdosen zur Verfügung. Das Vakzin muss nur einmal verabreicht werden, sodass Impfbereite, die diesen Impfstoff erhalten, bereits 14 Tage nach der einmaligen Impfstoffgabe als vollständig geimpft gelten. Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: https://terminland.eu/Impfungen-KreisAW. Hinweis: Der Link kann nicht mehr aufgerufen werden, sobald alle Termine vergeben wurden.

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Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutz-Verordnung bis 8. Juli

Region/Düsseldorf – Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft. Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie Rückverfolgbarkeit / Weitergehende Anpassungen in Evaluierung des Infektionsgeschehens in zwei Wochen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Die verantwortungsvollen Öffnungen waren angesichts der sinkenden Inzidenzen und der positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Minister Laumann: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor erfreulich, obwohl in unserem Land seit den letzten Änderungen der Coronaverordnungen schon wieder fast alles möglich ist. Wir müssen aber nach wie vor wachsam sein: Mit Blick auf die Delta-Variante und die Entwicklung in anderen Ländern wollen wir die nächsten zwei Wochen beobachten, bevor wir über mögliche weitergehende Anpassungen entscheiden. Das entspricht unserem bewährten Weg, unser Land mit verantwortungsvollen Schritten in die Normalität zurückzuführen.“

Die Regelungen im Überblick:

Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind in Kürze unter https://www.land.nrw/corona zu finden.