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Mehr als 3.000 Frauen und Männer legen Diensteid in der Kölner LANXESS-Arena für die Polizei NRW ab

Region/Düsseldorf – Rekordeinstellungszahl für Nordrhein-Westfalen – NRW Ministerpräsident Wüst: Junge Menschen, die sich für den Polizeiberuf entscheiden, verdienen unseren höchsten Respekt und unsere Anerkennung – NRW Minister Reul: Sie alle hier sind direkte Repräsentanten dieses Staates und vertreten seine Werte und Prinzipien. Ihre Aufgabe ist es, diese Rechte und Prinzipien zu verteidigen, die dieser Staat seinen Bürgerinnen und Bürgerinnen gewährt

Im Beisein ihrer Angehörigen haben am Freitag, 1. März 2024, über 3.000 angehende Beamtinnen und Beamte den Eid auf die Landesverfassung geleistet – ein absoluter Rekord. Noch nie wurden in Nordrhein-Westfalen so viele angehende Polizistinnen und Polizisten eingestellt wie in dem Einstellungsjahrgang 2023, der jetzt vereidigt wurde.

Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sowie Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter der nordrhein-westfälischen Polizei schworen in der Kölner LANXESS-Arena, dass sie das ihnen „übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden.“

An der feierlichen Vereidigung nahmen auch Ministerpräsident Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul teil.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Junge Menschen, die sich für den Polizeiberuf entscheiden, verdienen unseren höchsten Respekt und unsere Anerkennung: Sie stehen Tag und Nacht ein für unseren Rechtsstaat und schützen Freiheit, Frieden und die Werte der demokratischen Grundordnung in unserem Land. Dass sie alle gemeinsam ihren Diensteid ablegen und sich öffentlich zu unserer Verfassung bekennen, ist ein starkes und wichtiges Signal. Es macht einmal mehr deutlich, dass die innere Sicherheit ein zentrales Anliegen unserer Landesregierung ist. Deshalb setzen wir den Wachstumskurs für die nordrhein-westfälische Polizei konsequent fort. Im Einstellungsjahrgang 2023 haben wir erstmals die Schwelle von 3.000 eingestellten Anwärterinnen und Anwärtern überschritten. Das ist ein Höchststand, der zeigt, wie attraktiv der Polizeiberuf für junge Menschen ist.“

Innenminister Herbert Reul: „In Zeiten, in denen die eine Krise die nächste jagt, sind Sie diejenigen, die wir brauchen. Sie alle hier sind direkte Repräsentanten dieses Staates und vertreten seine Werte und Prinzipien: Freiheit, Toleranz, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Menschenwürde. Ihre Aufgabe ist es, diese Rechte und Prinzipien zu verteidigen, die dieser Staat seinen Bürgerinnen und Bürgerinnen gewährt. Und die Pflichten, die er ihnen auferlegt, durchzusetzen.“

Innenminister Herbert Reul weiter: „Ich freue mich, dass Sie sich für diesen aufregenden Beruf entschieden haben. Er wird Sie jeden Tag fordern und er wird Sie auch in gefährliche Situationen bringen. Behalten Sie immer einen klaren Kopf und einen guten Kompass. Kommen Sie jeden Tag gesund wieder nach Hause.“

Im Jahr 2023 stellte die Landesregierung erstmals mehr als 3.000 Polizeianwärterinnen und -anwärter ein.

Wie schon in den vergangenen Jahren ist der Anteil an Frauen, die sich für den Polizeiberuf interessieren und eine Einstellungszusage erhalten haben, weiter steigend. Zudem ist das Verhältnis von Frauen zu Männern erneut etwas näher zusammengerückt. Auch der Anteil an Kommissaranwärterinnen und -anwärtern mit Migrationshintergrund ist im Einstellungsjahrgang 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

In der Zeit von 2017 bis 2023 haben mehr als 18.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärter eine Karriere bei der nordrhein-westfälischen Polizei begonnen.

Seit Jahren gehört die Polizei zu den beliebtesten Arbeitgebern in Nord-rhein-Westfalen. Jährlich bewerben sich rund 11.000 junge Menschen für den Beruf der Polizistin und des Polizisten. Generelle Voraussetzung für die Bewerbung ist das Abitur oder eine gleichwertige Qualifikation. Als gleichwertig gilt neben der Fachhochschulreife auch ein Meisterbrief im Handwerk oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit anschließender beruflicher Tätigkeit von drei Jahren. Um auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss den Traum von der Polizei zu ermöglichen, bietet die Polizei Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ an mehreren ausgewählten Berufskollegs an.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://karriere.polizei.nrw/qualifikationen/fachabitur-polizei.

Die am Freitag Vereidigten absolvieren ein dreijähriges duales Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), wo ihnen die theoretischen Inhalte vermittelt werden. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) bereitet in Trainingsmodulen auf die anschließenden Praktika in den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Die damit verbundene Abfolge von Theorie-Training-Praxis findet sich grundsätzlich im gesamten dualen Studium wieder und ermöglicht den Studierenden eine ganzheitliche Sicht auf ihre zukünftige berufliche Tätigkeit.

Weitere Informationen zum Polizeiberuf finden sich unter www.genau-mein-fall.de

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Gigabitausbau in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell und Vulkaneifel

Region/Mainz – Schnelles Internet – Landesregierung RLP fördert Gigabitausbau in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell und Vulkaneifel mit 171 Millionen Euro – Weitere 52.463 Haushalte, Unternehmen und öffentliche Institutionen in Rheinland-Pfalz werden in den kommenden Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer übergaben heute Landesförderbescheide in Höhe von insgesamt 171 Millionen Euro für den Ausbau der Glasfaserinfrastrukturen an die Landrätinnen und Landräte der Landkreise Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell und Vulkaneifel.

„Wir investieren 171 Millionen Euro in die digitale Zukunft unseres Landes und kommen mit dem Ausbau von weiteren Glasfasertrassen in vier Landkreisen dem Ziel einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur in Rheinland-Pfalz ein großes Stück näher. Unser gemeinsames Ziel ist, bis zum Jahr 2030 alle 1,93 Millionen Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Glasfaser zu versorgen. Wir wollen den Wandel zu einer nachhaltigen Digitalgesellschaft schaffen, die Transformation der Arbeits- und Wirtschaftswelt in unserem Land weiter voranbringen und den Menschen in unserem Bundesland, egal in welcher Region, ein gutes Leben und Arbeiten ermöglichen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Im Rahmen des Grauen-Flecken-Programms des Bundes fließen Fördermittel von Bund, Land und Kommunen in Höhe von 470,5 Millionen Euro in bisher unterversorgte Gebiete in Rheinland-Pfalz. Ziel des Ausbaus und der Förderung der sogenannten „Dunkelgrauen Flecken“ ist es, eine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde symetrisch zu ermöglichen. Die Hälfte der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 251,9 Millionen Euro trägt der Bund, bis zu 40 Prozent übernimmt das Land. Weitere zehn Prozent (47 Millionen Euro) müssen die Landkreise aus eigenen Mitteln aufbringen.

„Die Fördermittel von Bund und Land machen deutlich, dass wir unsere Gigabitziele in Rheinland-Pfalz nur mit einer Kombination aus eigenwirtschaftlichem Ausbau und zuverlässiger staatlicher Förderung schaffen können. Neben dem geförderten Ausbau setzen wir auch weiterhin auf das Vorantreiben des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Telekommunikationsunternehmen“, betonte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die gesteckten Ziele gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Gigabit-Charta für Rheinland-Pfalz erreichen werden.“

Bitburg-Prüm erhält 33,96 Millionen Euro

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm erhält für das Nordcluster, das aus den Verbandsgemeinden Arzfeld und Prüm besteht, eine Landesförderung im Umfang von 33,96 Millionen Euro. Für das Südcluster, in dem die Stadt Bitburg sowie die Verbandsgemeinde Bitburger Land, Südeifel und Speicher zusammengefasst wurden, wird eine Landesförderung im Umfang von 32,4 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel des Landkreises ist es, bis zum Jahr 2030 in den beiden Clustern 18.468 Adressen mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen. Landrat Andreas Kruppert: „Die Bewilligung der hohen Breitbandförderung durch das Land ist für die Bürgerinnen und Bürger im Eifelkreis eine tolle Nachricht. Sie ermöglicht die Erschließung aller Haushalte mit Glasfaser, die ohne die außergewöhnliche Unterstützung durch Bund und Land nicht umsetzbar wäre. Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist ein essentieller Beitrag zur Sicherung der Attraktivität, Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landkreises. Wir erreichen damit einen weiteren Meilenstein in unseren Anstrengungen, den Eifelkreis zukunftsfest zu machen.“

Birkenfeld erhält 39 Millionen Euro

Im Landkreis Birkenfeld sollen in den Verbandsgemeinden Birkenfeld, Herrstein-Rhauen und Baumholder sowie der Stadt Idar-Oberstein bis zum Jahr 2028 11.912 Adressen an das Glasfasernetz angebunden werden. Das Land fördert das Breitbandprojekt mit einer Zuwendung in Höhe von 39 Millionen Euro. Landrat Miroslaw Kowalski: „Wir wissen sehr zu schätzen, wie uns die Landesregierung bei unseren Anstrengungen unterstützt, die Lebensbedingungen in unserem ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern. Mit der Freude über die großzügige Förderung des Glasfasers verbinde ich die Hoffnung auf eine reibungslose Bauausführung vor Ort.“

Cochem-Zell erhält 17,4 Millionen Euro

Für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell stellt das Land 17,4 Millionen Euro bereit. Zum Projektgebiet gehören die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell/Mosel. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2028 8.192 Adressen mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Landrätin Anke Beilstein: „Der Gigabitausbau ist Chance und Standortfaktor für den ländlichen Raum – diese Herausforderung nehmen wir gemeinsam mit den Verbandsgemeinden an. Alle Haushalte, jedes Unternehmen und jeder Betrieb im gesamten Landkreis werden leistungsfähige Glasfaseranschlüsse erhalten. Die fortschreitende Digitalisierung bringt neue Chancen für die ländlichen Räume: smarte Lösungen für Menschen und Wirtschaft, Telemedizin, Homeoffice, KI – diese Chancen werden wir mit einer modernen Breitbandinfrastruktur nutzen. Daher werde ich den Gigabitausbau mit hoher Priorität weiter vorantreiben.“

Vulkaneifel erhält 48,8 Millionen Euro

Weitere 1.338 Adressen Verbandsgemeinden Daun, Kelberg, Gerolstein sollen bis zum Jahr 2028 im Landkreis Vulkaneifel angebunden werden, der hierfür eine Landesförderung in Höhe von 48,8 Millionen Euro erhält. Landrätin Julia Gieseking: „Der Zugang zu schnellem Internet ist entscheidend für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadt und Land. Eine gute digitale Infrastruktur bietet Lösungen für ländliche Gebiete, zum Beispiel im Bereich Telemedizin und Online-Mobilitätsangebote. Sie verringert räumliche Distanzen, ermöglicht fortschrittliche Bildungsangebote, moderne Arbeitsformen und die Weiterentwicklung von Unternehmen. Wir sind froh, in der Vulkaneifel nun einen weiteren Schritt im Bereich Digitalisierung zu gehen.“

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Nordrhein-Westfalen regelt Unterstützung für Betroffene von Naturkatastrophen

Region/Düsseldorf – NRW Minister Reul: Schnelle und unbürokratische Hilfe ist in den ersten Tagen das Wichtigste – Wer sich nach einer regional begrenzten Naturkatastrophe in einer akuten Notlage befindet, zum Beispiel durch schwere Schäden an Gebäuden, bekommt künftig eine erste finanzielle Hilfestellung vom Land. Dazu hat die Landesregierung jetzt eine neue Richtlinie verabschiedet. Die Neuregelung war notwendig, weil die alte Richtlinie ausgelaufen war.

Die Soforthilferichtlinie gilt für Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Höhe der so genannten Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der in einem Privathaushalt lebenden Personen. Haushalten mit einer Person stehen demnach 2.000 Euro zu. Für jede weitere gemeldete Person gibt es 1.000 Euro zusätzlich. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Festbetrag von grundsätzlich 5.000 EUR je Betriebsstätte erhalten.

„Naturkatastrophen, wie die Flut im Jahr 2021, hinterlassen Zerstörung und Verzweiflung. Wir wollen die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen damit nicht alleine lassen. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist in den ersten Tagen das Wichtigste. Deshalb war es uns als Landesregierung wichtig, die finanzielle Soforthilfe planungsfest zu regeln. Das schafft ein kleines Stück Sicherheit in Situationen, die Menschen aus ihrem gewohnten Leben reißen“, sagt Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul. Sein Ministerium hat die Richtlinie federführend ausgearbeitet.

Betroffene können einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde stellen. Damit die Einmalzahlung gewährt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Landtag muss das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt haben.

Darüber hinaus muss die Antragstellerin oder der Antragsteller erklären, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt, ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist oder sie oder er den Hausstand verloren hat. Bedingung ist außerdem, dass die Versicherung nicht oder nicht zeitnah für den kompletten Schaden aufkommt. Ein Antragsmuster mit Erklärungen soll beim Beantragen unterstützen.

Bis Ende 2022 galt bereits eine ähnliche Richtlinie zur Soforthilfe. Die neue Richtlinie soll es Betroffenen deutlich einfacher machen, einen Antrag zu stellen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat die Richtlinie zusammen mit dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Nordrhein-Westfalen und unter Beteiligung der Staatskanzlei ausgearbeitet.

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Eröffnung des bundesweit einzigartigen Modellprojekts „Stall der Zukunft“

Region/Düsseldorf – Mehr Platz, mehr Licht, mehr Tierwohl – NRW Ministerin Gorißen und Landwirtschaftskammerpräsident Werring eröffnen bundesweit einzigartiges Modellprojekt „Stall der Zukunft“ – Im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind zwei neue Modellställe errichtet worden, die beispielhaft zeigen sollen, wie eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nutztierhaltung praxisnah gelingen kann. Innovative Bautechnik und modernste Haltungsmethoden sollen für mehr Tierwohl sorgen und gleichzeitig Emissionen im Sinne des Umweltschutzes verringern. Dies stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz für die heimische Schweinehaltung. Nach rund vierjähriger Planungs- und Entwicklungszeit haben die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Silke Gorißen und Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW, am 26. Februar gemeinsam den „Stall der Zukunft“ im westfälischen Bad Sassendorf eröffnet. Damit startet dort ein bundesweites Vorzeigeprojekt für die Nutztierhaltung, die ein wichtiger Wirtschaftszweig in Deutschland ist. Die Landesregierung hat den Bau des Demonstrationsprojekts „Stall der Zukunft“ mit 3,9 Millionen Euro unterstützt.

Ministerin Gorißen sagte im Zuge der Einweihung: „Das Projekt ‚Stall der Zukunft‘ sorgt für mehr Tierwohl und mehr Nachhaltigkeit und ist bislang einzigartig in Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Agrarland und mit unserem Know-how in landwirtschaftlicher Forschung, Entwicklung und Praxis wollen wir einen guten Beitrag zum Umbau in der Nutztierhaltung leisten. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht bessere Zukunftsperspektiven und der ‚Stall der Zukunft‘ zeigt, wie die Transformation der Nutztierhaltung gelingen kann, bei der auch die konventionellen bäuerlichen Betriebe mitgenommen werden.“

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „So war das Projekt von den ersten Gedanken an darauf ausgelegt, verschiedene Zukunftskonzepte zu präsentieren, um darüber eine große Vielzahl an verschiedenen Impulsen geben zu können.“ Weiter ergänzte der Präsident, dass hier nicht nur zwei Ställe, sondern vielmehr ein Lern- und Begegnungsort geschaffen wurde, ein Ort der Forschung und Entwicklung und ein Ort, an dem traditionelles Wissen und moderne Technologien sich vereinen.

Stall der Zukunft: Mehr Platz, Wühlgarten und Gewächshausdach

Am renommierten Forschungs- und Weiterbildungsstandort Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind zwei innovative Ställe mit verschiedenen technischen Systemen und Kombinationsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe geschaffen worden: Es gibt eine so genannte „evolutionäre“ Weiterentwicklung eines Musterstalls mit Außenklimakontakt für Schweine mit bis zu 400 Mastplätzen und eine „revolutionäre“ Stallanlage mit bis zu 270 Schweinemastplätzen, um Tieren noch mehr Platz zur Bewegung und zum Auslauf zu geben. Hinzu kommen noch verschiedene Lösungen für die Ausbildung tiergerechter Funktionsbereiche im Stall. Im „Revolutionären Stall“ ist dies beispielsweise eine innovative Dachkonstruktion – eine Art Gewächshausdach aus Glas, das sich bei passender Witterung öffnen lässt. Es gibt dort ebenfalls Wühlgärten und Stroh. Holzhackschnitzel auf dem Boden sollen zudem als Beschäftigungsmaterial für Tiere im Wühl- und Liegebereich erprobt werden. Weitere Besonderheiten sind modernste technische Verfahren zur Reduktion von Lärm oder zur Trennung von Kot und Harn. So sollen Gerüche reduziert werden. Die Ställe orientieren sich an den aktuellen Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in der Haltungsform 3 „Frischluftstall“ bzw. Haltungsform 4 „Auslauf/Weide“. Die Ställe werden darüber hinaus der Aus- und Weiterbildung dienen und sollen wichtige Erkenntnisse über den Betrieb und das Management von Außenklimaställen liefern – etwa, ob die die Ställe mit ihren Funktionsflächen den natürlichen Verhaltensweisen von Schweinen weitmöglich entsprechen und wie sich damit die Emissionen verhalten.

Dr. Arne Dahlhoff, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW, erklärte, dass in den kommenden Jahren durch weitere Bauprojekte für Mastschweine, Sauen und Ferkel sowie Rinder ein kammerweites Gesamtkonzept zur zukunftssicheren Nutztierhaltung entstehen wird. Ziel der Landwirtschaftskammer sei es, allen interessierten Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen weitere Impulse für Neu- und Umbauten im Rahmen der Betriebsentwicklung geben zu können.

Nutztierhaltung in Nordrhein-Westfalen

Die heimische Nutztierhaltung ist eine wichtige Säule der landwirtschaftlichen Familienbetriebe und ein elementarer Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es rund 23.000 Betriebe mit Tierhaltung. In den letzten fünf Jahren ist bei schweinehaltenden Betrieben die Zahl um mehr als 20 Prozent zurückgegangen.

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Neues Pkw-Label kommt – Deutlich verbesserte Verbraucher-Information

Region/Berlin – Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist heute in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO2-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.“

Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ- (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.

Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO2-Klassen für Pkw eingeführt.

Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO2-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO2-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO2-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.

Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.

PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO2-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO2-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.

Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO2-Kosten alternativer Pkw-Modelle ermöglicht.

Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.

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1. Symposium Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen fand in Bad Münstereifel statt

Bad Münstereifel – Der NRW Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach sprach am Donnerstag, 22. Februar 2024, in der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel ein Grußwort anlässlich des 1. Symposiums Justizvollzug zum Thema “Familienorientierung des Justizvollzugs”. Der Einladung aus Nordrhein-Westfalen, für die ausgewiesene Expertinnen und Experten als Vortragende gewonnen werden konnten, sind über 100 Teilnehmende gefolgt, unter anderem Praktiker aus acht Bundesländern und der Schweiz.

Minister Dr. Limbach: „Für uns in Nordrhein-Westfalen ist die familiensensible Vollzugsgestaltung ein wichtiges Anliegen. Auch wenn wir schon manches erreicht haben, so freuen wir uns doch ganz besonders darauf, heute weitere Anregungen und Impulse für einen familiensensiblen Vollzug zu erhalten. Denn ein resozialisierender Strafvollzug, dem es darum geht, straffällig gewordene Menschen in die Gesellschaft zu reintegrieren, braucht kritische und konstruktive Impulse, er braucht Anregungen und Hilfen aus der Wissenschaft und die Vernetzung mit der Zivilgesellschaft.“

Thema der Veranstaltung ist die Familienorientierung des Justizvollzugs, also alle Bemühungen, die unternommen werden, um den negativen Folgen des Freiheitsentzuges für die Familien der Gefangenen wirksam entgegenzutreten. Schätzungen zufolge sind in der EU fast eine Million und in Deutschland 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Kinder Inhaftierter sind vielfältigen Risikofaktoren ausgesetzt. Sie weisen eine erhöhte Lebenszeitprävalenz für psychische Erkrankungen auf und haben ein erhöhtes Risiko, selbst straffällig bzw. inhaftiert zu werden.

„Die aufgezeigten Problemstellungen machen es notwendig, sich den Lebenswelten von Kindern inhaftierter Eltern in besonderer Weise zu widmen und den Justizvollzug an dieser Stelle maßgeblich weiter zu verbessern. Die Bedeutung, die die Landesregierung diesem Thema beimisst, wird nicht zuletzt durch unseren Koalitionsvertrag deutlich, der die Schaffung eines familiensensiblen Justizvollzugs als rechtspolitisches Ziel ausdrücklich benennt,“ so Minister Dr. Limbach.

Das 1. Symposium Justizvollzug soll Start einer neuen Veranstaltungsreihe zu justizvollzuglichen Themen sein, die sich in festen, höchstens zweijährigen Zeitabständen mit einem aktuellen Thema des Justizvollzuges befasst. Dabei sollen externe Fachleute und Vollzugspraktikerinnen und Vollzugspraktiker – auch aus anderen Bundesländern – in Nordrhein-Westfalen zusammenkommen, diskutieren und den Justizvollzug dadurch unterstützen, den hohen Standard der Behandlung zu sichern und fortzuentwickeln.

Über den Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt mit mehr als 18.000 Haftplätzen und nahezu 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über den mit Abstand größten Justizvollzug Deutschlands. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten ihren Dienst in 36 Justizvollzugsanstalten, fünf Jugendarrestanstalten und der Justizvollzugsschule NRW – Josef-Neuberger-Haus – mit Standorten in Wuppertal und Hamm.

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Frauenunion Kreis Ahrweiler besuchte Ökumenische Flüchtlingshilfe

Ahrweiler – Die Frauen-Union der CDU im Kreis Ahrweiler hat sich bei einem Besuch umfangreich über die Arbeit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Rhein-Ahr e.V. informiert. Der Vorsitzende Werner Rex, Teamleiter Hans Joachim Dedenbach sowie die Mitarbeiterinnen Imad Mardo und Maryna Balan präsentierten die Schwerpunkte der Flüchtlingshilfe. Dazu zählen die Beratung und Begleitung in aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die Förderung der Entscheidungskompetenz beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie die aktive Mitarbeit beim Aufbau einer integrationspolitischen Infrastruktur.

Die Frauenunion Kreis Ahrweiler zeigte sich beeindruckt vom Engagement der Ökumenischen Flüchtlingshilfe, die eine zentrale Rolle bei der Integration von Geflüchteten in der Region spielt. Laut dem Vorsitzenden Werner Rex sei die Finanzierung der einzelnen Projekte jedoch eine Herausforderung.

Insgesamt wird die Finanzierung der Flüchtlingshilfe getragen durch den Kreis Ahrweiler, Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder, Spenden sowie Fördergelder aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond der EU (AMIF). Rex erläuterte, dass eine Anschlussfinanzierung durch den AMIF bislang noch nicht final erreicht werden konnte, so dass für das Jahr 2024 mit einem erheblichen Fehlbetrag gerechnet werden müsse. Er machte deutlich, dass Mitarbeiter entweder nur noch mit reduzierter Arbeitszeit beschäftigt oder sogar gekündigt werden müssten, sollte der Antrag auf Förderung beim AMIF nicht genehmigt werden.

In einem gemeinsamen Statement betonen die Vertreterinnen der Frauenunion Kreis Ahrweiler jetzt ihre Entschlossenheit, aktiv zur Lösung dieser finanziellen Herausforderungen beizutragen. „Die Arbeit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe ist von großem Wert, aber gleichzeitig mit finanziellen Unsicherheiten konfrontiert. Wir sind fest entschlossen, Wege zu finden, wie wir als Frauenunion Kreis Ahrweiler und als Teil der Gemeinschaft dazu beitragen können, die Defizite zu verringern und die Arbeit der Flüchtlingshilfe zu unterstützen“, ist im Statement zu lesen. Die Frauenunion will diesbezüglich in engem Austausch mit dem Verein bleiben.

Wer mehr über die Arbeit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe erfahren oder diese aktiv unterstützen möchte, findet unter www.oefh-aw.de nähere Informationen.

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Michael Höhn zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters in Zülpich gewählt

Zülpich – Der Rat der Stadt Zülpich hat in seiner gestrigen Sitzung (06. Februar 2024) Michael Höhn einstimmig zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Ulf Hürtgen bestellt. Der 45 Jahre alte Merzenicher folgt damit auf den Beigeordneten Ottmar Voigt, der dieses Amt seit 2016 ausübt und dessen Amtszeit am 23. Februar 2024 endet. Michael Höhn wird die Position als Allgemeiner Vertreter voraussichtlich ab 01. April 2024 übernehmen.

Michael Höhn, Jahrgang 1978, ist seit über 25 Jahren auf kommunaler Ebene im öffentlichen Dienst tätig. Neben seiner Qualifikation als Verwaltungsfachwirt bringt er auch langjährige Führungserfahrung mit. Derzeit ist Höhn bei der Kolpingstadt Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) als Dezernent für die Bereiche Personal, Organisation, IT und Digitalisierung, Projektmanagement sowie für das Fördermittelmanagement verantwortlich. Zuvor war er in Kerpen Amtsleiter für die Bereiche Tiefbau und Grünflächen. Bis zum Jahr 2020 leitete er bei der Gemeinde Merzenich (Kreis Düren) den Fachbereich Bürgerdienstleistungen und Soziales. In dieser Funktion war er unter anderem für die Schulen und gemeindeeigenen Kindergärten, für das Ordnungsamt (inklusive Bürgerbüro und Standesamt) sowie für das Sozialamt verantwortlich. Michael Höhn ist verheiratet und dreifacher Vater und bezeichnet sich selbst als „leidenschaftlichen Läufer und Radfahrer.“

„Ich danke dem Stadtrat und Bürgermeister Hürtgen für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Der besonderen und herausfordernden Aufgabe bin ich mir bewusst, freue mich aber auch darauf, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zülpich meine bisherigen Erfahrungen in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat, dem Verwaltungsvorstand und den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen zu dürfen“, sagte Höhn nach seiner Wahl.

Erster Gratulant war Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Mit Michael Höhn hat die Stadt Zülpich einen absoluten Verwaltungsfachmann für das Amt des Allgemeinen Vertreters gewonnen, der uns in den gemeinsamen Gesprächen auch menschlich überzeugt hat. Ich freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit!“

Für Ottmar Voigt wird der 23. Februar also der letzte Arbeitstag als Beigeordneter der Stadt Zülpich sein. Vollends in den Ruhestand verabschieden wird sich der 67 Jahre alte Schwerfener allerdings noch nicht. Er wird der Stadt Zülpich bis auf Weiteres bei Bedarf in beratender Funktion erhalten bleiben. Voigts Nachfolge in der Funktion als Kämmerer ist bekanntlich schon seit Längerem geklärt. Bereits seit Juni 2022 leitet Christian Antons den Geschäftsbereich Finanzen und wurde als solcher zum stellvertretenden Kämmerer bestellt.

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Leitfaden stärkt und beschleunigt Ausbau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Der Ausbau der Photovoltaik ist eine bedeutsame Säule zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in Rheinland-Pfalz. Das Innenministerium hat nun einen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht vorgelegt. Innenminister Michael Ebling zeigte sich erfreut, dass mit Vollzug des Leitfadens die Hürden für einen beschleunigten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter reduziert werden.

„Mit dem vorliegenden Leitfaden schaffen wir ein Hilfswerk, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreift und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms konkretisiert. Gleichzeitig erzielen wir eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren durch einen forcierten Bürokratieabbau“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV entscheidende Rahmenbedingungen für einen kräftigen Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen.

Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Fokus. So enthält der Leitfaden unter anderem eine Definition von Zulassungskriterien für Zielabweichungen und adressiert die zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen-Photovoltaik und Landwirtschaft, zum Beispiel in Bezug auf die Konkretisierung des Flächen-Monitorings. Zudem werden die oberen und unteren Landesplanungsbehörden aus Gründen der dringend notwendigen Beschleunigung gebeten, bei Vorhaben der Freiflächen-Photovoltaik auf die Forderung nach der Durchführung beziehungsweise die Einleitung von Raumverträglichkeitsprüfungen im Regelfall zu verzichten.

„Mit dem neuen Leitfaden setzen wir die Weichen für einen beschleunigten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, um die Energiewende im Land mit Nachdruck weiter voranzutreiben und gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten“, sagte der Minister.

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Errichtung einer Flüchtlings-Unterkunft in Gerolstein-Michelbach – Kein Start zum 01. Februar

Daun/Gerolstein – Der Landkreis Vulkaneifel beabsichtigt im ehemaligen Hotel Huschens in Gerolstein-Michelbach eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu errichten – Belegung der Unterkunft zeitlich verschoben – Landrätin bietet Bürgerinnen und Bürgern vor Ort weitere Informationsangebote an.

Der Landkreis Vulkaneifel und Landrätin Julia Gieseking nehmen die seither geäußerten und in der Öffentlichkeit diskutierten Bedenken der Bevölkerung vor Ort in Michelbach wahr und ernst. Die Belegung der Flüchtlingsunterkunft wird daher nicht direkt zum 01. Februar starten. Landrätin Julia Gieseking bietet der ortsansässigen Bevölkerung weitere Möglichkeiten der Information vor Ort.

Allein im letzten Jahr wurden 253 geflüchtete Menschen dem Landkreis Vulkaneifel zugewiesen. Hinzu kommen derzeit 857 im Landkreis lebende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Durchschnittlich bekommt der Landkreis Vulkaneifel wöchentlich 5 Menschen von der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier zugewiesen, wobei die wöchentlichen Zahlen stark variieren. „Als Landkreis Vulkaneifel sind wir gesetzlich verpflichtet, jedem ankommenden Menschen eine adäquate Unterkunft zu bieten. Doch darüber hinaus haben wir als Bürgerinnen und Bürger auch eine moralische und humanitäre Verantwortung, diesen Menschen zu helfen“, so Landrätin Julia Gieseking.

Erheblicher Wohnungsmangel führt zwangsweise zur Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften

Aufgrund des erheblichen Wohnungsmangels und der dauerhaft anhaltenden hohen Flüchtlingszuweisungen sucht die Kreisverwaltung Vulkaneifel zusammen mit den Verbandsgemeinden des Landkreises bereits seit Monaten mit Nachdruck nach geeigneten Unterkünften und Wohnungen für Geflüchtete. Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden möchten die ankommenden Menschen am liebsten in privatem Wohnraum unterbringen, dieser ist aber leider nicht in ausreichender Form vorhanden. Daher ist die Verwaltung gezwungen, auch größere Objekte in Betracht zu ziehen.

Das Hotel Huschens in Michelbach wurde aufgrund seines langanhaltenden Leerstands als ein möglicher Standort für eine Unterkunft in Betracht gezogen. Am 28.12.2023 haben die Erben des Hotel Huschens die Immobilie an die Musleh GmbH verkauft. Hierüber hat die Kreisverwaltung Anfang des Jahres 2024 Kenntnis erlangt und daraufhin am 04.01.2024 die politisch Verantwortlichen vor Ort informiert. Gleichzeitig wurden diese zu einem Gespräch für den 09.01.2024 nach Daun eingeladen. Gemeinsam wurde entschieden, die Bürgerinnen und Bürger von Michelbach zu einer Informationsveranstaltung am 25.01.2024 einzuladen.

Landrätin nimmt Sorgen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Michelbach ernst

Seither regt sich massiver Widerstand gegen die Errichtung der Einrichtung vor Ort. „Ich nehme die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung in Michelbach sehr ernst. Auch die vielfach geäußerte Kritik, dass die Bürgerinnen und Bürger zu kurzfristig informiert worden seien, habe ich wahrgenommen. Wir haben uns daher gemeinsam mit dem Betreiber dazu entschieden, die Belegung der Unterkunft zeitlich nach hinten zu verschieben und nicht bereits zum 01. Februar geflüchtete Menschen in Michelbach unterzubringen“ , so Landrätin Julia Gieseking. In einem persönlichen Schreiben hat Sie heute die Bürgerinnen und Bürger von Michelbach darüber informiert. Gleichzeitig bietet sie den Einwohnern von Michelbach an, im Februar an mehreren Terminen vor Ort mit ihr und dem Betreiber ins Gespräch zu kommen und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. „Ich hoffe sehr, dass die betroffenen Einwohner von Michelbach unsere Gesprächs- und Informationsangebote annehmen werden und wir mit Ihnen direkt ins Gespräch kommen können, um Ihre Fragen zu beantworten und sie ausreichend zu informieren“, so Landrätin Julia Gieseking.

Abgestufter Start geplant

Anders als in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit diskutiert, war es zudem nie das Bestreben der Verwaltung, zum 01. Februar bereits 60 Personen in Michelbach unterzubringen. Die Einrichtung sieht eine Unterbringung von ca. 40 bis maximal 60 Personen vor. Die Betreuung vor Ort ist durch Personal sichergestellt. Ein 8-Sitzer Bus ist für Einkaufsfahrten vor Ort vorhanden. Angedacht war und ist auch zukünftig ein abgestufter Start, bei dem zunächst mit der Unterbringung von ein bis zwei Familien begonnen werden soll.

Musleh GmbH wird Flüchtlingsunterkunft betreiben

Mit der Musleh GmbH hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel einen erfahrenen Partner gefunden, der seit Beginn des Krieges in der Ukraine in einem Landkreis mit signifikant hohen Flüchtlingszahlen für eine sichere Unterbringung und Betreuung ohne Zwischenfälle gesorgt hat. „Ich selbst bin als Flüchtling aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Auf dem Hintergrund meiner eigenen Geschichte weiß ich, auf welche Qualitäten es in Flüchtlingseinrichtungen ankommt. Die Erfahrung zeigt, je besser die Menschen untergebracht sind, desto geringer sind Spannungen und desto größer ist die Chance für eine gelungene Integration“, so Rocky K. Musleh, Inhaber der Musleh GmbH.

Viele positive Beispiele im Landkreis Vulkaneifel für Integration

Seit vielen Jahren hat der Landkreis Vulkaneifel Gemeinschaftsunterkünfte in Steineberg und Desserath – beides ebenfalls sehr kleine Ortsgemeinden. Infolge der Flüchtlingskrise 2015/2016 wurden außerdem bis zu 100 Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft in Jünkerath und weitere Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft in Kerpen untergebracht. Auch in Schüller wohnten damals und leben heute Flüchtlinge in einer Gemeinschaftseinrichtung. All diese Unterkünfte haben sich als problemlos, ohne nennenswerte Zwischenfälle oder gar Straftaten erwiesen.

„Es liegt mir sehr am Herzen, dass wir weiterhin Menschen, die vor Not, Elend und Krieg geflohen sind, bei uns vernünftig aufnehmen, unterbringen und sie in unsere Städte und Gemeinden integrieren. Hier haben wir in der Vulkaneifel auch echte Erfolgsgeschichten aufzuweisen. Seit Jahren ist das Café Asyl in Daun ein lebendiger Treffpunkt für geflüchtete Menschen. Aktuell feiern wir Samuel Fitwi als Deutschen Olympiateilnehmer für die Vulkaneifel. Dieser ist in der letzten Flüchtlingsbewegung als junger Mann zu uns in den Landkreis Vulkaneifel gekommen“, so Landrätin Julia Gieseking.