Stolberg – Bürgermeister Patrick Haas äußert sich zur Absage der RWTH Aachen an die Einführung des Grundschullehramtsstudiums wie folgt: „Die Entscheidung der RWTH Aachen, das Grundschullehramtsstudium in Aachen nicht einzuführen, betrübt mich sehr. Die Ausbildung von Grundschullehrkräften in unserer Region sollte angesichts des jetzt schon riesigen Lehrermangels an unseren Grundschulen in der Landesregierung und auch an der RWTH absolute Priorität haben. Dass die Einführung des Studiums am Ende am Ende an vergleichsweise wenig Geld scheitert, ist völlig unverständlich, kurzsichtig und schadet der Bildung unserer Kinder.
RWTH-Rektor Ulrich Rüdiger spricht öffentlich davon, dass die Universität in dieser Frage „Vernunft walten lassen“ müsse. Vernünftig wäre es jedoch gewesen, sich nicht selbst den Boden zu entziehen und dazu beizutragen, unsere Kinder so zu bilden, dass die RWTH auch in Zukunft noch gut vorausgebildete Studierende aus der Region Aachen erhält.
Es ist zweifellos sehr wichtig, dass die RWTH qualitativ hochwertige und mit Fördermitteln ausgestattete Studiengänge wie Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen anbietet. Aber wer soll diese Studiengänge demnächst belegen, wenn wir die sehr schlechte Fachkräfteentwicklung an unseren Grundschulen in der Region einfach so weiterlaufen lassen? Am Ende sparen wir bei der Bildung unserer Kleinsten. Wir werden gegenüber den Regionen, in denen Grundschullehrkräfte ortsnah ausgebildet werden, noch weiter zurückfallen als wir es aktuell ohnehin schon sind. Das ist niemandem vernünftig zu erklären.
Besonders ärgert mich, dass wir in den vergangenen Jahren der Exzellenz-Universität RWTH Aachen aus der Region mehrfach und überparteilich Unterstützung angeboten haben. Ich habe selber Gespräche mit anderen Universitäten hinsichtlich möglicher Kooperationen geführt und sowohl der RWTH Aachen als auch der Landesregierung Hilfe bei der Suche nach Räumlichkeiten ggf. auch in Stolberg angeboten, letztmalig noch im März dieses Jahres. Auch die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen haben immer wieder Unterstützung angeboten. Stets wurde die Hilfe dankend abgelehnt, verbunden mit dem Versprechen, dass das Vorhaben auch alleine realisierbar sei. Die nun erfolgte Absage ist damit ein noch größerer Schlag ins Gesicht und bestätigt den Eindruck, dass RWTH und Land die Ausbildung von Grundschullehrkräften in unserer Region von Anfang an nicht wirklich umsetzen wollten. Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein.
Wir gehen in unseren Grundschulen schon jetzt mit großen Schritten darauf zu, dass die Mehrheit der dort tätigen Lehrkräfte Quereinsteiger sind. Wichtig ist mir die Feststellung, dass diese Quereinsteiger hervorragende Arbeit leisten und sehr wertvoll sind. Die Wahrheit ist aber auch, dass wir mit diesen engagierten Menschen nur ein kaputtes System am Laufen halten.“
Ahrweiler – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil macht sich Sorgen um den Fortgang beim privaten Wiederaufbau im Ahrtal. Die Anträge auf Förderung aus dem Wiederaufbaufonds sind bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angesiedelt. „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihren Problemen an mich gewandt,“ so die Parlamentarierin „und fast immer führen Verzögerungen bei der Bearbeitung, Zusatzprüfungen und technische Probleme dazu, dass die Leute auf das Geld zum Start der Maßnahmen oder zum Weiterbau warten. Wir reden hier von Monaten bis zu teilweise einem Jahr.“ Heil betont dabei, dass sie viele Einzeleingaben mit der Bitte um Prüfung bei der Spitze der ISB vorbringt und dabei auch immer auf ein offenes Ohr und eine schnelle Rückmeldung rechnen kann.
Um den Anforderungen der Mittelgeber (Bund und Länder) gerecht zu werden, verlangt die ISB ab bestimmten Wertgrenzen Prüfgutachten, mit denen die Gutachten der Bauherren, selbst nach Bewilligung der Mittel, nochmals bewertet werden. Eine solche Zweitbewertung kostet naturgemäß viel Zeit. Hier sieht Heil das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht, eine Vereinfachung der Abläufe mit dem Bund zu vereinbaren. Hinzu kommen EDV-Probleme, die etwa um den letzten Jahreswechsel herum viele Monate Zeit bei der Antragsbearbeitung gekostet haben. Ein Paradebeispiel mangelnder Abstimmung ist auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für moderne energetische Maßnahmen. Die Kombination mit Mitteln der Widderaufbauhilfe kann in bestimmten Fällen zu einer Schlechterstellung führen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.
Mechthild Heil fordert alle Verantwortlichen auf, für eine deutliche Beschleunigung der Antragsverfahren und damit der Auszahlung von Geldern an die privaten Bauherren Sorge zu tragen. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet nach der verheerenden Flut im Ahrtal der typisch deutsche Bürokratismus fröhliche Urstände feiert“, so das Mitglied des Bauausschusses im Deutschen Bundestag. „Es braucht mehr Vertrauen des Staates in seine Bürger. Das gilt auch für die beauftragten Bausachverständigen und Architekten, die für die Qualität ihrer Dienstleitungen ohnehin haften müssen. Auch wenn Zusatzprüfungen für erforderlich gehalten werden, sollten unter diesem Vorbehalt zügig Abschlagszahlungen geleistet werden, damit die Menschen beim Bau vorankommen. Für kaum jemanden ist es möglich, angesichts stark gestiegener Zinsen die Zwischenfinanzierung hoher fünfstelliger Summen über ihre Bank zu organisieren.“
Minister Dr. Marcus Optendrenk, Stephanie Thien (Leiterin LBF NRW) und Minister Albert Füracker (v.r.). Foto: FM NRW / Bernd Thissen
Region/Düsseldorf – Im neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat sich Bayerns Finanzminister Füracker gemeinsam mit Amtskollege Dr. Optendrenk informiert, wie Nordrhein-Westfalen seine Steuerfahndung umbaut: „Wir brauchen eine lückenlos enge Zusammenarbeit der Länder beim gemeinsamen Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität“
Die Gründung eines bundesweit bislang einzigartigen Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) stößt über Nordrhein-Westfalens Grenzen hinweg auf großes Interesse. Am Mittwoch, 4. September 2024, besuchte der bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker die neue Behörde gemeinsam mit seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Dr. Marcus Optendrenk, um sich vor Ort ein Bild zu machen, wie die gesamte Steuerfahndung des Landes mit rund 1200 Beschäftigten hier gebündelt und organisatorisch noch wirkungsvoller aufgestellt wird.
Minister Füracker sprach in Düsseldorf mit der Behördenleitung des LBF NRW über den Aufbauprozess und die Struktur der neuen Behörde, konkret ging es zudem um Deliktsfelder wie Geldwäsche, Umsatzsteuerbetrug und Finanzkriminalität im Netz, um aktuelle Herausforderungen in diesen Bereichen und Maßnahmen. „Angesichts der Dimensionen professionalisierter Finanzkriminalität braucht es für eine erfolgreiche Bekämpfung gebündelte Expertise und angemessene Fahndungskapazitäten. Auch Bayern hat deshalb bereits vor über zehn Jahren die ,Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug‘ gegründet. Als schlagkräftigte Elitetruppe der Steuerfahndung deckt sie seitdem erfolgreich besonders schwere und umfangreiche Steuerstraftaten auf und unterstützt andere Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, so Minister Füracker. „Der Austausch ist wichtig, damit wir die Verzahnung unserer Behörden weiter voranbringen können. Beim gemeinsamen Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität brauchen wir eine lückenlos enge Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg“, betonte Füracker weiter.
Dieses gemeinsame Ziel bekräftigte auch Minister Dr. Optendrenk: „Die Geldströme des Terrors und der Organisierten Kriminalität fließen schnell, international und digital. Bei ihrer effektiven Verfolgung können wir uns Reibungsverluste an Staats- oder Zuständigkeitsgrenzen nicht leisten, wenn wir Straftätern einen Riegel vorschieben und das Geld unserer Bürger schützen wollen“, erklärte er. „Wir sind froh, mit Bayern einen starken Partner innerhalb der Ländergemeinschaft zu haben, um schlanke Kooperationsstrukturen und optimale Schnittstellen zwischen den Ermittlungsbehörden zu fördern.“
Die Vernetzung mit anderen Behörden im Bereich Finanzkriminalitätsbekämpfung in Deutschland und der Europäischen Union ist laut Minister Dr. Optendrenk eines der Hauptziele des neuen LBF NRW. „Im vergangenen Jahr hat Nordrhein-Westfalen nationale und internationale Expertinnen und Experten aus Ermittlungsbehörden, der Europäischen Kommission und der Europäischen Staatsanwaltschaft zu einer Fachtagung in Brüssel zusammengebracht mit dem Ziel, gemeinsam mehr Schlagkraft im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität zu entwickeln“, erklärt er. „In der vergangenen Woche war mit der FIOD die niederländische Steuerfahndung im LBF NRW zu Gast. Das sind vielversprechende Ansätze, denn moderne Kriminalitätsbekämpfung braucht einen Schulterschluss.“
v.l.n.r: Verbandsbürgermeister Kelberg Johannes Saxler, Roswitha und Peter Bauer, Landrätin Julia Gieseking und Beigeordneter der Ortsgemeinde Mannebach Malte Möbius bei der Verleihung der Ehrennadel im August 2024. Foto: Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Daun/Kelberg – Mit der Verleihung der Ehrennadel ehrt das Land Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürger, die sich durch eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder durch vergleichbare Tätigkeiten ausgezeichnet haben.
Im August 2024 erhielt Herr Peter Bauer aus der Verbandsgemeinde Kelberg diese besondere Ehrung. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Gemeindehaus in Mannebach verlieh Landrätin Julia Gieseking ihm im Namen von Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, die zugehörige Urkunde sowie ein Präsent der Kreisverwaltung als Dank für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement.
„Seit Jahrzehnten engagieren Sie sich mit Herzblut für Ihre Region. Dieses tolle Engagement ist nicht selbstverständlich und ich freue mich, Ihre Leistungen mit dieser Ehrung zu honorieren und öffentlich zu würdigen. Herzlichen Dank!“, so Landrätin Julia Gieseking. In ihre Gratulation schloss Landrätin Gieseking ebenfalls Frau Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer, die Kreisbevölkerung und Kreisgremien sowie den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Herr Thomas Linnertz, mit ein. Zur Verleihung waren ebenfalls Herr Johannes Saxler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg, sowie Malte Möbius, Beigeordneter der Gemeinde Mannebach, anwesend sowie einige Familienmitglieder von Peter Bauer und einige, auch ehemalige, Gemeinderatsmitglieder.
Das ehrenamtliche Engagement von Herr Peter Bauer zeichnet sich durch seinen jahrzehntelangen Einsatz in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege sowie Heimat- und Geschichtsforschung und Politik aus. Seit 1980 engagierte er sich vielfältig im Eifelverein Ortsgruppe Kelberg und nahm dabei viele Funktionen ein, zum Bei-spiel als Wegepate oder Kulturwart. In der Geschichts- und Heimatforschung hat er zahlreiche Veröffentlichungen in Orts-, Kirchen- oder Familienchroniken geschrieben, sich an Heimatjahrbüchern beteiligt und mehrere Bücher über die Geschichte Mannebachs, über Gelenberg, Reimerath und Bodenbach verfasst. Fast 2.800 Seiten über die Geschichte seiner Heimat – eine beachtliche Leistung und ein wichtiges Zeugnis für die Zukunft! Auch in der Politik war Peter Bauer viele Jahre aktiv und engagierte sich 15 Jahre lang im Ortsgemeinderat Mannebach.
Ihre Gratulation und guten Wünsche für die Zukunft schloss Landrätin Julia Gieseking mit folgenden Worten ab: „Menschen wie Sie werden gebraucht! Ich hoffe, dass Sie noch lange Freude an Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten haben werden und möchte auch Ihrer Familie herzlich danken, ohne deren Unterstützung und Verständnis ein solches Engagement gar nicht möglich gewesen wäre. Sie haben Ihnen den Rücken freigehalten.“
Der ehemalige Ortsbürgermeister von Mannebach, Walter Eich, und Verbandsgemeindebürgermeister Johannes Saxler, der Herr Bauer für die Verleihung der Ehrennadel vorgeschlagen hatte, schlossen sich ihren Glückwünschen an.
Neben Bürgermeister Albert Jung nahmen auch die Landrätin des Landkreises Cochem-Zell, Anke Beilstein, sowie die Mitglieder des Landtags Benedikt Oster und Jens Münster an dem Termin teil. Foto: VGV Kaisersesch/Pressestelle Martina Vogel
Kaisersesch – Justizminister Herbert Mertin übergibt Bescheide zur Kommunalentschuldung an zwölf Kommunen der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Zwölf Gemeinden der Verbandsgemeinde Kaisersesch profitieren neben zahlreichen weiteren Kommunen des Landes von dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP). Justizminister Herbert Mertin überreichte im Namen von Finanzministerin Doris Ahnen die Bewilligungsbescheide über insgesamt rund drei Millionen Euro an den Stadtbürgermeister von Kaisersesch und die Ortsbürgermeister von Binningen, Dünfus, Forst, Hambuch, Kaifenheim, Kail, Leienkaul, Müllenbach und Zettingen. Für die Ortsgemeinden Brachtendorf und Möntenich nahm Bürgermeister Albert Jung die Bescheide entgegen.
Neben Bürgermeister Albert Jung nahmen auch die Landrätin des Landkreises Cochem-Zell, Anke Beilstein, sowie die Mitglieder des Landtags Benedikt Oster und Jens Münster an dem Termin teil.
Minister Mertin erklärte bei der Übergabe: „Mit einer Verfassungsänderung hat der Landtag den Weg für die Übernahme von kommunalen Altschulden in Höhe von insgesamt rund drei Milliarden Euro freigemacht. Das kommt auch zwölf Gemeinden der Verbandsgemeinde Kaisersesch zugute. Sie werden insgesamt um gut drei Millionen Euro und damit um etwa 55 % der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden entlastet. Dieser Schuldenschnitt bekräftigt die Solidarität zwischen dem Land und den Kommunen. Ich freue mich daher sehr, Ihnen als Vertreter dieser Gemeinden heute die Bewilligungsbescheide überreichen zu dürfen!“
Bürgermeister Albert Jung: „Es freut mich sehr, dass alle zwölf Gemeinden, die an dem Programm PEK-RP teilgenommen haben, insgesamt drei Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ich möchte mich im Namen der Gemeinden beim Land Rheinland-Pfalz herzlich für die mittel- bis langfristige Entlastung bedanken, die nicht nur zur Stärkung der kommunalen Finanzsituation beiträgt, sondern unseren Gemeinden auch wieder mehr Handlungsspielraum für ihre zukünftige Entwicklung bietet.“
Von der Übergabe des Prüfberichts sind folgende Personen (v.l.) abgebildet: Sabine Jary (Prüferin gpaNRW), Projektleiter Torsten Binder (gpaNRW), Michael Höhn (Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters), Bürgermeister Ulf Hürtgen, Stadtkämmerer Christian Antons, gpaNRW-Vizepräsidentin Simone Kaspar und Christina Hasse (Prüferin gpaNRW). Foto: Stadt Zülpich / Torsten Beulen
Zülpich/Herne – „Haushaltssituation der Stadt ist auf deutlichem Stärkungskurs“ – Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat die Stadt Zülpich in den letzten Monaten in fünf wesentlichen Handlungsfeldern untersucht. Die überörtliche Prüfung geht der Frage nach, ob die Stadt sachgerecht, rechtmäßig und wirtschaftlich verwaltet wird. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden jetzt durch Sabine Jary, Christina Hasse, Prüferinnen der gpaNRW, und Projektleiter Torsten Binder vorgestellt. Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW, begrüßte alle Teil-nehmenden der Abschlusspräsentation und ordnete die Ergebnisse für den Rechnungsprüfungsausschuss ein: „Die Stadt Zülpich hat die vergangenen Krisenzeiten gut gemeistert. Natürlich wirken sich die globalen Krisen bis auf die kommunale Ebene aus. Zülpich stellt sich gut auf und ist an vielen Stellen auf einem guten Weg, sich mehr Handlungsfähigkeit zu sichern. Wir möchten mit unseren Ergebnissen und daraus abgeleiteten Empfehlungen bei der Bewältigung kommunaler Herausforderungen zur Seite stehen.“
Stabilisierung des Haushalts liegt weiterhin auf Kurs
„Die Haushaltssituation der Stadt Zülpich hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Nach dem Ende des Haushaltssicherungskonzeptes hat sich die Gesamtsituation und da-mit auch das städtische Eigenkapital von Jahr zu Jahr stabilisiert“, so Projektleiter Torsten Bin-der. Der Haushalt 2024 ist mit positiven Jahresergebnissen geplant – ein sehr gutes Zeichen für die Verantwortlichen der Stadt. Zülpich verfolgt konsequent das Ziel, Verbindlichkeiten abzubauen und eine Neuverschuldung zu vermeiden, was sich in den interkommunal niedrigen Gesamtverbindlichkeiten bestätigt. Gleichwohl ist ein Sanierungsstau bei Infrastruktur und Gebäuden zu erkennen, der zukünftige Investitions- und Sanierungsbedarfe erfordert und ggf. zu Kreditaufnahmen führen wird. Um den Haushalt noch besser steuern zu können, empfiehlt die gpaNRW ein weitreichendes Finanzcontrolling einzurichten. Dazu gehören auch klare Richtlinien für die Erreichung der strategischen Ziele und für die eingerichteten operativen Prozesse beim Fördermittelmanagement.
Erforderliche Verbesserungen im Vergabewesen bereits aufgegriffen
Für die Durchführung von Vergabeverfahren hat die Stadt Zülpich 2024 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Damit soll künftig für alle Fachbereiche die rechtssichere, korruptionspräventive und wirtschaftliche Abwicklung von Auftragsvergaben gewährleistet werden.
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt, den Ablauf des Vergabeprozesses verbindlich mit einer Dienstanweisung zu regeln. In Bezug auf Korruption und deren Vermeidung macht die Stadt laut gpa-Prüfung weitere Schritte. So ist eine Gefährdungsanalyse zur Festlegung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze in Arbeit.
Moderne IT-Ausstattung an Schulen – weitere Verbesserungen in Planung
Mit über 2.500 Schülerinnen und Schülern hat die Stadt Zülpich ein vergleichsweise großes Schulumfeld. Entsprechend anspruchsvoll gestaltet sich die Digitalisierung der Schulen, den-noch treibt die Stadt die IT-Ausstattung weiter voran. Über 1.100 Endgeräte kommen an den Schulen der Stadt zum Einsatz. Ein Medienentwicklungsplan sollte in Zusammenarbeit mit allen Schulen entstehen.
Stadt hat die richtigen Konzepte im Friedhofswesen
Die Stadt Zülpich hat 22 kommunale, großflächige Friedhöfe. Die gute Organisation und das vorhandene Friedhofskonzept erleichtern in der Praxis die Steuerung der langfristigen Entwicklung der Friedhofsflächen. Dabei geht es u.a. darum, nicht belegte Flächen auszuklammern und für andere Zwecke zu nutzen. Dadurch gelang es beispielsweise, einen Spielplatz auf einer entwidmeten Friedhofsfläche zu errichten. Dieses Vorgehen sieht die gpaNRW besonders posi-tiv und zeichnet die Stadt Zülpich für diese Neuerungen als „gutes Beispiel“ aus. Die Urkunde hierfür überreichte Simone Kaspar im Anschluss an die Präsentation der Prüfungsergebnisse.
Bürgermeister Ulf Hürtgen erklärt abschließend zu den Ergebnissen der gpaNRW: „Im Namen der Stadt Zülpich bedanke ich mich bei den Prüferinnen und Prüfern der gpaNRW für den um-fassenden Bericht. Die Ergebnisse sind eine Bestätigung unseres jahrelangen, auf Konsolidierung ausgerichteten Handelns und dem sehr gut funktionierenden Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik mit überwiegend gemeinsam getragenen Entscheidungen. Die Ergebnisse des gpa-Berichts zeigen uns, dass wir bereits in vielen Bereichen auf einem sehr guten Weg sind. Wir betrachten den Bericht aber auch als Auftrag: Die Empfehlungen der gpaNRW bieten uns wichtige Anhaltspunkte dafür, wo konkret anzusetzen ist, um Strukturen und Abläufe weiter verbessern zu können.“
Infos zur gpaNRW und deren turnusgemäßen Prüfung
Die gpaNRW hat die Stadt Zülpich im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung aller kleinen kreis-angehörigen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 18.001 bis 25.000 in folgenden Handlungsfeldern geprüft:
Finanzen
Vergabewesen
Informationstechnik an Schulen
ordnungsbehördliche Bestattungen
Friedhofswesen
Alle Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zu den thematischen Handlungsfeldern sind im Prüfungsbericht für die Stadt Zülpich zusammengefasst.
Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen. Präsident der gpaNRW ist seit 15. September 2023 Bürgermeister a.D. Michael Esken.
Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Mit präzisen Daten treiben wir den Ausbau der Solarenergie auf Freiflächen ambitioniert voran – Der Ausbau der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen schreitet rasant voran. 2023 war ein Rekordjahr mit einem Ausbau von mehr als 2 Gigawatt installierter Leistung und auch 2024 setzt sich die Dynamik fort. Neben dem Zubau von Dachflächen-Photovoltaik arbeitet das Land auch daran den Ausbau auf der Freifläche voranzubringen. Um präzise zu erfassen, auf welchen Flächen neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen entstehen und eine sachgerechte Basis für mögliche künftige Steuerungen des Zubaus durch den Landesentwicklungsplan NRW zu schaffen, hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium ein spezielles Monitoring beauftragt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat nun seinen ersten Monitoring-Bericht vorgelegt und analysiert unter anderem, in welchem Umfang einzelne Flächenarten wie Ackerflächen, Halden oder Deponien durch die in den Jahren 2022 und 2023 in Betrieb genommenen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Anspruch genommen wurden. Es zeigt sich, dass weniger als 25 Prozent der neu installierten Leistung von insgesamt rund 190 MW in den Jahren 2022 und 2023 auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerfläche und Grünland) errichtet wurde. Rund 30 Prozent der Leistung entstand auf Gewerbe- und Industriefläche und rund 20 Prozent auf oder am Rand von ehemaligen Abbauflächen, insbesondere von Tagebauen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der massive Ausbau der Solarenergie ist für die erfolgreiche Transformation unseres Energiesystems unverzichtbar und zudem ökonomisch sinnvoll. In Nordrhein-Westfalen boomt der Ausbau der Photovoltaik, aber besonders der Ausbau auf Freiflächen muss weiter zulegen. Dafür haben wir unter anderem mit der Änderung des Landesentwicklungsplans wichtige Weichen gestellt. Mit dem Monitoring des LANUV halten wir nun nach, wo in NRW wie viel Freiflächen-Photovoltaik zugebaut wird. Diese Daten helfen uns, den PV-Ausbau auf Freiflächen ambitioniert voranzutreiben und dabei einzelne Interessen, wie etwa die der Landwirtschaft, noch besser im Blick zu haben.“
Das LANUV hat in seinem ersten Monitoring-Bericht den Anlagenbestand der Freiflächen-Photovoltaik mit Stand 31.12.2023 ausgewertet und dabei Anlagen ab einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt berücksichtigt. Der Bericht gibt Auskunft über den Ausbaustand der Freiflächen-Photovoltaik in den sechs Planungsregionen, sowie allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens. Er enthält Übersichten, welche Arten von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in welchem Umfang installiert wurden (z. B. klassische oder Agri-Photovoltaik-Anlagen). Darüber hinaus wird unter anderem erfasst, Anlagen welcher Leistungsklasse besonders häufig installiert wurden und wie viele Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderkulisse entstanden sind. Der Monitoring-Bericht soll jährlich erscheinen und den weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik flankieren.
Der erste Monitoring-Bericht 2024 des LANUV ist hier abrufbar.
Zum Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im April dieses Jahres die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans in Kraft gesetzt und damit die mögliche Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie gegenüber 2023 deutlich erweitert. Außerdem führt das Wirtschaftsministerium die insbesondere an Kommunen gerichtete Informations-Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“ durch.
Weitere Daten zu Dach- und Freiflächen-Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen sind im Energieatlas NRW des LANUV verfügbar.
Bildungsministerin Dörte Schall (2.v.r.) informiert sich in der Schreinerei Mülligan in Bad Neuenahr über das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ zusammen mit Ralf Hellrich (links) und Kurt Krautscheid (rechts) bei Tischlermeister und Betriebsinhaber Alexander Lehnhoff (2.v.l.) sowie Projektteilnehmer Constantin Sper. Foto: HwK Koblenz / Jörg Diester
Bad Neuenahr-Ahrweiler/Mainz – Von der Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren waren auch rund 500 Handwerksbetriebe betroffen. In vielen wurde ausgebildet oder stand mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres auch die Frage im Raum, ob eine Lehre unter den neuen Rahmenbedingungen überhaupt möglich sei.
Gute Laune beim Ahr-Handwerk (von links Ralf Hellrich, Dörte Schall und Kurt Krautscheid) mit Blick auf die Ausbildungszahlen: nach der Flutkatastrophe 2021 gab es Sorgen, die Ausbildung in den Handwerksbetrieben würde nun runtergefahren aufgrund der vielfältigen Probleme, die es zu lösen galt. Stattdessen wurden Rekordwerte bei der Zahl neu abgeschlossener Lehrverträge erreicht, wobei sich auch das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ deutlich bemerkbar machte. Foto: Photo Herzmann
Was niemand ahnen konnte: bereits 2021 stieg die Zahl der Lehrlinge in Handwerksbetrieben entlang der Ahr deutlich. Zusätzlich kamen viele junge Helfer in die Krisenregion und wollten anpacken. „Diese Ausgangslage lief auf das Handwerk zu und wir haben unter anderem mit dem Arbeitsministerium das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ initiiert, das gezielt interessierte Jugendliche über ein Praktikum hin zur handwerklichen Ausbildung führen sollte“, erinnert sich Ralf Hellrich als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Eine Idee, die sich zum Volltreffer entwickelte, wie jüngst die neue Arbeitsministerin Dörte Schall, Ralf Hellrich und HwK-Präsident Kurt Krautscheid im „Flutkrisenzentrum des Handwerks“ berichteten.
Die Ahr-Akademie der HwK wurde direkt nach der Flut zum Treffpunkt des handwerklichen Krisenstabes und war nun auch Veranstaltungsort der Pressekonferenz zum Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘. Zuvor ging es bei einem Betriebsbesuch in der Schreinerei Mülligan in den Praxistest. Hier, in der Bad Neuenahrer Tischlerwerkstatt, spielte sich eine der vielen Erfolgsgeschichten des Projektes ab, denn der ehemalige Student Constantin Sper fand über die ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ nicht nur eine Lehrstelle, sondern auch seine eigentliche Berufung. „Im Verlauf meiner ersten Studiensemester merkte ich, dass ich doch lieber etwas Praktisches machen möchte. Die ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ war die perfekte Gelegenheit, mich im Handwerk auszuprobieren“, erklärte Sper, dessen Elternhaus selbst von der Flut betroffen war und der so auch direkte Kontakte mit dem wiederaufbauenden Handwerk hatte.
„Interesse an Handwerksberufen wecken und beim Wiederaufbau des Ahrtals anpacken: Das ist die Idee der Freiwilligen Aufbauzeit im Ahrtal. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Koblenz haben wir ein Angebot entwickelt, das es jungen Menschen ermöglicht, neben dem sozialen Engagement für ihre Heimat auch handwerkliche Grundfähigkeiten zu erlernen und verschiedene Handwerksberufe kennenzulernen“, erklärte Arbeitsministerin Dörte Schall bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit und in der Handwerkskammer.
Das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ bietet seit März 2022 jungen Menschen bis 27 Jahren die Chance, sich im Handwerk beruflich zu orientieren. Im Rahmen von Betriebspraktika haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in den unterschiedlichsten Gewerken auszuprobieren, so als Maurer, Tischler, Fliesenleger oder Kfz-Mechatroniker. Seit Projektbeginn 2022 konnten 46 Teilnehmer Erfahrungen im Handwerk sammeln. Bisher wurden weit über 100 Praktika in rund 70 Handwerksbetrieben im Ahrtal absolviert. Das Angebot wird ergänzt durch eine fachpraktische Qualifizierung in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Koblenz. Im Projekt stehen fortlaufend zwölf Plätze für Teilnehmer bis 27 Jahre zur Verfügung. Sie erhalten ein monatliches Entgelt von 470 Euro und eine Unterkunft. Auch Kosten für An- und Abreise zu Beginn und zum Ende des Projektes werden erstattet.
„Das Handwerk ist maßgeblich am Wiederaufbau im Ahrtal beteiligt und hält darüber hinaus für Nachwuchskräfte viele interessante wie erfolgsorientierte Zukunftsaussichten bereit. Das Angebot von 130 Ausbildungsberufen ist da und wir arbeiten mit vielfältigen Möglichkeiten, das Jugendlichen näher zu bringen – auch in Kombination aus Berufsfindung und Wiederaufbau durch das Handwerk“, erklärte Kurt Krautscheid, der durch die Pressekonferenz führte. Ralf Hellrich ergänzte: „Unser Projekt steht für eine Win-Win-Situation, denn Jugendliche, die sich gleichzeitig am Wiederaufbau beteiligen wollen, lernen potenzielle Ausbildungsbetriebe kennen und können sich in unterschiedlichen Handwerksberufen ausprobieren. Das kommt den jungen Menschen, dem Handwerk wie auch der Region zugute.“
Dafür stehen auch die aktuellen Ausbildungszahlen. Wurden im Landkreis Ahrweiler im Jahr vor der verheerenden Flut 262 neue Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen, stieg diese Zahl 2021 auf 273, dann 2022 sogar auf den Langzeithöchststand von 306. 2023 gab es 273 neue Ausbildungsverhältnisse „und aktuell liegen wir auf einem Kurs, der ein vergleichbares Ergebnis erwarten lässt. Das sind richtig gute Nachrichten. Das Projekt hat dabei seinen Beitrag geleistet“, so Hellrich.
„Mit der Aufbauzeit sind wir neue Wege bei der Berufsorientierung gegangen und haben gleichzeitig den Wiederaufbau in der Flutregion unterstützt. Viele der Teilnehmenden haben aus dem Projekt heraus eine Ausbildung im Handwerk begonnen. Sie sind die Fachkräfte von morgen, die mit ihrem Engagement und ihrem handwerklichen Geschick ihre Region auch in Zukunft voranbringen werden“, so Arbeitsministerin Schall.
Neben den interessierten Jugendlichen brauche es aber auch Handwerksbetriebe, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Über ihre Erfahrungen im Projekt berichteten Alexander Lehnhoff, Betriebsinhaber der Schreinerei Mülligann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und zugleich Ausbildungsmeister von Constantin Sper. „Nach anfänglicher Skepsis, ob ein solches zusätzliches Projekt wirklich etwas bringen kann, bin ich heute davon überzeugt: das hat uns wirklich weitergebracht. Sowohl uns als Betrieb wie auch Constantin profitieren. Das stärkt uns als Team im Unternehmen und ist natürlich auch eine wertvolle Verstärkung bei der Auftragsabwicklung. Und zu tun haben wir reichlich.“
Das zunächst für ein Jahr angesetzte Modellprojekt wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Im Jahr 2024 stellt das Land rund 149.000 Euro für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung. Weitere 37.000 Euro werden von der Handwerkskammer Koblenz getragen.
Region/Düsseldorf – 211.000 neue Anlagen in 2023 – Bürokratieentlastungen bei kleinen Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Minister Dr. Optendrenk: Mehr PV-Anlagen – weniger Aufwand. Schon für tausende Anlagen war keine steuerliche Registrierung beim Finanzamt mehr notwendig. Das baut für alle Beteiligten spürbar Bürokratieaufwand ab und stärkt gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien
Ministerin Neubaur: In Nordrhein-Westfalen boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen
Der Ausbau der Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende, um zuverlässig, unabhängig und nachhaltig Energie zu erzeugen. Besonders die vielen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern spielen hierbei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung hat sich 2022 im Bundesrat erfolgreich für eine Reduzierung der Bürokratie bei kleinen Photovoltaik-Anlagen eingesetzt. Die neuen Regelungen zeigen in Nordrhein-Westfalen nun ihre positive Wirkung: im Jahr 2023 sind im Land mehr als 211.000 Anlagen neu in Betrieb genommen worden – ein Plus bei der installierten Leistung von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese positive Entwicklung hält auch in 2024 an. Nach den ersten sechs Monaten liegt Nordrhein-Westfalen mit rund 106.000 neuen Anlagen im Ländervergleich auf Platz 3.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Finanzverwaltung unterstützt den Ausbau der Photovoltaikanlagen nach Kräften. Mit Erfolg: Das erfreuliche Mehr an Photovoltaikanlagen und der gleichzeitige Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Finanzverwaltung ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“
Damit war die Initiative, die Bürokratie bei kleinen Photovoltaikanlagen spürbar zu reduzieren, erfolgreich. „Uns war wichtig, dass der Betrieb kleiner Solaranlagen nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert wird. Das haben wir erreicht: Im Vergleich zum Vorjahr mussten sich in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 tausende Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen nicht mehr beim Finanzamt registrieren und keine zusätzlichen steuerlichen Erklärungen abgeben. Dieser Schritt hat nicht nur die Verwaltung vereinfacht, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt“, erläutert Minister Dr. Optendrenk. “Wir haben gezeigt, dass es auch im Steuerrecht genügend Ansatzpunkte für einen erfolgreichen und spürbaren Abbau von Hindernissen gibt. Auch bei anderen überregulierten Themen wie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern setzen wir auf den Abbau von Bürokratie. Zudem sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung unnötiger neuer Melde- und Erklärungspflichten aus, wie sie die Bundesregierung gerade mit ihrem Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz vorgelegt hat.“
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der massive Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend für die erfolgreiche Transformation unseres Energiesystems. In NRW boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Besonders der Wegfall steuerlicher Pflichten bringt den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen deutlich voran. Dadurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern deutlich leichter gemacht, mit einer eigenen PV-Anlage aktiv an der Energiewende mitzuwirken.“
Seit 2022 profitieren die Betreiber von Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z.B. Gewerbeimmobilie mit einer Gewerbeeinheit) mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak) von Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze aktuell bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bis zum Jahressteuergesetz 2022 galt eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (peak). Aus Sicht der Länder war dies angesichts der Leistung moderner Anlagen deutlich zu wenig.
Zudem gilt seit 2023 bei der Umsatzsteuer für die Lieferung oder Installation vieler Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Dies wirkt sich vor allem bei der Anschaffung der Anlagen positiv aus: Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage somit günstiger erwerben.
Finanzverwaltung erläutert viele Anwendungsfragen online in ihrem Service-Portal
Auch im Bereich der Umsatzsteuer wurden die bundeseinheitlichen Anwendungsregelungen noch einmal aktualisiert (BMF-Schreiben vom 30.11.2023 ). Hierbei ist unter anderem der Katalog der dem Nullsteuersatz unterliegenden Leistungen und Komponenten erweitert worden.
Minister Dr. Optendrenk: „Unser jahrelanges Engagement auf allen Entscheidungsebenen war erfolgreich. Die Finanzverwaltung schöpft die gegebenen Spielräume für eine Entbürokratisierung der Photovoltaikanlagen voll aus. Das ist im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger gut gelungen.“
Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Wir schließen die Förderlücke des Bundes und packen in NRW die Antriebswende im Schwerlastverkehr an – Der Güterverkehr auf der Straße ist für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor verantwortlich. Elektrische Antriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Emissionen und zum Klimaschutz. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt deshalb einmalig mit insgesamt 15 Millionen Euro die klimaneutrale und zukunftsgerichtete Umstellung der Flotten in der NRW-Logistikbranche.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Im Verkehrssektor Emissionen einsparen, heißt richtig sparen. In kaum einem anderen Bereich werden mehr Treibhausgasemissionen ausgestoßen. Für schwere emissionsfreie LKW sind die Anschaffungskosten derzeit zwei bis drei Mal so hoch wie bei Dieselfahrzeugen. Ohne Förderung können viele Unternehmen ihre Flotten nicht umstellen. Um die zeitliche Lücke bis zur Wirtschaftlichkeit zu verkürzen, unterstützt das Land die Branche einmalig bei der Anschaffung von modernen elektrisch angetriebenen Lastkraftwagen mit bis zu 300.000 Euro pro Fahrzeug. Wir schließen damit die Förderlücke des Bundes und packen in Nordrhein-Westfalen die Antriebswende im Schwerlastverkehr an.“
Logistikunternehmen, Speditionen und kommunale Unternehmen mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen, die auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge umstellen wollen, können ab 18. September Anträge stellen. Die zulässige Gesamtmasse muss mehr als zwölf Tonnen (Fahrzeugklasse N3) betragen.
Gefördert werden der Kauf und das Leasing von neuen batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-LKW:
Die Fahrzeuge können mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrkosten bezuschusst werden.
Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro je Fahrzeug und maximal 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund.
Die Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem wettbewerblichen Verfahren bewilligt. Die Reihenfolge orientiert sich an der niedrigsten beantragten Fördersumme je Fahrzeug. Förderanträge im Rahmen des Förderaufrufs können ab dem 18. September bis zum 16. Oktober 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Über Details zum Förderaufruf können sich Logistiker in einem Webinar am 21. August 2024 informieren. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche
Der Förderaufruf ist Teil eines umfassenden Pakets an Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Logistikbranche zur Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Antriebe. So wird die Erstellung von Umsetzungskonzepten im Rahmen des Förderprogramms „progres.NRW – Emissionsarme Mobilität“ gefördert. Zudem bietet das Land ein vielfältiges Angebot an Informationen und Unterstützung, wie einen Praxisleitfaden zur Flottenumstellung mit begleitenden Seminaren.
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