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Meisterprämie startet am 01. Juli in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Neuer Baustein der Fachkräfteoffensive NRW sorgt für Rückenwind im Handwerk – Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen. Mit der Meisterprämie soll dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Denn neben der Zahl der Auszubildenden ist auch die Zahl der abgeschlossenen Meisterprüfungen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2002 wurden laut der Statistik des Westdeutschen Handwerkskammertags in Nordrhein-Westfalen noch 4.706 Meisterprüfungen erfolgreich abgeschlossen, 2022 waren es nur noch 3.760 Prüfungen.

„Bei den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern handelt es sich um jene Gruppe, die entscheidend für die Zukunft ihrer Zunft, für die Unternehmensnachfolge und -gründung und damit für den Erhalt und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk ist“, führt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann aus: „Daher wollen wir für engagierte Gesellinnen und Gesellen einen Anreiz setzen, sich auf den Weg zur Meisterprüfung zu begeben. Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende sind wir auf gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker zwingend angewiesen. Auch aus diesem Grund hat die Landeregierung entschieden, eines der ersten Fachkräfteprogramme dieser Legislatur im Bereich Handwerk umzusetzen.“

Kontinuierliche Qualifizierung ist sowohl für die berufliche Perspektive des Einzelnen als auch für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wichtig. Für die Meisterprämie sind daher im aktuellen Haushalt 5,5 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils elf Millionen Euro reserviert. Hierdurch können jedes Jahr weit über 4.000 Meisterinnen und Meister ausgezeichnet werden.

Die Meisterprämie ist ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Die Fachkräftesicherung ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre und dieser Legislaturperiode. Schon jetzt ist die Situation in vielen Branchen und Regionen äußerst angespannt. Auch der demografische Wandel wird sich in den nächsten zehn Jahren besonders erkennbar machen. Mit der Fachkräfteoffensive NRW tritt die Landesregierung im Schulterschluss mit Unternehmen, Kammern, Verbänden, Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung diesen Entwicklungen geschlossen entgegen.

Wer kann die Prämie beantragen:

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, können eine Meisterprämie erhalten. Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu stellen. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://meisterprämie.nrw/.

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Mechthild Heil MdB (CDU) – „Heimische Tourismusbranche stärken“

Ahrweiler/Mayen/Berlin – 3,2 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland, eine Bruttowertschöpfung von über 105 Milliarden Euro, ein wichtiger Beitrag zur Völkerverständigung – die heimische Tourismusbranche hat eine erhebliche Bedeutung. Doch zum Start in die Sommerferien sind die Herausforderungen riesig. „Der für den Tourismus zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck zeigt trotz dieser enormen Bedeutung der Tourismusbranche aber aktuell kein Herz für die Betriebe und ihre Mitarbeiter. Damit setzt er nicht nur Millionen Arbeitsplätze aufs Spiel, sondern schadet dem Gedanken des Tourismus in Deutschland und auf der ganzen Welt“, kritisiert Mechthild Heil, CDU-Bundestagsgeordnete, anlässlich der beginnenden Feriensaison in Deutschland.

Die Christdeokratin sorgt sich angesichts der Bedeutung der Tourismuswirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler und Mayen-Koblenz um die Zukunftsperspektiven der Branche. Vor allem die von der Bundesregierung betriebene Neuausrichtung der nationalen Tourismusstrategie ist kritisch zu bewerten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier verfasst, in dem eigene Schwerpunkte, Zielsetzungen und konkrete Vorschläge skizziert werden. Mechthild Heil dazu: „Robert Habeck und die Ampelkoalition richten die Tourismuspolitik fast ausschließlich auf die Aspekte Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Natürlich verdient Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch im Bereich Tourismus Beachtung. Die Wettbewerbsfähigkeit der Branche mit über drei Millionen Beschäftigten in der Gastronomie, der Hotellerie, in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, bei Verkehrsunternehmen und weiteren Tourismusanbietern spielt aber in der verfolgten Zielsetzung fast überhaupt keine Rolle.“

Dabei sieht sich die Branche aktuell großen Herausforderungen gegenüber. „Die anhaltend hohe Inflation, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der Mitarbeitermangel und die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Zurückhaltung von Touristen und Geschäftskunden vor allem aus Asien und Amerika setzt gerade die kleineren und mittelständische Tourismusbetriebe unter erheblichen Druck. Die Ampel sieht dies nicht.“

Konkret fordert Heil die Regierungskoalitionen auf, sich endlich für die Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer für die Gastronomie einzusetzen. „Angesichts der hohen Kosten für Lebensmittel, für Energie und Personal setze ich mich dafür ein, den Betrieben finanzielle Planungssicherheit zu geben. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen auf Dauer beizubehalten. Die Ampel hat diesen Gesetzentwurf letzte Woche im Finanz- und Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Argument abgelehnt, er gehe zwar in die richtige Richtung, nur der Zeitpunkt sei falsch, da die Haushalts-beratungen abgewartet werden müssten. Schon jetzt habe das anhaltende Restaurant- und Gastronomiesterben – nach DEHOGA-Angaben haben bundesweit allein 2020 und 2021 über 36.000 Unternehmen aufgegeben – nicht nur negative Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur, sondern schmälere auch die Attraktivität des ländlichen Raumes. Mechthild Heil: „Wenn die letzte Kneipe stirbt, wird es still im Dorf.“

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Das Land Nordrhein-Westfalen am Kapitalmarkt – ausgezeichnet!

Region/Düsseldorf – Doppelte Ehre von Global Capital: Preise für das Land als bester regionaler Emittent von nachhaltigen Anleihen und für das beste Kapitalmarkt-Team – Minister Dr. Optendrenk: Nordrhein-Westfalen steht am Markt für Kompetenz, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist von der renommierten Fachzeitschrift Global Capital in zwei wichtigen Kategorien für seine Aktivitäten am Kapitalmarkt ausgezeichnet worden. „Unser Kapitalmarkt-Team hat seinen herausragenden internationalen Ruf mit dem Spitzenplatz erneut untermauert“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Zudem freue ich mich sehr, dass kurz nach dem Start unserer zehnten Nachhaltigkeitsanleihe das Land für seine Aktivitäten im Vorjahr in diesem Segment ausgezeichnet wurde. Nordrhein-Westfalen steht am internationalen Kapitalmarkt für Kompetenz, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Mit uns macht man gern Geschäfte – und das ist wichtig, damit wir Gestaltungsspielraum für die Zukunft haben.“

Das Treasury im Ministerium der Finanzen erhielt den Preis als „Most Impressive State, Regional or Municipal Funding Team“ und wurde somit seit 2017 jährlich ohne Unterbrechung für seine Fachkompetenz und sein Marktverständnis auf den Spitzenplatz gewählt. Zum bereits fünften Mal nach 2017, 2019, 2021 und 2022 wurde Nordrhein-Westfalen für seine Nachhaltigkeitsanleihen zudem zum „Most Impressive Local Government ESG Bond Issuer“ gekürt (2020 fand pandemiebedingt keine Verleihung statt).

Nordrhein-Westfalen war das erste deutsche Land, das Anleihen begeben hat mit Bezug auf Projekte, die aufgrund vorteilhafter sozialer oder ökologischer Auswirkungen seine eigene langfristige Entwicklung stärken. Seit 2015 wurden zehn Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 22,3 Milliarden Euro emittiert, die jüngste Anleihe ist seit Anfang Juni 2023 an der Börse notiert und finanziert allein mehr als 50 soziale und ökologische Projekte. Die Investoren schätzen die hohe Transparenz der Nachhaltigkeitsanleihen: Das Land liefert außergewöhnlich viele Daten und Informationen zu den Anleihen. Die neunte Nachhaltigkeitsanleihe war mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro außergewöhnlich groß, da sie viele Projekte im Zusammenhang mit Corona beinhaltete. Hier legte das Land außerdem zum ersten Mal dar, inwieweit die ökologischen Projekte der Anleihe der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen und ließ dies gutachterlich überprüfen. Damit festigte das Land seine Vorreiterrolle in diesem Markt.

 „Nordrhein-Westfalen zeigt als Anleger wie als Emittent, dass die öffentliche Hand ein herausragender Player am Kapitalmarkt sein kann“, so Minister Dr. Optendrenk. Die Awards von Global Capital werden auf Grundlage einer im Vorfeld durchgeführten Wahl unter den international agierenden Kapitalmarktteilnehmern vergeben. „Die Investoren und Banken weltweit rechnen mit uns – ein wichtiger Baustein für Wohlstand und Stabilität auch in Zukunft.“

 Hintergrund:

Global Capital ist eine seit 30 Jahren täglich publizierte Zeitschrift mit renommierter Expertise im internationalen Finanzmarkt. Seit mehreren Jahren verleiht Global Capital im Rahmen der Euromoney Conference – Global Borrowers & Bond Investors Forum (London) Auszeichnungen an diverse Kapitalmarktteilnehmer, die in ihren Segmenten herausragende Leistungen erbracht haben.

 

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CDU Rheinland-Pfalz bereit für die Kommunalwahl 2024

Ahrweiler/Region/Koblenz – Die CDU Rheinland-Pfalz hat am Samstag ihre Liste für die Europawahl 2024 aufgestellt. Die 204 anwesenden Delegierten der Landesvertreterversammlung, darunter die Riege aus dem CDU-Kreisverband Ahrweiler mit den beiden CDU-Landtagsabgeordneten Petra Schneider und Horst Gies, nominierten dabei die Europaabgeordnete Christina Schneider aus Edenkoben mit 97 Prozent der Stimmen erneut zur Spitzenkandidatin. Auf Platz zwei folgt der Westerwälder Ralf Seekatz MdEP. Er erhielt mit 96,5 Prozent ebenfalls große Zustimmung.

Die gesamte Landesliste ist paritätisch mit 24 Frauen und Männern aus allen drei Bezirksverbänden der CDU Rheinland-Pfalz besetzt. Sehr erfreulich für die Christdemokraten aus dem Kreis Ahrweiler: Natalie Baum aus Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde mit einem sehr guten Ergebnis auf Platz sieben der Landesliste zur Europawahl gewählt.

Anschließend stellten die Christdemokraten in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz bei ihren Landesparteitag die Weichen für die Kommunalwahl 2024. CDU-Landeschef Christian Baldauf stimmte die 241 Delegierten mit einer engagierten Rede darauf ein. „Der Zukunft verpflichtet“ – dieses Credo stellte er seiner Rede voran. Baldauf forderte darin das Ende der „politischen Erziehungs- und Verbotsmanie“ der Berliner Ampel, die den Menschen ein schlechtes Gewissen einrede – und erntete dafür den großen Beifall des Saals. Generalsekretär Gordon Schnieder stellte den Delegierten in Koblenz das Kommunalwahlprogramm vor, das in den vergangenen Monaten in den Ideenwerkstätten der CDU Rheinland-Pfalz entwickelt wurde – unter Mitarbeit von 300 Mitgliedern aus dem ganzen Land. Auch Schnieder betonte die Rolle der CDU als nach wie vor stärkste Kommunalpartei im Land.

Die CDU-Kreisvorsitzende Petra Schneider MdL betonte, dass man auch in der CDU im Kreis Ahrweiler mit pootiver Stimmung an den wichtigen Themen arbeitet. Die gute Beteiligung der Delegierten und Vertreter aus dem Kreis Ahrweiler bei der Vertreterversammlung „Europa“ und dem Landesparteitag sei ein gutes Zeichen für das Engagement der Mandats- und Funktionsträger.

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In Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung – Beflaggung auf Vollmast am 20. Juni in NRW

Region/Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Der Gedenktag wurde durch Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführt und wird seit dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni begangen.

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

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Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart für Vermieter in NRW

Region/Düsseldorf – Antragsstart jetzt auch für Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen – Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht ab sofort auch für Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende) in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ab sofort ist das Antragsverfahren in Nordrhein-Westfalen auch für Vermieterinnen und Vermieter sowie für Wohnungseigentumsgemeinschaften geöffnet. Seit Mitte Mai können bereits Haushalte, die selbst eine Feuerstätte betreiben, einen Antrag über das Landesportal stellen. Inzwischen wurden landesweit rund 12.000 Anträge eingereicht. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Zentralantragstellende beantragen Härtefallhilfen für Privathaushalte, für die sie eine oder mehrere Feuerstätten zentral betreiben. Dabei ist ein Antrag je Wohngebäude zu stellen. Zentralantragstellende geben die Härtefallhilfen an die jeweiligen Privathaushalte bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung weiter.

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

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Mechthild Heil (MdB) besucht Adams Holzbau-Fertigbau GmbH in Niederzissen

Niederzissen – Mechthild Heil MdB (CDU) fordert Entbürokratisierung auch im Baubereich – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil informierte sich jetzt als Mitglied des Bauausschusses des Deutschen Bundestages bei der Adams Holzbau-Fertigbau GmbH in Niederzissen über aktuelle Fragen. Mit den Geschäftsführern Reinhard Adams und seinem Sohn Sebastian erörtere sie die sehr volatile Lage am Baumarkt, die sich nach einigen Unruhen langsam wieder stabilisiert. Preissteigerungen bei vielen Zulieferern haben das Preisgefüge zuletzt stark steigen lassen, gemeinsam mit steigenden Bauzinsen ein Grund dafür, dass sich viele das ersehnte Eigenheim nicht mehr leisten können.

Im Gespräch waren sich beide Seiten einig, dass die Vielzahl der Vorschriften das Bauen unnötig in die Länge zieht und hier dringend eine Vereinfachung erforderlich ist. Exemplarisch hierfür sei der Wiederaufbau im Ahrtal, wo sich auch fast zwei Jahre nach der Flut viel zu wenig bewegt. Auffällig ist dies vor allem im Bereich des öffentlichen Bauens. Mechthild Heil hierzu: „Die Holzbauweise könnte dort helfen, nachhaltig und schnell Gebäude zu errichten, vor allem auch im öffentlichen Bereich bei Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen.“

Vor Ort besichtigte die Wahlkreisabgeordnete auch das neue Bürogebäude der Firma Adams, natürlich in Holzbauweise errichtet. Heil, selbst Architektin, zeigte sich sehr angetan vom eleganten und modernen Ambiente. „Das ist ein architektonisch anspruchsvolles Vorzeigebauwerk im gewerblichen Bereich in der Region geworden“, so Mechthild Heil. Sie freut sich darüber, dass die Verantwortlichen des Unternehmens ihre Verbundenheit zur Region auch bei Bauvorhaben im Ahrtal mit einbringen wollen.

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Heizkostenhilfe – Bislang sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 15.613 Anträge eingegangen

Region/Mainz – RLP Minister Schweitzer zieht positive Zwischenbilanz zum Antragsverfahren für die Härtefallhilfen nicht leitungsgebundener Energieträger. Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Vier Wochen nach Freischaltung des digitalen Antragsportals zieht Sozialminister Alexander Schweitzer eine erste positive Zwischenbilanz. „Die Anzahl der bereits eingereichten Anträge zeigt, dass das Antragsverfahren gut angenommen wird. Im Vergleich der dreizehn Länder, die ebenfalls die von Hamburg betriebene Online-Antragsplattform nutzen, ist Rheinland-Pfalz auf Platz 3 der höchsten Antragsanzahlen“, so Schweitzer.

Bislang sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 15.613 Anträge eingegangen, wovon das für die Bearbeitung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bereits 4.794 Anträge bewilligt hat. Dies entspricht einer Bewilligungssumme von rund 1,5 Millionen Euro. Der Versand der Bescheide und die Auszahlung der Mittel erfolgen zentral durch Hamburg. Dort wurden bisher 2.298 Bescheide versendet und rund 863.000 Euro ausgezahlt.

Neben der digitalen Antragsstellung gibt es in Rheinland-Pfalz seit Mitte Mai die Möglichkeit der analogen Antragsstellung in Papierform. Bürgerinnen und Bürger können sich hierzu an die Härtefallhilfen-Hotline des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung wenden, um einen Papierantrag anzufordern. Insgesamt gab es bislang 2.509 Anfragen zu Papieranträgen. Die Antragsformulare werden in den nächsten Tagen direkt durch die Druckerei an die Antragstellenden versandt. „Das digitale Antragsverfahren soll eine schnelle Entlastung der Anspruchsberechtigten gewährleisten. Für Menschen, die im Umgang mit digitalen Medien noch nicht geübt sind, kann das digitale Verfahren jedoch mit Herausforderungen verbunden sein. Deshalb war es wichtig, auch einen analogen Weg anzubieten“, sagte Minister Schweitzer.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Antragsformulare in Papierform können über die Hotline beim Landesamt bestellt werden. Der Papierantrag wird per Post an die angegebene Adresse zugesandt.

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„Schnell, unbürokratisch und nachhaltig war das Versprechen“

Ahrweiler/Berlin – CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verlangt mehr Pragmatismus beim Wiederaufbau im Ahrtal – „Vom Versprechen der Landesregierung eines schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Wiederaufbaus sind wir auch zwei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal weit entfernt. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich bewegt sich Vieles zu kompliziert und zu langsam, “ stellt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verärgert fest. Die Bewilligungswege müssten dringend beschleunigt werden: „Es sollte in einer solch angespannten Situation so sein, dass bei beschränkter Ausschreibung Angebote und Aufträge für öffentliche Bauleistungen auch per Email abgegeben oder vergeben werden dürfen.“

„Warum kann die Pflicht zu europaweiten Ausschreibung im Flutgebiet nicht für fünf Jahre ausgesetzt werden?“, fragt die CDU-Parlamentarierin angesichts der Vielzahl großer Bauvorhaben wie Kindergärten, Schulen und Sportanlagen.

Eine Kläranlage wird an einem anderen Standort neu aufgebaut, Brücken werden verschoben, aber wenn drei Kommunen zusammen einen gemeinsamen Sportplatz an einem neuen hochwassersicheren Standort bauen wollen, soll dies aus Mitteln des Wiederaufbaus nicht förderfähig sein. Erstaunt musste man zuletzt auch zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Bäder, Ahr-Therme und TWIN in der Kreisstadt, nur an den bisherigen Standorten problemlos wieder errichtet werden können. Ein gemeinsames, großes, modernes Bad neu zu erbauen, obwohl dies kostengünstiger im Bau und Unterhaltung wäre, weniger Fläche verbraucht und auch energetisch sinnvoll wäre, soll nicht genehmigungsfähig sein.

Dabei hat der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) zuletzt beim Thema „Neubau von Brücken in Flutgebieten“ ausgeführt, dass es eine Vorgabe zu einem eins-zu-eins Wiederaufbau nicht gebe, weder im Bundes- noch im Landesrecht. „Warum handelt die Landesregierung nicht dementsprechend? Warum wendet sie die Befreiung von der eins-zu-eins-Regel nicht auf den gesamten Bereich des Wiederaufbaus an“, fragt Mechthild Heil.

 

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Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas für kleine und mittlere Unternehmen in NRW gestartet

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Mona Neubaur: Schnelle Hilfe auch für Unternehmen mit Kostensteigerungen für nicht-leitungsgebundene Energieträger Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt mit: Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit dieser Programmerweiterung ergänzen wir die bisherige Unterstützung von Bund und Land. Während für Strom, Gas und Wärme bereits die Bremsen des Bundes und die erste Stufe der Härtefallhilfe des Landes greifen, schließen wir nun die Lücke für viele weitere betroffene Unternehmen. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise zwar zum Glück spürbar gesunken, die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 haben aber viele Betriebe massiv belastet – und dort setzt das aktuelle Hilfsprogramm an. Energiesparanreize bleiben dabei weiterhin bestehen.“

Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angelehnt.

Bereits seit 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: https://nrwbank.de/haertefallhilfe-kmu-energie-nle.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie

 Hintergrund Wirtschaftshilfen: Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen.