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Oberbürgermeister Meid appelliert an die Mayener Bürgerinnen und Bürger die Regeln einzuhalten!

Mayen, 31.03.2021 – Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Kreis Mayen-Koblenz liegt seit Sonntag über 100. Aus diesem Grund musste die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Lockerungen der letzten Zeit zurück nimmt. Die wesentlichen, neuen Einschränkungen ab 1. April (leider kein Aprilscherz) sind wie folgt:

  • der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden
  • die Außengastronomie ist geschlossen, Abhol-, Bring- und Lieferdienste sind zulässig
  • es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr

Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen weiteren Regelungen im Detail findet man unter www.mayen.de/Corona.

„Diese Regelungen, insbesondere auch die Ausgangssperre, werden kontrolliert“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Meid und ergänzt: „Aber auch unabhängig von der Anwesenheit der Ordnungskräfte, appelliere ich an jeden Bürger und jede Bürgerin die geltenden Regeln einzuhalten.

Ich weiß, es ist nochmal ein harter Einschnitt für uns alle, doch genau jetzt kommt es auf jeden an. Vermeiden Sie Kontakte, beachten Sie die Regeln, tragen Sie Maske und halten Sie Abstand! Nur so können wir gemeinsam unser Gesundheitssystem stützen und diese kritische Phase der Pandemie überwinden!“

OB Meid richtet sich mit diesem Appell auch besonders an die Besucher der Innenstadt. Das frühlingshafte Wetter hatte dort in den letzten Tagen zu stärkerem Betrieb geführt.

„Wir alle freuen uns, die ersten Sonnenstrahlen in der Fußgängerzone und speziell auf dem Marktplatz zu genießen. Dabei darf Abstand halten und Maske tragen aber nicht in Vergessenheit geraten“, so Meid, der darauf aufmerksam macht, dass das Ordnungsamt auch dort regelmäßig präsent sein wird.

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Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Impfkampagne

Region/Düsseldorf, 31.03.2021 – Kurzfristig 450.000 zusätzliche Impfungen mit AstraZeneca für Personen ab 60 Jahren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff von AstraZeneca kann und sollte weiter genutzt werden. Die Entscheidung, AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch: Wenn sehr viele Menschen einen Termin vereinbaren wollen, kann es sein, dass die Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen mit BioNTech und Moderna laufen selbstverständlich wie gehabt weiter.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) wird Ende April eine Empfehlung abgeben, wie mit den Zweitimpfungen für die bereits mit AstraZeneca Geimpften umgegangen werden wird.

Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass schwere Nebenwirkungen sehr selten sind. Das Gesundheitsministerium rät aber kürzlich Geimpften bei drei Tage nach der Impfung auftretenden Symptomen – wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Minister Laumann kündigte zudem an, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,5 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen. Zum Vergleich: Bislang konnten wir mit dem verfügbaren Impfstoff insgesamt mehr als 2,6 Millionen Impfungen durchführen.“

Ergänzend zu diesen 1,5 Millionen Impfungen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen des Landes mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden.

In der kommenden Woche starten dann die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls weitergehen.

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Inzidenz über 100: Landkreis Mayen-Koblenz erlässt neue Corona-Allgemein-Verfügung

Region/Mayen-Koblenz, 31.03.2021 – Strenge Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gelten ab Donnerstag. Da in Mayen-Koblenz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat, muss der Landkreis die sogenannte Notbremse ziehen und eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land vorgesehenen Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie beinhalten im Wesentlichen Änderungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die Schließung von Außengastronomie, Museen und ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten unter anderem für den Arbeitsweg, in medizinischen Notfällen oder für den Besuch von Gottesdiensten zu den Ostertagen.

„Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen. Wenn sich nicht alle an die seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten, wird es unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken. Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften. Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird gilt ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält unter anderem folgende Regelungen:

  1. Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen, dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person) oder der Besuch von Gottesdiensten zu Ostern.
  2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.
  3. Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.
  4. Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie sind nach wie vor zulässig.Die Regelung der Schließung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und  Gartenbaumärkte.
  5. Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.
  6. Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und
    ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.
  7. Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
  8. Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.

Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz sind nachzulesen unter www.kvmyk.de/kv_myk/Corona/Rechtsgrundlagen/

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Fußball hilft in der Corona-Krise: FVR-Stiftung belohnt 38 Vereinsinitiativen

Region/Mayen-Koblenz, 31.03.2021 – Im Frühjahr 2020 hatte die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland „Fußball hilft!“ die Vereine des Verbandes aufgerufen, darüber zu informieren, was sie in der Corona-Krise für ihre Mitmenschen machen. Es entstand eine einzigartige Vielfalt an Hilfen und Ideen, insgesamt 48 Vereine wurden seitens der FVR-Stiftung prämiert. Zum Jahresende musste der Fußball dann erneut ruhen. „Fußball hilft!“ nahm dies zum Anlass, die Vereinsinitiative fortzuführen. Und das Thema lag auf der Hand: Was machen die Vereine in der Weihnachtszeit für ihre Mitglieder, vor allem für Kinder und Jugendliche? Die üblichen Weihnachtsfeiern durfte es nicht geben. Was also schaffen die Fußballvereine als Alternative?

Die besten Bespiele wurden – wie bereits im vergangenen Frühjahr – mit bis zu 500 Euro gefördert, unterstützt durch die Lotto Rheinland-Pfalz Stiftung. Und die Resonanz war erneut groß: 38 Vereinsinitiativen aus der Zeit rund um Weihnachten wurden seitens der FVR-Stiftung prämiert; die Aktion ist mittlerweile abgeschlossen. Eine Übersicht über die Vereine und ihre Initiativen ist hier abrufbar: www.fvr-stiftung.de.

„Diese bemerkenswerten Initiativen sind ein Indiz dafür, dass unsere Fußballvereine in dieser komplizierten Zeit ein Gespür dafür haben, dass der Blick weit über den Tellerrand des Fußballs hinausgehen muss“, sagt Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland und Vorsitzender der FVR-Stiftung. „Eines wurde im Rahmen der Aktion ganz besonders verdeutlicht: Die Vereine vergessen diejenigen nicht, die es in solchen Zeiten besonders schwer haben. Das vorbildliche Engagement der Klubs zeugt von Verantwortungsbewusstsein für andere Menschen – und auch davon, dass man sich als Teil seiner Gemeinde und Stadt versteht.“

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230 Jahre altes Naturdenkmal soll weichen

Gerolstein, 31.03.2021 – In Gerolstein toben die Bürgerinnen und Bürger über einen Stadtratsbeschluss. Bekanntlich will man in der Stadt Gerolstein das Kyllufer vor dem Bahnhof über Betonstufen ähnlich erschließen, wie in der Stadt Wittlich. Das Problem ist wie immer das Geld.

Die Projektkosten waren explosionsartig gestiegen. Die Landeszuschüsse haben vorne und hinten nicht ausgereicht. Also musste erheblich mit dem Rotstift gearbeitet werden, um überhaupt Landeszuschüsse zu bekommen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,1 Mio Euro. 841.000 Euro betragen die reinen Baukosten. Der Rest sind Nebenkosten. Vom Land gibt es 600.000 Euro Zuschuss. Den Rest (500.000 Euro) will die Stadt Gerolstein stemmen.

Inzwischen wurde der Auftrag vergeben an Baufirma Klein aus Jünkerah. Die Begrenzungsmauer parallel zum Bahnhof soll vollständig abgerissen werden, damit der Zugang über Betonstufen bis zur Kyll den gesamten Böschungsbereich neu erschlossen werden kann. Mitten in der Baumaßnahme steht ein echtes Naturdenkmal, das bereits zu Napoleons Zeiten dort stand, als noch keine Eisenbahn durch Gerolstein fuhr. Eine kerngesunde, 230 Jahre alte Linde soll gefällt werden. Am vergangenen Wochenende wurde für die Linde sogar demonstriert. Um dieses Naturdenkmal vor der Vernichtung zu retten, hat ein besorgter Gerolsteiner Bürger mit einem Offenen Brief auf die Baumfällung aufmerksam gemacht.

Antrag auf Aufhebung einer Beschlussfassung des Stadtrates Gerolstein. Eine 230 Jahre alte, nachweislich kerngesunde Linde soll gefällt werden. „Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags und nach vorheriger Begutachtung hat der Gerolsteiner Stadtrat am Mittwochabend (24.03.2021) mehrheitlich (15 Ja-, zwei Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen) beschlossen, dass die 230 Jahre alte, aber gesunde Linde vor dem Bahnhof gefällt wird. Ein tief wurzelnder Ersatzbaum soll gepflanzt werden.“

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Erste Landrätin im Landkreis Vulkaneifel tritt ihr Amt an

Daun, 31.03.2021 – Für den Landkreis Vulkaneifel beginnt am 1. April 2021 ein neues Kapitel. Gut vier Monate nach ihrem Überraschungssieg tritt Julia Gieseking ihr Amt als Landrätin im Landkreis Vulkaneifel an. Mit überzeugenden 66,4 Prozent hatte sie die Landratswahl gegen Amtsinhaber Heinz-Peter Thiel gewonnen.

Nach mehr als 200 Jahren Landkreis-Geschichte wird zum ersten Mal eine Landrätin die oberste Kommunalbeamtin im Kreis. Dipl. Ing. und Architektin Julia Gieseking / SPD steht nun an der Spitze des Landkreises Vulkaneifel (vormals Daun). Am 31. März 2021 ist Julia Gieseking in ganz kleiner Runde zur neuen Landrätin ernannt worden.

Pandemiebedingt fand die Verabschiedung von Landrat Heinz-Peter Thiel und die Ernennung von Julia Gieseking als neue Landrätin ohne Öffentlichkeit statt. Auf die Frage, was Sie motiviert hatte, Landrätin werden zu wollen, hatte Julia Gieseking im Gespräch mit der Eifel-Mosel-Zeitung gesagt, dass sie schon immer ein hoher Gestaltungswille antreibt. Egal ob das in ihrem bisherigen Beruf als Architektin war, oder auch in ihrem direkten Umfeld.

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Umgestaltung Dorfplatz und Schulhof – Zentrale Maßnahme in Kreuzau hat begonnen

Kreuzau, 31.03.2021 – Es ist nicht mehr zu übersehen, dass im Herzen von Kreuzau etwas Größeres passiert. In der Hauptstraße von Kreuzau sind die Bagger angerollt, um Dorfplatz und den Schulhof der Grundschule umzugestalten. Vorbereitend wurde die bestehende Schulhofüberdachung abgebaut, Natursteine schonend zurückgebaut und Versorgungsleitungen erneuert.

Seit wenigen Tagen arbeitet das Team des Garten- und Landschaftsbaubetriebes Weindorf an der Neugestaltung des Dorfplatzes und des Schulhofgeländes der Grundschule Kreuzau. Grundlage hierfür bilden die Planungen von Jan Siebenmorgen und seiner Planungsgruppe MWM aus Aachen. Die örtliche Bauleitung liegt in den Händen von Michel Schirmer vom Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schirmer aus Düren. Die Neugestaltung ist eines der bedeutendsten Projekte aus dem integrierten Handlungskonzept „Masterplan Kreuzau“, das zu 70 % aus Städtebaufördermitteln vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Aufgrund der aktuellen Situation wurde auf einen offiziellen Spatenstich verzichtet und stattdessen eine Videobotschaft zum Projekt aufgezeichnet.

Das Fehlen eines zentralen Platzes in Kreuzau wurde gleich zu Beginn der ersten Bürgerwerkstätten im Rahmen der Erstellung des Masterplans in den Jahren 2016 und 2017 offenbar. Schnell legte man den Fokus auf den Platz an Hauptstraße und von-Torck-Straße. In den folgenden Jahren haben Planer und Verwaltung in zahlreichen Gesprächen mit Bürgern, Geschäftstreibenden, Vereinen, Schule und Politik das Projekt von der Idee über den Entwurf bis zur Ausführungsplanung begleitet. „Der lange Planungsprozess war notwendig, um alle Ideen und Wünsche der vielen Akteure zu berücksichtigen, denn nur so kann das Projekt am Ende auch gelingen und von allen angenommen werden“, sagt Bürgermeister Ingo Eßer. „Es fehlt in Kreuzau ein attraktiver Platz, der zum Verweilen einlädt und an dem Feste und Konzerte stattfinden können. Mit der Neugestaltung des Dorfplatzes und der Öffnung des Schulhofs in Zusammenspiel mit der neuen multifunktionalen Überdachung können wir dies künftig bieten“.

Im Bereich des Dorfplatzes wird eine leicht ansteigende Terrasse geschaffen, die wie die gesamte Platzfläche durchgängig barrierefrei errichtet wird. Die bestehenden Mühlensteine der Brunnenanlage werden wiederverwendet und niveaugleich in den Boden des Platzes eingebracht, aus denen künftig Wasser sprudeln wird. Der Schulhof wird komplett neu gepflastert und erhält die dringend benötigten Spielgeräte in Form eines Spielhügels mit Klettergerüst und Rutsche. Die Planung der neuen multifunktionalen Überdachung stammt von dem Ingenieurbüro Monath aus Düren. Die modern gestaltete Überdachung aus einer Kombination von Sichtbeton und Cortenstahl-Elementen dient zukünftig als Wetterschutz für die Schulkinder, kann aber auch für Feste, Märkte und Kulturveranstaltungen genutzt werden. Ein weiteres Highlight der Überdachung wird die extensive Dachbegrünung. Die gesamte Baumaßnahme soll im Winter 2021 abgeschlossen werden.

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Verbandsgemeinde Pellenz investiert rund 105.000 Euro in Photovoltaik-Anlage

Plaidt, 31.03.2021 – Auf bestem Weg zur klimaneutralen Verwaltung.
Pünktlich zu Beginn des Frühlings hat die Verbandsgemeinde Pellenz die im vergangenen Jahr auf dem obersten Flachdach des Rathauses installierte Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Einen Großteil des Stromverbrauchs des Verwaltungsgebäudes kann nun mittels der regenerativen Energiequelle „Sonne“ abgedeckt werden.

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Ähnlich sehen die Ziele der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus: bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung Klimaneutralität an, mindestens jedoch eine Verminderung um 90 Prozent. Dass sich diese Ziele durchaus realisieren lassen, zeigt die Verbandsgemeinde Pellenz eindrucksvoll auf.

Berthold Junglas, Tore Füll und Bürgermeister Klaus Bell vor den drei Wechselrichtern, die in einer Garage des Verwaltungsgebäudes installiert wurden und den Gleichstrom der Solarmodule in Wechselstrom zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz umwandeln. Foto: VG Pellenz

Eine Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emission ist etwa die gerade ans Netz gegangene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses der Verbandsgemeinde. Die 186 PV-Module mit einer Gesamtfläche von 313 m² leisten bis zu 64,17 kWp. Damit liefert die Anlage, je nach Wetterlage, etwa 56.000 kWh pro Jahr und reduziert so den jährlichen CO2-Ausstoß um ca. 27,5 t.

„Wir freuen uns, dass die beauftragte Firma Weber & Gilles aus Uersfeld die Arbeiten zügig und einwandfrei abgewickelt hat. Etwa 60
Prozent der gewonnenen Sonnenenergie werden wir für den Eigenverbrauch benötigen, den Rest speisen wir ins öffentliche Stromnetz ein. Natürlich schwanken die tatsächlichen Werte aufgrund wechselnder Wetterbedingungen“, so Berthold Junglas vom VG-Bauamt, der die Maßnahme betreut und koordiniert hat.

Ab Sommer 2021 wird die Verbandsgemeindeverwaltung zudem zwei Pkw mit Verbrennungsmotor durch E-Autos ersetzen, die ebenfalls von der PV-Anlage mit Energie gespeist werden und zur Reduzierung der CO2-Emission beitragen.

Weitere Maßnahmen

Da die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland mit rund 40 Prozent einen bedeutenden Anteil an den energiebedingten CO2-Emissionen hat, ist insbesondere der Wärmesektor von großer Bedeutung zum Erreichen der Klimaschutzziele. Genau hier hat die Verbandsgemeinde Pellenz bereits vor Jahren angesetzt und begonnen, die Energieeffizienz in den kommunalen Einrichtungen insbesondere durch den verstärkten Einsatz regenerativer Energien bei den Heizungssystemen oder auch durch Isolierungsmaßnahmen zu optimieren. Zu den von der Verbandsgemeinde Pellenz verwalteten Gebäuden zählen neben dem Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde in Plaidt und den Rathäusern der fünf Ortsgemeinden z. B. auch fünf Feuerwehrgerätehäuser, vier KiTas und vier Grundschulen.

Die Verbrauchsdaten, die Natalie Herrmann, Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung, seit vielen Jahren sammelt und auswertet, sprechen für sich und lassen qualifizierte Aussagen zu den getroffenen Maßnahmen zu. Am Beispiel der Grundschule Kruft, deren Sanierung 2015 abgeschlossen wurde, lässt sich solch ein positiver Sanierungseffekt, u. a. durch umfangreiche Isolierungsmaßnahmen und den Einsatz einer Pelletheizung, sehr deutlich aufzeigen.

So konnte der Energieverbrauch zur Wärmegewinnung pro Quadratmeter innerhalb von zehn Jahren von 201 kWh (2010) auf 37 kWh (2020) gesenkt und der CO2-Ausstoss sogar um 92 Prozent vermindert werden. Entsprechend sanken auch die damit verbundenen Kosten. Waren dies 2010 noch 35.749 Euro, ist es heute mit 5.160 Euro nur noch ein Bruchteil von damals.

„Durch den Einbau von Holzfeuerungsanlagen wie den Pelletheizungen in Kruft und Saffig sowie der Holzhackschnitzelanlage in Nickenich haben wir die CO2-Emission in großem Umfang vermindern können. Allein mit diesen Maßnahmen haben wir in den vergangenen zehn Jahren gut 281 t CO2 einsparen können. Die bisherigen Ergebnisse bestärken uns darin, unsere Anstrengungen weiter voranzutreiben. So wird eine der nächsten Maßnahmen die Dämmung des Dachstuhls der Grundschule Saffig sein“, erklärt Bürgermeister Klaus Bell.

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Die aktuellen Stellenangebote sind online

Region Eifel, 31.03.2021 – Sie sind aktuell auf Jobsuche? Kein Grund tatenlos zu warten. Die neuesten Jobangebote finden Sie jetzt auf unserem Stellenmarkt.

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Kirche geht digital

Kall-Steinfeld, 31.03.2021 – Wird es Präsenzgottesdienste zu Ostern geben oder nicht, lautete die Frage, mit der sich auch Pater Wieslaw Kaczor, Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) „Heiliger Hermann-Josef“ Kall-Steinfeld, zu beschäftigen hatte.

Letztendlich entschied man sich im Einvernehmen mit den insgesamt 14 Pfarreien, die zur GdG gehören, dafür! Natürlich unter erprobten Corona-Hygienebedingen, wie Pater Wieslaw Kaczor SDS betont.

Er ist froh, dass die Hermann-Josef-Dienstage gefeiert werden konnten – wenngleich ohne die sonst viel besuchte Bewirtung zum Frühstück. Dazu mussten viele Abstimmungen durchgeführt und Vorschriften beachtet werden. Zu jedem Gottesdienst gehöre eine Art Ordnungsdienst, der die Einhaltung der Corona-Regeln überwache.

Das sei in einigen Gemeinden ohne Probleme möglich, in anderen stoße man auf Probleme. In Steinfeld sei das Besucheraufkommen allerdings relativ groß. Dort gehörten die Menschen, die ehrenamtlich den Ordnungsdienst übernehmen, aufgrund ihres Alters zur Corona-Risikogruppe. Da sei Unterstützung von außen sehr willkommen.

Kraftraubende Verabredungen

„Kraftraubend seien etwa auch die Vorbereitungen auf die Heilige Kommunion und die Frage, wie man diese corona-konform durchführen kann“, schreibt Michael Nielen nach einer Pressekonferenz im Kloster Steinfeld im Schleidener Wochenspiegel: „Solche Problemstellungen führten schließlich auch dazu, dass sich die GdG Steinfeld mithilfe der Digitalisierungsbeauftragten Gudrun Klinkhammer auf den digitalen Weg machte.“

„Und das durchaus mit Erfolg“, wie Redakteur Nielen betont. Vor Corona hätte sich nicht nur die Pastoralreferentin Alice Toporowsky kaum vorstellen können, dass sich die GdG Heiliger Hermann Josef Kall-Steinfeld einmal in den sogenannten Sozialen Medien präsentiere.

„Der digitale Weg funktioniert, wir erreichen die Menschen – teils mit einfachen Mitteln“ beteuert Pater Wieslaw Kaczor, der schon einmal einen Gottesdienst mit seinem Handy streamt und über eine digitale Vernetzung der Gemeinden nachdenkt.

Der YouTube-Gottesdienst der GdG Steinfeld etwa, der jeden Samstag um 17.30 Uhr gestreamt wird, sei sehr beliebt, wie die Klickraten bewiesen. „Man hat mehr Zeit für die Menschen“, behauptet die Gemeindereferentin Ruth Winterscheidt. Viele nutzten das Angebot, sich telefonisch oder digital buchstäblich „über Gott und die Welt zu unterhalten“. www.gdg-steinfeld.de