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Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen in der Gemeinde Kreuzau

Kreuzau, 19.02.2021 – Das Land Nordrhein-Westfalen stellt als Soforthilfe für Bedürftige FFP2-Masken zur Verfügung. Über den Kreis Düren erhält die Gemeinde Kreuzau insgesamt 2.332 Masken.

Zu den Bedürftigen zählen unter anderem neben den Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz auch Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Um der Kontaktreduzierung Rechnung zu tragen, hat die Gemeinde Kreuzau sich dazu entschlossen, die Masken für die Personenkreise SGB II, SGB XII und Asyl zustellen zu lassen. Pro Person (ab 6 Jahren) werden die Betroffenen in den nächsten Tagen zwei FFP2-Masken erhalten.

Sollten Sie bis zum 26. Februar 2021 keine Masken erhalten haben, aber zum Kreis der Bedürftigen zählen, melden Sie sich bitte bei Frau Paillon unter der Rufnummer 02422 507-108 oder bei Frau Graß unter der Rufnummer 02422 507-111. Es steht noch ein Restkontingent zur Verfügung. Zudem konnten über Spenden zusätzliche Masken beschafft werden, die bei Bedarf gerne abgegeben werden können.