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Abwechslung im Corona-Alltag – Gemeinde-Schwestern plus verteilen Geschenktaschen an Seniorinnen und Senioren im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler, 01.02.2021 – Die von den vier Gemeindeschwestern plus im Kreis betreuten älteren Menschen erhalten in den kommenden Wochen eine besondere Aufmerksamkeit: eine Tasche mit kleinen Geschenken, wie zum Beispiel einem Rätselbuch, Bewegungstipps, Tee, Hustenbonbons sowie einem persönlichen Anschreiben. Die Gemeindeschwestern plus sowie der Kreis als Träger des Projekts wollen mit dieser Aktion den hochbetagten Menschen eine kleine Freude machen und ihnen zeigen, dass sie auch in dieser schwierigen Zeit nicht vergessen sind.

„Besonders älteren Menschen machen die Einschränkungen des Corona-Alltags oft schwer zu schaffen. Wir möchten mit dieser Maßnahme daher etwas Abwechslung in den Alltag der Menschen bringen und so dazu beitragen, die Folgen der Kontaktbeschränkungen ein wenig zu mildern“, erklärt Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Möglich gemacht wurde die Aktion durch eine finanzielle Förderung des Landes Rheinland-Pfalz – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesund und Demografie – sowie des Kreises Ahrweiler. Auch einige Apotheken und Sanitätshäuser in der Region haben sich mit kostenlosen Präsenten beteiligt.

Die Geschenktaschen werden kontaktlos durch die Gemeindeschwestern plus an die Seniorinnen und Senioren verteilt oder auf Anfrage abgegeben. In folgenden Gemeinden sind die Geschenktüten zusätzlich an den genannten Ausgabestellen erhältlich und können dort auch von Nachbarn oder Angehörigen abgeholt werden, solange der Vorrat reicht:

– Stadt Sinzig: Senioreninformation, Bachovenstr. 10

– Stadt Remagen: Touristinformation, Bachstr. 5 (Aufgrund der coronabedingten angepassten Öffnungszeiten wird um vorherigen Anruf unter 02642/20194 gebeten)

– Verbandsgemeinde Adenau: Adlerapotheke, Hauptstr. 54, Adenau; Metzgerei Olschewski, Hauptstr. 43, Ahrbrück; Haberecht‘s Hofladen, Ahrtalstr. 2, Antweiler; Landmetzgerei Lues, Südschleife 4, Müllenbach; Bäckerei Schlösser, Hauptstr. 22, Schuld und Raiffeisen-Markt, Nordstr. 36, Wershofen.

– Verbandsgemeinde Altenahr: Edeka Ley, Hauptstr. 55, Dernau und Paradies Apotheke in Altenahr.

Die Gemeindeschwestern plus stehen Menschen über 80 Jahre, die noch keinen Pflegegrad haben, bei Fragen, Sorgen und Nöten zur Verfügung, aber auch, wenn diese einfach einmal mit jemandem sprechen möchten. Zu erreichen sind sie unter:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und Gemeinde Grafschaft
Ingrid Neubusch, Telefon: 02641/759-860

Verbandsgemeinde Brohltal und Verbandsgemeinde Bad Breisig

Sabine Kröll, Telefon: 02636/975-899

Stadt Sinzig und Stadt Remagen
Gerlinde Brenk, Telefon: 0178/1196-334

Verbandsgemeinde Adenau und Verbandsgemeinde Altenahr
Petra Jeandrée, Telefon: 02691/305-615

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Weitere 20 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre in NRW

Region/Düsseldorf, 01.02.2021 – Verkehrsministerium erinnert an Förderung zusätzlicher Schulbusse. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Die Landesregierung ruft Schulträger und Landschaftsverbände dazu auf, weiterhin die Förderung des Landes für zusätzliche Schulbusse zu nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert und zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt.

„Zusätzliche Schulbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung der Schülerverkehre. Ich freue mich, dass so viele Schulträger unser Angebot nutzen und zusätzliche Busse einsetzen. Davon brauchen wir noch mehr. Bevor viele Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht zurückkehren, ist der richtige Zeitpunkt, zusätzliche Busse zu organisieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Seitdem haben 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre gestellt.

Verkehrsminister Wüst: „Wir wollen die Kommunen auch ermutigen, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Deshalb haben wir Möglichkeiten geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren.“

Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatzschulen sein. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/richtlinien-schuelerverkehrsfoerderung-2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20201201-antragsformular.pdf.

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Weltkrebstag am Donnerstag, 04.Februar: Welche onkologischen Behandlungen sind sinnvoll?

Region/Koblenz, 01.02.2021 – Jedes Jahr werden in Deutschland rund 500 000 Menschen damit konfrontiert: die Diagnose Krebs. Anlässlich des Weltkrebstages am Donnerstag, 4. Februar, beantwortet Prof. Dr. Jens Chemnitz im Rahmen einer Telefonsprechstunde Fragen rund um onkologische Erkrankungen.

„Oftmals verbinden Patienten und Angehörige die Diagnose Krebs automatisch mit einer Chemotherapie, dabei gibt es durch den permanenten medizinischen Fortschritt viele weitere Therapiemöglichkeiten, unter anderem die Immuntherapie“, berichtet der Chefarzt der Inneren Medizin – Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin im Ev. Stift St. Martin. „Durch die Forschung der vergangenen Jahre haben wir immer mehr über die Tumorentstehung gelernt. Mit diesem neu erlangten Wissen entstehen für uns als Ärzte immer neue therapeutische Möglichkeiten für unsere Patienten“, so Chemnitz weiter.

Betroffene erreichen den Chefarzt am Donnerstag, 4. Februar, im Rahmen der Telefonsprechstunde zwischen 17 und 18 Uhr persönlich unter 0261 137-1070.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen. Eine Übersicht aller Themen mit Telefonberatung gibt es unter www.gk.de/infos-zum-corona-virus/.

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Britische Coronavirus-Mutation im Kreis Ahrweiler nachgewiesen

Ahrweiler, 31.01.2021 – Bei einem mit dem Coronavirus infizierten Mitarbeiter einer Firma – ansässig in einem Gewerbegebiet in der Verbandsgemeinde Adenau – wurde heute, Sonntag den 31.01.2021 die britische Mutation B 1.1.7 nachgewiesen. Alle davon betroffenen Personen sowie deren enge Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Absonderung. Die Ansteckung erfolgte möglicherweise über einen zurückliegenden Kontakt zu einem Geschäftsreisenden aus Großbritannien. Dieser hatte noch bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen können und befindet sich wieder in seinem Heimatland. Zwischenzeitlich wurde er positiv getestet.

Der Reisende hatte zudem Kontakt zu Personen aus anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, bei denen ebenfalls bereits das Coronavirus nachgewiesen wurde. Derzeit erfolgen weitere Laboruntersuchungen, ob es sich hierbei auch um die britische Mutation handelt.

Für die Virusmutation wurde eine erhöhte Ansteckungsfähigkeit nachgewiesen. Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundes am 19. Januar 2021 erfolgen in Deutschland vermehrt Untersuchungen auf Mutationen. Auch in anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sowie in weiteren Bundesländern sind bereits Fälle der COVID-19-Mutation B 1.1.7 aufgetreten – laut Presseberichten unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein.

Dazu Landrat Dr. Jürgen Pföhler: „Unter Berücksichtigung der Mutationsnachweise in der EU und den verschiedenen Bundesländern Deutschlands war klar, dass diese Mutationen früher oder später auch hier im Kreis nachgewiesen werden.“

Dies bestätigt auch Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamts Ahrweiler: „Dieser Nachweis muss trotz zur Zeit leicht rückläufiger Fallzahlen als dringende Mahnung verstanden werden, die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung des Virus konsequent fortzusetzen und weiter zu intensivieren.“

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Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater

Region/Düsseldorf, 31.01.2021 – Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich / Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird voraussichtlich durch Bundesgesetz um sechs Monate verlängert / Minister Lienenkämper: Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“

Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.

„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Hintergrund:

Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
  • (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
  • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
  • (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.

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Bundespolizei sagt Danke – Zivilcourage lohnt sich

Region/Trier, 30.01.2021 – Zivilcourage – Danke sagen. Heute, Samstag, 30.01.2021, sprach der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Trier, Stefan Jäger, einem aufmerksamen Bürger Dank und Anerkennung für dessen besonders couragiertes Einschreiten aus.

Tobias Romes hatte im Dezember 2019 in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Wittlich nach Trier eine verbale Auseinandersetzung zwischen einem aggressiven Fahrgast und der eingesetzten Zugbegleiterin verfolgt. Als die Situation zu eskalieren drohte, erhob sich der damals 25 Jahre alte Romes von seinem Sitzplatz und stand der Frau bei. Dabei nahm er die körperlichen Angriffe des Straftäters in Kauf und hielt diesen stand.

Polizeidirektor Stefan Jäger betonte: „Nur durch Ihren selbstlosen Einsatz konnte Schlimmeres verhindert und der Täter gestellt werden. Ein solches Einschreiten ist alles andere als selbstverständlich.“

Mit einem Präsent und einer Dankesurkunde für Herrn Romes unterstrich der Leiter der Bundespolizeiinspektion die lobenden Worte. Er überreichte dem beherzten Helfer eine Dankesurkunde und bedankte sich bei ihm mit einem Präsent. Sein Resümee:“

Die Gesellschaft lebt davon, dass Menschen nicht wegschauen, sondern da, wo sie helfen können, für das Richtige einstehen.

So, wie Herr Romes es getan hat.“ (von ots)

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Wittlich erhält insgesamt rund 8,3 Millionen Euro für das Projekt Vitelliusbad

Wittlich, 30.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat der Stadt Wittlich zwei Zuwendungsbescheide aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ für das Projekt Vitelliusbades in Höhe von insgesamt 4.068.000 Euro übergeben. Der Bund übernimmt davon einen Betrag von 2.074.000 Euro. Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder ist auf öffentliche Einrichtungen ausgerichtet, die im besonderen Maße der sozialen Integration dienen. Es ergänzt damit die klassische gebietsbezogene Städtebauförderung. „Das Freibad in Wittlich ist Bestandteil einer gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie und leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen, integrativen und sozialen Leben in der Stadt.

Grafik des neu geplanten Vitelliusbades. Grafik: Urheberrecht „Krieger Architekten“

In fußläufiger Erreichbarkeit von der Innenstadt gelegen bietet es den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine wichtige Naherholungsmöglichkeit“, erklärte Minister Lewentz bei der Übergabe des Förderbescheides. Bürgermeister Joachim Rodenkirch bedankt sich für die großzügige Förderung und sieht hierin eine Bestätigung der von den Gremien beschlossenen Planung. Rodenkirch betont, dass somit ein bedarfsgerechter und nachhaltiger Schwimmbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wittlich und dem Umland auch in Zukunft dauerhaft ermöglicht werden kann.

„Städtebauförderung ist grundsätzlich wie ein Dauerkonjunkturprogramm, von dem alle in der Stadt profitieren. Sie wertet das direkte Umfeld auf und stärkt es für die Zukunft. Mit der Förderung des Freibades soll der Schwimmstandort Wittlich gestärkt werden. Die grundsätzliche barrierefreie Ausgestaltung des gesamten Bades soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an dieser Sportstätte ermöglichen“, sagte Minister Lewentz, der darauf hinwies, dass auch der Hallenbadneubau mit Fördermitteln der Sportförderung unterstützt werde. „Der Stadt Wittlich soll es durch die Bereitstellung der Fördermittel aus beiden Förderprogrammen ermöglicht werden, die Bäderinfrastruktur bedarfsorientiert und zukunftsgerecht auszustatten.“

Schwimmbäder dienen in besonderem Maße dem sozialen Zusammenhalt. Diesen zu fördern ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Denn nicht zuletzt sind Schwimmbäder auch wohnortnahe Angebote an alle Bevölkerungsgruppen, um verschiedene Freizeitaktivitäten wahrnehmen zu können. Darüber hinaus stellte Minister Lewentz eine weitere Förderung aus dem Programm der Sportstättenförderung in von Höhe rund drei Millionen Euro in Aussicht. Lewentz geht davon aus, dass die jetzige Planung Bestand hat und zügig umgesetzt wird. Bei der Übergabe der Förderbescheide war auch Landrat Eibes zugegen, der sich von der beschlossenen Planung überzeugt zeigte und aufgrund dessen eine weitere Förderung in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro seitens des Landkreises zur Finanzierung des Projekts zusagte.

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50.000 Euro für Sprachförderung

Mechernich, 30.01.2021 – Eine gute Nachricht für Mechernich verbreitete am 26. Januar das Büro des Weilerswister Bundestagsabgeordnete Detlef Seif. Die von der Arbeiterwohlfahrt betreute städtische Kindertagesstätte (Kita) am Nyonsplatz erhält in den nächsten Tagen einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro.

Der Zuschuss stamme aus dem Programm „Sprach-Kitas“ des Bundesfamilienministeriums, so Seif: „Mit dem Geld kann die Kita ihren Arbeitsschwerpunkt »Sprache« in den nächsten beiden Jahren weiter ausbauen.“

Auch Eltern werden geschult

„Die Kita Nyonsplatz praktiziert ein alltagsintegriertes Sprachbildungskonzept, das in das gesamte Kitaleben eingebunden wird“, heißt es in der Pressemitteilung des Büros Seif. Was immer das heißen mag: Die Sprachentwicklung von Kindern werde damit jedenfalls „systematisch gefördert und reflektiert“. Auch Eltern mit anderen Muttersprachen könnten in das Konzept eingebunden werden.

„Sprache ist der Schlüssel für eine gute Schul- und Ausbildung“, sagte Detlef Seif. Sie sei für Wahrnehmen, Denken und Fühlen wesentlich. Daher freue er sich, dass das Konzept der Mechernicher Kindertagesstätte am Nyonsplatz den Zuschlag erhalten habe. Sobald Corona es wieder erlaube, will Seif die Kita in unmittelbarerer Nachbarschaft des Mechernicher Schulzentrums einmal selbst besuchen, um sich zu informieren und sich „für die tolle Arbeit“ zu bedanken.

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Gesundheitsamt erinnert: Was für Angehörige der Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen wichtig ist

Region/Mayen-Koblenz, 30.01.2021 – Mit jedem Besuch steigt das Infektionsrisiko. Ältere Menschen benötigen aktuell ganz besonderen Schutz, da sie durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Das gilt vor allem auch für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Umso wichtiger ist es, gerade die in den Einrichtungen lebenden Menschen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz noch einmal ausdrücklich hin.

Welche schwerwiegenden Folgen Coronavirus-Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen haben können, ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in einigen Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz leider mehr als deutlich geworden. Angehörige sollten sich daher dringend die Frage stellen, ob ein geplanter persönlicher Besuch tatsächlich notwendig ist. „Jeder sollte das im Einzelfall abwägen und mit seinen Angehörigen in der Einrichtung telefonisch besprechen, falls das möglich ist. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist und den älteren Menschen die Gesellschaft ihrer Lieben sehr fehlt. Doch man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Besuch das Risiko, dass das Coronavirus in eine Einrichtung gelangt, steigt. Und auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Besucher mit dem Virus anzustecken steigt“, sagt Dr. Ludwig Prinz, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Häufung von positiven Coronafällen in den Senioren- und Pflegeheimen bereitet auch Landrat Dr. Alexander Saftig große Sorge – ebenso wie die Gefahr, die das neuartige mutierte Coronavirus mit sich bringt. „Wir lassen deshalb ab sofort auch stichprobenartig Tests aus diesen Einrichtungen durch Speziallabore auf mögliche Mutationen hin untersuchen. Denn gerade die neuartigen Formen des Coronavirus verbreiten sich unglaublich aggressiv und rasant“, betont Landrat Saftig. „Es muss unser aller Ziel sein, die alten und schwachen Menschen in unserer Gesellschaft vor dem heimtückischen Virus zu schützen.“

Info:

Falls ein Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen ansteht, sollten sich Besucher dringend an folgende Regeln halten:

 

  • Ebenso wie Pflege- und medizinisches Personal muss gemäß Landesverordnung aktuell jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden, solange im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen höher ist im Landesdurchschnitt. Da Besucher das Testergebnis abwarten müssen, sollten sie eine Vorlaufzeit von rund 30 Minuten bei ihrem Besuch einplanen.
  • Bei Betreten der Einrichtung müssen Besucher zwingend Kontaktlisten ausfüllen. Ein Zutritt ohne die Angabe von persönlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen und sollten vermeiden, mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase zu berühren. Soweit es dem Bewohner gesundheitlich zuzumuten ist, sollte auch dieser sicherheitshalber während der Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
  • Besucher sollten sich bei Betreten der Einrichtung und nach Berühren von Türklinken die Hände desinfizieren.
  • Besucher sollten den geltenden Mindestabstand zu anderen Menschen – insbesondere zu Bewohnern sowie zum Personal der Einrichtung einhalten.
  • Besucher sollten jeglichen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) mit den Bewohnern vermeiden.
  • Angehörige mit Hinweisen auf einen Infekt der Atemwege sollten von einem Besuch absehen und diesen verschieben.

Das Gesundheitsamt kann in Ausbruchs- und unklaren Infektionssituationen in Absprache mit der Heimaufsicht Besuchsverbote erlassen, die je nach Situation für einzelne Wohnbereiche oder die gesamte Einrichtung gelten. Infizierte Bewohner und deren Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne und dürfen keinen Besuch empfangen. Für schwerstkranke oder sterbende, infizierte Bewohner gibt es hinsichtlich des besagten Besuchsverbots jedoch großzügige Ausnahmeregelungen, die unbürokratisch umgesetzt werden.

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Kreis-Handwerkerschaft MEHR hat die Zukunft im Fokus

Prüm/Wittlich, 30.01.2021 – Christian Weirich zum stellvertretenden Geschäftsführer berufen. „Ich kann mir keine spannendere Aufgabe vorstellen“, so der neue stellvertretende Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft (KH) Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR). Christian Weirich ist Ende 2019 bei der KH gestartet. Der gelernte Verlagskaufmann bringt trotz seiner jungen 39 Jahre viel Erfahrung mit. Nicht zuletzt durch seine mehrjährige Geschäftsführertätigkeit in einer Druckerei. „Mir liegt es im Blut Dienstleister zu sein. Wir haben rund 1.000 Mitgliedsbetriebe in 23 verschiedenen Handwerksinnungen.

Die Geschäftsstelle der Innungen ist die Kreishandwerkerschaft. Da gibt es jeden Tag neue Situationen, Fragen, Aufgaben. Das macht es so interessant“, erzählt der gebürtige Saarländer, der vor drei Jahren die Eifel als seine neue Wahlheimat ausgewählt hat. Geschäftsführer Dirk Kleis freut sich über die Verstärkung an seiner Seite: „Wir kennen uns nun eineinhalb Jahre und haben absolut die gleiche Wellenlänge, wie wir unsere Rolle als Handwerksorganisation verstehen. Dienstleister sein! Keine Verwaltung!“ Dass der Mehrwert einer Innungsmitgliedschaft sich einmal mehr seit dem Beginn der Corona-Pandemie gezeigt hat, da sind sich Kleis und Weirich einig. Denn die rund 1000 Betriebe sind alle freiwillig bei den Innungen und haben sich bewusst für eine Mitgliedschaft in der Organisation ihres Fachhandwerks entschieden.

Rund wird das Leistungsangebot durch die Verbände, denen die Fachinnungen angeschlossen sind und die sich im Zentralverband des deutschen Handwerks bündeln. Auch der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht begrüßt Christian Weirich in seiner neuen Funktion bei der KH MEHR. „Ein toller Typ. Er wird uns tatkräftig dabei unterstützen, für die Zukunft bestens gerüstet zu sein.“ Und die Zukunft sieht Weirich so: „Als Kreishandwerkerschaft ist es unser Ziel, dass wir uns permanent weiterentwickeln und den Anforderungen der Zeit nicht nur gewachsen sind, sondern neue Maßstäbe setzen. Handwerkstradition mit Innovation zu einem kraftvollen Gemisch kombinieren. Wir wollen lieber Antreiber sein als uns von der Zeit treiben zu lassen.“