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Taskforce Impfstoff-Produktion heute offiziell eingerichtet

Region/Berlin, 24.02.2021 – Auf Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesgesundheits­ministeriums und des Bundesfinanzministeriums und in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt wurden heute offiziell ein Staatssekretärsausschuss und eine Taskforce Impfstoffproduktion eingesetzt.

Ziel des neu eingerichteten Staatssekretärsausschusses und der neuen Taskforce Impfstoff­produktion ist es, ein Monitoring aufzusetzen, um in Zusammen­arbeit mit den betroffenen Unternehmen gegenzusteuern, sollte es zu Engpässen in der Impfstoff­produktion kommen. Dieses Monitoring betrifft die gesamte Wert­schöpfungs­kette von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zur Produktion und Abfüllung der Impfstoffe einschließlich der erforderlichen Impfneben­produkte (Kochsalz­lösung, Kanülen, etc). Die Taskforce Impfstoffproduktion dient zudem als Ansprechpartner für die Wirtschaft und die EU.

Die Leitung des neu eingesetzten Staatssekretärsausschusses, dem die Taskforce Impfstoffproduktion berichtet, übernimmt der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht. Neben Staatssekretär Feicht gehören dem Staatssekretärsausschuss an: Staatssekretär Steffen (BMG), Staatssekretär Gatzer (BMF) und Vertreter des Bundeskanzleramts. Die Leitung der Taskforce Impfstoffproduktion übernimmt Dr. Christoph Krupp (seit 2018 Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienan­gelegen­heiten). Beide Gremien sind befristet.

Der Staatssekretärsausschuss und die Taskforce Impfstoffproduktion sollen vor allem drei Ziele vorantreiben:

 

  1. Kurzfristig die Produktionsprozesse für die Bereitstellung der erforderlichen Impfdosen für alle impfbereiten Bürgerinnen und Bürger in 2021 nach aktuellem Zeitplan zu unterstützen.
  2. Mittelfristig den Aufbau einer hinreichenden Industriestruktur zur Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit mRNA- und Vektor-Impfstoffen zu flankieren,
  3. und damit ebenfalls mittelfristig das industriepolitische Ziel abzusichern, den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland in der EU für die Produktion von Impfstoffen mit neuartigen Technologien wie der mRNA-Technologie zu verbreitern und langfristig zu sichern.

Einen Gesamtüberblick über die Aufgaben und Struktur der Taskforce Impfstoff­produktion finden Sie hier.

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Tourismus

Situation im Bereich des Blaustein-Sees Eschweiler

Eschweiler, 24.02.2021 – Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres wurde die Situation in dem Bereich „Plaza an der Seebühne“ und „Parkplatz P 3“ an der Alsdorfer Straße Nähe des Kreisverkehres Dürwiß durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten überprüft. Der Parkplatz wurde an allen Tagen bereits frühzeitig in Anspruch genommen. Im Bereich der Seebühne einschließlich umgehender Plaza befanden sich aufgrund des guten Wetters viele Besucher*innen – es handelte sich fast ausnahmslos um Kleinstgruppen zu zwei bis drei Personen, die auch die notwendigen Abstände einhielten.

Am Samstagabend wurde der Kommunale Ordnungsdienst durch die Polizei über größere Personenansammlungen auf dem Parkplatz P 3 informiert; bei der anschließenden Kontrolle wurden erfreulicherweise keine Verstöße gegen Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung festgestellt.

Am Sonntagabend hingegen wurden auf dem Parkplatz mehrere größere Personengruppen festgestellt, die sich dort u. a. zum Grillen versammelten.

Da dies im vergangenen Jahr mehrmals der Fall war, war eine letztendliche Schließung des Parkplatzes in letzter Konsequenz unumgänglich.

Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass die Beschränkungen der vergangenen Monate und das (nun) gute Wetter die Menschen dazu veranlassen, sich ins Freie zu begeben. Der Stadt Eschweiler ist auch nicht daran gelegen, dies (wie im Vorjahr) zu unterbinden oder einzuschränken – das Gegenteil ist der Fall.

Gerade deswegen werden die Besucher*innen gebeten, sich an die geltenden Regelungen und Umgangsformen zu halten.
Das betrifft einerseits die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, andererseits aber auch die Regelungen und Umgangsformen, die für ein Miteinander in unserer Heimatstadt unerlässlich sind.

Hierzu zählt insbesondere die Nutzung von Parkplätzen als eben solche (so ist das Grillen in diesem Bereich wie auch auf anderen städtischen Bereichen wie z.B. dem Eingangsbereich zum Freibad verboten) und die Rücksicht auf andere Menschen – beispielsweise haben die in der Ortslage Dürwiß wohnenden Bürger*innen ein Recht auf Einhaltung der Nachtruhe.

Das Ordnungsamt der Stadt Eschweiler wird die Situation in der nächsten Zeit verstärkt beobachten und -sofern nötig- entsprechende Maßnahmen veranlassen.

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Top-Themen

152 neue Fachkräfte im Handwerk – Winterprüfungen erfolgreich abgeschlossen

Prüm/Wittlich, 24.02.2021 – Insgesamt 152 neue Fachkräfte (14 Gesellinnen und 138 Gesellen) in elf verschiedenen Handwerksberufen konnten erfolgreich ihre Prüfungen in den vergangenen drei Monaten ablegen. Die Kreishandwerkerschaft (KH) Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR) und ihre angeschlossenen Innungen und Gesellenprüfungsausschüsse freuen sich über die neuen Gesellinnen und Gesellen. „Eine schwierige Situation, während des Lockdowns die Prüfungen zu meistern. Für die Prüflinge selbst wie für die Verantwortlichen der Prüfungsausschüsse. Desto mehr sind wir stolz auf die junge Generation im Handwerk und wünschen ihr viel Erfolg für die berufliche Zukunft“, so Geschäftsführer Dirk Kleis von der KH MEHR.

Simone Assmann, verantwortlich für den Bereich Ausbildungs- und Prüfungswesen bei der KH und für die Betreuung der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen: „Ein ganz besonderes Dankeschön geht an alle, die den beruflichen Abschluss überhaupt erst möglich machen: Die Mitglieder in den Prüfungsausschüssen. Alle Prüferinnen und Prüfer leisten zweimal im Jahr nebenberuflich im Ehrenamt großartige Arbeit. Wir würden uns wünschen, dass noch mehr Betriebe diese Arbeit unterstützen, sprich alle ausbildenden Betriebe im Prüfungsausschuss mitarbeiten. Ob persönlich als Arbeitgebervertreter oder durch Freistellung und Entsendung von sach- und fachkundigen Gesellen und Meistern als Arbeitnehmervertreter.“

Dass es zu keinen zeitlichen Verschiebungen bei den Prüfungen kam, anders als in so manchen Bereichen der Gesellschaft, darüber ist auch Dirk Kleis froh. Alle jungen Handwerker konnten ihre Prüfungen ablegen und beziehen damit nun auch Gesellengehalt. „Es hätte für alle Beteiligten große Folgen, wenn die Prüfungen nicht fristgerecht erfolgen würden. Daher haben wir alle nötigen Hygienestandards umgesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“, berichtet Kleis. Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht weiß: „Mit dem Gesellenbrief steht jedem die Welt offen. Die duale Ausbildung, wie wir sie in Deutschland haben, wird überall geschätzt. Aber natürlich wünschen wir uns, dass ein Großteil die Meisterschule besuchen und verantwortliche Positionen in den Betrieben übernehmen wird. Es stehen in den nächsten zehn bis 20 Jahren zahlreiche Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Auch dafür ist der Gesellenbrief der erste Schritt.“

 Folgende Gewerke haben Fachkräfteverstärkung:

26 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

(Innung Sanitär-Heizung-Klimatechnik Bernkastel-Wittlich und Sanitär und Heizungs- und Klimatechnik-Innung Westeifel)

1 Bäcker (Bäcker-Innung MEHR)
3 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk – Schwerpunkt Bäckerei (Bäcker-Innung MEHR)

21 Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik

(Elektroinnung Westeifel und Innung für Elektro- und Gebäudesystemtechnik Bernkastel-Wittlich)

52 Kfz-Mechatroniker für Personenkraftwagentechnik und
12 Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeugtechnik

(Kfz-Innung Bernkastel-Wittlich-Bitburg und Kfz-Innung Daun-Prüm)

4 Maler- und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

(Maler- und Lackierer-Innung Westeifel)

1 Hochbaufacharbeiter und 4 Maurer (Baugewerbe-Innung MEHR)
17 Metallbauer für Konstruktionstechnik

(Metall-Innung Westeifel und Metallbauer und Feinwerkmechaniker-Innung Bernkastel-Wittlich)

6 Tischler (Schreiner-Innung Westeifel)
5 Zimmerer (Holzbau- und Zimmerer-Innung Westeifel)

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Schmerzende Hände: Was kann der Handchirurg leisten?

Region/Koblenz, 24.02.2021 – Der Chefarzt des Ev. Stift St. Martin informiert am 1. März in einer Telefonsprechstunde. Taubheitsgefühl, Missempfindungen, Schmerzen und Muskelschwäche sind Symptome von Nervenstörungen an den Händen. Sehr häufig und bekannt ist das Karpaltunnelsyndrom, doch es gibt viele andere alltägliche Störungen, Krankheiten und Verletzungen, die schmerzende Hände verursachen.

Den typischen Krankheitsbildern und deren Behandlungsmöglichkeiten widmet sich Dr. Andreas Sandner, Chefarzt für Plastische, Hand-, Ästhetische und Verbrennungschirurgie im Ev. Stift St. Martin, am Montag, 1. März, in einer Telefonsprechstunde. Um Fragen zu beantworten,  ist er zwischen 17 und 18 Uhr persönlich unter 0261 137-1225 zu erreichen.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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Gesprächsangebot der neuen Gemeindereferentin Doris Keutgen per Videokonferenz – Anmeldung per E-Mail bis 1. März

Mechernich, 24.02.2021 – Die neue Mechernicher Gemeindereferentin Doris Keutgen bietet in den nächsten Wochen eine Gesprächsrunde „Verzichten in der Fastenzeit – Worauf denn noch!?“ per Videokonferenz an. Man kann sich für die an den Donnerstagen, 4. März und 25. März, jeweils von 19 bis 21 Uhr stattfindenden moderierten Gespräche bis spätestens Montag, 1. März, per E-Mail bei doris.keutgen@bistum-aachen.de anmelden. Von dort gibt es auch weitere Informationen.

In einem Aufruf im GdG-Boten der Gemeinschaft der Gemeinden St. Barbara schreibt Doris Keutgen: „Auf Vieles verzichten wir in dieser Zeit, um uns und andere gesundheitlich zu schützen. Fastenzeit verbinden wir auch damit, bewusst auf etwas zu verzichten, was nicht gut für uns oder andere ist. Worauf wir aber nicht verzichten müssen, (und auch nicht sollten), ist, miteinander zu reden, uns auszutauschen, zusammen zu sein.“

Aber auch das sei momentan nur sehr eingeschränkt möglich: „Viele Menschen nutzen deshalb im Berufs- und Privatleben Videokonferenzen per Handy oder Computer, um einander zu begegnen“, so die Gemeindereferentin: „Wenn Sie sich gerne mit mir und anderen darüber austauschen möchten, wie es mit dem pandemiebedingten Verzicht im Alltag klappt und was das für die eigene Gestaltung der diesjährigen Fastenzeit heißen könnte, schicken Sie eine Email. Ich freue mich auf Sie!“

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Top-Events

Das Burgenmuseum lädt zur Rätseltour an allen Wochenenden ab 27. Februar ein

Düren/Nideggen, 24.02.2021 – Das Burgenmuseum treibt auch in diesem Jahr wieder mit einem besonderen Programm den Winter aus. Familien sind eingeladen, sich auf eine Entdeckertour mit spannenden Rätseln quer durch die Stadt Nideggen zu begeben.

 Traditionell startet das Burgenmuseum eigentlich am zweiten Wochenende nach Karneval  unter dem Leitspruch „So treiben wir den Winter aus…“ mit einem mittelalterlichen Aktionsprogramm rund um die Burg in das neue Veranstaltungsjahr. Weil dieses Jahr alles anders ist, gibt es eine coronakonforme und sehr unterhaltsame Alternative. Unter dem Motto: „Eine Reise ins Gestern und Heute – Historische Rätseltour zwischen Burg und Stadt“ können Groß und Klein auf Spurensuche gehen. An allen Wochenenden zwischen Samstag, 27. Februar, und Sonntag, 28. März, können die Entdecker einen Rätselflyer auf dem Burghof zwischen 11 und 16 Uhr abholen. Die Erkundungstour kann dann innerhalb der vier Wochen zu jeder Zeit gemacht werden.

 

Der Rätselflyer führt zu einigen historischen Orten, die näher erkundet werden sollen. Wer aufmerksam ist, der findet an diesen Stationen innerhalb der Stadt bestimmte Plakate. Mit Hilfe der Rätselflyer und den Hinweisen und Symbolen auf den Plakaten können dann die Rätsel gelöst werden. Am Ende der Tour wartet auf der Burg eine Belohnung (abholbar ebenfalls am Wochenende zwischen 11 und 16 Uhr). Alle Nichtortskundigen erhalten zudem einen Stadtplan für die Wegstrecke.

Auch wenn die Rätseltour an der frischen Luft stattfindet und jede Familie unter sich bleiben kann, wird auf die Coronaregeln hingewiesen. Erlaubt ist jeweils eine Familie (ein Hausstand) plus eine weitere Person. Auf der Burg gilt Maskenpflicht. Auch örtliche Vorgaben sind zu beachten. Es wird auch darum gebeten, belebte Orte später aufzusuchen, falls sich dort zu viele Menschen aufhalten und Abstände nicht eingehalten werden können. Auf der Burg sind in ausreichendem Abstand Abholstände für die Rätselflyer und Belohnungen aufgebaut, dort gibt es Desinfektionsmittel und Stifte für jede Familie. Aufsichtspersonen auf der Burg achten zudem darauf, dass die Maßnahmen eingehalten werden. Das  Burgenmuseum freut sich über jeden, der teilnimmt. Um eine Anmeldung im Burgenmuseum wird gebeten unter: burgenmuseum@kreis-dueren.de oder unter 02427/6340.

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Wirtschaft

Neuer „DigiBoost“ unterstützt kleine Betriebe bei Digitalisierung – bis zu 15.000 Euro Zuschuss

Region/Mainz, 24.02.2021 – Mit dem DigiBoost startet am 1. März ein niedrigschwelliges Förderangebot, das kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freie Berufe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützt. Das hat Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt mitgeteilt. Auch für das Online-Geschäft des Einzelhandels biete das Programm neue Chancen.

„Das Angebot ergänzt unsere Strukturprogramme zur Stärkung der Wirtschaft“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt. Vom „DigiBoost“ soll insbesondere der stationäre Einzelhandel sowie das Handwerk profitieren. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und soll der Digitalisierung der Betriebe einen Schub geben. „Wir unterstützen unsere Unternehmen und helfen ihnen dabei, sich möglichst schnell von der Krise zu erholen. Die Digitalisierung ihrer Geschäfte macht KMU zukunfts- und leistungsfähiger“, sagte Schmitt. 20 Millionen Euro stehen für das DigiBoost-Programm zur Verfügung, finanziert aus dem Corona-Sondervermögen.

Das Förderprogramm wurde gemeinsam mit den Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer) erarbeitet und hat die betriebliche Realität im Blick. Der DigiBoost gewährt Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen, sowohl für Hard- als auch für Software zur Digitalisierung der Betriebe. Der Aufbau professioneller, individuell programmierter Online-Shops, Infrastrukturen für mobiles Arbeiten oder digitales Lager- und Logistikmanagement wie auch die Digitalisierung von Werkstätten oder 3D-Druck sind förderfähig, ebenso die dazugehörige Beratungsleistung.

Dies seien nur einige Beispiele. „Der Digiboost unterstützt Geschäfte dabei, sich digitaler, leistungs- und damit zukunftsfähiger aufzustellen“, sagte Schmitt.

Ab 1. März bieten die Kammern Beratungen in Form von Web-Seminaren zum neuen Förderprogramm an. Dort erhalten Interessierte wichtige und detaillierte Informationen zu Förderkriterien und zum Antragsverfahren. Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Termine sind auf den Seiten der Kammern zu finden.

Nach Teilnahme an einem Web-Seminar können Anträge über das digitale Kundenportal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Antragsberechtigt sind KMU bis 100 Mitarbeiter, auch Solo-Selbstständige und Freie Berufe. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern werden mit 75 Prozent gefördert, mit 10 bis 29 Mitarbeitern mit 50 Prozent, mit 30 bis 100 Mitarbeitern mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mitarbeiteranzahl wird im Sinne von Vollzeitäquivalenten ermittelt. Digitalisierungsvorhaben mit Kosten ab 4.000 Euro können gefördert werden.

Das Förderpaket der Landesregierung zur Stärkung der Wirtschaft wird mit dem „DigiBoost“ um ein niedrigschwelliges Förderangebot zur Digitalisierung erweitert. In den vergangenen Wochen starteten bereits Förderprogramme für den Tourismus sowie für größere Digitalisierungsvorhaben oder Investitionen in mehr Umwelt- und Ressourcenschutz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Leerstände haben in der Verbandsgemeinde Kaisersesch keine Chance… …davon können Sie profitieren

Kaisersesch, 24.02.2021 – Als eine der ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz richtete die Verbandsgemeinde Kaisersesch im Jahr 2013 ein professionelles Leerstandsmanagement ein. Durch die beiden Förderprogramme „Abriss – Platz da“ und „Vitalisierung“ wurden bisher bereits 49 Maßnahmen erfolgreich durchgeführt.

Leerstandsbewältigung und Leerstandsmanagement sind für die Verbandsgemeinde wichtige Zukunftsthemen. Beide Programme sind einfach zu handhaben. Verständlich formulierte Richtlinien und eindeutige Programmkriterien lassen eine kurzfristige, unbürokratische Entscheidung zu.

Eines ist klar: Damit die Vitalität unserer Kommunen und all die Stärken und positiven Entwicklungen in unserer Verbandsgemeinde nicht belastet werden, dürfen die drohenden Leerstände mit ihren bekannten Risiken und Nebenwirkungen hier keine Chance haben. Dies ist auch einer der Gründe, warum zahlreiche Nachbargemeinden die Förderprogramme übernommen haben.

Informationen zum Leerstandsmanagement und den Förderprogrammen „Abriss – Platz da“ und „Vitalisierung“ finden Sie unter:

www.kaisersesch.de/leerstandsmanagement

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

Lothar Schaden | Telefon: 02653 9996-501 | E-Mail: lothar.schaden@vg.kaisersesch.de

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Tourismus

Museums-Ausstellungen in Mayen digital erleben!

Mayen, 24.02.2021 – Die Corona-Pandemie hat dem Eifelmuseum mit den drei Ausstellungen EifelTotal, Deutsches Schieferbergwerk und Erlebniswelten Grubenfeld einen Digitalisierungsschub gegeben. „Die Zeiten des Lockdowns im Frühjahr 2020 wie auch im Winter 20/21 haben wir genutzt um neue, digitale Angebote zu schaffen“, so Museumsdirektorin Alina Wilbert-Rosenbaum.

Selbst in Zeiten geschlossener Museumspforten muss man nicht komplett auf ein wenig „Museumsfeeling“ verzichten. Denn unter www.eifelmuseum-mayen.de konnte man bereits alle Einrichtungen über ein YouTube-Video entdecken und in einem 3-D-Rundgang am heimischen PC besuchen. Reinschnuppern in das Angebot an interaktiven Elementen und spannenden Ausstellungsstücken ist somit bereits vorab möglich.

Auch für die bisher genutzten klassischen Audioguide-Führungen wurde eine moderne und digitale Alternative geschaffen: Auf die spannende Zeitreise am Rande des Mayener Grubenfeldes, im Deutschen Schieferbergwerk unter der Genovevaburg und in der Ausstellung EifelTotal kann man sich nun via Smartphone begeben.

Hierzu lädt man sich einfach die App „Hearonymus“ und über einen QR-Code vor Ort im Museum die dort hinterlegte Tour durch die Ausstellung kostenfrei herunter. Einmal gedownloadet, steht sie dann auch ohne Internetverbindung dauerhaft zur Verfügung. Die einzelnen Stationen sind mit kleinen Audio-Dateien hinterlegt, damit man mit den nötigen Informationen versorgt wird, die sonst in einer Museumsführung auch vermittelt werden. So kann man sich ganz individuell über die drei verschiedenen Ausstellungen des Eifelmuseums informieren.

Gefördert wurden diese Digitalisierungsmaßnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Mehr Infos gibt es unter www.eifelmuseum-mayen.de.

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Die Sonne genießen? Ja – aber bitte mit Abstand

Aachen, 24.02.2021 – Die ersten Sonnenstrahlen und frühlingshaften Temperaturen haben den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamts Aachen am Wochenende viel Arbeit verschafft.

Überall in der Stadt war es voll. Sämtliche Parks waren gut besucht, teilweise sogar überfüllt. So hielten sich zum Beispiel im Kennedypark ungefähr 150 Menschen auf, das Freizeitgelände in Walheim war teilweise sogar von bis zu 400 Personen besucht. An vielen Stellen stellte der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Ordnungsamts Verstöße gegen das Abstandsgebot fest. „Bei den Verstößen gegen die geltenden Ge- und Verbote sieht die Coronaschutzverordnung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und die Erhebung eines Bußgeldes vor.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen ahndet festgestellte Verstöße konsequent“, stellt Armin Bergstein, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, klar. Er macht im Hinblick auf das fast schon sommerliche Wetter erneut darauf aufmerksam, dass auch im öffentlichen Raum, sei es auf Spielplätzen, in Parkanlagen und vor allem auch in Warteschlangen vor Eisdielen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist, sofern es sich nicht um Angehörige eines Hausstandes oder maximal eine Person eines weiteren Hausstandes handelt. Auf Spielplätzen gilt die Pflicht zum Tragen von Masken, auch für Kinder ab dem Alter des Schuleintritts. Überall sonst, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, gilt auch im Freien die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Aber nicht nur an den warmen Tagen, auch in den Nächten hatte der OSD einige Einsätze. Am Samstag (20. Februar) wurde im Bereich des Vennbahnweges auf Höhe der Unterführung Madrider Ring eine Party mit 18 Personen aufgelöst.

In der Nacht zum Sonntag (21. Februar) gab es in Kornelimünster eine Feier mit zwölf Personen. Am gleichen Abend fand in der Innenstadt eine Party in einem Hotel mit 20 Personen statt. Auf Grund mangelnder Kooperation seitens der Betroffenen und der Größe der Personengruppe wurden sowohl Kräfte der Polizei hinzugezogen als auch ein Schlüsseldienst. Erst der Schlüsseldienst ermöglichte den Kolleginnen und Kollegen den Zutritt zum Gebäude, wo die Personalien festgestellt werden konnten.

Alle unzulässigen Veranstaltungen wurden durch den OSD beendet. Gegen alle Betroffene wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen eingeleitet. Auf den Hotelbetreiber kommt zudem ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Beherbergungsverbot zu.