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Tourismus

Situation im Bereich des Blaustein-Sees Eschweiler

Eschweiler, 24.02.2021 – Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres wurde die Situation in dem Bereich „Plaza an der Seebühne“ und „Parkplatz P 3“ an der Alsdorfer Straße Nähe des Kreisverkehres Dürwiß durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten überprüft. Der Parkplatz wurde an allen Tagen bereits frühzeitig in Anspruch genommen. Im Bereich der Seebühne einschließlich umgehender Plaza befanden sich aufgrund des guten Wetters viele Besucher*innen – es handelte sich fast ausnahmslos um Kleinstgruppen zu zwei bis drei Personen, die auch die notwendigen Abstände einhielten.

Am Samstagabend wurde der Kommunale Ordnungsdienst durch die Polizei über größere Personenansammlungen auf dem Parkplatz P 3 informiert; bei der anschließenden Kontrolle wurden erfreulicherweise keine Verstöße gegen Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung festgestellt.

Am Sonntagabend hingegen wurden auf dem Parkplatz mehrere größere Personengruppen festgestellt, die sich dort u. a. zum Grillen versammelten.

Da dies im vergangenen Jahr mehrmals der Fall war, war eine letztendliche Schließung des Parkplatzes in letzter Konsequenz unumgänglich.

Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass die Beschränkungen der vergangenen Monate und das (nun) gute Wetter die Menschen dazu veranlassen, sich ins Freie zu begeben. Der Stadt Eschweiler ist auch nicht daran gelegen, dies (wie im Vorjahr) zu unterbinden oder einzuschränken – das Gegenteil ist der Fall.

Gerade deswegen werden die Besucher*innen gebeten, sich an die geltenden Regelungen und Umgangsformen zu halten.
Das betrifft einerseits die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, andererseits aber auch die Regelungen und Umgangsformen, die für ein Miteinander in unserer Heimatstadt unerlässlich sind.

Hierzu zählt insbesondere die Nutzung von Parkplätzen als eben solche (so ist das Grillen in diesem Bereich wie auch auf anderen städtischen Bereichen wie z.B. dem Eingangsbereich zum Freibad verboten) und die Rücksicht auf andere Menschen – beispielsweise haben die in der Ortslage Dürwiß wohnenden Bürger*innen ein Recht auf Einhaltung der Nachtruhe.

Das Ordnungsamt der Stadt Eschweiler wird die Situation in der nächsten Zeit verstärkt beobachten und -sofern nötig- entsprechende Maßnahmen veranlassen.