Interessierte haben heute ab 18.45 Uhr die Möglichkeit, sich bis hin zur Gemeindeebene über das Wählerverhalten zu informieren. Foto: Peter Doeppes
Region/Mainz, 14.03.2021 – Der Ausgang der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kann heute im Internetangebot des Landeswahlleiters verfolgt werden. Unter www.wahlen2021.rlp.de werden von etwa 18:45 Uhr an fortlaufend die Ergebnisse präsentiert.
„Die Aktualisierung der Ergebnisse erfolgt alle fünf Minuten“, erklärt Landeswahlleiter Marcel Hürter. Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis hin zur Gemeindeebene über das Wählerverhalten zu informieren. Die Seiten sind so gestaltet, dass auf einen Blick erkennbar ist, aus welchen Gebieten Wahlergebnisse vorliegen. Rot heißt, es liegen noch keine Ergebnisse vor, gelb bedeutet, dass Resultate teilweise vorhanden sind, grün zeigt an, dass das jeweilige Gebiet vollständig ausgezählt ist. Präsentiert werden die aktuellen Ergebnisse sowie die Vergleichszahlen der Landtagswahl 2016. Wegen der Wahlkreisreform erfolgt die Umrechnung der Wahlkreisstimmen nicht für alle Wahlkreise.
Wegen der zu erwartenden sehr geringen Anzahl an Urnenwählern wurden vor allem in Gebieten mit vielen kleinen Orten insgesamt 19 Stimmbezirke gebildet, die sich aus jeweils zwei bzw. drei Ortsgemeinden zusammensetzen. Für die einzelnen Ortsgemeinden können in diesen Fällen keine Ergebnisse dargestellt werden.
Aus den vorliegenden Resultaten wird laufend ein Landesergebnis errechnet, das auf der Eingangsseite angezeigt wird. „Wir präsentieren die Ergebnisse in der Reihenfolge, in der sie im Statistischen Landesamt einlaufen“, so Hürter. Er verweist darauf, dass die angezeigten Zwischenresultate nicht mit Hochrechnungen verwechselt werden dürfen. „Erfahrungsgemäß sind zuerst die kleinen Gemeinden mit dem Auszählen fertig, daher ist das Bild am Anfang sicherlich noch etwas verzerrt.“
Sobald das letzte Stimmbezirksergebnis eingeht, wird das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl bekannt gegeben.
Region/Mayen-Koblenz, 14.03.2021 – Auf die Messe! Fertig! Los! Wenn Besucher nicht auf eine reale Messe kommen können, kommt die Messe zu den Besuchern. Einfach. Sicher. Virtuell.
Die MesseCom Süd GbR hat die Corona Krise genutzt, um bereits im vergangenen Jahr Online-Messen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Ganz wie bei einer realen Messe wurde ein fester Veranstaltungszeitrahmen gesetzt. Nach Beendigung der Messe konnten sich Besucher auch noch 14 Tage nach deren Beendigung die Messestände und somit auch das Leistungsportfolio der Aussteller ansehen.
Vom 17. März bis zum 20. März 2021, jeweils von 10 bis 17 Uhr, findet die Online-Messe “Initiative Mittelrhein“ statt. Zahlreiche Aussteller präsentieren sich und sind für Anfragen und Gespräche erreichbar. Aber eben nicht live, sondern per Text-und Videochat, Telefon oder E-Mail. Zudem wird vom Veranstalter ein messetypisches wie auch vielfältiges Rahmenprogramm mit Fachvorträgen und Vorführungen geboten.
„Die Aussteller können verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, um mit den Messebesuchern ins Gespräch zu kommen, je nachdem welche technischen Voraussetzungen sie dafür haben. Wir von der MesseCom bietet die Infrastruktur, das konkrete Gesprächstermine zwischen Kunden und Aussteller ermöglicht, Kontakte vermittelt bis hin zum eigenen Chatroom oder Live-Vorführungen per Video.“ so Jürgen Bürschel, Inhaber der MesseCom Süd GbR.
Die Messebesucher können bequem von zuhause oder der Firma aus via PC, Laptop, Tablet oder Smartphone die verschiedenen Messehallen wie auch die Aussteller besuchen. Ebenso ist das Rahmenprogramm leicht abrufbar. Zeitversetzt werden Vorträge, Videovorführungen und ein buntes Rahmenprogramm angeboten wie u.a.
-Zaubershow mit Jörg Burghardt -bekannt aus Deutschland sucht das Supertalent-Wie genießt man eine virtuelle Weinprobe? -Weingut Peter Gerharz-Kampagne „Gelobtes Land“ (Rhein-Hunsrück Kreis) zum Thema Recruiting-Personalberatung -alles rund um das Thema regionale Arbeitsplätze-Verlosungsaktion -Firma TechniSat-Heike Boomgaarden und die Pflanzen-Fragestunde
Eröffnet wird die erste Online Messe für die Region Mittelrhein am 17. März 2021 um 10.00 Uhr. Über das Internet ist die Messe (www.messe-online-mittelrhein.de) für insgesamt 14 Tage präsent und das 24 Stunden lang, so dass auch außerhalb der Öffnungszeiten ein virtueller Messebesuch möglich ist.
„Bislang können wir eine positive Ausstellerresonanz verzeichnen und rechnen mit vielen Tausend Besuchern am Tag. Die Messe haben wir seit Anfang des Jahres nicht nur in den Medien stark beworben, sondern auch unsere auffälligen Plakate in allen Landkreisen aufgestellt.“ so Marius Müller, Inhaber der MesseCom Süd GbR.
Ursula Heinen-Esser Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Land NRW / R. Sondermann
Region/Düsseldorf, 14.03.2021 – Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März macht Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser auf die Problematik von betrügerischen Verkaufsplattformen im Internet aufmerksam und fordert Betroffene dazu auf, jeden Betrugsfall bei der Polizei anzuzeigen: „Mit den so genannten Fake-Shops wollen Kriminelle auf betrügerische Weise Geld verdienen. Ware wird per Vorkasse bezahlt und kommt dann nicht bei dem Käufer oder der Käuferin an – das ist Abzocke und sollte auf jeden Fall polizeilich gemeldet werden.“
In Fake-Shops werden Produkte oft besonders günstig angeboten, nach geleisteter Vorauszahlung wird dann teilweise minderwertige Ware verschickt, die nicht der im Angebot beworbenen Qualität entspricht, oder auch gar nichts geliefert. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen und beispielsweise den Kaufvertrag widerrufen, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer häufig nicht mehr zu erreichen. Ein Impressum auf der Website ist oft nicht vorhanden oder fehlerhaft.
Insbesondere durch die Corona-Krise sind Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Onlineshops angewiesen, da der Einzelhandel im Zuge der Lockdown-Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich ist. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der Corona-Situation und der Betrugsmasche: Sobald der Einzelhandel aufgrund von Lockdown-Maßnahmen geschlossen oder beschränkt wurde, stiegen die Zahl der online eingegangenen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich an.
Beim direkten Vergleich des Monats Februar 2021 mit dem Vorjahresmonat Februar 2020 hat sich die Zahl der Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Fake-Shops vervierfacht. „Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen. Das Nachsehen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unbekannte Onlineshops sollte man vor Kaufabschluss unbedingt genauer in den Blick nehmen. Anhaltspunkte für eine Identifizierung von potenziellen Fake-Shops sind beispielsweise übertriebene und limitierte Preisrabatte, Vorkasse als einzige Zahlungsoption bei unklaren Lieferfristen oder sprachlich und inhaltlich auffällige Regelungen in den AGB“, erklärte die Ministerin
Wer vermutet, Opfer eines Fake-Shop-Betrugs geworden zu sein, sollte alle Belege des Bestellvorgangs sichern: Kaufvertrag, Bestellbestätigung und ein Screenshot des Angebots. Mit diesen Unterlagen kann bei der Polizei Strafanzeige gestellt werden, vor Ort oder online. Außerdem sollte schnellstmöglich die Bank kontaktiert werden, um zu prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich außerdem an die zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden – dort erhalten sie eine kostenlose erste Beurteilung zu verbraucherrechtlichen Fragen.
Das Thema Fake-Shops wurde im Mai 2019 auch von der Verbraucherschutzministerkonferenz aufgegriffen. Die Bundesländer betonten die große Relevanz von Präventionsarbeit durch Verbraucherorganisationen und Polizeibehörden und die Notwendigkeit, eine konkrete Ansprechstelle auf Ermittlungs- und Strafverfolgungsseite für die Betroffenen zu etablieren.
Weitere Informationen rund um das Thema Fake-Shops und Möglichkeiten, betrügerische Angebote zu identifizieren, finden Sie auf der Themenseite der Verbraucherzentrale NRW.
Am heutigen Samstag liegt die 7-Tagesinzidenz in Rheinland-Pfalz bei 52,1. Laut der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung müssen nun Kommunen, die selbst auch drei Tage eine Inzidenz von über 50 aufweisen, Lockerungen in Teilen zurücknehmen, so Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm. Foto: Gesundheitsministerium RLP
Region/Mainz, 13.03.2021 – „Im ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ haben wir mit Kammern, Einzelhandel und Kommunen vor einer Woche klare Absprachen getroffen“, sagte Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm. „Jeder weiß, was er jetzt zu tun hat.“ Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Land an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, greifen Sicherheitsmechanismen. „Auch, wenn wir deutschlandweit noch immer mit die niedrigsten Inzidenzwerte haben, verzeichnen wir heute am dritten Tag in Folge landesweite Werte über 50“, erläuterte Dr. Wilhelm.
Am heutigen Samstag liegt die 7-Tagesinzidenz in Rheinland-Pfalz bei 52,1. Laut der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung müssen nun Kommunen, die selbst auch drei Tage eine Inzidenz von über 50 aufweisen, Lockerungen in Teilen zurücknehmen. Das Land hat für diesen Schritt und für Kommunen, deren Inzidenz über 100 liegt, eine Muster-Allgemeinverfügung entworfen.
„Land und Kommunen arbeiten eng zusammen. So habe ich bereits gestern in einer gemeinsamen Schalte die Kommunen darüber informiert, dass sie sich in Bereitschaft versetzen, um kurzfristig strengere Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten“, sagte Staatssekretär Dr. Wilhelm. Dies führe bei einer Inzidenz über 50 in den Kommunen im Bereich des Einzelhandels einerseits zur Rückkehr zum (erweiterten) Terminshopping, könne andererseits aber auch zu weiteren Einschränkungen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport führen. Einzelheiten sollen dabei von den jeweilig betroffenen Kommunen direkt vor Ort geregelt werden.
Auch der Bildungsbereich könnte in Einzelfällen betroffen sein: Der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien hat oberste Priorität. Deshalb stehen die Schulbehörden in engem Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort. Wenn in einer Region die Inzidenz besonders hoch ist und sie 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet, setzt sich das dortige Gesundheitsamt mit der Schulaufsicht und den Schulträgern in Verbindung.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort wird die Infektionslage genau bewertet und – sofern notwendig – ordnet die für den Infektionsschutz zuständige Kreisordnungsbehörde weitere Schutzmaßnahmen im Einvernehmen mit der Schulaufsicht an. Es wird dann entschieden, ob es weiter bei Fernunterricht bleiben muss oder ob der Start in das Wechselmodell möglich ist.
„Wir setzten weiterhin alle Kraft ins Impfen und ins Testen, denn das ist der Ausweg aus der Pandemie. Und auf diesem Ausweg kommen wir in Rheinland-Pfalz gut voran“, sagte Dr. Wilhelm weiter. Rheinland-Pfalz habe 14,5 Millionen Testkits bestellt, und überall im Land könnten die Bürger und Bürgerinnen auch ohne Symptome einen Corona-Schnelltest machen. Auch beim Impfen liege Rheinland-Pfalz mit Blick auf die Quoten für Erst- und Zweitimpfungen weiterhin über dem Bundesschnitt und in der Spitzengruppe der Länder. Allein in den Impfzentren sind für kommende Woche rund 83.000 Corona-Schutzimpfungen geplant.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Foto: BMWi / Andreas Mertens
Region/Berlin, 13.03.2021 – Gestern ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit können die Bundesländer seit gestern mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hierzu: „Nachdem gestern Morgen die Abschlagszahlungen bereits wieder gestartet sind, ist jetzt auch das Fachverfahren bei der Überbrückungshilfe III angelaufen. Die Länder können seit gestern mit der Bearbeitung der Anträge beginnen. Die vollständigen Auszahlungen werden damit wie geplant noch im März fließen können. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Unternehmerinnen und Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Beschränkungen betroffen sind.“
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder; bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1. Februar 2021 bei den Ländern. Gestern folgte nun das letzte noch fehlende Fachverfahren für die Überbrückungshilfe III.
Interessierte haben heute ab 18.45 Uhr die Möglichkeit, sich bis hin zur Gemeindeebene über das Wählerverhalten zu informieren. Foto: Peter Doeppes
Region Eifel, 12.03.2021 – Liebe Leserinnen und Leser, am Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz statt. In Rheinland-Pfalz sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil der Demokratie. Unsere demokratische Ordnung beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden. Dabei zählt jede Stimme gleich. Dies bedeutet, dass jeder Wähler mit seiner Stimme wesentlich zum abschließenden Wahlergebnis beiträgt. Wer nicht an der Wahl teilnimmt, verzichtet auf sein verfassungsmäßiges Recht, mitzubestimmen.
In Zeiten der Pandemie ist die Anzahl der Briefwähler in Rheinland-Pfalz bei der Landtagswahl 2021 deutlich angestiegen. Nach einer aktuellen Umfrage der Landeswahlleitung haben bis zum 1. März fast 37 Prozent der fast 3,1 Millionen Stimmberechtigten von der Briefwahl Gebrauch gemacht. „Dies ist gegenüber der Landtagswahl 2016 schon zum jetzigen Zeitpunkt eine deutliche Erhöhung um mehr als 14 Prozentpunkte, bezogen auf die Gesamtzahl aller Stimmberechtigten“, so Landeswahlleiter Marcel Hürter.
Wird unterstellt, dass die Wahlbeteiligung am Wahltag bei rund 70 Prozent liegt, entspräche dies schon heute einem Briefwähleranteil von fast 53 Prozent. Bei der Landtagswahl 2016 betrug er knapp 31 Prozent. Landeswahlleiter Marcel Hürter weist nochmals auf die große Bedeutung von Wahlen für eine funktionierende Demokratie hin und bittet alle Stimmberechtigten, am 14. März ihre Stimmen abzugeben. Briefwahl kann noch bis heute, Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Die Wahllokale für die Urnenwahl sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Wahlteilnahme ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. In einem solchen Falle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie die Eintragung im Wählerverzeichnis aus.
Im Blankenheimer „tribea-Gesundheitszentrum“ wurde der aktuelle Stand in Sachen Schnelltestzentrum vorgestellt: (v.r.) Landrat Markus Ramers, sein Allgemeiner Vertreter Manfred Poth, Gerald Schäfer (tribea), Bürgermeisterin Jennifer Meuren und Dirk Hartmann (tribea). Foto: W. Andres / Kreisverwaltung
Euskirchen, 12.03.2021 – Vier Testzentren sind eingerichtet bzw. im Aufbau: „Drive-In“ bei tribea in Blankenheim, Arztpraxis in Euskirchen und zwei Apotheken (Mechernich und Lommersum) sind am Start / Weitere Einrichtungen werden kurzfristig folgen.
Der Startschuss für kostenlose Corona-Schnelltests ist gefallen: Am heutigen 12. März hat mit der Praxis Dr. Dr. Raschke in Euskirchen das erste Schnelltestzentrum eröffnet. Weitere werden ab dem kommenden Montag, 15. März, folgen. „Ich finde es beeindruckend, was hier trotz der sehr kurzen Vorlaufzeit auf die Beine gestellt wurde“, sagte Landrat Markus Ramers bei einer Pressekonferenz im Blankenheimer tribea-Gesundheitszentrum, das ab Montag als Schnelltestzentrum an den Start geht. „Die Schnelltests sind neben höherem Tempo beim Impfen und digitaler Kontaktpersonennachverfolgung das dritte wichtige Instrument, um perspektivisch weitere Lockerungen zu ermöglichen“, so Ramers.
Neben der Euskirchener Arztpraxis und dem Blankenheimer tribea-Gesundheitszentrum konnte Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrats, am Freitag mit der Glück-Auf-Apotheke in Mechernich und der Bären-Apotheke in Weilerswist-Lommersum zwei weitere Einrichtungen verkünden, die in Kürze kostenlose Schnelltests anbieten. „Weitere werden kurzfristig folgen“, so Poth, der konkret ein Angebot des Malteser Hilfsdienstes in Euskirchen und ein weiteres der Gemeinde Hellenthal benannte. Eine Übersicht über die Testzentren, deren Öffnungszeiten und Anmeldemodalitäten befindet sich auf der Homepage des Kreises unter https://corona.kreis-euskirchen.de. Diese Liste wird laufend aktualisiert und erweitert.
„Wir haben inzwischen Interessensbekundungen und Anträge aus nahezu allen Kommunen des Kreises“, so Poth. „Interessierte Arztpraxen müssen ihre Absicht, ein Testzentrum zu betreiben, nur dem Kreis-Gesundheitsamt mitteilen. Apotheken und alle sonstigen Institutionen brauchen eine Genehmigung des Amtes, die – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – sehr kurzfristig erteilt wird.“ Die Anträge sollten im Idealfall bis zum 19. März vorliegen, da im Anschluss weitere Genehmigungen nur noch bei Bedarf erteilt würden.
„Sollten es im Anschluss noch weiße Flecken im Kreisgebiet geben“, so Poth weiter, „dann werden wir vermutlich ein mobiles System aufbauen, zum Beispiel mit Bussen.“ Übrigens sind die Testzentren grundsätzlich für alle geöffnet, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Kommune.
Die Corona-Schnelltests sind in der jüngsten Bund-Länder-Konferenz vereinbart worden. Danach hat jeder das Recht auf einen kostenlosen Test pro Woche. Die Kosten übernimmt der Bund, für die Bürgerinnen und Bürger sind die Tests kostenlos. Die Corona-Schnelltests sind nur für symptomfreie Menschen! Wer krank ist und entsprechende Symptome hat, muss nach wie vor einen Arzt konsultieren.
Das Ergebnis des Schnelltests steht nach etwa 15 Minuten fest. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt eine Weitergabe des Testergebnisses an das Gesundheitsamt, das einen PCR-Test veranlasst. Selbstverständlich muss sich der Getestete sofort in Quarantäne zu begeben. Ein negatives Testergebnis von einem anerkannten Testzentrum hat „Zertifikatseigenschaft“ und wird im Rahmen der Vorschriften der Corona-Schutzverordnung anerkannt. Hingegen haben die in Supermärkten angebotenen Selbsttests keinen amtlichen Charakter und dienen ausschließlich der privaten Orientierung.
Die Blankenheimer Bürgermeisterin Jennifer Meuren dankte der Kreisverwaltung, „dass man uns als Kommune mit ins Boot genommen hat.“ Man wollte zeitnah an den Start gehen und habe mit dem tribea-Gesundheitszentrum einen zuverlässigen Partner gefunden, „der auf unsere Anfrage hinein innerhalb von einer Minute zugesagt hat. Das war ein sehr gutes Miteinander aller Beteiligten.“ Dies bestätigt auch Dirk Hartmann, der das Gesundheitszentrum zusammen mit Gerald Schäfer betreibt. „Die Gemeinde hat uns letztes Jahr kurzfristig unterstützt, von daher mussten wir nicht lange überlegen. Außerdem ist unser Betrieb ohnehin aufgrund des Lockdowns gerade geschlossen.“
Dennoch hofft er, dass der Alltag möglichst bald wieder ins Gesundheitszentrum zurückkehrt. „Vielleicht gibt uns die Politik ja die Möglichkeit, dass unsere Kunden nach einem negativen Schnelltest trainieren dürfen? Das wäre die ideale Kombination aus Testzentrum und Gesundheitszentrum.“ Darüber hinaus betont Dirk Hartmann, dass beide Einrichtungen komplett voneinander getrennt sind. Der Schnelltest ist als „Drive-In“ konzipiert, so dass man nur am Haus vorfahren muss. Ein Mitarbeiter macht dann den Abstrich, während man im Auto sitzt. Das Ergebnis wird dann im Normalfall digital übermittelt, auf Wunsch aber auch ausgedruckt.
„Das ist großartig, wie das hier gelöst wurde“, lobte Landrat Markus Ramers das Engagement in seiner Heimatgemeinde.
Bürgermeister Holstein bedankte sich bei den Helfer*innen für ihre Bereitschaft, das Corona-Testzentrum der Verbandsgemeinde Trier-Land tatkräftig zu unterstützen. Foto: Verbandsgemeinde Trier-Land
Butzweiler/Trier-Land, 12.03.2021 – Allen Bürger*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich einmal wöchentlich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Hierzu richteten die Städte und Verbandsgemeinden in den vergangenen Tagen unter Hochdruck im ganzen Land Schnellzentren ein. Das Corona Schnelltestzentrum der Verbandsgemeinde Trier-Land hat seinen Standort im Bürgerhaus Butzweiler. Offiziell nimmt es am Samstag, 13.03.2021, seinen Betrieb auf.
Alle Bürgerinnen und Bürger können das Angebot eines kostenlosen Schnelltests einmal pro Woche wahrnehmen. Foto: Verbandsgemeinde Trier-Land
Um die Abläufe zu testen und gegebenenfalls zu optimieren sowie alle Helfer*innen in die administrativen Abläufe und in die IT-Ausstattung einzuweisen, fand am Donnerstag ein erster Testdurchlauf statt. Im Testzentrum, das unter der Leitung von Sachgebietsleiter Matthias Wagner, Verbandsgemeinde Trier-Land, steht, werden dann künftig geschulte Freiwillige aus den Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes (10 Helfer*innen), des Malteser Hilfsdienstes (5 Helfer*innen) und weitere Helfer*innen die Tests vornehmen. Im Einsatz sind Fachkräfte, die z.B. eine Ausbildung im Rettungsdienst oder der Krankenpflege haben.
Bürgermeister Holstein bedankte sich bei den Helfer*innen für ihre Bereitschaft, das Corona-Testzentrum der Verbandsgemeinde Trier-Land tatkräftig zu unterstützen. Ohne diese Hilfe, wäre die Realisierung eines solchen Projekts in dieser Kürze nicht möglich gewesen. Bürgermeister Holstein dankte auch Ortsbürgermeister Uwe Metzdorf und der Ortsgemeinde Newel, die umgehend das Bürgerhaus zur Verfügung gestellt hatte, sowie Ortsvorsteher Klaus Lieser, Butzweiler, sowie den Gemeindearbeitern für ihre Unterstützung beim Aufbau der Teststationen.
Dass die Verbandsgemeinde Trier-Land die Teststation in einem Kraftakt innerhalb von 10 Tagen in Betrieb nehmen konnte, sei vor allem auch durch die engagierte Mehrarbeit in den Abendstunden und am Wochenende vieler Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeindeverwaltung möglich geworden, lobte Bürgermeister Holstein.
Alle Bürgerinnen und Bürger können das Angebot eines kostenlosen Schnelltests einmal pro Woche wahrnehmen. Notwendig ist eine vorherige Terminbuchung über den unten aufgeführten Link bei Ticket-Regional. Das Testergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Alle Getesteten erhalten eine Bescheinigung über das Testergebnis. Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis ergeben, wird umgehend ein PCR Test vor Ort durchgeführt, der dann zur Auswertung an das SYNLAB Labor in Trier übersendet wird. Hierzu hat SYNLAB ein Laptop mit Online-Zugang in der Teststation eingerichtet.
Personen mit Corona-Symptomen dürfen die Teststation nicht besuchen und müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden.
In der Küchenabteilung freut sich deren Leiter Robert Becke, endlich wieder Kunden vor Ort beraten zu können. Foto: Reiner Züll
Kall, 12.03.2021 – Nach mehr als zehnwöchiger coronabedingten und amtlich verfügten Schließung seiner Verkaufsausstellungen hat das Möbelhaus Brucker seit Montag seine Türen wieder für die Kundschaft geöffnet. „click & meet“ nennt sich das neue, coronagerechte Einkaufsvergnügen im Kaller Möbelhaus, auf das die Kunden seit Ende vergangenen Jahres warten mussten. Seit Montag, 8. März, stehen die Verkaufsberater in allen Abteilungen den Kunden wieder mit Rat und zur Seite, wobei die hauseigenen Hygienekonzepte, die sich in der Vergangenheit bestens bewährt haben, wieder große Beachtung finden werden.
Zum Frühlingsstart bietet das Möbelhaus eine große Auswahl an Gartenmöbeln an. Im Abverkauf sind echte Schnäppchen zu machen. Foto: Reiner Züll/pp/Agentur ProfiPress
Desinfektionsspender an allen Eingängen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken, Plexiglasscheiben zwischen Kunden und Berater sowie die Größe der Ausstellungen in den drei Häusern gewährleisten Abstand und größte Sicherheit beim Möbelkauf. Das Möbelhaus mit der riesigen Ausstellungsfläche von rund 72.000 Quadratmetern ist wieder geöffnet seit Montag, 8. März, montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, und samstags von 8.30 bis 13 Uhr.
Während der Verkauf im Möbelhaus wegen des Lockdowns über zehn Wochen lang geruht hat, waren im Versand und im Abholservice rege Betriebsamkeiten zu verzeichnen, sodass keine Kunden auf die Lieferung oder Abholung ihrer bereits bestellten Möbel verzichten mussten. Auch die telefonische Beratung oder Bestellung von Möbeln aus der Ausstellung oder von Accessoires aus der Boutique Wohnart waren jederzeit möglich gewesen.
Doch nun können die Fachberater endlich wieder in persönlichen Gesprächen vor Ort die Fragen der Kunden beantworten, wie sie nachhaltiger leben und wohnen können und wie sie ihre Wohnungen gestalten sollen, um sich darin wohlzufühlen. Möbel Brucker versüßt der Kundschaft die Wiedereröffnung mit Rabatten bis zu 40 Prozent auf Markenmöbel und bis zu 60 Prozent auf frei geplante Küchen.
Anmeldung per Telefon oder E-Mail
Um Zutritt zum Möbeleinkauf zu bekommen muss der Kunde nur drei einfache Schritte vollziehen: Unter der Rufnummer 02441/884-0 oder der E-Mail-Adresse termin@moebel-brucker.de meldet der Kunde seinen gewünschten Besuch an. Vom Möbelhaus bekommt er eine Terminbestätigung.
Auf einem Anmeldeformular, das er während des Einkaufs bei sich tragen und nach dem Besuch dem Verkaufsberater abgeben muss, teilt er seine Kontaktdaten und seine Aufenthaltsdauer mit. Ebenfalls gibt er an, welche Abteilung er besuchen möchte.
Die Corona-Pandemie und die wachsende Wohnraumverteuerung haben auch zu Veränderungen im wohnlichen Umfeld geführt, sowohl für Familien als auch für Singles. Hier bietet das Möbelhaus innovative und nachhaltige Möbel sowie Einrichtungsgegenstände als Lösungen an, die auf die veränderten Bedürfnisse angepasst sind; sei es bei Küchen, Schlafzimmern, Wohnlandschaften, Garnituren oder auch bei Deko und Accessoires.
Ein großes Beispiel der Veränderung im Wohnbereich ist die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes, denn Homeoffice wird nach dem Ende der Corona-Pandemie bei vielen Firmen und Arbeitnehmern weiterhin ein Thema sein. Im Möbelhaus Brucker kann der Kunde, gestützt auf eine fundierte Beratung, seine heimische Büroausstattung nach seinen eigenen, individuellen Wünschen gestalten.
Gesund im Home-Office
Eine große Rolle spielt dabei auch die Gesundheit der Heim-Arbeiter. Weil Büroarbeit mit viel Sitzen verbunden ist, werden der Körper und besonders die Rückenmuskulatur und die Bandscheiben extrem belastet. Um dem entgegenzuwirken bietet das Möbelhaus ein großes Sortiment an ergonomischen Bürostühlen an.
Die Angebotspalette von Büroeinrichtungen in der Ausstellung ist so breit gefächert, dass die Ansprüche und Bedürfnisse aller Kunden bezüglich der Passform und des Designs erfüllt werden können. Bei Brucker findet der Kunde zum Beispiel auch höhenverstellbare Schreibtische, die sowohl als Sitz- oder Steh-Arbeitsplätze genutzt werden können. Die automatisch in der Höhe verstellbaren Tische sind auf Wunsch mit USB-Anschluss und Smartphone-Ablagen ausgestattet.
Das „Smart Home“ ist ein Trend, der zunehmend auch im privaten Zuhause genutzt wird: Einrichtungsgegenstände werden jetzt häufiger mit smarten Technologien verknüpft und holen die digitale Welt ins Wohnzimmer oder in die Küche. Auch hier ist das Möbelhaus Brucker stets auf dem aktuellen Stand.
Zum Ende des Lockdowns erwartet das Möbelhaus eine große Kunden-Nachfrage für den Kauf einer neuen Küche. In der mit 250 Küchen ausgestatteten Ausstellung findet der Kunde Modelle in allen Preisklassen. Und weil der Küchenkauf Vertrauenssache ist, bietet Möbel Brucker für alle Küchen ein Vollservice-Paket an, das die Planung mit dem Kunden, das Aufmaß, die Lieferung und Montage sowie den Geräteanschluss beinhaltet. Besonders großgeschrieben wird eine kompetente Rundum-Beratung durch ausgewiesene Experten.
Um Wartezeiten beim Küchenkauf zu vermeiden, bietet Möbel Brucker seinen Kunden auch zukünftig den Service an, per Internet einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Region/Mainz, 12.03.2021 – In Übereinstimmung mit den aktuellen Einschätzungen und Aussagen der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums wird Rheinland-Pfalz seine Corona-Schutzimpfungen mit AstraZeneca wie geplant fortsetzen. Das PEI teilte bereits gestern mit, dass es bislang keine Hinweise gebe, dass der Todesfall in Dänemark mit der Corona-Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in ursächlicher Verbindung steht.
Nach Prüfung halte die EMA an der positiven Bewertung des zugelassenen Impfstoffs von AstraZeneca fest, heißt es vom PEI weiter. Mit Stand vom 10. März seien laut EMA 30 Fälle von thromboembolischen Ereignissen bei mehr als 3 Millionen mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpften Personen gemeldet worden. Diese Anzahl sei nicht höher als die Zahl der thromboembolischen Ereignisse, die statistisch zufällig auch ohne Impfung vorkommen würden.
„In Übereinstimmung mit der EMA überwiegt auch aus Sicht des PEI der Nutzen der Impfung weiterhin eindeutig die bekannten Risiken. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „So haben sich auch der Bundesgesundheitsminister und der Chef des RKI geäußert. Daher gibt es für Rheinland-Pfalz aktuell keinen Anlass, die bisherigen Impfpläne zum best- und schnellstmöglichem Schutz der Bevölkerung nicht weiter in die Tat umzusetzen.“
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