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Am 14. März ist Landtagswahl in Rheinland-Pfalz!

Region Eifel, 12.03.2021 – Liebe Leserinnen und Leser, am Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz statt. In Rheinland-Pfalz sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil der Demokratie. Unsere demokratische Ordnung beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden. Dabei zählt jede Stimme gleich. Dies bedeutet, dass jeder Wähler mit seiner Stimme wesentlich zum abschließenden Wahlergebnis beiträgt. Wer nicht an der Wahl teilnimmt, verzichtet auf sein verfassungsmäßiges Recht, mitzubestimmen.

In Zeiten der Pandemie ist die Anzahl der Briefwähler in Rheinland-Pfalz bei der Landtagswahl 2021 deutlich angestiegen. Nach einer aktuellen Umfrage der Landeswahlleitung haben bis zum 1. März fast 37 Prozent der fast 3,1 Millionen Stimmberechtigten von der Briefwahl Gebrauch gemacht. „Dies ist gegenüber der Landtagswahl 2016 schon zum jetzigen Zeitpunkt eine deutliche Erhöhung um mehr als 14 Prozentpunkte, bezogen auf die Gesamtzahl aller Stimmberechtigten“, so Landeswahlleiter Marcel Hürter.

Wird unterstellt, dass die Wahlbeteiligung am Wahltag bei rund 70 Prozent liegt, entspräche dies schon heute einem Briefwähleranteil von fast 53 Prozent. Bei der Landtagswahl 2016 betrug er knapp 31 Prozent. Landeswahlleiter Marcel Hürter weist nochmals auf die große Bedeutung von Wahlen für eine funktionierende Demokratie hin und bittet alle Stimmberechtigten, am 14. März ihre Stimmen abzugeben. Briefwahl kann noch bis heute, Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Die Wahllokale für die Urnenwahl sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Wahlteilnahme ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. In einem solchen Falle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie die Eintragung im Wählerverzeichnis aus.