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Vorstellung der Regionalmarketing-Gesellschaft R56+ in der IHK-Beiratssitzung des Landkreises Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 18.03.2021 – Die IHK Frühjahrs-Beiratssitzung fand auch diesmal wieder in hybrider Form in den Räumen der IHK-Koblenz und gleichzeitig per Videokonferenz statt.

In der ersten Sitzung in diesem Jahr lag der Fokus auf den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Landkreis. „Die Corona-Lage trifft viele Unternehmen hart, hier unterstützt die IHK ihre Mitglieder mit persönlichen und individuellen Beratungen mit der Corona-Hotline (0261-106-501) sowie Webinaren zu verschiedenen Branchen-Themen. Weiterhin macht sich die IHK auf kommunaler politischer Ebene stark für den stationären Einzelhandel, die Hotellerie-/Gastronomie-/Tourismusbranche sowie die anderen von Schließungen betroffenen Dienstleistungsbranchen“, so Vizepräsident Rolf Löhmar.

Als Gäste der Sitzung waren Christian Kassner und Christian Schröder als Geschäftsführer der Regionalmarketinggesellschaft R56+ eingeladen, die den Beiratsmitgliedern ihre aktuellen Projekte und Aktivitäten vorstellten. Bei R56+ finden sich Unternehmen aus der Postleitzahlen­region 56 und benachbarten Teilregionen zusammen, um aktiv für den Wirtschafts- und Bildungsstandort zu werben sowie die besondere Lebensqualität der Region als Wohn-, Hochschul- und Arbeitsort in den Mittelpunkt zu stellen und diese weiter zu entwickeln.

„Die Förderung und Vernetzung von Projekten der Regionalentwicklung tragen zu einer hohen Attraktivität der Region für Investoren und Fachkräfte bei. Wir freuen uns mit diesem Engagement unsere Region noch besser vermarkten zu können.“, kommentiert Löhmar.

Für die IHK Koblenz steht in diesem Jahr eine neue Wahlperiode an. Das IHK-Ehrenamt, bestehend aus einer Vollversammlung mit 73 Unternehmerpersönlichkeiten, einem Präsidium mit einem/r Präsident/in und 9 Vizepräsidenten/innen, werden für die Wahlperiode von 2022-2026 gewählt. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, sich für eine Kandidatur zu registrieren. Anfang September werden dann die nominierten Kandidaten vorgestellt. Die Wahl selbst erfolgt als kombinierte Online- oder Briefwahl im Zeitraum vom 08.09.2021 bis zum 05.10.2021. Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen des Kammerbezirks Koblenz in ihren teilweise auch regionalisierten, branchenorientierten Wahlgruppen. Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der IHK-Wahl-Homepage unter www.ihkkoblenz-wahl.de.

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Kommunales Schnelltestzentrum Schleiden nimmt Betrieb auf

Schleiden, 18.03.2021 – Ab dem 19. März 2021 können Sie in der Zweifachturnhalle in Schleiden am Mühlenberg einen kostenlosen Schnelltest auf COVID-19 durchführen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich!

Seit dem 8. März 2021 besteht für Bürgerinnen und Bürger nach den Bestimmungen der Corona-Testverordnung ein wöchentlicher Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels Schnelltest.

In Kooperation mit der Eifelapotheke aus Gemünd mit Inhaberin Anita Rütz und Filialleiter Feras Haffar wurde ein Kommunales Schnelltestzentrum in der Zweifachturnhalle am Schulzentrum am Mühlenberg eingerichtet. Dort besteht ab Freitag, 19. März 2021 die Möglichkeit, das Angebot für einen Schnelltest auf COVID-19 wahrzunehmen – kostenlos unter Vorlage des Personalausweises und ohne vorherige Terminvereinbarung.

Für die Organisation des Kommunalen Schnelltestzentrums sowie für die Koordination der ehrenamtlichen Helfer ist der städtische Mitarbeiter Carlo Dederichs zuständig.

Das Kommunale Schnelltestzentrum in Schleiden hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags bis freitags               16:00 Uhr bis 19:30 Uhr

samstags                                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sonntags/feiertags                 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Über einen Aufruf über Social-Media konnten bislang knapp einhundert ehrenamtliche Helfer gewonnen werden, die die Schnelltests unter Aufsicht von Fachpersonal durchführen werden.

„Ehrenamtliche Helfer, die keine Erfahrung bei der Durchführung von Schnelltests haben, werden entsprechend vorab geschult,“ so Bürgermeister Ingo Pfennings, der allen Helfern schon jetzt für ihr Engagement dankt. Es sei überragend, dass sich so viele Menschen in so kurzer Zeit für eine Mitarbeit gemeldet haben.

Wie lange das Testzentrum in Schleiden vorgehalten wird, sei derzeit noch nicht absehbar.

Das Kommunale Schnelltestzentrum darf nur aufsuchen, wer absolut symptomfrei ist. Wer unter einem der bekannten Symptome für COVID-19 leidet, sollte den Hausarzt kontaktieren.

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„Gemeinsame Aktion zur Stärkung von Ausbildungs-Betrieben und jungen Menschen in der Corona-Pandemie“

Region/Berlin, 18.03.2021 – Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden. Die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ haben deshalb in einer Gemeinsamen Aktion gestern Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes vereinbart. Damit wollen sie vermeiden, dass pandemiebedingt Angebot und Nachfrage im Ausbildungsjahr 2021/2022 zurückgehen. Kein Betrieb, kein Jugendlicher soll allein gelassen werden.

Bundesminister Peter Altmaier: „Die Allianz-Partner haben gestern in der Woche der Ausbildung ein starkes Signal für die Stabilisierung des Ausbildungsmarktes aus­gesendet. Mit unserer Gemeinsamen Aktion unterstützen wir junge Menschen und Betriebe dabei, dass auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie begonnene Berufsausbildungen erfolgreich zum Abschluss gebracht und neue Ausbildungsverträge geschlossen werden können. Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Maßnahmen der Allianz durch den beginnenden Öffnungsprozess und die Ausweitung der Testangebote in der Wirtschaft sehr bald Früchte tragen werden.“

Bundesminister Hubertus Heil: „Eine gute Ausbildung ist wesentlich für ein gutes Leben. Das müssen wir jungen Menschen auch in Krisenzeiten ermöglichen. Deshalb müssen wir dringend die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben stärken. Ich freue mich, dass das BMAS mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ dazu einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Dass die Prämien doppelt so hoch sein werden, wird hoffentlich mehr Unternehmen motivieren, junge Menschen auszubilden. Dass künftig auch größere Unternehmen gefördert werden können, soll für noch mehr Ausbildungsplätze sorgen. Die Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen.“

Bundesministerin Anja Karliczek: „Die duale Berufsbildung sichert Fachkräftenach­wuchs und beste Aufstiegschancen. Wir müssen alles dafür tun, dass das Aus­bildungsangebot auch im zweiten Jahr der Pandemie-Einschränkungen weitmöglich aufrechterhalten werden kann. Damit Betriebe und junge Menschen gut zusammen­finden, wird der Bund die Fülle der bestehenden exzellenten Angebote in der digitalen Berufsorientierung auf einer neuen Plattform verknüpfen und so noch sichtbarer machen. Aber auch bestehende Ausbildungsplätze müssen wir weiter sichern. Der Bund wird deshalb sein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auch bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung stärken. Wir werden die Mindestlaufzeit für eine geförderte Auftrags- und Verbundausbildung auf vier Wochen reduzieren, auch für den Stammausbildungsbetrieb die Möglichkeit schaffen, Förderanträge zu stellen, und den maximal möglichen Zuschuss auf 8.100 Euro erhöhen. Ganz neu ist, dass Betriebe künftig auch Zuschüsse zu den Kosten von externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen erhalten können. Und selbst, wenn der Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt insolvent wird, dürfen die Auszubildenden nicht auf der Straße stehen. Deshalb verlängern wir die Prämie für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben und verdoppeln sie auf 6.000 Euro.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Viele Menschen mit Ein­wanderungsgeschichte arbeiten und lernen in Branchen, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit finanziellen Hilfen gezielt Azubis, Beschäftigte und Unternehmen, um die Aus­wirkungen der Pandemie abzufedern. Wichtig ist dabei auch, diejenigen in den Blick zu nehmen, die Unterstützung beim Start in die Ausbildung und in der Berufsschule brauchen, z.B. weil Deutschkenntnisse noch fehlen, um ihnen so gute Startchancen in eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Zugleich helfen wir Unternehmen der besonders betroffenen Branchen wie Handel oder Gastgewerbe, damit sie ihre Auszubildenden erfolgreich zum Abschluss führen. Auch 2021 müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden, um die erreichten Erfolge bei der Integration in Ausbildung und Arbeit zu sichern.“

Die Länder, vertreten durch Britta Ernst (Vorsitzende der Kultusministerkonferenz), Kristina Vogt (Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz) und Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz), betonten noch einmal die Bedeutung der dualen Ausbildung für die Fachkräftesicherung auch in Krisenzeiten. Auch auf Landes- und regionaler Ebene werden daher vielfache Anstrengungen unternommen, wo immer möglich sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Auszubildende zu unterstützen. In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, mit allen Partnern auf regionaler, Landes- und Bundesebene gemeinsam Wege zu finden, durch angepasste Formate der Beruflichen Orientierung Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen zusammen zu bringen.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Ich begrüße, dass alle Partner mit der Gemeinsamen Aktion eine noch engere Zusammenarbeit vereinbart haben. Wir unterstützen die jungen Menschen mit Orientierung und Beratung. Dafür haben wir unsere Kommunikationswege zum Beispiel um Beratungs­angebote per Video erweitert und neue digitale Angebote zur Berufsorientierung geschaffen. Den Betrieben stehen wir mit Beratung, Vermittlung und – bei Bedarf – auch finanziell, zum Beispiel mit der Assistierten Ausbildung oder der Einstiegs­qualifizierung, zur Seite. Auch die erweiterten Möglichkeiten des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ sowie die heute beschlossenen Maßnahmen sind hilfreich. Alle Partner wissen: Wer heute nicht ausbildet, findet morgen keine Fachkräfte mehr.“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Es ist fünf vor zwölf auf dem Aus­bildungsmarkt. Um im zweiten Jahr der Corona-Krise einen erneuten Einbruch der Zahl der Ausbildungsverträge zu verhindern, müssen die Hilfen zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung, zur Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Unternehmen, für die Verbund- und Auftragsausbildung jetzt schneller und unbüro­kratischer an mehr Unternehmen fließen. Eine gute Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, die Corona-Krise geht jetzt ins zweite Jahr. Viele Jugendliche haben deshalb bereits jetzt gut die Hälfte ihrer Ausbildung im Ausnahmezustand gelernt. In einer Betriebsumfrage des IAB zeigt sich: Fast jeder dritte Ausbildungsbetrieb konnte die Ausbildungsinhalte nicht wie vorgesehen vermitteln. Daher ist es gut und richtig, dass nun Betriebe gefördert werden, wenn sie ihren Auszubildenden eine kostenfreie Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger: „Um nach der Pandemie wieder voll durch­starten zu können, müssen wir jetzt gute Fachkräfte ausbilden. Denn nur mit exzellentem Nachwuchs bleibt die deutsche Wirtschaft innovativ und wettbewerbs­fähig. Damit Bewerber und Ausbildungsbetriebe zueinander finden und kein Aus­bildungsplatz unbesetzt bleibt, müssen wir uns in der Allianz mit aller Kraft auf innovative Wege der Berufsorientierung für Schulabgänger konzentrieren. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist eine wertvolle Anerkennung für Betriebe, die trotz großer Herausforderungen weiter ausbilden. Klar ist aber: Das Programm muss zeitlich befristet auf die derzeitige pandemiebedingte Lage sein und gezielt Anreize zur Ausbildung und Anerkennung für Ausbildungsleistung bieten. Nach der Pandemie tragen die Betriebe wieder die alleinige Verantwortung für die Finanzierung von Ausbildung.“

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung hatte bereits früh mit der Gemeinsamen Erklärung vom 26. Mai 2020 auf die sich abzeichnenden Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt reagiert. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ konnte die Bundesregierung zudem eine wichtige Unterstützung für Auszubildende und ausbildende Betriebe leisten.

Mit der gestrigen Verabschiedung der Gemeinsamen Aktion setzt die Allianz nun weitere Zeichen. Ankommen wird es auf die Stärkung der beruflichen Orientierung, die Ausbildungsberatung und das Matching für Auszubildende und Betriebe und die finanzielle Unterstützung der Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden. Auf der anderen Seite werden im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ die Fördermöglichkeiten für ausbildende Betriebe verlängert und erweitert. Im „Sommer der Berufsausbildung“ sollen in 2021 mit einem intensiven Engagement aller Akteure der beruflichen Bildung Jugendliche und Betriebe verstärkt für eine duale Berufsausbildung interessiert und gewonnen werden.

Nähere Informationen zur Allianz für Aus- und Weiterbildung sowie zur Gemeinsamen Aktion finden Sie unter www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.

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Testzentrum Kall läuft! Heute 18. März ist Start für alle

Kall, 18.03.2021 – Bürgermeister Hermann-Josef Esser war der Erste, der sich im neuen Kaller Corona-Testzentrum im Kinderland „Aktivi“ des Aktivparks in der Auelstraße testen ließ. Und zwar zwei Tage vor Start der allgemeinen Corona-Schnelluntersuchungen für alle am Donnerstag, 18. März.

Premiere im „Aktivi“-Park Kall: Wo sonst Kindergeburtstag gefeiert wird, begab sich der Kaller Bürgermeister Hermann-Josef Esser als erster vertrauensvoll in die Hände der Fitnesspark-Mitarbeiterinnen Astrid Müller und Daniela Großer (v.l.), die sich wie ein Dutzend weiterer Beschäftigter der Betreiberfamilie Silvia und Jochen Förster speziell für die Corona-Tests haben ausbilden lassen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Das Kaller Testzentrum, in dem fünf Menschen in fünf unterschiedlichen Sektoren gleichzeitig getestet werden können – bis zu 300 an einem Tag, steht übrigens nicht nur den knapp 12.000 Einwohnern der Gemeinde Kall offen, sondern allen, die sich im Wortsinn in Kall testen lassen wollen, etwa, weil sie dort arbeiten oder einkaufen.

Der Bürgermeister begab sich vertrauensvoll in die Hände der Fitnesspark-Mitarbeiterinnen Astrid Müller und Daniela Großer, die sich wie ein Dutzend weiterer Beschäftigter der Betreiberfamilie Silvia und Jochen Förster speziell hat ausbilden lassen. Dem Kaller Testzentrum kommt ganz besondere Bedeutung für die Region zu – kaum eine andere Einrichtung hat diese Kapazitäten und so umfassende Öffnungszeiten.

Astrid Müller und Daniela Großer sowie ein Dutzend weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aktivparks im Kaller Auel wurden speziell für die fachgerechte Entnahme von Tupferproben im Nasen- und Rachenraum geschult sowie für die Auswertung der Teststreifen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Montags bis freitags werden von 8 bis 12 und 15 bis 18 Uhr Tupferproben an Nasen- oder Rachenschleimhäuten genommen und auf Corona-Viren getestet. „Wir untersuchen auch samstags und sonntags“, so Silvia Förster, „und zwar von 10 bis 12 Uhr.“ Gruppen wie Belegschaften oder Vereine können auch außerhalb der Regelöffnungszeiten Termine vereinbaren.

Bürgermeister Hermann-Josef Esser, der mit dem Gemeindebrandinspektor und Corona-Beauftragten Harald Heinen zum neuen Testzentrum gekommen war, lobte die Einrichtung als „Produkt des Kaller Gesundheitsnetzwerks“, dem die Arztpraxen Schumacher und Schmitz ebenso angehören wie die Gemeindeverwaltung und die „Linda“-Apotheke Lutsch.

Jürgen Lutsch gab bei der Pressekonferenz im „activi“-Park ebenso Auskunft wie Silvia und Jochen Förster, die Testerinnen Astrid Müller und Daniela Großer, der Bürgermeister, Max Schmitz und Katharina Schumacher. Ihr Fazit: „So ein Zentrum kann man nur in Kooperation betreiben.“

Ergebnisse aufs Handy

„Wir haben ausreichend Platz, fünf Sektoren, wo normalerweise im »Aktivi« gleichzeitig Kindergeburtstage gefeiert werden können, und einen großzügigen Wartebereich, in dem die Patienten auf roten oder grünen Stühlen Platz nehmen, je nachdem, ob sie aufs Ergebnis oder noch auf die Untersuchung warten“, so der Kaller Verwaltungschef Hermann-Josef Esser: „Mal abgesehen von den Rahmenbedingungen wie dem großzügigen Parkplatzangebot, das dort auch stimmt.“

Esser und Harald Heinen sagten, dass das Testzentrum entsprechend ausgeschildert werden soll, so dass der Verkehr nicht durch die Kaller Innerortslage, sondern über die Kläranlage zum Auel geleitet wird. Das Zentrum ist barrierefrei, es herrscht ein Einbahnstraßenrundverkehr, Ankommende werden automatisch auf erhöhte Körpertemperatur und Maskentragen untersucht.

Vor dem Test werden E-Mail-Adressen und Handykontaktdaten abgefragt – wer nicht warten will oder kann, erhält das Untersuchungsergebnis als pdf-Datei. „Wer positiv getestet werden sollte, begibt sich in häusliche Quarantäne und wird vom Testzentrum an das Gesundheitsamt gemeldet.“, so Silvia Förster. Von dort erhalten positiv Getestete einen Gutschein für eine PCR-Test im Testzentrum Mechernich Richtung Breitenbenden.

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Klare formale Vorgaben und inhaltliche Voraussetzungen für Schulschließungen als letztes Mittel im Infektionsschutz vor Ort

Region/Düsseldorf, 18.03.2021 – Erlass der Landesregierung von NRW zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule. Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung hat gestern mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

 Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

 Maßnahmen an einzelnen Schulen

Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht

Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

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Die aktuellen Stellenangebote sind online

Region Eifel, 18.03.2021 – Sie sind aktuell auf Jobsuche? Kein Grund tatenlos zu warten. Die neuesten Jobangebote finden Sie jetzt auf unserem Stellenmarkt.

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Bätzing-Lichtenthäler: Impfungen und Tests bieten wirkungsvollen Schutz für vulnerable Gruppen – Impfungen in Dialysepraxen gestartet

Region/Mainz, 17.03.2021 – In Rheinland-Pfalz wurde gestern die 500.000 Impfung verabreicht. „Damit haben wir einen weiteren Meilenstein bei den Corona-Schutzimpfungen erreicht. Vor allem bei den Impfungen der besonders vulnerablen Gruppen steht Rheinland-Pfalz weiterhin sehr gut da. Das zeigt auch direkte sehr positive Auswirkungen auf die Infektionszahlen in den Altenpflegeeinrichtungen und damit die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Insgesamt gab es in Rheinland-Pfalz bis gestern Abend 502.256 Impfungen; 357.518 Erst- und 144.738 Zweitimpfungen. Davon wurden 131.304 Impfungen in den Pflegeeinrichtungen verabreicht. Allein für die Bewohnerinnen und Bewohner sind es 36.351 Erst- und 32.242 Zweitimpfungen. In allen 474 Pflegeeinrichtungen haben bereits Erst- und Zweitimpfungen stattgefunden.

„Die Impfungen in Kombination mit den immer wieder angepassten geltenden Hygienemaßnahmen und den zahlreichen Tests führen dazu, dass die Zahl der Corona-Infektionen in Alteneinrichtungen stark gesenkt werden konnte. Stand gestern waren in 474 rheinland-pfälzischen Pflegeeinrichtungen lediglich noch 104 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert. Zum Vergleich: Vor drei Monaten, am 18. Dezember, lag die Zahl bei 2.026“, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. Eine vergleichbare Entwicklung sei auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen feststellbar. Hier sind aktuell 56 Infektionsfälle bekannt. Mitte Dezember 2020 waren es noch 828.

Rheinland-Pfalz setzt weiter auf regelmäßige Testungen. Allein in der Woche vom 1. bis zum 7. März wurden 118.202 Tests an Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besuchern vorgenommen. Entdeckt wurden dabei lediglich 33 Infektionen.

„Insgesamt wurden in den Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz seit dem 7. Dezember 2020 mehr als 1,2 Millionen Tests durchgeführt. Diese sind in Kombination mit den Impffortschritten ein wichtiger Beitrag und Erfolg für den Schutz der besonders schutzbedürftigen Gruppe“, betonte die Ministerin.

Impfungen in Dialyseeinrichtungen

Die Ministerin informierte zudem gemeinsam mit Dr. Alexander Lammert, Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologe, Nephrologe, Diabetologe DDG in Grünstadt, über den Start der Impfungen in den rheinland-pfälzischen Dialyseeinrichtungen.

Seit heute können Dialysepatientinnen und -patienten geimpft werden. Die Impfungen finden diese Woche in den 44 ambulanten Dialyseeinrichtungen statt, die rund 5.500 Patientinnen und Patienten versorgen. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam einen Weg gefunden haben, die Impfungen der Dialysepatientinnen und -patienten über die Praxen umzusetzen. So können wir auch diesen Menschen aus der Prioritätsgruppe 1 einen Impfschutz anbieten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Fall nachgewiesener Sinusvenenthrombose

Im Großraum Trier kam es zu einer Komplikation mit einer nachgewiesenen Sinusvenenthrombose nach einer Impfung mit AstraZeneca. „Ob die Impfung tatsächlich ursächlich ist, lässt sich aktuell noch nicht beurteilen. Die betroffene Person befindet sich in einer Klinik zur Behandlung“, sagte die Gesundheitsministerin. „Mir ist wichtig, dass alle Menschen maximal transparent und umfassend über die Impfstoffe informiert werden. Dazu gehört es dann eben auch, möglicherweise schwerwiegende Nebenwirkungen zu prüfen – auch wenn diese nur sehr selten auftreten mögen“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

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Erneuter Corona-Ausbruch im DM Logistikzentrum in Weilerswist

Euskirchen/Weilerswist, 17.03.2021 – Im Logistikzentrum des Drogerieunternehmens DM in Weilerswist ist es trotz vorbildlicher Hygienestandards, zu einem erneuten Ausbruch des Corona-Virus gekommen.

Betroffen ist diesmal der Bereich der Palettenkommissionierung. Aktuell liegen 20 positive Testergebnisse von Mitarbeitenden der Nachtschicht vor. Davon sind 4 Testergebnisse nachweislich der britischen Mutation zuzuordnen.

Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hat aktuell für ca. 200 Mitarbeitende, für den Zeitraum 16.03 – 30.03.2021 die Quarantäne veranlasst. Am Montag, den 22.03.2021 ist eine Reihentestung für ca. 450 weitere Mitarbeitende des DM Logistikzentrums geplant.

Alle Maßnahmen wurden in konstruktiver Zusammenarbeit mit der DM Werksleitung in Weilerswist, dem Kreisgesundheitsamt und unter Teilnahme des Landrats Markus Ramers und seinem allgemeinen Vertreter Manfred Poth abgestimmt.

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Erstes Schnelltestzentrum der Stadt Bad Münstereifel hat gestern seinen Dienst aufgenommen

Bad Münstereifel, 17.03.2021 – Seit dem 16. März hat in Bad Münstereifel das erste Schnelltestzentrum der Stadt Bad Münstereifel in der Praxis Dr. Schröder, Kölner Str. 172 seinen Dienst aufgenommen. Getestet wird hier nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 02253/2070 von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Ab dem 19. März wird darüber hinaus ein weiteres Testzentrum in den Räumlichkeiten der Sportwelt Schäfer, Im Goldenen Tal 8, seine Türen öffnen. Die Testzeiten sind nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: 02253/7643 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ein weiteres Testzentrum wird voraussichtlich kurzfristig folgen.

Eine Übersicht über alle Testzentren im Kreis Euskirchen, sowie Informationen zu Öffnungszeiten und Anmeldung befinden sich auf der Homepage des Kreises unter https://corona.kreis-euskirchen.de. Diese Liste wird laufend aktualisiert und erweitert.

Entsprechend der Vereinbarung der Bund-Länder-Konferenz haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche. Das Ergebnis des Schnelltests steht nach etwa 15 Minuten fest. Im Falle eines positiven Testergebnisses muss sich der Getestete unverzüglich in Quarantäne begeben. Seitens des Testzentrums erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt, welches sodann einen PCR-Test veranlasst.

Testergebnisse eines anerkannten Testzentrums haben „Zertifikatseigenschaft“ und werden im Rahmen der Vorschriften der Corona-Schutzverordnung anerkannt. Ein im Supermarkt angebotener Selbsttest hat hingegen keinen amtlichen Charakter und dient ausschließlich der privaten Orientierung.

Bitte beachten Sie, dass Corona-Schnelltests in den Testzentren nur für symptomfreie Personen möglich sind. Wer Krankheitssymptome aufweist, muss nach wie vor einen Arzt konsultieren.

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Glück-auf-Apotheke ging als Corona-Schnelltestzentrum in Mechernich an den Start

Mechernich, 17.03.2021 – Die Zeitschaltuhren klingeln laut. Sie geben Signal, wenn die 15 Minuten Wartezeit auf das Testergebnis für den Probanden auf null heruntergezählt sind. Dann wirft Apotheker Dr. Thomas Göbel, Inhaber der Glück-Auf-Apotheke in Mechernich, der auch im Marmagener Regionalen Impfzentrum die pharmazeutische Leitung innehat, sofort einen prüfenden Blick auf den dazugehörigen Schnelltest. Sein Haus geht an diesem Morgen als Corona-Schnelltestzentrum in der Kernstadt Mechernich in Betrieb – als erste Apotheke im Kreis Euskirchen.

Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick (l.), Apotheker Dr. Thomas Göbel und Ordnungsamts-Chefin Silvia Jambor sind sich einig: testen, testen, testen kann effektiv helfen, steigenden Corona-Zahlen frühzeitig entgegenzuwirken. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Früh schon trudeln die ersten Besucher in der Apotheke an der Rathergasse ein und lassen sich testen. Das geht, wie Göbel betont, mit Termin, aber durchaus auch spontan: „Wir schicken keinen weg, stehen den ganzen Tag parat, haben ein paar hundert Tests vorliegen und können jederzeit nachbestellen.“ Jeder Bürger habe laut Bundesregierung einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Vor jedem Test müsse allerdings die Temperatur kontrolliert, denn nur wer symptomfrei ist, darf getestet werden.

Bauliche Voraussetzungen erfüllt

Um als Teststelle zugelassen zu werden, mussten am Standort allerdings auch bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. „Das Testzentrum muss vom Apothekenbetrieb aus Infektionsschutzgründen aber auch natürlich Diskretionsgründen separiert sein. Niemand möchte, dass rundum andere zugucken, wenn einem der Abstrich in der Nase genommen wird.“ Deshalb wurde die Schleuse am Nebeneingang, wo sonst Medikamente angeliefert werden, innerhalb von 48 Stunden parat gemacht und renoviert. Draußen an der frischen Luft wurde ein Zelt aufgebaut für Wartende.

Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick begrüßt das Engagement des Apothekers. „Wir haben mittlerweile alle aus der Pandemie gelernt, dass neben dem Impfen nur eines hilft: testen, testen, testen, um die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich zu verhindern.“ Die Stadt sei froh, dass es jetzt schon mit der Glück-Auf-Apotheke zwei Teststellen im Stadtgebiet gebe, denn auch die Gemeinschaftspraxis Dres. Tils/Kastenholz in Kommern bietet die Schnelltests an.

Ein Strich gleich „negativ“

„Im Prinzip funktioniert er wie ein Schwangerschaftstest“, erklärt Göbel die Funktionsweise des angewandten Schnelltests. „Ein Strich bedeutet, dass derjenige negativ auf Corona getestet ist, Bei zweien wäre das Ergebnis positiv.“ Acht bis zehn Tests sind pro Stunde möglich, schätzt Göbel, der bei seinen Beratungen gerne vorab am Modell demonstriert, wie der Abstrich vorgenommen wird. Er und seine Mitarbeiter, die die Tests vornehmen, seien alle geimpft, damit weder Proband noch Tester sich während dem Abstrich anstecken können.

Ein negatives Testergebnis von einem anerkannten Testzentrum habe „Zertifikatseigenschaft“ und wird im Rahmen der Vorschriften der Corona-Schutzverordnung anerkannt, darauf weist der Kreis hin. Hingegen hätten die in Supermärkten angebotenen Selbsttests keinen amtlichen Charakter und dienten ausschließlich der privaten Orientierung. Falle das Ergebnis positiv aus erfolgt eine Weitergabe des Testergebnisses an das Gesundheitsamt, das einen PCR-Test veranlasst.

Mechernichs Ordnungsamts-Chefin ist jedenfalls froh, dass jeder sich jetzt regelmäßig testen lassen kann. Sie sagt: „So können lokale Ausbrüche, die dann in kürzester Zeit unheimlich hochschnellen, besser verhindert werden. Auch die Infektionsketten sind somit einfacher nachzuvollziehen und können früher schon unterbrochen werden.“

Hervorragend aufgestellte Infrastruktur

Aktuell sei nicht in Planung ein großes Schnelltestzentrum in Mechernich an den Start gehen zu lassen, so Schick: „Darauf können wir angesichts der bislang niedrigen Corona-Zahlen im Stadtgebiet und der hervorragend aufgestellten Infrastruktur niedergelassener Ärzte und Apotheker im Stadtgebiet bislang noch verzichten.“ Die weitere Entwicklung der Inzidenz, insbesondere nach Öffnung der Schulen und weiteren Lockdown-Lockerungen müsse aber beobachtet werden. Man befinde sich dazu in enger Abstimmung mit dem Kreis.

Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrats, machte jüngst bei einer Pressekonferenz des Kreises deutlich: „Interessierte Arztpraxen müssen ihre Absicht, ein Testzentrum zu betreiben, nur dem Kreis-Gesundheitsamt mitteilen. Apotheken und alle sonstigen Institutionen brauchen eine Genehmigung des Amtes, die – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – sehr kurzfristig erteilt wird.“ Die Anträge sollten im Idealfall bis zum 19. März vorliegen, da im Anschluss weitere Genehmigungen nur noch bei Bedarf erteilt würden.

Eine Übersicht über die Testzentren, deren Öffnungszeiten und Anmeldemodalitäten befindet sich auf der Homepage des Kreises unter https://corona.kreis-euskirchen.de. Diese Liste werde laufend aktualisiert und erweitert.

Am Ende des ersten Schnelltest-Tages zieht Göbel Bilanz: „53 Bürger konnten bis zum Abend getestet werden. Glücklicherweise alle negativ und ohne notwendige Folgeuntersuchungen.“