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Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um

Region/Düsseldorf, 23.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

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Einheit durch Vielfalt: Tradition trifft Moderne auf dem Weg nach Tokio

Region/Mainz, 23.03.2021 – Sporthilfe RLP und LSB starten Kampagne mit Blick auf Olympische und Paralympische Spiele. Das TOKIO TEAM Rheinland-Pfalz – das ist eine Vielzahl rheinland-pfälzischer Spitzenathlet*innen aus unterschiedlichen Sportarten und Disziplinen mit realistischer Perspektive auf die Teilnahme an den Olympischen und Paralympischen Spielen. Eine Einheit, die durch ihre Vielfalt geprägt wird und gemeinsam Richtung Tokio 2021 blickt. Auf den letzten Metern des Weges dorthin wird uns der Kranich – ein traditionell japanisches Symbol, das für Glück und Gesundheit steht – begleiten. In einer gemeinsamen Origami-Faltaktion rufen Landesportbund (LSB) und Sporthilfe alle Rheinland-Pfälzer*innen auf, einen Kranich für unsere Spitzenathlet*innen zu falten, der in Tokio den Wunsch einer olympischen Medaille erfüllen soll.

Die Verschiebung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2020 hat auch die rheinland-pfälzischen Spitzenathlet*innen vor unbekannte Herausforderungen gestellt – und phasenweise alternative Trainings- und Vorbereitungsmethoden der Sportler*innen und weiterhin viel Ausdauer, Kraft und mentale Stärke verlangt. Gemeinsam mit Sporthilfe RLP und LSB wurde diese Situation gemeistert, nach der Absage haben sich die Protagonist*innen im vergangenen Jahr zusammen startklar gemacht und schauen nun mit dem Startschuss für das TOKIO TEAM Rheinland-Pfalz voller Hoffnung dem olympischen Sommer entgegen.

Auf den letzten Metern des Weges dorthin wird sie der Kranich begleiten. Er versprüht Zuversicht, Glück und Gesundheit und symbolisiert somit eine Tradition, die in diesem besonderen Jahr mehr Bedeutung denn je transportiert. Auch die Verbindung von Tradition und der gegenwärtigen Moderne, die normalerweise in der pulsierenden Millionenmetropole Tokio beispielhaft gelebt wird, findet sich eins zu eins im Origami-Kranich wieder. Denn einer japanischen Weisheit zufolge erhält man einen freien Wunsch, wenn man 1000 Origami-Kraniche faltet.

Der Landessportbund und die Sporthilfe Rheinland-Pfalz stellen sich dieser Herausforderung und möchten gemeinsam mit allen rheinland-pfälzischen Sportfreund*innen 1.000 Origami-Kraniche für die Spitzenathlet*innen falten, um ihnen auf dem Weg nach Tokio Glück und Gesundheit zu senden und den symbolischen Wunsch von der Medaille näher zu bringen. Unterstützen Sie das TOKIO TEAM Rheinland-Pfalz und falten Sie Ihre/n ersten Kranich/e. Senden Sie davon ein Foto über die Social Media-Kanäle oder per E-Mail (info@sporthilfe-rlp.de) an die Sporthilfe Rheinland-Pfalz. LSB und Sporthilfe freuen sich auf zahlreiche Origami-Kraniche. Nähere Informationen unter https://sporthilfe-rlp.de/tokio-team-2021/.

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Wirtschaft

Der dritte digitale Einkaufsbummel startet in Aachen am Donnerstag, 25. März

Aachen, 23.03.2021 – Live-Beratung, Inspiration und persönlichen Kontakt zu Aachener Einzelhändler*innen: Das ermöglicht auch in Corona-Zeiten der dritte digitale Einkaufsbummel am Donnerstag, 25. März, in der Zeit von 18 bis 20 Uhr. Über die Plattform „Wonder.me“ ist es an diesem Abend erneut möglich, online durch Aachener Geschäfte zu bummeln, sich im Video-Chat persönlich zu sehen und auf diese Art und Weise bequem von zu Hause aus lokal zu shoppen beziehungsweise den Einkauf vorzubereiten.

So kann man mit den teilnehmenden Einzelhändler*innen digital ins Gespräch kommen, sich beraten und auch Produkte zeigen oder durch das Geschäft führen lassen. Verbindliche Bestellungen sowie Liefer- oder Abholmöglichkeiten werden dann über einen geschützten Chat abgewickelt.

Im Rahmen des Kooperationsprojektes „Hybrider Einzelhandel“ der Stadt Aachen und des IMA der RWTH Aachen fanden in den vergangenen Monaten bereits zwei digitale Einkaufsbummel statt. Mit Erfolg: Für viele Einzelhandelsgeschäfte ist der digitale Einkaufsbummel inzwischen zu einem gelungenen Vertriebs- und Kommunikationskanal geworden. „Wir beteiligen uns vor allem aus dem Aspekt der Kund*innenbindung heraus. Wir möchten einfach gerne da sein und unseren Kund*innen auf allen möglichen Kanälen begegnen“, sagt so Julia Babendreyer von Görg & Görg Wolle, die von Anfang an beim digitalen Einkaufsbummel dabei war.

Bequem vom heimischen Sofa aus mit dem PC oder Laptop: Mit einer Internetanbindung ist die Teilnahme ohne Anmeldung kostenfrei möglich. Kamera und Mikrophon sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Der Zugangslink zum dritten digitalen Einkaufsbummel sowie die teilnehmenden Einzelhändler*innen sind im Internet unter www.hybrider-einzelhandel-aachen.de zu finden. Eine Anmeldung ist für die Besucher*innen nicht erforderlich. Einzelhändler*innen können sich jedoch noch kurzfristig per Mail an hybrider.einzelhandel@mail.aachen.de anmelden

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Land Rheinland-Pfalz fördert Krankenhäuser mit 128 Millionen Euro

Region/Mainz, 23.03.2021 – „Mit der umfassenden Krankenhausfinanzierung bekennt sich das Land zu den Krankenhäusern im Land. Gerade die Pandemie hat vielen Menschen im Land noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wertvoll und notwendig die Krankenhäuser im Land sind. Das hat die Landesregierung seit vielen Jahren erkannt und seit 2016 die Fördermittel deutlich erhöht. Damit stellt das Land eine flächendeckende stationäre Krankenhausversorgung auf hohen Niveau sicher, so dass allen Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz jederzeit ein umfassendes und bedarfsgerechtes Angebot an stationären Krankenhausleistungen zur Verfügung steht“, betonte Gesundheits­ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sie dankte allen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz, allen Ärztinnen und Ärzten, allen Pflegekräften und allen Mitarbeitenden für ihre ausgezeichnete Arbeit und für ihren großen Einsatz bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. „Dass wir die Pandemie bislang vergleichsweise gut überstanden haben, ist insbesondere auch unseren Krankenhäusern und dem unermüdlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken.“

Krankenhausinvestitionsprogramm 2021

In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogrammes 66 Millionen Euro für bauliche Investitionen. „Das Investitionsprogramm 2021 ist ein wichtiger Meilenstein für die bauliche Weiter­entwicklung der stationären Versorgung im Land und zeigt, das Land ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz“, betonte Gesundheits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Krankenhausinvestitionsprogramm 2021 verteilt sich auf 29 Krankenhausstandorte und Tageskliniken und ebenso viele Einzelmaßnahmen im Land. Für 27 Maßnahmen werden in diesem Jahr erstmalig Fördermittel bewilligt werden können. Bei den übrigen zwei Maßnahmen sind bereits in vergangenen Förderperioden erste Bewilligungen ausgesprochen worden.

In diesem Jahr gibt es wieder vier Förderschwerpunkte, die Pflegebereiche mit Intensivstationen, die Psychiatrie, die Modernisierung und Erweiterung von OP-Abteilungen und die Funktionsbereiche. Daneben werden Mittel für Notaufnahmen, die Modernisierung einer Küche, eine gemeinsame Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) und die Zusammenführungen von Betriebsstätten von Krankenhäusern bereitgestellt. Auch die Förderung von Ausbildungsstätten wird fortgesetzt.

Förderschwerpunkte Krankenhausinvestitionsprogramm 2021

Der größte Teil der Fördermittel wird im Rahmen des diesjährigen Krankenhaus­investitionsprogramms für die Erweiterung und Modernisierung der Pflegebereiche einschließlich Intensivstationen bereitgestellt. „Ziel dabei ist die Unterbringung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass die pflegerische Betreuung weiter verbessert werden kann“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Im Rahmen der Maßnahmen werden Bettenzimmer mit geringer Bettenzahl, Isoliermöglichkeiten und eine zeitgemäße Ausstattung mit Nasszellen angestrebt.

Mittel sind für die Intensivstationen am Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, Standort Bad Bergzabern, dem Nardini-Klinkum St. Elisabeth Zweibrücken und am DRK Krankenhaus Alzey vorgesehen. Am Heilig-Geist-Hospital Bingen soll die Weaning-Einheit erweitert und modernisiert werden. In Trier am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder soll eine Intermediate Care-Station (IMC) entstehen. Pflegebereiche sind in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey, am St. Vincenz Krankenhaus in Diez und am St. Josef-Krankenhaus in Hermeskeil betroffen. Ferner ist der Aufbau einer Kinder­rheumatologie-Abteilung an der Acura-Klinik in Bad Kreuznach vorgesehen. Insgesamt werden für Intensivstationen und Pflegebereiche in diesem Jahr 15,4 Mio. Euro bereitgestellt.

Für den Ausbau und die Erweiterung des stationären und teilstationären psychiatrischen Angebotes stehen in diesem Jahr 12 Mio. Euro zur Verfügung. Der größte Einzelbetrag davon in Höhe von 5 Millionen Euro sind für den Erweiterungsbau an der Stadtklinik Frankenthal, in dem u.a. die beiden Psychiatriestandorte in Frankenthal zusammengeführt werden sollen. Weitere Projekte sind die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Viktoriastift in Bad Kreuznach, die Erweiterung der psychiatrischen Tagesklinik in Dernbach, die Errichtung einer psychiatrischen Tagesklinik in Limburgerhof und die Erweiterung der psychiatrischen Klinik in Rockenhausen.

In diesem Jahr werden für die Erweiterung und Modernisierung von OP-Abteilungen 10 Mio. Euro bereitgestellt. Jeweils 5 Mio. Euro sind für die OP-Abteilungen am Franziskus Krankenhaus Linz und am St. Joseph-Krankenhaus Prüm vorgesehen. Dazu Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Das Ministerium sorgt gemeinsam mit den Trägern dafür, dass auch in den kleineren Krankenhäusern gerade die OP-Abteilungen den neuesten baulichen und hygienischen Anforderungen entsprechen.“

Ein vierter Schwerpunkt der Landesförderung 2021 ist die Förderung weiterer Funktionsbereiche, wie Radiologien und Endoskopien. Hierfür werden im Jahr 2021 7,8 Mio. Euro eingeplant. Hierfür sollen die Radiologien am Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern und am Klinikum Idar-Oberstein gefördert werden. Endoskopie und Radiologie sollen am Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein in Boppard umgebaut werden. Neue Endoskopien entstehen am Klinikum Worms, dem Evang. Krankenhaus Bad Dürkheim und dem Evang. Krankenhaus Dierdorf-Selters.

Gesamtförderung der Krankenhäuser

Zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm über 66 Millionen Euro für Einzelmaßnahmen stellt das Land in diesem Jahr 62 Millionen Euro für die Pauschalförderung bereit. Dies sind 7,8 Mio. Euro mehr als im Jahr 2020.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie medizinische Geräte und Betten oder realisieren kleinere Baumaßnahmen. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es ein weiterhin wichtiges Anliegen, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. So können die Krankenhäuser in eigener Verantwortung entscheiden, wofür sie diese Mittel einsetzen. „Durch die deutliche Aufstockung trägt das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem Bereich Rechnung“, so die die Ministerin.

Inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind rund 37 Millionen Euro mehr als im Jahr 2020 und 70 Millionen Euro mehr als das Gesamtvolumen von rund 128 Millionen Euro im Jahr 2016.

Zusätzlich stehen den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern bis Ende 2024 insgesamt weitere rund 200 Mio. Euro über den Krankenhauszukunftsfonds bereit. Von den rund 200 Mio. Euro hat das Land 30 Prozent, also rund 60 Mio. Euro, zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammen vom Bund. Die Finanzierung der Mittel ist bereits durch den Nachtragshaushalt 2020 erfolgt. Hauptförderschwerpunkte sind die Digitalisierung und die technische Ausstattung der Krankenhäuser. Ab April 2021 können die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser Anträge stellen.

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Landwirtschaft und Insektenschutz gehen Hand in Hand

Monreal, 23.03.2021 – Artenvielfalt und die Erhaltung der Insektenbestände haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Michael Horper, hat auf dem Schnürenhof der Familie Ludwig in  Monreal die Folgen des aktuellen Entwurfs des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung kritisiert. Grundsätzlich gefährde der Gesetzgeber die Erfolge im Naturschutz und die Bereitschaft der Landwirte, freiwillige Leistungen im Umweltschutz durchzuführen: „Gesetze dürfen nicht dazu führen, dass freiwillige Maßnahmen für den Naturschutz unterlaufen und Fördermaßnahmen gekürzt oder gar eingestellt werden. Vielmehr ist es sinnvoll, den eingeschlagenen Weg im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen fortzuführen und auszubauen. Außerdem wurde den Bauernfamilien einst zugesagt, dass die Landbewirtschaftung in Schutzgebieten Bestandschutz habe und eine wirtschaftliche Flächennutzung auch weiterhin möglich sein würde.“

Horper fordert die verlässliche Finanzierung vereinbarter Maßnahmen und den Vorrang von Kooperationen und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen. Außerdem müsse Pflanzenschutz in Flora-Fauna-Habitaten (FFH) und Vogelschutzgebieten weiterhin möglich sein. Ansonsten würde der Vertrauensschutz vollständig untergraben werden. Zusätzliche Umweltleistungen seien im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umzusetzen und finanziell zu honorieren. Daher fordere der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dass im Rahmen der Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung kooperative Regelungen und Initiativen der Bundesländer zum Naturschutz und Insektenschutz Vorrang vor Bundesregelungen haben müssten.

Verpflichtende Bewirtschaftungseinschränkungen seien, so Horper, ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Dies werde grundsätzlich abgelehnt. Es mache ihm große Sorgen, wie per Gesetz über Eigentumsrechte der Menschen hinweggegangen werde. Jede Form der gesetzlichen Bewirtschaftungseinschränkung müsse daher vollständig und dauerhaft wirtschaftlich ausgeglichen werden. Dies sei im Bundesnaturschutz eindeutig festzulegen. Ebenso, dass auch Beschränkungen im Rahmen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung an Gewässern und in Schutzgebieten rechtssicher zu entschädigen seien.

Grundsätzlich sollte den staatlich ausgebildeten Agraringenieuren, Landwirtschaftsmeistern, Technikern und Gesellen wieder mehr Vertrauen entgegengebracht werden. Absolute Verbote bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten oder übertriebene Abstände von Gewässern seien indiskutabel. Den Unternehmern stünden mittlerweile hervorragende Techniken und speziell zugelassene Pflanzschutzmittel zur Verfügung. Sowohl der technische als auch der wissenschaftliche Fortschritt bis hin zur sogenannten Präzisionslandwirtschaft dürften auf politischer Ebene nicht ignoriert werden. Es sei mittlerweile möglich Naturschutz und Landwirtschaft – auch konventionelle Landwirtschaft – unter einen Hut zu bringen. Die Politik müsse sich nur von Tatsachen und Fakten leiten lassen und weniger von Meinungen und Ansichten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau stehe hinter einem kooperativen Naturschutz: „Wir ackern auch für Insekten!“.

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„Kopf hoch!“ zieht weiter

Mechernich/Marmagen, 23.03.2021 – Die Bilder der Ausstellung „Kopf hoch!“ an der Rathausbrüstung sind abgebaut. „In Mechernich endet die Ausstellung jetzt, zieht aber gleichzeitig schon weiter“, wie Ela Rübenach vom dreiköpfigen Organisationsteam fröhlich berichtet. Die 21 auf wetterfeste LKW-Planen gedruckten 1,50 mal 1,50 Meter großen Kunstwerke bildender Künstler aus Mechernich und Umgebung sind nun am Marmagener Impfzentrum ebenfalls outdoor entlang der Einfahrt installiert.

„Wir sind dankbar unsere Botschaft „Kopf Hoch“ weitertragen zu können und sehr froh, bei Landrat Markus Ramers mit unserem Wunsch, mit unserer Ausstellung zum Impfzentrum zu kommen, auf offene Ohren gestoßen zu sein“, so die weitere „Kopf-hoch“-Organisatorin Donata Reinhard. Weil Kunst zurzeit nicht in geschlossen Räumen gezeigt werden kann, komme die Kunst zu den Menschen. Sie solle vor allem Mut machen.

Viel Lob erfahren

Die Mitte Dezember eröffnete Mechernicher Outdoor-Ausstellung war eigentlich zunächst bis Januar angedacht, wurde aber angesichts des großen Erfolges bis Mitte März verlängert. Auch die Organisatorinnen ziehen zufrieden Bilanz nach der schließlich drei Monate währenden Station in Mechernich. Mit-Organisatorin Petra Hansen: „Wir möchten uns bei allen Mechernichern bedanken für die überwältigende Resonanz. Es haben sich viele gute Gespräche über Kunst, Kultur und Zusammenhalt ergeben und die Ausstellung hat sehr viel Lob erfahren.“

Die Kopf-hoch-Broschüre, die von Heiner Kirch eigens zur Mechernicher Ausstellung gestaltet wurde und Auskunft über Künstler und Kunstwerke gibt, wurde für Marmagen bereits neu aufgelegt und soll dann im Impfzentrum zur Mitnahme ausliegen.

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Corona-Allgemein-Verfügung gilt ab Dienstag, 23. März im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 22.03.2021 – Da in Mayen-Koblenz sowie in Rheinland-Pfalz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 50 überstiegen hat, muss der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land ausgearbeiteten Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und beinhalten im Wesentlichen eine Rückkehr zum Termin-Shopping für die meisten Geschäfte,  Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport sowie ein Proben- und Auftrittsverbot in der Breiten- und Laienkultur.

„Wir hoffen, dass es uns mit diesen Maßnahmen gemeinsam gelingt, unter dem Inzidenzwert von 100 zu bleiben. Denn dann müssten deutlich strengere Maßnahmen angeordnet werden und das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Leben in Mayen-Koblenz“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Die Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am Montag öffentlich bekanntgemacht und gilt ab Dienstag, den 23. März, 0:00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält folgende Regelungen:

  1. Gewerbliche Einrichtungen werden für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Bei den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.

Die Regelung der Schließung gilt nicht für  Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht),  Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.

  1. Sportliche Betätigung ist im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt es ebenfalls das Abstandsgebot während des gesamten Trainings zu einzuhalten.
  2. Untersagt ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur.

„Die erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz beinhaltet keine über die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes hinausgehenden Einschränkungen  für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, Schulen, Kitas und Betreuungseinrichtungen sowie die Gastronomie“, erklärt der Landrat.

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Bei der Kreissparkasse Ahrweiler kommt nur noch fairer Kaffee in die Tassen

Ahrweiler, 22.03.2021 – Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, um die Natur und Umwelt für nachfolgende Generationen zu erhalten. Ökologische Zielsetzungen müssen auch mit sozialen Aspekten im Einklang stehen. Nur so erreicht man einen langfristigen positiven Nutzen für die Bevölkerung, um auf Dauer eine lebenswerte Gesellschaft zu ermöglichen. Der Einsatz von fairem Kaffee bei der Kreissparkasse Ahrweiler unterstreicht diese gelebte Nachhaltigkeitsverantwortung. Die erste Kaffee-Bestellung nahm Guido Mombauer, Vorstandmitglied der KSK von Walburga Greiner und Silke Olesen, Sprecherinnen des Weltladens Remagen-Sinzig, entgegen.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kreissparkasse ab sofort nur noch den fairen Partnerschaftskaffee aus Ruanda verwenden möchte. Damit setzt sie ein starkes Zeichen für Solidarität mit den Kaffeebauern in Ruanda. Fairer Kaffee bedeutet, dass die Bauern garantierte Preise für Ihr Produkt erhalten, Kinderarbeit verhindert wird und vernünftige Sozialstandards eingehalten werden,“ freut sich Frau Olesen, Sprecherin des Weltladens Remagen-Sinzig.

„Wir unterstützen die Kaffeebauern in Ruanda auf diese Weise sehr gerne. Dieser hochwertige, fair gehandelte Kaffee wurde als Möglichkeit entwickelt, um die seit 1982 bestehende Länderpartnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda in einer direkten Handelspartnerschaft zu konkretisieren.  Zum anderen wollen wir  aber auch das ehrenamtliche Engagement des einzigen Weltladens hier im Kreis Ahrweiler anerkennen, der in diesem Jahr  sein 40-jähriges Bestehen feiert,“ betont Guido Mombauer.

Der Hochland-Arabica Kaffee stammt von der Kooperative Kopakama, die etwa 800 ruandische Kleinbauern umfasst. Ein besonderes Augenmerk der Kooperative liegt auf der Förderung von Frauenprojekten und der Versöhnung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Der Faire Handel unterstützt die Kooperative und damit die vielen Bauern, die mit dem Anbau, der Ernte, Verarbeitung und dem Export ihres einzigartigen Kaffees ihr Leben selbst finanzieren können. Hervorragende klimatische Bedingungen an den Hängen der Hochgebirgsausläufer sowie der vulkanische Boden sorgen für eine langsame Reifung der Kaffeekirschen und somit für einen reichhaltigen Geschmack und ein volles Aroma.

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Digitalisierungs-Offensive an Zülpicher Schulen

Zülpich, 22.03.2021 – Mit dem ersten Lockdown im vorigen Frühjahr hat das auch schon zuvor präsente Thema „Digitalisierung der Zülpicher Schulen“ noch einmal an Wichtigkeit gewonnen. Seither konnten im Schulterschluss zwischen den politischen Gremien, den Schulleitungen und der Stadtverwaltung viele Weichen gestellt und wichtige Meilensteine im Digitalisierungsprozess erreicht werden.

Im ersten Schritt wurde bereits im ersten Halbjahr 2020 die umfangreiche Ertüchtigung der Verwaltungsnetze an allen Zülpicher Schulen abgeschlossen. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgte
vollständig mit städtischen Haushaltsmitteln. Im Juni 2020 sprach sich der Rat der Stadt Zülpich einstimmig für eine Erstausstattung der Schulen mit mehr als 250 digitalen Endgeräten aus. Auch hierfür wurden städtischen Mittel bereitgestellt. Für die Gemeinschaftshauptschule wurden darüber hinaus weitere 150 Geräte vorfinanziert.

Die Bestellung von weiteren 500 Endgeräten erfolgte im Dezember 2020. Diese wurden zu einhundert Prozent mit Mitteln aus den Sonderprogrammen „Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte“ und „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gefördert.

Ebenfalls Ende des vorigen Jahres wurden in einem weiteren Schritt alle Schulen in der Kernstadt mit einem breitbandigen Glasfaseranschluss ausgestattet. Im Zuge des aktuellen Ausbauclusters sollen auch die Breitbandanschlüsse der Grundschulen in Sinzenich, Ülpenich und Wichterich entsprechend ausgebaut werden. Erfolgreich waren auch die Bemühungen der Stadt hinsichtlich einer Aufnahme des
„Forums Zülpich“ ins Ausbauprogramm, so dass auch hier nun ein Glasfaseranschluss zur Verfügung steht.

Der wohl wichtigste Schritt der Digitalisierungsoffensive an den Zülpicher Schulen ist die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur. Das Investitionsvolumen bewegt sich zwischen 700.000 und 800.00 Euro
und deckt den Bedarf aller städtischen Schulen ab. Für den umfangreichen Antrag zur Gewährung von Mitteln aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ bewilligte die Bezirksregierung Köln mittlerweile den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so dass die ausführende Firma nun beauftragt werden konnte und die Arbeiten schon in den nächsten Tagen beginnen können. Bis spätestens Mitte dieses Jahres sollen die Arbeiten abgeschlossen werden, so dass dann an allen Zülpicher Schulen eine zeitgemäße Netzwerkinfrastruktur mit flächendeckendem WLAN und Glasfaseranschluss gegeben sein wird.

„Die Kolleginnen und Kollegen der städtischen IT-Abteilung sowie der Schulverwaltung haben die Digitalisierung unserer Schulen in den vergangenen Monaten mit Hochdruck und hohem personellem
und zeitlichem Aufwand vorangetrieben. Dafür gebührt ihnen großer Dank“, so Bürgermeister Ulf Hürtgen. „Uns war wichtig, dass alle städtischen Schulen gleichzeitig mit den technischen Voraussetzungen
und dem nötigen Equipment ausgestattet werden. Durch die Anschaffung der digitalen Endgeräte, den Anschluss ans Glasfasernetz und die Modernisierung der Netzwerkinfrastruktur können wir
all unseren Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal nun schon bald optimale Bedingungen für den Präsenz- und Distanzunterricht bieten.“

Eine Lieferung von insgesamt 65 Laptops für das Lehrpersonal und bedürftige Schülerinnen und Schüler konnten Bürgermeister Ulf Hürtgen, Geschäftsbereichsleiterin Barbara Breuer und Andreas Loosen von der IT-Abteilung der Stadt Zülpich jetzt an die Karl-von-Lutzenberger-Realschule übergeben. Sehr zur Freude von Schulleiterin Raphaela Kehren: „Wir arbeiten seit etwa einem Jahr mit einer digitalen
Lernplattform, und alles in allem klappt der Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht an unserer Schule sehr gut“, so die Schulleiterin.

„Dank der neuen Geräte und der geplanten technischen Verbesserungen können wir nun aber noch bessere Voraussetzungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer und die bedürftigen Schülerinnen und Schüler schaffen, so dass gewährleistet ist, dass niemand zurückgelassen wird.“

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Tourismus

Zum 120-jährigen Jubiläum der Brohltalbahn erfreuliche Nachricht aus Mainz

Niederzissen/Brohltal, 22.03.2021 – Große Freude im Rathaus der Verbandsgemeinde Brohltal: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eine weitere Bewilligung von 2,6 Millionen € Fördermitteln für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Infrastruktur der Brohltal-Eisenbahn ausgesprochen.

Nachdem im August 2020 bereits 4,69 Millionen € für die Sanierung der rund 17 Kilometer langen Strecke von Brohl-Lützing bis nach Engeln gewährt wurde, hat das Land nun den angekündigten Zuwendungsbescheid für die weiteren Bauabschnitte bewilligt. Die Sanierung der Brohltalbahn wird als erstes Projekt aus dem Fördertopf des Landes für nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturen ohne täglichen SPNV bezuschusst.

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit weitere 2,6 Millionen Euro (85 % der Gesamtkosten in Höhe von 3,1 Millionen Euro) für die Erneuerung des Verbindungsgleises inkl. Überwerfungsbauwerk über die linke Rheinstrecke zwischen dem Personen- und dem Güterbahnhof der Brohltalbahn sowie der dortigen Anlagen.

„Die Brohltalbahn wird seit vielen Jahren mit hohem ehrenamtlichen Einsatz für touristischen Verkehr vor allem von historischen Zügen genutzt und von der Verbandsgemeinde Brohltal stark unterstützt, die auch die Finanzierung der verbleibenden Kosten übernimmt. Die Bahn ist vorbildlich in die touristische Servicekette eingebunden. Die Fördermittel des Landes ermöglichen nun, die Strecke auf einen neuen Stand zu bringen. Wir wollen, dass der Eisenbahnverkehr in unserem Bundesland gestärkt und weiter ausgebaut wird“, stellt Verkehrsminister Dr. Volker Wissing fest.

Bürgermeister Johannes Bell dankt Minister Wissing und der Landesregierung für die weitere Bewilligung der Fördermittel in dieser Größenordnung. „Das Land leistet mit der Bewilligung der Fördermittel einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Brohltalbahn. Diese hat sich nunmehr seit 120 Jahren nicht nur für die Region als touristisches Aushängeschild entwickelt, auch die Gastro- und Beherbergungsbetriebe profitieren als mögliches Ausflugsziel für ihre Gäste von der historischen Bahn im Brohltal“, ist sich Bell mit den Vertretern des Vulkan-Expreß Stephan Pauly und Stefan Raab einig.

Er spricht bei einem Pressetermin am Bahnhof in Brohl die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Sanierung der Brohltalbahn an. „Das Land hat sich an die Finanzzusagen gehalten, aber auch wir als Verbandsgemeinde Brohltal haben das zukunftsweisende Projekt immer positiv begleitet und einstimmig die Ertüchtigung der Strecke beschlossen. Der erforderliche Eigenanteil wurde jeweils ohne Diskussion fraktionsübergreifend im Haushalt der Verbandsgemeinde eingestellt“, so Bürgermeister Johannes Bell. Die Maßnahme wurde auch vom Aufsichtsrat der Brohltaleisenbahn GmbH stets positiv begleitet, hält er mit seinem Stellvertreter im dortigem Gremium, Manfred Sattler, fest.

Bürgermeister Johannes Bell dankt weiterhin Alexander Bell, Manfred Schlich und Frank Muth, die für die Brohltaleisenbahn GmbH wiederrum sehr gute und umfangreiche Arbeit bei der Antragstellung der Fördermittel geleistet haben. Ihrem Engagement ist es mit zu verdanken, dass die bisherigen Sanierungsarbeiten termin- und fachgerecht mit den bauausführenden Unternehmen Hand in Hand sehr gut gelaufen sind.

„Das komplette Team hat hier sehr gut miteinander gearbeitet. Einer Aufnahme des Betriebes steht seitens der Brohltaleisenbahn GmbH ab April nichts im Wege“, freut sich Geschäftsführer Alexander Bell.

Bei den anstehenden Arbeiten stellt insbesondere die Erneuerung des weithin sichtbaren Kreuzungsbauwerks über die stark befahrene linke Rheinstrecke eine große Herausforderung dar. Für die Baumaßnahmen, wie die Erneuerung der Widerlager des Bauwerks, das Ein und Ausheben der zu sanierenden Stahl-Fachwerkkonstruktion und die Sanierung und Stabilisierung der Dammbauwerke, ist eine enge Abstimmung und Verzahnung mit Baustellen der DB Netz AG notwendig.

Die zu sanierenden Infrastrukturanlagen haben eine besondere Bedeutung für die Brohltalbahn. Im Güterbahnhof der Brohltalbahn werden u. a. die Container mit Phonolith, die vom Steinbruch in Brenk auf der Schiene kommen, mit einem mobilen Umschlaggerät auf den LKW umgeladen. Zudem werden über diese Anlagen seit einigen Jahren im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit Kreuzfahrtunternehmen auf dem Rhein direkte und durchgehende touristische Fahrten quasi direkt von der Kaikante aus auf der Brohltalbahn angeboten, die sich einer großen Beliebtheit erfreuen.

„Mit dieser weiteren Förderung ist der dauerhafte Erhalt der Brohltalbahn als älteste noch in Betrieb befindliche nicht bundeseigene Eisenbahn in Rheinland-Pfalz gesichert, die mit der Unterstützung aus der Region und der vielen ehrenamtlichen Unterstützer auch sicher noch viele erfolgreiche und unfallfreie Betriebsjahre vor sich haben wird“, so Minister Wissing.
„Gerne hätten wir die Übergabe des Bewilligungsbescheides für das mit Abstand größte und umfangreichste Projekt, welches je in der Verbandsgemeinde Brohltal initiiert wurde, in einem dem Anlass entsprechenden Rahmen gefeiert. Doch dies lässt die aktuelle lokale Corona-Entwicklung leider nicht zu“, so Bürgermeister Johannes Bell. Er verspricht, dass die Übergabe in einer ansprechenden Form mit Vertretern des Landes nachgeholt wird.