Monreal, 23.03.2021 – Artenvielfalt und die Erhaltung der Insektenbestände haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Michael Horper, hat auf dem Schnürenhof der Familie Ludwig in Monreal die Folgen des aktuellen Entwurfs des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung kritisiert. Grundsätzlich gefährde der Gesetzgeber die Erfolge im Naturschutz und die Bereitschaft der Landwirte, freiwillige Leistungen im Umweltschutz durchzuführen: „Gesetze dürfen nicht dazu führen, dass freiwillige Maßnahmen für den Naturschutz unterlaufen und Fördermaßnahmen gekürzt oder gar eingestellt werden. Vielmehr ist es sinnvoll, den eingeschlagenen Weg im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen fortzuführen und auszubauen. Außerdem wurde den Bauernfamilien einst zugesagt, dass die Landbewirtschaftung in Schutzgebieten Bestandschutz habe und eine wirtschaftliche Flächennutzung auch weiterhin möglich sein würde.“
Horper fordert die verlässliche Finanzierung vereinbarter Maßnahmen und den Vorrang von Kooperationen und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen. Außerdem müsse Pflanzenschutz in Flora-Fauna-Habitaten (FFH) und Vogelschutzgebieten weiterhin möglich sein. Ansonsten würde der Vertrauensschutz vollständig untergraben werden. Zusätzliche Umweltleistungen seien im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umzusetzen und finanziell zu honorieren. Daher fordere der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dass im Rahmen der Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung kooperative Regelungen und Initiativen der Bundesländer zum Naturschutz und Insektenschutz Vorrang vor Bundesregelungen haben müssten.
Verpflichtende Bewirtschaftungseinschränkungen seien, so Horper, ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Dies werde grundsätzlich abgelehnt. Es mache ihm große Sorgen, wie per Gesetz über Eigentumsrechte der Menschen hinweggegangen werde. Jede Form der gesetzlichen Bewirtschaftungseinschränkung müsse daher vollständig und dauerhaft wirtschaftlich ausgeglichen werden. Dies sei im Bundesnaturschutz eindeutig festzulegen. Ebenso, dass auch Beschränkungen im Rahmen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung an Gewässern und in Schutzgebieten rechtssicher zu entschädigen seien.
Grundsätzlich sollte den staatlich ausgebildeten Agraringenieuren, Landwirtschaftsmeistern, Technikern und Gesellen wieder mehr Vertrauen entgegengebracht werden. Absolute Verbote bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten oder übertriebene Abstände von Gewässern seien indiskutabel. Den Unternehmern stünden mittlerweile hervorragende Techniken und speziell zugelassene Pflanzschutzmittel zur Verfügung. Sowohl der technische als auch der wissenschaftliche Fortschritt bis hin zur sogenannten Präzisionslandwirtschaft dürften auf politischer Ebene nicht ignoriert werden. Es sei mittlerweile möglich Naturschutz und Landwirtschaft – auch konventionelle Landwirtschaft – unter einen Hut zu bringen. Die Politik müsse sich nur von Tatsachen und Fakten leiten lassen und weniger von Meinungen und Ansichten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau stehe hinter einem kooperativen Naturschutz: „Wir ackern auch für Insekten!“.