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HRT verstärkt sich weiter: Ulrich Fritz wird neuer Geschäftsführer

Meuspath/Nürburgring – Mit Ulrich Fritz hat Hubert Haupt eine der erfahrensten Persönlichkeiten des deutschen Motorsports für sein Team gewonnen. Fritz ist der Öffentlichkeit vor allem durch seine langjährige Tätigkeit als Teamchef des DTM-Rekordteams von Mercedes-AMG bekannt, mit dem er 2015 und 2018 fünf Titel in der renommierten Tourenwagenserie gewinnen konnte. Darüber hinaus leitete er als CEO und Vorstandsvorsitzender die HWA AG – das Motorsport- und Engineering-Unternehmen, welches unter anderem das Werksengagement in der DTM sowie den Einstieg in die FIA Formel E Meisterschaft für die Daimler AG verantwortete. Zuvor war Fritz in verschiedenen Positionen bei der Mercedes-AMG GmbH tätig, wo er unter anderem den Aufbau des AMG Kundensportprogramms leitete.

Als neuer Geschäftsführer der Haupt Racing Team GmbH folgt Ulrich Fritz auf Teamgründer und Teambesitzer Hubert Haupt, der sich künftig wieder mehr auf seine Rolle als Rennfahrer fokussieren wird. Das operative Geschäft legt Haupt damit in die Hände von Fritz, der die weiter bestehende Führungsmannschaft des Teams ergänzen wird. Neben den GT3-Plattformen der aktuellen Saison (DTM, GT World Challenge Europe, Nürburgring Langstrecken-Serie, 24-Stunden-Rennen Nürburgring, E-Sports, Events) stehen vor allem Zukunftsthemen, neue Entwicklungsprojekte und die Erschließung weiterer Wachstumspotenziale auf der Agenda von Fritz, die zusammen den langfristigen Erfolg von HRT sicherstellen sollen.

Hubert Haupt, Teambesitzer HRT:
„Uli Fritz bringt einen reichen Erfahrungsschatz und starke Führungsqualitäten in das Haupt Racing Team ein. Seine Einstellung als Geschäftsführer ist eine wichtige Weichenstellung für die erfolgreiche Zukunft von HRT. Denn wir haben uns große Ziele gesteckt: Wir wollen uns nicht nur sportlich als Rennteam weiterentwickeln, sondern uns auch als international tätiges Motorsportunternehmen und innovativer Entwicklungspartner positionieren – eine Aufgabe, die wie geschaffen ist für einen so versierten Experten wie ihn. Ich freue mich, ihn an Bord zu haben.“

Ulrich Fritz, Geschäftsführer Haupt Racing Team GmbH:
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen von Hubert Haupt und auf meine neuen Aufgaben bei HRT. Ich kenne alle Verantwortlichen schon lange und habe immer gut mit ihnen zusammengearbeitet – daran möchte ich anknüpfen. Was HRT innerhalb von wenigen Monaten auf die Beine gestellt hat, ist wirklich beeindruckend und zeigt, mit wieviel Herzblut hier alle Beteiligten bei der Sache sind. Vor allem mit dem Mercedes-AMG GT3 Programm, aber auch mit der Teilnahme an der DTM schließt sich für mich der ein oder andere Kreis. Doch meine Aufgaben gehen weit darüber hinaus: Es geht darum, HRT in die Zukunft zu führen und aus einem jetzt noch kleinen Team ein breit aufgestelltes und erfolgreiches Unternehmen zu formen. Eine enorm reizvolle Herausforderung mit viel Gestaltungsspielraum!“

Sean Paul Breslin, Teamchef HRT
„Ich kenne Uli Fritz gut und schätze ihn als Mann der Praxis und echten Kenner der Materie. Es ist immer ein Vorteil, wenn sich der Geschäftsführer nicht nur mit Zahlen auskennt, sondern auch Benzin im Blut hat. Sein breites Know-how im GT3-Sport und seine große Erfahrung in der DTM bilden eine wertvolle Kombination, die uns vor allem in dieser Saison auch sportlich sehr nützlich sein wird. Darüber hinaus ist er auch als Unternehmer der Richtige, um die wirtschaftliche und strategische Weiterentwicklung von HRT voranzutreiben. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.“

Über HRT
HRT steht für HAUPT RACING TEAM. Die Vorbereitung der Einsätze und Fahrzeuge erfolgt unweit des Nürburgrings von Meuspath aus. Unternehmenssitz der Haupt Racing Team GmbH ist Grünwald bei München. Eigentümer des Teams ist der Rennfahrer und Unternehmer Hubert Haupt. Neben dem Motorsport ist Haupt vor allem als erfolgreicher Projektentwickler bekannt. Mit seiner Immobilien Holding realisiert er im süddeutschen Raum hochwertigste Wohn- und Gewerbekonzepte – von innovativen Gebäuden bis hin zu kompletten Stadtteilen.

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Kreative Leistungen haben ihren Wert – und müssen auch so behandelt werden

Region/Mainz – Der 26. April ist „Welttag des geistigen Eigentums“. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „IP & KMU: Wie Sie Ihre Ideen auf den Markt bringen“ und nimmt damit kleine und mittelständische Unternehmen in den Fokus.

Dazu erklärt der Chef der Staatskanzlei und für Medien zuständige Staatssekretär Nathanael Liminski: „Kreative Leistungen haben ihren Wert – und müssen auch so behandelt werden. Das gilt gerade auch im digitalen Zeitalter, in dem Märkte zunehmend internationaler und durch große Plattformen dominiert werden. Kreativität ist der Motor für Innovation und Vielfalt und damit Grundlage für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt insbesondere für die Vielzahl auch kleiner und mittelständischer Unternehmen unserer Medien- und Kreativwirtschaft, die sich mit starken Marken auf lokaler und regionaler Ebene behaupten. Sie sind angesichts der Digitalisierung und eines sich ändernden Mediennutzungsverhaltens besonders gefordert, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.“

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie ist ein wichtiger Meilenstein zur Schaffung eines starken europäischen Rechtsraums. Im Rahmen ihrer Umsetzung und Konkretisierung im nationalen Recht geht es derzeit darum, einen fairen Ausgleich zwischen Eigentumsrechten der Kreativen einerseits und Partizipationsmöglichkeiten der Gesellschaft andererseits zu schaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen bringt sich gerade auch als führender Medienstandort aktiv in diesen Prozess ein und setzt sich für einen tragfähigen Interessenausgleich ein.

Nathanael Liminski: „Unsere Demokratie braucht vielfältige Medien und starken Journalismus. Ohne wirksamen Schutz des geistigen Eigentums gibt es aber keine funktionierenden Geschäftsmodelle und keine vielfältigen Medien. Deswegen ist es so wichtig, dass das neue EU-Urheberrecht jetzt so bald wie möglich auch in Deutschland umgesetzt wird.“

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Stadtverwaltung Mayen warnt vor Betrügern

Mayen – Die Stadtverwaltung Mayen warnt vor der Fa. RWE Marketing die derzeit versucht, Anzeigen für eine vermeintliche Bürger-Informations-Broschüre der Stadt Mayen zu generieren. Im Vorhinein wird man jedoch von einem freundlichen Mitarbeiter angerufen, der erzählt, dass die Bürger-Informations-Broschüre der Stadt Mayen neu aufgelegt wird und ob die Anzeige „wieder“ verwendet werden kann oder ob sich bspw. die Öffnungszeiten geändert hat.

Es handelt sich klar um eine Betrugsmasche, daher bittet die Stadt Mayen alle BürgerInnen und Unternehmen die Emails und vermeintlichen Auftragsbestätigungen der Fa. RWE Marketing nicht zu öffnen und sofort zu löschen.

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GenoEifel in Euskirchen begrüßt

Euskirchen – Seit 2017 ist die Generationengenossenschaft GenoEifel in Teilen des Kreises aktiv. Was als Seniorengenossenschaft angefangen hat, wurde ganz schnell eine Gemeinschaft, in der sich Jung und Alt gegenseitig aushelfen können.

Wer Mitglied wird, kann die Plattform bürgerschaftlicher Selbsthilfe nutzen und ein generationenübergreifendes Miteinander genießen. Die Mitglieder helfen sich aus, indem sie einander Mitfahrgelegenheiten bieten, Einkaufsdienste übernehmen, beim Ausfüllen von Formularen helfen oder sich als Leih-Großeltern oder Babysitter einbringen.

So ist die GenoEifel auch im Rahmen der Impfkampagne sehr aktiv gewesen. 450 Menschen wurden von der Genossenschaft nach Marmagen zur Impfung begleitet. Zusätzlich half man 2500 Menschen mit telefonischen Beratungen rund um das Thema Impfung.

Nun hat die GenoEifel auch einen Standpunkt in Euskirchen eröffnet. Jeden Dienstag ist Günther Schmidt in den Räumen der Diakonie Euskirchen von 10 bis 12 Uhr im Büro der Genossenschaft vor Ort und bringt Helfer und Hilfsbedürftige zusammen. Wer in dieser Zeit nicht kann, kann auch einen individuellen Termin vereinbaren. Schmidt macht auch Hausbesuche – beschränkt sich aber wegen der Corona-Pandemie zurzeit auf ein Gespräch an der Tür.

Zur Eröffnung besuchte Bürgermeister Sacha Reichelt die GenoEifel in ihren Räumen und hieß Vorstandssprecher Malte Duisberg, Projektkoordinatorin Corinne Rasky und den Euskirchener Ansprechpartner Günther Schmidt stellvertretend für die Genossenschaft in Euskirchen willkommen.

„Nach meiner festen Überzeugung wird die GenoEifel mithelfen, die gute Lebensqualität in unserer schönen Stadt weiter zu verbessern“, so Bürgermeister Reichelt. Die Genossenschaft trage gemeinsam mit den bereits vorhandenen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Organisationen dazu bei, dass weitere tragfähige und nachhaltige soziale Netze geknüpft würden. Der Bürgermeister bedankte sich für das Engagement und wünschte der GenoEifel alles Gute für die Arbeit in der Kreisstadt.

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Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis Vulkaneifel

Daun – Da ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 laut dem neu erlassenen vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationa­ler Tragweite (4. Bevölkerungssschutz­gesetz), die Vorlage eines negativen Testergebnisses zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen, wie bei­spielsweise Friseurbesuche, Pflicht ist, hier nochmals ein Überblick über die uns bekannten Testmöglichkeiten im Land­kreis Vulkaneifel:

Test-Orte und Test-Termine für die kostenlosen Corona-Schnelltests im Landkreis Vulkaneifel:

1.DRK-Ortsverein Daun

Gäste- und Veranstaltungszentrum Forum Daun (Unterer Nebeneingang ist zu verwenden) Leopoldstrasse 5, 54550 Daun

2.DRK-Ortsverein Gerolstein

Fuchsbau (Richtung Büschkapelle) 54568 Gerolstein

3.DRK-Ortsverein Hillesheim

Handwerkerstraße (Nähe Polster Moritz) 54576 Hillesheim

4.DRK-Ortsverein Uersfeld

Bürgersaal Schulstraße, 56767 Uersfeld

5.DRK Ortsverein Gillenfeld/ DLRG Gillenfeld

Mehrzweckhalle Gillenfeld Schulstrasse 12, 54558 Gillenfeld

6.DRK-Ortsverein Jünkerath

Glaadter Str. 12, 54584 Jünkerath

Testzeiten:

Die kostenlosen Corona-Schnelltests werden an allen 6 Standorten montags, mittwochs und freitags jeweils von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr angeboten.

Eine vorherige Anmeldung für die kos­tenlosen Schnelltests ist nicht notwendig. Lediglich der Personalausweis oder Rei­sepass muss mitgebracht werden.

Test-Stationen der niederge­lassenen Ärzte und Apotheken im Landkreis

Vulkaneifel Apotheken OHG: Rosenapotheke Daun Abt-Richard-Straße 15, 54550 Daun Tel.: 06592/ 601, Mo-Fr. Mo-Fr. 7.30 – 12.30 und 13 – 18 Uhr, Sa, So. 8 – 13 Uhr

Hubertusapotheke Gerolstein: Mobiles Testzentrum gegenüber der Hubertus-Apotheke, Kasselburgerweg 3, 54568 Gerolstein, Tel.: 06591/ 95450

Mo-Fr. 8.30 – 11 und 14 – 16 Uhr,  Sa 9 – 12 Uhr

Online-Termin vereinbaren unter www.terminland.de/vulkaneifel-apotheken

‚Außerdem steht eine mobile Teststation zur Verfügung, die bei Bedarf Testun­gen in Schulen, Kindertagesstätten und Betrieben durchführen kann

Löwen-Apotheke Hillesheim: Wallstraße 14, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593/ 217, Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Marien-Apotheke Daun:  Testzentrum am Wirichplatz, Wirichplatz, 54550 Daun, Tel.: 06592/2419, Mo-Fr. 07.30 – 17 Uhr, Sa, So. sowie an Feiertagen 08 – 14 Uhr, Test ohne vorherigen Termin möglich

Praxis Martina Holz:  Triererstraße 13, 54550 Daun, Tel.: 06592/ 985250, Mo – Fr von 08:00 – 16:00 Uhr, Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Praxis Dr. Dr. Armin Bogs, Burgstraße 43, 54587 Lissendorf, Tel.: 06597/ 627, Mo-Fr 08 – 12 Uhr, Montag, Dienstag 15 – 18 Uhr, Donnerstag 16 – 19 Uhr, Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarng

R+R Pflegedienst Obere Kyll GmbH, Kölner Straße 37, 54584 Jünkerath, Mo, Mi, Fr. und Sa. von 10 – 14 Uhr, Di./Do. von 16 – 19 Uhr, Test ohne vorherigen Termin möglich

Apotheke in Densborn, In den Feldern 2, 54570 Densborn, Mo, Di, Fr. von 08.30 – 18.00 Uhr, Mi von 08.30 – 18.00 Uhr Tel.: 06594-921590, Termine nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Tierarztpraxis Sarah Kasel, Waldstrasse 4, 54597 Ormont, Tel.: 01719913252

Alle Termine und Teststationen vorbehaltlich Änderungen.

Eine Übersicht über alle kostenlosen Testmöglichkeiten finden Sie auch un­ter https://corona.rlp.de/de/testen/.

Mit den Schnelltests ist es möglich, in­nerhalb kurzer Zeit festzustellen, ob je­mand ohne Symptome mit COVID-19 infiziert ist. Alle Beteiligten im Landkreis Vulkaneifel wollen damit einen entschei­denden Beitrag dazu leisten, Infektions­ketten aufzuspüren und schneller zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel verweist in diesem Zusammen­hang darauf, dass Personen mit typischen COVID-19 Symptomen nicht per Schnelltest getestet werden. In diesem Fall soll direkt der Hausarzt oder die Corona-Ambulanzen telefonisch kontaktiert werden.

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Gemeinsamer Appell der Innenminister der Niederlande und Nordrhein-Westfalens

Region/Düsseldorf – Minister Reul: Bitte bleiben Sie zu Hause! Wenn wir jetzt nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen. Zum Ende des Lockdowns in den Niederlanden am Mittwoch (28. April 2021) appellieren der niederländische Minister für Justiz und Sicherheit, Ferdinand Grapperhaus, und der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul an die Bürgerinnen und Bürger, nicht in die Niederlande zu fahren.

„Vermeiden Sie unnötige Reisen und kommen Sie erst in besseren Zeiten wieder in die Niederlande. Jetzt ist nicht die Zeit für Geselligkeit, für Freundschaftsbesuche oder zum Einkaufen auf der anderen Seite der Grenze“, sagt der niederländische Minister Ferdinand Grapperhaus. „In besseren Zeiten sind Sie wieder willkommen. Aber zurzeit helfen Sie uns dadurch, dass Sie in Ihrem eigenen Land bleiben.“

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul erklärt: „Das gute Wetter darf uns nicht dazu verleiten, alle Vorsicht über Bord zu werfen. Daher bitte ich vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen: Bleiben Sie zu Hause! Ich weiß, es fällt schwer, aber ein bisschen müssen wir noch durchhalten. Normalerweise leben wir ein offenes, grenzenloses Europa. Doch das Coronavirus lebt von der Mobilität und von Begegnungen. Wenn wir jetzt nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen.“

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Apotheken vor Ort leisten Notdienste

Region/Berlin – Auch während der Ausgangsbeschränkungen bleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Der spät abendliche oder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich. „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfallen.

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„Impfen in den Mai“ – Sonderaktion des Impfzentrums Grafschaft-Gelsdorf vom 30. April bis 1. Mai

Ahrweiler – 1800 Impfungen von acht Uhr morgens bis zwei Uhr nachts. Aufgrund einer kurzfristigen Impfstoff-Verfügbarkeit kann das Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf in der Mainacht bis zwei Uhr beide Impfstraßen öffnen. 16 Ärztinnen und Ärzte werden von acht Uhr morgens am 30. April bis zum 1. Mai um zwei Uhr nachts Impfungen durchführen. Aus dem Mitarbeiterpool des Impfzentrums werden sie unterstützt von 16 medizinischen Fachangestellten, drei Apothekern, sechs Sanitätern des DRK, acht Verwaltungsangestellten sowie 16 Mitarbeitenden der Kreisverwaltung. Die zentrale Terminvergabestelle des Landes hat den impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Termine bereits mitgeteilt. Es können ausschließlich Impfungen nach vorheriger Terminvergabe durch das Land erfolgen.

„Die beispiellose Aktion ‚Impfen in den Mai‘ unterstreicht die große Leistungsfähigkeit und hohe Motivation unseres gesamten Teams. Bei uns ziehen alle an einem Strang! Das stimmt uns zuversichtlich, auch den bevorstehenden Impfmarathon in den kommenden Wochen erfolgreich zu meistern“, sagt Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider.

Für die direkte Fahrt zum Impfzentrum und zum Wohnort zurück gilt eine Ausnahme der nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Betroffene müssen bei etwaigen Kontrollen ihre Terminbenachrichtigungen vorzeigen.

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Aktuelle Abrufzahlen Corona-Hilfen; Stand: 26. April 2021

Region/BerlinAlle aktuellen Corona-Hilfen, die direkte Zuschüsse beinhalten, befinden sich mittlerweile im sogenannten Fachverfahren, d.h. in der Zuständigkeit der Länder, die über die finale Auszahlung und Prüfung der Anträge entscheiden. Das gilt seit 12.01.2021  für die Novemberhilfe, seit 1.2.2021 für die Dezemberhilfe und seit 12.03. für die Überbrückungshilfe III. Der Bund hat quasi in Vorleistung für die Länder die Abschlagszahlungen übernommen; die vollständigen Auszahlungen sowie Bearbeitung und Prüfung der Anträge liegt in der Zuständigkeit der Länder.

  1. Überblick:

Die Auszahlungen zur November- und Dezemberhilfe steigen weiterhin täglich an. Aktuell wurden über 10,7 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe mittlerweile rund 96% der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen Sache der Länder (seit 12.01.2021 bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe).

Bei der  Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Abschlagszahlungen in einer Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro ausgezahlt. Seit dem 12. März 2021 ist auch hier das reguläre Fachverfahren durch die Länder angelaufen, so dass auch hier die regulären und damit vollständigen Auszahlungen durch die Länder seit März erfolgen.

Seit dem 16.02.2021 gibt es auch die Antragstellung für die Neustarthilfe für natürliche Personen. Die Neustarthilfe ermöglicht Soloselbständigen einen Einmal-Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Seither wurden über 163.000 Anträge gestellt mit einem Volumen von rund 998 Mio. Euro. Ausgezahlt wurde bereits die Summe von rund 922 Mio. Euro und damit über 93 Prozent der Antragssumme.

  1. Im Einzelnen,  Stand heute, 26.04.2021:
  2. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November:

Die Abschlagszahlung für die Novemberhilfe läuft seit dem 27.11.2020, die reguläre Auszahlung durch die Länder seit dem 12.01.2021.

Es sind bisher 370.833 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 6.149.433.538,89 Euro eingegangen und 5.276.025.480,84 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 3.327.446.245,42 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.948.579.235,42 Euro. Bei 97.598 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 273.235 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember:

Die Abschlagszahlung für die Dezemberhilfe läuft seit Anfang Januar (05.01.2021).

Es sind bisher 359.153 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 6.669.099.654,98 Euro eingegangen und 5.495.701.290,95 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 3.240.431.764,17 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.255.269.526,78 Euro. Bei 89.749 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 269.404 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Überbrückungshilfe III

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021. Seit dem 12.03.2021 ist das reguläre Fachverfahren über die Länder angelaufen.

Es sind bisher 149.330 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 8.878.036.244,58 Euro eingegangen und 4.262.427.358,51 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Von der ausgezahlten Summe sind 1.845.057.883,87 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.417.369.474,64 Euro.

  1. Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Beantragung der Neustarthilfen ist seit dem 16.02.2021 möglich. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab seit dem 16.02.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es sind bisher 163.386 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 997.978.393,73 Euro eingegangen und 921.835.150,83 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Einen Überblick über das Gesamtvolumen der Hilfen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen-marginalspalte-IG.html

Einen umfassenden Überblick über die aktuellen direkten Zuschüsse (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III) finden Sie hier: die Corona-Hilfen für die Wirtschaft finden Sie auch hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

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Stadt Mechernich appelliert: Bitte testen lassen

Mechernich – Die Stadt Mechernich appelliert an die Mechernicher Bürger und Mandatsträger, sich vor dem Besuch des Rathauses oder von Rats- und Ausschusssitzungen einem Covid-19-Schnelltest zu unterziehen beziehungsweise ein offizielles tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorzulegen.

Allerdings dürfen Besuche des Rathauses und die Teilnahme an Sitzungen kommunalpolitischer Gremien nicht von der Vorlage tagesaktueller Covid-19-Tests abhängig gemacht werden. Das ist der Tenor einer Expertise des Städte- und Gemeindebundes NRW, die die Stadtverwaltung jetzt der Agentur ProfiPress für die Medien zugänglich machte. Grundlage ist die zweite Änderung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung.

Zwar liege es im Ermessen der Kommunen, wie viele Eingänge oder Büros für den Besucherverkehr geöffnet und welche sachgerechten Steuerungsregeln zu treffen sind. Einen aktuellen Schnelltest zu verlangen, komme allerdings faktisch einem Hausverbot gleich und wird daher kritisch gesehen. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müsse die Kommune eine konkrete Gefährdung belegen, wenn sie einem Bürger den Zutritt zur Verwaltung verwehrt.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Zudem sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das gelte namentlich für solche behördlichen Vorgänge, in denen eine persönliche Anwesenheit des Einwohners notwendig ist. Häufig stünden ohnehin nur bestimmte Räume für die Öffentlichkeit nach einer entsprechenden Terminvereinbarung zur Verfügung.

Der Besuch in den einzelnen Büros sei häufig ausgeschlossen. „Das dürfte bereits nachhaltig zu einer Reduzierung von Infektionsgefahren führen“, so der Städte- und Gemeindebund.

Im Übrigen sei in den vorhandenen Räumlichkeiten für einen hinreichenden Infektionsschutz gesorgt, zum Beispiel durch Trennscheiben und die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken: „Aus diesen Gründen empfehlen wir eine derartige Testpflicht als zwingende Voraussetzung des Aufsuchens des Rathauses nicht.“

Öffentlichkeit bei Entscheidungen

Und weiter: „Auch eine Testpflicht für die Teilnehmer an Rats- und Ausschusssitzungen empfehlen wir – weder für die Mandatsträger noch für Zuschauer – nicht.“ Eine solche Pflicht würde die Mandatsträger in ihren kommunalverfassungsrechtlichen Mandatsrechten einschränken, was – gerade vor der Aussagekraft der Schnelltests – kritisch zu bewerten sei.

In Bezug auf die Zuschauer könnte eine solche Testpflicht sogar zu einem Verstoß gegen den vertragsrechtlich garantierten Öffentlichkeitsgrundsatz führen, woraus sich weitreichende Konsequenzen ergeben würden. Beschlüsse wären unter Umständen ungültig.