Kategorien
News

Chefarzt bietet am Tag gegen den Schlaganfall am 10. Mai eine Telefon-Sprechstunde an

Region/Mayen-Koblenz – Wenn jede Minute zählt. Ein Schlaganfall ist eine bedrohliche Herz-Kreislauf-Erkrankung mit weitreichenden Folgen: Jährlich erleiden zirka 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Es kommt zu einer “schlagartig“ einsetzenden Durchblutungsstörung des Gehirns.

Auf die wichtigsten Fragen gibt Chefarzt Dr. Claus Nill vom zertifizierten Gefäßzentrum am Tag gegen den Schlaganfall, 10. Mai, in einer Telefonsprechstunde zwischen 17 und 18 Uhr persönlich unter 0261 499-2256 Antworten.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

Kategorien
News

Einladung zum 1. Jülicher Nachhaltigkeits-Stammtisch am 10. Mai

Jülich – In Jülich engagieren sich viele Menschen für eine global nachhaltige Entwicklung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, damit alle Menschen hier vor Ort und weltweit, sowie auch die uns folgenden Generationen gut leben können. Die Stadt Jülich lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem virtuellen Nachhaltigkeitsstammtisch ein, um dieses Engagement kennenzulernen, sich auszutauschen und miteinander zu vernetzen.

Der erste Jülicher Nachhaltigkeitsstammtisch findet am Montag, 10.05.2021 um 18 Uhr statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Jülicher Initiativen für eine nachhaltige Entwicklung im Globalen Süden einsetzen. Mit dem Jülicher Weltladen e.V. und SolarGlobal e.V. werden zwei Jülicher Vereine aus ihrer Arbeit berichten, die sich in ihren jeweiligen Handlungsfeldern seit langem für eine global nachhaltige Entwicklung engagieren. Danach gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Kontakt und Anmeldung

Der Termin findet online über Zoom statt. Anmelden können Sie sich per E-Mail an Stadtmarketing@Juelich.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Stefanie Reichenbach
(Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik)
Tel.: +49 2461 63 284
E-Mail: sreichenbach@juelich.de

Über die Vereine:

Solar-Global ist ein im Jahre 1992 aus dem Solar- Institut Jülich der Fachhochschule Aachen hervorgegangener gemeinnütziger Verein. Ziel war und ist es u.a., angepasste Solartechniken für Entwicklungsländer zu entwickeln, sie einfacher, schneller und insbesondere unbürokratischer verbreiten zu können und damit die Lebens- und Umweltsituation in den ärmeren Ländern der Welt zu verbessern. Andere Schwerpunkte des Vereins (als Nicht-Regierungs-Organisation, NRO) sind die Sensibilisierung der Menschen in Deutschland für die Lebens- und Umweltsituation in anderen Ländern und die Beratung von anderen NRO’s in technischen und fachlichen Fragestellungen bei deren Projekten.

Der Jülicher Weltladen e.V. wurde im Oktober 2007 eröffnet und ist seit November 2018 direkt am Markplatz 7 im Herzen von Jülich zu finden. Das Weltladenteam besteht aus ca. 20 ausschließlich ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen, die sich durch den Verkauf fair gehandelter Produkte und Öffentlichkeitsarbeit für die Förderung des Fairen Handels engagieren. Der Faire Handel bietet KleinproduzentInnen höhere Preise für ihre Erzeugnisse und garantiert ihnen so ein faires Einkommen. Direkte Handelsbeziehungen, langfristige Verträge und Vorauszahlungen ermöglichen ihnen eine würdige Existenz und eine echte Zukunftsperspektive. Durch den Weltladen soll der Faire Handel aus dem Nischendasein herausgeholt werden und eine größere Breitenwirkung bekommen.

Kategorien
Top-Themen

Keine “ Blauen Briefe “ in NRW

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Wir sichern auch 2021 die Abschlüsse und Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler. Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert.

Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt und weitreichende Anpassungen beschlossen, um unseren Schülerinnen und Schülern in diesen herausfordernden Zeiten für ihre schulischen Laufbahnen ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit zu bieten. Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
  • Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
  • Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.
  • Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.
Kategorien
Wirtschaft

KSK Ahrweiler: Neuer Video-Service in den Geschäftsstellen Ahrweiler-Markt und Burgbrohl

Ahrweiler – Ein wichtiges Merkmal für die moderne Sparkassenfiliale ist das große Serviceangebot und die Verbindung verschiedenster Kanäle, um den Kunden Mehrwerte zu verschaffen. Der neuartige Video-Service wird bei einigen Banken und Sparkassen bereits erfolgreich als ein solches Medium eingesetzt. Vor Kurzem hat auch die Kreissparkasse Ahrweiler ihr Serviceangebot in den Geschäftsstellen Ahrweiler Markt und Burgbrohl um die innovativen Video-Service-Terminals erweitert.

Die Video-Service-Terminals befinden sich in separaten, diskreten Räumen. Der Video-Service schaltet sich automatisch beim Betreten des Raumes ein, der Kunde muss nichts bedienen. Der kompetente Sparkassenmitarbeiter wird dem Kunden sofort zugeschaltet und der Kunde kann seine Servicetransaktionen wie bisher abwickeln. Er erlebt den Sparkassenservice wie am traditionellen Schalter und dazu muss er keinerlei technische Bedienung ausführen. Nach der Legitimation können über eine angebrachte Kamera Rechnungen, Dokumente oder Überweisungen eingelesen werden und in einen z. B. elektronischen Überweisungsauftrag umgewandelt werden.

„Mit Blick auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse und die tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaft arbeiten wir permanent an der Optimierung unserer Strukturen. Das stationäre Angebot wird am Kundenverhalten ausgerichtet. Wir freuen uns, unseren Kunden so ein innovatives Angebot bieten zu können“, betont Dieter Zimmermann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ahrweiler.

„Die Geschäftsstellen bleiben fester Bezugspunkt im Landkreis. Das ist der Grund, warum wir unser stationäres und digitales Angebot erweitern. Das Zusammenspiel von qualifizierter persönlicher Beratung und digitalen Leistungen ist die Antwort auf das, was unsere Kunden heute von uns erwarten. Der persönliche Berater bleibt der zentrale Anker in der Kundenbeziehung – über alle Kanäle, so wie der Kunde es wünscht,“ fügt Guido Mombauer, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Ahrweiler, hinzu.

Die Vorteile können sich sehen lassen. Es kann nahezu jede Transaktion, jede Beratung wie am Schalter durchgeführt werden, z. B.: persönliche Beantwortung sämtlicher Fragen, Kontoänderungen, Daueraufträge, Überweisungen, Terminvereinbarungen. Lediglich das Ein-/Auszahlen von Hartgeld und die Auflösung eines gebundenen Sparbuches sind nicht möglich. Das persönliche Serviceangebot kann somit durchgängig und zu deutlich erweiterten Öffnungszeiten angeboten werden. Das Angebot steht allen Kunden arbeitstäglich von 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung. Die Nähe zum Kunden ist weiterhin sichergestellt. Gleichzeitig bleibt mehr Zeit für die qualifizierte und individuelle Kundenbetreuung. Ein Besuch der modernen Video-Service-Terminals lohnt sich also!

Kategorien
News

Knapp 20.000 Menschen mit Rat und Hilfe unterstützt

Region/Trier – Lebensberatungen im Bistum Trier haben im Pandemie-Jahr digitale Beratungen verstärkt. Sie bieten Rat und Unterstützung bei familiären Problemen, traumatischen Erfahrungen, in Lebenskrisen und bei allen Fragen rund um die Erziehung vom Säuglings- bis zum Jugendalter: die zwanzig Lebensberatungsstellen des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Mit ihren 8.867 Beratungsleistungen erreichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2020 knapp 20.000 Menschen aller Altersstufen, wie die Abteilung Beratung und Prävention des Bistums Trier jetzt in einem Jahresbericht bekannt gab. Zusätzlich nahmen etwa 4.500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an weiteren offenen Angeboten wie Elternkursen, Sprechstunden oder Weiterbildungen teil.

Trennung, Überlastung, depressive Verstimmungen, Stress: Während die Anliegen der Hilfesuchenden sich nicht groß von denen vergangener Jahre unterschieden, habe das Pandemie-Jahr 2020 die Lebensberatungsstellen auch vor einige neue Herausforderungen gestellt, wie die Leitenden der Abteilung Beratung und Prävention im Bischöflichen Generalvikariat Angela Dieterich und Dr. Andreas Zimmer berichten. Während der gesamten Zeit blieben die Beratungsstellen als systemrelevante Einrichtungen geöffnet. „Da geht ein ganz großer Dank und ein Lob an unsere Mitarbeitenden, die sich trotz der Ansteckungsgefahr für sich selbst weiter auf die Arbeit begeben haben und den Leuten mit Rat und Hilfe zur Seite standen. Dem gilt mein höchster Respekt“, unterstreicht Dieterich. Bei der Zahl der Hilfesuchenden habe es deutliche Schwankungen gegeben: Im ersten Lockdown im Frühjahr hätten viele die Beratungsstellen zunächst nicht mehr aufgesucht – dann seien ab dem Sommer umso mehr Anfragen gekommen. „Es herrschte Unsicherheit darüber, ob die Lebensberatungsstellen überhaupt noch geöffnet haben und man persönlich vorbeikommen kann. Darauf haben wir reagiert und digitale Angebote wie Telefon-und Videoberatung stark ausgeweitet“, erläutert Zimmer.

Dazu wurden unter anderem alle Beratenden mit Mobiltelefonen ausgestattet und verschiedene Videoprogramme implementiert. Zudem bot eine Sonderseite der Lebensberatung auf den Internetseiten des Bistums Trier Tipps für das Leben im Corona-Alltag. „Einige waren direkt froh um diese Form der Beratung, viele andere wollten später kommen, da sie das persönliche Gespräch bevorzugen. Als klar wurde, dass das ‚Später‘ vielleicht noch einige Monate dauern würde, fanden die digitalen Angebote immer mehr Zuspruch“, ergänzt Dieterich.

Im Jahr 2020 hat das Bistum Trier für seine 20 Lebensberatungsstellen in Rheinland-Pfalz und im Saarland 3,37 Millionen Euro aufgewendet. Hinzu kamen Landes- und Kommunalzuschüsse von insgesamt 3,68 Millionen Euro. Weitere Informationen zu den Lebensberatungsstellen im Bistum Trier gibt es auf www.lebensberatung.info. (sb )

 

Kategorien
Top-Themen

Luca-App hilft dem Gesundheitsamt in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Saftig und Oberbürgermeister Langner hoffen auf rege Nutzung. Mit der Luca-App soll ein Stück Normalität in der Corona-Pandemie ins Alltagsleben im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz zurückkehren. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist eines von insgesamt sechs Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz, die in einem Modellversuch die Luca-App zur digitalen und verschlüsselten Kontaktregistrierung und –nachverfolgung nutzen.

Landrat Dr. Alexander Saftig und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner wissen nur allzu gut, dass sich die Menschen in Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz nach Freiheiten, Begegnungen, Veranstaltungen und Zusammenkünften sehnen. „Die Luca-App trägt mit ihrem Konzept dazu bei, dass uns genau das gelingen kann, wenn es zu Lockerungen kommt“, sagt David Langner. „Alles ist komplett freiwillig, aber je mehr Menschen und Betriebe sich an der Nutzung von Luca beteiligen, desto besser funktioniert die Idee hinter der App“, betont Landrat Saftig.

Die Luca-App kann sowohl bei privaten Treffen als auch in Geschäften und Gastronomiebetrieben sowie bei Veranstaltungen genutzt werden. Insbesondere für Kunden und Unternehmer reduziert die einfache, digitale Art der Kontaktverfolgung den Aufwand der manuellen Kontaktnachverfolgung und erleichtert damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Ganz konkret ersetzt die Luca-App die bisherige Zettelwirtschaft mit häufig schlecht lesbaren handschriftlichen Einträgen durch einfaches digitales Einchecken. „Die bislang handschriftlich geführten Kontaktlisten, bei denen man die eigenen Daten im Gegensatz zu Luca sogar unverschlüsselt preisgibt, sind aber selbstverständlich auch weiterhin erlaubt. Wer die Luca-App also nicht nutzen möchte, muss es nicht. Doch jede Nutzung hilft dem Gesundheitsamt und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Luca macht den Unterschied

Doch warum ausgerechnet Luca und keine andere App, wie etwa die Corona-Warn-App? Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für Luca entschieden. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Auf den ersten Blick scheinen die Corona-Warn-App mit ihrer neuen Eincheck-Funktion und die Luca-App zwar ganz ähnlich zu funktionieren, im Detail gibt es aber deutliche Unterschiede. Denn während bei der Corona-Warn-App keine konkreten Personendaten hinterlegt werden und lediglich eine anonymisierte Warnung an die App-Nutzer erfolgt, werden bei der Luca-App sehr wohl kurzzeitig persönliche Daten gespeichert, auf die das Gesundheitsamt im Ernstfall zugreifen kann. Letzteres ist für die Kontaktnachverfolgung entscheidend. „Wir alle lernen in dieser Pandemie täglich neu dazu und sollte es künftig auch möglich sein, dass unser Gesundheitsamt über die neu eingeführte Software Sormas Daten anderer Kontaktverfolgungs-Apps verarbeiten kann, werden wir uns bemühen, auch dies anzubieten. Aktuell aber ist Luca die App der Stunde“, sagt der Landrat.

Luca ermöglicht also nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten ans Gesundheitsamt und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder die Betreiber von Luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen. Ein weiterer Vorteil von Luca: Bürger, die über kein Smartphone verfügen oder die App nicht auf ihrem Gerät nutzen möchten, haben dennoch die Chance von dem attraktiven System zu profitieren und zwar über die Nutzung eines kostengünstigen Luca-Schlüsselanhängers. Mit dem analogen Gegenstück zur App können Nutzer auch ohne Smartphone in Standorten einchecken. Schon bald soll der Schlüsselanhänger im Luca-eigenen Webshop bestellt werden können. Parallel dazu ist der Landkreis Mayen-Koblenz bemüht, eine beträchtliche Anzahl solcher Anhänger zu besorgen, um interessierte Bürger in Mayen-Koblenz und Koblenz unkompliziert mit dem Produkt versorgen zu können. Die Lieferzeit für die Schlüsselanhänger beträgt derzeit allerdings gut vier bis sechs Wochen.

App bietet Nutzern viele Vorteile

Die digitale Lösung der Luca-App bietet Betrieben und Veranstaltern sowie Kunden und Besuchern zahlreiche Vorteile. Und so funktionierts: Nachdem die kostenlose Luca-App auf dem Smartphone des Nutzers installiert wurde, müssen einmalig persönliche Angaben wie Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse darin hinterlegt werden. Die App generiert anschließend sich ständig ändernde und verschlüsselte QR-Codes für den Nutzer. Besucht der Nutzer beispielsweise einen Einzelhandelsbetrieb oder, sobald wieder möglich, ein Restaurant, scannt der jeweilige Unternehmer den verschlüsselten QR-Code des Gastes mithilfe eines Tablets, Smartphones oder QR-Code-Lesegerätes. Der Datensatz wird zweifachverschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen wieder gelöscht. Für den Betrieb selbst bleibt der Kunde anonym, da der Betrieb die gescannten Daten seiner Kunden nicht auslesen kann.

Wird ein Besucher später positiv auf das Coronavirus getestet, kann er dies melden, indem er die in der App gespeicherte Historie seiner Kontakte an das Gesundheitsamt übermittelt. Zur Kontaktnachverfolgung informiert das Gesundheitsamt schließlich den jeweiligen Betrieb, indem sich der Besucher aufgehalten hat und bittet um Freigabe des relevanten Zeitfensters eines Check-Ins. Nach erfolgter Freigabe kann nur das Gesundheitsamt die übermittelten QR-Codes weiterer Besucher entschlüsseln und gezielt Kontaktpersonen informieren.

Die Anleitung für Privatpersonen und Betriebe sowie viele weitere nützliche Informationen gibt es unter www.luca-app.de

Kategorien
Top-Themen

Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann stellt weiteren Impffahrplan vor

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen vorgestellt. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Minister Laumann erklärt: „Fast jeder Dritte hat in Nordrhein-Westfalen bereits eine Erstimpfung erhalten. Die Impfkampagne läuft inzwischen auf Hochtouren. Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben wird, wollen wir in Nordrhein-Westfalen noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben. Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Dazu erklärt Gesundheitsminister Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen. Schwer erkrankte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können selbst noch nicht geimpft werden. Umso wichtiger ist es mir, dass wir in Nordrhein-Westfalen diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, dadurch einen besonderen Schutz geben, dass wir ihren Eltern nun ein Impfangebot machen.“

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Minister Laumann weist zudem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs von zwölf auf neun Wochen zu verkürzen, um die Akzeptanz dieses Impfstoffs weiter zu erhöhen: „Gerade vor den Ferien stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage, ob sie noch vor dem Urlaub vollständig geimpft werden können. Dafür spricht einiges, wenn der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung bei AstraZeneca nicht doppelt so lang ist wie bei einer mRNA-Impfung.“

Kategorien
Tourismus

DEHOGA fordert Öffnung von Hotellerie und Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Getestete

Region/Bad KreuznachDer DEHOGA RheinlandPfalz fordert einen verbindlichen Plan für die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie sobald die 7TageInzidenzstabil unter 100 liegt. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes liegt die Zuständigkeit dann beim Land. Es gebe in RheinlandPfalz bereits heute eine ganze Reihe von Kommunen (Landkreise und Städte), die die Zielmarke von 100 deutlich unterschreiten. Der DEHOGA sieht daherkurzfristigen Handlungsbedarf für die neu gewählte Landesregierung. Diesemüsseihrer Verantwortung gerecht werden undkurzfristig eine Anpassung in der noch bis zum 23.05.21 gültigen Landesverordnung vornehmen; um die gastgewerblichen Betriebe vor den MaiFeiertagen für den Tourismus wieder zu öffnen.

Die Inzidenz in RheinlandPfalz liegt im Durchschnitt bei 120 (Stand: 03.05.21) und sinktkontinuierlich, 12 Landkreise und Städte haben derzeit bereits eine Inzidenz unter 100. Die politischen Entscheidungsträger im Land müssen jetzt Verantwortung für das Gastgewerbe zeigen und zielgerichtet handeln. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als einganz konkretes, verbindliches und dauerhaftes Öffnungsdatum für unsere Branche. Damit unterstreicht DEHOGA Präsident Gereon Haumanndie dringende Forderung an die Landesregierung sich jetzt mit einem klaren Fahrplan für Öffnungen zu positionieren. Die Notbremse soll dafür nicht aufgehoben werden, sinkt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis jedoch stabil unter 100, sollen die Hotelund Gastronomiebetriebe vollständig öffnen dürfen, fordert der DEHOGA RheinlandPfalz.

Auch wenn sich die Politik, wie vom DEHOGA bereits mehrfach gefordert, noch nicht ganz vom Dogma der Inzidenzen abgewendet hat, erwarten wir von der Politik eine maßvolle und von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragene Gestaltung des Infektionsschutzrechtes. Das Grundgesetz und damit auch das Recht der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Tätigkeit sind dabei stets zu beachten, so Haumann. Es gibt kein einziges signifikantes Infektionsgeschehen im rheinlandpfälzischen Gastgewerbe. Die Gäste waren und sind in den DEHOGA Betrieben jederzeit sicher aufgehoben. Das gilt auch zukünftig! Im Gastgewerbe können sichere Bereiche geschaffen werden, die dazu beitragen, Orte des ungeschützten Aufeinandertreffens zu entzerren, so Gereon Haumann weiter. Ebenso ist mit Blick auf die Pfingstferien, ein sicherer Urlaub im eigenen Landmit Schutzund Hygienekonzepten sinnvoller als im Ausland. Sobald der Bund die neue Verordnung für vollständig Geimpfte und Genesene erarbeitet hat, sollte die Landesregierung diese darüber hinaus umsetzten.

Die Gremien des DEHOGA RheinlandPfalz haben sieben klare Forderungen formuliert und an die Politik in Bund, Land und Kommune adressiert:

1. Abkehr vom Dogma der Inzidenzen; stattdessen sinnvolle Regeln zur effektiven Pandemiebekämpfung

2. Sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten (Zulassung sicherer Kontakte)

3. Umsetzung einer umfassenden Teststrategie mit 48stündigen personalisierten „Eintrittskarten“

4. Nutzung aller geeigneten digitalen Kontakterfassungsmöglichkeiten statt staatliches Monopol für LUCA

5. Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes (Speisen und Getränke)

6. Verzicht auf alle branchenspezifischen kommunalen Abgaben, Gebühren und Steuern

7. Entschädigung des kompletten durch die zwangsweise Schließung entstandenen Schadens (gestern, heute, morgen).

Es geht um die wirtschaftliche Existenz der 13.500 GastgeberFamilien und 150.000 Beschäftigten. Jede vierte Familie in RheinlandPfalz bezieht ein Hauptoder Nebeneinkommen aus dem Tourismus. Über 90% der Unternehmer sind bereits in zweiter oder dritter Generation als Gastgeber tätig. Dreiviertel der Betriebe stehen nach eigener Einschätzung mit dem Rücken an der Wand; sind in akuten finanziellen Nöten. Die Lage ist katastrophal. Viele von uns sind am Ende ihrer Kräfte; finanziell, physisch und psychisch. Hotellerie & Gastronomie drohen an dem seit nunmehr 6 Monate dauerndem zweiten Lockdown innerhalb eines Jahres zu zerbrechen!, so Präsident Haumann abschließend.

Kategorien
Wirtschaft

Hundefrisörsalon schließt Marktlücke in Meckenheim

Meckenheim – Wirtschaftsförderer gratuliert Dania Ramos zur Neueröffnung am Neuen Markt. Mit ihrem neuen Hundefrisörsalon „Pretty Puppy“ ist Inhaberin Dania Ramos in eine Marktlücke gestoßen. „Mein Terminkalender für die erste Woche ist bereits komplett voll“, berichtete sie Dirk Schwindenhammer von einer beachtlichen Resonanz. Der Wirtschaftsförderer der Stadt Meckenheim besuchte die Jungunternehmerin, um ihr zur Neueröffnung zu gratulieren. Auch hatte er die besten Wünsche von Bürgermeister Holger Jung und eine frühlingshafte Pflanze als kleines Präsent mitgebracht. „Wir freuen uns über ihre Idee und deren entschlossene Umsetzung, das Angebot am Neuen Markt um einen Hundefrisör zu erweitern“, sagte Schwindenhammer.

Innerhalb von fünf Wochen hatte Dania Ramos den ehemaligen Selbstbedienungsbereich der Deutschen Bank in einen schicken Salon umgewandelt. Der Wartebereich empfängt die Kunden hell und freundlich. Große Hundebilder hängen an der frisch eingezogenen Zwischenwand. Im hinteren Bereich geht es den tierischen Gästen ans Fell. Wasseranschlüsse für die Badewanne mussten gelegt, Steckdosen installiert werden, damit die gelernte Frisörin die Hunde vollumfänglich bedienen kann. Von „Waschen, Schneiden, Legen“ bis zum Krallenschneiden erfüllt Dania Ramos jeden Wunsch von Frauchen und Herrchen. Auch das Trimmen von rauhaarigen Hunden übernimmt die 33-Jährige. Im Vorfeld hatte sie eigens dafür eine Ausbildung durchlaufen und somit die Voraussetzung geschaffen, ihre große Hundeliebe mit den beruflichen Vorkenntnissen zu verbinden und eine Marktlücke in Meckenheim zu schließen.

Kategorien
News

Die Eifel aus anderer Bild-Perspektive

Kreuzau – Fotoausstellung der Künstlerin Angela Stamm bis 30 Juni 2021 im Rathaus Kreuzau. Die Künstlerin Angela Stamm bringt Farbe ins Rathaus Kreuzau: bis zum 30. Juni 2021 zeigt sie in ihrer Ausstellung „It´s MAGIC“ – Die Eifel – mal anders (Teil II)“ ausgewählte Fotokunst.

Ihre Ausstellung umfasst 32 Werke. Die Motive hat sie im Laufe der letzten Jahre bei zahlreichen Wanderungen durch die Eifel mit der Kamera aufgenommen und digital bearbeitet. Es entstanden verfremdete, abstrahierte, expressive sowie verschönerte Bilder, die in ihrer Ausstellung zu sehen sind. Dabei steht der Glanz der Eifel im Fokus.

„Was man mit einer Fotokamera und einem Fotobearbeitungsprogramm nicht alles machen kann, um in eine märchenhafte Parallelwelt einzutauchen“, so die Künstlerin Stamm selbst zu ihren Bildern.

Die Fotos in Farbe, Graustufen und Schwarz-Weiß sind im Foyer des Rathauses Kreuzau während den Öffnungszeiten kostenfrei zu sehen. Aufgrund der anhaltendenden Pandemie können die Bilder nur nach Terminvereinbarung persönlich besichtigt werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Bilder sich online anzusehen unter www.kreuzau.de/aktuelles.

Angela Stamm ist 1956 in Bonn geboren und lebt seit 2005 in der Gemeinde Kreuzau. Seit den siebziger Jahren beschäftigt sie sich mit Malerei, Zeichnung und Fotografie. In zahlreichen Einzel- und Gruppenausstellungen in Bonn, Würselen, Aachen, Eschweiler, Düren, Abenden, Nideggen u.v.m. hat sie ihre Bilder schon dem Publikum präsentiert. Weitere Informationen zur Künstlerin unter www.fo-ma-li.de.