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Mit neuen Regelungen in der Coronaschutz-Verordnung zeigt die Landesregierung NRW klare Perspektiven auf

Region/Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisierte gestern Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Kindertagesbetreuung kehrt ab 7. Juni landesweit in den Regelbetrieb zurück / Umstellung auf „Lolli-Tests“. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen. Gleichzeitig sind mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. Und es werden täglich mehr. All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für uns alle eine große Erleichterung. Aber ich betone auch: Die Pandemie ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.”

Familienminister Joachim Stamp: „Die konstant positive Entwicklung des Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere Öffnungsschritte vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen. Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf. Mein besonderer Dank gilt den Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die mit ihrem Engagement ermöglicht haben, dass wir die Einrichtungen für diejenigen, die dringend darauf angewiesen waren, immer offenhalten konnten.“

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.

Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:

 

  Stufe 3
Inzidenz 100-50,1
Stufe 2
Inzidenz 50-35,1
Stufe 1
Inzidenz ≤ 35
Kontakt-beschränkungen

 

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;

außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;

außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische Bildung Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

ohne Maske am
festen Sitzplatz

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/ Jugend-
arbeit
Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test

Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test

auch innen ohne Maske

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente

 

 

 

 

 

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten

Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen

Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test

Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegren-zung

 

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

 

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test

Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test

ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegren-zung mit genehmigtem Konzept mit Test

Freizeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test

Freibäder für Sportbetrieb mit Test

Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Freibäder ohne Test

Bordelle usw. mit Test

Clubs und Diskothe-ken mit Außenbe-reichen bis zu 100 Personen mit Test

ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzel-handel, der nicht Grundversorgung ist Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
       
       
Messen/
Märkte
Messen und Ausstel-lungen mit Perso-nenbegrenzung und Hygienekonzept- Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/
Kongresse
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private
Veranstal-tungen
(ohne

Partys)

außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegren-zung
Gastrono-mie Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht

Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Außengastronomie ohne Test

Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht

Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

 

Beherber-gung/

Tourismus

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test

Öffnung von Hotels ohne Kapazitäts-begrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test

Busreisen mit Test und Kapazitätsbe-grenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Ge-impfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

 

volle gastronomische Versorgung für private Gäste Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

 

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Trierer Weihbischof segnet renovierte Pfarrkirche in Mertloch

Mertloch – Architektonisches Juwel erstrahlt wieder. Die rund 1000 Katholikinnen und Katholiken der Maifeldgemeinde Mertloch können sich freuen: Nachdem in der Pfarrkirche St. Gangolf zwölf Monate keine Gottesdienste gefeiert werden konnten, wurde das Gotteshaus am Pfingstmontag (24. Mai) nach umfänglicher Renovierung in feierlichem Rahmen vom Trierer Weibischof Jörg Michael Peters wiedereröffnet.

Der Weihbischof segnete die Pfeilerbasilika im Beisein von 70 Gottesdienstbesuchern, die in der Pfarrkirche Platz genommen hatten und 30 weiteren, die im Außenbereich der Messfeier beiwohnten, ein.
Die wunderbar renovierte Pfarrkirche könne auf eine mindestens 700 Jahre verbriefte Kirchengeschichte zurückblicken, erklärte der Weihbischof eingangs. „Sie können stolz auf dieses Gotteshaus sein“, betonte Peters. „Wir haben einen Grund innerlich zu strahlen“, erklärte der Weihbischof. Sein besonderer Gruß galt Pastor Guido Lacher, dem pastoralen Team sowie Menschen, die sich um die Renovierung der Kirche besonders verdient gemacht hatten. Einer von ihnen ist Hans-Günther Sesterhenn. Der stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderates und Schatzmeister des Fördervereins St. Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle hatte die Initiative zur Renovierung ergriffen.

„Pfingsten wird nicht umsonst, als die Geburtsstunde der Kirche bezeichnet. Deswegen möchte ich mit Ihnen gerne einen Blick auf diese Kirche werfen, so wie man es tut, wenn man auf einen Menschen schaut, der ein besonderes Jubiläum feiert. Man erkundigt sich nach dem Wohlbefinden. Und da spüren Sie wahrscheinlich mit mir, dass da manches im Argen liegt“, sagte Peters in seiner Predigt. Nicht nur kirchlich, sondern auch gesellschaftlich hätten sich gewisse Wertedimensionen in der letzten Generation verschoben. „Geistesgeschichtliche und kulturgeschichtliche Veränderungen werden oft in einem Prozess der Individualisierung zusammengesehen. Und die Pandemie, die wir schon seit über einem Jahr schmerzlich ertragen müssen, habe diesen Prozess, meine ich sagen zu dürfen, noch beschleunigt.“

Auf die Innenrenovierung der Kirche war Hans-Günther Sesterhenn in seiner Ansprache eingegangen. „Die letzten Jahre waren ein gutes und ein schweres Stück Arbeit“, bilanzierte er. Die Sanierung der Kirche sei nötig geworden, „weil sich ihr Zustand durch Feuchtigkeitsschäden stetig verschlechterte.“ Auch auf das Zahlenwerk war der Ehrenamtliche eingegangen. „Die Kirchenrenovierung hat insgesamt 580.000 Euro gekostet. Davon haben wir 250.000 Euro an Zuschüssen vom Bistum Trier und bisher 80.000 Euro an Spenden erhalten. Von den restlichen 250.000 Euro muss der größte Teil als innere Anleihen in den nächsten Jahren aus Einnahmen, Kollekten und weiteren Spenden zurückgezahlt werden.“ Für die noch ausstehende Restaurierung der Kanzel seien weitere Mittel erforderlich. Ebenso wie der Weihbischof lenkte auch Sesterhenn den Blick der Gottesdienstteilnehmenden zurück. „Die Zeiten haben sich sehr verändert. Das Interesse bei der letzten Kirchenrenovierung vor rund 45 Jahren war noch sehr groß.“ Dutzende Menschen aus den Kirchengremien und aus der ganzen Gemeinde hätten hier mitgearbeitet. „Mir war es nun nach 30 Jahren in kirchlichen Gremien eine Ehre, an einem Stückchen Geschichte unserer Kirche mitwirken zu dürfen.“ Der erst vor zwei Jahren gegründete Förderverein St. Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle hatte durch Spenden bereits knapp 13.000 Euro zur Kirchenrenovierung beigetragen. Jetzt konnte Pfarrer Lacher nun einen weiteren Scheck des Fördervereins in Höhe von 10.000 Euro in Empfang nehmen.

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Top-Themen

Die Junior Uni Daun kann gebaut werden – Baugenehmigung liegt vor

Daun – LEPPER Stiftung dankt allen Beteiligten. Hervorragende Zusammenarbeit – Hand in Hand für die Zukunft­. Eine großartige Unterstützung erfuhr das Projekt Junior Uni Daun durch den Stadtbürgermeister Friedhelm Marder, der bei allen Planungen rund um die Änderung des Bebauungsplans aktiv war und stets zuverlässiger Ansprechpartner für die LEPPER Stiftung war, wenn es um die Abstimmung mit Behörden und Verwaltungen ging. Besonderen Dank gilt auch Herrn Norbert Saxler von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Daun, der das Projekt Junior Uni Daun bei der Bebauungsplanänderung tatkräftig unterstütze.

Die schnelle und reibungslose Erteilung der Baugenehmigung ist der Überzeugungskraft des Projektes sowie der hervorragenden Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken. Von rechts: Friedhelm Marder (Bürgermeister der Stadt Daun), Norbert Saxler (Bauabteilung Verbandsgemeinde Daun), Mario Wellenberg (Leiter Bauaufsicht, Kreisverwaltung Vulkaneifel), Klaus Zimmermann (Ingenieurbüro ISU, Bitburg), Doris G. Lepper (Vorstandsvorsitzende der LEPPER Stiftung) und Peter Lepper (Kuratoriumsvorsitzender der LEPPER Stiftung und Geschäfsführer Techniropa Holding, TechniSat und TPS). Foto: Peter Doeppes

Mit großem Engagement stand auch Mario Wellenberg, Leiter Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, der LEPPER Stiftung zur Seite und wirkte ausschlaggebend bei der Bearbeitung des Bauantrags und der Ausstellung der Baugenehmigung mit. Nicht zuletzt ist das großartige und schnelle Voranschreiten des Projekts Junior Uni Daun auch Klaus Zimmermann, Inhaber des Ingenieurbüros ISU in Bitburg, zu verdanken, der den neuen Bebauungsplan im Auftrag der LEPPER Stiftung erstellte.

Junior Uni Daun findet überall Zuspruch

Die schnelle und reibungslose Erteilung der Baugenehmigung zeigt, wie sehr alle hinter diesem großartigen Projekt stehen. Ein Rückhalt, den die LEPPER Stiftung nicht nur bei offiziellen Vertretern der Stadt Daun und der Kreisverwaltung Vulkaneifel erfahren hat. Die LEPPER Stiftung bedankt sich für den Zuspruch auch bei allen Anwohnern und zukünftigen Nachbarn der Junior Uni Daun, da es nach Bekanntmachung der Baupläne bei der Stadtverwaltung keinerlei Einwände gab. Denn das Projekt wird das bisherige graue Fabrikgelände in einen attraktiven und belebten Ort verwandeln, dessen Park- und Grünanlagen mit Kinderplatz auch von den Anwohnern genutzt werden können.

Junior Uni Daun wird ein außerschulischer Lern- und Erlebnisort

An der Junior Uni selbst sollen Kinder und Jugendliche zwischen vier und zwanzig Jahren – ohne Notendruck und unabhängig von Sozial- und Bildungshintergrund – vor allem in den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT), aber auch in den Gebieten Kunst und Kultur (Musik, Tanz, Theater) lernen und forschen können.

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Tourismus

Das Burgenmuseum Nideggen startet eine zauberhafte Entdeckungstour

Nideggen/Kreis Düren – Im Mittelalter saßen die Menschen oft am Kamin und erzählten sich Geschichten und Märchen. Das Burgenmuseum Nideggen holt die Märchen nach draußen und lädt zu einer zauberhaften Entdeckertour rund um die Burg ein, die an die Erzählungen von damals erinnern soll. Die Reise zu märchenhaften Geschichten findet am Donnerstag (Fronleichnam), 3. Juni, von 11 bis 16 Uhr statt.

Dabei sollen bei einer coronakonformen Tour um die Burg Nideggen dreizehn Märchen aufgespürt werden. Der Rundweg dauert ca. 30 bis 45 Minuten. Eine Startstation vor der Burg liefert Informationszettel und Stifte. Für jedes Märchen sind rund drei Symbole an der jeweiligen Märchenstation präsentiert. Der Name des jeweiligen Märchens wird von den Entdeckern dann auf dem Informationszettel notiert. Nach der Entdeckertour erhält man am Startpunkt für jedes erkannte Märchen einen Edelstein. Die Edelsteine werden in hübschen Beuteln übergeben.

Die zauberhafte Aktion um die mittelalterliche Burg Nideggen mit wunderbarem Ausblick auf das Rurtal soll für alle Interessierten zu einem besonderen Erlebnis an der frischen Luft werden. Die Märchenstationen liegen weit genug auseinander, so dass man ausreichenden Abstand zueinander halten kann. Es wird darum gebeten die aktuellen Corona-Vorsichtsmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen zu berücksichtigen. Servicekräfte werden darauf achten, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden. An der Startstation werden die Kontaktdaten aufgenommen. Per vorheriger Anmeldung kann dies auch bereits im Vorfeld erfolgen. Das Burgenmuseum freut sich auf kleine und große Märchenfans sowie einen zauberhaften Tag.

Informationen und Kontakt erfolgen telefonisch unter 02427/6340 oder per E-Mail unter burgenmuseum@kreis-dueren.de

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Top-Events

Probenbeginn von „Kunst“ auf der kleinen Bühne der Burgfestspiele Mayen

Mayen – Mit Yasmina Rezas Komödie „Kunst“ hat nun auch die fünfte Eigenproduktion der Burgfestspiele ihren Probenbetrieb aufgenommen. Das Stück wurde 1994 in Paris uraufgeführt und schnell zu einem Welterfolg. Es erhielt verschiedene internationale Preise (u. a. den Molière, den Tony Award und den Laurence Olivier Award) und wurde bisher in 40 Sprachen übersetzt. „Kunst“ ist eine wortgewandte Komödie über die Halbwertszeit von Freundschaften für ein furioses Schauspieler-Trio: Auf der Bühne des Alten Arresthauses spielen Charles Ripley, Matthias Manz und Oliver Jaksch.

Charles Ripley kennen die Mayener Zuschauerinnen und Zuschauer bereits aus dem „Dschungelbuch“, aus „Kabale und Liebe“, „Ronja Räubertochter“ und aus der Operette „Im weißen Rössl“. Matthias Manz ist ebenfalls ein „alter Bekannter“ in zahllosen Bereichen: Der Schauspieler, Multi-Instrumentalist und Komponist spielt, singt, musiziert, arrangiert und komponiert seit 2017 für viele Produktionen der Burgfestspiele. Im Alten Arresthaus stand er bereits 2018 in „Eine Sommernacht“ auf der Bühne. Oliver Jaksch ist neu im Ensemble der Burgfestspiele. Neben seinen Engagements an zahlreichen Häusern in Deutschland und diversen Fernsehrollen sammelte er auch bereits Freilichterfahrung bei den Burgfestspielen Jagsthausen, wo er u.a. als Jake in den „Blues Brothers“ und zweimal als Götz von Berlichingen in Goethes gleichnamigem Drama zu sehen war.

Regie für „Kunst“ führt Mirko Böttcher, der 2019 bereits sehr erfolgreich „Er ist wieder da“ inszenierte.

Tickets für die Burgfestspiele gibt es bei: Bell Regional, Touristikcenter, Rosengasse 5, 56727 Mayen, unter der Ticket-Hotline: 02651 / 494942, per Mail an tickets@touristikcenter-mayen.de und im Online-Ticketing unter www.burgfestspiele-mayen.de.

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News

Wittlicher SPD Urgestein Dieter Burgard verabschiedet sich

Wittlich – Vor der Stadtratssitzung haben wir unser langjähriges Stadtratsmitglied Dieter Burgard mit Mitgliedern des Stadtrates und Ausschussmitgliedern verabschiedet. Dieter wollte keine große Verabschiedung, sondern still und leise sein Staffelholz an Olaf Röder aus Wengerohr weitergeben.

Wir bedanken uns sehr für die gute Zusammenarbeit und freuen uns über seinen großen Einsatz als Antisemitismus-Beauftragter des Landes Rheinland-Pfalz gerade jetzt in der schwierigen Zeit. Für Dieter Burgard rücken in die Ausschüsse nach Olaf Röder, Uwe Werner, Martin Gesthuisen und Lena Werner.

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Weitere Bürger-Teststelle in Mechernich

Mechernich – Die Stadt Mechernich hat eine weitere Corona-Teststelle in der Peterheide eingerichtet. Dabei handelt es sich um den früheren Gebäudekomplex des Mechernicher Traditionsunternehmens „Schäfer Reisen“, der heute zur Mechatronics (Ex-Lahmeyer) gehört.

Betreiberin ist die Glück-Auf-Apotheke, die bereits eine stark frequentierte Bürger-Teststelle in der Rathergasse unterhält. Der neue zweite Standort in der Peterheide 4 bietet laut Bericht im Schleidener „WochenSpiegel“ den Vorteil, dass praktisch unbegrenzte Parkmöglichkeiten für Pkw existieren – und keiner im Freien warten muss.

Man verfüge im früheren Schäfer-Reisen-Bau über sanitäre Einrichtungen und drei Kabinen, die bei Bedarf auf vier erweitert werden können. Geöffnet hat die neue Bürger-Teststelle – wie die alte – montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 8.30 bis 13 Uhr. Für die Beschilderung zur Bürger-Teststelle sorgt die Stadt.

Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick sagte beim Pressetermin, das neue Angebot schaffe nicht nur zusätzliche Testkapazitäten am Bleiberg, sondern helfe auch den Betrieben vor Ort.

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Wirtschaft

Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen

Region/Berlin – Die neuen Regelungen treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das TTDSG schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Das Gesetz kann zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich über die Zustimmung des Bundesrats. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt geschützt werden. Gleichzeitig müssen wir digitale Geschäftsmodelle ermöglichen. Die neuen Regelungen schaffen hier eine Balance und sind damit zukunftsweisend. Mit Blick auf die viel diskutierten Cookies eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement zu entwickeln, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und Start-ups gleichermaßen nutzt. Die Arbeiten hieran werden wir jetzt im Austausch mit allen Akteuren aufnehmen.“

Das TTDSG enthält die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Dabei wurden auch die Anpassungen umgesetzt, die aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren. Das TTDSG enthält neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht.

Mit Blick auf den digitalen Nachlass wird klargestellt, dass das Fernmeldegeheimnis Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter hindert (§ 4 TTDSG).

Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies). Ausnahmen werden entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie festgelegt (§ 25 TTDSG).

Mit Blick auf Cookies soll mit dem TTDSG auch ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement erreicht werden, das anerkannte Dienste, Browser und Telemedienanbieter einbeziehen soll. Die nähere Ausgestaltung dieser neuen Strukturen soll im Wege einer Regierungsverordnung erfolgen, deren Erfolge die Bundesregierung beobachten und evaluieren wird (§ 26 TTDSG). Im Rahmen der Vorbereitung dieser Verordnung wird das BMWi die für ein sinnvolles und wirksames Einwilligungsmanagement erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen eingehend prüfen.

Im Bereich der Aufsicht soll der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI zukünftig umfassend, d.h. auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, als unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Bereich der Telekommunikation tätig sein (§ 28 und 29 TTDSG). Die Bundesnetzagentur ist für die Vorschriften des TTDSG zuständig, die nicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen (§ 30 TTDSG).

Themen und Paragraphen im TTDSG

Geregelt werden:

  • das Fernmeldegeheimnis in den §§ 3 bis 8 TTDSG (bisher §§ 88 – 90 TKG); neu ist in § 4 TTDSG eine Regelung zur Rechtsstellung von Erben und Personen in vergleichbarer Rechtsstellung zum Endnutzer,
  • die erlaubte Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten in den §§ 9 bis 13 TTDSG (bisher §§ 96 ff TKG),
  • im Zusammenhang mit rufnummerngebundenen Diensten die Mitteilung ankommender Verbindungen, die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer und die automatische Anrufweiterschaltung in den §§ 14 bis 16 TTDSG (bisher §§ 101 bis 103 TKG),
  • die Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und die Bereitstellung von Daten für Endnutzerverzeichnisse in den §§ 17 und 18 (bisher §§ 47, 104 und 105 TKG),
  • im Hinblick auf Telemedien in den §§ 19 bis 24 die besonderen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz von Nutzerdaten (bisher in § 13 Absätze 4 bis 7 TMG), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Minderjähriger zum Zweck des Jugendschutzes (bisher § 14a TMG),die Auskunftserteilung über Bestandsdaten (bisher § 14 Absatz 2- 5) und die neuen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft (bisher §§ 15a bis 15c TMG) und
  • Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 27 und 28 TTDSG.

Voraussichtlich wird das TTDSG zu einem späteren Zeitpunkt an die derzeit noch auf europäischer Ebene verhandelte ePrivacy-Verordnung anzupassen sein.

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Kreis Ahrweiler erhält 52.000 Euro Förderung für Radwege-Konzept

Ahrweiler – Verbesserte Infrastruktur für langfristigen Mobilitätswechsel. Der Kreis Ahrweiler erhält für sein Vorhaben eines kreisweiten Radwegkonzepts rund 52.000 Euro Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm EULLE. Das hat jetzt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mitgeteilt. Vorausgegangen war der zweite Förderaufruf für Investitionen in kleine Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für Radwege im ländlichen Raum.

„Mit unserem kreisweiten Radwegekonzept stärken wir nicht nur den Radverkehr im ländlichen Raum, sondern wir machen das Radfahren für Bewohner, Pendler und Touristen im Kreis Ahrweiler auch deutlich attraktiver“, begrüßt Landrat Dr. Jürgen Pföhler die Förderzusage des Landes. „Ziel ist es, mehr Menschen zur Nutzung  des Fahrrades für die alltäglichen Fahrten aber auch in der Freizeit zu motivieren und damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Klimaschutzinitiative des Kreises zu leisten“, so Pföhler weiter.

Das kreisweite Radwegkonzept knüpft an vorhandene örtliche Radwegekonzepte an und nimmt Bezug auf Planungen und Konzepte des Landes, darunter beispielsweise die Anlage von Radschnellwegen. Mit berücksichtigt wird auch die Mobilitätsstrategie 2030+, die von den am Projekt „Starke Kommunen – Starkes Land“ teilnehmenden Rheingemeinden entwickelt wurde. So soll der Umstieg vom Auto auf das klimafreundliche Verkehrsmittel gelingen und nachhaltig gefördert werden.

Der Kreis- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung im März die Ausschreibung des Konzeptes auf den Weg gebracht. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss am 21. Juni.

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Weiter hohe Akzeptanz bei Fahrgästen für das Tragen einer Maske

Region/Düsseldorf – Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Verkehr in NRW teilt mit: Eine aktuelle Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS) zeigt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nach wie vor eine Selbstverständlichkeit. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt seit 24. April in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Standards FFP2 oder KN95/N95. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind nicht mehr zulässig.

Zahlen belegen positiven Trend

Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von DB Sicherheit und DB Station&Service an 43 Bahnhöfen belegen einen positiven Trend: Wurden im Januar 929 und im Februar 398 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen zur Anzeige gebracht, waren es im März und April jeweils nur 157. Ein ähnliches Bild ergab sich in den Zügen. Nur in wenigen Fällen führten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige, weil sich die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer auch an die neuen Regeln halten und Masken des höheren Standards tragen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste weiterhin achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und ihre FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards tragen. Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren. Der ÖPNV ist ein sicheres Verkehrsmittel, wenn sich alle an die Regel halten.“

Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss bis Ende 2021 insgesamt 27 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.

Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb

Bereits seit August vergangenen Jahres hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wiederholt Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde. Im regulären Betrieb werden zudem regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal durchgeführt. Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende 2021.

Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 24. April eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und an den Haltestellen muss unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden. Damit das Kontroll- und Servicepersonal die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für Masken nicht überschreitet, dürfen nur diese Gruppen weiterhin auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Weitere Infos:

Aktuelle Informationen zum NRW-Nahverkehr in Corona-Zeiten finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona