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1000 Masken für Mechernich-Stiftung

Mechernich – Apotheke am Kreiskrankenhaus spendet 1.000 Corona-Schutzmasken für Bedürftige im Stadtgebiet. Wer jeden Cent mindestens einmal umdrehen muss, dem fällt es besonders schwer Geld für Corona-Masken auszugeben. Das weiß auch Ralf Claßen, der Vorsitzende der gemeinnützigen Mechernich-Stiftung: „Gerade finanziell Schwächere müssen an allen Ecken und Enden sparen und tragen dann oft aus der Not heraus viel zu lange die gleiche Schutzmaske.“ Umso mehr freut sich Claßen über das Engagement von Dr. Kirstin Wehner und der Apotheke am Kreiskrankenhaus in Mechernich, die jetzt bereits zum dritten Mal in Folge Gutes tun und spenden. Diesmal überreichte die Apothekerin 1.000 FFP2-Masken für Bedürftige im Stadtgebiet.

Auf Vorschlag von Maria Jentgen, die zweite Vorsitzende des Teams, werden sie direkt dahin gegeben, wo sie gebraucht werden. Die 1.000 Masken werden verteilt auf vier Kindergärten – Roggendorf und Strempt sowie im Mechernicher Zentrum Im Sande und Am Nyonsplatz – und an die Caritas. „Die Kindergärtnerinnen wissen, wer sie nötig hat“, so Claßen, der sicher ist, dass sie dort einen guten Zweck erfüllen. Denn schon häufiger sei es vorgekommen, dass Eltern ihre Kinder bringen und keine vernünftigen Masken tragen, eben weil sie sich gar nicht oder nur schwer leisten können.

Nicht auf letzten Metern…

Kirstin Wehner begrüßt die Verteil-Idee über diese Institutionen: „Gerade in den Kindergärten treffen jüngere Erwachsene und kleine Kinder aufeinander, die in der Regel noch keine Chance auf eine Impfung hatten. Mit den Schutzmasken kann vermieden werden, dass solche ‚Versammlungsorte‘ auf den letzten Metern der Corona-Pandemie noch einen Hotspot aufmachen.“ Insgesamt profitiere somit die Gemeinschaft.

Die Mechernich-Stiftung habe sie bewusst gewählt: „Ich finde super, dass sie für alle Bürger in Mechernich erreichbar und neutral tätig ist.“ Jede Institution könne sich hilfesuchend an die gemeinnützige Organisation wenden. Claßen berichtet, dass die Mechernich-Stiftung beispielsweise über Caritas, Kirchen, Kindergärten und Schulen schon vielen Menschen im Stadtgebiet helfen konnte.

Ein rasches Ende der Maskenpflicht sieht allerdings auch Wehner noch nicht: „Masken werden uns mindestens noch bis in den Herbst hinein begleiten – bis jeder ein Impfangebot in Deutschland hatte und durchgeimpft ist.“ Ihr gegenüber hätten viele schon bekundet, dass sie den Schutz zukünftig auch bei Erkältungs- oder Grippewellen anziehen wollen.

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Wirtschaft

Bei Azubispots „live“ am 11. Juni den passenden Ausbildungsplatz finden

Region/Mayen-Koblenz – HwK, IHK und Agentur für Arbeit werben gemeinsam mit Betrieben am 11. Juni an über 60 Ständen vor dem Koblenzer Schloss. Azubispots – die Vor-Ort-Beratung für alle, die noch einen Ausbildungsplatz suchen, findet am 11. Juni von 9 bis 15 Uhr auf dem Vorplatz des Kurfürstlichen Schlosses in Koblenz statt. Nach den guten Erfahrungen der Vergangenheit, beteiligen sich auch wieder mehrere Ausbildungsbetriebe daran.

Außerdem bieten die von der Handwerkskammer (HwK) Koblenz in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer Koblenz initiierten Azubispots diverse Beratungsangebote für Jugendliche, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Experten vor Ort führen gemeinsam mit ihnen einen Bewerbungsmappen-Check durch. Zudem steht eine Bewerberbox zum Aufnehmen eines Bewerbungsvideos zur Verfügung. Rund 60 Arbeitgeber sind „live“ dabei und laden ein zum unmittelbaren Kennenlernen von Beruf, Betrieb und Tätigkeitsfeldern.

Die Azubispots sind eine echte Vor-Ort-Alternative für Ausbildungsinteressierte, da die meisten Berufsorientierungsangebote aktuell nur online durchgeführt werden. Mit einem Veranstaltungskonzept, das den aktuellen Corona-Hygienebestimmungen entspricht, können Interessierte aus erster Hand wertvolle Erfahrungen sammeln und wichtige Informationen einholen – Berufsfindung einmal anders, und durchaus modern und zielführend!

Weitere Informationen werden zudem über das Portal www.ausbildung-koblenz.jetzt geboten.

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Wer möchte, kann bleiben!

Prüm – Ideale Berufsperspektiven für die frisch examinierten Pflegefachleute. Schon lange vor den Examensprüfungen konnte das St. Joseph-Krankenhaus Prüm sechs jungen Menschen einen glücklichen Berufsstart bescheren.

Die Lehrerinnen der Pflegeschule am St. Joseph-Krankenhaus, Direktorium sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über die neuen Kolleginnen und gratulieren herzlich zum Berufsstart!

Nicht erst seit die Corona-Pandemie Leben, Lernen und Arbeiten überschattet, weiß man am St. Joseph-Krankenhaus Prüm um die Bedeutung der Pflegenden für die Menschen im Land. Deshalb kommen auch die neuen Angestellten genauso wie die Auszubildenden in den Genuss der bei den aktuellen Tarifverhandlungen neu beschlossenen Zulagen und Gehaltssteigerungen.

Ein neuer Ausbildungsjahrgang generalistische Pflegeausbildung, in dem der Beruf der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns erlernt werden kann, beginnt an der Pflegeschule des St. Joseph-Krankenhauses wie jedes Jahr am 1. August. Bewerbungen werden noch gerne entgegengenommen.

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Kinder und Jugendliche gegen Müll

Mechernich – „Ihr geht mit gutem Beispiel voran, macht Euch für den Umweltschutz und die Sauberkeit in unserem Kernort stark und packt selbst mit an. Damit seid ihr echte Vorbilder!“ So stolz lobte Kernort-Bürgermeister Günther Schulz das Engagement zahlreicher Kinder und Jugendlichen, welche sich an einer großen Müllsammelaktion in Mechernich beteiligt haben. Sie fand nach einem Aufruf von Günther Schulz statt.

Teilgenommen an dem „Großreinemachen“ haben die Klassen 6d und 7f der Gesamtschule Mechernich unter Schulleiterin Sigrun Hoyer-Kräckel sowie viele Kinder der OGS der Katholischen Grundschule und mehr als 30 Kinder der AWO Kitas Mechernich-Nord, Nyonsplatz und Zentrum.

Die Kinder und Jugendlichen wurden vom Initiator der Aktion, Ortsbürgermeister Günther Schulz (l.) ausgiebig für ihre Arbeit gelobt und erhielten Urkunden für die Schulen und Kitas. Die Klassen 6d und 7f dokumentierten die Arbeit in zahlreiche Fotos, die sie für ein Projekt im Rahmen des Kunstunterrichtes namens „Müll nicht rum“, zu einer Dokumentation zusammenstellen. Foto: Kindergarten Nyonsplatz/pp/Agentur ProfiPress

Auf Plätzen, Straßen und Wegen fanden die fleißigen Sammler vor allem Zigarettenstummel, Bierflaschen, Dosen, Plastiktüten, aber auch Feuchttücher, Verpackungsmüll, einen kaputten Ball oder Kartons. Auch ein großer Staubsauger lehnte an einem Baum und wartete auf seine Entsorgung. Nicht nur da krempelten die Sammler die Ärmel hoch: „Sonst geht hier alles kaputt und das wollen wir nicht!“ Auch eine einzelne Mitbürgerin hat sich an der Aktion beteiligt und alleine die Straße „In der Hardt“ von Unrat befreit.

Unterstützung vom Bauhof

Unterstützt wurden die Sammler vom städtischen Bauhof, der in diesem Jahr wieder kostenlose Müllsäcke, Einmalhandschuhe und Greifzangen bereitstellte. Auch das Abholen und Entsorgen des eingesammelten Mülls übernahmen die Mitarbeiter des Bauhofes.

Normalerweise nehmen Kinder und Jugendliche der Mechernicher Schulen in der Schulwoche vor Ostern an der Aktion „Sauberhaftes Mechernich“ teil. Das fiel jedoch 2021 dem Lockdown wegen der Pandemie zum Opfer.

Ortsbürgermeister Günther Schulz, der die jährliche Kernort-Reinigungsaktion inzwischen seit 2005 jährlich unter großer Beteiligung der Mechernicher Schülerschaft durchführt, lobte die Jungen und Mädchen für ihr Engagement und nach Abschluss erhielten die teilnehmenden Schulen und Kitas eine Urkunde als kleines Dankeschön für ihr Engagement.

Die Aktion wurde von den beteiligten Schülern der Gesamtschule auch in vielen Fotos festgehalten. Diese wurden im Kunstunterricht im Rahmen des Müllprojektes „Müll nicht rum“ zu einer Fotodokumentation zusammengestellt.

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Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern können Zeugnisübergabe gemeinsam feiern

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen. Eltern können bei allen Veranstaltungen dabei sein. Darüber hinaus können die Grundschulen bereits jetzt Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr planen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Zeugnisübergabe ist ein besonderer Moment im Leben eines jeden Menschen. Nach vielen Monaten der Einschränkungen insbesondere für Kinder und Jugendliche, war es mir ein besonderes Anliegen, Abschlussfeiern wieder zu ermöglichen. Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss wieder gemeinsamen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und vor allem ihren Eltern in der Schule feiern können. Die sinkenden Inzidenzen machen diesen Schritt möglich.“

Die Durchführung der Abschlussfeiern richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet bzw. in der kreisfreien Stadt:

  • 7-Tages-Inzidenz bis 35: in geschlossenen Räumen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern; im Freien auch mehr
  • 7-Tages-Inzidenz von über 35 bis 50: in geschlossenen Räumen und im Freien bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
  • 7-Tages-Inzidenz über 50: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; im Freien bis zu 500

Bei allen Veranstaltungen sind zwei erwachsene Begleitpersonen ausdrücklich zugelassen. Es sind die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses. Veranstaltungen wie Abibälle, die von Schülerinnen und Schüler in Eigenregie organisiert werden, sind keine schulischen Veranstaltungen und fallen nicht unter die beschriebenen Regelungen, sondern liegen in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.

Abschließend wünschte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer allen Veranstaltungen einen guten Verlauf: „Die Abschlussfeiern in den Schulen können diesem besonderen Schuljahr einen angemessenen, würdigen und hoffentlich versöhnlichen Abschluss geben.“

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 9. Juni 2021, die Sie hier finden.

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Top-Events

Vorankündigung: Theater im MUH-Garten

Kliding – Das „ Glückliche Café “ und Ringelnatz. Joachim Ringelnatz (1883-1934) gehört zu den populärsten modernen deutschen Lyrikern. Vor allem wurde er durch seine Gedichte über den Seemann Kuttel Daddeldu berühmt. Sein gesamtes Werk zeichnet sich durch unverblümte Lebensnähe und Direktheit aus. Manchmal rührend, manchmal makaber oder liederlich, manchmal schmerzlich – aber immer komisch.

Wir präsentieren eine Auswahl seiner schönsten Gedichte und ein wenig Biografisches aus dem höchst ungewöhnlichen Leben eines unangepassten Mannes, der 30 Berufe ausgeübt hatte!

Eintritt: € 22,- inklusive einem alkoholischen Cocktail und Kaffee oder Tee so viel Sie möchten.

Eine Auswahl an Softdrinks und weiteren alkoholischen Getränken steht zum Verkauf bereit. Von unserem Theatergarten aus haben Sie einen unverbauten Blick in die herrliche Eifellandschaft.

Termine:

So. 27. Juni 21
So. 4. Juli 21

Zusatztermin nach Bedarf:

So. 11. Juli 21

Eine Reservierung ist unbedingt nötig!

Es gelten die aktuellen Vorschriften über Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus!

Zur Zeit ist die Vorlage eines Impfpasses (1. + 2. Impfung + 14 Tage),

oder ein negatives Schnelltestergebnis der letzten 24 Stunden nötig.

Maskenpflicht bis zu ihrem Sitzplatz und Abstandsregelung.

Wir freuen uns auf Ihre Reservierung!

Tel. 02677-951444 oder  per Mail muh-theater-atelier-kliding@gmx.de

 

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Tourismus

Aachen macht „Kultur Open Air“

Aachen – „Auf diesen Termin habe ich mich schon lange gefreut“, bekennt Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen bei der Vorstellung des Open-Air-Sommerprogramms. Nicht nur die aktuell niedrigen Corona-Infektionszahlen hat Sibylle Keupen dabei im Blick, sondern vor allem die Aussicht auf ein „voluminöses Kulturprogramm“, das der Kulturbetrieb der Stadt in Kooperation mit der freien Kulturszene in den kommenden zwei Monaten auf die Beine stellen wird: „Damit sind nach mehr als 12 Monaten der Corona-Pandemie Kunst und Kultur wieder an den unterschiedlichsten Orten in der gesamten Stadt erfahrbar und erlebbar“, sagt sie zum Auftakt und ergänzt “Ich bin gespannt, was hier alles aus der Wundertüte gezaubert wird“.

„Aachen badet tatsächlich in Kultur“, ergänzt Kulturdezernentin Susanne Schwier beim Open-Air-Pressegespräch, das vor einem großformatigen Banner des „Segelbarken“ von Salomon van Ruysdael am Centre Charlemagne stattfindet. Acht Motive aus dem Suermondt-Ludwig-Museum und dem Ludwig Forum hatte Susanne Schwier ausgesucht, um sie an 13 verschiedenen Standorten in der Stadt allen Bürger*innen zugänglich zu machen. Darunter Werke van Roy Lichtenstein, August Macke und Keith Haring, die nun den Sommer lang unter anderem am Alten Kurhaus, an der Aula Carolina und am Depot in der Talstraße zu bewundern sind. „Wenn die Menschen durch die Pandemie nicht in die Museen kommen können, dann kommen die Kunstwerke eben zu den Menschen auf die Straße“, erklärt sie.

Kultur aus allen Sparten

Auch Susanne Schwier freut sich sehr, dass Kulturbetrieb und freie Szene die Kultur in Aachen gemeinsame wiedererwachen lassen – und zwar „outdoor, dezentral, dynamisch und flexibel und vor allem so weit wie möglich kostenlos“. Entsprechend werden von Anfang Juli bis Anfang September über 100 Veranstaltungen aus Musik und Literatur, bildender und darstellender Kunst sowie Film und Medien im gesamten Stadtgebiet angeboten. „Wichtig ist uns“, so Susanne Schwier, „dass bei diesem Sommerprogramm Kultur aus allen Sparten zu erleben ist“.

Neben dem Team des Kulturbetriebs um die Kaufmännische Betriebsleiterin Irit Tirtey kümmern sich Yvonne Eibig, Jutta Kröhnert, Ana Sous, Till Görgen, Marlo Strauß, Wilma Gier, Lutz Adorf und Oliver Vogt als Team der freien Kulturszene um die Organisation dieses kreativen und vielschichtigen Sommerprogramms. „Wir sitzen gemeinsam mit dem Kulturbetrieb täglich mindestens in drei digitalen Meetings beieinander und arbeiten daran, das Sommer-Programm auf die Beine zu stellen. Unser Tag hat zurzeit wirklich 24 Stunden“, sagt Koordinatorin Yvonne Eibisch. „Wir haben super viele Angebote von freien Künstler*innen, die mitmachen wollen. Das sind alles Formate, die wir kurzfristig koordinieren müssen. Wir gehen mit dem Programm raus in die Quartiere, in Parkanlagen, auf kleine Plätze mitten in der Stadt, aber auch an die Stadtgrenze. Und dann müssen wir bei jeder einzelnen Veranstaltung, die alle eher kurz als lang sein sollen, auch noch die aktuell geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Auge haben“

Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes

Möglich wurde das Programm durch die Förderung der Kulturstiftung des Bundes, mit dem zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beigetragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützt werden sollten. Die Förderung war dabei insbesondere für freischaffende Künstler*innen, freie Szenen, lokale Kulturakteure und Bündnisse sowie für die ansässige Kultur- und Veranstaltungsbrache bestimmt. Die Stadt Aachen erhielt aus diesem Fördertopf Ende Mai 485.000 Euro, die der Kulturbetrieb noch einmal um 115.000 Euro aufstockte.

Trocken, sommerlich sonnig und warm

Neben diesem Programm gibt es im Sommer aber auch städtische Angebote wie eben die Ausstellung von Kunstwerken aus Ludwig Forum und Suermondt-Ludwig-Museum, mit der Kulturdezernentin Susanne Schwier inoffiziell den Sommer voller Kultur in der Stadt eröffnet. Aber auch Veranstaltungsabende des Theaters Aachen, die Dürer-Ausstellung mit ihren vielen Begleitveranstaltungen oder der Archimedische Sandkasten, der auch in diesem Sommer auf dem Katschof aufgebaut wird. „Ich bin richtig froh, dass den Aachener*innen über die Kultur nach langen Monaten der Pandemie wieder ihre Stadt zurückgegeben wird, sagt abschließend Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. Und augenzwinkernd verrät Kulturdezernentin Susanne Schwier, dass man das Wetter der kommenden Wochen genauso bestellt habe, wie es heute sei – nämlich trocken, sommerlich sonnig und warm.

Das komplexe und dynamische Kulturprogramm wird aktuell noch strukturiert; in den nächsten Wochen werden nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen auf den Seiten der Stadt Aachen unter www.aachen.de zu finden sein.

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Corona-Pandemie/Dreyer/Dr. Hubig/Binz: Familien schöne Ferien ermöglichen – Kinder und Jugendliche stärken

Region/Mainz – „Wir alle sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzen deutlich sinken. Unsere nächste Zwischenetappe werden die anstehenden Sommerferien sein. In Rheinland-Pfalz liegt die landesweite 7-Tage-Inzidenz mittlerweile stabil unter 30; gestern hatte nur noch eine Kommune eine Inzidenz über 50. Das Senken der Infektionszahlen war unser Ziel und das haben wir erreicht. Wichtig ist aber weiterhin, das Infektionsgeschehen mit einer klugen Öffnungsstrategie zu senken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung den Perspektivplan Rheinland-Pfalz mit zwei neuen Stufen fortgeschrieben und weitere Öffnungsschritte beschlossen.

„Dieser Plan wird uns über die Sommermonate begleiten. Die Pandemie hat den Kindern, Jugendlichen und Familien besonders viel abverlangt. Wir wollen ihnen abwechslungsreiche Sommerferien ermöglichen, denn sie haben lange zurückstecken müssen. Sie sollen nach den herausfordernden Monaten die Ferien genießen und sich entspannen und erholen können“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe ihr Kabinett sich neben dem Perspektivplan auch ausführlich damit beschäftigt, wie Familien und Kinder entlastet sowie unterstützt werden können. „Dabei stand zum einen im Vordergrund, Kindern und Jugendlichen schöne Ferien zu ermöglichen. Zum anderen schaffen wir Angebote, um Wissen aufzuholen und Kinder und Jugendlichen zu stärken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Das Aktionsprogramm werde im Wesentlichen aus dem Corona-Aufholprogramm des Bundes und aus Landesmitteln finanziert. Allein in diesem Jahr werden wir 80 Millionen Euro Landesmittel bereitstellen, das sind aufgrund der Pandemie 17 Millionen Euro mehr als 2020.  Dazu kommen in diesem Jahr 21 Millionen Euro und im nächsten Jahr 43 Millionen Euro an Bundesmitteln hinzu.

Mehr Sport, Kultur und Freizeit – Öffnungsschritte ab dem 18. Juni

„Wir konnten aufgrund der guten Ausgangslage zum 2. Juni planmäßig in die dritte Stufe unseres ‚Perspektivplans Rheinland-Pfalz‘ einsteigen und sogar umfangreichere Öffnungsschritte vornehmen als zunächst geplant. Nach unserem gestrigen Gespräch mit dem ‚Bündnis für Sicheres Öffnen‘ gehen wir nun weitere Schritte voran“, so die Ministerpräsidentin. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:

  • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
  • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
  • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
  • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
  • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
  • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
  • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.

Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich – Öffnungsschritte ab dem 2. Juli

In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant:

  • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
  • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
  • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
  • Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.

„Unsere nächsten Schritte sind mutig und umsichtig zugleich. Für den September wollen wir versuchen, bundesweit einheitliche Kriterien für große Veranstaltungen zu vereinbaren“, so die Ministerpräsidentin.

Aktionsprogramm der Landesregierung für Ferienspaß und Bildungsgerechtigkeit

Sie sei sehr froh darüber, dass sich Rheinland-Pfalz vorsichtig, aber konsequent zurück in die Normalität bewege, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dabei nehmen wir jetzt vor allem die anstehenden Sommerferien mit entsprechenden Freizeitaktivitäten gerade auch für Kinder, Jugendliche und Familien in den Blick. Wir stärken die Kinder- und Jugendfreizeiten sowie die Ferienbetreuungsangebote und bauen die Ferienangebote für einkommensschwache Familien aus“, so die Ministerpräsidentin.

Die Pandemie habe jene jungen Menschen besonders hart getroffen, die schon zuvor sozial benachteiligt waren. „Das Aktionsprogramm, das die rheinland-pfälzische Landesregierung nun umsetzen wird, ist ein zentraler Baustein, um Kinder zu stärken, auch auf ihrem Bildungsweg“, sagte die Ministerpräsidentin. Neben dem Familiensommer rufe die Landesregierung deshalb weitere Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Jahren 2021/2022 ins Leben. „Die Pandemie hat das Lernen im Klassenzimmer, den Austausch mit Gleichaltrigen und Sport, Spiel und Bewegung deutlich eingeschränkt. Wir wollen mit unserem Aktionsprogramm erreichen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach seinem Bedarf gefördert wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Lern- und Unterstützungsangebote in und außerhalb der Schule

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, setzt das Bildungsministerium in und außerhalb der Schulen auf ein breites Maßnahmenpaket. Das Konzept knüpft dabei an bestehende Strukturen an und schafft darüber hinaus vielfältige neue Lern- und Unterstützungsangebote.

Bereits im vergangenen Jahr wurde zum Ausgleich der Pandemie-Folgen eine nachhaltig angelegte und zielgerichtete Förderung angegangen. Dafür werden erhebliche Mittel bereitgestellt: 2020 standen für die unterschiedlichen Programme über 60 Millionen Euro bereit. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie steigen die Mittel 2021 nochmals um rund 17 Millionen Euro. Zusätzlich entfallen aus dem Aktionsprogramm des Bundes auf Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von voraussichtlich rund 63 Millionen Euro für Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Schulen.

„Der Familiensommer macht nicht nur spannende und wichtige Lernangebote, sondern bietet Kindern und Jugendlichen auch viel Spaß, Sport und Erlebnisse für unbeschwerte Sommertage. Kinder dürfen nicht zu den Verlierern dieser Pandemie werden. Präsenzunterricht muss deshalb jetzt ganz klar Priorität haben. Die Nachwirkungen dieser Krise werden uns aber noch lange begleiten. Wir nutzen jeden Tag und jede Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung zu unterstützen – mit möglichst viel Präsenzunterricht, mit individueller Lernunterstützung von unterschiedlicher Seite, mit Angeboten, die den sozialen Zusammenhalt und das Miteinander stärken und mit erheblich mehr finanziellen Mitteln. Wir müssen alle Schülerinnen und Schüler mitnehmen, weil wir es uns als Gesellschaft nicht leisten können, jemanden zurückzulassen. Mehr Chancen und Bildungsgerechtigkeit müssen jetzt auf allen To-Do-Listen ganz oben stehen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Auch im Jahr 2021 soll es eine Sommerschule in den großen Ferien geben, außerdem werden mit den zusätzlichen Mitteln etwa die Angebote der Feriensprachkurse für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Sprachförderbedarf deutlich ausgeweitet und die qualifizierte Hausaufgabenhilfe gestärkt. In Kooperation mit den Volkshochschulen werden Schülerinnen und Schülern additive Lernangebote gemacht. Alleine dafür stehen in diesem Jahr erstmalig Landesmittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.

Bei der Bewältigung der Corona-Folgen geht es aber nicht nur um das Nachholen von Lernstoff, es geht auch um das Miteinander, um soziales Erfahren und die seelische Nachsorge. Das Pädagogische Landesinstitut arbeitet daran, die Schulgemeinschaften weiter zu stärken. Auch die Schulsozialarbeit leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und erfährt einen Mittelaufwuchs um eine Million auf mehr als 10 Millionen Euro in 2021. Ebenso wird der Freiwilligendienst an Ganztagsschulen gestärkt, 1.500 FSJ-Stellen können künftig finanziert werden. Um Bildung und Betreuung vor Ort auch angesichts der Pandemie flexibel sichern zu können, steigen die Mittel für Vertretungskräfte im sogenannten PES-Projekt (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) um 6 Millionen Euro.

Familiensommer 2021 für Familien, Kinder und Jugendliche

Das Programm des Jugend- und Familienministeriums hat zum Ziel, dass Kinder, Jugendliche und Familien jenseits ihres Alltages eine schöne Ferienzeit miteinander und mit anderen Kindern und Jugendlichen verbringen können.

„Die Politik und Gesellschaft hat unglaublich viel von Kindern, Jugendlichen und Familien gefordert und abverlangt. Sie haben sich alle nach Kräften mit den Begrenzungen, dem Verzicht auf persönliche Begegnungen, Freizeit und Sport arrangiert; sie haben neue Formen der digitalen Kontakte entdeckt, aber das ersetzt natürlich nicht gemeinsames Spielen und Aufwachsen,“ erklärte Jugend- und Familienministerin Katharina Binz. „Jetzt ist es an uns, ihnen, den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Auszeit zu ermöglichen.“

Das Programm des Jugend- und Familienministeriums besteht aus drei Bausteinen. Zum einen bieten die rund 100 anerkannten Familieninstitutionen in Rheinland-Pfalz Angebote für Familien in den Ferienzeiten. Dafür können die Institutionen einen Förderantrag für die Sommerferien in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen. Insgesamt wurden für die diesjährigen Oster-, Pfingst- und Sommerferien 350.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit können beispielsweise Tagesausflüge für Familien organisiert werden oder Angebote in den Bereichen Erlebnis, Natur, Theater oder auch Handwerk gemacht werden.

Der zweite Baustein betrifft die Jugendfreizeiten. Hier fördert das Jugend- und Familienministerium – in normalen Jahren –  jährlich rund 3.400 soziale Bildungsmaßnahmen mit etwa 100.000 teilnehmenden jungen Menschen. Viele der Jugendfreizeiten waren 2020 unter den Bedingungen der Pandemie nicht möglich.  Obwohl das Jugend- und Familienministerium bereits im vergangenen Jahr mit Landesmitteln die Förderung deutlich verbessert hat, gab es einen drastischen Einbruch der Angebote: Die Zahl der Maßnahmen hat sich mehr als halbiert (1.570) und wir haben nur noch weniger als ein Drittel der jungen Menschen (rund 30.000) erreicht. „Unser Ziel muss sein, trotz der geltenden Einschränkungen der Pandemie, wieder mehr Jugendfreizeiten anbieten zu können. Ich freue mich, dass mit den Mitteln des Bundes die Förderung, insbesondere für Maßnahmen für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien, junge Menschen mit Behinderung und junge Arbeitslose weiter deutlich verbessert wird,“ sagte Jugendministerin Katharina Binz. Auf der vom Jugend- und Familienministerium geförderten Ferienbörse, wwww.ferienboerse-rlp.de finden Eltern und Jugendliche Angebote für Ferienfreizeiten.

Der dritte Baustein ist der Landeszuschuss für Familien in Jugendherbergen oder Familienferienstätten. Familien mit geringem Einkommen können Ferien in familienfreundlichen Jugendherbergen, in Familienferienstätten und familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen machen. Hierfür stehen 2021 bis zu 600.000 Euro zur Verfügung.

Das Schaubild zur Fortschreibung des Perspektivplans RLP finden sie unter https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Fortschreibung_Perspektivplan_RLP_09062021.pdf.

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Tourismus

Badesaison im Seepark Zülpich ist offiziell eröffnet

Zülpich – Sommer, Sonne, Strand und mehr. Besuch der Badestelle ohne Voranmeldung möglich. Schon jetzt verzeichnet der Seepark Zülpich an sonnigen Tagen zahlreiche Badegäste – auch wenn die Wassertemperatur durchaus noch Steigerungspotenzial bietet und
sich derzeit allenfalls eignet, um die Füße ins Wasser zu tauchen. Das wird sich jedoch in den nächsten Tagen mit Temperaturen fast durchgängig um die 25 Grad schnell ändern.

Deshalb ist die Badesaison im Seepark nun auch offiziell eröffnet.
Es ist alles vorbereitet für einen angenehmen Aufenthalt in der einmaligen Urlaubsatmosphäre des Seepark Zülpich. Dafür wurde zuletzt tonnenweise frischer Sand am Strand verteilt. Außerdem hat das regelmäßig eingesetzte Mähsammelboot kürzlich das Seegras im rund 7.000 Quadratmeter großen Badebereich geschnitten und eingesammelt.

Und nicht zuletzt wurde die Wasserqualität des Zülpicher Wassersportsees vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen abermals mit der Bestnote „Ausgezeichnet“ bewertet.

Ungetrübtem Badespaß im Seepark Zülpich steht somit nichts mehr im Wege. Ebenso wie einem entspannten Sonnenbad im weitläufigen, rund 4.000 Quadratmeter großen Strandbereich! Dort stehen für die Seepark-Gäste ab sofort auch sechs weitere Strandkörbe bereit. Diese konnten dank der Unterstützung des Fördervereins Gartenschaupark
Zülpich angeschafft werden. Darin lässt es sich gewiss gut aushalten,
während sich die Kleinen beispielsweise beim Sandburgenbauen, auf dem Wasserspielplatz, dem Piraten-Kletterschiff oder dem Riesen-Hüpfkissen vergnügen.

Übrigens: Anders als in Schwimm- und Freibädern ist für den Besuch der sehr großzügigen Badestelle im Seepark Zülpich kein Kartenvorverkauf oder die Buchung eines Zeitslots nötig. Badegäste müssen lediglich – wie alle anderen Tagesgäste auch – am Eingang ein Registrierungsformular ausfüllen und freilich vor Ort die Abstands- und Hygenieregeln einhalten. Für Dauerkarten-Inhaber entfällt auch diese Regelung, da ihr Besuch im Seepark automatisch über die Eingangsanlagen registriert wird.

„Wir sind gut vorbereitet“, sagt Seepark-Geschäftsführer Christoph M. Hartmann. „Wenn nun noch der Sommer kommt, steht einen unbeschwerten Genuss des Urlaubs vor der Haustür im mediterranen Ambiente des Seepark Zülpich nichts im Wege.“

Weitere Infos:
www.seepark-zuelpich.de
www.facebook.com/seeparkzuelpich
www.instagram.com/seeparkzuelpich

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Top-Themen Wirtschaft

Bundesregierung verlängert Überbrückungs-Hilfen bis September

Region/Berlin – Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit. Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Und schließlich verlängern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.“

Bundesfinanzminister Scholz: „Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen verlängern wir die Überbrückungshilfen. Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen, sind viele Unternehmen weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen. Deshalb stehen wir den Unternehmen und ihren Beschäftigten weiter zur Seite. Das sind gute Nachrichten für alle. Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird erhöht. Zudem bauen wir die Neustarthilfe für Soloselbstständige weiter aus. Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ganz direkt profitieren durch die heute ebenfalls beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die „Restart-Prämie“. Es ist ein neuer, sozial gerechter Aspekt unseres breiten Hilfsangebots, das Anreize zur Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen setzt. Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.“

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. Euro. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung können in Kürze gestellt werden. Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Mio. Euro gelten in Anlehnung an die im KfW-Sonderprogramm 2020 und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereits angewandten Regelungen Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen.

Ergänzende Informationen zur Fortführung der Überbrückungshilfe III:

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Für beide Programme gemeinsam gilt künftig:

  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

 Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.